Pressemitteilungen

Jochen Haußmann

Kein Vorratsbeschluss für Grundrechtsbeschränkungen


Zur Erklärung der Bundesregierung, die epidemische Notlage verlängern zu wollen erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die Verlängerung der epidemischen Lage bis 31.12.2021 ist nicht gerechtfertigt. Es ist angesichts der Eingriffe in die Grundrechte zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu akzeptieren, dass die Bundesregierung sozusagen einen Vorratsbeschluss trifft, für den Fall, dass sich die Lage wieder ändern sollte. Das ist völlig unangemessen und kann den Menschen nicht erklärt werden.

Die Große Koalition hat sich offenbar an diese Form des Durchregierens gewöhnt, obwohl die Corona-Situation dafür keine Rechtfertigung mehr bietet. Es ist absurd, jetzt wieder umfangreiche Freiräume zu gewähren und gleichzeitig die epidemische Lage von nationaler Tragweite zu verlängern. Es wird Zeit, dass diese parlamentsfeindliche und bürgerferne Politik ein Ende hat“

Landtag soll sich von Allmachtsphantasien des Ministerpräsidenten distanzieren.


Zur Beratung der aktuellen Corona-Verordnung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die weitreichenden Öffnungsschritte bei niedrigen Inzidenzen kommen reichlich spät. Seit Monaten fordert die FDP/DVP Fraktion von der Landesregierung, entsprechende Pläne vorzulegen. Vor zwei Wochen hatten von den 44 Kreisen vier eine Inzidenz unter 10. Vor einer Woche waren es bereits 16 Landkreise. Als an diesem Montag diese Öffnungsstufe endlich in die Corona Verordnung kam, waren es bereits 37 Landkreise. Am Beispiel der Öffnungsstufen sieht man anschaulich die Überforderung dieser Landesregierung und besonders von Minister Lucha, absehbare Entwicklungen in der Verordnung abzubilden. Die Menschen erwarten von der Politik zu Recht verlässliche Vorgaben, nicht zuletzt, um Planungssicherheit zu ermöglichen.

Ein weiteres Problem, auf das wir nun seit fast einem Jahr hinweisen, ist die ausschließliche Fixierung auf die Zahl der Neuinfektionen. Wir müssen hier dringend weitere Kriterien wie Impffortschritt oder die Auslastung der Intensivstationen mitberücksichtigen. Solange stehen die Lockerungen auf wackeligen Füßen. Es ist durchaus denkbar, dass durch die Delta-Variante die Zahl der Neuinfektionen wieder steigt. Wenn die Krankheit aber in der Regel mild oder gar symptomlos verläuft, wie es bei den meisten jungen Menschen der Fall ist, dann gibt es keinen Grund, Lockerungen wieder zurückzunehmen. Die Erfahrung Großbritanniens mit der Delta-Variante zeigt auch, wie wichtig eine vollständige Impfung ist. Die Landesregierung muss daher ernsthaft prüfen, die Abstände zwischen Erst- und Zweitimpfung zu verkürzen.

Anstatt in befremdlicher Art und Weise für sich das Recht einzufordern, nicht verhältnismäßige Maßnahmen vorzunehmen, sollte der Ministerpräsident die hausgemachten Fehler endlich abstellen. Vom Landtag erwarten wir, dass er unserem Entschließungsantrag zustimmt und sich von den Allmachtsphantasien des Ministerpräsidenten distanziert.“

Kretschmann ist bei der Richterschelte ein Wiederholungstäter.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisierte im Landtag die Aussagen des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, der für künftige Pandemien der Politik auch Befugnisse für „nicht verhältnismäßige“ Maßnahmen einräumen wollte, scharf. Die Aussagen des Ministerpräsidenten seien sehr eindeutig und nicht missverständlich, die spätere Erklärung sei nur nachgeschoben. „Herr Kretschmann hat genau das gemeint, was er zunächst auch gesagt hat. Es stört ihn offenbar sehr, wenn Gerichte bestimmte Entscheidungen seiner Politik aufheben. Es ist zutiefst inakzeptabel, wenn der Ministerpräsident von Gerichten unbedingten Gehorsam einfordert.“

 

Rülke erinnerte dabei auch an frühere Äußerungen des Ministerpräsidenten, der sich mal beschwerte, dass er sich während der Pandemie ‚mit Gerichten herumschlagen‘ müsse, und ein anderes Mal die Bundes-Notbremse ausdrücklich dafür lobte, weil sie Menschen den Klageweg zu Verwaltungsgerichten nahm und eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahmen erschwerte. „Der Ministerpräsident ist bei der Kritik gerichtlicher Entscheidungen ein Wiederholungstäter. Das merkt auch die Justiz sehr genau und die nunmehr deutliche Kritik des Verwaltungsgerichtshofs des Landes an den Aussagen zeigt, wie besorgt die Justiz über solche Aussagen ist.“

Grüne haben mit Freiheitsrechten nichts am Hut.


Zu den Forderungen des Ministerpräsidenten, die Verfassung zu ändern, um in Pandemiezeiten nicht verhältnismäßige Maßnahmen gegenüber Bürgern durchzusetzen, sagt der Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Kretschmann entwickelt sich immer mehr zum Autokraten. Wir erwarten von einem Ministerpräsidenten mehr Respekt vor der Verfassung.

Dieses Interview zeigt, dass die Verbotspartei Grüne mit Freiheitsrechten nichts am Hut hat, sondern eine autokratische Partei ist, die den Interventionsstaat propagiert.“

Nico Weinmann

Impffortschritt muss zur Abkehr von der alleinigen Fixierung auf die Inzidenzen führen

Die Ablehnung der aktuellen Corona-Verordnung des Landes heute im Landtag begründet der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann wie folgt:

„Die jüngsten Änderungen der Corona-Verordnung bringen zwar kleinere Öffnungen mit sich, etwa im Bereich der Gastronomie. Diese sind aber im Lichte der stark rückläufigen Infektionslage unzureichend. Besonders durch die fortschreitende Zahl der Impfungen nimmt die Zahl der Infektionen und der schweren Krankheitsverläufe spürbar ab. Erste Landkreise im Land haben eine 7-Tage-Inzidenz von 30 Neuinfektionen und die Tendenz ist weiter klar sinkend. Die kleineren Öffnungsschritte sind daher unzureichend. Die Landesregierung muss endlich eine verbindliche Öffnungsperspektive vorlegen, wie wir in absehbarer Zeit verlässlich und verantwortungsbewusst zu weitgehender Normalität unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln kommen.

Die 7-Tage-Inzidenz darf nicht länger das alleinige Kriterium für Öffnungsschritte sein. Auch der Impffortschritt, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und die Altersstruktur der Erkrankten sind wichtige Kriterien für eine differenzierte Betrachtung, die gerade bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit zwingend Eingang finden müssen. Der seit Ende Oktober andauernde Lockdown, der gerade für Kinder eine gefühlte Ewigkeit anhält, muss zu einem Ende kommen. Die Menschen brauchen dringend eine Perspektive für die Freiheit statt fortdauernde Ausgangssperren vielerorts. Und angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehen ist es Aufgabe einer verantwortungsbewussten Politik, den Menschen jetzt diese Perspektive zu geben.

Zugleich müssen wichtige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung und deren Folgen forciert werden. Modellprojekte, wie wir sie die letzten Monate in Tübingen hatten, müssen auch anderswo rasch ermöglicht werden. Mit noch mehr Testangeboten können schon jetzt weitere Bereiche öffnen und sie so aus der ‚Staatsalimentierung‘ entlassen. Besonders dringend brauchen wir auch eine Teststrategie für die Hochschulen, damit Studierende nicht das dritte Semester in Folge vollständig digital absolvieren müssen. Und wir müssen die Impfkampagne noch weiter beschleunigen, nicht zuletzt auch durch die Prüfung einer Notfallzulassung für den Impfstoff von Curevec.”

FDP Antrag Coronaverordnung 2021 05 20

 

Terroristische Geldquellen trockenlegen

Zum heutigen bundesweiten Verbot des salafistischen Vereins Ansaar International erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Ansaar hat unter dem Deckmantel von angeblichen Wohltätigkeitsprojekten im Ausland mehrere islamistische und salafistische Terrorgruppen unterstützt, darunter die palästinensische Hamas, die Al-Nusra Front in Syrien und die Al Shabaab Milizen in Somalia. Mit dem Vereinsverbot werden terroristische Geldquellen trockengelegt. Ansaar ist eine antisemitische und freiheitsfeindliche Organisation, deren Verbot ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Konfliktregionen ist. Ich erwarte vom Bundes- und Landesinnenministerium, dass sie auch in Zukunft konsequent gegen die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung vorgehen.“

Nico Weinmann

Keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten, nur um die grüne Basis zu beglücken.

Der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann zeigt sich verwundert über die Äußerung von Innenminister Strobl, wonach ihm schon heute kein Fall bekannt sei, in dem Vorwürfe über das Fehlverhalten von Polizisten nicht aufgeklärt werden konnten. „Wenn dem Innenminister schon heute kein Fall bekannt ist, bei dem die Identität eines Polizisten nicht aufgeklärt werden konnte, dann sollte er das in dieser Deutlichkeit auch den Grünen bei den Koalitionsverhandlungen sagen. Dann brauchen wir nämlich auch keine Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnungspflicht hätte nach Strobls Logik keinerlei praktischen Mehrwert. Gleichzeitig stößt sie viele Polizistinnen und Polizisten in unserem Land vor den Kopf. Wir sehen uns in unserer Ablehnung der Kennzeichnungspflicht durch die Äußerungen des Innenministers bestätigt.“

Zu der Ankündigung, wonach das Antidiskriminierungsgesetz ohne die Beweislastumkehr kommen soll, merkt Weinmann an: „Die Beweislastumkehr war einer der zentralen Punkte beim Antidiskriminierungsgesetz. Ich stelle mir schon die Frage, welche tatsächlichen gesetzlichen Veränderungen das neue Gesetz mit sich bringen soll. Diskriminierendes Verhalten wird ja schon heute im Wege des Disziplinarrechts in völlig ausreichendem Maße geahndet. Auch hier brauchen wir keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten, nur um die grüne Basis zu beglücken.“

Nico Weinmann

Rechtsextremismus taucht in sehr vielen Facetten auf.

Zum Prozessbeginn gegen die Mitglieder der rechtsextremen „Gruppe S.“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Nico Weinmann:

„Schon das, was bereits bislang über die Gruppe S. bekannt wurde, ist besorgniserregend und erfordert weiteres Handeln von Politik und Sicherheitsbehörden. Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft scheinen den Sachverhalt akribisch ermittelt zu haben und dafür gebührt ihnen großer Dank. Meine Fraktion wird nun sehr genau den Prozess gegen die Gruppe S. verfolgen. Wenn Rechtsextreme sich über Bundesländer miteinander vernetzen, über die Ermordung von Politikern diskutieren und Terrorangriffe auf Gotteshäuser und Parlamente planen, dann muss auch die Politik eine zentrale Rolle bei der Aufarbeitung übernehmen. Der Rechtsextremismus ist Gift und Feind unserer Offenen Gesellschaft. Wir müssen uns daher sämtlichen rechtsextremen Umtrieben entschieden entgegenstellen.

Meine Fraktion hat in den vergangenen Jahren in parlamentarischen Initiativen sehr viele Facetten rechtsextremer Aktivitäten beleuchtet: rechtsextreme Bürgerwehren, Uniter, NSU 2.0., QAnon oder die Nord- und Südkreuz-Todeslisten sind nur einige dieser Themen. Besonders alarmierend sind Berichte über Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden, sei es bei der Polizei oder beim KSK. Beim letzteren verwies Innenminister Strobl bislang stets auf die Zuständigkeit des Bundesverteidigungsministeriums. Das jüngst von der Staatsanwaltschaft Tübingen eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den KSK-Brigadegeneral K. belegt aber, dass die Vorgänge beim KSK keine interne Angelegenheit des Verteidigungsministeriums sind, sondern die Landespolitik hier stärker als bislang ihre Kontrollverantwortung wahrnehmen muss.“

Nico Weinmann

FDP/DVP Fraktion machte Sondersitzungen des Landtags vor und nach der Landtagswahl zur Bedingung für die Zustimmung.

 

Die FDP/DVP Fraktion bringt zusammen mit den Fraktionen von Grünen, CDU und SPD eine Änderung des Pandemiegesetzes des Landes auf den Weg. Der Landtag muss künftig alle vier Wochen statt wie bislang alle zwei Monate der Corona-Verordnung des Landes zustimmen, damit diese in Kraft bleibt. Für den alten Landtag bedeutet dies gleichzeitig drei Sondersitzungen, denn zwischen dem 04. Februar 2021 und dem 11. Mai 2021 wäre wegen der Landtagswahl eigentlich keine reguläre Sitzung. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Es war die FDP Fraktion, die mit ihrem Gesetzentwurf im Mai grün-schwarz unter Druck brachte, ein eigenes Pandemiegesetz einzubringen. Wir wollten seinerzeit die Zustimmung des Landtags zu jeder Änderung der Corona-Verordnung durchsetzen. Auf Drängen der FDP wurde die ursprünglich dreimonatige Frist auf zwei Monate verkürzt. Wir begrüßen es, dass diese Frist nun nur noch vier Wochen beträgt. Das unterstreicht einmal mehr, wie richtig und wegweisend unser Ansatz gleich zu Beginn der Pandemie war.

Ganz wichtig war es für uns, dass der Landtag auch kurz vor und nach der Landtagswahl zusammentritt, um über die Corona-Verordnungen zu entscheiden. Eine dreimonatige Auszeit des Landtags war für uns in Zeiten der größten Einschränkungen der Grundrechte inakzeptabel. Eine flankierende Regelung, die dies sicherstellt, war für uns daher zwingend.

Das Parlament ist der Ort, um über die Corona-Maßnahmen zu diskutieren und zu entscheiden. Wir würden uns wünschen, wenn die Fraktionen von Grünen und CDU ihre Möglichkeit auch nutzen würden, um gegenüber der Regierung Veränderungen durchzusetzen. Bei den beiden bisherigen Abstimmungen über die Corona-Verordnung wurde diese von grün-schwarz ohne eigenen Gestaltungsanspruch und ohne Änderungswünsche abgenickt. Das ist für ein selbstbewusstes Parlament zu wenig.“

Nico Weinmann

Landtag muss auch bei der Hotspotstrategie beteiligt werden.

 

Zu der Abstimmung des Landtages über die aktuelle Corona-Verordnung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

 

„In den vergangenen Wochen befasste sich der Landtag in mehreren Sondersitzungen mit Verschärfungen der Corona-Maßnahmen. Die FDP/DVP Fraktion hat dabei Maßnahmen mitgetragen, soweit sie zielgerichtet auf die Bekämpfung der Pandemie ausgerichtet sind. Die ausschließliche Fokussierung auf die 7-Tage-Inzidenz begegnet hingegen fachlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken. Stattdessen wollen wir den Bewertungsmaßstab verbreitern, hin zu einem Ampelsystem, das beispielsweise neben den insgesamt durchgeführten Testungen, auch die Situation der tatsächlich Erkrankten, die Infektiosität sowie die Behandlungskapazitäten vor Ort berücksichtigt.

 

Mit einem Entschließungsantrag verlangen wir von der Landesregierung auch eine Beteiligung des Landtags bei der Hotspotstrategie, die für uns bislang aus vielerlei Gründen nicht nachvollziehbar ist. Dazu müssen die zentralen Handlungspunkte in einer Verordnung und nicht in einem rein behördeninternen Erlass ergehen. Die Gerichte haben sehr deutlich gemacht, dass Grundrechtseinschränkungen nur bei einer angemesseneren Parlamentsbeteiligung zulässig sind. Die nun angestrebte Erlass-Politik aus den Hinterzimmern des Sozialministeriums wird den Anforderungen der Gerichte, aber auch der Bedeutung des Landtags nicht gerecht.

 

Insgesamt wird sich bald zeigen, ob die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und die Umsetzung des Landes vor den Gerichten standhalten. Das wenige, was wir bislang über die Hotspot-Strategie wissen, kann etwa zu widersinnigen Ausweichbewegungen der Bürger auf benachbarte Kreise führen. Genauso widersprüchlich ist das Verbot, in einer Tennishalle auf mehreren Plätzen gleichzeitig zu spielen, obwohl dabei keinerlei Kontakt zwischen den Spielern besteht. Es wird auch kaum ein Hotel für vier Tage den Betrieb hochfahren, sodass sich Familien in den Weihnachtstagen rund um die Uhr in beengten Wohnungen aufhalten müssen. Das Hickhack um den Beginn der Schulferien zeugt von einem chaotischen Management im Kultusministerium. Zweifel bestehen auch daran, ob die Benachteiligung von größeren Einzelhandel durch die 800 m² Regelungen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

 

Wir brauchen hier eine klare Strategie, eine verlässliche Ansage, wann und unter welchen Voraussetzungen es für Kultur, Hotellerie und Gastronomie weitergeht. Dem wird diese Corona-Verordnung nicht gerecht. Auch wenn einiges darin passt, kommt manches zu spät und vieles passt gar nicht. Diese Corona-Verordnung können wir daher so nicht mittragen.“

 

Nico Weinmann

AfD nutzt Pandemie, um Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben.

 

Zur Aktuellen Debatte „Zwangseinweisungen, Denunzianten-Bürgerwehr und Ermächtigungsverordnungen – das Ende der Grundrechte in Baden-Württemberg?“ auf Antrag der AfD erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Nico Weinmann:

 

„Die AfD hat Rassisten, Antisemiten und Demokratiefeinde in den Landtag gebracht. Die Corona-Pandemie nutzt sie, um die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben. Die AfD ist sicherlich nicht die Partei, die sich als Verteidigerin der Grundrechte aufspielen kann.

 

Die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung und Zumutung nicht nur für unser Gesundheitswesen, für die Wirtschaft oder unsere Kultur, sondern auch für den gesellschaftlichen Frieden. Die Regierungen sind gut beraten, wenn nicht nur die Einschränkungen der Grundrechte maßvoll erfolgt, sondern Kabinettsmitglieder auch den richtigen Ton treffen. Mit seiner Forderung beispielsweise nach einer zwangsweisen Unterbringung von Quarantäneverweigern an einem landesweit zentralen Ort hat sich Minister Strobl gehörig im Ton vergriffen. Nur wenige Tage später musste sein Haus einräumen, dass landesweit nur einzelne Fälle bekannt sind – der Nutzen für die Pandemieeindämmung also gleich null ist. Reißerische Forderungen schaffen zwar mediale Aufmerksamkeit, sind aber kontraproduktiv bei der Pandemiebekämpfung und tragen bestenfalls zur Verunsicherung der Gesellschaft bei.

 

Wir brauchen vielmehr eine stetige Debatte über die notwendigen und richtigen Maßnahmen in den Parlamenten. Die Regierung ist gut beraten, die Vorschläge der Opposition zu berücksichtigen und die Debatte im Landtag nicht als eine bloße Formalie zu betrachten. So erreichen wir tatsächlich mehr Akzeptanz für die Maßnahmen und machen diese ein Stück weit besser und rechtssicherer.“

Nico Weinmann

Auch Wissenschaftsministerin Bauer muss dem Ausschuss Rede und Antwort stehen.

Die erstmals angesetzten öffentlichen Beratungen der Corona-Verordnungen im Ständigen Ausschuss sind kurzfristig abgesagt worden, weil der zuständige Minister trotz Einladung zu einer ausschließlichen Präsenzsitzung, nicht persönlich erschien, sondern auf digitaler Zuschaltung bestand. Die Minister Eisenmann und Wolf waren hingegen persönlich anwesend, ebenso wie die Mitglieder des Ständigen Ausschusses. Der Ausschussvorsitzende Stefan Scheffold berichtete eingangs in der öffentlich übertragenen Sitzung, dass er gestern von Minister Lucha am Rande der Plenarsitzung darauf angesprochen worden sei, dass er nicht persönlich erscheinen werde, und er ihn darauf hingewiesen habe, dass es sich um eine präsenzpflichtige Sitzung handele.

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt:

„Die Premiere der Beratungen der Corona-Verordnungen in einer öffentlichen Sitzung im Ständigen Ausschuss haben wir uns eigentlich anders vorgestellt. Wenn der zuständige Ausschuss sich mit den Maßnahmen befasst, ist es ärgerlich, wenn der zuständige Minister es nicht für erforderlich erachtet, persönlich zu erscheinen. Im Plenum ist den Abgeordneten unter Berücksichtigung der Abstandsvorschriften auch eine Teilnahme in Präsenz möglich. Das Thema Corona-Maßnahmen brennt den Menschen unter den Nägeln. Es ist insoweit ärgerlich, dass die heutige Sitzung nicht stattfinden konnte.

Die Sitzung wird nun am Mittwoch nachgeholt. Wir finden es richtig, wenn die Minister persönlich erscheinen. Neben Sozialminister Lucha wollen wir auch die Teilnahme von Wissenschaftsministerin Bauer an der Sitzung. Die Corona-Pandemie stellt auch die Hochschulen vor große Herausforderungen. Das wollen wir mit der Fachministerin besprechen.“

Nico Weinmann

Hinterzimmer-Politik bei Covid-19-Maßnahmen muss ein Ende haben.

Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann, zugleich rechtspolitischer Sprecher, und Jochen Haußmann, zugleich gesundheitspolitischer Sprecher, haben sich in einem Brief an Sozialminister Manfred Lucha gewandt. In dem Schreiben, das abschriftlich auch an Landtagspräsidentin Muhterem Aras verschickt wurde und als Anlage dieser Pressemitteilung angehängt ist, kritisieren die Liberalen, dass eine immer größere Zahl von Einschränkungen auf Grundlage von Erlassen des Sozialministeriums an die Land- und Stadtkreise erfolgen, und nicht als Verordnungen, bei denen der Landtag beteiligt wäre. Da das im Sommer vom Landtag verabschiedete Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen formell nur eine Beteiligung und Information des Landtags bei Verordnungen der Landesregierung, nicht aber bei Erlassen, vorsieht, wurde der Landtag nicht über den Inhalt der Erlasse informiert.

„Herr Lucha und die Landesregierung glauben, ein Schlupfloch gefunden zu haben, bei dem sie wie zu Beginn der Pandemie ohne Beteiligung des Landtags regieren können. Diese Hinterzimmer-Politik schien eigentlich mit dem von einer großen Landtagsmehrheit beschlossenen Pandemiegesetz überwunden. Nun entdeckt die Landesregierung eine Erlass-Politik für sich, die einen Tiefpunkt an Transparenz bedeutet“, moniert Nico Weinmann. „Bis zum heutigen Tag wurde dem Landtag kein einziger Erlass zugeleitet. Das ist eine inakzeptable Umgehung der Rechte des Landtags.“ Das Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen müsse so ausgelegt werden, dass der Landtag auch bei Erlassen der Landesregierung beteiligt wird.

„Der Sprecher von Herrn Lucha hat selbst bestätigt, dass der Inhalt der Erlasse verbindlich ist. Mit den Erlassen wird den Land- und Stadtkreisen auferlegt, wie etwa eine weitergehende Maskenpflicht, umfangreiche Verbote außerschulischer Veranstaltungen in Schulen oder Sperrstunden ausgestaltet werden sollen. Faktisch haben sie also die gleiche Wirkung wie Verordnungen von Ministerien. Folglich müssen sie in gleicher Weise wie Verordnungen vom Landtag behandelt werden“, fordert Jochen Haußmann.

Nico Weinmann

Geltende Corona-Verordnung hat Licht, aber noch viel mehr Schatten.


Die FDP/DVP Fraktion lehnt die aktuelle Corona-Verordnung ab und fordert in Entschließungsanträgen Erlaubnis für Weihnachtsmärkte mit Alkoholausschank, eine Bildungs- und Betreuungsgarantie für die Kinderbetreuung und die Schulen sowie Erleichterungen für Reisebus-Unternehmen. Anlässlich der erstmals notwendigen Zustimmung des Landtags zur Corona-Verordnung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„An diesem Tag wird Parlamentsgeschichte geschrieben. Lange wurde bemängelt, dass die Parlamente kaum über verbindliche Mitsprachemöglichkeiten bei den Corona-Verordnungen der Regierungen verfügen. Heute ist die Landesregierung erstmals auf die Zustimmung des Landtags zur geltenden Corona-Verordnung angewiesen. Die Initiative dafür ging bereits Mitte Mai von einem Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion aus. In der Folge legten die Regierungsfraktionen einen eigenen Gesetzentwurf vor, der zwar ein ganzes Stück hinter unserem zurückblieb. In konstruktiven Verhandlungen gelang es uns aber, durchzusetzen, dass der Landtag alle zwei Monate seine Zustimmung zur Corona-Verordnung erteilen muss. An dieser Stelle danken wir auch ausdrücklich den Fraktionen von Grünen, CDU und der SPD für konstruktive Gespräche vor der Sommerpause.

Seit dem Lockdown im März wurden landauf, landab etliche Beschränkungen der Grundrechte von Gerichten als unverhältnismäßig eingestuft. Weitere Entscheidungen stehen noch aus. Der Gesundheitsschutz gilt eben nicht absolut, sondern muss mit den Freiheitsrechten von Einzelpersonen, aber auch dem Grundrecht der Berufsfreiheit behutsam in Einklang gebracht werden. Die verbindliche Mitwirkung des Landtags als höchstes Verfassungsorgan des Landes ist daher dringend geboten. Als Abgeordnete stehen wir dabei im ständigen Austausch mit Bürgern, Vereinen und Unternehmen vor Ort. Deren Interessen und Wünsche können wir nun rechtsverbindlich einbringen.

Die geltenden Corona-Verordnungen des Landes haben Licht, aber noch mehr Schatten. Heute wissen wir deutlich mehr über das Covid-19-Virus und das bedeutet eben auch, dass Maßnahmen und Beschränkungen noch zielgerichteter erfolgen müssen. Heute entscheiden wir über die Corona-Verordnungen in der aktuellen Fassung. Diese werden wir ablehnen, weil sie zahlreiche Defizite aufweist. Diese Liste ist lang. Beispiele für Defizite benennen wir in drei Entschließungsanträgen und fordern von der Landesregierung Nachbesserung.

Zum einen fordern wir den Erlass einer eigenen Verordnung für Weihnachtmärkte und ähnliche Spezialmärkte. Die Standbetreiber und die Kommunen brauchen endlich Planungssicherheit, ob und in welcher Form Weihnachtsmärkte stattfinden können. Aus unserer Sicht darf der Ausschank von Glühwein nicht verboten werden. Es ist nun mal Realität, dass es ohne Glühwein leere Märkte und leere Kassen geben wird. Unter Wahrung der seither in der Gastronomie bewährten Hygiene- und Abstandsvorschriften muss auch der Ausschank von alkoholischen Getränken möglich sein.

Ferner fordern wir eine Bildungs- und Betreuungsgarantie für die Schulen und die Kindertagesbetreuung. Eltern, Kinder und Lehrer brauchen Planungssicherheit dafür, dass es hier keine flächendeckenden Schließungen mehr geben wird. Notwendig ist vielmehr ein Stufenplan, anhand dessen klar wird, ab welchem Infektionsgeschehen vor Ort welche lokalen Maßnahmen für die Bildungseinrichtung getroffen werden. Außerdem beantragen wir, das Verbot jahrgangsübergreifender Arbeitsgemeinschaften an den Schulen auch anhand der Regelungen und Erfahrungen in anderen Bundesländern zu überprüfen und entsprechend dem Ergebnis eine Regelung zu erarbeiten, welche die jahrgangsübergreifenden AGs unter Einhaltung der Gesundheitsschutz-Bestimmungen wieder zulässt. Schließlich soll es in Reisebussen Gruppen von bis zu 10 Personen erlaubt werden, auf den Mund-Nasen-Schutz zu verzichten, wenn ausreichender Abstand zu anderen Personen gewährleistet ist. Wir brauchen in Reisebussen keine schärferen Vorgaben als in geschlossenen Restaurant-Räumen.“

 

Landesregierung wollte unbedingt ein gemeinsames Gesetz mit der Opposition verhindern.


Anlässlich der Ersten Beratungen über die Gesetzentwürfe von SPD und FDP/DVP einerseits und der Landesregierung andererseits zur dauerhaften Einführung des inklusiven Wahlrechts erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Durch die Neuregelungen erhalten rund 6.000 Menschen in Baden-Württemberg, die unter Betreuung stehen, das Wahlrecht. Es war ein bedeutender Tag für die Demokratie, als das Bundesverfassungsgericht am 29.01.2019 entsprechende Wahlrechtausschlüsse für verfassungswidrig erklärte. Kurzfristig wurde damals in Baden-Württemberg eine provisorische Lösung eingeführt, mit der die entsprechenden Vorschriften außer Kraft gesetzt wurden, aber eine konkrete neue Ausgestaltung fehlte. Die FDP/DVP Fraktion hat schon damals gefordert, rasch nach Umsetzung für die Bundestagswahlen die Regeln möglichst identisch auf Baden-Württemberg zu übernehmen, damit es keine Unterschiede von Wahl zu Wahl gibt.

Obwohl der Bundestag schon im Juni 2019 die Gesetze geändert hat, blieb die Landesregierung untätig. Einladungen für Gespräche für einen gemeinsamen Gesetzentwurf wurden durch Grüne und CDU ignoriert. Erst nachdem die Fraktionen von SPD und FDP/DVP einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht haben, zog die Landesregierung im Eiltempo nach. Das Wahlrecht für betreute Personen kommt daher dank der Initiativen von SPD und FDP/DVP. Dabei hat auch die Landesregierung wie wir auch die Bundesregeln auf das Landesrecht übertragen. Unsere Gesetze sind fast vollständig identisch. Es ist schade, dass die Landesregierung ganz bewusst um jeden Fall einen gemeinsamen Gesetzentwurf mit den Oppositionsfraktionen verhindern wollte. Sie offenbart damit, dass es ihr nicht um die Sache geht, sondern darum, die politischen Lorbeeren zu ernten. Damit zeigt sich einmal mehr, wie kleingeistig diese Landesregierung agiert.“

Nico Weinmann

Rechte des Landtags werden durch gemeinsamen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und FDP/DVP und SPD gestärkt.


Anlässlich der Zweiten Beratung der Pandemiegesetze von FDP/DVP, Grünen und CDU und der SPD erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann:

„Die Einigung zwischen FDP/DVP und SPD einerseits und den Regierungsfraktionen auf der anderen Seite auf ein gemeinsames Pandemiegesetz war nicht selbstverständlich. Alle Seiten haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Die Regierungsfraktionen sind dabei nicht der Versuchung erlegen, den untereinander bereits ausgehandelten Gesetzentwurf mit der eigenen Stimmenmehrheit durchzusetzen. Umgekehrt wurden durch die Umsetzung der Forderung von FDP/DVP und SPD die Rechte des Landtags und im Ergebnis auch der Bürger erheblich gestärkt. Den Anstoß zu dieser Initiative gab der Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion für eine bessere parlamentarische Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie. Der so erzeugte Handlungsdruck führte bei den Fraktionen von Grünen/CDU einerseits und der SPD andererseits dazu, eigene Gesetze einzubringen. Unser Gesetzentwurf sah die zwingende Zustimmung des Landtags zu allen Corona-Verordnungen vor und ging damit am Weitesten. Aber auch die anderen Gesetzentwürfe stellten schon damals eine Verbesserung zur bestehenden Situation dar.

Von daher haben wir das Gesprächsangebot der Regierungsfraktionen angenommen und sind nun zu einer gemeinsam getragenen Lösung gekommen. Uns war es dabei wichtig, das Mitspracherecht des Parlaments weiter zu stärken. So braucht es nun eine Zustimmung des Landtags zur Corona-Verordnung bereits nach zwei Monaten, statt wie zunächst vorgesehen erst nach drei Monaten. Damit erreichen wir, dass in der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause am 30.09. der Landtag der Corona-Verordnung seine Zustimmung erteilen muss. Ein Erfolg ist es auch, dass nunmehr klar geregelt ist, dass sämtliche Änderungen der Corona-Verordnungen dem Landtag spätestens 24 Stunden nach dem Kabinettsbeschluss vorgelegt werden. Ein Ausschuss des Landtags wird über die Änderungen dann, wie von uns gefordert, in einer öffentlichen und im Internet übertragbaren Sitzung beraten. Damit schaffen wir größtmögliche Transparenz. Schließlich haben wir erreicht, dass das Finanzministerium zeitnah dem Finanzausschuss über die Ausgaben berichten wird. Insgesamt ist das vorliegende Gesetz ein wichtiger Schritt weg von Exekutivverordnungen hin zur demokratischen Normalität. Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus.“

Nico Weinmann

Angebliche Sorgen der AfD um die Meinungsfreiheit im Netz sind Krokodiltränen.


Anlässlich der Landtagsberatung des AfD-Antrags „Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen“ erklärt der rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann:

„Die AfD vergießt Krokodiltränen, wenn sie sich zur Hüterin der Meinungsfreiheit im Netz aufspielt. Ausgerechnet die Partei, deren Unterstützer regelmäßig das gesellschaftliche Klima dadurch vergiften, dass sie gegen Minderheiten, politisch Andersdenkende und deren Ansichten hetzen, wollen selbsternannter Wächter der Meinungsfreiheit sein. Das Verhalten der AfD ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten. Tatsächlich will sie nicht die Meinungsfreiheit stärken, sondern erreichen, dass Hass und Hetze im Netz folgenlos bleiben. Damit ihr das nicht gelingt, braucht es auch größere Anstrengungen des Landes bei der Bekämpfung von Hasskriminalität.

Ganz gewiss hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz viele Schwächen. Noch immer fehlt es an Transparenz, wenn es darum geht, nach welchen Kriterien Facebook und Co. Beiträge löschen und wann sie strafbare Kommentare an die Ermittlungsbehörden melden. Hier ist die Politik gefordert, Meinungsfreiheit zu schützen und gleichzeitig effektiv strafbare Inhalte nicht nur zu löschen, sondern auch zu verfolgen. Für den gesetzlichen Rahmen ist dabei in erster Linie der Bund zuständig. Als Land muss Baden-Württemberg aber für eine gute personelle und sachliche Ausstattung bei den Ermittlungsbehörden und in der Justiz sorgen. Grün-Schwarz hat hier beträchtliche Defizite zu verantworten. Bei der Polizei haben wir zu oft Parallelstrukturen. Die neu geschaffene Cybersicherheitsagentur verschlimmert dieses Problem nur. Die Justiz verfügt dagegen über deutlich zu wenig Personal in diesem Bereich. Wir brauchen mehr Spezialisten für Cybercrime und Hasskriminalität. Es ist Zeit, dass das Justizministerium seine zögerliche Haltung in dieser Frage ändert und die Prioritäten den Realitäten anpasst.“

Nico Weinmann

FDP/DVP: Wir werden sehen, ob Regierungsfraktionen bereit sind, auf unsere Änderungswünsche einzugehen.


Anlässlich der Beratungen der Pandemiegesetze von Grünen und CDU einerseits und der SPD andererseits erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann:

„Bereits in der Vorwoche wurde über den Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion für eine stärkere Parlamentskontrolle der Regierungsverordnungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beraten. Nunmehr legen sowohl die SPD als auch die Regierungsfraktionen grundsätzlich in diese Richtung gehende Gesetzentwürfe vor. Wir freuen uns, dass wir mit unserer Initiative Handlungsdruck geschaffen und eine breite Diskussion eröffnet haben. Die Mitspracherechte des Parlaments in den Gesetzentwürfen der Regierungsfraktionen und der SPD bleiben deutlich hinter unseren Vorschlägen zurück. Zentraler Unterschied ist, dass unser Gesetzentwurf eine generelle Zustimmung des Landtags zu allen bestehenden oder künftigen Corona-Verordnungen vorsieht, während die anderen Fraktionen es lediglich bei einer möglichst frühzeitigen Information des Landtags über den Inhalt der Verordnungen belassen und lediglich Verordnungen, die länger als drei Monate in Kraft sind, der Zustimmung bedürfen. Ändern könnte der Landtag einzelne Verordnungen nur dann, wenn er ein eigenes Gesetz an Stelle einer Verordnung beschließt. Dieses ist Verfahren ist wesentlich umständlicher als die bloße Zustimmung zu einer Verordnung, wie es unser Gesetzentwurf vorsieht.

Wir sind aber durchaus kompromissbereit, soweit der Kern unseres Antrags nicht verwässert wird. Es wird sich in den kommenden Wochen zeigen, ob die Regierungsfraktionen tatsächlich an einem Dialog mit uns auf Augenhöhe interessiert sind. Zunächst müsste sichergestellt werden, dass die 3-Monats-Frist, nach deren Ablauf die Verordnungen der Zustimmung bedürfen, ab dem Erlass der Verordnung gelten und nicht ab Inkrafttreten des Gesetzes. Eine erstmalige Befassung beispielsweise im Oktober ist für uns nicht transportabel. Weiter müsste durch die Aufnahme einer konkreten Tageszahl, mindestens drei Werktage, sichergestellt werden, dass sich der Landtag tatsächlich vor Erlass einer Verordnung mit dieser befassen kann. Unnötig ist ferner die Einschränkungen der Mitsprache des Finanzausschusses bei größeren Projekten. Schließlich enthält der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen über weite Passagen der Begründung ein für den Gesetzentwurf vollkommen irrelevantes Loblied auf die Landesregierung. Zahlreiche gerichtliche Entscheidungen, die einzelne Maßnahmen als unverhältnismäßig und mithin rechtswidrig aufhoben, geben beim Krisenmanagement der Landesregierung erheblich mehr Anlass zum Tadel als zum Lob. Diese und weitere Änderungswünsche werden wir den Regierungsfraktionen in Kürze übermitteln.“

Nico Weinmann

Den Hass zu durchbrechen ist die dauerhaft große Herausforderung unserer Zeit.


„Wir müssen lernen, entweder als Brüder miteinander zu leben oder als Narren unterzugehen.“ Mit diesem Zitat von Martin Luther King umschrieb der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann im Landtag im Rahmen einer aktuellen Debatte das Grundproblem rassistischen Gedankenguts. Der Rassismus sei dabei kein amerikanisches Problem, sondern auch bei uns wesentlich ausgeprägter, als es vielfach vermutet werde. So finde sich Rassismus nicht nur bei politischen Extremisten, sondern trete auch im Alltag regelmäßig auf.

Gleichzeitig mahnte er eine sachliche und konstruktive Auseinandersetzung mit den Problemen an. „Statt Denkmäler zu stürzen, ist es beispielsweise besser, Kulturschaffende aus den ehemaligen Kolonien einzuladen und gemeinsam Gegendenkmäler zu entwickeln“, sagte Weinmann mit Blick auf beschädigte und gestürzte Denkmäler historischer Protagonisten des Kolonialismus. „Wir müssen uns mit unserer Vergangenheit befassen, um die Absurdität und Gefahr von Rassismus besser zu verstehen.“ Auf der anderen Seite warnte der Liberale davor, jedes Handeln vorschnell als rassistisch zu brandmarken, wie es etwa das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz tue. „Es ist ein Dilemma für Polizeibeamte, wenn bei jeder Kontrolle oder Festnahme die von der Maßnahme Betroffenen sofort die Rassismus- oder Nazikarte ziehen.“

Trotz dieser Probleme blickt Weinmann optimistisch in die Zukunft. „Ich vertraue darauf, dass unser Rechtsstaat die Kraft besitzt, Rassismus in aller Entschiedenheit den Kampf anzusagen und in die Schranken zu weisen. Aber, und das lehrt uns die Geschichte, es braucht einen langen und stetigen Atem.“

Nico Weinmann

Die Landesregierung braucht die Zustimmung des Landtags für Corona-Verordnungen.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP:

„Während die Regierungsfraktionen vollmundig von einem Pandemiegesetz und einer stärkeren Beteiligung des Landtags reden, hat die FDP/DVP geliefert. Zentraler Punkt unseres Gesetzes ist, dass alle noch bestehenden und künftigen Rechtsverordnungen nur mit Zustimmung des Landtags gültig sind. Der Landtag kann hierüber in seiner Gesamtheit entscheiden oder diese Entscheidungen aus prozessökonomischen Erwägungen an einen Sonderausschuss übertragen. Dieser kann bei Bedarf mit einer Frist von gerade einmal 12 Stunden einberufen werden und auch digital tagen. Alle Sitzungen sollen öffentlich stattfinden und online übertragen werden. In besonders dringlichen Fällen kann die Genehmigung des Landtags auch nachgeholt werden.

Unser Gesetzentwurf stellt damit sicher, dass keine Corona-Verordnungen mehr am Parlament vorbei erlassen werden können. Die Regierung muss dem Landtag – aber auch der Öffentlichkeit – Sinn und Zweck der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen erklären und akzeptieren, wenn der Landtag Regelungen im Einzelfall aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ablehnt oder aufhebt. Die positiven Stellungnahmen der Verbände bestätigen, dass unser Gesetz nicht nur sinnvoll und notwendig, sondern auch verfassungskonform ist.

Zugleich erleben wir, dass die Regierungsfraktionen ihren vollmundigen Worten von ‚Pandemiegesetzen‘ des Landtags keine Taten folgen lassen. Das überrascht nicht, weil Grüne und CDU erklärten, den Gesetzentwurf mit der Landesregierung abzustimmen. Und diese hat es offenbar nicht eilig, dem Parlament eine größere Mitsprache einzuräumen. Wenn die Regierungsfraktionen in diesem Tempo weitermachen, dann wird deren Gesetzentwurf just dann in Kraft treten, wenn wir gar keine Corona-Verordnungen mehr haben. Wenn Grüne und CDU eine echte Beteiligung des Parlaments wollen, sollten sie unserem Gesetzentwurf zustimmen. Dabei sind wir für konstruktive Änderungsvorschläge offen.“

Initiative zur Änderung des Wahlrechts wäre besser vom Parlament gekommen.


Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum inklusiven Wahlrecht erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir freuen uns, dass unser Gesetzentwurf den entscheidenden Anstoß für die Landesregierung gab, selbst einen Gesetzentwurf einzubringen. Wir hätten es aber begrüßt, wenn Änderungen des Wahlrechts in solch einem grundlegenden Punkt nicht von der Landesregierung kämen, sondern vom Parlament. Die Fraktionen von Grünen und CDU haben aber sämtliche Gesprächsangebote der Oppositionsfraktionen ausgeschlagen. Sobald uns der Gesetzentwurf vorliegt, werden wir prüfen, worin sich dieser von unserem unterscheidet. Auf jeden Fall ist dies eine sehr gute Entwicklung für betreute Menschen im Land.“

Nico Weinmann

Besorgniserregender Anstieg aller Arten von Extremismus.


Anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Zunahme von Extremismus aller Art ist besorgniserregend. Islamisten, Rechts- und Linksextreme haben einen gemeinsamen Feind: unsere freiheitlich-demokratische Werteordnung. Als Demokraten dürfen wir dabei nicht mit zweierlei Maß messen, sondern müssen uns allen Extremisten gleichermaßen entschieden entgegenstellen. Unsere Freiheit muss jeden Tag neu verteidigt werden.

Im Bereich des Rechtsextremismus ist es nicht zuletzt die AfD, die den Nährboden für rassistische Gewalttäter vorbereitet. Auch wenn die Strukturen der AfD in Baden-Württemberg andere als in Brandenburg sein mögen, macht die heutige Entscheidung des brandenburgischen Verfassungsschutzes, die gesamte AfD zum Beobachtungsobjekt einzustufen, klar, dass auch bei uns sehr genau hingeschaut werden muss. Übergriffe von Linksextremen auf unsere Sicherheitsbehörden und politisch Andersdenkende zeigen, wie notwendig auch hier ein entschlossenes Vorgehen unseres Rechtsstaates ist. Dass die vorgenommene Zusammenlegung der Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus angesichts der großen Unterschiede tatsächlich effizienter ist, bezweifeln wir. Schließlich macht die steigende Zahl von Salafisten im Land deutlich, wie unverändert groß die Gefahr islamistisch motivierter Gewalt ist.“

SPD und FDP/DVP legen gemeinsamen Gesetzentwurf vor – Grüne und CDU schalten auf stumm.


Die Fraktionen der SPD und der FDP/DVP im baden-württembergischen Landtag legen einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, um die verfassungswidrigen und diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse für bestimmte Menschen mit Behinderungen endlich zu streichen. Dazu erklärt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sabine Wölfle: „Grüne, CDU, SPD und FDP haben sich im April 2019 als Kompromiss darauf geeinigt, die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse in den Landesgesetzen befristet auszusetzen. Das Wahlrecht sollte weiter angepasst werden, wenn die vergleichbaren Regeln im Bundesrecht fixiert sind. Die Neuregelung im Bund wurde vor einem Jahr beschlossen. Nun erinnert sich die grün-schwarze Koalition aber nicht an ihre damaligen Versprechungen. Deshalb bringen wir jetzt erneut einen Gesetzentwurf ein, um ein verfassungsgemäßes Wahlrecht in Baden-Württemberg herzustellen.“

 

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erläutert weiter: „Während der Bundestag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2019 schnell handelte und bereits im Juli 2019 sämtliche relevanten Bundesgesetze anpasste, kommt Grün-Schwarz immer noch nicht von der Stelle. Im Landeswahlrecht wurden lediglich die Wahlrechtsausschlüsse bis zum 24.10.2021 außer Kraft gesetzt, ohne jedoch das Prozedere beim Wahlrecht für betreute Menschen auszugestalten. Dies war eine Notlösung, um die Kommunalwahlen im Mai 2019 rechtskonform durchzuführen. Diese provisorische Lösung ist aber keine Ermächtigung für die Landesregierung, das Problem bis zur Landtagswahl auszusitzen. Wir wollen mit unserem Gesetzesentwurf weitgehend die Regelungen für die Bundestagswahl auf das Landes – und Kommunalwahlrecht übertragen. Damit erreichen wir Einheitlichkeit und Verlässlichkeit für die Wähler bereits bei der kommenden Landtagswahl. Das allgemeine Wahlrecht ist das Fundament der Demokratie. Daher ist es unerlässlich, dieses umfassend zu gewährleisten.“

Die Abgeordneten Wölfle und Goll kritisieren die Fraktionen der Grünen und der CDU scharf. Beide waren zu Gesprächen über eine gemeinsame Initiative eingeladen, schalteten aber auf stumm und beteiligten sich nicht an der Erstellung des Gesetzentwurfs.

Hinweis: Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-013.html

 

Gesetz zur Einführung des inklusiven Wahlrechts in Baden-Württemberg

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Gesetzentwurf der FDP/DVP dringend notwendig.


Zur Ankündigung der CDU-Spitzenkandidatin Eisenmann, die Systematik der Verbote und Gebote zur Corona-Bekämpfung zugunsten der Verständlichkeit umstellen zu wollen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn eine gesetzliche Regelung unverständlich ist, dann ist sie unbestimmt und damit rechtswidrig. Deutlicher als die CDU es jetzt tut, kann eine Regierungsfraktion nicht klarmachen, dass viele Verordnungen nicht aufrechterhalten werden können. Die CDU Landtagsfraktion will nun bei dem Inhalt der Corona-Verordnungen mitreden. Dafür fehlt bislang aber die Rechtsgrundlage. Das zeigt einmal mehr, dass der in der letzten Woche eingebrachte Gesetzesentwurf der FDP/DVP, sämtliche bestehende Corona-Verordnungen unter einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments zu stellen, dringend notwendig ist. Wenn es der CDU ernst mit der Wahrung der Freiheitsrechte ist, muss sie dem Gesetzentwurf zustimmen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Die ‚Zeit der Exekutive‘ ist lange vorbei.


Am heutigen Montag stellte die FDP/DVP Landtagsfraktion das „Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie“ vor. Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, erklärt hierzu:

„Seit März erleben wir infolge der Covid-19-Pandemie die massivsten Einschränkungen der Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik. Auch wenn mittlerweile zahlreiche Einschränkungen gelockert oder gar aufgehoben wurden, macht die Landesregierung klar, dass noch viel Zeit vergehen wird, bis wir zur alten Normalität zurückkehren. Wir wollen nicht, dass auch noch über Monate hinweg an dieser Stelle die Regierung im Alleingang über Rechtsverordnungen agiert. Die ‚Zeit der Exekutive‘ ist lange vorbei. Wir brauchen jetzt keine allmächtige Regierung, sondern ein Parlament, das die Regierung kontrolliert, auf die Wahrung der Freiheitsrechte drängt und den Fokus auf den Erhalt von Arbeitsplätzen richtet. Das Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems besteht angesichts seit Wochen sinkender Zahl der Infizierten nicht mehr. Gab es in Baden-Württemberg in Höchstphasen noch eine deutlich fünfstellige Zahl an Infizierten, so waren es zuletzt 1.942 (Stand: 22.05.2020). Im Moment haben wir also doppelt so viele Intensiv-Betten im Land als Infizierte an Covid-19.

Die Landesregierung agiert dabei zunehmend plan- und orientierungslos. Dies führt zur zunehmenden Verunsicherung von Bürgern, Wirtschaft und Kommunen und befördert auch Verschwörungstheorien. Weitere Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte darf die Regierung nicht im Alleingang vornehmen, sondern nur noch mit Zustimmung des Parlaments. Gerichtliche Entscheidungen der letzten Wochen zeigen, dass viele Einschränkungen unverhältnismäßig sind oder waren. Daher muss auch der Landtag das Recht bekommen, einzelne Verordnungen oder Maßnahmen außer Kraft zu setzen.“

Zu den Details des Gesetzentwurfs führt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann:

„Kernforderung unseres Gesetzentwurfs ist, dass alle noch bestehenden sowie künftigen Freiheitsbeschränkungen nur noch mit Zustimmung des Parlaments möglich sein werden. Das Grundgesetz erlaubt in Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes den Landtagen anstelle von Rechtsverordnungen der Regierung eigene Regeln zu erlassen. Der Landtag kann hierüber in seiner Gesamtheit entscheiden oder diese Entscheidungen beispielsweise aus prozessökonomischen Erwägungen an einen Sonderausschuss übertragen. In Abweichung zur Geschäftsordnung soll der Sonderausschuss bei Bedarf mit einer Frist von gerade einmal 12 Stunden einberufen werden können und auch digital tagen. Alle Sitzungen sollen öffentlich stattfinden und online übertragen werden. So kann wirksam Verschwörungstheorien vorgebeugt und die Akzeptanz erhöht werden. In dringlichen Fällen kann die Regierung auch zunächst ohne Zustimmung des Landtags eine Maßnahme anordnen. Sie muss dann aber innerhalb von sieben Tagen die Zustimmung nachholen.

Will die Landesregierung bestehende Beschränkungen lockern oder aufheben, braucht sie dafür nicht die Zustimmung des Landtags. Denn nicht die Lockerungen, sondern die Fortdauer der Beschränkungen müssen begründet werden. Der Landtag bzw. der Sonderausschuss können aber proaktiv weitergehende Erleichterungen beschließen. Ein Beispiel wäre etwa die 800 Quadratmeter-Regel für den Einzelhandel. Die Öffnung in diesem Rahmen war zunächst besser als gar keine Öffnung. Sie war aber rechtlich wie tatsächlich völlig unzureichend, wie auch Gerichte festgestellt haben.

Es ist unser Bestreben, gerade durch die parlamentarische Mitwirkung bei künftigen Entscheidungen noch stärker darauf zu achten, dass mit Augenmaß agiert wird und unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitsrechte nicht weiter stattfinden. Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Rolle des Landtags als dem höchsten Verfassungsorgan des Landes. Eine stärkere Mitsprache des Parlaments ist überfällig.“

Gesetzentwurf zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie