Schon der Kindergarten muss fördern und fordern / Modell Finnland als Beispiel – FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Kleinmann, sagte: „Damit möglichst viele Kinder schulreif werden, sollten sie im Kindergarten gefördert und gefordert werden.

Sollten einige Kinder dies nicht schaffen, so muss das Modell Finnland herangezogen werden. Hier werden Schülerinnen und Schüler mit Lernschwächen in den Klassen eins und zwei gesondert unterrichtet, um sie dann wieder in Klasse drei in den normalen Unterricht zu integrieren.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Stufenweise Erhöhung der Zuschüsse ab dem Jahr 2008 – Die Fraktionen von CDU und FDP/DVP haben sich darauf verständigt, die bereits im Koalitionsvertrag festgelegte stufenweise Erhöhung der Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft ab dem Jahr 2008 nun konkret einzuleiten. Im Jahr 2008 sollen die Mittel für die Privatschulförderung um 1,4 Millionen Euro erhöht werden, ab 2009 um 4,2 Millionen Euro. Dies teilten der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Mappus MdL, und der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Urich Noll MdL, mit.

Die Finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP, Heiderose Berroth MdL, und der Bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Volker Schebesta MdL, sagten: „Wir halten unsere Zusage ein, die wir den Schulen in freier Trägerschaft gegeben haben, die Förderung stufenweise anzuheben. Unser Ziel bleibt, dass die staatlichen Zuschüsse in der Endstufe in jeder Schulart die Höhe von 80 Prozent der Kosten der Schüler im jeweiligen Bereich des öffentlichen Schulwesens erreichen. Das von den Koalitionsfraktionen gemeinsam mit den Schulen in freier Trägerschaft entwickelte Bruttokostenmodell dient damit nicht nur als Berechnungsgrundlage für die Privatschulfinanzierung, sondern wir erhöhen auf dieser neuen Grundlage auch die Zuschüsse.“ CDU und FDP: Höhere Zuschüsse auf Grundlage des Bruttokostenmodells für Privatschulen

16- bis 18-Jährige haben erstmals einen Anspruch auf fünf Tage Freistellung – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“ (2. Lesung) sagte die jugendpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Monika Chef, unter anderem:

Nach Jahren der Diskussion haben wir das alte Jugendleitersonderurlaubsgesetz novelliert. Neu geregelt wurden Freistellungsansprüche für alle Personen, die in Organisationen der Jugendarbeit ehrenamtlich tätig sind. Sie können in der Regel verlangen, bis zu zwei Wochen von ihrem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis freigestellt zu werden, um bei Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden, mitarbeiten zu können. Gemeint sind beispielsweise Zeltlager, Jugendherbergen oder Begegnungsstätten. Bei diesen Freistellungsregelungen handelt es sich um rechtliche Mindestansprüche. Darüber hinaus kann jeder Arbeitgeber natürlich weitere Freistellungen erteilen. Der Vorsitzende eines Kreisjugendrings schrieb uns: „Viele Firmen geben sich viel Mühe neben den normalen curricularen Ausbildungsinhalten auch die so genannten „weichen Qualifikationen“ mit einzubauen. Nicht nur dieses, viele Firmen legen bei Stellenbesetzungen Wert auf ehrenamtliches Engagement. Ist es doch ein Zeichen von Kreativität, Teamfähigkeit, Interesse und vielem Mehr. Dies alles lernen ehrenamtlich Mitarbeitende in der Jugendarbeit, nicht zuletzt in Ferienfreizeiten.“ Diese Auffassung teile ich. Das Ehrenamt in der Ju-gendarbeit müssen wir gemeinsam mit der Wirtschaft voranbringen und nicht gegen sie. Ge-gen den Willen des Arbeitgebers wird in der Praxis die Freistellung in der Regel ohnehin nicht realisiert. Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Kompromisslösung, der versucht, den Interessen aller Betroffenen Rechnung zu tragen. Naturgemäß heißt das, dass keine Seite ihre Vorstellungen zu 100 % durchgesetzt hat. Das gerade ist das Wesen eines Kompromisses. Einige Landesverbände hatten dafür plädiert das Gesetz ganz abzuschaffen. Sie verwiesen auf die bestehende Anzahl an Urlaubs- und Feiertagen in Deutschland. Andere Verbände haben sich eine großzügige Ausweitung der Freistellungsansprüche gewünscht. Forderungen das Gesetz ganz abzuschaffen, haben wir abgelehnt. Vielmehr haben wir die Absenkung des Mindestalters von 18 auf 16 Jahre unterstützt. Wir begrüßen und unterstüt-zen, dass junge Menschen ehrenamtlich Verantwortung übernehmen. So werden sie an die vielfältigen Formen des Bürgerschaftlichen Engagements herangeführt. Die Ehrenamtliche Tätigkeit in einem frühen Lebensalter fördert ja die Bereitschaft, sich auch im weiteren Le-bensverlauf für gemeinschaftsbezogene Belange einzusetzen. Dieses Signal wollten wir set-zen. Durch die Absenkung des Mindestalters von 18 auf 16 Jahre wurden verstärkt Auszubildende in den Geltungsbereich des Gesetzes eingebunden. Wir haben dafür plädiert alle Maßnahmen zu vermeiden, die in der Wirtschaft zu einer abnehmenden Ausbildungsbereitschaft beitragen. Die schwierige Lage auf dem Lehrstellenmarkt ist ihnen bekannt. Viele Ausbilder beklagen bereits heute, dass die Auszubildenden viel zu wenig Zeit in den Betrieben verbringen. Durch die Einbeziehung von 16- bis 18-Jährigen bestand die ganz konkrete Gefahr, die Ausbildungsbereitschaft von Unternehmern generell zu verschlechtern. Leidtragende wären vor allem schwächer begabte Jugendliche. Trotz dieser Bedenken haben wir zugestimmt, künftig 16 bis 18-Jährigen erstmals einen Anspruch auf fünf Tage Freistellung zu gewähren. Mit dieser Entscheidung sind wir den Jugendverbänden entgegengekommen. Diese Regelung gilt auch für volljährige Auszubildende. Unter ausbildungsspezifischen Aspekten ist es unerheblich, ob Auszubildende noch minder- oder bereits volljährig sind. Das was bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Alle Jugendliche in einer Ausbildungssituation sind vom Gesetzgeber ja gleich zu behandeln. Wir haben den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes im Bereich des Sports ausgewei-tet. Damit reagieren wir auf den dringenden Handlungsbedarf bezüglich der wachsenden Bewegungsarmut und den motorischen Defiziten im Alltag vieler Kinder. Die Teilnahme von Übungsleiter und Trainer im Jugendbereich des Sports an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wird zukünftig verbessert. Eine Förderung nach dem Landesjugendplan stellt für diese Maßnahmen künftig keine Voraussetzung für eine Freistellung mehr dar. Auch von dieser Regelung wird das Ehrenamt in der Jugendarbeit profitieren. Wir haben auch geregelt, dass der Freistellungsanspruch verweigert werden kann, wenn „dringende dienstliche oder betriebliche Dinge“ entgegenstehen. Die Gesetzesbegründung führt aus, dass bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Belangen der Jugend-arbeit in besonderer Weise Rechnung zu tragen ist. Während der Schulferien soll eine Versagung nur dann gewährt werden, wenn durch die Gewährung der Freistellung eine schwerwiegende Gefährdung betrieblicher oder dienstlicher Interessen droht. Diese Präzisierung verdeutlicht, welchen Wert wir dem Ehrenamt in der Jugendarbeit beimessen. Für den normalen Jahresurlaub gilt genau die gleiche Regelung übrigens entsprechend. Ich denke wir haben eine Kompromisslinie gefunden, die allen Belangen Rechnung trägt. Durch ein früheres Heranführen der Jugendlichen an die Ehrenarbeit können sie frühzeitig dafür begeistert werden, sich auch später gesellschaftlich einzubringen. Gleichzeitig halten wir die Belastung der Unternehmen soweit in Grenzen, dass wir den Aufschwung am Ausbildungsmarkt durch das Gesetz nicht belasten. Das vorliegende Gesetz bringt das Ehrenamt in der Jugendarbeit auf intelligente Weise voran. Daher stimmen wir dem Gesetz in der vorliegenden Form zu.

Kommunen und Schulen sollen Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Realschulen ausbauen – Die FDP-Landtagsabgeordnete Birgit Arnold sagte, dass im Sinne einer optimalen Schulentwicklung nicht das Land „von oben Lösungen überstülpen sollte,“ sondern die kommunalen Schulträger mit den Rektoren zusammen über die Zukunft von Hauptschulen entscheiden sollten:

„Die Entwicklung einer Zusammenarbeit beispielsweise von Haupt- und Realschulen muss von unten kommen“, so Arnold. Die FDP habe die Entwicklung vor Ort schon lange im Auge gehabt und sei von den aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes nicht überrascht. Deshalb habe sich eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern der Landtagsfraktion und Partei konstituiert, die sich mit der Zukunft der Hauptschulen im Rahmen einer notwendigen Weiterentwicklung der Bildungslandschaft in Baden-Württemberg befasse. Die Hauptschulen hätten eine Zukunft, wenn es gelänge, die frühkindliche Bildung und Erziehung deutlich zu verstärken und so möglichst viele Hauptschüler einem mittleren Bildungsabschluss zuzuführen.Hans Ilg, Pressesprecher

Wünsche der der mittelständischen Ausbildungsbetriebe werden berücksichtigt – In der Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit sagte die jugendpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Monika Chef unter anderem:

„Heute beraten wir endlich ein Gesetz, dessen Novellierung seit Jahren diskutiert wurde. Warum hat es Jahre der Diskussion bedurft, bis nun endlich ein Entwurf vorgelegt werden konnte? Die Frage ist einfach zu beantworten. Es standen viele widerstreitende Interessen in Konkurrenz, die einer behutsamen Austarierung bedurften. Im Zentrum unserer Überlegungen standen die jungen Menschen, die von diesem Gesetz profitieren sollen. Das ehrenamtliche Engagement junger Leute bereichert unser Land ungemein. Soweit herrscht sicherlich Einigkeit in diesem Haus. Es wurde daher der Wunsch geäußert, das Gesetz zukünftig nicht nur auf junge Erwachsene, sondern auch auf Jugendlich anzuwenden. Auf diese Weise sollte das Ehrenamt gewürdigt werden und auch Jugendliche zwischen 16 und 18 durch eine unbezahlte Freistellung von der Arbeitstelle eine staatliche Anerkennung für ihr Engagement erfahren. Das haben wir unterstützt. Dem Wunsch der Jugendverbände sind wir entgegengekommen, in dem wir das Eintrittsalter in den Geltungsbereich des Gesetzes, so wie es gewünscht war, von 18 auf 16 Jahre abgesenkt haben. Der Streit entbrannte daran, ob Jugendliche in gleichem Umfange einen rechtlich verbrieften Anspruch auf Freistellung ihrer Tätigkeit erlangen sollen, wie dies für junge Erwachsene gilt. 16-jährige Jugendliche, auf die dieses Gesetz zukünftig Anwendung finden soll, befinden sich – wie wir alle wissen – in der Regel in einem Ausbildungsverhältnis. Wir waren nun der Ansicht, dass die Ausbildung einem ehrenamtlichen Engagement vorzugehen hat. Trotzdem wollten wir für ehrenamtlich aktive Jugendliche ein positives Signal setzen. Dieser Tage verkündete der Industrie- und Handelskammertag einen Ausbildungsrekord. Für uns der richtige Zeitpunkt zu reagieren. Daher wollen wir heute beschließen, Jugendlichen, solange sie sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, einen rechtlichen Anspruch auf eine Freistellung von fünf Tagen zuzugestehen. Also immerhin 50 % der Zeit, die er nach der Beendigung seines Ausbildungsverhältnisses in Anspruch nehmen kann. Damit haben wir die Gesetzeslage für Jugendliche offenkundig verbessert. 5 ist ja eindeutig mehr als 0. In diesem Punkt von einem „Rückschritt“ zu sprechen, erschließt sich logisch nicht. Uns wurde vorgeworfen mit einer Priorisierung der Ausbildung Wirtschaftsinteressen zu bedienen und nicht die Jugendlichen vor Augen zu haben. Das Wohl der baden-württembergischen Wirtschaft sei nicht von den Regeln des Sonderurlaubes abhängig. Was bei dieser Argumentation aber vergessen wurde ist, dass das Wohl eines jungen Menschen sehr wohl von einer abgeschlossen Ausbildung abhängt. Ich will noch einmal klar stellen, dass wir in dem vorliegenden Gesetzentwurf rechtliche Mindestansprüche definieren. Es steht jedem Ausbildungsbetrieb weiterhin frei, wie lange er seinen Auszubildenden für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen will. Wenn der Ausbildende allerdings der Auffassung ist, das der Ausbildungserfolg und das ehrenamtliche Engagement nicht zu vereinbaren sind, haben wir dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss den Vorrang eingeräumt.Wenn man nun aber ein Weltbild vertritt, in dem ausbildende Betriebe nur die Eigeninteressen verfolgen, junge Menschen wirtschaftlich ausbeuten und ausschließlich zur Gewinnmaximierung missbrauchent, greift dieser Ansatz natürlich nicht. Wenn wir uns die Praxis in Baden-Württemberg anschauen, entspricht eine solche Auffassung nicht den Tatsachen. Gerade mittelständische Betriebe sind sich ihrer sozialen Verantwortung sehr bewusst, was sie gerade dadurch bewiesen haben, in dem sie auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Aus-bildungsplätze zur Verfügung gestellt haben. Einige Zahlen über die Ausbildungssituation möchte ich ihnen gerne noch einmal vor Augen führen. Fast jeder fünfte Auszubildende in diesem Land bricht seine Ausbildung vorzeitig ab. Das Wirtschaftsministerium unternimmt seit Jahren alles, um allen ausbildungswilligen Jugendlichen in diesem Land einen Ausbildungsplatz zu besorgen. Wir geben in diesem Land jedes Jahr mehrere Millionen Euro dafür aus, um junge Menschen in Ausbildung zu bringen. Dieses Jahr hat das Wirtschaftsministerium ein weiteres fünf Millionen Euro Programm gestartet, um Altbewerber unterzubringen. Vor Ort in den Betrieben wird versucht Ausbil-dungsplätze einzuwerben. Mit jedem zusätzlichen Ausbildungsplatz den wir gewinnen, eröffnen wir Lebenschancen. Wie soll ich einem Unternehmer denn erklären, dass wir die Ausbil-dungssituation noch einmal per Gesetz verschlechtern, ihn gleichzeitig aber davon überzeugen einen weiteren Ausbildungsplatz anzubieten. Die Ausbildungsbetriebe beklagen doch schon heute, dass die Aiszubildenden viel zu wenig Zeit im Betrieb verbringen. Es geht uns übrigens auch gerade um die Jugendlichen, die Schwierigkeiten haben überhaupt einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Wie soll ich ferner einem Bürger erklären, dass wir Millionenbeträge aus Steuergeldern in die Beschaffung von Ausbildungsplätzen investieren und im gleichen Atemzug die Bedingungen für die Ausbildung verschlechtern. Ich plädiere für einen gewissen Grad an Glaubwürdigkeit in der Politik. Wir wollen alle Jugendliche im Land mit einem Ausbildungsplatz versorgen. Und das gilt bei den Liberalen nicht nur in der Plenardebatte, nachdem schlechte Ausbildungszahlen vorgestellt wurden, sondern ganzjährig. Das hat für uns eine hohe Priorität. Offenbar erscheint es einigen Vertretern dieses Hauses antiquiert, sich darum zu bemühen, unserer Jugend zunächst eine abgeschlossene Ausbildung zu sichern. Zu dieser Antiquiertheit stehen wir gerne in der Überzeugung, mit dieser Auffassung zahlreichen Jugendlichen einen erfolgreichen Lebensweg zu eröffnen.“

FDP/DVP-Landtagsfraktion begrüßt Ausführungen des Kultusministers – Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Kleinmann, hat die Ausführungen von Kultusminister Rau in der traditionellen Pressekonferenz zu Schuljahresbeginn begrüßt.

Positiv hebe die FDP/DVP-Landtagsfraktion hervor, dass künftig für längere Zeit erkrankte Lehrer sofort Vertretungskräfte verpflichtet werden könnten. Die Mittel für die erforderlichen Zeitverträge sollen für jeden eintretenden Fall zur Verfügung gestellt werden. Auch die FDP habe sich dafür eingesetzt, die erforderlichen 36,5 Millionen Euro bereitzustellen. Weiter begrüßte Kleinmann, dass die Zusammenarbeit von Haupt- und Realschulen besonders in den Klassenstufen 5 und 6 noch intensiviert werden soll. Darunter fal-len gemeinsamer Unterricht, gemeinsame Ganztagesangebote, gemeinsame Schul-leitung und gemeinsamer Lehrereinsatz.Hans Ilg, Pressesprecher

Land hat erfolgreiches Schulsystem – Hauptschulen brauchen unsere Unterstützung – In einer von der SPD beantragten und von allen Fraktionen leidenschaftlich geführten Landtagsdebatte mit dem Titel „Bessere Bildung für alle: Gleiche Bildungschancen durch längeres gemeinsames Lernen gegen den Widerstand des Kultusministers durchsetzen“ verteidigte die FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Birgit Arnold das gegliederte Schulsystem Baden-Württembergs als ein „erfolgreiches Schulsystem“. Die Kritiker würden gerne darüber hinwegsehen, dass „Baden-Württemberg bei PISA 2003 nicht nur national in der Spitzengruppe platziert ist, sondern auch international zum ersten Drittel der Länder mit den besten Lernergebnissen gehört“.

Arnold forderte, dass sich das gegenwärtige Schulsystem allerdings weiter „öffnen und verändern“ müsse. Das gelte besonders für die Hauptschulen, deren Absolventen aufgrund der gestiegenen Ausbildungsanforderungen immer schwerer vermittelbar seien. Arnold: „Wir brauchen heute viel besser ausgebildete Hauptschüler als noch vor 15 Jahren. Diese Problem werden wir auch anpacken.“ Das Kultusministerium müsse neue Ideen und vor Ort gewünschte Kooperationen zwischen Haupt- und Realschulen auch zulassen, so Arnold. „Wir sind dankbar für neue Ideen, die aus den Schulen kommen.“ Allerdings, so Arnold, liege die Lösung der Probleme nicht in der Umgestaltung und Abschaffung der Realschulen. Weiter sagte Arnold, dass die in der Bildungspolitik erfolgreichen Staaten besondere Anstrengungen im Vor- und Grundschulbereich leisteten. Gerade auch die Kinder aus Migrantenfamilien müssten, da sie andere Startbedingungen haben, intensiv mit Sprachunterricht gefördert werden. Hier sei die Koalition zwischen CDU und FDP auf dem richtigen Weg, der aber noch auszubauen ist. Arnold: Ich nenne den Orientierungsplan Kindergarten, in dem die Sprachförderung ein wesentliches Element ist. Ich nenne das Projekt Schulreifes Kind – bis zum Jahr 2012 soll jedes Kind, das in Baden-Württemberg eingeschult wird, entsprechend seiner Begabung in kognitiver, motorischer und sozialer Hinsicht schulreif sein. Es sei auch wünschenswert, weitere Finanzmittel in die Entwicklung von Kindergärten und Grundschulen zu geben. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Erzieherinnen und Erzieher gut ausgebildet sind, damit wir die Grundlage für eine erfolgreiche Bildung der Kinder legen“, so Birgit Arnold.Hans Ilg, Pressesprecher

28 Prozent der Realschulabsolventen erwerben über Berufliche Gymnasien Hochschulreife – Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Kleinmann, sagte in der Landtagsdebatte über die „Situation der Realschulen in Baden-Württemberg“: „Debatten und parlamentarische Initiativen zur Realschule sind vergleichsweise selten. Und so gut wie immer werden sie mit dem Hinweis eingeleitet, dass die Realschule eine stabile und erfolgreiche Schulart ist. Sie leistet hervorragende Arbeit – und steht offenbar gerade deshalb selten im Zentrum der bildungspolitischen Diskussion. So ist es auch im heute zugrunde liegenden Antrag formuliert.

Ich weise darauf hin, dass dies gegenwärtig so nicht gilt: die im Raum stehenden Forderungen, die Hauptschule abzuschaffen, zielen unausgesprochen, aber mit zwingender Konsequenz auch auf die Abschaffung der bewährten, erfolgreichen Schulart Realschule. Ich will die Schulstruktur-Debatte, die wir noch führen werden, nicht vorwegnehmen. Aber wir können heute nicht über die Realschule reden, ohne diese Konsequenz klar vor Augen zu haben. Warum ist die Realschule so erfolgreich und vor allem: Woran misst sich ihr Erfolg? Es gibt dafür letztlich nur einen Maßstab, und der lautet: Wie bereitet die Realschule ihre Schülerinnen und Schüler auf ihr Leben in der Gesellschaft und im Beruf vor, wohin entlässt sie ihre Absolventen? Seit Jahren besucht mehr als ein Viertel (circa 28 Prozent) der Realschulabsolventen anschließend das berufliche Gymnasium und erwirbt dort die Hochschulzugangsberechtigung. Das ist ein Beitrag zum Thema „Kein Abschluss ohne Anschluss“, das ist auch ein Beitrag zum Thema Abhängigkeit der Bildungsteilhabe von der sozialen Herkunft. In den PISA-Untersuchungen, daran kann nicht oft genug erinnert werden, wird dieser baden-württembergische Weg über Realschule und berufliches Gymnasium nicht berücksichtigt. Dieses gute Viertel der baden-württem¬bergischen Realschülerinnen und -schüler, die anschließend eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben, ist bei PISA eben noch in der Realschule und wird hinsichtlich ihrer Bildungsteilhabe falsch zugerechnet. Das statistische Landesamt hat vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass im Jahr 2006 35 Prozent der Ausbildungsverträge mit Jugendlichen geschlossen wurden, die einen Realschulabschluss haben. Das sind in absoluter Zahl knapp 27.000 Jugendliche – und damit praktisch „verlustfrei“ die anderen drei Viertel der Realschulabsolventen, die nicht anschließend auf das berufliche Gymnasium wechseln. Das ist die Realität dieser Schulart, das ist ihr Erfolg. Ich will nicht – und niemand sollte wollen – , dass dieser Erfolg fahrlässig aufs Spiel gesetzt wird. Aber der Erfolg auch der Realschule muss ständig neu gesichert werden. Auch die Realschule muss sich neuen Anforderungen stellen, sich also kontinuierlich weiterentwickeln. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, auf welchen Feldern und mit welchen Zielen diese Weiterentwicklung gegenwärtig vor allem erfolgt. Ich will hier den Bereich des Fremdspracherwerbs hervorheben und dabei insbesondere den Ausbau des bilingualen Unterrichts (an der Rheinschiene = Französisch). Derzeit gibt es bilingualen Unterricht in einzelnen Fächern und in Unterrichtssequenzen an etwa 25 Prozent der Realschulen. Es muss Ziel sein, dies für möglichst alle Realschulen zu erreichen. Die Einführung der an Themen orientierten Projekte ist ein richtiger und wichtiger Schritt der Weiterentwicklung dieser Schulart. Er ist passgenau für die Realschule, weil in jedem der obligatorischen vier Projekte Handlungsorientierung und Praxisbezug im Mittelpunkt stehen, und zwar in Zusammenarbeit mit jeweils entsprechenden außerschulischen Partnern. Mit dem Lob stehe ich nicht allein. Der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ des Deutschen Bundestags hat sich vor zwei Jahren zum Beispiel mit dem Themenorientierten Projekt „Soziales Engagement“ befasst. Er hat festgestellt, dass dieses Beispiel auch in anderen Bundesländern Nachahmung finden sollte. Die Realschule ist ein Erfolgsmodell. Sie eröffnet ihren Absolventinnen und Absolventen hervorragende Chancen – entweder direkt auf dem Arbeitsmarkt oder auf dem Weg über das berufliche Gymnasium zum Studium. Und nicht zuletzt: Die Realschule hat engagierte Lehrerinnen und Lehrer. Gemeinsam mit ihnen sind wir auf gutem Weg. Wir sollten und dürfen diesen Weg nicht unbedacht mit Steinen pflastern.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Hauptschüler brauchen eigenen Lern- und Entwicklungsraum – Bei der Landtagsdebatte zum Thema „Konsequenzen aus der demographischen Entwicklung für Schulstandorte und Schulstruktur“ sagte die FDP/DVP-Abgeordnete Dr. Birgit Arnold unter anderem:

„Ich sage es immer wieder, und es ist wieder eine Gelegenheit, es hier zu tun: Hören Sie von der Opposition endlich auf, die Hauptschulen dermaßen schlecht zu reden. Ich kann es nicht mehr hören. Mit Ihrer Polemik, indem Sie hier Akademikerkinder gegen Hauptschulkinder ausspielen, ist uns auch nicht geholfen. Das bringt uns keinen Schritt weiter. Unser Schulsystem in Baden-Württemberg ist in hohem Maße leistungsfähig. Das wird von allen bisherigen – auch internationalen – Schulvergleichsuntersuchungen bestätigt. Ich möchte Ihnen ganz bewusst ein Zitat aus der PISA-Studie des Jahres 2000 vorlesen. Dort steht auf Seite 427 folgender Satz: ‚Offensichtlich variieren die durchschnittlichen Schülerleistungen in den verschiedenen Teilnehmerländern unabhängig von den Formen der Schul- und Unterrichtsorganisation.’ Dieses Ergebnis bestätigt Befunde, die uns auch ältere Untersuchungen gegeben haben. Wir haben bis heute keinen nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Schulorganisation und den Leistungen der Schüler. Ich möchte an dieser Stelle den auch von der SPD angeführten Bildungsexperten Manfred Prenzel zitieren, der sich zur PISA-Studie 2003 wie folgt äußerte: ‚Nüchtern betrachtet ist die Frage der Schulstruktur ein Faktor neben vielen anderen. Für den Erfolg gibt es in dieser Hinsicht kein Patentrezept. Jedes Land muss seinen Weg suchen.’ Das tun wir, meine Damen und Herren. Es ist völlig richtig: Wir haben aufgrund der demografischen Entwicklung zunächst einmal zurückgehende Schülerzahlen, und das betrifft in besonderem Maße und viel früher als erwartet die Hauptschule. Wir müssen reagieren. Wir haben uns vonseiten unserer Fraktion damit auseinander gesetzt, wie wir für die Hauptschule eine Zukunft schaffen kön-nen. Wir wollen die Hauptschule als Schulart in unserem Schulsystem erhalten. Ich darf Ihnen drei Punkte, die uns sehr am Herzen liegen, noch einmal kurz erläutern. Zum einen: Wir können nicht jeden klitzekleinen Standort auf die Dauer halten. Das ist mittlerweile Konsens in der Koalition. Das heißt, wir müssen weg von der Standortsicherung um jeden Preis hin zu einer Standortoptimierung. Diese Standortoptimierung bekommen wir nur in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen, mit den Schulträgern. Das Kultusministerium hat nach Bekanntgabe der neuesten Prognose das Gespräch mit den kommunalen Landesverbänden gesucht. Was uns freut ist, dass Vorschläge, die die FDP/DVP-Landtagsfraktion auf einer Pressekonferenz vorgestellt hat, im Eckpunktepapier der kommunalen Landesverbände und des Kultusministeriums aufgegriffen wurden und realisiert werden sollen. Dazu gehört, dass Kooperationsformen, die das Schulgesetz schon jetzt bietet, fortgeführt werden müssen und von den Schulen noch viel stärker genutzt werden können müssen oder dürfen, auch das steht ja in dem Eckpunktepapier. Das sieht das Ministerium mittlerweile auch so. Es wird weitere Kooperationsformen geben, die schon jetzt nach dem Schulgesetz möglich sind. Für uns ist es sehr wichtig, dass Realschulen und Hauptschulen, wenn sie das wünschen, in Zukunft vor Ort viel intensiver zusammenarbeiten können. Auch hier sind wir froh, dass es erste Schritte in dieser Richtung geben wird, dass erste Schritte in dieser Richtung im FDP/DVP-Fraktionspapier enthalten sind. Wir wollen die beiden Bildungsgänge erhalten. Wir wollen auch die Abschlüsse Realschule und Hauptschule erhalten. Aber wo es gewünscht wird, sollen die Schulen die Möglichkeit haben, ganz eng zusammenzuarbeiten, auch im Unterricht, wo das möglich ist, damit wir hier alle Ressourcen ausnutzen und damit wir noch viel mehr als bisher einen mittleren Bildungsabschluss für Hauptschüler bekommen. Ein weiteres wichtiges Mittel für unsere Standortoptimierung ist die Aufhebung der Schulbezirke. Das macht keinen Sinn mehr. Wenn Hauptschulen ein eigenes Profil entwickeln sollen – das halten wir für sehr vernünftig und sinnvoll –, müssen wir die Hauptschulbezirke gemeindeübergreifend, notfalls auch kreisübergreifend aufheben. Auch dieser Gedanke ist in dem Eckpunktepapier drin. Er ist noch sehr vorsichtig aufgegriffen. Das Ministerium möchte weitere Schulversuche in dieser Richtung zulassen. Wir sagen: Herr Minister, haben Sie Mut, Sie sind auf dem richtigen Weg. heben Sie die Schulbezirksgrenzen insgesamt auf! Der Mannheimer Modellversuch hat uns gezeigt, dass es für die Schüler etwas bringt, wenn sie wählen dürfen, sie fühlen sich bestärkt. Es bringt etwas für die Schule, wenn sie eine enge Bindung zu ihren Schülern herstellen kann. Das ist für alle Beteiligten das Beste. Ein letzter Punkt ist uns auch sehr wichtig – wir haben uns mit den kommunalen Landesverbänden zusammengesetzt, da wurde das auch thematisiert. Wir kriegen diese Standortoptimierung nur hin, wenn die Schulträger, die Schulleitung und die Eltern nicht bestraft werden, wenn sie bessere Strukturen schaffen wollen, sondern sie müssen belohnt werden. Wenn es nach uns gegangen wäre, dann hätten wir gesagt: Lasst ihnen lang-fristig die Ressourcen auch bei Zusammenlegungen. Auch hier geht das Ministerium erste Schritte in eine richtige Richtung, die wir voll und ganz unterstützen. Die Ressourcen werden zunächst zusammengetan. Sie werden nicht gleich gekürzt. Das ist ein wichtiges Signal an die Schulträger und Kommunen vor Ort, dass sie nicht bestraft werden, sondern dass sie zunächst einmal mit ihren Ressourcen weiterarbeiten können. Wir wollen die Begabungsreserven der Hauptschule ausnutzen. Es sind einige da, wenn man einmal ein bisschen genauer hinschaut. Deshalb brauchen auch Hauptschüler einen eigenen Lern- und Entwicklungsraum. Wir wollen ihn erhalten. Wir sind sicher, das gelingt uns. Die Hauptschule hat eine Zukunft. Wir sprechen uns in zehn Jahren wieder.“

FDP/DVP-Landtagsfraktion lehnt Änderungsantrag der SPD ab – Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Kleinmann, hat in einer Landtagsdebatte den Antrag der SPD abgelehnt, die Ferienregelung in Baden-Württemberg neu zu gestalten. Im Einzelnen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion:

„Was ist noch schöner als Schulferien? Die Diskussion über ihre Neuregelung. Mit dieser Vorbemerkung beziehe ich mich vor allem auf den 2. Punkt des Antrags der SPD: Wiedereinstieg Baden-Württembergs in das rollierende System der Sommerferienregelung. Zur Frage der Zerstückelung der Schulzeit im 2. Schulhalbjahr komme ich dann gleich anschließend. Nach jeder Änderung des rollierenden Systems passiert ziemlich genau dasselbe: Es erhebt sich lautstarker Protest, vorgetragen von einem gemischten Chor, nämlich dem Chor derjenigen, die – von Tourismusverbänden und ADAC bis hin zu Lehrerverbänden sowie Eltern- und Schülervertretungen – genau wissen, dass es so nun auf keinen Fall gehen wird. Bei der letzten Änderung des rollierenden Systems, nämlich der aus dem Jahr 2003 für die Zeit ab 2005 war es pikanterweise sogar so, dass sich mit Nordrhein-Westfallen sogar eines – und ausgerechnet das größte – derjeni-gen Länder in diesen Chor einreihte, die zuvor die beabsichtigte Änderung ausdrücklich gefordert hatten. Der ADAC hatte damals ein Verkehrschaos vorausgesagt, das dann so keineswegs eintrat – womit ich selbstverständlich nicht sagen will, dass es keine Staus gab. Auch das Klima-Argument wurde natürlich vorgebracht. Die feste Platzierung Baden-Württembergs mit Bayern außerhalb des rollierenden Systems regelmäßig am Ende des Sommerferienzeitraums wurde vom baden-württembergischen Landesschülerbeirat als „Skandal“ bezeichnet und mit der Forderung kommentiert: „Sollen doch andere im Winter an die Nordsee fahren!“ Im Juli werde es in den Schulen dazu kommen, dass „die Kugelschreiber kochen“. Im Sommer vergangenen Jahres haben sich – nun zugleich unter Bezug auf das Thema Klimawandel – verschiedene Lehrerverbände diesem Argument sinngemäß angeschlossen. Man sollte sich diesem Thema selbstverständlich auch unter dem Gesichtspunkt Ferienregelung nicht verschließen. Aber man sollte dabei schon seriös bleiben – ich kann auch sagen: man sollte die Kirche im Dorf lassen. Das Dorf, um das es dabei in diesem Fall geht, heißt für mich noch immer: im Vordergrund müssen die pädagogischen Fragen stehen. Erst dann kommen die anderen Interessen, so berechtigt sie ihrerseits selbstverständlich sind. Dazu gehören meiner Meinung nach die Aspekte des Tourismus. Aber die lassen sich, das muss man schon hinzufügen, letztlich auch unterschiedlich bewerten: ein Tourismus-Land, das in den großen Ferien selbst im Urlaub ist, hat Probleme. Die bestehende Regelung ist nach meiner Überzeugung für das Land Baden-Württemberg auch unter diesem Aspekt vorteilhaft, vor allem jedoch unter den pädagogischen Gesichtspunkten, die in der Stellungnahme zum Antrag angeführt und richtigerweise in den Mittelpunkt gerückt sind. Etwas anders sehe ich die Dinge – ebenfalls unter pädagogischem Gesichtspunkt – in der Frage „Zerstückelung“ vor allem im zweiten Schulhalbjahr. Da ist schon etwas dran. Aber klar ist natürlich auch, dass dies – neben den beiden Feiertagen 1. Mai und Christi Himmelfahrt – vor allem mit den fünf beweglichen Ferientagen und deren Nutzung für Fasnets- oder Skiurlaub zusammenhängt. Das ist so nicht vorgegeben; das ist vielmehr Entscheidung der einzelnen Schule, und das heißt: es ist Entschei-dung von Lehrern, Eltern und Schülern. Insbesondere vor diesem Hintergrund macht es sich die SPD mit ihrer Forderung an die Landesregierung, in Abstimmung (!) mit allen Beteiligten ein besseres Konzept vorzulegen, schon sehr einfach. Als Beteiligte nennt die SPD: Eltern, GEW, Lehrerverbände, Landesschülerbeirat „und andere“. Wer meint, die Interessen der genannten und nicht genannten Beteiligten unter einen Hut bringen zu können, der sollte sich nicht in vornehmer Zurückhaltung üben, sondern schon selbst einen konkreten Vorschlag machen. Die Forderung der FDP war, die Organisation des Schuljahres in Trimester aufzuteilen. Das ist etwas Neues. Dies würde in der Tat zu län-geren Unterrichtsblöcken und für diese zu größeren Abständen zwischen den Ferienblöcken führen können. Wenn hierbei in der Gesamtsumme auch der ei-ne oder andere Ferientag auf der Strecke bliebe, wäre das auch nicht unbe-dingt von Nachteil. Aber eine solche grundsätzlich andere Organisation des Schuljahrs zielt natürlich keineswegs nur auf die Frage der Ferien und ist in diesem Sinne nicht als „Schnellschuss“ zu erledigen. Auch vor diesem Hintergrund können wir dem Antrag der SPD nicht zustimmen.“ Hans Ilg Pressesprecher

Kultusbürokratie muss zögerliche Haltung aufgeben – Gemeinsam mit Kommunen – „Trotz der teilweise stark zurückgehenden Schülerzahlen will die FDP/DVP-Landtagsfraktion die Hauptschule im gegliederten Schulsystem von Baden-Württemberg weiterführen. Um die Hauptschule als Schulform erhalten zu können, muss ihre Leistungsfähigkeit vor Ort gesichert und gestärkt werden. „Modelle der Kooperation und Kombination zwischen Haupt- und Realschulen sind ein viel versprechender Weg. Hier muss die Kultusbürokratie ihre zögerliche Haltung aufgeben.“ Dies sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Ulrich Noll und die Vertreterin der Fraktion im Ausschuss Schule, Jugend und Sport, Dr. Birgit Arnold bei der Vorstellung eines Positionspapiers der FDP/DVP-Landtagsfraktion zur Zukunft der Hauptschule.

Nach den Worten von Arnold kann die Stärkung der Hauptschulstandorte nur gemeinsam mit den Kommunen organisiert werden. Arnold: „Wir müssen den jeweiligen Besonderheiten vor Ort Rechnung tragen, Lösungen können nicht flächendeckend von oben übergestülpt werden. Die bisher angewandten Mittel zur Sicherung der Hauptschulstandorte sollten grundsätzlich beibehalten werden – wir haben ja schon kombinierte Klassen, jahrgangsübergreifenden Unterricht, Kombinationsklassen von Grund- und Hauptschule und Hauptschul-Kooperationen. Aber sie müssen dem Ziel der Standortverbesserung dienen und nicht wie bislang vor allem der Standortsicherung um jeden Preis. Diese Möglichkeiten der Zusammenarbeit müssen auf jeden Fall weiterentwickelt und erleichtert werden. Schon heute bietet das Schulgesetz eine ganze Reihe von Möglichkeiten der Kooperation wie die Zuweisung einzelner Klassenstufen an benachbarte größere Hauptschulen, die Zusammenlegung von Hauptschulen oder die Umwandlung einer kleinen Hauptschule in die Außenstellen einer größeren, die Einrichtung eines Schulverbandes (zwei Schulträger betreiben gemeinsam eine Schule) oder Schulverbundes (zwei verschiedene Schularten unter einer Schulleitung). Die Möglichkeiten sind schon da, sie konnten bisher nur kaum genutzt werden. Hier muss die Kultusbürokratie noch viel flexibler werden und den Schulen die nötigen Kooperationsmöglichkeiten eröffnen, und zwar schnell und unbürokratisch. Und genauso muss es möglich sein – wenn Schulträger und Schule dies wünschen -, Hauptschule und Realschule mit differenzierten Bildungsgängen und Abschlüssen, aber teilintegriertem Unterricht, unter einem Dach zusammenzuführen.“ Noll: „Die Akzeptanz von Hauptschulen wird bei den Eltern deutlich steigen, wenn dort ein mittlerer Bildungsabschluss leichter als bisher möglich ist.“ Siehe dazu Positionspapier der FDP/DVP-Landtagsfraktion: www.fdp-dvp.de (Unter Dokumente) Hans Ilg Pressesprecher

Gymnasien können Einstieg in zweite Fremdsprache flexibel handhaben – Zur Diskussion über den Fremdsprachenunterricht an Gymnasien im badischen Raum sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Kleinmann:

„Die Entscheidung für das Grundschulfranzösisch in der Rheinschiene ist im Jahr 2002 mit breiter Zustimmung des Landtags und auch mit den Stimmen der SPD erfolgt. Diese Entscheidung war und bleibt richtig. Das Grundschulfranzösisch hat sich in der Zwischenzeit bewährt. Wer sich jetzt dagegen wendet, Französisch als 1. Fremdsprache im Gymnasium weiterzuführen, will nichts anderes, als diese richtige Entscheidung im Nachhinein doch noch zu torpedieren, nachdem seinerzeit auch die dagegen unternommenen rechtlichen Schritte vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim gescheitert sind. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion lehnt diesen Versuch ab.“ Kleinmann weiter: „Ich habe den Eindruck, dass bei der Kritik an der in die Anhörung gegebenen Verwaltungsvorschrift wesentliche Fakten außer Acht gelassen werden. Die Fortführung der Grundschulfremdsprache – entweder Englisch oder Französisch – im Gymnasium stand nie in Frage. Strittig war dann allerdings, ob mit der 2. Fremdsprache bereits in Klasse 5 oder erst in Klasse 6 begonnen werden solle. Die FDP hat sich dafür eingesetzt, diese Entscheidung ‚vor Ort’, also durch das einzelne Gymnasium treffen zu lassen. Genau diese Lösung ist dann vom Kultusminister auch gewählt worden; die nun in Frage stehende Verwaltungsvorschrift setzt dies um.“ Hinsichtlich des „Einstiegs“ in die zweite Fremdsprache kann sich Dieter Kleinmann ein Mehr an Flexibilität nicht mehr vorstellen: „Es kann in Klasse 5 begonnen werden – ab Beginn oder erst ab dem 2. Halbjahr; es kann ab Klasse 6 begonnen werden. Für die erste und zweite Fremdsprache gelten die Bedingungen der Kontingentstun-dentafel, es können also vom Unterrichtsumfang her variabel Schwerpunkte gesetzt werden, wobei allerdings – für mich selbstverständlich – die 1. Fremdsprache als Kernfach zu behandeln ist. Es kann Latein als 2. Fremdsprache gewählt werden, und auch dann kommt Englisch spätestens ab Klasse 7 als weitere Fremdsprache hinzu. Die humanistischen Gymnasien können ab Klasse 5 Latein in Kombination mit Englisch anbieten. Dafür, dass diese nun wirklich wünschenswerte Flexibilität anderen wie etwa dem Philologenverband, der hier von „Chaos“ spricht, schon wieder zu viel sein soll, habe ich kein Verständnis.“ Der bildungspolitische Sprecher erinnert abschließend daran, dass die Entscheidung für das Grundschulfranzösisch in der Rheinschiene „auch und besonders mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule“ getroffen worden sei. „Gerade den späteren Absolventen der Hauptschule eröffnen und sichern wir hierdurch existenziell wichtige Perspektiven im zunehmend grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum am Oberrhein. Ich appelliere dringend an alle, die nun gar nicht vorhandene Probleme des Gymnasiums an die Wand malen, dies nicht zu vergessen.“ Hans Ilg Pressesprecher

FDP/DVP-Landtagsfraktion verfolgt Vorhaben der Kultusministerkonferenz mit Skepsis – In einer Aktuellen Debatte des Landtags mit dem Thema „Bildung statt Bürokratie – Nein zum nationalen Bildungsregister“ haben die beiden FDP-Abgeordneten Dr. Birgit Arnold und Hagen Kluck den Plan der Kultusministerkonferenz kritisiert, die größte Datensammlung in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik anzulegen.

Hinter dem Namen „Aufkommen schulstatistischer Daten für überregionale und internationale Zwecke“ verberge sich ein umfangreicher Kerndatensatz, der mit Daten der Bundesländer gefüttert werden soll: zu den Klassen der Schule, den Unterrichtseinheiten, den Schülern, Absolventen, Lehrkräften und Zu- und Abgängen der Lehrerinnen und Lehrer. Arnold: „Die FDP/DVP-Landtagsfraktion sieht diese Entwicklung angesichts von bundesweit über zwölf Millionen Schülerinnen und Schülern mit Sorge. Grundsätzlich fordere ich, dass in Zukunft die Beschlussvorlagen der Kultusministerkonferenz den Länderparlamenten zur Kenntnis gegeben werden, schließlich sind einstimmige Beschlüsse der Kultusminister für die Länder bindend. Es kann nicht sein, dass die Kultusministerkonferenz die den Ländern über die Föderalismusreform zugestandene Lufthoheit über die Bildungspolitik wieder wegnimmt.“ Nach den Worten von Arnold stellt sich weiter die Frage, ob das Vorhaben der Kultusministerkonferenz mit dem baden-württembergischen Schulgesetz vereinbar ist. Der Landtag habe unlängst einstimmig beschlossen, dass auch in der baden-württembergischen Schulverwaltung die elektronische Datenverarbeitung (EDV) eingesetzt werden darf. In diesem Rahmen dürften auch Schülerdaten erhoben werden, die jedoch nur schulintern und landesweit verwertet werden dürften. Arnold: „Das ist ein im Grunde qualitativ völlig anderer Vorgang.“ Hagen Kluck, der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, gab kritisch zu bedenken, dass die Kultusministerkonferenz vorhabe, die gesamte Bildungskarriere eines Menschen zu registrieren: „von der Schulform bis zum Sitzenbleiben.“ Statt hier ein neues bürokratisches Monstrum mit zwölf Millionen Datensätzen aufzubauen, ist es nach den Worten von Kluck besser, „dieses Geld, diese Kraft und diese Energie in die Bildung an sich zu stecken“. Wie Kluck weiter sagte, sei er dem Kultusminister dankbar, da dieser versichere, dass es nicht zum „gläsernen Schüler“ kommen solle. Jedoch habe die Debatte über die Erhebung der Mautdaten schnell zur Frage geführt, ob in besonderen Fällen die Daten auch für andere Zwecke verwendet werden können. Kluck weiter: „Jetzt zitiere ich einige Kritiker, die nicht der FDP nahe stehen. So hält der niedersächsische Kultusminister es nicht für sinnvoll, alle Schüler zu codieren. Er sieht darin keinen Gewinn und hat aus Datenschutzgründen große Bedenken. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hält es mit Blick auf ein entsprechendes Urteil des Bundes-verfassungsgerichts für problematisch, mit Individualdaten auf Verwaltungsabläufe einzuwirken. Der sächsische Datenschutzbeauftragte sagt, das ganze Vorhaben lasse jeden Ansatz einer Überlegung zu einer rechtlichen Zulässigkeit vermissen. Und der sächsische Kultusminister mahnt: Dieser Teil erinnert in fataler Weise an die ehemalige DDR, wo es dem Staat gelang, Unmengen von Daten zu sammeln und den Einzelnen auszuleuchten.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Mit Kooperationen vor Ort auf zurückgehende Schülerzahlen reagieren – „Ich habe in Hauptschulklassen junge Menschen kennen gelernt, die schon sehr viel erwachsener waren und schon genauer wussten, was sie mit ihrem Leben anfangen, als mancher gymnasiale Nesthocker“. Mit diesen Worten warnte die FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Birgit Arnold in einer aktuellen Debatte des Landtags über das Thema „Der angekündigte Umbau der Hauptschulen in Baden-Württemberg“ davor, die Hauptschulen grundsätzlich schlecht zu reden.

Auch für die Hauptschule gelte das Prinzip „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Ihre Schüler könnten einen mittleren Abschluss erwerben und auch die Hochschulreife erlangen. „Deshalb gibt es für die FDP/DVP-Landtagsfraktion keinen Grund, das dreigliedrige Schulsystem aufzugeben und beispielsweise ein Regionalschul-Konzept von oben überzustülpen“, so Birgit Arnold. Stattdessen müssten die Hauptschulen in die Lage versetzt werden, ihre nicht abzustreitenden Probleme gemeinsam vor Ort – natürlich mit Unterstützung der Landesregierung – in den Griff zu bekommen. Das betreffe beispielsweise die ländlichen Gebiete, in denen bis zum Jahr 2013 die Schülerzahlen bis zu 27 Prozent zurückgehen werden. Darunter hätten besonders die kleinen einzügigen Hauptschulen mit Klassengrößen bis unter zehn Schülern zu leiden. „Wir wollen Flexibilität vor Ort fördern – beispielsweise die Kooperation verschiedener Schularten oder den gemeinsamen Unterricht verschiedener weiterführender Schularten unter einem Dach“, so Arnold. Eine weitere Möglichkeit, die an größeren Standorten genutzt werde, sei die Zusammenlegung von Hauptschulen, wie es in Heidelberg gemacht wurde. Dort werden aus acht Hauptschulen in Zukunft vier gebildet. „Wir dürfen den Schulen nicht Lösungen von oben überstülpen, sondern müssen ihnen genügend Autonomie und auch Hilfestellung gewähren, um vor Ort auf ihre Situation reagieren zu können.“ Wichtig sei es, so Arnold weiter, die Netzwerke zwischen örtlichem Handwerk und dem Lehrerkollegium auszubauen. Entscheidend für den Bildungserfolg der Hauptschulen ist nach den Worten von Birgit Arnold letztlich die real geleistet Arbeit vor Ort. So habe beispielsweise eine Hauptschule in Aalen die Chancen genutzt, die sich mit den neuen Bildungsplänen ergeben: Die Lehrerinnen und Lehrer dieser Hauptschule hätten die Unterrichtszyklen gelockert, den Projekt-Unterricht ausgebaut und die Schüler so sehr motiviert, dass diese sich nun intensiv am Schulleben beteiligten. Hans Ilg Pressesprecher

Weibliche Lehrkräfte sollen Neutralitätsgebot respektieren – Christliche Werte pflegen – In einer Landtagsdebatte über das Tragen eines Kopftuches von Lehrerinnen an staatlichen Schulen erklärte die frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Birgit Arnold: „Gestatten Sie mir eine persönliche Vorbemerkung – ich habe mich in den letzten Tagen sehr intensiv mit der Kopftuchproblematik auseinandergesetzt.

Und ich muss sagen – ich bin sehr beeindruckt, wie vor zwei Jahren alle Fraktionen dieses Hauses um eine gesetzliche Regelung gerungen haben. Mit großer Ernsthaftigkeit und Intensität, mit großer Sachlichkeit und hoher Kompetenz sind Sie damals dieses Problem angegangen. Meine Achtung, meine Damen und Herren, das war sicher eine Sternstunde dieses Landtages. Heute müssen wir uns wieder mit dieser Frage auseinandersetzen. Das ist weniger ein Zeichen für ein Manko an diesem Gesetz, sondern vielmehr Ausdruck der höchst schwierigen Aufgabe, die der Landtag mit diesem Gesetz bewältigen sollte.

Und so haben sich damals ja auch namhafte Verfassungsrechtler gewundert, gewundert darüber, dass das Bundesverfassungsgericht einen Landtag beauftragt, ein Grundrecht auszulegen. Denn es ging und geht natürlich auch heute immer noch um die Abwägung, um die hoch komplexe Abwägung zwischen der staatlichen Neutralitätspflicht auf der einen Seite und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit auf der anderen Seite. Es sollte mit der Änderung des § 38 des Schulgesetzes erreicht werden, dass das Tragen eines Kopftuches Lehrkräften an öffentlichen Schulen untersagt werden kann, wenn das Neutralitätsgebot verletzt oder der Schulfrieden gestört oder gefährdet wird.

Dabei wollten wir und die große Mehrheit dieses Hauses, dabei wollten wir bei der Lösung dieser Frage keine laizistische Regelung. Wir wollen der Religion ihren Platz in unserer Gesellschaft bewahren. Wir von der FDP-DVP-Fraktion stehen zu dem Erziehungsauftrag, der in unserer Landesverfassung verankert ist. Wir wollen auch weiterhin christlich und abendländische Bildungs- und Kulturwerte mit ihren Traditionen an unseren Schulen pflegen. Da machen wir keine Abstriche. Und auch das wurde in den früheren Beratungen schon deutlich.

Die Schulen haben klar um eine gesetzliche Regelung gebeten. Sie wollten nicht allein gelassen werden mit dieser Grundsatzdiskussion. Und wir haben sie nicht allein gelassen. Wir haben es damals schon abgelehnt und wir lehnen es heute wieder ab. Dieses komplexe Problem der Abwägung zwischen der staatlichen Neutralitätspflicht und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit darf nicht in die Schulen verlagert werden. Wenn schon der Landesgesetzgeber mit dieser Frage fast überfordert ist, dann sind die Schulen es erst recht. Wir haben die erbetene gesetzliche Regelung des Kopftuchverbotes geschaffen.

Die Politik war hier in der Pflicht. Denn der Staat, meine Damen und Herren, muss sich auch zu den Werten bekennen, die für ihn verbindlich sind. Und er muss im Konfliktfall auch bereit sein, diese Werte gesetzlich durchzusetzen. Auch die Frage, ob die Ordenstracht mit dem Kopftuch gleichgesetzt werden kann, wurde ebenfalls schon sehr intensiv und kontrovers diskutiert. Möglicherweise ist hier eine Schwachstelle des § 38. Denn es wird zu Recht in der öffentlichen Diskussion auf eins hingewiesen: Das Grundgesetz kennt nur eine Religionsfreiheit als Menschenrecht. Es fordert die strikte Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften. Es unterscheidet nicht zwischen privilegierten und weniger privilegierten Religionen.

Unser Landesgesetz versucht ja diese Klippe zu umschiffen. Es verweist auf den christlichen Erziehungsauftrag in unserer Landesverfassung. Möglicherweise wird hier das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob die Berufung auf unsere Landesverfassung mit dem Prae für eine christliche Erziehung mit dem Recht auf Religionsfreiheit vereinbar ist. Die Landesregierung will ja den Rechtsweg weiter beschreiten. Und sie hat natürlich auch unsere Unterstützung dabei. Aber man darf schon gespannt sein, wie es am Ende ausgeht. Ein letzter Punkt, den ich noch einmal ausdrücklich betonen möchte. Wir lehnen das Kopftuch an unseren öffentlichen Schulen nach wie vor ab, auch in einem möglicherweise individuell begründbaren Einzelfall.

Die umfangreichen Anhörungen auch bei muslimischen Expertinnen haben ergeben, dass das Kopftuch mehr ist als ein Stück Stoff. Es kann in einem religiösen Kontext getragen werden. Aber es steht bei der Mehrzahl der Muslime für die Ungleichbehandlung von Mann und Frau. Oder wie es die Berliner Muslima und Rechtsanwältin, Frau Ates, ausgedrückt hat: „Das Kopftuch dient der Unterordnung der Frau unter die Männer und nicht als Unterordnung unter Gott.“ Und wir wollen und wir werden, meine Damen und Herren, alles aus unseren Schulen heraushalten, was als Ausdruck von Intoleranz und Frauenfeindlichkeit gewertet werden kann. Hier fühle ich mich natürlich besonders als frauenpolitische Sprecherin unserer Fraktion in die Pflicht genommen.

Seit mehr als 200 Jahren kämpfen Frauen in Mitteleuropa um die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen seinen Formen – im sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Bereich. Auch wir, meine Damen, die wir hier in diesem Parlament sitzen, haben diesen Kampf mitgekämpft. Und ich bin sicher, jede von uns hat auf ihre Art erfahren, wie hart und entbehrungsbereich dieser Kampf war und ist. Wir wollen diesen Weg weitergehen. Wir wollen nicht umkehren. Wir wollen und wir werden weiter kämpfen für eine Gesellschaft, in der alle, Männer und Frauen, ihren gleichberechtigten Platz finden. Und da hat das Kopftuch in der Schule nichts verloren.”