Pressemitteilungen

Fraktionsvorsitzender Dr. Rülke am Rednerpult des Landtags

Bei Reform muss dringend eine Wahlkreisreduzierung mitbeschlossen werden.


In der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen bekannte sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke klar zum Ziel, mehr Frauen in den Landtag zu bringen. Hierfür seien zwei Eckpunkte unstreitig: Die Einführung einer Zweitstimme und geschlossene Listen. Außerdem sei die Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren eine gute Sache.

 

„Wer das Wahlrecht ändern will muss aber auch die Folgen im Blick haben! Beispielsweise die Frage, wo die ganzen Abgeordneten sitzen sollen, wenn wir einen Landtag mit über 200 Abgeordneten bekommen, weil zwar mit dem Stimmensplitting ein zusätzlicher, treibender Faktor für mehr Mandate eingeführt, aber nicht an anderer Stelle ausgeglichen wird.“

 

Fakt sei: Die Soll-Größe des baden-württembergischen Landtags liege bei 120, die derzeitige Ist- Größe bei 154. Die Soll-Größe des Bundestags liege bei 598, die Ist-Größe nach den Wahlen im September bei 736, wobei an die 1000 möglich und befürchtet worden waren.

 

Es gebe drei Treiber für die Aufblähung: Die Verelendung der Volksparteien, die wachsende Zahl der Fraktionen sowie die Möglichkeit zum Stimmensplitting. Zwei davon habe man in Baden-Württemberg bereits mit einer CDU bei 17 Prozent in den Umfragen und dem Verlust des Amtsbonus der Grünen angesichts des von Ministerpräsident Kretschmann angekündigten Zurruhesetzung 2026, sowie einer weiteren Fraktion durch den Einzug des rechten Rands im Jahr 2016. Der dritte Treiber werde nun eingeführt, indem im Zwei-Stimmen-Wahlrecht taktisch gewählt werden könne.

 

„Der Landtag kann mit ein bisschen Pech auf das Doppelte der Regelgröße anschwellen. Was hieße das für die Akzeptanz der Bevölkerung? Was hieße das für die Akzeptanz der Steuerzahler?“, fragt Rülke in Richtung von Grünen, CDU und SPD.

 

„Es gibt ein gutes Instrument, um dem entgegen zu wirken: Die Landtagswahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Diesen Vorschlag von uns sollten Sie aufgreifen. Wir haben noch genügend Zeit miteinander den Zuschnitt der Wahlkreise zu diskutieren. Die Landtagswahl 2026 kommt nämlich nicht schneller, wenn man das Wahlrecht schnell beschließt. Der Volkszorn aber, der kommt sicher schnell, wenn in viereinhalb Jahren gewählt wird und als Resultat heraus kommt, dass ein neuer Landtag gebaut werden muss, weil gar nicht alle Abgeordneten Platz haben. Und Sie das sehenden Auges in Kauf genommen haben!“

 

Rülke fasst zusammen: „Im Ergebnis meine Damen und Herren: Die FDP-Fraktion will eine Reform des Wahlrechts. Wir wollen mehr Frauen im Parlament und wir wollen auch das Wahlrecht ab 16. Aber es kann nicht sein, dass eine Reform zu Lasten des Steuerzahlers die Gefahr ausblendet, dass der Landtag in seiner Größe explodiert!“

Pauschales Versammlungsverbot ist keine Alternative.


Im Rahmen der Sondersitzung des Innenausschusses zu den Ausschreitungen bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, sagt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion Julia Goll:

 

„Durch die wachsende Militanz von einigen Demonstranten und deren dezentralem Vorgehen verändert sich die Sicherheitslage, was die Polizei vor neue Herausforderungen stellt. Gewalttätige und nicht-friedliche Zusammenkünfte verurteilen wir und sind nicht zu tolerieren. Verstöße gegen das Versammlungsrecht und Ausschreitungen, bei denen Beamtinnen und Beamte attackiert und verletzt werden, dürfen nicht zum Alltag in Baden-Württemberg werden. Die Sicherheitskräfte müssen in die Lage versetzt werden, schnell dagegen vorzugehen. Wir bedanken uns für ihren engagierten Einsatz in diesen schwierigen Zeiten.

 

Auch in der Ausschusssitzung konnte der Innenminister keine überzeugende Strategie vorlegen. Er ist mit der Situation offensichtlich überfordert und lässt Kommunen und Polizeibehörden vor Ort im Stich. Dort fehlt oftmals Personal und Ausstattung, um mehrere zeitgleich stattfindenden Versammlungen, insbesondere mit Teilnehmern, die nicht nur friedlich agieren, adäquat im Blick zu behalten. Auch die Vernetzung in sozialen Medien, wie etwa dem Messangerdienst Telegram, muss systematisch im Blick behalten werden. Wenn der Minister jetzt ausführt, es gebe keine Deeskalationsstrategie, verleiht er seiner Überforderung Nachdruck.

 

Innenminister Strobl muss sicherstellen, dass ein differenziertes Vorgehen mit Augenmaß beim Umgang mit Demonstrationen erhalten bleibt. Keinesfalls dürfen diese Entwicklungen dazu genutzt werden, pauschale Versammlungsverbote zu legitimieren, um Versäumnisse bei der personellen und sachlichen Ausstattung der Polizei zu kaschieren. Die Versammlungsfreiheit ist ein grundrechtlich geschütztes Gut, das nicht unverhältnismäßig beschränkt werden darf.“

 

Hinterkopf eines Mannes mit Kippa in Fußgängerzone

Im Rahmen der Haushaltsberatungen haben die Fraktionen von SPD und FDP/DVP einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Mittel für den Antisemitismusbeauftragten auf insgesamt 150.000 Euro erhöht werden sollen.

Andreas Stoch: „Geschlossen für eine finanzielle Stärkung im Kampf gegen Antisemitismus!“

Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Sparen an dieser Stelle ist mehr als unangebracht!“

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch begründet den Antrag wie folgt:

 

„In einer Zeit, in der im Wochentakt Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens beleidigt oder sogar körperlich attackiert und Synagogen angegriffen werden, ist es besonders wichtig, die Arbeit gegen Antisemitismus zu stärken. Die demokratischen Fraktionen im Landtag haben sich im Jahr 2018 fraktionsübergreifend auf die Berufung eines Antisemitismusbeauftragten geeinigt. Damit er seine Arbeit machen kann, braucht er eine angemessene Ausstattung. Andernfalls bleibt es bei Versprechungen und warmen Worten, wie wir es leider von der Landesregierung in der Vergangenheit immer wieder erleben mussten. Alle Demokratinnen und Demokraten sollten sich daher geschlossen für eine finanzielle Stärkung im Kampf gegen Antisemitismus und Vorurteile aussprechen. Deshalb fordern wir eine notwendige Erhöhung des Etats um 50%.“

 

Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, ergänzt mit Blick auf das ursprüngliche Vorhaben der Landesregierung, die Mittel für den Antisemitismusbeauftragten um 10.000 Euro kürzen:

 

„In Anbetracht zunehmender Hasskriminalität und antisemitischer Straftaten ist es völlig unverständlich, dass der Etat des Antisemitismusbeauftragten gekürzt werden sollte. Der ursprüngliche Plan von Grün-Schwarz würde einer deutlichen Schwächung der Arbeit und des Amtes gleichkommen. Verständlicher Weise sorgte das für einen Sturm der Empörung. Nur deshalb sieht die Landesregierung davon im Nachhinein wieder ab. Besonders Innenminister Strobl tönt immer laut, er würde sich der wachsenden Hasskriminalität und antisemitischer Übergriffe entgegenstellen, wenn es darauf ankommt, wird dann ausgerechnet dort gespart. Das ist mehr als unangebracht!“

Entschließungsantrag der FDP/DVP-Fraktion eingebracht.


In der heutigen Sondersitzung des Landtags kritisierte der Vorsitzende des FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Landesregierung scharf. Das Regelungschaos des zurückliegenden Wochenendes habe für Verunsicherung und Verärgerung gesorgt und sei respektlos gegenüber den Betroffenen. Deshalb habe die FDP/DVP-Fraktion mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag mit der SPD gefordert, Sozialminister Lucha die Zuständigkeit für das Corona-Management zu entziehen. Im Landtagsplenum sagte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das aktuelle Regelungschaos stellt den neuen Tiefpunkt des Corona-Miss-Managements der Landesregierung dar. Einzig positiv ist, dass es keinen allgemeinen Lockdown, keine generellen Ausgangssperren und keine Schulschließungen geben soll. Die sonstigen Regelungen von Grün-Schwarz sind aber absolut stümperhaft auf den Weg gebracht worden. Während die von der künftigen Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene bereits beschlossenen Maßnahmen mit Regelungen zu 3G, 2G sowie 2GPlus funktionieren und sich mittlerweile viel mehr Leute impfen lassen, hinken die Maßnahmen der Landesregierung der Realität hinterher. Das Problem sind doch die mangelnden Impfkapazitäten – die Debatte über eine Impfpflicht soll hiervon nur ablenken“, so Rülke. Es sei nun sinnvoll, die Impfgeschwindigkeit und die Anzahl der Geimpften deutlich und mit Nachdruck zu erhöhen und im Rahmen einer Impfgarantie jedem ein konkretes, zeitnahes Impfangebot zu unterbreiten. Die Landesregierung solle endlich ein Konzept vorlegen, wie bisher ungeimpfte Personen vom Nutzen einer Impfung überzeugt werden können.

Rülke zeigte sich irritiert über die Einlassung von Gesundheitsminister Lucha, der den neuen Leiter des Corona-Krisenstabes, General Breuer, für verzichtbar hält. „Aber Lucha selbst würde es nicht einmal zum Unteroffizier bringen“, so Rülke. „Lucha steht für totales Chaos. Seine erratischen Anweisungen gehen immer als Notverkündungen raus. So verkündete er zunächst, dass in der Gastronomie die 2GPlus- Regel gelten solle, und lehnte Ausnahmen bei Menschen mit Booster-Impfung ab. Dann rudert er zurück und es soll doch eine Ausnahme für diese Personengruppe geben. Und schließlich werden noch eilig Ausnahmen eingeräumt für Genesene und Geimpfte, deren Impfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.“

Ähnlich habe es sich bei der Frage der Weihnachtsmärkte verhalten. „Erst verkündete der Amtsleiter im Gesundheitsministerium, dass die Weihnachtsmärkte abgehalten werden könnten. Dann sollte die 2GPlus-Regel gelten bis schließlich ein komplettes Verbot erging. Im Vergleich zu Luchas Ministerium ist die Stadt Schilda das reinste Kompetenzzentrum!“ kritisiert Rülke die unzureichende Kommunikationsstrategie der Landesregierung. „Es ist nicht zumutbar, dass die Bestimmungen am Vorabend verkündet werden und dann in den Folgetagen über Abgeordnete der Regierungsfraktionen wesentliche Änderungen verbreitet werden, anstatt über offizielle Verlautbarungen der Landesregierung.“

Rülke zitierte die Stuttgarter Zeitung vom 30.11.2021: „Ministerpräsident Kretschmann sollte das Kompetenzvakuum an der Spitze des Sozialministeriums endlich beseitigen.“. Gemeinsam mit der SPD-Landtagsfraktion habe man beantragt, Sozialminister Lucha die Zuständigkeit für die Corona-Politik zu entziehen.

Es stehe aber zu vermuten, dass Kretschmann weiterschlafe und Englisch spreche – wie neuerdings öfter: „Das greife ich gerne auf und sage, frei nach Robert Frost und Winfried Kretschmann: The Woods are lovely dark and deep, but your government is still asleep!“

Als Lachnummer bezeichnete Rülke die neue Regelung für Skilifte, bei der Geimpfte und Genesene, die noch keine Booster-Impfung erhalten hatten, einen Testnachweis bringen müssen. „Wenn man eine FFP2-Maske trägt – so hieß es bisher stets – sei die Ansteckung im Freien praktisch auszuschließen. Dann ist die Regelung für Skilifte aber reine Schikane. Man sollte vielmehr die aktuelle Studie zur Schutzwirkung von Masken des Max-Planck-Instituts als Grundlage für Alternativen zur 2G-Regelung im Handel nehmen und entsprechende Modellprojekte mit FFP2-Masken initiieren, wie wir es beantragt haben.“ Im ÖPNV sollten FFP2-Masken wieder zum Regelfall werden.

Zudem sollte es nach dem Antrag der Liberalen einen Rettungsschirm für die Kliniken und einen Sonderfonds für die Aus- und Weiterbildung von Intensivpflegekräften geben. Mitarbeitenden-Corona-Tests in Unternehmen sollten auch für andere Zwecke zu verwenden sein, beispielsweise in der Gastronomie, und für die Umstellung auf den digitalen Impfnachweis bedürfe es einer angemessenen Übergangsfrist. Rülke wandte sich am Schluss direkt an den Ministerpräsidenten und forderte ihn auf, endlich mit der Behauptung aufzuhören, dass eine Impfpflicht die Gesellschaft befriede. Der Vorfall mit der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping am vergangenen Freitag, die sich mit einem Impfgegner-Mob von Fackelträgern vor ihrem Privathaus konfrontiert sah, beweise das Gegenteil. Auch seien der bayerische Ministerpräsident Söder und er jeden Weg schuldig geblieben, eine solche Impfpflicht umzusetzen. „Öffnen Sie lieber die Impfzentren wieder und geben Sie den Menschen eine Impfgarantie!“ – so Rülkes abschließender Appell.

Entschließungsantrag SPD FDP

Antrag zu weiteren Schritten zur Bekämpfung der Pandemie

Für eine zielgerichtete Coronapolitik.


In der Sondersitzung des Landtags mit einer Regierungsinformation durch den Ministerpräsidenten zu den beabsichtigten Corona-Maßnahmen heißt es der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, ausdrücklich gut, dass über dieses Thema nun das Parlament berät. Diese Voraussetzung sei der FDP auf Bundesebene bei der Ausarbeitung des neuen Infektionsschutzgesetzes wichtig gewesen.

Rülke zitiert aus dem Beschluss der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin in der vergangenen Woche: „Diejenigen, die bisher zögern, sollen von der Notwendigkeit eines Impfschutzes überzeugt werden.“ – Rülke betont: „Überzeugt steht da, nicht gezwungen! Deshalb haben wir heute mit einem Entschließungsantrag im Parlament beantragt, dass man die anstehenden Entscheidungen am Leitbild `Freiheitsrechte für die Geimpften und Einschränkungen für die Ungeimpften´ orientiert.“

Zwischen der FDP und der Landesregierung bestehe Konsens, dass möglichst viele sich impfen lassen sollen. Dazu müsse es Aufrufe und Aufklärung, vielleicht auch nachdrückliche Anstöße geben. Man müsse auch vulnerable Gruppen noch besser schützen. Eine berufsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte müsse aber dagegen abgewogen werden, dass dann möglicherweise Pflegepersonal fehlen könne, das die Impfung verweigert. Es sei jedenfalls gut, dass sich der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz für eine bessere Entlohnung in diesem Bereich einsetze, so Rülke, der dafür abschließend feststellt, dass „2GPlus“ ein sinnvolles Konzept zum Schutz vulnerabler Gruppen sein könne.

Rülke übte aber Kritik am Vorstoß der Ministerpräsidenten Söder und Kretschmann zur allgemeinen Impfpflicht: „Wie soll denn das umgesetzt werden? Wir haben rund 15 Millionen bewusste Impf-Ablehner in Deutschland – von Impfskeptikern bis hin zu harten Impfgegnern. Wer über diese eine Impfpflicht verhängt, der muss sie auch durchsetzen. Mit Geldstrafen wie in Österreich wird dies bei Millionen von denen nicht gelingen. Diese Menschen würden gegen Ordnungsmaßnahmen absehbar zu hunderttausenden klagen und die Gerichte lahmlegen oder bezahlen lieber die Bußgelder.“ Oder soll man diese Menschen polizeilich zur Impfung vorführen, in Zwangsjacken fixieren und ihnen dann gegen ihren Willen die Spritze in den Arm jagen, so Rülkes Frage, und sieht dann als Folge bürgerkriegsähnliche Unruhen: „Wer so daherredet, handelt verantwortungslos“. Und an die Adresse der Regierung: „Insbesondere wenn das dieselben sind, die vor kurzem noch die Impfzentren geschlossen haben, wohlgemerkt bei einer Impfquote von knapp über 50 Prozent!“ Nun wolle man eine Impfpflicht für den Rest und Boostern für alle, wobei schon jetzt die Leute in langen Schlangen an den Impfstationen stehen. Rülke: „Einerseits die Impfzentren zu schließen und andererseits von einer allgemeinen Impfpflicht zu fabulieren ist starker Tobak! Anstelle von populistischen Schnellschüssen muss endlich ein tragfähiges Impfkonzept vorgelegt werden, wie wir es heute im Landtag beantragt haben. Wir müssen endlich eine Impfgarantie für alle sicherstellen.“

Rülke weist auf den MPK-Beschluss hin, in dem steht, die Länder würden die Impfangebote ausweiten, wobei explizit „Impfzentren“ genannt werden: „Was heißt das für Baden-Württemberg? Kommen diese Zentren jetzt wieder?“

Bemerkenswert sei auch die völlige Orientierungslosigkeit dieser Landesregierung. Erst erkläre man den Menschen: Ihr braucht nicht befürchten, dass eure Kinder vom sozialen Leben ausgeschlossen werden. Dann verschreckt man sie mit der Ankündigung, 2G für 12-17-Jährige. Dann nimmt man dies im Proteststurm wieder zurück. Stattdessen folgt nun eine unausgegorene 2G Plus-Regel für öffentliche Veranstaltungen. Diese lehnt die FDP ab.

Der Ansatz der FDP – wie auch von SPD und Grünen im Deutschen Bundestag – sei es, die Menschen zu überzeugen und nicht, sie zu zwingen, so Rülke: „Die Formel heißt: Freiheitsrechte für die Geimpften und Einschränkungen für die Ungeimpften.“

Deshalb dürfe es auch keine undifferenzierten Maßnahmen mehr geben, die alle gleichermaßen träfen: Keinen Lockdown mehr von Handel, Sport, Kultur und Gastronomie, keine Schulschließungen und keine Ausgangssperren. Rülke: „Weshalb sollte sich ein Impfskeptiker jetzt impfen lassen, wenn er anschließend gemeinsam mit den Geimpften im Lockdown hockt?“

Es sei eine Illusion, mit Zwang zu der erhofften Impfquote von 90 Prozent zu gelangen, stellt Rülke fest und spricht sich deshalb für „Nudging“, 3G-, 2G- oder 2Gplus- Regel aus, je nach Situation und Lage. Dazu seien aber auch wieder kostenlose Tests notwendig, so Rülkes Forderung.

Rülke beschreibt, welche Maßnahmen die FDP/DVP-Fraktion unterstützt: Flächendeckende 2G-Regeln mit einem Hospitalisierungsschwellenwert von 3. Bei einem Schwellenwert von 6 die 2Gplus-Regel an neuralgischen Orten. Weitergehende Maßnahmen seien mit seiner Fraktion auf Basis von Parlamentsbeschlüssen im Sinne der Länderöffnungsklausel bei Schwellenwert 9 möglich.

Abschließend hebt Rülke die weitere Unterstützung seiner Fraktion für eine konkrete Maßnahme hervor: „Notwendig ist es bei all dem auch, an die Wirtschaft zu denken. Deshalb unterstützen wir die Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus.“

Entschließungsantrag der FDP/DVP-Fraktion zur heutigen Sondersitzung

 

 

Das Auslaufen der epidemischen Lage schafft die Möglichkeit Maßnahmen neu zu denken.


Zu den Beratungen der aktuellen Corona-Verordnung im Landtag erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Wie schon im letzten Jahr von uns angemahnt, wurde die Verordnung auch dieses Mal so kurzfristig verkündet, dass den Kommunen kaum Zeit bleibt die jetzt unter Auflagen zulässigen Weihnachtsmärkte zu organisieren. Gleichwohl bestehen im Vergleich zum Vorjahr mit einem großen Prozentsatz Geimpfter, bestehenden Impfmöglichkeiten und wesentlichen Erkenntnissen im Umgang mit Infektionswellen, entscheidende Unterschiede. Deshalb begrüßen wir die Bestrebungen des Bundestages, die epidemische Lage auslaufen zu lassen. So entsteht die Möglichkeit, die bisherigen Erfahrungen neu zu bewerten und effektive von ineffektiven, sinnvollen von kontraproduktiven, zulässige von rechtlich fragwürdigen Maßnahmen zu trennen. Die Beendigung der Notlage stellt aber nicht das Ende der Pandemie dar. Gerade durch eine Maskenpflicht, 3G-Regelungen, niedrigschwellige Impfangebote und den besonderen Schutz von vulnerablen Gruppen und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wird dazu beigetragen, die jüngste Welle zu brechen.

Die von Minister Lucha ins Spiel gebrachte Impfpflicht lehnen wir entschieden ab. Statt das Personal in Einrichtungen mit vulnerablen Personen mit gepoolten PCR-Tests auf eine ansteckende Virenlast zu überprüfen, statt ein intelligentes Corona-Test-Management zu entwickeln, statt Impfangebote in Schulen und Jugendeinrichtungen zu forcieren oder die mobilen Impfteams so zu verstärken, dass sie inklusive der Booster-Impfungen der Nachfrage hinreichend nachkommen können, mutet es reichlich hilf- und einfallslos an, eine Impfdebatte zu befeuern, die im Ergebnis auch nur schwer umsetzbar sein wird. Anstatt solcher Äußerungen, muss die Landesregierung jetzt eine klare Strategie für die kommenden Monate mit effektiven und zielgerichteten Maßnahmen vorlegen. Sonst droht sie die Akzeptanz der Bevölkerung für die weitere Bekämpfung der Pandemie zu verspielen.“

 

Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen stehen rechtliche Bedenken entgegen.


Anlässlich der Beratung eines Antrags zur geplanten Wahlrechtsreform im Landtag, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Wir unterstützen die geplanten Änderungen des Landtagswahlrechts in vielen Punkten. Dazu zählt die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Einführung eines Zweistimmenwahlrechts mit geschlossenen Landeslisten und das Ziel, dadurch mehr Frauen in den Landtag von Baden-Württemberg zu bekommen. Ersteres könnte längst beschlossene Sache sein, wenn sich Grün-Schwarz nicht vehement dagegengestellt hätte. Die Strategie sich gegen die eigenen Vorhaben zu stellen, nur, weil sie von der Opposition eingebracht werden, zeigt wie kleingeistig diese Koalition agiert. Bei der Umsetzung der aktuellen Pläne droht jedoch eine Aufblähung des Parlaments. Am Beispiel des Bundestags wird deutlich, wie durch Überhang- und Ausgleichsmandate das Parlament mit jeder Wahl weiter anwächst. Daher schlägt die FDP/DVP-Fraktion eine Reduktion der Wahlkreise von 70 auf 60 vor. So könnte diese Entwicklung für Baden-Württemberg verhindert werden.

 

Der Plan der Koalition das passive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre abzusenken, ist nicht durchdacht. Es bestehen erhebliche rechtliche Probleme, wenn Minderjährige rechtswirksame Entscheidungen in Gemeinderäten treffen sollen. Dies betrifft auch bundesrechtliche Fragen aus dem Zivilrecht und nicht zuletzt Jugendschutzregelungen. Diese Fragen muss die Regierung erst klären, bevor über eine Absenkung des passiven Wahlalters überhaupt diskutiert werden kann.“

FDP fordert Reduktion der Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60.


In der von der FDP/DVP-Fraktion beantragten Debatte zur zukünftigen Gestaltung des Landtagswahlrechts bekannte sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke klar zum Ziel, mehr Frauen in den Landtag zu bringen. Hierfür seien folgende Eckpunkte unstreitig: Die Einführung einer Zweitstimme und geschlossene Listen. Außerdem sprach er sich bei dieser Gelegenheit für die Einführung des Wahlrechts ab 16 aus.

 

„Wer das Wahlrecht ändern will darf aber nicht nur die Diversität in den Blick nehmen, sondern muss auch auf die Größe des Parlaments achten!“ – gab Rülke zu bedenken und führte als Tatsachen aus: Die Soll-Größe des baden-württembergischen Landtags liege bei 120, die derzeitige Ist- Größe bei 154. Die Soll-Größe des Bundestags liege bei 598, die Ist-Größe nach den Wahlen vor wenigen Wochen bei 736, wobei an die 1000 möglich und befürchtet worden waren.

 

Es sei zwingend notwendig, die Wahlrechtsänderung als stringentes Gesamtpaket auf den Weg zu bringen, Zeitdruck herrsche dabei nur bedingt. „Die nächste Wahl ist 2026 und kommt nicht schneller, wenn man das Wahlrecht schnell ändert. Oberstes Ziel muss sein, zu einer vernünftigen Reform zu kommen. Und da spielt es keine Rolle, ob der Landtag die Wahlrechtsreform noch Ende 2021 entscheidet oder Mitte 2022.“

 

Als Gründe für die sich abzeichnende Aufblähung des Landtags sieht Rülke drei Treiber an: Die Verelendung der Volksparteien, die wachsende Zahl der Fraktionen sowie die Möglichkeit zum Stimmensplitting. Das baden-württembergische Innenministerium hätte zwar in seiner Analyse über die Auswirkungen von Wahlrechtsänderungen festgestellt, dass die Zahl der Abgeordneten bei der angedachten Wahlrechtsreform gleichbleibe – aber nur, wenn niemand von der Möglichkeit des Splittings Gebrauch mache. „Genau diese Möglichkeit wollen wir aber einführen“, so Rülkes Feststellung.

 

Er rechnet vor, dass die von der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg gewünschte Reform zu einer Landtagsgröße von zwischen 250 und 300 Abgeordneten führen könne und fragt: „Was hieße das für die Akzeptanz der Bevölkerung? Was hieße das für die Akzeptanz der Steuerzahler?“

 

Im Bundestag hätte man mittlerweile erkannt, dass es nur ein wirksames Mittel gegen das permanente Anschwellen des Parlaments gibt, nämlich die Reduktion der Zahl der Wahlkreise. Im Landtag verhalte sich dies exakt gleich. Rülkes Lösungsvorschlag: „Deshalb schlagen wir konkret vor, die Zahl der Landtagswahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren.“

 

„Nun höre ich den Vorwurf, dieser Vorschlag sei ein Schnellschuss“, so Rülke: „Beim Blick in die Geschichte stellen wir allerdings fest, dass der damalige SPD-Innenminister Frieder Birzele diesen Vorschlag bereits vor sage und schreibe 30 Jahren gemacht hat. Und die SPD-Fraktion in jenen Jahren immer wieder eine Interfraktionelle Kommission angeregt hat mit dem Ziel, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren. Sieht so ein Schnellschuss aus?

 

Aus den Reihen der Grünen gab es den Vorwurf des damaligen Fraktionsvorsitzenden Dieter Salomon, die FDP blamiere sich bis auf die Knochen, weil sie in der Opposition bereits vor 1996 die Verkleinerung auf 60 Wahlkreise gefordert aber in der Regierung gegen die CDU nicht durchgesetzt habe. Dieter Salomon ist 2002 aus dem Landtag ausgeschieden.

Sieht so ein Schnellschuss aus?

 

Aus den Reihen der Grünen kam damals auch ein Antrag zu Eckpunkten zur Wahlrechtsreform. In Drucksache 11/2250 vom 14. Juli 1993 hat die damalige grüne Fraktion eine Reduktion der Wahlkreise auf 50 gefordert, Herr Kollege Schwarz.

Und in Drucksache 13/90 vom 17. Juli 2001 wurde von der damaligen Fraktion der Grünen die Forderung nach einem Zweistimmenwahlrecht erhoben. Und wissen Sie was noch, Herr Kollege Schwarz? Sie waren damals noch nicht dabei, deshalb verrate ich es Ihnen: Ihre damalige Fraktion hat beantragt, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Sie wollten damit die Zahl der entstehenden Ausgleichsmandate verringern, was heute noch dringlicher ist, als damals. Sieht so ein Schnellschuss aus?“

 

Der grüne Abgeordnete Thomas Oelmayer hatte in der Plenardebatte vom 11. November 2004 überdies die CDU-Fraktion mit dem Vorwurf: „Angst um Pfründe: CDU stur“ gegeißelt. Es ging auch damals um die Reduktion der Zahl der Wahlkreise. – „Sieht so ein Schnellschuss aus?“ – so Rülkes Frage an die Fraktionen „nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier nicht um Schnellschüsse, sondern um eine alte Volksweisheit: Die größten Kritiker der Elche sind am Ende selber welche!“

 

Rülke fasst zusammen: „Im Ergebnis meine Damen und Herren: Die FDP-Fraktion will eine Reform des Wahlrechts. Wir wollen mehr Frauen im Parlament und wir wollen auch das Wahlrecht ab 16. Aber es kann nicht sein, dass eine Reform zu Lasten des Steuerzahlers die Gefahr ausblendet, dass der Landtag in seiner Größe explodiert!“

Nico Weinmann

Die Unsitte der Notverkündung der Corona-Verordnung greift immer mehr um sich.


Zu den Beratungen der aktuellen Corona-Verordnung im Landtag erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Auch nach über 18 Monaten Pandemie bleibt die Lernkurve der Landesregierung überschaubar. Willkürlich gegriffene Zahlenwerte bei der 7-Tage-Inzidenz wurden durch willkürliche Zahlenwerte bei der Hospitalisierungsrate ersetzt. Eine weitergehende Differenzierung findet nicht statt. So wird spätestens mit dem Erreichen der sogenannten Alarmstufe ein Teil der Gesellschaft vom öffentlichen Leben abgeschnitten sein. Dabei gibt es gerade im Einzelhandel funktionierende Hygienekonzepte, die eine Übertragung des Virus ohne einen faktischen Lockdown für Ungeimpfte verhindern.

Vielmehr ist zu befürchten, dass Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, noch öfter unter sich bleiben und sich immer seltener testen lassen werden. Diese Politik der Landesregierung macht eine sogenannte ‚Pandemie der Ungeimpften‘ deutlich wahrscheinlicher. Leidtragende sind neben dem medizinischen Personal besonders Einzelhandel und Gastronomie. Die Testpflicht auf eigene Kosten im Einzelhandel wird Amazon und Co. weitere Milliardenumsätze verschaffen und eine weitere Verödung der Innenstädte befördern. Statt weiterer Restriktionen brauchen wir mehr Überzeugung und Aufklärung. Wir brauchen weiterhin mehr niederschwellige Angebote. Mobile Impfteams etwa sollten noch öfter vor Ort sein, gerade auch in dicht besiedelten sozialen Brennpunkten. Ein zunehmendes Ärgernis stellt die immer mehr um sich greifende Unsitte der Notverkündung dar. Die Abläufe ähneln sich dabei oft. An Dienstagen kündigt Sozialminister Lucha bei den Regierungspressekonferenzen bestimmte Änderungen an, danach folgen tagelange Spekulationen um die genaue Ausgestaltung. Weitere Details erfahren Landtag, Kommunen und Unternehmen dann regelmäßig erst aus der Presse, die oftmals die entsprechenden Vorlagen trotz angeblicher Notwendigkeit der Notverkündung vor dem Parlament erhält. Durch dieses Verhalten missachtet die Landesregierung das Parlament und hindert die Kommunen und Unternehmen bei der gebotenen Planungssicherheit.“

Jochen Haußmann

Kein Vorratsbeschluss für Grundrechtsbeschränkungen


Zur Erklärung der Bundesregierung, die epidemische Notlage verlängern zu wollen erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die Verlängerung der epidemischen Lage bis 31.12.2021 ist nicht gerechtfertigt. Es ist angesichts der Eingriffe in die Grundrechte zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu akzeptieren, dass die Bundesregierung sozusagen einen Vorratsbeschluss trifft, für den Fall, dass sich die Lage wieder ändern sollte. Das ist völlig unangemessen und kann den Menschen nicht erklärt werden.

Die Große Koalition hat sich offenbar an diese Form des Durchregierens gewöhnt, obwohl die Corona-Situation dafür keine Rechtfertigung mehr bietet. Es ist absurd, jetzt wieder umfangreiche Freiräume zu gewähren und gleichzeitig die epidemische Lage von nationaler Tragweite zu verlängern. Es wird Zeit, dass diese parlamentsfeindliche und bürgerferne Politik ein Ende hat“

Landtag soll sich von Allmachtsphantasien des Ministerpräsidenten distanzieren.


Zur Beratung der aktuellen Corona-Verordnung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die weitreichenden Öffnungsschritte bei niedrigen Inzidenzen kommen reichlich spät. Seit Monaten fordert die FDP/DVP Fraktion von der Landesregierung, entsprechende Pläne vorzulegen. Vor zwei Wochen hatten von den 44 Kreisen vier eine Inzidenz unter 10. Vor einer Woche waren es bereits 16 Landkreise. Als an diesem Montag diese Öffnungsstufe endlich in die Corona Verordnung kam, waren es bereits 37 Landkreise. Am Beispiel der Öffnungsstufen sieht man anschaulich die Überforderung dieser Landesregierung und besonders von Minister Lucha, absehbare Entwicklungen in der Verordnung abzubilden. Die Menschen erwarten von der Politik zu Recht verlässliche Vorgaben, nicht zuletzt, um Planungssicherheit zu ermöglichen.

Ein weiteres Problem, auf das wir nun seit fast einem Jahr hinweisen, ist die ausschließliche Fixierung auf die Zahl der Neuinfektionen. Wir müssen hier dringend weitere Kriterien wie Impffortschritt oder die Auslastung der Intensivstationen mitberücksichtigen. Solange stehen die Lockerungen auf wackeligen Füßen. Es ist durchaus denkbar, dass durch die Delta-Variante die Zahl der Neuinfektionen wieder steigt. Wenn die Krankheit aber in der Regel mild oder gar symptomlos verläuft, wie es bei den meisten jungen Menschen der Fall ist, dann gibt es keinen Grund, Lockerungen wieder zurückzunehmen. Die Erfahrung Großbritanniens mit der Delta-Variante zeigt auch, wie wichtig eine vollständige Impfung ist. Die Landesregierung muss daher ernsthaft prüfen, die Abstände zwischen Erst- und Zweitimpfung zu verkürzen.

Anstatt in befremdlicher Art und Weise für sich das Recht einzufordern, nicht verhältnismäßige Maßnahmen vorzunehmen, sollte der Ministerpräsident die hausgemachten Fehler endlich abstellen. Vom Landtag erwarten wir, dass er unserem Entschließungsantrag zustimmt und sich von den Allmachtsphantasien des Ministerpräsidenten distanziert.“

Kretschmann ist bei der Richterschelte ein Wiederholungstäter.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisierte im Landtag die Aussagen des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, der für künftige Pandemien der Politik auch Befugnisse für „nicht verhältnismäßige“ Maßnahmen einräumen wollte, scharf. Die Aussagen des Ministerpräsidenten seien sehr eindeutig und nicht missverständlich, die spätere Erklärung sei nur nachgeschoben. „Herr Kretschmann hat genau das gemeint, was er zunächst auch gesagt hat. Es stört ihn offenbar sehr, wenn Gerichte bestimmte Entscheidungen seiner Politik aufheben. Es ist zutiefst inakzeptabel, wenn der Ministerpräsident von Gerichten unbedingten Gehorsam einfordert.“

 

Rülke erinnerte dabei auch an frühere Äußerungen des Ministerpräsidenten, der sich mal beschwerte, dass er sich während der Pandemie ‚mit Gerichten herumschlagen‘ müsse, und ein anderes Mal die Bundes-Notbremse ausdrücklich dafür lobte, weil sie Menschen den Klageweg zu Verwaltungsgerichten nahm und eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahmen erschwerte. „Der Ministerpräsident ist bei der Kritik gerichtlicher Entscheidungen ein Wiederholungstäter. Das merkt auch die Justiz sehr genau und die nunmehr deutliche Kritik des Verwaltungsgerichtshofs des Landes an den Aussagen zeigt, wie besorgt die Justiz über solche Aussagen ist.“

Grüne haben mit Freiheitsrechten nichts am Hut.


Zu den Forderungen des Ministerpräsidenten, die Verfassung zu ändern, um in Pandemiezeiten nicht verhältnismäßige Maßnahmen gegenüber Bürgern durchzusetzen, sagt der Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Kretschmann entwickelt sich immer mehr zum Autokraten. Wir erwarten von einem Ministerpräsidenten mehr Respekt vor der Verfassung.

Dieses Interview zeigt, dass die Verbotspartei Grüne mit Freiheitsrechten nichts am Hut hat, sondern eine autokratische Partei ist, die den Interventionsstaat propagiert.“

Nico Weinmann

Impffortschritt muss zur Abkehr von der alleinigen Fixierung auf die Inzidenzen führen

Die Ablehnung der aktuellen Corona-Verordnung des Landes heute im Landtag begründet der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann wie folgt:

„Die jüngsten Änderungen der Corona-Verordnung bringen zwar kleinere Öffnungen mit sich, etwa im Bereich der Gastronomie. Diese sind aber im Lichte der stark rückläufigen Infektionslage unzureichend. Besonders durch die fortschreitende Zahl der Impfungen nimmt die Zahl der Infektionen und der schweren Krankheitsverläufe spürbar ab. Erste Landkreise im Land haben eine 7-Tage-Inzidenz von 30 Neuinfektionen und die Tendenz ist weiter klar sinkend. Die kleineren Öffnungsschritte sind daher unzureichend. Die Landesregierung muss endlich eine verbindliche Öffnungsperspektive vorlegen, wie wir in absehbarer Zeit verlässlich und verantwortungsbewusst zu weitgehender Normalität unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln kommen.

Die 7-Tage-Inzidenz darf nicht länger das alleinige Kriterium für Öffnungsschritte sein. Auch der Impffortschritt, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und die Altersstruktur der Erkrankten sind wichtige Kriterien für eine differenzierte Betrachtung, die gerade bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit zwingend Eingang finden müssen. Der seit Ende Oktober andauernde Lockdown, der gerade für Kinder eine gefühlte Ewigkeit anhält, muss zu einem Ende kommen. Die Menschen brauchen dringend eine Perspektive für die Freiheit statt fortdauernde Ausgangssperren vielerorts. Und angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehen ist es Aufgabe einer verantwortungsbewussten Politik, den Menschen jetzt diese Perspektive zu geben.

Zugleich müssen wichtige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung und deren Folgen forciert werden. Modellprojekte, wie wir sie die letzten Monate in Tübingen hatten, müssen auch anderswo rasch ermöglicht werden. Mit noch mehr Testangeboten können schon jetzt weitere Bereiche öffnen und sie so aus der ‚Staatsalimentierung‘ entlassen. Besonders dringend brauchen wir auch eine Teststrategie für die Hochschulen, damit Studierende nicht das dritte Semester in Folge vollständig digital absolvieren müssen. Und wir müssen die Impfkampagne noch weiter beschleunigen, nicht zuletzt auch durch die Prüfung einer Notfallzulassung für den Impfstoff von Curevec.”

FDP Antrag Coronaverordnung 2021 05 20

 

Terroristische Geldquellen trockenlegen

Zum heutigen bundesweiten Verbot des salafistischen Vereins Ansaar International erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Ansaar hat unter dem Deckmantel von angeblichen Wohltätigkeitsprojekten im Ausland mehrere islamistische und salafistische Terrorgruppen unterstützt, darunter die palästinensische Hamas, die Al-Nusra Front in Syrien und die Al Shabaab Milizen in Somalia. Mit dem Vereinsverbot werden terroristische Geldquellen trockengelegt. Ansaar ist eine antisemitische und freiheitsfeindliche Organisation, deren Verbot ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Konfliktregionen ist. Ich erwarte vom Bundes- und Landesinnenministerium, dass sie auch in Zukunft konsequent gegen die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung vorgehen.“

Nico Weinmann

Keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten, nur um die grüne Basis zu beglücken.

Der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann zeigt sich verwundert über die Äußerung von Innenminister Strobl, wonach ihm schon heute kein Fall bekannt sei, in dem Vorwürfe über das Fehlverhalten von Polizisten nicht aufgeklärt werden konnten. „Wenn dem Innenminister schon heute kein Fall bekannt ist, bei dem die Identität eines Polizisten nicht aufgeklärt werden konnte, dann sollte er das in dieser Deutlichkeit auch den Grünen bei den Koalitionsverhandlungen sagen. Dann brauchen wir nämlich auch keine Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnungspflicht hätte nach Strobls Logik keinerlei praktischen Mehrwert. Gleichzeitig stößt sie viele Polizistinnen und Polizisten in unserem Land vor den Kopf. Wir sehen uns in unserer Ablehnung der Kennzeichnungspflicht durch die Äußerungen des Innenministers bestätigt.“

Zu der Ankündigung, wonach das Antidiskriminierungsgesetz ohne die Beweislastumkehr kommen soll, merkt Weinmann an: „Die Beweislastumkehr war einer der zentralen Punkte beim Antidiskriminierungsgesetz. Ich stelle mir schon die Frage, welche tatsächlichen gesetzlichen Veränderungen das neue Gesetz mit sich bringen soll. Diskriminierendes Verhalten wird ja schon heute im Wege des Disziplinarrechts in völlig ausreichendem Maße geahndet. Auch hier brauchen wir keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten, nur um die grüne Basis zu beglücken.“

Nico Weinmann

Rechtsextremismus taucht in sehr vielen Facetten auf.

Zum Prozessbeginn gegen die Mitglieder der rechtsextremen „Gruppe S.“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Nico Weinmann:

„Schon das, was bereits bislang über die Gruppe S. bekannt wurde, ist besorgniserregend und erfordert weiteres Handeln von Politik und Sicherheitsbehörden. Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft scheinen den Sachverhalt akribisch ermittelt zu haben und dafür gebührt ihnen großer Dank. Meine Fraktion wird nun sehr genau den Prozess gegen die Gruppe S. verfolgen. Wenn Rechtsextreme sich über Bundesländer miteinander vernetzen, über die Ermordung von Politikern diskutieren und Terrorangriffe auf Gotteshäuser und Parlamente planen, dann muss auch die Politik eine zentrale Rolle bei der Aufarbeitung übernehmen. Der Rechtsextremismus ist Gift und Feind unserer Offenen Gesellschaft. Wir müssen uns daher sämtlichen rechtsextremen Umtrieben entschieden entgegenstellen.

Meine Fraktion hat in den vergangenen Jahren in parlamentarischen Initiativen sehr viele Facetten rechtsextremer Aktivitäten beleuchtet: rechtsextreme Bürgerwehren, Uniter, NSU 2.0., QAnon oder die Nord- und Südkreuz-Todeslisten sind nur einige dieser Themen. Besonders alarmierend sind Berichte über Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden, sei es bei der Polizei oder beim KSK. Beim letzteren verwies Innenminister Strobl bislang stets auf die Zuständigkeit des Bundesverteidigungsministeriums. Das jüngst von der Staatsanwaltschaft Tübingen eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den KSK-Brigadegeneral K. belegt aber, dass die Vorgänge beim KSK keine interne Angelegenheit des Verteidigungsministeriums sind, sondern die Landespolitik hier stärker als bislang ihre Kontrollverantwortung wahrnehmen muss.“

Nico Weinmann

FDP/DVP Fraktion machte Sondersitzungen des Landtags vor und nach der Landtagswahl zur Bedingung für die Zustimmung.

 

Die FDP/DVP Fraktion bringt zusammen mit den Fraktionen von Grünen, CDU und SPD eine Änderung des Pandemiegesetzes des Landes auf den Weg. Der Landtag muss künftig alle vier Wochen statt wie bislang alle zwei Monate der Corona-Verordnung des Landes zustimmen, damit diese in Kraft bleibt. Für den alten Landtag bedeutet dies gleichzeitig drei Sondersitzungen, denn zwischen dem 04. Februar 2021 und dem 11. Mai 2021 wäre wegen der Landtagswahl eigentlich keine reguläre Sitzung. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Es war die FDP Fraktion, die mit ihrem Gesetzentwurf im Mai grün-schwarz unter Druck brachte, ein eigenes Pandemiegesetz einzubringen. Wir wollten seinerzeit die Zustimmung des Landtags zu jeder Änderung der Corona-Verordnung durchsetzen. Auf Drängen der FDP wurde die ursprünglich dreimonatige Frist auf zwei Monate verkürzt. Wir begrüßen es, dass diese Frist nun nur noch vier Wochen beträgt. Das unterstreicht einmal mehr, wie richtig und wegweisend unser Ansatz gleich zu Beginn der Pandemie war.

Ganz wichtig war es für uns, dass der Landtag auch kurz vor und nach der Landtagswahl zusammentritt, um über die Corona-Verordnungen zu entscheiden. Eine dreimonatige Auszeit des Landtags war für uns in Zeiten der größten Einschränkungen der Grundrechte inakzeptabel. Eine flankierende Regelung, die dies sicherstellt, war für uns daher zwingend.

Das Parlament ist der Ort, um über die Corona-Maßnahmen zu diskutieren und zu entscheiden. Wir würden uns wünschen, wenn die Fraktionen von Grünen und CDU ihre Möglichkeit auch nutzen würden, um gegenüber der Regierung Veränderungen durchzusetzen. Bei den beiden bisherigen Abstimmungen über die Corona-Verordnung wurde diese von grün-schwarz ohne eigenen Gestaltungsanspruch und ohne Änderungswünsche abgenickt. Das ist für ein selbstbewusstes Parlament zu wenig.“

Nico Weinmann

Landtag muss auch bei der Hotspotstrategie beteiligt werden.

 

Zu der Abstimmung des Landtages über die aktuelle Corona-Verordnung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

 

„In den vergangenen Wochen befasste sich der Landtag in mehreren Sondersitzungen mit Verschärfungen der Corona-Maßnahmen. Die FDP/DVP Fraktion hat dabei Maßnahmen mitgetragen, soweit sie zielgerichtet auf die Bekämpfung der Pandemie ausgerichtet sind. Die ausschließliche Fokussierung auf die 7-Tage-Inzidenz begegnet hingegen fachlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken. Stattdessen wollen wir den Bewertungsmaßstab verbreitern, hin zu einem Ampelsystem, das beispielsweise neben den insgesamt durchgeführten Testungen, auch die Situation der tatsächlich Erkrankten, die Infektiosität sowie die Behandlungskapazitäten vor Ort berücksichtigt.

 

Mit einem Entschließungsantrag verlangen wir von der Landesregierung auch eine Beteiligung des Landtags bei der Hotspotstrategie, die für uns bislang aus vielerlei Gründen nicht nachvollziehbar ist. Dazu müssen die zentralen Handlungspunkte in einer Verordnung und nicht in einem rein behördeninternen Erlass ergehen. Die Gerichte haben sehr deutlich gemacht, dass Grundrechtseinschränkungen nur bei einer angemesseneren Parlamentsbeteiligung zulässig sind. Die nun angestrebte Erlass-Politik aus den Hinterzimmern des Sozialministeriums wird den Anforderungen der Gerichte, aber auch der Bedeutung des Landtags nicht gerecht.

 

Insgesamt wird sich bald zeigen, ob die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und die Umsetzung des Landes vor den Gerichten standhalten. Das wenige, was wir bislang über die Hotspot-Strategie wissen, kann etwa zu widersinnigen Ausweichbewegungen der Bürger auf benachbarte Kreise führen. Genauso widersprüchlich ist das Verbot, in einer Tennishalle auf mehreren Plätzen gleichzeitig zu spielen, obwohl dabei keinerlei Kontakt zwischen den Spielern besteht. Es wird auch kaum ein Hotel für vier Tage den Betrieb hochfahren, sodass sich Familien in den Weihnachtstagen rund um die Uhr in beengten Wohnungen aufhalten müssen. Das Hickhack um den Beginn der Schulferien zeugt von einem chaotischen Management im Kultusministerium. Zweifel bestehen auch daran, ob die Benachteiligung von größeren Einzelhandel durch die 800 m² Regelungen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

 

Wir brauchen hier eine klare Strategie, eine verlässliche Ansage, wann und unter welchen Voraussetzungen es für Kultur, Hotellerie und Gastronomie weitergeht. Dem wird diese Corona-Verordnung nicht gerecht. Auch wenn einiges darin passt, kommt manches zu spät und vieles passt gar nicht. Diese Corona-Verordnung können wir daher so nicht mittragen.“

 

Nico Weinmann

AfD nutzt Pandemie, um Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben.

 

Zur Aktuellen Debatte „Zwangseinweisungen, Denunzianten-Bürgerwehr und Ermächtigungsverordnungen – das Ende der Grundrechte in Baden-Württemberg?“ auf Antrag der AfD erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Nico Weinmann:

 

„Die AfD hat Rassisten, Antisemiten und Demokratiefeinde in den Landtag gebracht. Die Corona-Pandemie nutzt sie, um die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben. Die AfD ist sicherlich nicht die Partei, die sich als Verteidigerin der Grundrechte aufspielen kann.

 

Die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung und Zumutung nicht nur für unser Gesundheitswesen, für die Wirtschaft oder unsere Kultur, sondern auch für den gesellschaftlichen Frieden. Die Regierungen sind gut beraten, wenn nicht nur die Einschränkungen der Grundrechte maßvoll erfolgt, sondern Kabinettsmitglieder auch den richtigen Ton treffen. Mit seiner Forderung beispielsweise nach einer zwangsweisen Unterbringung von Quarantäneverweigern an einem landesweit zentralen Ort hat sich Minister Strobl gehörig im Ton vergriffen. Nur wenige Tage später musste sein Haus einräumen, dass landesweit nur einzelne Fälle bekannt sind – der Nutzen für die Pandemieeindämmung also gleich null ist. Reißerische Forderungen schaffen zwar mediale Aufmerksamkeit, sind aber kontraproduktiv bei der Pandemiebekämpfung und tragen bestenfalls zur Verunsicherung der Gesellschaft bei.

 

Wir brauchen vielmehr eine stetige Debatte über die notwendigen und richtigen Maßnahmen in den Parlamenten. Die Regierung ist gut beraten, die Vorschläge der Opposition zu berücksichtigen und die Debatte im Landtag nicht als eine bloße Formalie zu betrachten. So erreichen wir tatsächlich mehr Akzeptanz für die Maßnahmen und machen diese ein Stück weit besser und rechtssicherer.“

Nico Weinmann

Auch Wissenschaftsministerin Bauer muss dem Ausschuss Rede und Antwort stehen.

Die erstmals angesetzten öffentlichen Beratungen der Corona-Verordnungen im Ständigen Ausschuss sind kurzfristig abgesagt worden, weil der zuständige Minister trotz Einladung zu einer ausschließlichen Präsenzsitzung, nicht persönlich erschien, sondern auf digitaler Zuschaltung bestand. Die Minister Eisenmann und Wolf waren hingegen persönlich anwesend, ebenso wie die Mitglieder des Ständigen Ausschusses. Der Ausschussvorsitzende Stefan Scheffold berichtete eingangs in der öffentlich übertragenen Sitzung, dass er gestern von Minister Lucha am Rande der Plenarsitzung darauf angesprochen worden sei, dass er nicht persönlich erscheinen werde, und er ihn darauf hingewiesen habe, dass es sich um eine präsenzpflichtige Sitzung handele.

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt:

„Die Premiere der Beratungen der Corona-Verordnungen in einer öffentlichen Sitzung im Ständigen Ausschuss haben wir uns eigentlich anders vorgestellt. Wenn der zuständige Ausschuss sich mit den Maßnahmen befasst, ist es ärgerlich, wenn der zuständige Minister es nicht für erforderlich erachtet, persönlich zu erscheinen. Im Plenum ist den Abgeordneten unter Berücksichtigung der Abstandsvorschriften auch eine Teilnahme in Präsenz möglich. Das Thema Corona-Maßnahmen brennt den Menschen unter den Nägeln. Es ist insoweit ärgerlich, dass die heutige Sitzung nicht stattfinden konnte.

Die Sitzung wird nun am Mittwoch nachgeholt. Wir finden es richtig, wenn die Minister persönlich erscheinen. Neben Sozialminister Lucha wollen wir auch die Teilnahme von Wissenschaftsministerin Bauer an der Sitzung. Die Corona-Pandemie stellt auch die Hochschulen vor große Herausforderungen. Das wollen wir mit der Fachministerin besprechen.“

Nico Weinmann

Hinterzimmer-Politik bei Covid-19-Maßnahmen muss ein Ende haben.

Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann, zugleich rechtspolitischer Sprecher, und Jochen Haußmann, zugleich gesundheitspolitischer Sprecher, haben sich in einem Brief an Sozialminister Manfred Lucha gewandt. In dem Schreiben, das abschriftlich auch an Landtagspräsidentin Muhterem Aras verschickt wurde und als Anlage dieser Pressemitteilung angehängt ist, kritisieren die Liberalen, dass eine immer größere Zahl von Einschränkungen auf Grundlage von Erlassen des Sozialministeriums an die Land- und Stadtkreise erfolgen, und nicht als Verordnungen, bei denen der Landtag beteiligt wäre. Da das im Sommer vom Landtag verabschiedete Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen formell nur eine Beteiligung und Information des Landtags bei Verordnungen der Landesregierung, nicht aber bei Erlassen, vorsieht, wurde der Landtag nicht über den Inhalt der Erlasse informiert.

„Herr Lucha und die Landesregierung glauben, ein Schlupfloch gefunden zu haben, bei dem sie wie zu Beginn der Pandemie ohne Beteiligung des Landtags regieren können. Diese Hinterzimmer-Politik schien eigentlich mit dem von einer großen Landtagsmehrheit beschlossenen Pandemiegesetz überwunden. Nun entdeckt die Landesregierung eine Erlass-Politik für sich, die einen Tiefpunkt an Transparenz bedeutet“, moniert Nico Weinmann. „Bis zum heutigen Tag wurde dem Landtag kein einziger Erlass zugeleitet. Das ist eine inakzeptable Umgehung der Rechte des Landtags.“ Das Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen müsse so ausgelegt werden, dass der Landtag auch bei Erlassen der Landesregierung beteiligt wird.

„Der Sprecher von Herrn Lucha hat selbst bestätigt, dass der Inhalt der Erlasse verbindlich ist. Mit den Erlassen wird den Land- und Stadtkreisen auferlegt, wie etwa eine weitergehende Maskenpflicht, umfangreiche Verbote außerschulischer Veranstaltungen in Schulen oder Sperrstunden ausgestaltet werden sollen. Faktisch haben sie also die gleiche Wirkung wie Verordnungen von Ministerien. Folglich müssen sie in gleicher Weise wie Verordnungen vom Landtag behandelt werden“, fordert Jochen Haußmann.

Nico Weinmann

Geltende Corona-Verordnung hat Licht, aber noch viel mehr Schatten.


Die FDP/DVP Fraktion lehnt die aktuelle Corona-Verordnung ab und fordert in Entschließungsanträgen Erlaubnis für Weihnachtsmärkte mit Alkoholausschank, eine Bildungs- und Betreuungsgarantie für die Kinderbetreuung und die Schulen sowie Erleichterungen für Reisebus-Unternehmen. Anlässlich der erstmals notwendigen Zustimmung des Landtags zur Corona-Verordnung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„An diesem Tag wird Parlamentsgeschichte geschrieben. Lange wurde bemängelt, dass die Parlamente kaum über verbindliche Mitsprachemöglichkeiten bei den Corona-Verordnungen der Regierungen verfügen. Heute ist die Landesregierung erstmals auf die Zustimmung des Landtags zur geltenden Corona-Verordnung angewiesen. Die Initiative dafür ging bereits Mitte Mai von einem Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion aus. In der Folge legten die Regierungsfraktionen einen eigenen Gesetzentwurf vor, der zwar ein ganzes Stück hinter unserem zurückblieb. In konstruktiven Verhandlungen gelang es uns aber, durchzusetzen, dass der Landtag alle zwei Monate seine Zustimmung zur Corona-Verordnung erteilen muss. An dieser Stelle danken wir auch ausdrücklich den Fraktionen von Grünen, CDU und der SPD für konstruktive Gespräche vor der Sommerpause.

Seit dem Lockdown im März wurden landauf, landab etliche Beschränkungen der Grundrechte von Gerichten als unverhältnismäßig eingestuft. Weitere Entscheidungen stehen noch aus. Der Gesundheitsschutz gilt eben nicht absolut, sondern muss mit den Freiheitsrechten von Einzelpersonen, aber auch dem Grundrecht der Berufsfreiheit behutsam in Einklang gebracht werden. Die verbindliche Mitwirkung des Landtags als höchstes Verfassungsorgan des Landes ist daher dringend geboten. Als Abgeordnete stehen wir dabei im ständigen Austausch mit Bürgern, Vereinen und Unternehmen vor Ort. Deren Interessen und Wünsche können wir nun rechtsverbindlich einbringen.

Die geltenden Corona-Verordnungen des Landes haben Licht, aber noch mehr Schatten. Heute wissen wir deutlich mehr über das Covid-19-Virus und das bedeutet eben auch, dass Maßnahmen und Beschränkungen noch zielgerichteter erfolgen müssen. Heute entscheiden wir über die Corona-Verordnungen in der aktuellen Fassung. Diese werden wir ablehnen, weil sie zahlreiche Defizite aufweist. Diese Liste ist lang. Beispiele für Defizite benennen wir in drei Entschließungsanträgen und fordern von der Landesregierung Nachbesserung.

Zum einen fordern wir den Erlass einer eigenen Verordnung für Weihnachtmärkte und ähnliche Spezialmärkte. Die Standbetreiber und die Kommunen brauchen endlich Planungssicherheit, ob und in welcher Form Weihnachtsmärkte stattfinden können. Aus unserer Sicht darf der Ausschank von Glühwein nicht verboten werden. Es ist nun mal Realität, dass es ohne Glühwein leere Märkte und leere Kassen geben wird. Unter Wahrung der seither in der Gastronomie bewährten Hygiene- und Abstandsvorschriften muss auch der Ausschank von alkoholischen Getränken möglich sein.

Ferner fordern wir eine Bildungs- und Betreuungsgarantie für die Schulen und die Kindertagesbetreuung. Eltern, Kinder und Lehrer brauchen Planungssicherheit dafür, dass es hier keine flächendeckenden Schließungen mehr geben wird. Notwendig ist vielmehr ein Stufenplan, anhand dessen klar wird, ab welchem Infektionsgeschehen vor Ort welche lokalen Maßnahmen für die Bildungseinrichtung getroffen werden. Außerdem beantragen wir, das Verbot jahrgangsübergreifender Arbeitsgemeinschaften an den Schulen auch anhand der Regelungen und Erfahrungen in anderen Bundesländern zu überprüfen und entsprechend dem Ergebnis eine Regelung zu erarbeiten, welche die jahrgangsübergreifenden AGs unter Einhaltung der Gesundheitsschutz-Bestimmungen wieder zulässt. Schließlich soll es in Reisebussen Gruppen von bis zu 10 Personen erlaubt werden, auf den Mund-Nasen-Schutz zu verzichten, wenn ausreichender Abstand zu anderen Personen gewährleistet ist. Wir brauchen in Reisebussen keine schärferen Vorgaben als in geschlossenen Restaurant-Räumen.“

 

Landesregierung wollte unbedingt ein gemeinsames Gesetz mit der Opposition verhindern.


Anlässlich der Ersten Beratungen über die Gesetzentwürfe von SPD und FDP/DVP einerseits und der Landesregierung andererseits zur dauerhaften Einführung des inklusiven Wahlrechts erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Durch die Neuregelungen erhalten rund 6.000 Menschen in Baden-Württemberg, die unter Betreuung stehen, das Wahlrecht. Es war ein bedeutender Tag für die Demokratie, als das Bundesverfassungsgericht am 29.01.2019 entsprechende Wahlrechtausschlüsse für verfassungswidrig erklärte. Kurzfristig wurde damals in Baden-Württemberg eine provisorische Lösung eingeführt, mit der die entsprechenden Vorschriften außer Kraft gesetzt wurden, aber eine konkrete neue Ausgestaltung fehlte. Die FDP/DVP Fraktion hat schon damals gefordert, rasch nach Umsetzung für die Bundestagswahlen die Regeln möglichst identisch auf Baden-Württemberg zu übernehmen, damit es keine Unterschiede von Wahl zu Wahl gibt.

Obwohl der Bundestag schon im Juni 2019 die Gesetze geändert hat, blieb die Landesregierung untätig. Einladungen für Gespräche für einen gemeinsamen Gesetzentwurf wurden durch Grüne und CDU ignoriert. Erst nachdem die Fraktionen von SPD und FDP/DVP einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht haben, zog die Landesregierung im Eiltempo nach. Das Wahlrecht für betreute Personen kommt daher dank der Initiativen von SPD und FDP/DVP. Dabei hat auch die Landesregierung wie wir auch die Bundesregeln auf das Landesrecht übertragen. Unsere Gesetze sind fast vollständig identisch. Es ist schade, dass die Landesregierung ganz bewusst um jeden Fall einen gemeinsamen Gesetzentwurf mit den Oppositionsfraktionen verhindern wollte. Sie offenbart damit, dass es ihr nicht um die Sache geht, sondern darum, die politischen Lorbeeren zu ernten. Damit zeigt sich einmal mehr, wie kleingeistig diese Landesregierung agiert.“

Nico Weinmann

Rechte des Landtags werden durch gemeinsamen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und FDP/DVP und SPD gestärkt.


Anlässlich der Zweiten Beratung der Pandemiegesetze von FDP/DVP, Grünen und CDU und der SPD erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann:

„Die Einigung zwischen FDP/DVP und SPD einerseits und den Regierungsfraktionen auf der anderen Seite auf ein gemeinsames Pandemiegesetz war nicht selbstverständlich. Alle Seiten haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Die Regierungsfraktionen sind dabei nicht der Versuchung erlegen, den untereinander bereits ausgehandelten Gesetzentwurf mit der eigenen Stimmenmehrheit durchzusetzen. Umgekehrt wurden durch die Umsetzung der Forderung von FDP/DVP und SPD die Rechte des Landtags und im Ergebnis auch der Bürger erheblich gestärkt. Den Anstoß zu dieser Initiative gab der Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion für eine bessere parlamentarische Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie. Der so erzeugte Handlungsdruck führte bei den Fraktionen von Grünen/CDU einerseits und der SPD andererseits dazu, eigene Gesetze einzubringen. Unser Gesetzentwurf sah die zwingende Zustimmung des Landtags zu allen Corona-Verordnungen vor und ging damit am Weitesten. Aber auch die anderen Gesetzentwürfe stellten schon damals eine Verbesserung zur bestehenden Situation dar.

Von daher haben wir das Gesprächsangebot der Regierungsfraktionen angenommen und sind nun zu einer gemeinsam getragenen Lösung gekommen. Uns war es dabei wichtig, das Mitspracherecht des Parlaments weiter zu stärken. So braucht es nun eine Zustimmung des Landtags zur Corona-Verordnung bereits nach zwei Monaten, statt wie zunächst vorgesehen erst nach drei Monaten. Damit erreichen wir, dass in der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause am 30.09. der Landtag der Corona-Verordnung seine Zustimmung erteilen muss. Ein Erfolg ist es auch, dass nunmehr klar geregelt ist, dass sämtliche Änderungen der Corona-Verordnungen dem Landtag spätestens 24 Stunden nach dem Kabinettsbeschluss vorgelegt werden. Ein Ausschuss des Landtags wird über die Änderungen dann, wie von uns gefordert, in einer öffentlichen und im Internet übertragbaren Sitzung beraten. Damit schaffen wir größtmögliche Transparenz. Schließlich haben wir erreicht, dass das Finanzministerium zeitnah dem Finanzausschuss über die Ausgaben berichten wird. Insgesamt ist das vorliegende Gesetz ein wichtiger Schritt weg von Exekutivverordnungen hin zur demokratischen Normalität. Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus.“