Liberale wollen beim Integrierten Rheinprogramm auf Umweltverträglichkeit achten – In einer Landtagsdebatte mit dem Titel „Variantenentscheidung zum Bau des Polders Bellenkopf/Rappenwört – Abschied vom Integrierten Rheinprogramm“ sagte der um-weltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Ehret unter anderem:

„Nur ökologisch verträglicher Hochwasserschutz ist ökonomisch und damit auch nachhaltig.“ Diese Aussage von Dr. Henrichfreise vom Bundesamt für Naturschutz zitiere ich gerne, weil gerade diese Position eines exzellenten Experten auf diesem Gebiet identisch ist mit meinem Verständnis von Hochwasserschutz im Allgemeinen und gerade auch beim Integrierten Rheinprogramm (IRP). Nun liegen die Meinungen über ökologische Verträglichkeit beim IRP weit auseinander. Das gilt vor allem in den Räumen südlich des Polders Altenheim beim Thema ökologische Flutungen. Ich persönlich und viele Mitstreiter halten die ökologischen Flutungen, wie sie derzeit vorge-sehen sind, in Höhe und Dauer für weit überzogen und nicht umweltverträglich. Ich möchte anmerken, dass auch etliche Biologen dies so sehen. Dabei wird das wichtige Problem der Entschlammung der Rheinauen überhaupt nicht gelöst. Ich erinnere an das Maßnahmenpaket 2.Nun zum Polderraum Bellenkopf/Rappenwört: Über diesen Raum sprechen wir heute zum dritten Mal. Zweimal haben wir dieses Thema bereits im Ausschuss diskutiert. Bereits bei der ersten Behandlung im Umweltausschuss im Jahr 2006 habe ich aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen in den Polderräumen Südbadens als Kompromisslösung die Schaffung eines Polderraums mit einem gesteuerten Einlassbauwerk und anschließendem echten Fließpolder vorgeschlagen. Diesem Vorschlag kommt Variante 2 des Landes am nächsten. Allen drei Varianten wurde in den Um-weltverträglichkeitsstudien bestätigt, dass sie umweltverträglich gebaut werden können. Die jetzt weiterverfolgte Variante 2 wurde zwischenzeitlich ökologisch verbessert. Das heißt, sie weist jetzt eine große Übereinstimmung mit Variante 1 auf. Ich fordere, in der kommenden Zeit während der Planungsphase darauf zu achten, dass eine größtmögliche Fließgeschwindigkeit in diesem Polderraum erhalten wird und dass die ökologischen Flutungen in Höhe und Dauer maßvoll erfolgen.Variante 2 bietet die optimale Hochwasserschutzwirkung, auch gerade im Zusam-menspiel mit dem Polder Daxlander Au in Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz ist nicht bereit, hier Planungsänderungen vorzunehmen. Bei Variante 1 wäre dies auch nicht der Fall. Für die FDP/DVP-Landtagsfraktion ist es aber auch wichtig, dass mit Vari-ante 2 ein Schadensfall im Rhein durch das Schließen der Einlassbauwerke beherrschbar würde. Solch ein Schadensfall lässt sich nie ausschließen. Wer die Rheinauen nach dem Sandoz-Unfall gesehen hat, vergisst diese Bilder nicht und stimmt nicht für ungesteuerte Lösungen. Ich selbst habe mit der Fischerzunft und Hunderten von Bürgern mitgeholfen, die Schäden in den Rheinauen zu beseitigen und dabei Unmengen von Fischkadavern entsorgt. Darüber hinaus liefert Variante 2 einen positiven Beitrag zum vorsorglichen Schutz der geplanten Trinkwasserversorgung und wird somit dem Schutzbedürfnis des Bodens und des genutzten Grundwassers am besten gerecht. Deshalb ist die Entscheidung des Landes zugunsten der Variante 2 richtig. Die Mehrkosten sind leider nicht zu vermeiden.Zurück zum Thema ökologische Flutungen. Über den Status gibt es auch bei den hochkarätigen Juristen große Meinungsverschiedenheiten. Ich möchte das Problem aus ökologischer Sicht beleuchten. In einigen Poldern südlich von Altenheim habe ich gemeinsam mit den Betroffenen anstelle der sogenannten ökologischen Flutung die „erweiterte ökologische Schlutenlösung“ gefordert, welche in Höhe und Dauer maßvoll ist. Diese wäre bedeutend umweltverträglicher. Ich würde dies dem Umweltausschuss und auch Ihnen, Frau Ministerin, gerne einmal zeigen. Das ist natürlich sehr umfänglich. Aber ich muss eines gleich dazusagen. Wir dürfen dann natürlich nicht wieder zum „Musterpolder“ Altenheim fahren, wo Lobeshymnen gesungen werden. Dieser Raum ist nicht vergleichbar. Wir müssen dort hingehen, wo es auch tatsächlich brennt. Beim Polder Bellenkopf/Rappenwört sind alle drei betroffenen Gemeinden mit der Polderplanung einverstanden.In Südbaden hingegen ist keine einzige Kommune mit den Planungen des Landes einverstanden. Das heißt, jede Kommune will klagen. Und dort muss man hingehen und sich die guten Vorschläge vor Ort auch einmal anhören.Ich habe diese Alternativplanung natürlich schon mehrfach im Umweltministerium vorgestellt und habe sie auch im Rahmen der Planungen des Regierungspräsidiums Freiburg vorgelegt. Unsere Vorschläge würden der Natur und dem Land viel ersparen. Einfach zu sagen, diese Kompromisslösung funktioniere nicht, ohne stichhaltige Argumente vorzulegen, werden wir nicht akzeptieren. Auf noch etwas möchte ich hinweisen: Nach der Anhörung des Umweltausschusses im Jahre 2001, bei der ich für die Bürgerinitiativen der Region Oberrhein gesprochen und diese vertreten habe – dazu ist zu sagen, dass sich diese Bürgerinitiativen ausdrücklich zum Hochwasserschutz bekennen -, wurde in diesem Haus Übereinstimmung erzielt, dass das Land bei der Fortführung des IRP die bisherigen Erfahrungen stets aufgreift und im Einvernehmen mit den Betroffenen künftige Vorhaben flexibel gestaltet und nach den allerbesten Lösungen sucht. Die Einlösung dieses Versprechens fordere ich von allen Beteiligten ein. Ich lade Sie, Frau Ministerin, und den Umweltausschuss auch noch einmal ganz herzlich nach Südbaden ein.“

Anfrage an Landesregierung – Fließen Bundesfördermittel an Baden-Württem – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, befürchtet, dass das zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes die baden-württembergischen Gebäudebesitzer und auch die Wohnungswirtschaft benachteiligt. Der Grund ist, dass das konkurrierende Wärmegesetz des Landes verhindert, dass Bundesfördermittel in Millionenhöhe nach Baden-Württemberg fließen. Durch eine parlamentarische Initiative (Kleine Anfrage) will Bullinger von der Landesregierung wissen, wie sie die Wirkung der so genannten Länderöffnungsklausel einschätzt.

Auch das Land Baden-Württemberg hat ein Wärmegesetz. Es tritt zum 1. April die-ses Jahres in Kraft und schreibt den Bauherren vor, dass bei Neubauten mindestens 20 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Im Unterschied zum Bundesgesetz gilt das baden-württembergische Wärmegesetz auch für schon bestehende Bauten. Hier müssen – ab dem Jahr 2010 – zehn Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Eine Benachteiligung sieht Bullinger im Umstand, dass das Bundesgesetz eine so genannte Länderöffnungsklausel vorsieht. Das hat zur Folge, dass in Baden-Württemberg in Zukunft für den Neubau von Gebäuden das Bundesgesetz gilt, für die Altbauten dagegen das Wärmegesetz des Landes.Bullinger: „Hieraus ergibt sich nach jetzigem Stand für die baden-württembergischen Wohnungsbesitzer ein gravierender Nachteil: Da der Einsatz erneuerbarer Energien in Altbauten durch das Landesgesetz vorgeschrieben ist, gibt es für Bauvorhaben in diesem Bereich keine staatliche Förderung. Die vom Bund vorgesehenen 500 Millionen Euro Fördermittel pro Jahr würden dann in die anderen Bundesländer fließen in denen die Nutzung alternativer Wärmeenergien bei Altbauten freiwillig bleiben wird. Bullinger fragt nun die Landesregierung, wie hoch sie die Fördermittel des Bundes einschätzt, die den baden-württembergischen Bauherren infolge der Länderöffnungsklausel entgehen. Sollte, so Bullinger, der Einsatz von erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg für den Altbestand gesetzlich vorgeschrieben bleiben, bestehe die Gefahr, dass viele Bauherren ihre Renovierungsvorhaben hinausschieben, was nicht der Fall wäre, wenn die finanziellen Anreize des Bundes wirken könnten.Bullinger: „Ich fordere, dass das Land Baden-Württemberg seine gesetzliche Verpflichtung für Altbauten bis zum Jahr 2015 aussetzt, damit die hiesigen Bauherren die Chance haben, die Bundesfördermittel abzurufen.“Hans Ilg, Pressesprecher

Rot-Grün und Schwarz-Rot haben zu wenig für Entlastung der Verbraucher getan – Zur Ankündigung des Energieversorgers EnBW, vom 1. Januar 2008 die Gaspreise zu erhöhen, teilte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, mit:

„Die Bundesregierung hat sowohl unter Rot-Grün als auch jetzt unter Schwarz-Rot viel zu zögerlich gehandelt, um die Monopolmärkte für Strom und Gas in echte Wettbewerbsmärkte zu überführen. Wir müssen alles dafür, dass sich die Marktstrukturen in Deutschland von der vorherrschenden Monopol- und Oligopolstruktur wegbewegen. Nur dann werden die deutschen Verbraucher entlastet werden.“

FDP-Initiative: Kohlendioxid-Ausstoß soll auf 120 Gramm pro Kilometer begrenzt werden – Der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Ehret, sagte in einer Landtagsdebatte mit dem Thema „CO-2 Ausstoß im Land halbieren – Zukunft sichern und Arbeitsplätze schaffen“ unter anderem:

„Klimaschutz ist das zentrale globale umweltpolitische Thema. Für die FDP/DVP-Landtagsfraktion ist es das Ziel, die Kohlendioxid- Emissionen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 um 30 Prozent zu reduzieren. Das sind realistische Zahlen, die jedoch von allen große Anstrengungen erfordern. Natürlich ist der Verkehrsbereich einer der großen Kohlendioxid-Emittenten. Aber, wie wir alle wissen, ist Mobilität ein Grundbedürfnis der Menschen. Mobilität ist vor allem in Baden-Württemberg ein wesentlicher Standortfaktor. Mobilität muss in Verantwortung für die künftigen Generationen in unserem Land gestaltet werden. Deshalb werden wir mit Verboten nur wenig erreichen. Wir setzen auf Technologie und Innovation. Natürlich sind die Automobilhersteller gefordert – ich nenne beispielsweise den Hybridantrieb und die Brennstoffzelle.Ich erinnere daran, dass der Umweltausschuss auf Grund eines Antrags der FDP-Fraktion beschlossen hat, die Begrenzung des CO2 – Ausstoßes der Automobile auf 120 Gramm CO2 pro Kilometer festzuschreiben. Ich will hier noch einmal betonen, dass wir diese Initiative sowohl zum Wohle der Umwelt als auch im Interesse der Automobilunternehmen und deren Mitarbeiter gestartet haben. Das Thema des Antrags ist ja auch Arbeitsplätze zu schaffen, weil wir wollen, dass durch den Export von umweltfreundlichen Technologien und Produkten Arbeitsplätze im Land erhalten und weitere geschaffen werden. Und diese Initiative hat Wirkung gezeigt.Es ist eine von der FDP seit langem aufgestellte Forderung, den Kraftstoffverbrauch zu besteuern und in der Mineralölsteuer zu integrieren. Die Bundesregierung eiert auch bei diesem Thema. Zeitungen sprechen von Kfz-Chaos. Es kann doch umweltpolitisch keinen Sinn machen, wenn Minister Tiefensee nun plötzlich wieder anbietet, anstelle der Besteuerung nach CO-2-Ausstoß die bisherige Regelung als Wahlmöglichkeit zu erhalten. Mit dem gestern im Landtag verabschiedeten Wärmegesetz haben wir gezeigt, wie wir uns Klimaschutz und CO2-Einsparung vorstellen. Was Berlin angeht so frage ich mich, warum braucht die Bundesregierung so lange, um endlich eine bundeseinheitliche und auch von der Bevölkerung akzeptierte Gesetzgebung zu Stande zu bringen. Mit Verboten und überzogenen Forderungen bestimmt nicht. Doch zurück zum Land. Der Flughafen Stuttgart wird der dritte Verkehrsflughafen in Deutschland sein, der ab April 2008 die Landegebühren am CO2-Ausstoss orientieren wird. Minister Tiefensee hat Stuttgart dafür gelobt. Die Landesregierung hat Zustimmung signali-siert. Wir unterstützen dies ausdrücklich. Stichwort Tempolimit – eine zentrale Forderung von SPD und Grünen. Die FDP-Fraktion fordert schon seit langem die Errichtung von Verkehrsleitsystemen, und zwar in größerem Umfang zur Verflüssigung und Optimierung des Verkehrs. Hier liegt nach Meinung aller Experten das eigentliche Potential zur Minderung des CO2-Ausstosses. Die Autobahnen des Landes sind nahezu vollständig mit Tempolimits belegt. Die wenigen freien Strecken bringen den Klimaschutz nicht voran. Viel wichtiger wäre es, die täglichen Staus zu minimieren. Für unsere Fraktion ist es auch unter den Gesichtspunkten des Klimaschutzes wichtig, dass wir möglichst viele Menschen und Güter in die Züge bringen. Wir erwarten auch von der Bahn, dass sie durch optimale Netze und Verbindungen Inlandsflüge überflüssig macht.Warum bietet die Lufthansa überhaupt noch Flüge von Stuttgart nach Frankfurt an?Zum Thema Schiene nenne ich hier die Projekte Stuttgart 21 mit der Schnellbahntrasse Ulm-Wendlingen und Baden 21, das 3. und 4. Gleis im Rheintal. Beide sind für uns gleichwertig. Die Realisierung dieser Projekte ist wichtig im Sinne des Klimaschutzes.Eine Verlagerung des Güterverkehrs im Rheintal von der A 5 auf die Schiene wäre ein we-sentlicher Schritt zur Minderung des CO2-Ausstosses in diesem Raum. Aber die Trassen müssen menschen- und umweltverträglich gebaut werden, ohne Wenn und Aber.Im Rheintal steht der Mensch bei den bisherigen Planungen ganz hinten. Dies dürfen wir so nicht zulassen. Hier muss das Land, hier müssen wir alle den Betroffenen die volle Unterstützung geben.Es gibt von der Opposition auch Vorschläge, die wir von Seiten der FDP-Landtagsfraktion mittragen. Dies gilt für die Lkw-Maut auf Bundesstraßen für die Absenkung des CO2 Aus-stosses der Automobile und ebenso für die Abschaffung der Kfz-Steuer und deren Umle-gung auf die Mineralölsteuer. Klimaschutz ist ein globales Problem. Eine europaweite Kerosinbesteuerung sowie die jüngst von der EU-Kommission vorgeschlagene Einbeziehung des EU-Flugverkehrs in den Handel mit Emissionsrechten sind für uns sehr wohl akzeptabel, wenn dadurch keine Wettbewerbs-nachteile im Weltflugverkehr entstehen. Klimaschutz muss global betrachtet werden. Es ist ökologischer Unsinn, wenn wir in Deutschland über das EEG die Verwendung von Palmöl fördern, wenn für dessen Produktion Regenwälder abgeholzt werden. Ein Fehler des EEG ist auch, dass zu wenig auf Energieeffizienz der Energieträger gesetzt wird. Dies alles ist aber Aufgabe der Bundesregierung. Anstelle zu fordern, das Land solle mit entsprechenden Bundesratsinitiativen tätig werden, sollten zumindest die Kollegen der SPD-Fraktion auf ihre eigenen Kollegen in der Bundesregierung einwirken, dass dort endlich etwas geschieht. Wie eine sachliche Politik im Sinne der Umwelt und für die Bürger macht wird, kann die Bundesregierung in Baden-Württemberg lernen.

Eingriffe des Staates in Bürgerrechte sind auf Minimum beschränkt worden – Der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Ehret, sagte in einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz-EWärmeG)“ unter anderem:

„Nirgends lassen sich Ökologie und Ökonomie so gut vereinen wie im Energiesektor. Der Bereich elektrische Energie ist durch das EEG abgedeckt. Wir haben nun den ebenso wichtigen Part Wärme angepackt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf un-terstreicht die Koalitionsregierung von CDU und FDP, dass das Land Baden-Württemberg nicht nur im Bereich der Wirtschaft, Bildung und Tourismus, sondern auch im Umweltbereich eine Spitzenposition unter den Bundesländern einnimmt. Es ist auch gut, dass wir viele Impulse für die Gesetzgebung auf Bundesebene geben, was offensichtlich auch höchst nötig ist. Das Wärmegesetz, über das wir heute abschließend beraten wollen, ist ein gutes Gesetz. Die FDP-Fraktion hatte bereits vor der abschließenden Beratung im Ministerrat Gelegenheit, intensiv an der Ausgestaltung des Gesetzentwurfs mitzuwirken. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Eingriffe des Staates in die Rechte der Bürger auf ein Minimum begrenzt werden. Wir haben eine Gleichbehandlung von Bürger und Staat erreicht. Wir haben erreicht, dass der Bürger nicht nur einseitig verpflichtet wird, erneuerbare Energien einzusetzen, sondern dass er auch einen Strauss von Alternativen zur Verfügung hat, die dem Einsatz von erneuerbaren Energien gleichwertig sind. Bewusst haben wir Ausnahmen und Härtefälle vorgesehen. Bewusst haben wir beim Vollzug des Gesetzes auf große Bürokratie verzichtet. Mit dem Wärmegesetz wollen wir zeigen, wie wir Umweltpolitik verstehen. Umweltpolitik bedeutet für uns: Wir wollen Umweltpolitik mit dem Bürger und nicht gegen ihn betreiben. Die FDP-Landtagsfraktion ist überzeugt, dass die Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs ein wesentlicher Schritt ist für mehr Klimaschutz und mehr Umweltschutz im Land.Die bisherigen Programme auf Bundes- und Landesebene haben vor allem dort gegriffen, wo es um bessere Wärmedämmung oder bessere Brennwerttechnik ging. Wir gehen heute einen großen Schritt weiter. Wir betrachten die Energieeinsparung in den Gebäuden in ihrer Gesamtheit. Wir verbinden den Einsatz erneuerbarer Energien nicht nur mit traditioneller Wärmedämmung, sondern geben dem Bürger Alternativen, die von der Energieeinsparung über moderne Heiztechnik, über den Einsatz von Erdwärme bis hin zur Nutzung der Abwärme eines Hauses das heißt Wärme-rückgewinnung reichen können. Der Bürger hat damit eine breite Palette von Energieeinsparungsmaßnahmen, die ihn in die Lage versetzt, maßgeschneidert auf seine persönliche Situation zu entscheiden, welche Maßnahme er wählen will. Und ich kann Ihnen sagen die Bauherrschaft und deren Berater sind gescheit genug auch um Synergieeffekte zu nutzen. Im Neubaubereich drängt sich dies geradezu auf. Der ökologisch und wirtschaftlich denkende Bauherr wird die Vorgaben des Wärmegesetzes leicht nachvollziehen. Er wird das Gesetz nicht als Last, sondern als Leitfaden seines Handelns betrachten. Und als Planer und Statiker sage ich Ihnen aus Erfahrung und voller Überzeugung: Der Einsatz erneuerbarer Energien im Neubaubereich ist eine überaus sinnvolle wirtschaftliche Investition. Und zwar für alle!Darüber hinaus werden auch Arbeitsplätze und Steuerkraft geschaffen, ein weiterer positiver Aspekt.Anders als die Opposition sind wir der Überzeugung, dass wir im Altbaubereich gewisse Übergangsfristen brauchen, schon aus praktischen Gründen. Bürger und Handwerk können sich entsprechend einrichten. So sorgen wir für eine breite Akzeptanz. Was der Staat vom Bürger verlangt, das kann auch der Bürger vom Staat verlangen. Von entscheidender Bedeutung war von Anbeginn für die FDP-Fraktion, dass das Land Baden-Württemberg bei seinen eigenen Liegenschaften – also nicht nur bei den Wohngebäuden– den Grundgedanken des neuen Wärmegesetzes aufgreift und in einem zeitlich vernünftigen Rahmen seine Gebäude im Sinne des Wärmegesetzes saniert und baut. Die FDP-Fraktion hat ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetz stets mit der Bedingung versehen, dass das Land neben seinen Wohngebäuden auch Dienstgebäude zügig in den Geltungsbereich des vorliegenden Wärmegesetzes einbezieht. Der Ministerrat hat auf unser Drängen hin bereits im September einen entsprechenden Beschluss gefasst. Mit dem Ihnen heute vorliegenden Entschließungsantrag greifen wir diesen Beschluss nochmals auf. Der zusätzliche Appell an die Kommunen soll unterstreichen, dass Umweltschutz Aufgabe aller ist. Dem Entschließungsantrag müssen von Seiten des Finanzministeriums in Absprache konkrete Maßnahmen im Geist dieses Gesetzes folgen. Das Parlament ist in seiner großen Mehrheit der Überzeugung, dass der Einsatz von erneuerbaren Energien und Maßnahmen zur Energieeinsparung in allen Gebäudebereichen nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist.Herr Finanzminister wir haben darüber auch gesprochen. Ich biete Ihnen und Ihren Beratern meine beruflichen Erfahrungen gerne an. Hier besteht noch Aufklärungsbedarf. Der Wirtschaftlichkeitsnachweis ist in der Praxis schon allzu oft erbracht worden auch von vielen Kollegen, Architekten, Ingenieuren, Energieberatern und Kostencontrollern. Die FDP-Landtagsfraktion wird die Umsetzung des Entschließungsantrags mit allem Nachruck weiter verfolgen. Das Land muss mit gutem Beispiel vorangehen. Dann werden Kreise und Kommunen folgen und die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Sensibilisierung für das Energiesparen und den Klimaschutz wird deutlich gesteigert.“

Ehret: Bürger, Kommunen und Kirchen sollen gleich behandelt werden – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat nach den Worten des umweltpolitischen Spre-chers Dieter Ehret grundsätzlich grünes Licht für das weitere Gesetzgebungsverfahren zum Wärmegesetz der Landesregierung gegeben. Allerdings stellen die Liberalen vor einer endgültigen Zustimmung noch Bedingungen:

• Bürger, Kommunen und Kirchen müssen nach Auffassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion gleich behandelt werden. Die Nachweispflichten, die nur für Bürger vorgesehen waren, müssen auch für Kirchen und Kommunen gelten, die Wohnungen besitzen. • Keine Zustimmung fand bei der FDP/DVP-Landtagsfraktion die Absicht des Umweltministeriums, den Baurechtsbehörden das Recht zu erteilen, zur Kontrolle Privatwohnungen zu betreten. „Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist für uns Liberale ein hohes Gut. Bei der Einschränkung von Grundrechten sollte der Gesetzgeber zurückhaltend sein“, so Ehret. • Die FDP drängt weiter darauf, dass das Wärmegesetz die Bürger so wenig wie möglich mit Bürokratie belastet und nur wirtschaftlich tragbare Auflagen im Sinne des Klimaschutzes vorgeschrieben werden. • Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, mit gutem Beispiel voranzugehen. Neben Wohngebäuden sollen auch Dienstgebäude in Landeseigentum zügig unter Berücksichtigung regenerativer Energietechnik saniert werden. Ziel des so genannten Erneuerbare-Wärme-Gesetzes ist es ab April 2008, im Interesse des Klimaschutzes, eine anteilige Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie bei Wohngebäuden verbindlich als Standard einzuführen. So muss zum Beispiel der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Heiz-Wärme-Technik in neuen Wohngebäuden mindestens 20 Prozent betragen. Ehret: „Das Wärmegesetz bietet eine breite Palette von Möglichkeiten, Klimaschutz und wirtschaftliche Bauweise zu verbinden.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Landesregierung soll Bund auffordern, mehr finanzielle Mittel bereitzustellen – Anlässlich der Vorstellung des Investitionsrahmenplans des Bundes für Verkehrsprojekte in Baden-Württemberg durch die Landesregierung sagten der verkehrspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger und der umweltpoltische Sprecher Dieter Ehret zum Schienenprojekt Aus- und Neubau der Rheintalstrecke (drittes und viertes Gleis):

Wir fordern die Landesregierung auf, diesem Bauvorhaben die gleiche ver-kehrspolitische Priorität einzuräumen wie dem Schienenprojekt Stuttgart 21. Die Rheintalstrecke muss so wichtig sein wie Stuttgart 21. Angesichts der Unterfinanzierung des Investitionsrahmenplans des Bundes für den Ausbau der Schienenwege in Baden-Württemberg, sollte der Bund angemahnt werden, unverzüglich mehr Planungsmittel bereitzustellen. Schließlich ist der Aus- und Neubau der Rheintalstrecke schon seit 20 Jahren im vordringlichen Bedarf des Bundes als fest eingeplantes Vorhaben ausgewiesen.

• Die Landesregierung soll die Deutsche Bahn AG auffordern, dem Eisenbahnbundesamt Fristen zu setzen, bis wann die Planung des dritten und vierten Gleises zwischen Offenburg und Basel abgeschlossen sein muss.

• Es ist sicherzustellen, dass der Abschluss dieses Neu- und Ausbauvorhabens spätestens zeitgleich zur Inbetriebnahme des neuen Gotthard-Basis-Tunnels erfolgt, um die „Vereinbarung von Lugano“ einzuhalten.

• Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dem berechtigten Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach Lärmschutz-Vorkehrungen nachzukommen.“ Nach den Ausführungen der beiden FDP-Landtagsabgeordneten stehen im Stre-ckenabschnitt Offenburg – Basel noch Planfeststellungsbeschlüsse und eine exakte Zeitangabe zum Baubeginn aus. Dies, obwohl schon im Jahr 1996 in der „Vereinbarung von Lugano“ dieses Schienenprojekt als besonders wichtige Zulaufstrecke im Güterverkehr zur Neuen Alpentransversale (NEAT) mit dem geplanten Gotthard-Basistunnel (Fertigstellung im Jahr 2017) ausgewiesen und festgelegt worden ist. Umso befremdlicher sei es, dass der Planungs- und Baufortschritt „extrem langsam“ verlaufe, so dass bei weiteren Verzögerungen der Fertigstellungstermin 2017 nicht eingehalten werden könne.

Hans Ilg Pressesprecher

FDP/DVP-Landtagsfraktion sieht im Land Gewähr für nachhaltige Umweltpolitik – Der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Ehret, sagte in der Landtagsdebatte über den Etat des Umweltministeriums:

„Der Klimawandel ist derzeit Gesprächsthema Nummer eins. Bereits in den vorangegangenen Haushaltsansätzen haben wir in diesem Bereich, insbesondere, was das Energieeinsparprogramm Altbau angeht, aber auch mit den Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden, Maßstäbe und Schwerpunkte gesetzt. Ebenso zu erwähnen ist das „Klimaschutz-Plus“-Programm. Seit Jahren fördern wir in Baden-Württemberg die energetische Nutzung von Holz. Die Bürger, aber auch die Kommunen nutzen die entsprechenden Angebote hervorragend. Auch bei den jetzigen Haushaltsberatungen konnten wir zusätzliche Mittel einstellen. Es ist mir besonders wichtig, zu erwähnen, dass das Thema erneuerbare Energien und deren Ausbau quer über drei Ministerien, also nicht nur dem Wirtschafts- und Energieministerium, sondern auch im Bereich des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums seinen Niederschlag findet. Ich möchte betonen: Für die FDP ist und bleibt Kernkraft nur eine Übergangsenergie. Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz sind neben dem kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien die wesentliche Basis für eine sinnvolle Energiepolitik. Sicher ist: Wir haben die Erde in 100 Jahren so erwärmt, wie zuvor die Natur in 10 000 Jahren nicht. Das Ende der Kohle-, Gas –und Ölverfeuerung ist weltweit leider nicht in Sicht. Es ist eher mit einer Zunahme zu rechnen. Das Kyoto-Protokoll läuft 2012 aus. Nachfolgeregelungen sind derzeit zu sehen, jedoch höchst notwendig. Ich denke, der vorliegende Haushalt des Umweltministeriums bietet eine Gewähr für nachhaltige Umweltpolitik in Baden-Württemberg. Die Einsparungen im Haushalt des Umweltministeriums sind maßvoll, unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen zwingend. Zentrales politisches Ziel ist der Ausgleich zwischen heute und morgen. Wachstum, Aufschwung und Steuermehreinnahmen dürfen künftig nicht mehr automatisch bedeuten, mehr Umweltverbrauch, mehr CO² und mehr Flächeninanspruchnahme. Die aktuellen Diskussionen zeigen uns, dass wir in Baden-Württemberg mit unserer flächen-deckenden Naturschutz- und Umweltpolitik auf dem richtigen Weg sind. Deutschland hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2020 den Anteil der regenerativen Energien auf 20 % zu erhöhen. Bereits jetzt liegen wir in Baden-Württemberg bei über 10 %. Bis zum Ende dieser Legislaturperiode sind 11,5 % realistisch. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass wir bis 2020 auch die 20 %-Marke erreichen werden. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass Netz und Betrieb im Strommarkt getrennt werden müssen. Dies würde den Wettbewerb und damit auch die alternative Stromproduktion entscheidend verbessern und den Anteil von 20% weiter erhöhen. Wichtig ist in jedem Fall, dass wir im Wärmesektor entscheidende Verbesserungen erzielen, insbesondere bei der Effizienz und bei den Wirkungsgraden. Nun zur Automobilindustrie, dieser Tage Schwerpunktthema: Die deutsche Umwelttechnik ist weltweit führend, ebenso wie die deutsche Automobilindustrie. Auch hier sind wir in Baden-Württemberg Spitzenreiter. Könnten oder müssten unsere Autos dann nicht auch die umweltfreundlichsten sein? Die FDP-Fraktion hat das Thema weit vor der Diskussion auf Bundes- und EU-Ebene im Landtag eingebracht. Ich bin froh, dass der Umweltausschuss zu unserem Antrag im November einstimmig beschlossen hat, die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Reduzierung des CO² bis 2012 zu vollziehen. Wir wollten damit ein Zeichen setzen – in ökologischer und ökonomischer Sicht, denn wir wollen gerade verhindern, dass unsere Firmen von der Konkurrenz überholt werden. Wir bekennen uns im Umweltausschuss eindeutig zur EU-Vorgabe von 120 Gramm CO² -Ausstoß pro Kilometer und gehen dabei weiter als der Kompromiss von 130 Gramm, der diese Woche von der Bundeskanzlerin bekannt gegeben wurde. Wenn die letzten zehn Gramm durch andere Maßnahmen (z.B. Reifen) geschafft werden, tragen wir dies auch mit. Wir haben die freiwillige Selbstverpflichtung der Automobilindustrie stets unterstützt. Die Autobauer haben ihre Verpflichtung leider nicht erfüllt. Wir sind für freiwillige Selbstverpflichtung, aber wenn nichts geschieht, muss eben ein Gesetz her. Baden-Württemberg ist der herausragende Automobilstandort, bundes- und weltweit. Die Tatsache, dass die Automobilindustrie ihre Selbstverpflichtung zur Reduzierung der CO²-Belastung nicht einhält, ist schmerzlich. Entsprechende Grenzwerte werden aber nicht nur von deutschen, sondern weltweit von den meisten Herstellern nicht eingehalten, obwohl es bei den meisten Fahrzeugen möglich wäre. Treibstoffsparende Technologien für Autos müssen künftig für Autobauer und Autokäufer im Vordergrund stehen, auch im eigenen Interesse. Wir als Kunden müssen hier aber auch mitziehen. Wie mit dem Export erneuerbarer Energietechnik müssen wir auch beim Export umweltfreundlicher Autos weltweit führend werden. Wir würden damit die Wirtschaftskraft im Land stärken, zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zur weltweiten CO²-Reduktion leisten, immerhin trägt der Verkehr etwa zu einem Drittel des Ausstoßes bei. Warum beschließt die Bundesregierung die Besteuerung des Biodiesels und kürzt gleichzeitig die Regionalisierungsmittel bei der Bahn? Darf es sein, dass eine Monatskarte für einen Berufspendler doppelt so teuer ist wie ein Flugticket nach Stockholm oder Lissabon? Warum preisen wir den Energieträger Holz im Land an, wenn der Bund gleichzeitig Omas Beistellherd mit Russfiltern nachrüsten will, mit dem Ergebnis, dass solche Heizungen eben nicht mehr benutzt werden? Wir setzen auf den Ausbau der großen Wasserkraft in Baden-Württemberg. Wir wollen die Geothermie, vor allem die oberflächennahe Geothermie in Baden-Württemberg, die sich hervorragend entwickelt hat, weiter stärken. Ich möchte an dieser Stelle auch die Tiefengeothermie erwähnen, die für unsere Grundlastsicherung wichtig ist. Die Vorkommnisse in Basel dürfen nicht dazu führen, jetzt alle weiteren Projekte einzustellen. Im Gegenteil, wir sollten die Untersuchungen über die Ursachen der tektonischen Bewegungen erforschen und weiter Erfahrungen sammeln. Wir müssen die regenerativen Energien in allen Bereichen ausbauen. Dies gilt für den Holzbereich ebenso wie für den Bereich der Biogasproduktion. Hans Ilg, Pressesprecher

Initiative von Abgeordneten soll Bedeutung dieses Zukunftsmarkts unterstreichen – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion setzt sich für die Ausschreibung eines Bioenergie-Wettbewerbs Baden-Württemberg durch die Landesregierung ein. Wie die FDP-Abgeordneten Dr. Hans Ulrich Rülke, Dr. Friedrich Bullinger und Dieter Ehret sagten, komme der Gewinnung von Bioenergie eine immer größere Bedeutung zu. Die erneuerbaren Energien bekämen im Energiemix für Deutschland und Baden-Württemberg ein immer stärkeres Gewicht, um die Abhängigkeit von Importen – etwa von Gas – zu verringern.

Der Wettbewerb solle einerseits eine Anregung für Wirtschaftsbetriebe des Landes sein, ihre Spitzenposition in der technologischen Umsetzung von Bioenergie zu behaupten und auszubauen oder sich diesem Bereich verstärkt zu widmen. Andererseits sollte der durch das Wirtschaftsministerium ausgeschriebene Bioenergie-Preis auch dazu beitragen, um für die Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen wie beispielsweise Holz, Mais, Raps, Getreide und Zuckerrüben in der Öffentlichkeit ein neues Bewusstsein zu schaffen. Nach den Worten der Abgeordneten, die innerhalb der FDP/DVP-Landtagsfraktion für die Bereiche Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt zuständig sind, sollen sich vor allem mittelständische Betriebe, Landwirtschaft und Handwerk angesprochen fühlen, in diesem immer mehr wachsenden Zukunftsmarkt zu investieren und zu produzieren. Der Wettbewerb soll ein Volumen von rund einer Million Euro haben. Diese Finanzmittel sollen zu 90 Prozent als Förderzuschüsse für die Projekte der Preisträger verwendet werden. Rund zehn Prozent könnten in die Öffentlichkeitsarbeit fließen, um den Bereich Bioenergien populärer zu machen. Eingebunden in den Wett-bewerb sollen die Handwerks- und Wirtschaftskammern, Verbände sowie Banken sein, wissenschaftliche Begleitung soll von den Hochschulen mit angewandter Forschung geleistet werden, so Rülke, Bullinger und Ehret. Auch Betriebe, die Projekte aus dem Bioenergie-Bereich schon auf den Markt gebracht haben, sollen sich vom Wettbewerb angesprochen fühlen. Sie können im Rahmen des Wettbewerbs ein Zertifikat erwerben. Die Jury soll sich aus Vertretern des Wirtschaftsministeriums, der Kammern, Verbände und Landwirtschaft zusammensetzen. Hans Ilg Pressesprecher

FDP/DVP-Landtagsfraktion sieht für das Land keine Verbesserung durch EU-Richtlinie – Der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Ehret, sagte in der Landtagsdebatte über das EU-Thema „Richtlinienvorschlag und thematische Strategie für den Bodenschutz“ (Drucksachen 14/438, 14/505):

Der Europaausschuss und der Umweltausschuss des Landtags haben den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz auf europäischer Ebene eingehend diskutiert. Für die FDP/DVP-Landtagsfraktion kann ich an dieser Stelle erklären, dass wir für eine europaweite, effektive Bodenschutzpolitik eintreten. Wie der Europaausschuss bereits festgestellt hat, ist die Richtlinie des Europäischen Parlaments jedoch ein typisches Beispiel dafür, dass diese neue europäische Vorschrift in der Bundesrepublik Deutschland und in Baden-Württemberg keine aktive Verbesserung des Schutzgedankens bringt, sondern ausschließlich neue bürokratische Erfordernisse – ins-besondere durch die ins Auge gefassten weit reichenden Berichtspflichten. Die Richtlinie widerspricht dem Gedanken von Subsidiarität. Sie verringert den Einfluss von Bund und Land auf die künftige Bodenschutzpolitik. Wir erreichen damit nicht mehr Bodenschutz, sondern wir schaffen eher Widerstände gegen die unbestrittenen Ziele des Bodenschutzes – sowohl in der Politik als auch bei den Betroffenen. Der Dissens, den die FDP-Landtagsfraktion sieht, liegt nicht im Bodenschutz, sondern in der Frage, ob bürokratische Ungetüme aufgebaut werden müssen, um eine aktive Um-weltpolitik zu betreiben. Wir brauchen eine Umweltpolitik für und mit den Menschen und nicht gegen die Menschen. Baden-Württemberg hat beim Bodenschutz unbestritten viel geleistet. Unbestritten ist auch, dass die bei uns selbstverständlichen Standards in anderen europäischen Ländern noch nicht erreicht sind. Die EU soll oder muss aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion deshalb Mindestkriterien für den Bodenschutz EU-weit festlegen und auch dafür sorgen, dass alle Mitgliedsstaaten diese umsetzen und einheitliche Um-weltstandards garantieren. Standards, die wir in Deutschland und Baden-Württemberg insbesondere im Bereich des Bodenschutzes bereits erreicht haben, bedürfen aus unserer Sicht keiner zusätzlichen Regelung durch die EU. Sie führen nur zu einem unnötigen Mehraufwand. Die dringend für den Umweltschutz benötigten Haushaltsmittel würden nicht für den eigentlichen Schutz der Umwelt, sondern für Bürokratie ausgegeben. Nach Berechnungen des Umweltministe-riums würden die von der EU vorgeschlagenen bürokratischen Maßnahmen allein in Baden-Württemberg pro Jahr rund sechs Millionen Euro kosten. Das ist ein aus unserer Sicht nicht zu akzeptierender Betrag, der letztlich aktiven Umweltmaßnahmen fehlen würde. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion unterstützt deshalb die mit großer Mehrheit beschlossene Beschlussempfehlung des Umweltausschusses. Wir sagen Ja zu aktivem Umweltschutz. Wir sagen aber Nein zu einer ausufernden Bürokratie. Und diese hat leider immer noch eine allzu große Lobby, vor allem auch in Brüssel. EU-Kommissar Günter Verheugen, der sich den Kampf gegen Bürokratiemonster auf die Fahnen geschrieben hat, wird unsere tatkräftige Unterstützung notwendig haben. Wir jedenfalls sichern ihm diese Unterstützung zu. Hans Ilg, Pressesprecher

– Gegen eine von der Europäischen Union geplante Bodenschutz-Richtlinie sprechen sich der Europaauschuss und der Umweltausschuss im Landtag von Baden-Württemberg aus. Das teilten die Vorsitzenden der CDU-Arbeitskreise Europa und Umwelt, Thomas Blenke und Winfried Scheuermann sowie die FDP-Abgeordneten Michael Theurer und Dieter Ehret, mit.

Der Vorschlag war vom europapolitischen Arbeitskreis der CDU-Landtagsfraktion ausgegangen. „Wir wollen mit der Ablehnung ein Zeichen setzen, dass wir künftig genau darauf achten, ob ein Vorhaben der EU-Kommission auch wirklich auf europäischer Ebene geregelt werden muss“, sagte der europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Blenke. Die geplante Richtlinie bezeichnete er als „bürokratisches Monstrum.“ „Die vorgesehene europäische Vorschrift läuft dem Gedanken von Subsidiarität und Entbürokratisierung zuwider“, bemängelten die Parlamentarier beider Fraktionen. „Wir sollten vermeiden, dass die Kommunen, die Landwirtschaft und die Wirtschaft wie bei der FFH-Richtlinie parzellenscharf nur noch Vorgaben aus Brüssel umzusetzen haben“, so die Abgeordneten. Die Instrumentarien zur Durchsetzung einer effektiven Bodenschutzpolitik auf Bundes- und Landesebene seien ausreichend. „Alles Notwendige im Bereich des Bodenschutzes könne aus eigener Kraft geleistet werden“, sagte Michael Theurer. Der Richtlinienvorschlag der EU bringe keine zusätzliche materielle Impulse, schaffe jedoch weitergehende Berichtspflichten und Vorgaben. „Die Richtlinie würde den Einfluss von Bund und Land auf die künftige Bodenschutzpolitik verringern und den Bodenschutz erschweren“, kritisierten die Fachleute von CDU und FDP. Die Defizite beim Bodenschutz in den einzelnen europäischen Ländern sind nach Auffassung des Europa- und Umweltausschusses ein jeweils dort zu lösendes Problem. Einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt seien kein Grund, überflüssige Vorschriften zu akzeptieren. Die Landesregierung solle nun aufgefordert werden, über den Bundesrat Einfluss auf die Entscheidung der Bundesregierung zu nehmen.

Tongesteine weit weniger geeignet als massive Salzstöcke / Gorleben weiter erkunden – Der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Ehret, kann für die vom Bundesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe erneut entfachte Debatte über ein atomares Endlager im Südwesten kein Verständnis aufbringen. Nach den Worten von Ehret habe das Bundesamt schon vor Jahren festgestellt, dass Tongesteine weit weniger geeignet seien als die massiven Salzstöcke, wie sie beispielsweise in Gorleben anzutreffen sind. Ehret: „Die FDP/DVP-Landtagsfraktion lehnt auch deshalb eine Standortuntersuchung an der Donau zwischen Riedlingen und Ulm sowie im Hegau zwischen Gottmadingen und Engen ab, weil diese Gebiete erdbebengefährdet sind. Wir betrachten den erneuten Vorstoß des Bundesamtes als das Werfen von Nebelkerzen bei der bundesweiten Standortsuche nach einem atomaren Endlager. Kritisch zu hinterfragen ist auch, warum die betroffenen Kommunen nicht einbezogen wurden.“

Schon in den 90er Jahren hat eine Untersuchung des Bundesamtes im Schwarzwald ergeben, dass die Granit-Formationen des Blauen-Massivs für ein atomares Endlager nicht in Betracht kommen. Wie Ehret weiter sagte, habe die Bundesregierung in Gorleben bereits über 1,5 Milliarden Euro eingesetzt, um die Eignung der dortigen Salzstöcke wissenschaftlich zu überprüfen. Ehret: „Jetzt sollte Gorleben weiter erkundet werden. Erst wenn sich die dortigen Salzstöcke als doch nicht geeignet erweisen würden, wären andere Standorte gefragt.“ Weitere Verzögerungen bei der Suche nach einem atomaren Endlager bedeuten nach den Worten des umweltpolitischen Sprechers noch mehr Zwischenlager direkt bei den Kernkraftwerken.

Hans Ilg Pressesprecher