Arnold: Wir fühlen uns legislativ und politisch auf der ganzen Linie bestätigt
Bildungspolitische Sprecherin fordert Kultusministerium erneut auf, von Berufung abzusehen – Nach Vorlage der schriftlichen Begründung des Urteils des Verwaltungsgerichts Sigmaringen bezüglich der getrennten Führung der Klassen 7 bis 9 der Werkrealschule bekräftigt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Birgit Arnold, ihre Forderung an die baden-württembergische Kultusministerin, keine Berufung gegen dieses Urteil einzulegen.
„Akzeptieren Sie den Sigmaringer Richterspruch, Frau Ministerin! Er hat die rechtliche Klarheit geschaffen, die für die Verantwortlichen vor Ort entscheidend ist. Ein Berufungsverfahren würde Kommunen, Eltern, Schüler und Lehrer noch mehrere Monate lang im Ungewissen lassen.“Die FDP/DVP-Landtagsfraktion fühle sich voll und ganz in ihrer legislativen Arbeit bezüglich der Umsetzung der neuen Werkrealschule und in ihrem politischen Willen bestätigt. „Ich freue mich, dass meine diesbezüglichen Äußerungen in der Plenardebatte des Landtags am 8.7.2009 exemplarisch für den politischen Willen des Gesetzgebers in der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen herangezogen wurden“, so Arnold.Besonders begrüßt Birgit Arnold die Klarstellung des VG Sigmaringen, dass nach den klaren Vorgaben des Gesetzgebers zur Umsetzung der Werkrealschule in § 6 Abs. 2 Satz 2 SchG es dem Kultusministerium nicht zustehe, seine davon abweichenden Vorstellungen im Verwaltungswege durchzusetzen (S.18 f. der schriftlichen Urteilsbegründung), auch nicht im Rahmen eines Ermessens. Wenn überhaupt, so die schriftliche Urteilsbegründung, eröffne die „Kann-Regelung“ im genannten Paragraphen ein Ermessen des Schulträgers.