Archiv für die Kategorie: Wissenschaft, Forschung und Kunst

Zur Entscheidung der Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU), die geplante Forschungsfabrik für Batteriezellen, die der Bund mit einer halben Milliarde Euro fördern will, nicht in Ulm, sondern in Münster anzusiedeln, wie von der baden-württembergischen Landesregierung beabsichtigt, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Entscheidung zur Forschungsfertigung Batteriezelle in Münster irritiert besonders vor dem Hintergrund, dass die Experten der Gründungskommission beim Bundeswirtschaftsministerium jüngst eine ausdrückliche Empfehlung für den bestens geeigneten Standort Ulm abgegeben hatten. Es ist bedauerlich, dass die beträchtlichen Bundesmittel nun nicht ins Land fließen werden. Um die hohen Potentiale der Speichertechnologien und deren wirtschaftlichen Nutzen im Land zu heben, ist die Landesregierung nun gefordert, mit eigenen Impulsen diese wichtige Technologie zusammen mit Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft voran zu bringen.“

Nico Weinmann

In der heutigen Debatte des Landtags zu den drei zentralen Bund-Länder-Vereinbarungen im Bereich Hochschule und Wissenschaft sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Faktion, Nico Weinmann: 

„Baden-Württemberg muss sich auch weiterhin im Wettbewerb um die klügsten Köpfe behaupten. Dabei spielen die Bund-Länder-Vereinbarungen eine zentrale Rolle zur Finanzierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Land.

Mit besonderem Augenmerk müssen wir die Verteilung und den Einsatz der beträchtlichen Mittel angehen. Denn die Finanzierung der Hochschulen hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Das Drittmittelaufkommen ist stark gewachsen, was einerseits erfreulich ist und die Konkurrenzfähigkeit unserer Hochschulen bezeugt. Andererseits wurde es zunehmend schwieriger, das akademische Personal, die Forscher und die Lehrenden, unbefristet anzustellen. Noch immer beherrschen prekäre Arbeitsverhältnisse den akademischen Mittelbau. Daher müssen wir diese Herausforderung an prominenter Stelle im Landeskonzept verankern und möglicherweise auch neue Wege gehen. Die EU ermöglicht es beispielsweise, unbefristetes Personal in Forschungsprojekten abzurechnen, was erhebliche Spielräume eröffnet.

Die Digitalisierung darf gerade an den Hochschulen keine leere Floskel bleiben. Umso mehr irritiert das Fehlen des Wortes `digital´ im Pakt für Innovationen in der Hochschullehre. Nicht erst seitdem das `lebenslange Lernen´ im bildungspolitischen Kanon auftaucht sollte uns klar sein, dass modernen Formen der Wissensvermittlung mehr Aufmerksamkeit zukommen sollte. Unsere Impulse für eine virtuelle Hochschule im Land blieben leider bisher ungehört.

Abschließend ist festzuhalten, dass die geplanten Verträge den Weg frei machen für eine erhebliche finanzielle Beteiligung des Bundes an der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.“

Nico Weinmann

Zur heutigen Meldung, dass der Vorstand der Uniklinik Heidelberg Warnungen vor der Bluttest-PR-Aktion ignorierte, sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Es ist bezeichnend, wie weit die wohlfeilen Äußerungen gegenüber der Presse und der reale Forschungsstand auseinander klaffen. Bei den Entscheidungsträgen an der Uniklinik in Heidelberg ist der Interessenkonflikt zwischen akademische Anspruch und finanziellen Erwartungen nicht mehr von der Hand zu weisen. Leider haben sie sich offensichtlich für den Irrweg entschieden, ohne valide Forschungs- und Entwicklungsergebnisse an die Öffentlichkeit zu treten, zum Schaden für das wissenschaftliche Renommee. Mit der Causa Bluttest wird sich nicht nur die Kommission vor Ort, sondern auch der Wissenschaftsausschuss des Landtags zu beschäftigen haben.“

Zur heutigen Vorstellung der Ergebnisse der Kabinettsklausur zum Thema Innovationspolitik, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Offenbar fällt der Landesregierung beim Thema Innovationsförderung nichts Innovatives mehr ein. Die bloße Vernetzung von bereits bestehenden Programmen und eine wohlfeile Forderung nach Berlin, doch endlich Steuererleichterungen für die Forschung und Entwicklung zu beschließen, ist für ein Land, das vor so großen Herausforderungen steht, zu wenig. Offenbar fällt der Landesregierung hierzu nichts mehr ein. Eine Rahmenstrategie, die neue Handlungsformen und neue Formate entwickeln soll, ist doch in Wahrheit nur eins: das Eingeständnis, dass die seitherigen Programme offenbar zu wenig bringen.“

Zur heutigen Zurückweisung des Antrags der Nama Traditional Leaders Assiciation (NTLA) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Restitution von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann: 

„Das Gericht hat den Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen, weil er den `gestellten Begründungsanforderungen´ nicht entspräche. Es wird argumentiert, dass weder dargelegt noch ersichtlich sei, in welchen sich aus der Landesverfassung ergebenden Rechten die Antragstellerin durch die bevorstehende Rückgabe von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi an die namibische Regierung verletzt sei oder auf welche einfachrechtlichen Rechte das Begehren gestützt werden könnte. Hieran zeigt sich die besondere Problematik bei der Restitution von geraubten Kulturgütern aus der NS- und Kolonialzeit. Denn eine Rückgabe sollte an denjenigen geschehen, der aufgrund der Provenienz berechtigt ist. Dabei fehlen jedoch die Rechtsschutzmöglichkeiten, wenn diese wie im vorliegenden Fall im Streit steht. Das Rechtsschutzersuchen der NTLA zeigt deutlich, dass die Rückgabe der beiden Kulturgüter an den namibischen Staat vor Ort kulturelle Streitigkeiten der Vergangenheit neu entfachen wird. Es trifft deshalb nicht zu und darf vor allem von Wissenschaftsministerin Bauer nicht hingenommen werden, dass der Streit innerhalb Namibias zu klären sein dürfte. Im Umgang mit den Kulturgütern bedarf es vielmehr einer besonderen Sensibilität gegenüber den Interessengruppen, die die Ministerin vermissen lässt. Auch wenn das Gericht keine inhaltlichen Erwägungen dahingehend getroffen hat, wer der berechtigte Empfänger der Gegenstände sein könnte, ist die Aussetzung der Restitution angezeigt, bis diese Frage auch mit der NTLA geklärt ist. Wenn die Delegation um Ministerin Bauer in der kommenden Woche auf der Reise nach Namibia vollendete Tatsachen schafft, wird sie ihrer historischen Verantwortung nicht gerecht.“

Zu den aktuellen Fragen rund um die Rechtmäßigkeit der Rückgabe von Bibel und Peitsche in Namibia auf der anstehenden Reise von Staatssekretärin Olschowski im Zeitraum vom 25. Februar bis 3. März 2019 sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer täte gut daran, die von uns aufgeworfenen Fragen rechtzeitig vor dem Antritt der Reise zu beantworten und damit die nicht offensichtlich unbegründeten Einwände gegen die Restitution auszuräumen. Auch die gestrige Verlautbarung des Ministeriums kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch offene Fragen hinsichtlich des rechtmäßigen Empfängers der Kulturgüter gibt, die von außerordentlicher Bedeutung gerade für das Volk der Nama sind. Für diese stellt eine Rückgabe in die Obhut des Staates Namibia einen Affront dar, der außenpolitische Bedeutung hat. Für den Verband der Familienoberhäupter der Nama, der den namibischen Staat als Gegenspieler in dieser Frage ansieht, dürften die stammesseitig wichtigen Artefakte nicht in die staatliche Obhut gelangen. Besonders aufgrund der Signalwirkung, die von der anstehenden Restitution auch für den zukünftigen Umgang mit dem kolonialen Erbe ausgeht, darf sich die hiesige Ministerin nicht auf die Position zurückziehen, dass die Frage, wo Bibel und Peitsche verbleiben, aber letztlich in Namibia geklärt werden muss. Die Rückgabe an den Berechtigten muss vielmehr im Vorfeld geklärt sein, lange bevor durch eine Rückgabe vollendete Tatsachen geschaffen werden. Wir erwarten deshalb, dass Ministerin Bauer unsere Parlamentarische Initiative noch vor der Abreise der Delegation nach Namibia beantwortet.“

Kleine Anfrage Restitution

Zur Pressemitteilung von Wissenschaftsministerin Bauer, wonach die Zahl der internationalen Studierenden wieder deutlich ansteige, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann: 

„Die Darstellungen der Wissenschaftsministerin zur Entwicklung der Studierendenzahlen von außerhalb der EU sind mit Vorsicht zu genießen. Denn die verlautbarten Zahlen sind höchst selektiv ausgewählt, um ein positives Bild zu zeichnen. Bei genauerem Blick aber kann ein mäßiger Anstieg der Anzahl internationaler Studierender nicht darüber hinwegtäuschen, dass gleichwohl die Attraktivität des Studienstandortes Baden-Württemberg unter den Gebühren leidet.

Wenn man sich nochmal in Erinnerung ruft, dass die Studiengebühren von der Ministerin zur Haushaltskonsolidierung eingeführt wurden, so muss man auch die im Haushaltsplan prognostizierte Einnahmesituation mit den tatsächlichen Einnahmen vergleichen. Für das Jahr 2018 hatte man mit Einnahmen von 14,7 Mio. Euro gerechnet, nun muss die Ministerin aber einräumen, dass sich lediglich Einnahmen von 10 Mio. Euro realisieren ließen und das primäre Ziel der deutlichen Einnahmensteigerung längst nicht erreicht wurde, solange ein Drittel der geplanten Einnahmen ausbleibt. Dies mag auch an den zahlreichen Ausnahmen liegen, die etwa die Hälfte der eigentlich Gebührenpflichtigen ausnimmt. Fragwürdig ist daran anschließend auch die Darstellung, dass man mit den Gebühreneinnahmen einen relevanten Teil der internationalen Studienkosten refinanzieren könne. Den bürokratischen Aufwand haben nämlich die Hochschulen selbst, die mit einem Fünftel der Gebühr erheblichen Mehraufwand abdecken müssen. Hieran will die Ministerin auch nichts ändern, sodass von einer Refinanzierung wohl nicht gesprochen werden kann.

Schließlich kann man auch die Entwicklung der internationalen Studierenden an den Kunst- und Musikhochschulen des Landes nicht wirklich heranziehen, um ein authentisches Bild der Auswirkungen von Studiengebühren zu bekommen. Die Studierenden der Kunst- und Musikhochschulen machen insgesamt lediglich etwas über einem Hundertstel aller Studierenden im Land aus, sodass man aus der Entwicklung kleiner Anzahlen dort keine Schlüsse ziehen kann.

Die Ministerin hat sich aus meiner Sicht in Schönfärberei geübt, um nicht eingestehen zu müssen, dass der negative Einfluss auf die Internationalisierungsbemühungen unserer Hochschulen erneut messbar wurde.“  

Zu dem Vorstoß von Südwestmetall und den Hochschulverbänden zum Thema “Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg stärken”, sagten die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Nico Weinmann: 

„Wir begrüßen den Impuls des Arbeitgeberverbands und der Hochschulverbände, die mit dem Fokus auf eine zukunftsfähige Innovationspolitik ein wichtiges Thema für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Baden-Württemberg in Blick genommen haben.“

„Ein gründerfreundliches Klima für Innovationen beginnt bereits in der Schule, wird aber besonders an den Hochschulen praktisch relevant. Dort eröffnet das novellierte Hochschulgesetz zwar die Möglichkeit, Räume der Hochschule zu nutzen. Diese Option bleibt aber oft blanke Theorie, da die Infrastruktur bereits vollständig ausgelastet ist. Mit dem Programm „Junge Innovatoren“ haben wir uns bereits vor vielen Jahren für eine räumliche und monetäre Ausstattung von Gründern engagiert, die auch finanziell untermauert ist.

Die erforderlichen Flexibilisierungen bei der Bauherreneigenschaft, die nicht nur den Universitäten optional Freiräume eröffnen würde, haben wir bereits bei der letzten Überarbeitung des Hochschulgesetzes vorgeschlagen. Daneben müssen wir beim neuen Hochschulfinanzierungsvertrag auf eine solide Finanzierung gerade auch der HAW achten.“, so Weinmann.

„Der Wissenstransfer und Überleitung einer Idee bis hin zur Marktreife ist eine zentrale Herausforderung. Die vielseitige Hochschullandschaft findet ihr Gegenstück in einer mittelstandsgeprägten Unternehmerschaft. Die Nähe und Vernetzung der beiden Bereiche zu stärken, ist richtig, und schafft auch im ländlichen Raum zusätzliche Studienangebote und eine Versorgung mit den dringend benötigten Fachkräften.“, ergänzt Reich-Gutjahr.

Zur Ankündigung der grün-schwarzen Landesregierung, mehr Geld in die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) zu stecken und damit dafür zu sorgen, dass Baden-Württemberg im weltweiten Wettbewerb bei dem Thema besteht, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Der Anteil der hiesigen Wirtschaft am großen Kuchen des Marktes der künstlichen Intelligenz entspricht derzeit nicht der herausragenden Forschungsleistung und ist heute eher bedauerlich marginal. Auch die Wirtschaftsministerin musste heute einräumen, dass der Fokus bisher stark auf die Intensivierung der Forschung gelegt wurde, die Wertschöpfung nun aber auch ins Land komme müsse.

Dabei kommt den hierzulande sehr auf Business-to-Business-Geschäftsbeziehungen ausgerichteten Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil zugute, im Gegensatz zu den stark auf den Konsumenten, also Business-to-Consumer, fokussierten Unternehmen etwa in Nordamerika. Fraglos werden Start-Ups beim Thema Künstliche Intelligenz auch hierzulande eine Schlüsselrolle spielen.

Die Landesregierung darf aber die vielen mittelständischen Unternehmen  nicht übersehen, deren Engagement im Feld der Digitalisierung in Blick genommen und auch mancherorts noch geweckt werden muss. Denn nur auf diesem Weg bleibt auch die Wertschöpfung stabil und im Land verortet. Ganz essentiell wird es dabei sein, im Wettbewerb um die besten Köpfe der Künstlichen Intelligenz zu reüssieren und diese ins Land zu holen.“

 

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, nimmt die Antwort des Verkehrsministers Winfried Hermann auf einen Antrag der FDP/DVP Fraktion zum Thema Parkraumbewirtschaftung an Hochschulen des Landes (Ds. 16/4836) und die kürzlich in Stuttgart durch die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer präsentierten Planungen für emissionsfreie Mobilität an den Hochschulen des Landes zum Anlass, um an den „höchst widersprüchlichen und alltagsfernen Vorstellungen vom Alltagsleben an Hochschulen“ scharfe Kritik zu üben.

„Die Landesregierung weiß offensichtlich wieder einmal nicht, was sie will“, so Weinmann. „Bestes Beispiel ist die Universität Hohenheim. Zur höchst mangelhaften Anbindung mit Öffentlichen Verkehrsmitteln fiel der Landesregierung nichts Besseres ein, als bei Auto-Parkplätzen abzukassieren. Mit mehr Fahrradabstellplätzen nun das Mobilitätsverhalten der Studierenden und Beschäftigten ändern zu wollen, passt zur grünen Erziehungslinie. Dies nun allerdings bei der Präsentation von Ideen als besonders fortschrittlich darzustellen, ist blanker Hohn. Erst schafft man mangels Alternative Autoverkehr, dann kassiert man diesen ab.

Die Landesregierung gab als Ziel aus, die Studierendenzahlen massiv bis zur Hälfte eines Jahrgangs zu erhöhen. Dieser ideologischen Vorgabe folgt die Mobilitätsplanung jedoch nicht, wenn Parkraum nur um 18% erhöht werden soll. Sogar das Verkehrsministerium muss zugeben, dass eine Folgenabschätzung in Hohenheim schlicht nicht stattfand. Das ist nicht nachhaltig, sondern kurzsichtig. Dass die Mittel aus der Parkraumbewirtschaftung dazu dienen sollen, Parkraum überflüssig zu machen überflüssig zu machen, statt diese den Hochschulen und den Studierenden zu Gute kommen zu lassen, ist krönendes Beispiel für die Absurdität der gut gepflegten Autofeindschaft von grüner Seite.“

Zu Presseberichten, wonach der Ministerpräsident im Silicon Valley äußert, dass die dortigen Firmen an uns vorbei ziehen und man schneller werden müsse, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Den Ministerpräsidenten ereilte eine recht späte Erkenntnis, als er jüngst mit Blick auf die Innovationskraft der IT-Unternehmen im kalifornischen Silicon Valley aussprach: `Die ziehen an uns vorbei, wir müssen einfach schneller werden‘. Genau diesem Thema habe ich mich mit gleich zwei Anträgen zugewandt und muss der Landesregierung leider auch attestieren, dass die wagemutigen Gründer im Ländle immer seltener zu finden sind. Das lässt sich auch nicht durch eine Förderkultur mit der Gießkanne kaschieren. Woran es liegt, dass wichtiges Wagniskapital eher nach Berlin oder Bayern fließt und die Gewerbeanmeldungen im Land seit Jahren rückläufig sind, konnte mir die Wirtschaftsministerin in den Antworten auf meine Anträge nicht plausibel erklären. Ich hoffe sehr, dass nicht die unsägliche Diskussion über Fahrverbote in Stuttgart tatsächlich unsere Innovationskraft hemmt. Die Diskussion um Fahrverbote lenkt den Fokus auf die Automobilindustrie, die bei uns das wirtschaftliche Rückgrat einer ganzen Region ist, nicht aber auf die vielen Ideen, die man hierzulande auf dem Weg zur Marktreife unterstützen muss. Wenn schon nicht bei der Landesregierung, so hat sich wenigstens beim Ministerpräsidenten wohl die Einsicht durchgesetzt, dass es keine sinnvolle Wirtschaftspolitik sein kann, wenn er sagt: `Aber wir führen seit zwei Jahren eine Debatte über Fahrverbote und alte Autos‘.“

 

Stephen  Brauer


Sprecher für Finanzen und Kultur

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall

Der Landkreis Schwäbisch Hall liegt zu 100% im Ländlichen Raum. Er stellt für uns Heimat sowie Lebens und Wirtschaftsraum dar. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land hat bei uns Verfassungsrang. Dieses Ziel gilt es täglich zu verteidigen. Schnelles Internet, 5G-Standard beim Mobilfunk, ein gut ausgebautes Straßennetz sowie eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung sind die Voraussetzungen für die Zukunft des Ländlichen Raums. Ein vielgliedriges Schulsystem und attraktive Studienangebote bilden die Grundlage für Wohlstand und Wachstum in unserer Region.

Ihr Stephen Brauer

  • Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst
  • Ausschuss für Finanzen

Wahlkreis:

22-Schwäbisch Hall

Ansprechpartner:

Adresse:

Roßfelder Straße 65/5
74564 Crailsheim

Telefon:

+49 7951 469-1550

Fax:

E-Mail:

stephen.brauer.wk1@fdp.landtag-bw.de

Bürozeiten:

Geboren am 25. September 1970 in Crailsheim; verheiratet, ein Kind.

Grundschule in Onolzheim. Albert-Schweitzer-Gymnasium in Crailsheim.

1990 Abitur am Wirtschaftsgymnasium in Crailsheim.

1990 bis 1991 Grundwehrdienst in Tauberbischofsheim.

1991 bis 1996 Studium der Wirtschaftspädagogik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg; Abschluss als Diplom-Handelslehrer.

1997 bis 1999 Referendariat und Zweites Staatsexamen.

1999 bis 2003 Lehrer an der Theodor-Heuss- Schule in Reutlingen.

2003 bis 2006 Akademiereferent an der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen.

2006 bis 2010 Lehrer am Kreisberufsschulzentrum Ellwangen.

2010 bis 2018 Lehrer an der Kaufmännischen Schule Crailsheim. Dozententätigkeiten an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg.

Seit 2008 Vorsitzender des FDP-Kreisverbands Schwäbisch Hall und Stv. Bezirksvorsitzender des FDP-Bezirksverbands Heilbronn/ Franken;

2009-2014 und wieder seit 2019 Mitglied des Kreistags von Schwäbisch Hall

Vorsitzender der FDP-Fraktion im Kreistag von Schwäbisch Hall

Seit 1. August 2018 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg

Seit 2020 Vorsitzender des Sportkreises Schwäbisch Hall

Mitglied in den Beiräten: Haus der Geschichte, Kunststiftung Baden-Württemberg, Theaterhaus Stuttgart, Akademie Schloss Solitude

Mitglied des Kuratoriums der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg

Mitglied im Beirat der TanzSzene BW

Oberstudienrat an der Kaufmännischen Schule Crailsheim (Dienstverhältnis ruht wegen Mandats)

Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim von 2014 bis 2019.

Aufsichtsrat des Kreisklinikums Crailsheim 2019 bis 2020.

Aufsichtsrat der Service GmbH des Württembergischen Landessportbund (WLSB) seit Dezember 2021

Eingetreten am 1. August 2018 für den ausgeschiedenen Abg. Dr. Friedrich Bullinger

Mitglied in den Ausschüssen Finanzen; Wissenschaft, Forschung und Kunst

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„In ihrem verfassungsgerichtlich gebotenen Kern, dem Gebot der Wissenschaftsfreiheit stärker zu entsprechen, enthält die Novelle die richtige Entscheidung zugunsten handlungsfähiger Rektorate. Im Gegenzug wird mit der Schaffung einer Ur-Abwahlmöglichkeit durch die Mehrheit der Professoren, die auch für die Senatszusammensetzung festgeschrieben wird, ein System von „Checks and Balances“ an den Hochschulen etabliert. Diesem Herzstück des Gesetzesentwurfs können wir Liberalen zustimmen, da unter Verzicht auf überbordende Mitbestimmungsregelungen die Möglichkeit zu einem „Misstrauensvotum“ der Professoren entsteht.

Weiteren Teilen des Gesetzes müssen wir unsere Zustimmung aber verwehren. Bereits nach der Expertenanhörung Mitte Januar war klar, dass die Hochschulen praktische Umsetzungsprobleme bei der verpflichtenden Senatszusammensetzung haben werden. Dieser Kritik sind wir mit unserem entsprechenden Änderungsantrag gefolgt, der lediglich einen verpflichtenden Anteil von 33% statt 40% der Stimmen und Sitze im Senat für die nichtprofessoralen Statusgruppen vorsieht. Denn aufgrund des Überhangs an Professoren-Stimmen hätte man die Senate eigentlich weiter aufblähen müssen, um die Stimmen der Studenten, der Doktoranden und der Mitarbeiter des akademischen Mittelbaus nicht zu marginalisieren. Dann wäre der Senat aber ein schwerfälliges Konstrukt geworden. Unser Antrag hätte insbesondere auch den Universitäten im Land die Flexibilität und das Vertrauen für einen weiteren Teil der Senatszusammensetzung gegeben.

Mit dem Eingriff bei der Aufgabenbeschreibung des verfassten Studierendenschaft will die Landesregierung einen „Geburtsfehler“ beheben, den Ministerin Bauer im Jahr 2012 geschaffen hat. Die Diskussion darüber könnte man einen unterhaltsamen Eiertanz oder Wortklauberei nennen, die nun in die Streichung des Satzes: „Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr“ mündet. Der Streit in der Regierung verlief zwischen dem grünen Laissez-faire und der Intention der CDU, „Fahrten von Randalierern zu Demonstrationen wie gegen G20 in Hamburg, bezahlt aus Zwangsgebühren aller Studierenden“, zu verhindern. Dabei müsste es diesen Streit der Koalitionäre bereits bei Regierungsbildung im Jahr 2016 gegeben haben. Als damaliges Ergebnis lesen wir zumindest im grün-schwarzen Koalitionsvertrag, dass „eine lebendige Hochschule eine starke Verfasste Studierendenschaft mit einem klaren hochschulpolitischen Mandat“ braucht – wohlgemerkt: exakt die Formulierung, die wir in unserem Änderungsantrag gewählt haben. Ohne spitzfindig zu sein kann man hier konstatieren: liebe Mitglieder der Landesregierung, den Kurs „Erfüllung der eigenen Koalitionsziele“ werden sie wohl mit null Punkten abschließen und das Studienziel nicht erreichen.

Schließlich haben wir in der Expertenanhörung von den Vertretern der Landesrektorenkonferenzen praktisch einmütig die Forderung nach der Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschule gehört. Diese gäbe den Universitäten einen erweiterten Gestaltungsspielraum in eigenverantwortlicher Projekthoheit und würde durch höhere Flexibilität die Hochschulautonomie stärken. Jahrelange Experimentierphasen haben gezeigt, dass das „klassische“ Modell der Hochschulliegenschaftsverwaltung Anforderungen der modernen Hochschullandschaft in einem internationalen Wettbewerb nicht mehr standhält. Natürlich sollte man den Hochschulen diese Aufgabe nicht pauschal aufdrängen, sondern im Rahmen eines Optionsmodells freistellen. Es bedarf keiner weiteren zeitraubenden Erhebungen, um die Notwendigkeit dieses Systemwechsels zu erkennen. Hier erwarten wir von der Landesregierung endlich Taten – schlimm genug, dass wir in der Kommentierung des Ministeriums von Frau Bauer zu den Stellungnahmen der Experten stolze 15mal lesen mussten: „Die Vorschläge sind nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens“. Diese Scheuklappen sollten endlich fallen, zumal es beim Thema Bauherreneigenschaft Gelegenheit gegeben hätte, einen Aspekt des Koalitionsvertrags abzuarbeiten. Denn die „Erweiterungsspielräume für die sukzessive Übertragung der Bauherreneigenschaft bei Landesliegenschaften, insbesondere bei den Hochschulen“ müssen heute gangbar gemacht werden und nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag.“

Zur heutigen Bekanntgabe der zur Antragstellung im Exzellenzcluster aufgeforderten Projekte durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es steht zu hoffen, dass sich der Erfolg baden-württembergischer Hochschulen bei der Exzellenz-Förderung fortsetzt und die Standorte im Land weiterhin überproportional gefördert werden.

Immerhin 18 Projekte im Land finden sich unter den insgesamt 88 bundesweit gelisteten Projekten. Die Ministerin tut gut daran, die nun zur Vorlage einer umfänglichen Antragstellung aufgeforderten Universitäten monetär zu unterstützen. Denn landeseigene Impulse bei der Forschungs- und Innovationspolitik sind bisher selten.

Da ist noch Luft nach oben bei der Landesförderung, wenn man die hiesige Innovationskraft nicht als naturgesetzlich gegeben annimmt. Bei der neuen Gründerförderung an den Hochschulen zeigt sich beispielsweise eine von Sparzwängen überstrahlte Minimallösung, die lediglich Mitnutzungsmöglichkeiten vorhandener Hochschulressourcen vorsieht. Der Charme dieser Idee für die Landesregierung ist zweifellos, dass sie praktisch kostenneutral für den Landeshaushalt darstellbar ist – echte Impulse sehen aber anders aus.“

Der heute präsentierte Forschungsverbund für künstliche Intelligenz ist aus Sicht von Gabriele Reich-Gutjahr, der wirtschaftspolitischen Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, ein exzellentes Beispiel dafür, welche Bedeutung einer engen Kooperation von Forschung und Wirtschaft zukommt:

„Der auf Initiative des Max-Planck-Instituts gegründete Forschungsverbund findet meine vorbehaltlose Zustimmung, da er das Potential besitzt, ein regionales Netzwerk in einen weltweiten Hotspot zu verwandeln. Die forcierte Entwicklung intelligenter Systeme ist entscheidend für Baden-Württemberg, um international konkurrenzfähig zu bleiben.“

Die Chancen, so Reich-Gutjahr, lägen für Baden-Württemberg in der hohen industriellen Kompetenz, Forschungsergebnisse zu industriellen Lösungen zu machen.

„Die Forschungsergebnisse werden Auto-, Maschinenbau und Medizintechnik einen entscheidenden Impuls geben“, betonte Reich-Gutjahr.

Die Landesregierung müsse sich nun parallel darauf konzentrieren, das digitale Netz zügig auszubauen. Sonst, so Reich-Gutjahr, drohe die Gefahr, dass selbst die besten digitalen Industrieprodukte nicht auf den Markt kämen.

In einer Landtagsdebatte zur Kunst- und Kulturpolitik kritisierte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, die Neigung des Kunst-Staatssekretärs, die Kunstförderung des Landes als Verdienst der Grünen zu inszenieren. Wörtlich sagte Bullinger:

„Der Anteil der Grünen am Zustandekommen des Innovationsfonds Kunst, für den sich die Grünen feiern, ist nicht größer, sondern ebenso groß wie der aller anderen Landtagsfraktionen. Der Innovationsfonds Kunst begreift sich als Instrument zur Umsetzung des Kommissionsberichts, der Ende der letzten Legislaturperiode vorgelegt und von allen vier Landtagsfraktionen unterstützt wurde. Die Einsetzung des Innovationsfonds fiel dann in die grün-rote Zeit. Der grüne Staatssekretär entnahm dem ursprünglich mit fünf Millionen Euro ausgestatteten Innovationsfonds zwei Millionen, um damit die 2:1-Förderung der soziokulturellen Zentren zu finanzieren – ein Ziel, das alle Landtagsfraktionen einte. So konnte der Staatssekretär sich mit demselben Geld zwei Mal feiern lassen. Uns Freien Demokraten missfällt der Umgang der Landesregierung mit dem Innovationsfonds. Wir wollen ihn deshalb evaluieren lassen, damit die Jury ihre Arbeit zukünftig unabhängig und allein zum Wohle der Kunst ausüben kann.“

Bullinger erinnerte daran, dass es im Kunst- und Kulturbereich zahlreiche Baustellen gibt, bei denen das Handeln der Landesregierung gefordert sei: „Nach Auffassung der FDP-Fraktion müssen unter anderem folgende Vorhaben dringend in Angriff genommen werden:

  • Die notwendige Sanierung der Badischen und der Württembergischen Staatstheater, die zwei echte finanzielle Kraftakte erfordert;
  • Die Sicherung des vielfältigen Kulturangebots in der Fläche unseres Landes. Wir Freien Demokraten sehen in der Kultur einen wichtigen Standortfaktor. Ein Pakt für die Bühne könnte vor allem den kleinen, freien und kommunalen Theatern Planungssicherheit geben. Gerade sie drohen bei der Kulturförderung gegenüber den großen staatseigenen Institutionen häufig durch den Rost zu rutschen. Eine Kürzungsrunde der grün-roten Landesregierung im Doppelhaushalt 2013/14 ging voll zu Lasten der kleineren Theater – den FDP-Antrag auf Rückgängigmachen der Kürzungen hat Grün-Rot schnöde abgelehnt;
  • Der Neubau der Akademien der Blasmusik und ein Bildungsauftrag zur Qualifizierung von Personen, die in unserem Musikland die Kooperation von Musikvereinen und Schulen tragen. Statt den großen Mehrbedarf an Musikmentoren zu erkennen, legt die Wissenschaftsministerin in einer Antwort auf eine Anfrage von mir den Verbänden nun nahe, zukünftig auf eine Musikakademie zu verzichten. Offenbar hat sie aus ihrem gottlob missglückten Versuch, zwei Musikhochschulen einzustampfen, nichts gelernt.
  • Die Unterstützung privater Kunstmäzene und Kunsthändler, denen mit dem geplanten neuen Kulturgutschutzgesetz des Bundes beim Export von Kunst viel zusätzliche Bürokratie, Wertverlust ihrer Kunstgegenstände und Wettbewerbsnachteile auf dem europäischen und internationalen Kunstmarkt drohen. Eine Anfrage der FDP-Fraktion ergab, dass die Ministerin zwar Verständnis für die Kritik der Betroffenen zeigt, aber sich nicht zu einem beherzten Auftreten im Bundesrat durchringen will.“

Er befürchte jedoch, so Bullinger, dass der grünen Ministerin und ihrem Staatssekretär für diese kunst- und kulturpolitischen Baustellen weitgehend das Verständnis oder der Gestaltungswille oder gar beides fehlt. Damit sie sich beim fleißigen Wahlgeschenke-Verteilen in der kommenden Zeit nicht erkälten mögen, überreichte Bullinger den beiden Regierungsmitgliedern grüne Weihnachtsmann-Mützen. Namens der FDP-Landtagsfraktion dankte Bullinger den zahlreichenden Kunstschaffenden ebenso wie den ehrenamtlich Engagierten in den Vereinen und den privaten Kunstförderern. „Es wird häufig übersehen, dass eine gute Wirtschaftsleistung Voraussetzung für die staatliche Kunstförderung ist. Mäzene wie Siegfried Weishaupt aus Ulm oder Reinhold Würth aus Künzelsau investieren darüber hinaus ihr privates Vermögen in Kultur und machen Kunst für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich zugänglich. Aber auch die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die die Vereine und Museen vor Ort unterstützen, verdienen unsere Anerkennung. Kunst, Kultur und Musik muss man sich leisten können – und man muss es sich leisten, wenn man so wirtschaftsstark ist wie wir in Baden-Württemberg“, so Bullinger.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der hochschulpolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger sagten zum zukünftigen Finanzierungspakt mit den Hochschulen:

„Während wir die Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen insgesamt anerkennen und unterstützen, haben die Eckpunkte aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion einen gravierenden Schönheitsfehler. Dass die Qualitätssicherungsmittel zur Kompensation der abgeschafften Studiengebühren der studentischen Mitbestimmung zum größten Teil entzogen werden, zeigt, wie kurz die Halbwertszeit der grün-roten Absichtserklärungen ist. Nachdem Grün-Rot die Studiengebühren abschaffte, über deren Verwendung die Studierenden hatten mitbestimmen können, wurde ihnen Mitbestimmung über die Kompensationsmittel zugesagt. Zukünftig sollen sie nur noch über 20 von insgesamt 170 Millionen Euro mitentscheiden, also gerade einmal über knapp 12 Prozent des ursprünglichen Betrags. Diese Rücknahme der studentischen Mitbestimmung auf Raten lehnen wir entschieden ab.“

 

Zur Auseinandersetzung der baden-württembergischen Hochschulrektoren mit der grün-roten Landesregierung über die künftige Hochschulfinanzierung sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die FDP-Landtagsfraktion fordert Wissenschaftsministerin Bauer und Finanzminister Schmid auf, ihren jetzt schon seit mehreren Monaten andauernden Streit über die künftige Hochschulfinanzierung zu beenden. Wenn die Hochschulen keine verlässliche Planungsgrundlage erhalten, gefährdet dies auf Dauer den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.

Sowohl die Forderung nach Erhöhung der Grundfinanzierung, nach Dynamisierung der den Hochschulen zur Verfügung stehenden Mittel als auch nach Überführung der Programme in die Grundfinanzierung ist nach Auffassung der FDP-Fraktion berechtigt. Die von den Universitäten angemeldete Erhöhung ihrer Grundfinanzierung um 682 Millionen Euro ist ebenso angemessen wie die von den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften angemahnte Überführung der für den Studienplatzausbau der letzten Jahre aufgewandten Mittel in die Grundfinanzierung.“

 

Zur Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann und Wissenschaftsministerin Bauer den Hochschulen des Landes finanzielle Unterstützung zusicherten, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Ministerpräsident Kretschmann und Wissenschaftsministerin Bauern sollten jetzt Prioritäten setzten und auf einige der grün-roten Lieblingsprojekte verzichten. So würden Mittel frei, um den Universitäten zu helfen. Es rächt sich jetzt, dass Grün-Rot die Studiengebühren abgeschafft hat und damit fährlässig auf 140 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr verzichtet. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt vor, ein Modell nachlaufender und sozialverträglicher Studiengebühren einzuführen, die erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze zurückbezahlt werden müssen. Die Landesregierung muss ihrer Verantwortung für die Hochschulen nachkommen und sollte nicht allzu sehr auf den Bund setzen, dessen Mittel für Hochschulen und Wissenschaft erst in einigen Jahren den Ländern zugute kommen werden.“

 

Zur Forderung der Landesrektorenkonferenz nach einer höheren Grundfinanzierung und einem jährlichen Inflationsausgleich für die Hochschulen im Südwesten sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die grüne Wissenschaftsministerin ist gut beraten, den Hilferuf der Universitäten ernst zu nehmen. Die finanzielle Basis der Hochschulen im Land ist teilweise bedrohlich schmal geworden. Man sollte nichts unversucht lassen, um diese finanzielle Basis zu verbreitern und damit die bisher sehr gute Qualität der Hochschulen zu erhalten. Wer an Forschung und Lehre spart, spielt mit der Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes. Mit Blick auf die ideologiebehafteten Lieblingsprojekte gibt es im grün-roten Haushaltsplan genügend Einsparungspotenzial, um die Finanzierung der Hochschulen zu sichern.

Die FDP-Fraktion appelliert erneut an die Wissenschaftsministerin, sich auch nicht weiter dem Thema Studiengebühren zu verschließen. Wir schlagen ein Modell nachlaufender und sozial verträglicher Studiengebühren vor, die erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze zur Rückzahlung fällig werden und dadurch niemanden von der Aufnahme eines Studiums abhalten.“

In einer Aktuellen Debatte über das Thema „Fünf Jahre Duale Hochschule Baden-Württemberg – eine Erfolgsgeschichte!“, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Beim ihrem Loblied auf die tatsächliche Erfolgsstory Berufsakademie und fünfjähriges Jubiläum DHBW haben die Grünen offenbar vergessen, die Erfinder und Wegbereiter des Erfolgs einzuladen. Dies sind für Berufsakademien Lothar Späth, der Unternehmer Berthold Leibinger und Johannes Löhn. Und was die geniale Idee einer Aufwertung der Berufsakademien zur Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) mit internationaler Akkreditierung anbetrifft, vergaßen die Koalitionspartner den ehemaligen Wissenschaftsminister der schwarz-gelben Koalition, Prof. Dr. Peter Frankenberg.  Diese Namen sind mit dem Erfolg der DHBW untrennbar verbunden. Kaum ein halbes Jahr nach der erfolgreichen Einführung der DHBW durch Minister Frankenberg verlangten SPD und Grüne im Juli 2009 seine Entlassung.

Prof. Frankenberg hat diese allseits akzeptierte und anerkannte Konstruktion  festgeschrieben aus:

  • einerseits einer akkreditierten Hochschule mit handlungsfähiger Zentrale und international anerkannten Abschlüssen
  • und andererseits den fortbestehenden dezentral organisierten Berufsakademien, die durch ihre enge Kooperation mit den Unternehmen vor Ort erst zu dem Erfolg führten.

Der klägliche Versuch, sich bei dieser Debatte mit fremden Federn zu schmücken und einmal mehr als Trittbrettfahrer den erfolgreichen Standort Baden-Württemberg auf sich zu buchen, gilt es zu widersprechen. Der Erfolg der DHBW ist Ergebnis der massiven, vor allem auch finanziellen Förderung durch die schwarz-gelbe Regierung der 15 Jahre vor dem grün-roten Regierungsantritt. Nicht zuletzt der Ausbau im Rahmen des Hochschulausbauprogramms 2012 führte zu den über 33.000 Studierenden, die heute die Duale Hochschule besuchen. Die Abschaffung der Studiengebühren dagegen sowie jetzt die Ansätze im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes schaden der Dualen Hochschule mehr, als sie ihr nützen. All dies führt zu einer massiven Verunsicherung in den Standorten.

Der Erfolg war nur möglich, weil engagierte Hochschullehrer und starke Unterstützer aus der Wirtschaft zusammen mit der schwarz-gelben Vorgängerregierung diesen Hochschultyp förderten, ausbauten und unterstützten. Aus den Ingenieurschulen (Mittlere Reife, Lehre, 6 Semester Studium zum Ing.-grad.) wurden Anfang der 70er Jahre 8-semestrige Fachhochschulen mit zwei integrierten Praxissemestern. Und das war zugleich die Geburtsstunde der Berufsakademien, die wie ein Transmissionsriemen Theorie und Praxis verbinden. Die Dualen Hochschulen sind deshalb so begehrt, weil sie nicht Praxis oder Theorie bieten, sondern Praxis und Theorie. Dabei können, wollen und werden die DHBW-Standorte nicht für sich in Anspruch nehmen, in sechs Semestern im gleichen Umfang Grundlagen zu vermitteln wie die Universitäten.

Der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg braucht die Vielfalt und die Selbständigkeit unserer Hochschulen. Er braucht keinesfalls ein Hineinregieren mit grün-roten Ideologien. Wir haben und brauchen zukünftig exzellente Universitäten, exzellente Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, exzellente pädagogische Hochschulen, exzellente Musik- und Kunsthochschulen. Und wir haben und brauchen für den Export- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg auch weiterhin die Förderung und den Ausbau der exzellenten Dualen Hochschulen. Deshalb brauchen wir auch zukünftig für die acht – und demnächst mit Heilbronn neun – dezentralen selbständigen Standorte mit ihren Außenstellen selbstverständlich ein zentrales Dach für die Internationalität, Anerkennung und Akkreditierung. Für die Zukunft der DHBW und ihrer Standorte fordert die FDP-Fraktion:

  1. Weiterhin die Eigenständigkeit der Standorte, also insgesamt eine gesunde Balance zwischen zentralem Dach und dezentraler Eigenständigkeit der Standorte in der Fläche.
  2. Eine bessere Durchlässigkeit  zwischen den Hochschulen und insbesondere eine Gleichbehandlung der Bachelor-Absolventen, wenn sie ein Masterstudium an anderen Hochschulen anstreben.
  3. Eine bessere Berücksichtigung  der Dualen Hochschule  bei der Vergabe der Masterstudienplätze.
  4. Eine bessere finanzielle Ausstattung der Dualen Hochschule. Das Geld wäre vorhanden, würde man unsinnige Prestigeobjekte wie den Nationalpark Nordschwarzwald, das ideologische Vorantreiben der Gemeinschaftsschulen, eine völlig verkorkste und falsche Polizeireform, eine völlig danebenliegende Aufblähung des Regierungsapparates und vieles andere mehr unterlassen.
  5. Eine Klarstellung, wie es nach einem erfolgreichen Masterstudium an der Dualen Hochschule mit dem Promotionsrecht aussieht. Wenn der Zugang zur Promotion den Hochschulen für angewandte Wissenschaften eröffnet werden soll, dann muss dies auch für die DHBW gelten. Als Instanz für die Qualitätssicherung der Promotion in diesem Zusammenhang schlagen wir von der FDP den Wissenschaftsrat vor.

An dieser Stelle möchte ich namens der FDP-Fraktion dem Präsidenten der Dualen Hochschule, Herrn Professor Reinhold Geilsdörfer, für sein unermüdliches Engagement danken. Herzliche Gratulation der DHBW und weiterhin Glück auf!“

 

 

 

Der FDP-Fraktionsvorsitzende und finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke hat in einer Plenardebatte der Landesregierung gravierende Versäumnisse in der Innovationspolitik vorgeworfen. Grün-Rot attestiere zwar der schwarz-gelben Vorgängerregierung in der Antwort auf die Großen Anfragen der FDP-Fraktion (DS 15/2071 und DS 15/2163) eine erfolgreiche Innovationspolitik, verzichtete aber bisher darauf, den von Schwarz-Gelb berufenen Innovationsrat wieder einzusetzen und so eine fortlaufende Innovationsberichterstattung zu gewährleisten. Der Innovationsrat mit seinen unabhängigen Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Institutionen hat in den Jahren 2007 bis 2010 durch seine Analysen und Vorschläge entscheidende Impulse für eine zukunftsorientierte Innovationspolitik gesetzt. Die ständigen Bekundungen der grün-roten Landesregierung, Fachleute der verschiedensten Bereiche in die Weiterentwicklung der technisch-wissenschaftlichen Prozesse einzubinden, seien nur leere Worte, so Rülke.

Rülke weiter: „Auch bei der Förderung von neuen kreativen Unternehmern und Unternehmerinnen verwickelt sich Grün-Rot in Widersprüche. Die Landesregierung befürwortet zwar in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der FDP eine mittelstandsfreundlich ausgestaltete steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, setzt aber lieber auf die Erhöhung der Erbschafts-, Vermögens-, Einkommens- und der Gewerbesteuer.“

In einem parlamentarischen Antrag (DS 15/2911) fordert die FDP-Landtagsfraktion weiter, die zwölf Institute der Innovationsallianz Baden-Württemberg finanziell wirksamer abzusichern. Zwar verspreche Grün-Rot im aktuellen Haushalt eine Steigerung der Förderung, es fehle jedoch an einer dem Bund-Länder-Pakt für Forschung und Innovation vergleichbaren Garantie für einen kontinuierlichen Anstieg der öffentlichen Förderung. Anders als die von Bund und Ländern finanzierten Forschungsinstitute der Helmholtz-, Max-Planck und Fraunhofer-Gesellschaften seien die zwölf Institute der Innovationsallianz Baden-Württemberg von den wechselhaften Entwicklungen des öffentlichen Haushalts abhängig.

Weiter fordert die FDP-Landtagsfraktion,

• die duale Hochschule Baden-Württemberg wie auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften auszubauen und mit den Schwerpunkten der Innovationspolitik besser zu verknüpfen. Das gilt auch für die Forschungsförderung des Landes, wo mehr Anreize für Zusammenarbeit und Verbünde sowie einen verstärkten Personalaustausch zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu schaffen sind.
• im Bereich der Medizintechnik und der medizinnahen Berufe einen Ausbau der Hochschulen für angewandte Wissenschaften voranzutreiben.
• das Landesprogramm Junge Innovatoren deutlich zu verstärken. Dieses Programm hat sich bei der Förderung der Existenzgründung und des Technologietransfers aus den Hochschulen heraus besonders bewährt.
• die Verwertung von Forschungsergebnissen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Land so zu verbessern, dass die positiven Erfahrungen des KIT-Innovationsmanagements auch in der Patent- und Lizenzpolitik für andere Einrichtungen nutzbar werden. Auch sei zu prüfen, welche bürokratischen Hemmnisse beim Transfer von Forschungsergebnissen bestehen und wie diese abgebaut werden können.
• zu prüfen, wie in der Forschungsförderung Kooperationen und Verbünde sowie der Personalaustausch zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen zu verbessern sind.

Dr. Timm Kern


Stv. Fraktionsvorsitzender


Sprecher für Bildung, Hochschulen, Kirchen und Religionsgemeinschaften

Ihr Abgeordneter für den Wahlkreis Freudenstadt

Im Landkreis Freudenstadt aufgewachsen, habe ich mich dort im Kreistag sowie im Gemeinderat der Stadt Horb engagiert. Seit 2011 bin ich – ursprünglich Gymnasiallehrer der Fächer Geschichte, Gemeinschaftskunde, katholische Religion und Wirtschaft – Landtagsabgeordneter für den Kreis Freudenstadt und verantworte für die Freien Demokraten die Bereiche Bildung, Hochschulen, Kirchen und Religionsgemeinschaften. Politik verstehe ich vor allem als Dienstleistung. Deshalb nutze ich mein Mandat gemeinsam mit meinem Team, um Brücken zwischen Menschen und politischen Institutionen zu bauen. Thematisch liegt mein Schwerpunkt dabei auf Bildung, Digitalisierung, Infrastruktur und ethischen Fragen, die für unsere Gesellschaft zentral sind.

Ihr Timm Kern

  • Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport
  • Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Wahlkreis:

45-Freudenstadt

Ansprechpartner:

Adresse:

c/o Projektmensch im #projektraum42
Bahnhofplatz 1, 72160 Horb am Neckar

Telefon:

+49 711 2063 9350

Fax:

E-Mail:

Bürozeiten:

Geboren am 7. Februar 1972 in Tübingen; katholisch, verheiratet, zwei Kinder.

Grundschule in Horb-Rexingen.

Gymnasium und Abitur in Horb am Neckar.

(Bis 2001) Studium der Geschichtswissenschaften, katholischen Theologie und Politikwissenschaft in Tübingen und Washington (DC).

Erstes Staatsexamen.

2002 bis 2007 Promotion in Politikwissenschaft.

2005 bis 2007 Referendariat in Tübingen.

Zweites Staatsexamen.

2007 bis 2011 Gymnasiallehrer in Reutlingen.

1994 bis 2002 Mitglied des Gemeinderats Horb am Neckar.

1995 bis 2002 Vorsitzender der FD/FW-Fraktion.

1999 bis 2002 Mitglied des Kreistags in Freudenstadt.

Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg seit April 2011.

1. August 2013 bis 26. Mai 2021 Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP/DVP-Landtagsfraktion.

Seit 1. August 2013 stellv. Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Landtagsfraktion.

Präsidium

Übergangsausschuss

Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport

Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Ausschuss nach Artikel 62 der Verfassung (Notparlament)

Wahlprüfungsausschuss

Mitglied im Präsidium der FDP Baden-Württemberg

Träger- und Förderverein ehemalige Synagoge Rexingen

Friedrich-Naumann-Stiftung, Altstipendiat

AV Albertus Magnus Tübingen, Mitglied

Kuratorium der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Kuratoriumsmitglied

Reinhold-Maier-Stiftung, Mitglied des Verwaltungsrates

Vertreterversammlung Volksbank eG Horb-Freudenstadt, Mitglied

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Kuratorium

Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg, Beirat

Mitglied im Kreis der Landtagsabgeordneten zur Beratung mit dem Sprecherrat der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg (LAGG)

Lehrer am Friedrich-List-Gymnasium in Reutlingen (beurlaubt)

Mitglied des Beirats der Stiftung katholische Schulen in Deutschland e. V.

An technologiepolitischen Schwerpunkten auch unter veränderten politischen Bedingungen festhalten – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte auf einer Landespressekonferenz: „Ein herausragendes Ziel der Landespolitik besteht in der Sicherung und dem Ausbau der Position Baden-Württembergs als leistungsfähigem Forschungs- und Technologiestandort im internationalen Wettbewerb“. Voraussetzung sei dafür, dass die Wirtschaft eines exportorientierten Hochlohnlandes wie Baden-Württemberg auf den Weltmärkten mit technologisch hoch stehenden Produkten, Verfahren und Dienstleistungen agiere. Das Land habe sich 2010/2011 entschlossen, technologiepolitische Schwerpunkte in den Bereichen Nachhaltige Mobilität, Automobilforschung, Umwelttechnik und Ressourceneffizienz, Medizin und Pflege sowie den Informations- und Kommunikationstechnologien zu setzen, wie dies unter anderem auch von Gutachtern wie McKinsey/IAW und Prognos empfohlen wurde.

Die FDP-Landtagsfraktion halte diese Schwerpunkte weiterhin für richtig. „Wir sehen aber die Gefahr, dass im Land nun unter Grün-Rot eine Industriepolitik Einzug hält, die dem Standort mehr schadet denn nutzt. Das Land ist immer gut damit gefahren, sich darauf zu beschränken, solide wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen und die Unternehmen selbst entscheiden zu lassen, welche Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entwickelt werden“, so Hans-Ulrich Rülke. Um diesen Prozess kritisch-konstruktiv zu begleiten, hat die FDP-Landtagsfraktion zwei Große Anfragen zur Innovationspolitik des Landes auf den Weg gebracht.Die Große Anfrage „Innovationspolitik des Landes Baden-Württemberg“ (DS 15/2071) thematisiert:• Fragen der grundlegenden Orientierung der Innovationspolitik des Landes, z.B. der steuerlichen und der Projektförderung,• fragt exemplarisch nach Erfolgen und Misserfolgen sowie Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Förderung von Biotechnologie und Medizintechnik, • diskutiert die Bilanz und die Erweiterungsmöglichkeiten des Innovationsgutscheins als eines speziell für kleinere Unternehmen geeigneten Instrumentariums des Technologietransfers und der Innovationsförderung • und wirft allgemeine Fragen der Innovationspolitik auf wie die der Innovationsberatung, der Innovationsberichterstattung und der Förderung eines gedeihlichen Innovationsklimas.Die zweite Große Anfrage „Innovation im Wechselspiel von Wissenschaft und Wirtschaft“ geht vom weit überdurchschnittlichen Anteil der privaten und öffentlichen Aufwendungen Baden-Württembergs für Forschung und Entwicklung in Höhe von 4,3 % des Bruttoinlandsprodukts aus. Vor diesem Hintergrund wird thematisiert:• welchen Beitrag die Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Land Baden-Württemberg für die Innovationskraft und den Technologietransfer, gerade zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen sowie möglicher Existenzgründer, leisten können und wie das Land dies unterstützen kann,• welche Verbesserungschancen im Bereich der sogenannten seed-Förderung, beim Programm „Junge Innovatoren“ oder bei der Etablierung eines Talentmanagements im Rahmen der Existenzgründungsförderung durch das Land möglich sind,• welche vielfältige Formen der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft sich im Land Baden-Württemberg entwickelt haben und welche Potentiale für eine Vertiefung und Erweiterung dieser Zusammenarbeit bestehen.