Pressemitteilung

03.Mai 2017

Weinmann: Gesetz für Ausländer-Studiengebühren ist bildungspolitischer Irrweg

In der heutigen zweiten Beratung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Schon in der Anhörung fanden die Experten deutliche Worte zu dem Studiengebühren-Vorhaben der Landesregierung. Das Gesetz ist nicht geeignet, um tatsächlich haushaltswirksam ernstzunehmende Mehreinnahmen zu generieren. Vielmehr machen die zahlreichen Ausnahmetatbestände das Gesetz ineffektiv und bürokratisch. Daher ist nicht zu erwarten, dass die Hochschulen ihren Verwaltungsaufwand mit dem marginalen Anteil von einem Fünftel der Gebühr decken können. Die intendierte Verbesserung der Studienbedingungen für internationale Studierende jedenfalls wird absehbar ausbleiben.

Das Gesetz ist aber auch diskriminierend und konterkariert die Bemühungen der Hochschulen um eine Internationalisierung. Die Hochschulen im Land werden einen Reputationsschaden erleiden. Aber auch hinsichtlich der entwicklungspolitischen Ziele bezeichnen die Experten das Gesetz als Rückschlag. Besonders Studierende aus Entwicklungsländern seien nun von der Gebührenlast betroffen. Die Gebühr wird gerade diese Studierenden abschrecken, deren finanzieller Spielraum dann nicht mehr ausreicht, um die hohen Gebühren in Höhe von 1500 Euro zu leisten. Ein Armutszeugnis der Landesregierung, die sich im Koalitionsvertrag zur Wahrnehmung entwicklungspolitischer Verantwortung als wesentliches Element der Politik bekennen will. Wenn die ausländischen Studierenden in andere Bundesländer abwandern, wie zu erwarten steht, werden aber auch die finanziellen Erwartungen der Landesregierung enttäuscht werden. Denn zu recht wird immer wieder die Frage aufgeworfen, warum Studierende aus Entwicklungsländern in einem der wohlhabendsten Industrieländer gezielt zur Finanzierung allgemeiner Haushaltsaufgaben herangezogen werden sollen.

Die FDP-Landtagsfraktion ist weiterhin der Auffassung, dass allein die allgemeinen und nachlaufenden Studiengebühren nach australischem Modell wirkliche soziale Gerechtigkeit schaffen können, da sie erst nach dem Abschluss erhoben und einkommensunabhängig gezahlt werden. Im Sinne eines umgekehrten Generationenvertrages tragen dann Generationen von ehemaligen Studierenden zur Verbesserung der Studienbedingungen bei.

Wenn Ministerin Bauer schon den grünen Nimbus der kostenfreien Hochschulbildung opfert, so hätte sie vielleicht besser über allgemeine, nachlaufende Studiengebühren nachsinnen sollen, statt ein ineffektives und offen diskriminierendes Gesetz zu ersinnen, dem wir Liberale nun die Zustimmung verweigern müssen.“

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