Pressemitteilung

03.November 2020
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Schweickert: Wer Abholservice anbietet, darf nicht der Dumme sein

Prof. Dr. Erich Schweickert

Umsatz aus dem To-Go-Geschäft darf nicht bei der Hilfebemessung angerechnet werden.

Zu Informationen, dass bei der Gastro-Hilfe des Bundes für den Lockdown der im November generierte Umsatz angerechnet werden soll, erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Wieder einmal droht, dass den Gastronomen Knüppel zwischen die Beine geworfen werden. Laut Informationen sollen bei der Bemessung der Hilfen für den aktuellen Lockdown die Umsätze aus dem Abhol- und Liefergeschäft angerechnet werden. Das würde nicht nur dazu führen, dass die Gastronomen einen gesamten Monat für Null Einkommen arbeiten, sondern sie würden noch draufzahlen, da sie ja Kosten für Material und Personal haben.

Wer einen Abhol- und Lieferservice anbietet darf nicht der Dumme sein, das Zusperren sollte nicht lohnender sein.

Ich rufe die Landesregierung hier dringend auf, im Sinne der Gastronomen auf den Bund einzuwirken. Schließlich begründet sie die Rechtmäßigkeit ihres Lockdowns ja mit den umfassenden Hilfen vom Bund, die jetzt dadurch sowohl reduziert werden, aber auch nun erst viel später beantragt und ausgezahlt werden können als notwendig ist. Was hilft eine Ausgleichszahlung im neuen Jahr, wenn jetzt die Existenz auf dem Spiel steht?“

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