Pressemitteilung

10.Juni 2020 - Recht und Verfassung

Neuer Anlauf für ein verfassungsgemäßes Wahlrecht in Baden-Württemberg für Menschen mit Behinderungen

SPD und FDP/DVP legen gemeinsamen Gesetzentwurf vor – Grüne und CDU schalten auf stumm.


Die Fraktionen der SPD und der FDP/DVP im baden-württembergischen Landtag legen einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, um die verfassungswidrigen und diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse für bestimmte Menschen mit Behinderungen endlich zu streichen. Dazu erklärt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sabine Wölfle: „Grüne, CDU, SPD und FDP haben sich im April 2019 als Kompromiss darauf geeinigt, die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse in den Landesgesetzen befristet auszusetzen. Das Wahlrecht sollte weiter angepasst werden, wenn die vergleichbaren Regeln im Bundesrecht fixiert sind. Die Neuregelung im Bund wurde vor einem Jahr beschlossen. Nun erinnert sich die grün-schwarze Koalition aber nicht an ihre damaligen Versprechungen. Deshalb bringen wir jetzt erneut einen Gesetzentwurf ein, um ein verfassungsgemäßes Wahlrecht in Baden-Württemberg herzustellen.“

 

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erläutert weiter: „Während der Bundestag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2019 schnell handelte und bereits im Juli 2019 sämtliche relevanten Bundesgesetze anpasste, kommt Grün-Schwarz immer noch nicht von der Stelle. Im Landeswahlrecht wurden lediglich die Wahlrechtsausschlüsse bis zum 24.10.2021 außer Kraft gesetzt, ohne jedoch das Prozedere beim Wahlrecht für betreute Menschen auszugestalten. Dies war eine Notlösung, um die Kommunalwahlen im Mai 2019 rechtskonform durchzuführen. Diese provisorische Lösung ist aber keine Ermächtigung für die Landesregierung, das Problem bis zur Landtagswahl auszusitzen. Wir wollen mit unserem Gesetzesentwurf weitgehend die Regelungen für die Bundestagswahl auf das Landes – und Kommunalwahlrecht übertragen. Damit erreichen wir Einheitlichkeit und Verlässlichkeit für die Wähler bereits bei der kommenden Landtagswahl. Das allgemeine Wahlrecht ist das Fundament der Demokratie. Daher ist es unerlässlich, dieses umfassend zu gewährleisten.“

Die Abgeordneten Wölfle und Goll kritisieren die Fraktionen der Grünen und der CDU scharf. Beide waren zu Gesprächen über eine gemeinsame Initiative eingeladen, schalteten aber auf stumm und beteiligten sich nicht an der Erstellung des Gesetzentwurfs.

Hinweis: Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-013.html

 

Gesetz zur Einführung des inklusiven Wahlrechts in Baden-Württemberg