Archiv für die Kategorie: Wissenschaft, Forschung und Kunst

Zu Presseberichten, wonach der Ministerpräsident im Silicon Valley äußert, dass die dortigen Firmen an uns vorbei ziehen und man schneller werden müsse, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Den Ministerpräsidenten ereilte eine recht späte Erkenntnis, als er jüngst mit Blick auf die Innovationskraft der IT-Unternehmen im kalifornischen Silicon Valley aussprach: `Die ziehen an uns vorbei, wir müssen einfach schneller werden‘. Genau diesem Thema habe ich mich mit gleich zwei Anträgen zugewandt und muss der Landesregierung leider auch attestieren, dass die wagemutigen Gründer im Ländle immer seltener zu finden sind. Das lässt sich auch nicht durch eine Förderkultur mit der Gießkanne kaschieren. Woran es liegt, dass wichtiges Wagniskapital eher nach Berlin oder Bayern fließt und die Gewerbeanmeldungen im Land seit Jahren rückläufig sind, konnte mir die Wirtschaftsministerin in den Antworten auf meine Anträge nicht plausibel erklären. Ich hoffe sehr, dass nicht die unsägliche Diskussion über Fahrverbote in Stuttgart tatsächlich unsere Innovationskraft hemmt. Die Diskussion um Fahrverbote lenkt den Fokus auf die Automobilindustrie, die bei uns das wirtschaftliche Rückgrat einer ganzen Region ist, nicht aber auf die vielen Ideen, die man hierzulande auf dem Weg zur Marktreife unterstützen muss. Wenn schon nicht bei der Landesregierung, so hat sich wenigstens beim Ministerpräsidenten wohl die Einsicht durchgesetzt, dass es keine sinnvolle Wirtschaftspolitik sein kann, wenn er sagt: `Aber wir führen seit zwei Jahren eine Debatte über Fahrverbote und alte Autos‘.“

 

Stephen  Brauer


Sprecher für Kultur

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall

Der Landkreis Schwäbisch Hall liegt zu 100% im Ländlichen Raum. Er stellt für uns Heimat sowie Lebens und Wirtschaftsraum dar. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land hat bei uns Verfassungsrang. Dieses Ziel gilt es täglich zu verteidigen. Schnelles Internet, 5G-Standard beim Mobilfunk, ein gut ausgebautes Straßennetz sowie eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung sind die Voraussetzungen für die Zukunft des Ländlichen Raums. Ein vielgliedriges Schulsystem und attraktive Studienangebote bilden die Grundlage für Wohlstand und Wachstum in unserer Region.

Ihr Stephen Brauer

  • Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst
  • Ausschuss für Finanzen

Wahlkreis:

22-Schwäbisch Hall

Ansprechpartner:

Adresse:

Roßfelder Straße 65/5
74564 Crailsheim

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+49 7951 469-1550

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E-Mail:

stephen.brauer.wk1@fdp.landtag-bw.de

Bürozeiten:

Geboren am 25. September 1970 in Crailsheim; verheiratet, ein Kind.

Grundschule in Onolzheim. Albert-Schweitzer-Gymnasium in Crailsheim.

1990 Abitur am Wirtschaftsgymnasium in Crailsheim.

1990 bis 1991 Grundwehrdienst in Tauberbischofsheim.

1991 bis 1996 Studium der Wirtschaftspädagogik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg; Abschluss als Diplom-Handelslehrer.

1997 bis 1999 Referendariat und Zweites Staatsexamen.

1999 bis 2003 Lehrer an der Theodor-Heuss- Schule in Reutlingen.

2003 bis 2006 Akademiereferent an der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen.

2006 bis 2010 Lehrer am Kreisberufsschulzentrum Ellwangen.

2010 bis 2018 Lehrer an der Kaufmännischen Schule Crailsheim. Dozententätigkeiten an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg.

Seit 2008 Vorsitzender des FDP-Kreisverbands Schwäbisch Hall und Stv. Bezirksvorsitzender des FDP-Bezirksverbands Heilbronn/ Franken;

2009-2014 und wieder seit 2019 Mitglied des Kreistags von Schwäbisch Hall

Vorsitzender der FDP-Fraktion im Kreistag von Schwäbisch Hall

Seit 1. August 2018 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg

Seit 2020 Vorsitzender des Sportkreises Schwäbisch Hall

Mitglied in den Beiräten: Haus der Geschichte, Kunststiftung Baden-Württemberg, Theaterhaus Stuttgart, Akademie Schloss Solitude

Mitglied des Kuratoriums der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg

Mitglied im Beirat der TanzSzene BW

Oberstudienrat an der Kaufmännischen Schule Crailsheim (Dienstverhältnis ruht wegen Mandats)

Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim von 2014 bis 2019.

Aufsichtsrat des Kreisklinikums Crailsheim 2019 bis 2020.

Aufsichtsrat der Service GmbH des Württembergischen Landessportbund (WLSB) seit Dezember 2021

Eingetreten am 1. August 2018 für den ausgeschiedenen Abg. Dr. Friedrich Bullinger

Mitglied in den Ausschüssen Finanzen; Wissenschaft, Forschung und Kunst

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„In ihrem verfassungsgerichtlich gebotenen Kern, dem Gebot der Wissenschaftsfreiheit stärker zu entsprechen, enthält die Novelle die richtige Entscheidung zugunsten handlungsfähiger Rektorate. Im Gegenzug wird mit der Schaffung einer Ur-Abwahlmöglichkeit durch die Mehrheit der Professoren, die auch für die Senatszusammensetzung festgeschrieben wird, ein System von „Checks and Balances“ an den Hochschulen etabliert. Diesem Herzstück des Gesetzesentwurfs können wir Liberalen zustimmen, da unter Verzicht auf überbordende Mitbestimmungsregelungen die Möglichkeit zu einem „Misstrauensvotum“ der Professoren entsteht.

Weiteren Teilen des Gesetzes müssen wir unsere Zustimmung aber verwehren. Bereits nach der Expertenanhörung Mitte Januar war klar, dass die Hochschulen praktische Umsetzungsprobleme bei der verpflichtenden Senatszusammensetzung haben werden. Dieser Kritik sind wir mit unserem entsprechenden Änderungsantrag gefolgt, der lediglich einen verpflichtenden Anteil von 33% statt 40% der Stimmen und Sitze im Senat für die nichtprofessoralen Statusgruppen vorsieht. Denn aufgrund des Überhangs an Professoren-Stimmen hätte man die Senate eigentlich weiter aufblähen müssen, um die Stimmen der Studenten, der Doktoranden und der Mitarbeiter des akademischen Mittelbaus nicht zu marginalisieren. Dann wäre der Senat aber ein schwerfälliges Konstrukt geworden. Unser Antrag hätte insbesondere auch den Universitäten im Land die Flexibilität und das Vertrauen für einen weiteren Teil der Senatszusammensetzung gegeben.

Mit dem Eingriff bei der Aufgabenbeschreibung des verfassten Studierendenschaft will die Landesregierung einen „Geburtsfehler“ beheben, den Ministerin Bauer im Jahr 2012 geschaffen hat. Die Diskussion darüber könnte man einen unterhaltsamen Eiertanz oder Wortklauberei nennen, die nun in die Streichung des Satzes: „Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr“ mündet. Der Streit in der Regierung verlief zwischen dem grünen Laissez-faire und der Intention der CDU, „Fahrten von Randalierern zu Demonstrationen wie gegen G20 in Hamburg, bezahlt aus Zwangsgebühren aller Studierenden“, zu verhindern. Dabei müsste es diesen Streit der Koalitionäre bereits bei Regierungsbildung im Jahr 2016 gegeben haben. Als damaliges Ergebnis lesen wir zumindest im grün-schwarzen Koalitionsvertrag, dass „eine lebendige Hochschule eine starke Verfasste Studierendenschaft mit einem klaren hochschulpolitischen Mandat“ braucht – wohlgemerkt: exakt die Formulierung, die wir in unserem Änderungsantrag gewählt haben. Ohne spitzfindig zu sein kann man hier konstatieren: liebe Mitglieder der Landesregierung, den Kurs „Erfüllung der eigenen Koalitionsziele“ werden sie wohl mit null Punkten abschließen und das Studienziel nicht erreichen.

Schließlich haben wir in der Expertenanhörung von den Vertretern der Landesrektorenkonferenzen praktisch einmütig die Forderung nach der Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschule gehört. Diese gäbe den Universitäten einen erweiterten Gestaltungsspielraum in eigenverantwortlicher Projekthoheit und würde durch höhere Flexibilität die Hochschulautonomie stärken. Jahrelange Experimentierphasen haben gezeigt, dass das „klassische“ Modell der Hochschulliegenschaftsverwaltung Anforderungen der modernen Hochschullandschaft in einem internationalen Wettbewerb nicht mehr standhält. Natürlich sollte man den Hochschulen diese Aufgabe nicht pauschal aufdrängen, sondern im Rahmen eines Optionsmodells freistellen. Es bedarf keiner weiteren zeitraubenden Erhebungen, um die Notwendigkeit dieses Systemwechsels zu erkennen. Hier erwarten wir von der Landesregierung endlich Taten – schlimm genug, dass wir in der Kommentierung des Ministeriums von Frau Bauer zu den Stellungnahmen der Experten stolze 15mal lesen mussten: „Die Vorschläge sind nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens“. Diese Scheuklappen sollten endlich fallen, zumal es beim Thema Bauherreneigenschaft Gelegenheit gegeben hätte, einen Aspekt des Koalitionsvertrags abzuarbeiten. Denn die „Erweiterungsspielräume für die sukzessive Übertragung der Bauherreneigenschaft bei Landesliegenschaften, insbesondere bei den Hochschulen“ müssen heute gangbar gemacht werden und nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag.“

Zur heutigen Bekanntgabe der zur Antragstellung im Exzellenzcluster aufgeforderten Projekte durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es steht zu hoffen, dass sich der Erfolg baden-württembergischer Hochschulen bei der Exzellenz-Förderung fortsetzt und die Standorte im Land weiterhin überproportional gefördert werden.

Immerhin 18 Projekte im Land finden sich unter den insgesamt 88 bundesweit gelisteten Projekten. Die Ministerin tut gut daran, die nun zur Vorlage einer umfänglichen Antragstellung aufgeforderten Universitäten monetär zu unterstützen. Denn landeseigene Impulse bei der Forschungs- und Innovationspolitik sind bisher selten.

Da ist noch Luft nach oben bei der Landesförderung, wenn man die hiesige Innovationskraft nicht als naturgesetzlich gegeben annimmt. Bei der neuen Gründerförderung an den Hochschulen zeigt sich beispielsweise eine von Sparzwängen überstrahlte Minimallösung, die lediglich Mitnutzungsmöglichkeiten vorhandener Hochschulressourcen vorsieht. Der Charme dieser Idee für die Landesregierung ist zweifellos, dass sie praktisch kostenneutral für den Landeshaushalt darstellbar ist – echte Impulse sehen aber anders aus.“

Der heute präsentierte Forschungsverbund für künstliche Intelligenz ist aus Sicht von Gabriele Reich-Gutjahr, der wirtschaftspolitischen Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, ein exzellentes Beispiel dafür, welche Bedeutung einer engen Kooperation von Forschung und Wirtschaft zukommt:

„Der auf Initiative des Max-Planck-Instituts gegründete Forschungsverbund findet meine vorbehaltlose Zustimmung, da er das Potential besitzt, ein regionales Netzwerk in einen weltweiten Hotspot zu verwandeln. Die forcierte Entwicklung intelligenter Systeme ist entscheidend für Baden-Württemberg, um international konkurrenzfähig zu bleiben.“

Die Chancen, so Reich-Gutjahr, lägen für Baden-Württemberg in der hohen industriellen Kompetenz, Forschungsergebnisse zu industriellen Lösungen zu machen.

„Die Forschungsergebnisse werden Auto-, Maschinenbau und Medizintechnik einen entscheidenden Impuls geben“, betonte Reich-Gutjahr.

Die Landesregierung müsse sich nun parallel darauf konzentrieren, das digitale Netz zügig auszubauen. Sonst, so Reich-Gutjahr, drohe die Gefahr, dass selbst die besten digitalen Industrieprodukte nicht auf den Markt kämen.

In einer Landtagsdebatte zur Kunst- und Kulturpolitik kritisierte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, die Neigung des Kunst-Staatssekretärs, die Kunstförderung des Landes als Verdienst der Grünen zu inszenieren. Wörtlich sagte Bullinger:

„Der Anteil der Grünen am Zustandekommen des Innovationsfonds Kunst, für den sich die Grünen feiern, ist nicht größer, sondern ebenso groß wie der aller anderen Landtagsfraktionen. Der Innovationsfonds Kunst begreift sich als Instrument zur Umsetzung des Kommissionsberichts, der Ende der letzten Legislaturperiode vorgelegt und von allen vier Landtagsfraktionen unterstützt wurde. Die Einsetzung des Innovationsfonds fiel dann in die grün-rote Zeit. Der grüne Staatssekretär entnahm dem ursprünglich mit fünf Millionen Euro ausgestatteten Innovationsfonds zwei Millionen, um damit die 2:1-Förderung der soziokulturellen Zentren zu finanzieren – ein Ziel, das alle Landtagsfraktionen einte. So konnte der Staatssekretär sich mit demselben Geld zwei Mal feiern lassen. Uns Freien Demokraten missfällt der Umgang der Landesregierung mit dem Innovationsfonds. Wir wollen ihn deshalb evaluieren lassen, damit die Jury ihre Arbeit zukünftig unabhängig und allein zum Wohle der Kunst ausüben kann.“

Bullinger erinnerte daran, dass es im Kunst- und Kulturbereich zahlreiche Baustellen gibt, bei denen das Handeln der Landesregierung gefordert sei: „Nach Auffassung der FDP-Fraktion müssen unter anderem folgende Vorhaben dringend in Angriff genommen werden:

  • Die notwendige Sanierung der Badischen und der Württembergischen Staatstheater, die zwei echte finanzielle Kraftakte erfordert;
  • Die Sicherung des vielfältigen Kulturangebots in der Fläche unseres Landes. Wir Freien Demokraten sehen in der Kultur einen wichtigen Standortfaktor. Ein Pakt für die Bühne könnte vor allem den kleinen, freien und kommunalen Theatern Planungssicherheit geben. Gerade sie drohen bei der Kulturförderung gegenüber den großen staatseigenen Institutionen häufig durch den Rost zu rutschen. Eine Kürzungsrunde der grün-roten Landesregierung im Doppelhaushalt 2013/14 ging voll zu Lasten der kleineren Theater – den FDP-Antrag auf Rückgängigmachen der Kürzungen hat Grün-Rot schnöde abgelehnt;
  • Der Neubau der Akademien der Blasmusik und ein Bildungsauftrag zur Qualifizierung von Personen, die in unserem Musikland die Kooperation von Musikvereinen und Schulen tragen. Statt den großen Mehrbedarf an Musikmentoren zu erkennen, legt die Wissenschaftsministerin in einer Antwort auf eine Anfrage von mir den Verbänden nun nahe, zukünftig auf eine Musikakademie zu verzichten. Offenbar hat sie aus ihrem gottlob missglückten Versuch, zwei Musikhochschulen einzustampfen, nichts gelernt.
  • Die Unterstützung privater Kunstmäzene und Kunsthändler, denen mit dem geplanten neuen Kulturgutschutzgesetz des Bundes beim Export von Kunst viel zusätzliche Bürokratie, Wertverlust ihrer Kunstgegenstände und Wettbewerbsnachteile auf dem europäischen und internationalen Kunstmarkt drohen. Eine Anfrage der FDP-Fraktion ergab, dass die Ministerin zwar Verständnis für die Kritik der Betroffenen zeigt, aber sich nicht zu einem beherzten Auftreten im Bundesrat durchringen will.“

Er befürchte jedoch, so Bullinger, dass der grünen Ministerin und ihrem Staatssekretär für diese kunst- und kulturpolitischen Baustellen weitgehend das Verständnis oder der Gestaltungswille oder gar beides fehlt. Damit sie sich beim fleißigen Wahlgeschenke-Verteilen in der kommenden Zeit nicht erkälten mögen, überreichte Bullinger den beiden Regierungsmitgliedern grüne Weihnachtsmann-Mützen. Namens der FDP-Landtagsfraktion dankte Bullinger den zahlreichenden Kunstschaffenden ebenso wie den ehrenamtlich Engagierten in den Vereinen und den privaten Kunstförderern. „Es wird häufig übersehen, dass eine gute Wirtschaftsleistung Voraussetzung für die staatliche Kunstförderung ist. Mäzene wie Siegfried Weishaupt aus Ulm oder Reinhold Würth aus Künzelsau investieren darüber hinaus ihr privates Vermögen in Kultur und machen Kunst für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich zugänglich. Aber auch die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die die Vereine und Museen vor Ort unterstützen, verdienen unsere Anerkennung. Kunst, Kultur und Musik muss man sich leisten können – und man muss es sich leisten, wenn man so wirtschaftsstark ist wie wir in Baden-Württemberg“, so Bullinger.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der hochschulpolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger sagten zum zukünftigen Finanzierungspakt mit den Hochschulen:

„Während wir die Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen insgesamt anerkennen und unterstützen, haben die Eckpunkte aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion einen gravierenden Schönheitsfehler. Dass die Qualitätssicherungsmittel zur Kompensation der abgeschafften Studiengebühren der studentischen Mitbestimmung zum größten Teil entzogen werden, zeigt, wie kurz die Halbwertszeit der grün-roten Absichtserklärungen ist. Nachdem Grün-Rot die Studiengebühren abschaffte, über deren Verwendung die Studierenden hatten mitbestimmen können, wurde ihnen Mitbestimmung über die Kompensationsmittel zugesagt. Zukünftig sollen sie nur noch über 20 von insgesamt 170 Millionen Euro mitentscheiden, also gerade einmal über knapp 12 Prozent des ursprünglichen Betrags. Diese Rücknahme der studentischen Mitbestimmung auf Raten lehnen wir entschieden ab.“

 

Zur Auseinandersetzung der baden-württembergischen Hochschulrektoren mit der grün-roten Landesregierung über die künftige Hochschulfinanzierung sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die FDP-Landtagsfraktion fordert Wissenschaftsministerin Bauer und Finanzminister Schmid auf, ihren jetzt schon seit mehreren Monaten andauernden Streit über die künftige Hochschulfinanzierung zu beenden. Wenn die Hochschulen keine verlässliche Planungsgrundlage erhalten, gefährdet dies auf Dauer den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.

Sowohl die Forderung nach Erhöhung der Grundfinanzierung, nach Dynamisierung der den Hochschulen zur Verfügung stehenden Mittel als auch nach Überführung der Programme in die Grundfinanzierung ist nach Auffassung der FDP-Fraktion berechtigt. Die von den Universitäten angemeldete Erhöhung ihrer Grundfinanzierung um 682 Millionen Euro ist ebenso angemessen wie die von den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften angemahnte Überführung der für den Studienplatzausbau der letzten Jahre aufgewandten Mittel in die Grundfinanzierung.“

 

Zur Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann und Wissenschaftsministerin Bauer den Hochschulen des Landes finanzielle Unterstützung zusicherten, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Ministerpräsident Kretschmann und Wissenschaftsministerin Bauern sollten jetzt Prioritäten setzten und auf einige der grün-roten Lieblingsprojekte verzichten. So würden Mittel frei, um den Universitäten zu helfen. Es rächt sich jetzt, dass Grün-Rot die Studiengebühren abgeschafft hat und damit fährlässig auf 140 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr verzichtet. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt vor, ein Modell nachlaufender und sozialverträglicher Studiengebühren einzuführen, die erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze zurückbezahlt werden müssen. Die Landesregierung muss ihrer Verantwortung für die Hochschulen nachkommen und sollte nicht allzu sehr auf den Bund setzen, dessen Mittel für Hochschulen und Wissenschaft erst in einigen Jahren den Ländern zugute kommen werden.“

 

Zur Forderung der Landesrektorenkonferenz nach einer höheren Grundfinanzierung und einem jährlichen Inflationsausgleich für die Hochschulen im Südwesten sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die grüne Wissenschaftsministerin ist gut beraten, den Hilferuf der Universitäten ernst zu nehmen. Die finanzielle Basis der Hochschulen im Land ist teilweise bedrohlich schmal geworden. Man sollte nichts unversucht lassen, um diese finanzielle Basis zu verbreitern und damit die bisher sehr gute Qualität der Hochschulen zu erhalten. Wer an Forschung und Lehre spart, spielt mit der Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes. Mit Blick auf die ideologiebehafteten Lieblingsprojekte gibt es im grün-roten Haushaltsplan genügend Einsparungspotenzial, um die Finanzierung der Hochschulen zu sichern.

Die FDP-Fraktion appelliert erneut an die Wissenschaftsministerin, sich auch nicht weiter dem Thema Studiengebühren zu verschließen. Wir schlagen ein Modell nachlaufender und sozial verträglicher Studiengebühren vor, die erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze zur Rückzahlung fällig werden und dadurch niemanden von der Aufnahme eines Studiums abhalten.“

In einer Aktuellen Debatte über das Thema „Fünf Jahre Duale Hochschule Baden-Württemberg – eine Erfolgsgeschichte!“, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Beim ihrem Loblied auf die tatsächliche Erfolgsstory Berufsakademie und fünfjähriges Jubiläum DHBW haben die Grünen offenbar vergessen, die Erfinder und Wegbereiter des Erfolgs einzuladen. Dies sind für Berufsakademien Lothar Späth, der Unternehmer Berthold Leibinger und Johannes Löhn. Und was die geniale Idee einer Aufwertung der Berufsakademien zur Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) mit internationaler Akkreditierung anbetrifft, vergaßen die Koalitionspartner den ehemaligen Wissenschaftsminister der schwarz-gelben Koalition, Prof. Dr. Peter Frankenberg.  Diese Namen sind mit dem Erfolg der DHBW untrennbar verbunden. Kaum ein halbes Jahr nach der erfolgreichen Einführung der DHBW durch Minister Frankenberg verlangten SPD und Grüne im Juli 2009 seine Entlassung.

Prof. Frankenberg hat diese allseits akzeptierte und anerkannte Konstruktion  festgeschrieben aus:

  • einerseits einer akkreditierten Hochschule mit handlungsfähiger Zentrale und international anerkannten Abschlüssen
  • und andererseits den fortbestehenden dezentral organisierten Berufsakademien, die durch ihre enge Kooperation mit den Unternehmen vor Ort erst zu dem Erfolg führten.

Der klägliche Versuch, sich bei dieser Debatte mit fremden Federn zu schmücken und einmal mehr als Trittbrettfahrer den erfolgreichen Standort Baden-Württemberg auf sich zu buchen, gilt es zu widersprechen. Der Erfolg der DHBW ist Ergebnis der massiven, vor allem auch finanziellen Förderung durch die schwarz-gelbe Regierung der 15 Jahre vor dem grün-roten Regierungsantritt. Nicht zuletzt der Ausbau im Rahmen des Hochschulausbauprogramms 2012 führte zu den über 33.000 Studierenden, die heute die Duale Hochschule besuchen. Die Abschaffung der Studiengebühren dagegen sowie jetzt die Ansätze im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes schaden der Dualen Hochschule mehr, als sie ihr nützen. All dies führt zu einer massiven Verunsicherung in den Standorten.

Der Erfolg war nur möglich, weil engagierte Hochschullehrer und starke Unterstützer aus der Wirtschaft zusammen mit der schwarz-gelben Vorgängerregierung diesen Hochschultyp förderten, ausbauten und unterstützten. Aus den Ingenieurschulen (Mittlere Reife, Lehre, 6 Semester Studium zum Ing.-grad.) wurden Anfang der 70er Jahre 8-semestrige Fachhochschulen mit zwei integrierten Praxissemestern. Und das war zugleich die Geburtsstunde der Berufsakademien, die wie ein Transmissionsriemen Theorie und Praxis verbinden. Die Dualen Hochschulen sind deshalb so begehrt, weil sie nicht Praxis oder Theorie bieten, sondern Praxis und Theorie. Dabei können, wollen und werden die DHBW-Standorte nicht für sich in Anspruch nehmen, in sechs Semestern im gleichen Umfang Grundlagen zu vermitteln wie die Universitäten.

Der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg braucht die Vielfalt und die Selbständigkeit unserer Hochschulen. Er braucht keinesfalls ein Hineinregieren mit grün-roten Ideologien. Wir haben und brauchen zukünftig exzellente Universitäten, exzellente Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, exzellente pädagogische Hochschulen, exzellente Musik- und Kunsthochschulen. Und wir haben und brauchen für den Export- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg auch weiterhin die Förderung und den Ausbau der exzellenten Dualen Hochschulen. Deshalb brauchen wir auch zukünftig für die acht – und demnächst mit Heilbronn neun – dezentralen selbständigen Standorte mit ihren Außenstellen selbstverständlich ein zentrales Dach für die Internationalität, Anerkennung und Akkreditierung. Für die Zukunft der DHBW und ihrer Standorte fordert die FDP-Fraktion:

  1. Weiterhin die Eigenständigkeit der Standorte, also insgesamt eine gesunde Balance zwischen zentralem Dach und dezentraler Eigenständigkeit der Standorte in der Fläche.
  2. Eine bessere Durchlässigkeit  zwischen den Hochschulen und insbesondere eine Gleichbehandlung der Bachelor-Absolventen, wenn sie ein Masterstudium an anderen Hochschulen anstreben.
  3. Eine bessere Berücksichtigung  der Dualen Hochschule  bei der Vergabe der Masterstudienplätze.
  4. Eine bessere finanzielle Ausstattung der Dualen Hochschule. Das Geld wäre vorhanden, würde man unsinnige Prestigeobjekte wie den Nationalpark Nordschwarzwald, das ideologische Vorantreiben der Gemeinschaftsschulen, eine völlig verkorkste und falsche Polizeireform, eine völlig danebenliegende Aufblähung des Regierungsapparates und vieles andere mehr unterlassen.
  5. Eine Klarstellung, wie es nach einem erfolgreichen Masterstudium an der Dualen Hochschule mit dem Promotionsrecht aussieht. Wenn der Zugang zur Promotion den Hochschulen für angewandte Wissenschaften eröffnet werden soll, dann muss dies auch für die DHBW gelten. Als Instanz für die Qualitätssicherung der Promotion in diesem Zusammenhang schlagen wir von der FDP den Wissenschaftsrat vor.

An dieser Stelle möchte ich namens der FDP-Fraktion dem Präsidenten der Dualen Hochschule, Herrn Professor Reinhold Geilsdörfer, für sein unermüdliches Engagement danken. Herzliche Gratulation der DHBW und weiterhin Glück auf!“

 

 

 

Der FDP-Fraktionsvorsitzende und finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke hat in einer Plenardebatte der Landesregierung gravierende Versäumnisse in der Innovationspolitik vorgeworfen. Grün-Rot attestiere zwar der schwarz-gelben Vorgängerregierung in der Antwort auf die Großen Anfragen der FDP-Fraktion (DS 15/2071 und DS 15/2163) eine erfolgreiche Innovationspolitik, verzichtete aber bisher darauf, den von Schwarz-Gelb berufenen Innovationsrat wieder einzusetzen und so eine fortlaufende Innovationsberichterstattung zu gewährleisten. Der Innovationsrat mit seinen unabhängigen Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Institutionen hat in den Jahren 2007 bis 2010 durch seine Analysen und Vorschläge entscheidende Impulse für eine zukunftsorientierte Innovationspolitik gesetzt. Die ständigen Bekundungen der grün-roten Landesregierung, Fachleute der verschiedensten Bereiche in die Weiterentwicklung der technisch-wissenschaftlichen Prozesse einzubinden, seien nur leere Worte, so Rülke.

Rülke weiter: „Auch bei der Förderung von neuen kreativen Unternehmern und Unternehmerinnen verwickelt sich Grün-Rot in Widersprüche. Die Landesregierung befürwortet zwar in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der FDP eine mittelstandsfreundlich ausgestaltete steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, setzt aber lieber auf die Erhöhung der Erbschafts-, Vermögens-, Einkommens- und der Gewerbesteuer.“

In einem parlamentarischen Antrag (DS 15/2911) fordert die FDP-Landtagsfraktion weiter, die zwölf Institute der Innovationsallianz Baden-Württemberg finanziell wirksamer abzusichern. Zwar verspreche Grün-Rot im aktuellen Haushalt eine Steigerung der Förderung, es fehle jedoch an einer dem Bund-Länder-Pakt für Forschung und Innovation vergleichbaren Garantie für einen kontinuierlichen Anstieg der öffentlichen Förderung. Anders als die von Bund und Ländern finanzierten Forschungsinstitute der Helmholtz-, Max-Planck und Fraunhofer-Gesellschaften seien die zwölf Institute der Innovationsallianz Baden-Württemberg von den wechselhaften Entwicklungen des öffentlichen Haushalts abhängig.

Weiter fordert die FDP-Landtagsfraktion,

• die duale Hochschule Baden-Württemberg wie auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften auszubauen und mit den Schwerpunkten der Innovationspolitik besser zu verknüpfen. Das gilt auch für die Forschungsförderung des Landes, wo mehr Anreize für Zusammenarbeit und Verbünde sowie einen verstärkten Personalaustausch zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu schaffen sind.
• im Bereich der Medizintechnik und der medizinnahen Berufe einen Ausbau der Hochschulen für angewandte Wissenschaften voranzutreiben.
• das Landesprogramm Junge Innovatoren deutlich zu verstärken. Dieses Programm hat sich bei der Förderung der Existenzgründung und des Technologietransfers aus den Hochschulen heraus besonders bewährt.
• die Verwertung von Forschungsergebnissen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Land so zu verbessern, dass die positiven Erfahrungen des KIT-Innovationsmanagements auch in der Patent- und Lizenzpolitik für andere Einrichtungen nutzbar werden. Auch sei zu prüfen, welche bürokratischen Hemmnisse beim Transfer von Forschungsergebnissen bestehen und wie diese abgebaut werden können.
• zu prüfen, wie in der Forschungsförderung Kooperationen und Verbünde sowie der Personalaustausch zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen zu verbessern sind.

Dr. Timm Kern


Stv. Fraktionsvorsitzender


Sprecher für Bildung, Hochschulen, Kirchen und Religionsgemeinschaften

Ihr Abgeordneter für den Wahlkreis Freudenstadt

Im Landkreis Freudenstadt aufgewachsen, habe ich mich dort im Kreistag sowie im Gemeinderat der Stadt Horb engagiert. Seit 2011 bin ich – ursprünglich Gymnasiallehrer der Fächer Geschichte, Gemeinschaftskunde, katholische Religion und Wirtschaft – Landtagsabgeordneter für den Kreis Freudenstadt und verantworte für die Freien Demokraten die Bereiche Bildung, Hochschulen, Kirchen und Religionsgemeinschaften. Politik verstehe ich vor allem als Dienstleistung. Deshalb nutze ich mein Mandat gemeinsam mit meinem Team, um Brücken zwischen Menschen und politischen Institutionen zu bauen. Thematisch liegt mein Schwerpunkt dabei auf Bildung, Digitalisierung, Infrastruktur und ethischen Fragen, die für unsere Gesellschaft zentral sind.

Ihr Timm Kern

  • Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport
  • Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Wahlkreis:

45-Freudenstadt

Ansprechpartner:

Adresse:

c/o Projektmensch im #projektraum42
Bahnhofplatz 1, 72160 Horb am Neckar

Telefon:

+49 711 2063 9350

Fax:

E-Mail:

Bürozeiten:

Geboren am 7. Februar 1972 in Tübingen; katholisch, verheiratet, zwei Kinder.

Grundschule in Horb-Rexingen.

Gymnasium und Abitur in Horb am Neckar.

(Bis 2001) Studium der Geschichtswissenschaften, katholischen Theologie und Politikwissenschaft in Tübingen und Washington (DC).

Erstes Staatsexamen.

2002 bis 2007 Promotion in Politikwissenschaft.

2005 bis 2007 Referendariat in Tübingen.

Zweites Staatsexamen.

2007 bis 2011 Gymnasiallehrer in Reutlingen.

1994 bis 2002 Mitglied des Gemeinderats Horb am Neckar.

1995 bis 2002 Vorsitzender der FD/FW-Fraktion.

1999 bis 2002 Mitglied des Kreistags in Freudenstadt.

Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg seit April 2011.

1. August 2013 bis 26. Mai 2021 Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP/DVP-Landtagsfraktion.

Seit 1. August 2013 stellv. Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Landtagsfraktion.

Präsidium

Übergangsausschuss

Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport

Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Ausschuss nach Artikel 62 der Verfassung (Notparlament)

Wahlprüfungsausschuss

Mitglied im Präsidium der FDP Baden-Württemberg

Träger- und Förderverein ehemalige Synagoge Rexingen

Friedrich-Naumann-Stiftung, Altstipendiat

AV Albertus Magnus Tübingen, Mitglied

Kuratorium der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Kuratoriumsmitglied

Reinhold-Maier-Stiftung, Mitglied des Verwaltungsrates

Vertreterversammlung Volksbank eG Horb-Freudenstadt, Mitglied

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Kuratorium

Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg, Beirat

Mitglied im Kreis der Landtagsabgeordneten zur Beratung mit dem Sprecherrat der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg (LAGG)

Lehrer am Friedrich-List-Gymnasium in Reutlingen (beurlaubt)

Mitglied des Beirats der Stiftung katholische Schulen in Deutschland e. V.

An technologiepolitischen Schwerpunkten auch unter veränderten politischen Bedingungen festhalten – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte auf einer Landespressekonferenz: „Ein herausragendes Ziel der Landespolitik besteht in der Sicherung und dem Ausbau der Position Baden-Württembergs als leistungsfähigem Forschungs- und Technologiestandort im internationalen Wettbewerb“. Voraussetzung sei dafür, dass die Wirtschaft eines exportorientierten Hochlohnlandes wie Baden-Württemberg auf den Weltmärkten mit technologisch hoch stehenden Produkten, Verfahren und Dienstleistungen agiere. Das Land habe sich 2010/2011 entschlossen, technologiepolitische Schwerpunkte in den Bereichen Nachhaltige Mobilität, Automobilforschung, Umwelttechnik und Ressourceneffizienz, Medizin und Pflege sowie den Informations- und Kommunikationstechnologien zu setzen, wie dies unter anderem auch von Gutachtern wie McKinsey/IAW und Prognos empfohlen wurde.

Die FDP-Landtagsfraktion halte diese Schwerpunkte weiterhin für richtig. „Wir sehen aber die Gefahr, dass im Land nun unter Grün-Rot eine Industriepolitik Einzug hält, die dem Standort mehr schadet denn nutzt. Das Land ist immer gut damit gefahren, sich darauf zu beschränken, solide wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen und die Unternehmen selbst entscheiden zu lassen, welche Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entwickelt werden“, so Hans-Ulrich Rülke. Um diesen Prozess kritisch-konstruktiv zu begleiten, hat die FDP-Landtagsfraktion zwei Große Anfragen zur Innovationspolitik des Landes auf den Weg gebracht.Die Große Anfrage „Innovationspolitik des Landes Baden-Württemberg“ (DS 15/2071) thematisiert:• Fragen der grundlegenden Orientierung der Innovationspolitik des Landes, z.B. der steuerlichen und der Projektförderung,• fragt exemplarisch nach Erfolgen und Misserfolgen sowie Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Förderung von Biotechnologie und Medizintechnik, • diskutiert die Bilanz und die Erweiterungsmöglichkeiten des Innovationsgutscheins als eines speziell für kleinere Unternehmen geeigneten Instrumentariums des Technologietransfers und der Innovationsförderung • und wirft allgemeine Fragen der Innovationspolitik auf wie die der Innovationsberatung, der Innovationsberichterstattung und der Förderung eines gedeihlichen Innovationsklimas.Die zweite Große Anfrage „Innovation im Wechselspiel von Wissenschaft und Wirtschaft“ geht vom weit überdurchschnittlichen Anteil der privaten und öffentlichen Aufwendungen Baden-Württembergs für Forschung und Entwicklung in Höhe von 4,3 % des Bruttoinlandsprodukts aus. Vor diesem Hintergrund wird thematisiert:• welchen Beitrag die Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Land Baden-Württemberg für die Innovationskraft und den Technologietransfer, gerade zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen sowie möglicher Existenzgründer, leisten können und wie das Land dies unterstützen kann,• welche Verbesserungschancen im Bereich der sogenannten seed-Förderung, beim Programm „Junge Innovatoren“ oder bei der Etablierung eines Talentmanagements im Rahmen der Existenzgründungsförderung durch das Land möglich sind,• welche vielfältige Formen der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft sich im Land Baden-Württemberg entwickelt haben und welche Potentiale für eine Vertiefung und Erweiterung dieser Zusammenarbeit bestehen.

Durchlässigkeit wird verbessert – Liberale schlagen Weiterbildungs-Gutscheine vor – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte anlässlich einer Debatte über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung der akademischen Weiterbildung: „Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Gesetzesänderungen zur Stärkung der akademischen Weiterbildung ausdrücklich. Die Anrechenbarkeit von außerhalb der Hochschule erworbenen Leistungen verbessert die Durchlässigkeit zwischen der Weiterbildung außerhalb der Hochschulen und an den Hochschulen. Zusammen mit dem Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, wie er schon in der vergangenen Legislaturperiode eröffnet wurde, werden hier nun Möglichkeiten geschaffen und Anreize gesetzt, aus dem Beruf heraus ein weiterbildendes Studium aufzunehmen und Beruf und Weiterbildung besser miteinander zu verzahnen.

Den unterschiedlichen Lebensumständen der Studierenden im Erststudium und den sich weiterbildenden Studierenden trägt eine Soll-Vorschrift Rechnung. Die Hochschulen werden verpflichtet, die Studiengänge so auszugestalten, dass sie auch in Teilzeit studiert werden können. Die Art und Weise der Umsetzung der Vorgabe bleibt den Hochschulen damit selbst überlassen. Dass die Hochschulen nun die Vergütung der in der Weiterbildung tätigen Hochschullehrer eigenständig ausgestalten können, ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung dafür, dass mehr Weiterbildungsangebote entstehen. Aus Sicht der FDP ist gut und richtig, dass für die Weiterbildungsangebote Studiengebühren erhoben werden können. Denn wie sollte angesichts der knappen, aber dringend benötigten finanziellen Ressourcen im Hochschulbereich auch sonst der Weiterbildungsbereich auf- und ausgebaut werden? Ob man gänzlich ohne zusätzliche staatliche Mittel auskommt oder auf welche Weise eine etwaige staatliche Unterstützung intelligent ausgestaltet werden kann, muss sich noch zeigen. Ein denkbares Finanzierungsmodell wären Weiterbildungsgutscheine, die unabhängig von der Trägerschaft eingelöst werden könnten. Immerhin haben wir es mit einem weitgehend privat organisierten bzw. von privaten und freien Einrichtungen getragenen Weiterbildungsmarkt zu tun. Notwendig erscheint es uns Liberalen, dass bei aller Unterstützung für das lebenslange Lernen stets eine Aufgabenkritik vorgenommen wird. In diesem Fall muss immer wieder gefragt werden, was Aufgabe des Staates ist, und was nicht. Und ebenso, was Aufgabe der akademischen Weiterbildung ist, und was die Betriebe und freien Träger besser leisten können.“

Finanzierungquellen über die staatlichen Zuweisungen hinaus sind unumgänglich – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Einsetzung einer Hochschul-Sparkommission durch die grüne Wissenschaftsministerin:

„Frau Bauers Einsicht, dass noch große finanzielle Anstrengungen notwendig sein werden, um die Ausstattung der baden-württembergischen Hochschulen zu sichern, kommt spät. Anders ist nicht zu erklären, warum die grün-rote Landesregierung aller Warnungen zum Trotz die Studiengebühren abgeschafft hat und Alternativvorschläge wie beispielsweise den der FDP zur Einführung von nachlaufenden Studiengebühren nicht prüfen wollte. Eine Sparkommission ist in dieser Situation keine vielversprechende Lösung. Auch die grüne Wissenschaftsministerin wird sich nach Finanzierungsquellen über die staatlichen Zuweisungen an die Hochschulen hinaus umsehen müssen. Hierzu gibt es angesichts der enormen Bedeutung unserer Hochschulen für die Ausbildung von dringend benötigten Fachkräften keine Alternative.”

Liberale begrüßen Fortführung des von Schwarz-Gelb initiierten Erfolgsmodells – In einer Landtagsdebatte über die Situation der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) hat der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, begrüßt, dass die grün-rote Landesregierung dieses von Schwarz-Gelb initiierte Erfolgsmodell fortführt. Nach den Worten von Kern verzeichnet die Duale Hochschule mit ihren acht Studienakademien samt Außenstellen eine immer größere Nachfrage. Es sei erfreulich, dass parallel dazu die Wirtschaftsunternehmen als Partner der Dualen Hochschule immer mehr Studienplätze einrichten.

So habe die DHBW einen überproportional großen Anteil am Hochschulausbauprogramm 2012. Allein bis zum Jahr 2011 wurden fast 4400 Studienanfängerplätze geschaffen, das macht allein 20 Prozent des gesamten Programmvolumens aus. „Das ist ein echter Kraftakt, für den man der DHBW nur Lob und Anerkennung aussprechen kann“, sagte Kern. Er forderte die Landesregierung auf, die anstehenden Kapazitäts-, Personal- und Raumfragen zu lösen. Keinem Studienbewerber mit Ausbildungsvertrag dürfe aus Kapazitätsgründen sein Studienplatz verweigert werden.Kern kritisierte, dass durch den von Grün-Rot beschlossenen Wegfall der Studiengebühren die Duale Hochschule besonders hart getroffen wurde. Da die Landesregierung als Kompensation nur das tatsächlich bezahlte Mittel in Höhe von 280 Euro angesetzt habe, „sind der Dualen Hochschule erhebliche Einnahmeausfälle entstanden“. Es sei ärgerlich, dass sich Grün-Rot geweigert habe, sich mit den Alternativen der FDP zu befassen. Mit nachlaufenden Studiengebühren müsste erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze nach dem Studium bezahlt werden.Die Duale Hochschule und ihre Studienakademien haben innerhalb der vielfältigen Hochschullandschaft ihren festen Platz und sind in der Wirtschaft fest verwurzelt, da sie hervorragende Fachkräfte hervorbringen. Kern: „Es muss unser aller Interesse sein, den hohen Standard der Dualen Hochschule für die Zukunft zu sichern. Wann immer Wissenschaftsministerin Bauer ihr Bemühen darauf richtet, hat sie uns Liberale an ihrer Seite.“

Werden den Hochschulräten Mitwirkungsmöglichkeiten genommen, gehen den Hochschulen und Studierenden nicht nur Sachverstand, sondern auch wertvolle Kontakte verloren – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, unterstützt die CDU in ihrer Kritik an der von Grün-Rot geplanten Entmachtung der Hochschulräte. „Ministerpräsident Kretschmann hat offenbar ein längst überholtes Bild vom Verhältnis zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Die Freiheit von Forschung und Lehre sowie die akademische Selbstverwaltung werden durch die Hochschulräte in keiner Weise in Frage gestellt.

Im Gegenteil, die Hochschulräte bringen wertvollen Sachverstand von außen in die Hochschulen ein. Das fruchtbare Zusammenwirken von akademischer Selbstverwaltung und den für die Entwicklungsplanung zuständigen Hochschulräten hat die Autonomie der Hochschulen nicht geschwächt, sondern gestärkt. Werden den Hochschulräten nun Mitwirkungsmöglichkeiten genommen, gehen den Hochschulen und Studierenden nicht nur Sachverstand, sondern auch wertvolle Kontakte verloren.“

Studentenparlament soll auch über Verwendung von Studiengebühren entscheiden – „Wir wollen unsere Studierenden stärker an Entscheidungen in den Hochschulen beteiligen. Deshalb legen wir heute einen Gesetzentwurf für die Einführung eines Studentenparlaments vor (Drucksache 15/416). Damit lösen wir ein Versprechen aus dem Programm der FDP ein.“ Dies sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der wissenschaftspolitische Sprecher Dr. Timm Kern auf einer Landespressekonferenz. Das Studentenparlament soll vor allem die hochschulpolitischen Belange der Studierenden wahrnehmen, ihre Vertreter in den fakultätsübergreifenden Gremien wählen und über die Verwendung von Studiengebühren mitentscheiden.

“Durch eine Änderung im Landeshochschulgebührengesetz wollen wir erreichen, dass die Einnahmen aus den Studiengebühren künftig nur noch mit Zustimmung der Studierenden in ihrem Parlament oder in den Fachschaften ausgegeben werden können”, sagte Kern. Damit sei das Studentenparlament auch eine echte Alternative zur Ankündigung von Grün-Rot, die Studiengebühren im Hauruckverfahren abzuschaffen.Auch die FDP wolle, dass niemand aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse an einem Studium gehindert wird. “Deshalb treten wir für nachlaufende Studiengebühren ein, die erst nach dem Studium und ab einer bestimmten Einkommensgrenze fällig werden. Aber auch weil die Studierenden selbst am besten wissen, an welcher Stelle eine Verbesserung ihrer Studienbedingungen am nötigsten ist, müssen wir die studentische Mitbestimmung verbessern.” Rülke und Kern betonten, dass das Studentenparlament sich auch als Gegenentwurf zum grün-roten Vorhaben verstehe, die Verfasste Studierendenschaft wieder einzuführen. Dieser Plan erscheine nicht nur wenig zukunftsweisend, sondern könnte in der Praxis auch einen Verlust an demokratischer Mitbestimmung bedeuten. “Satzungs- und Beitragshoheit aus eigenem Recht können auch dazu führen, dass eine Minderheit ohne demokratische Legitimation entscheidet, was für die Mehrheit gut zu sein hat. Das will uns Liberalen nicht gefallen. Wir schlagen deshalb ein Studentenparlament vor, das die Studierenden in freier, gleicher, geheimer, allgemeiner und unmittelbarer Wahl wählen. Und entsprechend dem Grundsatz der Gewaltenteilung wählt und kontrolliert das Parlament einen Allgemeinen Studentenausschuss, der die Parlamentsbeschlüsse umsetzt”, so Timm Kern.

Private Geldgeber einbinden – Stärken ausbauen – Servicequalität entwickeln – „Zur Sicherung der Wirtschaftskraft des Landes Baden-Württemberg ist es notwendig, das Niveau bei Forschung und Entwicklung ständig weiterzuentwickeln. Dies setzt im Bereich der Wissenschaft voraus, dass exzellente Köpfe an exzellenten Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen forschen, lehren und studieren.“ Dies sagten der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der hochschulpolitische Sprecher Dietmar Bachmann auf einer Landespressekonferenz. Nach den Worten von Rülke sollen die Vorschläge der liberalen Fraktion dazu beitragen, die internationale Spitzenposition des Landes im Bereich der Produktentwicklung und -herstellung zu sichern und auszubauen.

Wie Dietmar Bachmann sagte, beschreite die Regierungskoalition bei den Universitätskliniken mit der Möglichkeit, Private mit Teilbereichen von Kliniken zu beleihen, einen neuen Weg. Das im öffentlichen Recht bewährte Modell der Beleihung stelle sicher, dass private Geldgeber an die Leitlinien des Dekans und des Ärztlichen Direktors gebunden sind. Dieses Modell könnte sich, so Bachmann, auch für andere forschungsintensive Einrichtungen anbieten. Mittelständisch geprägte Unternehmen dürften ein Interesse daran haben, beispielsweise Anteile an Labors von Universitäten zu erwerben und damit in die Forschung eingebunden zu sein. Weiter muss nach den Worten von Dietmar Bachmann den Universitäten ermöglicht werden, ihre Stärken auszubauen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Ein vielversprechender Weg sei der Verbund der Universitäten Hohenheim, Ulm, Stuttgart und Tübingen, in dem sich jede auf ihre Stärke konzentrieren kann. Dies bedeute aber, dass man ermöglichen müsse, die jeweils weniger gut aufgestellten Bereiche zu verlegen. Und: Um Spitzenkräfte zu halten und zu gewinnen, müssten sich unsere Universitäten am Campus-Modell angelsächsischer Hochschulen orientieren. „Die Betreuungs- und Servicequalität für Studierende, Wissenschaftler und ihre Familien, beispielsweise bei der Kinderbetreuung, gilt es weiter zu verbessern“, so Bachmann.

Hochschulzugang für Meister und beruflich Qualifizierte in Zukunft erleichtert – In einer Landtagsdebatte zum Hochschulzulassungsgesetz sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dietmar Bachmann:„Zunächst möchte ich Ihr Augenmerk auf die Universitätsklinika richten. Das Gesetz eröffnet in Art. 3 die Möglichkeit, Dritte mit der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse einer Universitätsklinik zu beleihen.

Der Wissenschaftsminister zeigt Ihnen gemeinsam mit der Fraktion der CDU und uns einen sehr eleganten Weg auf, Private in den Betrieb einer Universitätsklinik einzubinden. Sie erinnern die lange währenden Diskussionen über die Frage, ob man Universitätsklinika privatisieren soll oder nicht. Mit dem jetzt eingeschlagenen Weg vermeiden wir diese Grundsatzfrage und eröffnen dennoch die Möglichkeit, unseren Universitätsklinika frisches Geld aus privater Hand zuzuführen. Das ist wichtig, um trotz der Sparzwänge investieren zu können.Unsere Universitätsklinika spielen wie unsere Universitäten nicht in der Landes- oder Bundesliga. Sie bewegen sich auf UEFA und FIFA-Niveau, um im Bild zu bleiben. Und auf diesem Niveau muss man schon mal die Option haben, die eine oder andere größere Investition tätigen zu können, die unser Landesetat derzeit nicht hergibt. Eines muss dabei klipp und klar gesagt werden: Jeder Euro, der in unsere Klinika investiert wird, kommt kranken Menschen zugute. Von der Forschung – Heidelberg etwa liegt in der Krebsforschung weltweit ganz vorn – profitieren Menschen in aller Welt. Vor allem aber profitieren die Menschen in Baden-Württemberg. Sie sind es, deren Leben die Ärzte, Schwestern und Pfleger heute Tag für Tag bei Krankheiten retten, die früher den sicheren Tod bedeutet hätten.Die Kritik der SPD, die sicher kommen wird, wird lauten: Private haben nur den Profit im Auge und gefährden die Patienten. Dem ist das auch nicht ganz neue Standardargument entgegenzuhalten, dass nur gute Arbeit nachgefragt wird und Private auf Nachfrage angewiesen sind. Damit haben wir uns aber nicht begnügt. Zwei Airbags sieht das Gesetz vor, damit keine Hedge-Fonds in unsere Klinika investieren, sondern Institutionen, denen das wohl der Patienten ebenso am Herzen liegt wie uns. Zum einen stellt das Instrument der Beleihung sicher, dass die Privaten unter staatlicher Regie als Teil einer staatlichen Einrichtung arbeiten müssen. Zum anderen wird der Wissenschaftsausschuss in jedem Einzelfall befasst werden.In seinem Kern regelt das Gesetz den verbesserten Zugang beruflich Qualifizierter zum Studium. Dieser verbesserte Zugang ist eine alte liberale Forderung. In Zukunft wird der Metz-germeister eben nicht mehr vorrangig Lebensmitteltechnologie studieren müssen – einen seinem Beruf fachlich entsprechenden Studiengang. Er wird auch Philosophie studieren können. Und nicht mehr nur Meister werden studieren dürfen, sondern auch Menschen, deren Qualifikation im Beruf den Meistern gleichgestellt wird. Vielleicht fragen Sie sich, warum in Zukunft Hebammen nicht nur Medizin, sondern auch Luft- und Raumfahrt studieren dürfen. Darauf haben wir eine ganz einfache Antwort: Das ist die Sache mit der Freiheit! Wir wollen, dass alle Menschen nach ihrem freien Willen entscheiden dürfen.Ein Studium kostet aber auch Steuergeld. Und deshalb belassen wir es bei einem Korrektiv, den Eingangstests zum Studium. Die Universitäten und Hochschulen haben es in der Hand, durch gut gemachte Tests die Qualifikation für ein bestimmtes Studium zu prüfen. Diese Tests geben Chancengleichheit. Abiturienten, Hebammen und Metzgermeister werden denselben Eingangstest für Jura, Medizin und Lebensmitteltechnologie haben. Und die besten werden bestehen.Last but not least ebnet das Gesetz den Weg für das Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung. Damit werden die Zulassungsverfahren bundesweit über eine Zentrale vernetzt, damit Universitäten und Hochschulen sofort online wissen, welche Bewerber noch auf dem Markt sind und nicht mehr Zulassungen an Studierende senden müssen, die sich längst für eine andere alma mater entschieden haben.“

Programm liegt voll im Plan – FDP/DVP-Fraktion hat immer an Erfolg geglaubt – In der Landtagsdebatte über den „Hochschulpakt I und II in Baden-Württemberg“ sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann: „Die Anfrage der Grünen stammt aus dem Herbst 2008. Aus ihrer Zeit heraus sind die Fragen verständlich, denn im Sommer 2008 gab es tatsächlich eine kurze Durststrecke in Sachen Ausbau der Hochschulen.

Auch wir waren von den damaligen Zahlen enttäuscht. Die sich überlagernden Effekte, auf die das Ministerium in seiner Antwort eingeht, ließen damals noch nicht erkennen, wie erfolgreich unser Ausbauprogramm Hochschule 2012 sein würde. Im Gegensatz zu den Grünen haben wir aber mit dem uns eigenen unerschütterlichen Optimismus an den Erfolg geglaubt. Drei Dinge will ich deshalb zurechtrücken.Erstens: Tatsache ist, dass wir im kommenden Jahr 70 % der für 2012 vorgesehenen Plätze bereits geschaffen haben werden. Im Jahr 2010 werden 2.900 Plätze neu eingerichtet, so dass insgesamt 11.500 von 16.000 vorgesehenen Plätzen zur Verfügung stehen. Das Programm liegt damit voll im Plan.Zweitens: Der Bund wird zwischen den Zeilen des Antrags für die Hochschulpakte gelobt. Dass ist ja im Grundsatz richtig, wird doch jeder neue Platz aus diesen Programmen mit insgesamt 8525,– € gefördert. Absurd ist es aber, die Landesregierung und die sie tragende Koalition nicht noch mehr zu loben. In Baden-Württemberg werden nämlich 9375,– € für jeden neuen Studienplatz aufgewendet.Drittens: Völlig absurd ist der Vorwurf, wir würden nicht genug für die MINT-Fächer tun. Zu-nächst sind 43 % der neuen Studienplätze in den MINT-Fächern eingerichtet worden. Jeder dieser Studienplätze wird überdurchschnittlich, nämlich mit 12.000,– € bezuschusst. Wir tun dies aus voller Überzeugung, weil die Ingenieur- und Naturwissenschaften das Rückgrat von Wirtschaft und Wohlstand sind. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass sich das Programm Hochschule 2012 zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt hat.“