Zur „Bauanleitung“, die das Verwaltungsgericht Stuttgart mit stark verkürzten Fristen zur Verhängung von Fahrverboten in Stuttgart an die Landesregierung übermittelt hat und der von den Regierungsfraktionen angekündigten Beschwerde dagegen vor dem Verwaltungsgericht Mannheim , sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Offenbar ist Grün-Schwarz zwischenzeitlich in dieser Sache zur Vernunft gekommen und hat eingesehen, dass eine Beschwerde vor der höheren Instanz der einzige Weg ist. Mit diesem Kampfgeist hätte man früher schon Schlimmeres verhindern können und Lösungen ohne Fahrverbote ermöglicht. Klagloses Hinnehmen des jetzigen  Stuttgarter Urteils wäre für hunderttausende Autofahrer mit Dieselfahrzeugen ein sofortiger Schlag ins Gesicht.“

Scharfe Kritik übt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in der von der FDP/DVP Fraktion beantragten Aktuellen Landtagsdebatte mit dem Titel „Falsches Spiel mit Minister Hermann – mit Salami-Taktik zu Diesel-Fahrverboten“ am Kurs der Landesregierung an den für Beginn des Jahres 2019 für Stuttgart beschlossenen Regelungen.

Rülke stellt fest, dass Verkehrsminister Hermann in seinem Kampf gegen das Automobil deutlich vorankomme, weil die Union nach dem „Loriot-Prinzip“ verhandelt habe, und wirft der baden-württembergischen CDU in der Debatte um Fahrverbote in Stuttgart Totalversagen vor.

So warnt er vor Panikmache und zitiert den ehemaligen Präsidenten der deutschen Gesellschaft für Lungenheilkunde, Prof. Dieter Köhler, wonach die  aktuellen Stickoxidwerte in Stuttgart unbedenklich seien. Zitat Köhler: „Die Stickoxid-Debatte ist eine der größten Seifenblasen, die es gibt!“

Allerdings sei es nach Aussage Rülkes Tatsache, dass dieser Grenzwert momentan gelte. Tatsache sei aber auch, dass die CDU immer versprochen habe, Fahrverbote zu verhindern, und dass der Verkehrsminister Hermann die Stickoxid-Debatte nutzen wolle, um dem Automobil insgesamt den Garaus zu machen.

Unterstützung bekomme dieser nach Aussage Rülkes durch die Justiz. „Nun gibt es in Stuttgart einen Verwaltungsrichter mit Allmachtsphantasien, der sich zum Ziel gesetzt hat, Hermann in seinem ideologischen Kampf gegen das Auto in inniger Waffenbrüderschaft zur Seite zu stehen“, so der Fraktionsvorsitzende wörtlich und stellt fest, dass es gegen dieses Urteil zu Luftreinhaltung  nur eine vernünftige Reaktion gegeben hätte: Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Berufung zu gehen. Die  Vorteile lägen nach Aussage Rülkes auf der Hand: Zum einen sei dies der Zeitgewinn für weitere Verbesserungsmaßnahmen ohne Fahrverbot gewesen und zum anderen eine  inhaltliche Überprüfung dieser höchst einseitigen und ideologischen Position.

„Nun hat die Landesregierung von allen Szenarien das schlechteste gewählt“, so Rülke und zählt auf: „Der CDU fallen ihre Fehler auf die Füße, der eifernde Verwaltungsrichter wittert den Auftritt seines Lebens und Winfried Hermann wittert die Chance, möglichst viele Fahrverbote durchzusetzen.“

Rülke stellt fest, dass im Jahr 2019 mehr als 188.000 Dieselfahrzeuge allein in der Region Stuttgart der Euronorm 4 und älter entsprächen und damit unter das Fahrverbot fielen. Im Jahr 2020 seien davon zusätzlich 183.000 Dieselfahrzeuge der Euronorm 5 in der Region Stuttgart betroffen, die unter ein bereits angedachtes schärferes Verbot fallen könnten. „Und vermutlich nach der Kommunal- und Europawahl auch fallen werden“, sagt Rülke voraus.

„Außerdem ist momentan völlig offen, wie dieses Fahrverbot kontrolliert werden soll“, so Rülke und zitiert den Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, der deutlich gemacht habe, dass die Stuttgarter Polizei derzeit allein personell gar nicht  in der Lage sei, die Autos an den Einfallstraßen anzuhalten, um in den Fahrzeugscheinen die Euronorm zu kontrollieren. Rülke dazu:  „Herr Kusterer bezeichnet dies als politisches Geplänkel. Ich sage: das ist schlichtweg Schwachsinn!“

Des Weiteren sei bei den von Grünen und CDU vorgesehenen Ausnahmen für das Handwerk vereinbart worden, dass diese nur Bestand hätten, wenn die Selbstverpflichtung des Handwerks Wirkung zeige. „Was das konkret heißen soll, ist völlig unklar“, so Rülke, „ich sage: das ist Schwachsinn!“

Zum 1.Juli 20 19 – wohlgemerkt nach der Kommunal- und Europawahl – solle die Situation zur Euronorm 5 neu bewertet werden. „Von einer Sprechklausel ist hier die Rede. Was das aber heißt, weiß keiner. Ich sage: das ist Schwachsinn!“, so Rülke und weiter: „Im Übrigen versteht kein Mensch, weshalb Fahrzeuge mit Euronorm 5 generell besser behandelt werden als mit Euronorm 4, wo doch im Realbetrieb manche Euro-4-Diesel weniger Stickoxid ausstoßen als einige Euro-5-Diesel.  Das ist abermals Schwachsinn!“

Zu den Forderungen aus der CDU, gegen mögliche weitere Maßnahmen des allmachtsphantasierenden Richters jetzt doch vor den Verwaltungsgerichtshof zu ziehen, stellt Rülke fest, dass es zwar unklar sei, was die Grünen dazu sagen, aber man sich schon denken könne, dass es der Verkehrsminister  Hermann nicht wolle. „Auch hier ist die CDU mal wieder eingeknickt“, so Rülke. Als einzigen Erfolg versuche die CDU nach Aussage Rülkes der Öffentlichkeit noch zu verkaufen, dass bauliche Maßnahmen in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Das stehe aber schon im Bundesverkehrswegeplan, so Rülke und weiter dazu: „Ein vollkommen wertloses Geschenk. Also erneut Schwachsinn!“

„Alles was die CDU erreicht hat ist wertlos“, kritisiert Rülke und an die Adresse des Innenministers und CDU-Landesvorsitzenden gerichtet: „Herr Strobl, Sie haben nach dem Loriot-Prinzip verhandelt. ‚Wo laufen sie denn?‘ heißt es auch in der Szene auf der Pferderennbahn. Und dann werden sie ähnlich wie dort gefragt haben: ‚Würden Sie, liebe Grüne, eventuell der CDU ein Zugeständnis machen? Nein? Gut, dann ist die Sache für uns erledigt.“

Rülke fordert für die  FDP/DVP Fraktion in dieser verfahrenen Situation drei Dinge:

Zum einen verlangt er von der Landesregierung, endlich die Randnotiz 41 des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts anzuwenden. Darin steht, dass ein „Verkehrsverbot“ „angemessen“ und für die vom Verbot Betroffenen „zumutbar“ sein müsse. Genau das sei nach Aussage Rülkes bei den Koalitionsbeschlüssen nicht der Fall. Des Weiteren sei es nach Aussage Rülkes falsch, auf Verbote zu setzen, um die Luft noch sauberer zu machen. Sinnvoll wäre vielmehr die Durchsetzung von Softwareupdates der Fahrzeuge, um den Abgasausstoß besser zu regeln. Schließlich seien  Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung weitaus hilfreicher als Verkehrsverbote. „Das gilt besonders für die traditionelle deutsche Stauhauptstadt Stuttgart“, so Rülke abschließend.

Zum heutigen Pressestatement des Ministerpräsidenten, der Fraktionsvorsitzenden von Grünen und CDU sowie des Verkehrsministers und der Wirtschaftsministerin,  in dem die Planungen für die Diesel-Fahrverbote im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgestellt wurden, nahmen der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der verkehrspolitische Sprecher, Jochen Haußmann, Stellung.

Rülke wörtlich:

„Die CDU kapituliert so total und folgenschwer wie selten zuvor vor den Grünen. Wir alle haben noch die Lippenbekenntnisse der Koalitionsparteien und insbesondere der CDU unter ihrem Vorsitzenden Strobl in den Ohren, wonach es das höchste Ziel sei, Fahrverbote mit allen Mitteln zu vermeiden. Dass das nicht stimmte, war zu ahnen, als  Grün-Schwarz auf Berufung bei der damaligen Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zu den Luftwerten verzichtete, wodurch wertvolle Zeit und tatsächliche Verbesserungsmöglichkeiten verlorengingen. Heute haben wir Gewissheit: Die ideologische Autofeindschaft der Grünen siegte. Die CDU wurde vom grünen Verkehrsminister Hermann und seinen vereinigten Ideologen mit allen Mitteln eiskalt über den Tisch gezogen. Das ist nicht nur für viele Dieselfahrer, die sich diese Fahrzeuge in gutem Glauben zulegten, eine schlechte Nachricht. Das ist ein verheerendes Signal für den gesamten Automobilstandort, wenn  wir in diesem Hochtechnologieland zu Fahrverboten greifen müssen. Eines ist gewiss: Das war nur der Anfang. Die nächsten Grenzwerte, Klagen und Fahrverbote warten schon in den Schubladen des grünen Verkehrsministers mit dem Ziel der total autofreien Städte.“

 

Haußmann dazu:

„Die Ungewissheit für Diesel-Fahrer bleibt. Es steht zu befürchten, dass Fahrverbote für Euro-5-Diesel  fest geplant sind. Offenbar geht es der Regierungskoalition nur darum, auf Zeit zu spielen und sich über die anstehende Kommunalwahl Ende Mai 2019 hinwegzuretten aus Furcht vor der Wut der Fahrer von neuen Euro-5-Dieseln.  Die böse Überraschung kommt im kommenden Jahr. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid wird am Neckartor auch Mitte nächsten Jahres nicht einzuhalten sein. Doch es geht den Koalitionspartnern nicht um Geduld, sondern um Ideologie. Mit wirklichen Bemühungen um Luftqualität hat das nichts mehr zu tun. Hier sind wir nämlich bereits auf einem guten Weg. Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts lässt  genügend Spielraum, ausdrücklich auch für den Fall, dass die Luft schneller besser wird. Es ist völlig unverhältnismäßig, den ganzen Bereich der Umweltzone Stuttgart dauerhaft mit Fahrverboten für moderne Autos zu überziehen.“