Archiv für die Kategorie: Wissenschaft, Forschung und Kunst

Solidarische Lösungen für Abschlussprüfungen der Medizinstudierenden müssen entwickelt werden.


Der heutige Beginn des Sommersemesters an den Hochschulen beschäftigt auch die Verantwortlichen in der FDP/DVP Fraktion. Zu den diesbezüglichen Herausforderungen und notwendigen Unterstützungen äußert sich der hochschulpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Corona-Pandemie stellt auch die Hochschulen vor große Herausforderungen, da an einen regulären Verlauf eines Präsenzstudiums im Sommersemesters noch nicht zu denken ist. Es rächen sich nun die Versäumnisse der letzten zehn Jahre, in denen die digitale Lehre sträflich vernachlässigt wurde. In Bayern etwa kann man sich gut gerüstet dem kontaktlosen Studium stellen, wo die Virtuelle Hochschule eine lange Tradition hat. Hierzulande müssen diese Voraussetzungen erst geschaffen werden. Die Hochschulen müssen nun mit aller Kraft und auch monetär dabei unterstützt werden, damit das Sommersemester kein verlorenes Semester wird und Studienverläufe nicht unterbrochen werden. Den Studierenden, die wegen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens ihre Nebeneinkünfte fehlen, muss ebenfalls geholfen werden. Und nicht zuletzt müssen wir einen gangbaren Weg für die vielen Medizinstudierenden entwickeln, die anstelle der Abschlussprüfungen bereits in der Gesundheitsversorgung tätig sind und zu Recht solidarische Lösungen einfordern, um faire Prüfungsbedingungen vorzufinden.“

Nico Weinmann

Neuer Hochschulpakt bringt nicht genügend `frisches Geld´ an die Hochschulen für die mannigfaltigen Herausforderungen.


Zur Meldung, dass Land und Hochschulen sich nach langem Feilschen jetzt auf einen neuen Finanzierungsvertrag geeinigt haben, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Einigung hat einen schalen Beigeschmack. Bereits in den Haushaltberatungen im vergangenen Jahr haben wir bemängelt, dass nicht genügend `frische Geld´ bei den Hochschulen ankommen wird, um sich den mannigfaltigen Herausforderungen stellen zu können. Wir hätten uns für das erste Jahr des neuen Vertrages in 2021 bereits mehr Engagement der Landesregierung für die Hochschulen gewünscht und hätten deutlich höhere Haushaltsansätze vorgesehen. Mit unseren entsprechenden Anträgen wurde wir von Grün-Schwarz jedoch abgewiesen. In der aktuellen Krise aufgrund der Corona-Pandemie sind auch die Hochschulen nun besonders gefordert, den Lehrbetrieb im anstehenden Sommersemester zu stemmen. Dazu brauchen wir allerorten digitale Angebote, um den Einschränkungen des öffentlichen Lebens gerecht zu werden. Diese Mammutaufgabe ist sicherlich eine große Chance für die Digitalisierung unserer Hochschulen, sie wird aber nicht aus den verfügbaren Bordmitteln der Hochschulen gelingen können. Hier muss noch nachgebessert werden.“

Vollverschleierung an Schulen und Hochschulen?


In Hamburg geht eine Schülerin vollverschleiert mit Niqab in die Berufsschule, die Schule untersagt ihr dies, die Schülerin klagt und bekommt vom Oberverwaltungsgericht Recht, denn: Es fehlt die rechtliche Grundlage für ein solches Verbot. Der Fall in Hamburg hat eine Debatte über die Vollverschleierung im öffentlichen Raum ausgelöst – mal wieder.

Die CDU in Baden-Württemberg, diesmal in Person von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann, fordert öffentlich, die Vollverschleierung an Schulen zu untersagen und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) möchte die Gesichtsverhüllung an Hochschulen verbieten. Die Landesvorsitzenden der baden-württembergischen Grünen sprechen dagegen von einer Scheindebatte.

Was aber steckt hinter der Diskussion um die Vollverschleierung in öffentlichen Bildungseinrichtungen?

Identitätsfeststellung ist unabdingbar für das Funktionieren des Rechtsstaats


In einigen Bereichen unserer Gesellschaft ist es für das Funktionieren des Rechtsstaates unabdingbar, die Identität eines Handelnden festzustellen. Das gilt beispielsweise im Straßenverkehr oder vor Gericht. Für die richterliche Urteilsfindung ist die Identitätsfeststellung ebenso wie die Gesichtszüge der Aussagenden von entscheidender Bedeutung. Durch eine Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung wird die Wahrheitsfindung jedoch erheblich erschwert. Die Vollverschleierung wird so zum Problem des Rechtsstaates. Eine eindeutige Regelung, welche die Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal untersagt, ist dem Bundestag nach einer Bundesratsinitiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen zugeleitet, jedoch noch nicht beraten.

Demokratie lebt vom offenen Dialog

In den Bundesländern erstreckt sich die Diskussion um die Vollverschleierung vor allem auf die Bereiche, die in der Zuständigkeit der Gesetzgebung der Länder liegen, wie Schulen oder Universitäten. Wenn die Grünen diese Diskussion als Scheindebatte bezeichnen, irren sie. Denn: Die Frage nach der Vollverschleierung ist eine, die die Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft berührt. Wie möchten wir in unserer Gesellschaft an Schulen und Hochschulen miteinander kommunizieren? Welche Werte machen uns als Gesellschaft aus?


Für uns Liberale ist es ein wichtiges, anerkanntes Grundprinzip unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dass wir offen miteinander kommunizieren können. Demokratie lebt vom offenen Dialog. Miteinander von Angesicht zu Angesicht reden, diskutieren und streiten ist ein Kernmerkmal einer lebhaften Demokratie. Es ist ein Zeichen von Freiheit. Offene Kommunikation beinhaltet dabei sowohl die Sprache als auch die nonverbale Verständigung über Mimik oder Blickkontakt. Eine Vollverschleierung verhindert diese Art der Verständigung und schränkt dadurch die für die Bildung so wichtige offene Kommunikation in erheblichem Maße ein.

Nico Weinmann


Dr. Timm Kern


Auch sind Burka und Niqab mehr als nur ein Stückchen Stoff. Sie nehmen der Frau ihr Gesicht und ihre Individualität. Die Frau wird zum Objekt. Dahinter steht ein Geschlechterbild, welches nicht mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau und unseren liberalen Werten vereinbar ist und der Idee einer offenen Gesellschaft diametral entgegensteht. Grundsätze unseres Zusammenlebens dürfen nicht unterminiert werden. Wenn Wesensmerkmale unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats wie die offene Kommunikation an der Schule oder an Hochschulen nicht umgesetzt werden können, gefährdet dies das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats.

Gesetzliche Grundlage schafft Rechtssicherheit


Als FDP/DVP Fraktion haben wir uns bereits 2016 dafür eingesetzt, dass die offene Kommunikation in Schulen und an Hochschulen gewährleistet wird.

Für eine erfolgreiche Bildung in einem demokratischen Rechtsstaat müssen sich Lehrer/in und Schülerin ins Gesicht sehen können. Daher müssen wir den Schulen und Hochschulen in dieser Frage Rechtssicherheit geben. Wenn Schulen ein Verbot der Gesichtsverschleierung aussprechen, dann muss gewährleistet sein, dass dies auch vor Gericht Bestand hat. Dafür brauchen wir in Baden-Württemberg umgehend eine gesetzliche Grundlage – der Fall in Hamburg hat dies nochmals bekräftigt. Mit etwa drei Jahren Verspätung scheint die grün-schwarze Landesregierung diese Notwendigkeit nun auch endlich erkannt zu haben. Auch wenn die Grünen-Landespartei in Baden-Württemberg immer noch nicht einsieht, dass es sich bei der Diskussion nicht um eine konstruierte Debatte handelt, so honorieren wir, dass zumindest die grüne Wissenschaftsministerin Bauer zur – wenn auch verspäteten – Einsicht gekommen ist. Zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens stellen wir der Landesregierung gerne unseren Gesetzentwurf aus dem Jahr 2016 und die Anhörungsergebnisse zur Verfügung.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Sebastian Haag

Parlamentarischer Berater für Haushalt und Finanzen; Glücksspiel, Kommunales, Beamte und Medien
Tel.: +49 711 2063-9022

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Tel.: +49 711 2063-9023

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht und Verfassung
Tel.: +49 711 2063-9036

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Soziales und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9045

Nico Weinmann

FDP-Gesetzesentwurf wurde 2016 abgelehnt.


Zur Meldung, dass Wissenschaftsministerin Bauer die Vollverschleierung an den Hochschulen im Land verbieten will, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die offene Kommunikation zwischen allen Akteuren an den Hochschulen ist für den Lehrbetrieb unerlässlich. Dieser Einsicht folgend haben wir bereits 2016 einen Gesetzesentwurf ins Parlament gebracht. Allerdings waren es insbesondere die grünen Parlamentarier, die seinerzeit die gesetzliche Regelung des Verschleierns oder Verhüllens des Gesichtes abgelehnt haben. Gerne honorieren wir aber auch die späte Einsicht der Wissenschaftsministerin und stellen unseren Gesetzesentwurf und die Anhörungsergebnisse zur Verfügung.“

Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von Landesministerien mahnt zur Verfassungstreue und historischen Verantwortung.


In der heutigen Landtagsdebatte zu den Ergebnissen der Forschung zur NS-Vergangenheit der badischen und württembergischen Landesministerien sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Aufarbeitung der Rolle von Landesministerien während der Zeit des Nationalsozialismus folgt keinem Selbstzweck, sondern ist gerade heute von großer Aktualität und Notwendigkeit. Besonders die „Verreichlichung“ der öffentlichen Verwaltung nach 1933 auch in Baden-Württemberg und eine bedrückende personelle Kontinuität in Justiz und Verwaltung nach Ende des zweiten Weltkrieges mahnen uns heute, der Verfassungstreue und der historischen Verantwortung der heutigen Mitarbeiter in den Ministerien und der Landesverwaltung ein besonderes Augenmerk zu schenken. `Wahlen allein machen noch keine Demokratie´ sagte der frühere US-Präsident Obama und erinnerte uns daran, dass Demokratie unseren täglichen Einsatz braucht.

Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Justiz in Baden-Württemberg, wie sie im vergangenen Jahr am Landgericht Stuttgart präsentiert wurde, und die Gedenkstätten im Land leisten einen essentiellen Beitrag in der Auseinandersetzung mit diesem dunklen Kapitel der Vergangenheit. Heute ist die Rechtsstaatlichkeit ein Markenkern unserer Demokratie und lässt es absolut unvorstellbar werden, dass sich Richter zum billigen Werkzeug einer menschenverachtenden Diktatur machen lassen.“

Zur heutigen Demonstration von Studierenden der Baden-Württembergischen Hochschulen und Universitäten zur Hochschulfinanzierung in Stuttgart sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Den lauten Ruf der zahlreichen Demonstrierenden auf dem Stuttgarter Schlossplatz wird man hoffentlich auch im nahen Wissenschaftsministerium gehört haben. Eine solide Hochschulfinanzierung ist das Fundament einer exzellenten Lehre. Den beträchtlichen Ausbau der Studienkapazitäten in den letzten Jahren haben unsere Hochschulen bravourös gemeistert. Nun gilt es, diese Vorleistung der Hochschulen im Landeshaushalt abzubilden. Die berechtigten Forderungen, nicht nur der Demonstrierenden, sondern aller Hochschulen in seltener Einigkeit, müssen nicht nur gehört, sondern auch erhört werden. Statt unsinniger Grabenkämpfe innerhalb der Landesregierung um eine Landarztquote, die nicht funktionieren wird, erwarte ich von der Landesregierung einen soliden Haushaltsentwurf für die Hochschulen, der eine weiterhin exzellente Hochschullehre sichert. Es bleibt zu hoffen, dass die mangelnde Bereitschaft seitens des Wissenschaftsministeriums, einen Redner zur heutigen Demonstration zu schicken, kein schlechtes Zeichen ist. Bestenfalls ist man dort zu beschäftigt damit, den Haushaltsentwurf entsprechend der Forderungen nachzubessern.“

Zur heutigen Verabschiedung neuer Regelungen zur Hochschulzulassung in Baden-Württemberg im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Die neuen Regelungen zur Hochschulzulassung sind im Wesentlichen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geschuldet, das eine stärkere Betonung schulnotenunabhängiger Kriterien bei der Auswahlentscheidung fordert und die persönliche Eignung stärker betont sehen will. Im Lichte dieser Entscheidung sollten die beruflichen Vorqualifikationen eines Studienbewerbers mehr Gewicht bekommen. Noch in der Ausschussberatung wurde von der Landesregierung eilig nachgebessert und die berufliche Vorqualifikation zumindest für die örtliche Auswahlentscheidung der Hochschulen vorgesehen.
Die Landesregierung verpasst mit der Ablehnung unseres Antrags aber die Gelegenheit, die Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu steigern. Mit einer sogenannten Vorabquote wäre es nämlich möglich geworden, die Zahl der beruflich Qualifizierten unter den Studienanfängern erheblich zu steigern. Dieses Modell hat etwa in Bayern dafür gesorgt, dass sich deren Anteil an den Studienanfängern innerhalb von zehn Jahren verachtfacht hat. Es ist peinlich, dass ein mittelständisch geprägtes Land wie Baden-Württemberg dem Bundesdurchschnitt deutlich hinterher hinkt und den Wert einer vor dem Studium absolvierten Ausbildung ignoriert. Einem Gesetz, das diese Situation verkennt, können meine Fraktion und ich nicht zustimmen.

Zu der Meldung, das die grüne Landtagsfraktion die Innovationsförderung an einer zentralen Stelle in de Landesregierung ansiedeln will, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Innovationspolitik zu stärken ist sinnvoll. Allerdings sollte man sinnvollerweise dort ansetzen, wo das Thema in der ministerialen Struktur hingehört. Eine weitere Aufblähung des Staatsministeriums unter dem Deckmantel eines Querschnittsthemas jedenfalls wird der Sache nicht gerecht. Innovation ist Sache der Wissenschaft und der Wirtschaft-  nicht der politischen Lenkung in der Villa Reitzenstein.“

Zur Neuauflage des Hochschulfinanzierungsvertrages, wie sie auf der Pressekonferenz der Landesrektorenkonferenz am heutigen Tag thematisiert wurde, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Der Zuwachs an Aufgaben und Studienplätzen in den letzten Jahren stellt die zentrale Herausforderung für die Hochschulen im Land dar. Ministerin Bauer muss erkennen, dass die umfangreiche Aufgabenzuweisung an die Hochschulen nicht länger aus den `Bordmitteln´ der Hochschulen zu leisten ist. Eine heterogene Studierendenschaft, eine gesunde Betreuungsrelation oder etwa ein effektiver und adäquater Wissenstransfer sind keine administrativen Selbstläufer, sondern stellen eine erheblichen Aufwand dar.

Die ungebrochen hohe Attraktivität der Studienangebote im Land ist dabei das Verdienst der Hochschulen, die mit dem neuen Hochschulfinanzierungsvertrag eine solide wirtschaftliche Basis erhalten müssen.

Temporäre Programmmittel und die Steigerung von Drittmitteln konnten zuletzt zwar Finanzierungslücken schließen, verfestigten aber die hohe Zahl an befristeten Arbeitsverhältnissen in der Wissenschaft. Mit dem neuen Bund-Länder-Hochschulpakt wurde der Grundstein für eine zukunftsfeste Finanzierung gelegt, auf dem das Land nun ein modernes Haus errichten muss. Dazu muss zuvorderst die Grundfinanzierung an die Realität angepasst werden, dass ein wesentlicher Rückgang der Studierendenzahlen zunächst nicht zu erwarten steht. Außerdem muss die finanzielle Ausstattung je Studierenden signifikant erhöht werden, um den administrativen Aufgabenzuwachs, aber auch die hohe Studienqualität abzusichern. Denn exzellente Forschung und Lehre sind kein Selbstzweck, sondern das Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft, die schon heute nach Fachkräften dürstet.“

Zur Meldung, wonach das Verkehrsministerium eine Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung eines Pilotvorhabens mit der Zementindustrie zur Verwendung des dort anfallenden CO₂ zur Herstellung klimaneutraler synthetischer Kraftstoffe unterstütze, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Ich begrüße es sehr, dass das Land mit einer Machbarkeitsstudie untersuchen möchte, wie das in der Zementindustrie anfallende CO₂ für die Herstellung klimaneutraler synthetischer Kraftstoffe genutzt werden kann. Dies zeigt deutlich, dass auch die Grünen erkannt haben, dass der batterieelektrische Antrieb nicht die Antwort auf alle Fragen der Mobilität sein kann. Dass der Flughafen Stuttgart beteiligt wird ist sehr gut. Es braucht insgesamt deutlich mehr Anstrengungen im Bereich der synthetischen Kraftstoffe und auch der Wasserstoffwirtschaft mit dem Stichwort Brennstoffzelle. Denn nicht nur im Flugverkehr stößt batterieelektrischer Antrieb an seine Grenzen. Das gilt auch für den Güterverkehr und generell die Langstrecke. Ich werbe seit langem für die Technologieoffenheit, die sich nun endlich Bahn bricht.“

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Hochschulzulassung sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Im Fokus muss grundsätzlich die Eignung stehen –so hat es auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahr 2017 klar gemacht und den Ländern ausgegeben, die Hochschulzulassung neu zu ordnen. In Baden-Württemberg wurde bereits bisher neben der Abiturnote ein Test für medizinische Studiengänge in die Entscheidung einbezogen sowie einschlägige praktische Erfahrungen. Daher war das Land auch nicht Hauptadressat des Urteils. Gleichwohl ergänzt das nun von der Landesregierung vorgelegte Gesetz den Staatsvertrag und entwickelt das Hochschulzulassungsrecht `im Lichte der Entscheidung des BVerfG´ fort. Allerdings bleibt richtigerweise die Festschreibung einer Landarztquote im Gesetzesentwurf aus, mit der sich junge Menschen für eine spätere Tätigkeit im Ländlichen Raum zu verpflichten. Denn eine solche wirft mehr Fragen auf, als dass es Antworten gibt. Vor allem kann man von einem jungen Schulabgänger nicht erwarten, dass bereits weiß, was er acht bis zehn Jahre später tun möchte.

In der Gesetzesanhörung wurde auch Kritik deutlich, wenngleich diese Einzelaspekte betrafen. So wird den Hochschulen natürlich ein zusätzlicher Aufwand durch die zu entwickelnden Interview-Verfahren und der Schaffung technischer Voraussetzungen entstehen, den man haushalterisch bedenken sollte. Die Erhöhung des Gebührenrahmens darf dabei keine unverhältnismäßig Belastungen für den angehenden Studenten bringen.

Im Kern der verfassungsrechtlich gebotenen Aufgaben steht die Entwicklung eines chancengerechten Auswahlverfahrens. Das Parlament muss die wesentlichen Fragen der Grundrechtsausübung selbst regeln, weshalb nun die Vorgaben zur Ausgestaltung des Auswahlverfahrens vom Landtag zu fassen waren. In Satzungen können die Hochschulen aber zukünftig Konkretisierungen zur Profilbildung vornehmen. Diese Satzungen sind richtigerweise dem MWK anzuzeigen, um eine effektive Rechtsaufsicht zu gewährleisten.“

Kulturpolitik

Die zahlreichen Angebote der Kunst und Kultur sind Ausdruck der besonderen Lebensqualität im Land und ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. Durch das große Engagement von Land, Kommunen und zahlreichen Privaten ist ein reiches Kulturangebot entstanden, das wir erhalten und individuell unterstützen wollen.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die Sanierungen des Nationaltheaters in Mannheim und der preisgekrönten Stuttgarter Oper müssen mit Nachdruck realisiert werden. Hier bedarf es überzeugender Konzepte, tauglicher Interimslösungen und solider Finanzierungen.
  • Der dringend notwendige Umbau der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe muss endlich auf den Weg gebracht werden, idealerweise mit dem Raumgewinn auf der Fläche des Amtsgerichtes.
  • Mit dem gelegentlichen Verzicht auf Eintrittsgelder ein breites Publikum erreichen. Dem pauschalen Verzicht auf diese Einnahmen stehen wir kritisch gegenüber und werben für Stifterlösungen.
  • Umfangreiche Sammlungen und Exponate in staatlicher Hand bringen eine historische Verpflichtung mit sich. Deshalb muss das Augenmerk der Identifizierung und Rückgabe von Kulturgütern gelten, die im Dritten Reich oder zur Kolonialzeit widerrechtlich entwendet wurden.

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Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz: Bilanz eines Auslaufmodells

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Jahresbilanz Koalition

Abgeordnete


Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Tel.: +49 711 2063-9023

Hochschulfinanzierung

Die Hochschullandschaft in Baden-Württemberg ist von enormer einer großen Vielfalt geprägt. Es gilt, diese gerade an den kleinen Standorten zu erhalten und zu stärken. Denn dort werden die Fach- und Führungskräfte von morgen auf die Arbeitswelt vorbereitet. Für praxisnahe Ausbildung und den Wissenstransfer zeichnen sich, neben den Universitäten, vor allem die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) und die Duale Hochschule (DHBW) aus, die mit einer soliden finanziellen Ausstattung und der gebotenen Unterstützung versehen werden müssen.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die Hochschulen brauchen eine zuverlässige und auskömmliche Finanzierung, die im Wesentlichen mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag sicherzustellen ist. Dieser muss die Entfristung akademischer Stellen ebenso im Blick haben wie die Sicherung der Studienplätze auf hohem Niveau.
  • Der milliardenschwere Sanierungsstau an den Hochschulen muss angegangen werden und ergänzend dazu den Hochschulen, dort wo es gewollt ist, die Bauherreneigenschaft übertragen werden.
  • Bestehende Unwuchten bei der Hochschulfinanzierung nach Hochschularten müssen beseitigt werden. Eine wettbewerbliche Vorstellung der Hochschulfinanzierung ist das Prinzip Geld-folgt-Student.

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Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz: Bilanz eines Auslaufmodells

Liberale Politik für Baden-Württemberg

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Hochschule 2.0 – krisenfest, zukunftsweisend und innovationsfreudig

Abgeordnete

Dr. Timm Kern

Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9350

Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Tel.: +49 711 2063-9023

Hochschulen und Forschung

Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg sind exzellent und finden in allen fünf Sparten (Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Duale Hochschule, Pädagogische Hochschulen und Kunst- und Musikhochschulen) national und international höchste Anerkennung. In der Dezentralität der Hochschullandschaft liegt für uns ein Schlüssel dieses Erfolgs, der die Fachkräfte von morgen dort ausbildet, wo die starke Wirtschaft im Land zuhause ist.

Die besondere Qualität der Lehre und die große Innovationskraft der Forschung bilden eine zentrale Säule des Wohlstands im Land. Wir begreifen den Wissenszuwachs als Schlüssel zur Sicherung unserer Zukunft. Deshalb stehen wir in der Pflicht, die Rahmenbedingungen dieser Exzellenz zu sichern, die das Studium im Land so attraktiv macht. Eine freiheitliche Forschungspolitik ist der beste Motor für Innovationen und den Wissenstransfer in die Wirtschaft.

Ein Mix aus Grundlagenforschung, angewandter Forschung und dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis schärft nicht nur das Profil der Hochschulen, sondern trägt auch essentiell zum Erfolg der hiesigen Wirtschaft bei. Die schnelle Umsetzung von Forschungsergebnissen in praxisnahe Lehre sowie in Produkte und Dienstleistungen sind ein essentieller Beitrag für den Wirtschaftsstandort und die Innovationskraft Baden-Württembergs. Besonders die praxisnahen Forschungsleistungen der HAW gilt es anzuerkennen und zu honorieren sowie ihre Rolle als Partner des Mittelstands zu stärken.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Staatliche Forschungsmittel dürfen nicht nur vorrangig der Grundlagenforschung an den Universitäten zufließen, sondern sollten insbesondere auch den HAW zugänglich sein.
  • Eine steuerliche Forschungsförderung und die sogenannten Innovationsgutscheine stärken das Engagement in der Forschung von kleinen und mittleren Unternehmen.
  • Gründer- und innovationsfreundliches Klima entsteht durch bürokratische Entlastungen und die Verfügbarkeit von Venture Capital – in beiden Bereichen hat das Land noch viele Hausaufgaben.

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Hochschule 2.0 – krisenfest, zukunftsweisend und innovationsfreudig

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Benjamin Haak

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Zur Errichtung einer Stiftung als Rahmen für den islamischen Religionsunterricht sagten

Nico Weinmann, Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie des Arbeitskreises Recht und Verfassung, und Dr. Timm Kern, Vorsitzender des Arbeitskreises Schule, Jugend und Sport der FDP/DVP-Landtagsfraktion:

Weinmann: „Auch bei der heute von Ministerpräsident Winfried Kretschmann vorgestellten Stiftung für den islamischen Religionsunterricht handelt es sich um ein Provisorium, das zunächst auf sechs Jahre angelegt ist. Daher ist es für uns umso unverständlicher, warum die Landesregierung nicht zumindest als Übergangslösung einen Beirat für den islamischen Religionsunterricht ernsthaft geprüft hat, in den statt Vertretern von Verbänden unabhängige Einzelpersonen berufen werden. An der Universität Erlangen-Nürnberg wird dies beispielsweise praktiziert. Damit ist aus Sicht der FDP/DVP Fraktion eine echte Chance für den islamischen Religionsunterricht vergeben worden.“

Kern: „Die FDP/DVP Fraktion ist stets entschieden für den islamischen Religionsunterricht an unseren Schulen eingetreten. Eine Unterweisung junger Muslime auf der Basis eines mit unserem Grundgesetz in Einklang stehenden Islam durch Lehrkräfte, die an staatlichen oder an staatlich anerkannten Hochschulen und Lehrseminaren in Deutschland ausgebildet wurden, ist nach unserer Auffassung das beste Mittel, um islamistischen Hasspredigern den Boden zu entziehen. Wir Freie Demokraten sind überzeugt: Das Wissen um die eigene Religion führt zu Sprachfähigkeit und Dialog. Und ohne Dialogfähigkeit ist kein Friede zwischen Religionen und Nationen möglich.“

Zur Vorstellung der Erkenntnisse der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung der Bluttest-Affäre an der Uniklinik Heidelberg sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Ich sehe mich in meinen Bedenken bestätigt, dass die ungesunde Interessenkollision zwischen akademischer Akkuratesse und wirtschaftlichen Bestrebungen im Falle des umstrittenen Bluttests nicht aufgelöst werden konnte. Die Kommission stellt dem Leiter der Frauenklinik ein verheerendes Attest aus. Die verfrühte öffentliche Präsentation, die bei Betroffenen Hoffnungen und Erwartungen weckte, schadete  nicht nur dem Renommee des Forschungsstandortes Heidelberg. Dass der Chef der Frauenklinik sehr genau über die fehlende Validität der Testergebnisse und Marktreife des Bluttests Bescheid wusste, gleichwohl aber an der Veröffentlichung festhielt, ist ein peinliches Zeugnis mangelnden wissenschaftlichen Verantwortungsgefühls. ‘Boulevard und bunte Blätter statt seriöser Wissenschaftskommunikation’  – das darf in Baden-Württemberg nicht passieren und muss durch eine endlich solide Rechtsaufsicht durch das Ministerium sichergestellt werden.

Ich erwarte von der Wissenschaftsministerin nun nicht nur die weitere Aufarbeitung der Vorfälle mit allen erforderlichen personellen und strukturellen Konsequenzen, sondern auch die umfängliche Information des Wissenschaftsausschusses des Landtags, der sich erst in seiner letzten Sitzung mit dem Thema befasst hat.

Nico Weinmann

In der heutigen Debatte des Landtags zum Beitrag der baden-württembergischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu Innovation und Zukunftsfähigkeit sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Innovationsstärke in Baden-Württemberg lebt vom gelungenen Zusammenspiel insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen mit den Forschungseinrichtungen und einem vitalen Technologietransfer – und zwar nicht wegen, sondern trotz der Politik der Landesregierung. Während man sich in Berlin vorgenommen hat, 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung einzusetzen, werden im Land schon heute knapp 5 % investiert. 80% dieser Investitionen werden dabei von den Unternehmen im Land getragen.

Den Maßstab für eine erfolgreiche, innovationsfreundliche Politik hat ein Zusammenschluss von Arbeitgeberverband Südwestmetall, Landesrektorenkonferenz, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und DHBW bereits im November 2018 in einem gemeinsamen Positionspapier gesetzt. Die Praktiker haben der Landesregierung ein ganzes Bündel an Forderungen in Stammbuch geschrieben, um Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg zu stärken. Mit Blick auf diese Forderungen wird klar, dass es noch viel zu tun gibt. Denn es gibt noch immer keinen Fortschritt bei der optionalen Bauherreneigenschaft für die Hochschulen, der Ausgleich von Fehlentwicklungen in der Pro-Kopf-Grundfinanzierung der Hochschulen im Hochschulfinanzierungsvertrag steht noch aus, die angekündigte Task Force Bürokratieabbau bleibt weiterhin Zukunftsmusik und etwa der Zugang zur Infrastruktur der Hochschulen für Gründer im Hochschulgesetz wurde nicht finanziell untermauert. Allein bei der dringend angemahnten steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) gibt es Bewegung, allerdings vonseiten der Bundesregierung. Kehrseitig bleibt hierzulande weiterhin die Tranzparenzklausel bestehen, die den Bedürfnissen der Unternehmen widerspricht, die ihre Forschung nicht gegenüber Mitbewerbern öffentlich machen wollen und Firmengeheimnisse gefährdet sehen.“

Nico Weinmann

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses zum umstrittenen Bluttest am Uniklinikum Heidelberg sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die heutigen Auskünfte der Ministerin können das Aufklärungs- und Informationsinteresse zu den Vorfällen erwartungsgemäß nicht stillen. Es erscheint jedoch angezeigt, dem Bericht der externen Kommission nicht vorzugreifen, der zum 16. Juli vorliegen soll. Schon heute ist aber klar, dass die Interessenkollision zwischen akademischer Akkuratesse und wirtschaftlichen Bestrebungen im Falle des umstrittenen Bluttests nicht aufgelöst werden konnte. Die personellen Konsequenzen vor Ort zeugen davon. Ziel der Aufklärung und auch der weiteren Beschäftigung des Wissenschaftsausschusses des Landtags muss es sein, Schaden vom Renommee des Forschungsstandortes Heidelberg, aber auch dem ganzen Land abzuwenden.
Es bleibt die Frage, welche Lehre man für die Zukunft hinsichtlich der Gesellschaftsstrukturen zieht, die dem Technologietransfer der Hochschulen dienen. Mehr Transparenz erscheint dabei angezeigt.“

Zur Entscheidung der Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU), die geplante Forschungsfabrik für Batteriezellen, die der Bund mit einer halben Milliarde Euro fördern will, nicht in Ulm, sondern in Münster anzusiedeln, wie von der baden-württembergischen Landesregierung beabsichtigt, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Entscheidung zur Forschungsfertigung Batteriezelle in Münster irritiert besonders vor dem Hintergrund, dass die Experten der Gründungskommission beim Bundeswirtschaftsministerium jüngst eine ausdrückliche Empfehlung für den bestens geeigneten Standort Ulm abgegeben hatten. Es ist bedauerlich, dass die beträchtlichen Bundesmittel nun nicht ins Land fließen werden. Um die hohen Potentiale der Speichertechnologien und deren wirtschaftlichen Nutzen im Land zu heben, ist die Landesregierung nun gefordert, mit eigenen Impulsen diese wichtige Technologie zusammen mit Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft voran zu bringen.“

Nico Weinmann

In der heutigen Debatte des Landtags zu den drei zentralen Bund-Länder-Vereinbarungen im Bereich Hochschule und Wissenschaft sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Faktion, Nico Weinmann: 

„Baden-Württemberg muss sich auch weiterhin im Wettbewerb um die klügsten Köpfe behaupten. Dabei spielen die Bund-Länder-Vereinbarungen eine zentrale Rolle zur Finanzierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Land.

Mit besonderem Augenmerk müssen wir die Verteilung und den Einsatz der beträchtlichen Mittel angehen. Denn die Finanzierung der Hochschulen hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Das Drittmittelaufkommen ist stark gewachsen, was einerseits erfreulich ist und die Konkurrenzfähigkeit unserer Hochschulen bezeugt. Andererseits wurde es zunehmend schwieriger, das akademische Personal, die Forscher und die Lehrenden, unbefristet anzustellen. Noch immer beherrschen prekäre Arbeitsverhältnisse den akademischen Mittelbau. Daher müssen wir diese Herausforderung an prominenter Stelle im Landeskonzept verankern und möglicherweise auch neue Wege gehen. Die EU ermöglicht es beispielsweise, unbefristetes Personal in Forschungsprojekten abzurechnen, was erhebliche Spielräume eröffnet.

Die Digitalisierung darf gerade an den Hochschulen keine leere Floskel bleiben. Umso mehr irritiert das Fehlen des Wortes `digital´ im Pakt für Innovationen in der Hochschullehre. Nicht erst seitdem das `lebenslange Lernen´ im bildungspolitischen Kanon auftaucht sollte uns klar sein, dass modernen Formen der Wissensvermittlung mehr Aufmerksamkeit zukommen sollte. Unsere Impulse für eine virtuelle Hochschule im Land blieben leider bisher ungehört.

Abschließend ist festzuhalten, dass die geplanten Verträge den Weg frei machen für eine erhebliche finanzielle Beteiligung des Bundes an der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.“

Nico Weinmann

Zur heutigen Meldung, dass der Vorstand der Uniklinik Heidelberg Warnungen vor der Bluttest-PR-Aktion ignorierte, sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Es ist bezeichnend, wie weit die wohlfeilen Äußerungen gegenüber der Presse und der reale Forschungsstand auseinander klaffen. Bei den Entscheidungsträgen an der Uniklinik in Heidelberg ist der Interessenkonflikt zwischen akademische Anspruch und finanziellen Erwartungen nicht mehr von der Hand zu weisen. Leider haben sie sich offensichtlich für den Irrweg entschieden, ohne valide Forschungs- und Entwicklungsergebnisse an die Öffentlichkeit zu treten, zum Schaden für das wissenschaftliche Renommee. Mit der Causa Bluttest wird sich nicht nur die Kommission vor Ort, sondern auch der Wissenschaftsausschuss des Landtags zu beschäftigen haben.“

Zur heutigen Vorstellung der Ergebnisse der Kabinettsklausur zum Thema Innovationspolitik, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Offenbar fällt der Landesregierung beim Thema Innovationsförderung nichts Innovatives mehr ein. Die bloße Vernetzung von bereits bestehenden Programmen und eine wohlfeile Forderung nach Berlin, doch endlich Steuererleichterungen für die Forschung und Entwicklung zu beschließen, ist für ein Land, das vor so großen Herausforderungen steht, zu wenig. Offenbar fällt der Landesregierung hierzu nichts mehr ein. Eine Rahmenstrategie, die neue Handlungsformen und neue Formate entwickeln soll, ist doch in Wahrheit nur eins: das Eingeständnis, dass die seitherigen Programme offenbar zu wenig bringen.“

Zur heutigen Zurückweisung des Antrags der Nama Traditional Leaders Assiciation (NTLA) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Restitution von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann: 

„Das Gericht hat den Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen, weil er den `gestellten Begründungsanforderungen´ nicht entspräche. Es wird argumentiert, dass weder dargelegt noch ersichtlich sei, in welchen sich aus der Landesverfassung ergebenden Rechten die Antragstellerin durch die bevorstehende Rückgabe von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi an die namibische Regierung verletzt sei oder auf welche einfachrechtlichen Rechte das Begehren gestützt werden könnte. Hieran zeigt sich die besondere Problematik bei der Restitution von geraubten Kulturgütern aus der NS- und Kolonialzeit. Denn eine Rückgabe sollte an denjenigen geschehen, der aufgrund der Provenienz berechtigt ist. Dabei fehlen jedoch die Rechtsschutzmöglichkeiten, wenn diese wie im vorliegenden Fall im Streit steht. Das Rechtsschutzersuchen der NTLA zeigt deutlich, dass die Rückgabe der beiden Kulturgüter an den namibischen Staat vor Ort kulturelle Streitigkeiten der Vergangenheit neu entfachen wird. Es trifft deshalb nicht zu und darf vor allem von Wissenschaftsministerin Bauer nicht hingenommen werden, dass der Streit innerhalb Namibias zu klären sein dürfte. Im Umgang mit den Kulturgütern bedarf es vielmehr einer besonderen Sensibilität gegenüber den Interessengruppen, die die Ministerin vermissen lässt. Auch wenn das Gericht keine inhaltlichen Erwägungen dahingehend getroffen hat, wer der berechtigte Empfänger der Gegenstände sein könnte, ist die Aussetzung der Restitution angezeigt, bis diese Frage auch mit der NTLA geklärt ist. Wenn die Delegation um Ministerin Bauer in der kommenden Woche auf der Reise nach Namibia vollendete Tatsachen schafft, wird sie ihrer historischen Verantwortung nicht gerecht.“

Zu den aktuellen Fragen rund um die Rechtmäßigkeit der Rückgabe von Bibel und Peitsche in Namibia auf der anstehenden Reise von Staatssekretärin Olschowski im Zeitraum vom 25. Februar bis 3. März 2019 sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer täte gut daran, die von uns aufgeworfenen Fragen rechtzeitig vor dem Antritt der Reise zu beantworten und damit die nicht offensichtlich unbegründeten Einwände gegen die Restitution auszuräumen. Auch die gestrige Verlautbarung des Ministeriums kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch offene Fragen hinsichtlich des rechtmäßigen Empfängers der Kulturgüter gibt, die von außerordentlicher Bedeutung gerade für das Volk der Nama sind. Für diese stellt eine Rückgabe in die Obhut des Staates Namibia einen Affront dar, der außenpolitische Bedeutung hat. Für den Verband der Familienoberhäupter der Nama, der den namibischen Staat als Gegenspieler in dieser Frage ansieht, dürften die stammesseitig wichtigen Artefakte nicht in die staatliche Obhut gelangen. Besonders aufgrund der Signalwirkung, die von der anstehenden Restitution auch für den zukünftigen Umgang mit dem kolonialen Erbe ausgeht, darf sich die hiesige Ministerin nicht auf die Position zurückziehen, dass die Frage, wo Bibel und Peitsche verbleiben, aber letztlich in Namibia geklärt werden muss. Die Rückgabe an den Berechtigten muss vielmehr im Vorfeld geklärt sein, lange bevor durch eine Rückgabe vollendete Tatsachen geschaffen werden. Wir erwarten deshalb, dass Ministerin Bauer unsere Parlamentarische Initiative noch vor der Abreise der Delegation nach Namibia beantwortet.“

Kleine Anfrage Restitution

Zur Pressemitteilung von Wissenschaftsministerin Bauer, wonach die Zahl der internationalen Studierenden wieder deutlich ansteige, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann: 

„Die Darstellungen der Wissenschaftsministerin zur Entwicklung der Studierendenzahlen von außerhalb der EU sind mit Vorsicht zu genießen. Denn die verlautbarten Zahlen sind höchst selektiv ausgewählt, um ein positives Bild zu zeichnen. Bei genauerem Blick aber kann ein mäßiger Anstieg der Anzahl internationaler Studierender nicht darüber hinwegtäuschen, dass gleichwohl die Attraktivität des Studienstandortes Baden-Württemberg unter den Gebühren leidet.

Wenn man sich nochmal in Erinnerung ruft, dass die Studiengebühren von der Ministerin zur Haushaltskonsolidierung eingeführt wurden, so muss man auch die im Haushaltsplan prognostizierte Einnahmesituation mit den tatsächlichen Einnahmen vergleichen. Für das Jahr 2018 hatte man mit Einnahmen von 14,7 Mio. Euro gerechnet, nun muss die Ministerin aber einräumen, dass sich lediglich Einnahmen von 10 Mio. Euro realisieren ließen und das primäre Ziel der deutlichen Einnahmensteigerung längst nicht erreicht wurde, solange ein Drittel der geplanten Einnahmen ausbleibt. Dies mag auch an den zahlreichen Ausnahmen liegen, die etwa die Hälfte der eigentlich Gebührenpflichtigen ausnimmt. Fragwürdig ist daran anschließend auch die Darstellung, dass man mit den Gebühreneinnahmen einen relevanten Teil der internationalen Studienkosten refinanzieren könne. Den bürokratischen Aufwand haben nämlich die Hochschulen selbst, die mit einem Fünftel der Gebühr erheblichen Mehraufwand abdecken müssen. Hieran will die Ministerin auch nichts ändern, sodass von einer Refinanzierung wohl nicht gesprochen werden kann.

Schließlich kann man auch die Entwicklung der internationalen Studierenden an den Kunst- und Musikhochschulen des Landes nicht wirklich heranziehen, um ein authentisches Bild der Auswirkungen von Studiengebühren zu bekommen. Die Studierenden der Kunst- und Musikhochschulen machen insgesamt lediglich etwas über einem Hundertstel aller Studierenden im Land aus, sodass man aus der Entwicklung kleiner Anzahlen dort keine Schlüsse ziehen kann.

Die Ministerin hat sich aus meiner Sicht in Schönfärberei geübt, um nicht eingestehen zu müssen, dass der negative Einfluss auf die Internationalisierungsbemühungen unserer Hochschulen erneut messbar wurde.“