Bullinger: Klimaschutzgesetz nicht im Interesse der Umwelt und des Wirtschaftsstandortes
„Dieses Gesetz ist schwammig, unkonkret, ein Freibrief für die Regierung und nicht im Interesse der Umwelt und des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg.“ Mit diesen Worten begründete der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Friedrich Bullinger das Nein der FDP bei der Verabschiedung des „Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg“ im Landtag. Wie Bullinger sagte, halte er das Gesetz für „klimapolitisch weitgehend unwirksam“. Ohne wesentlich zur CO2-Minderung beizutragen, stelle es eine Gefährdung für Arbeits- und Forschungsplätze in Baden-Württemberg dar. Bullinger: „Ohne Zweifel sind wir alle für eine Reduzierung von Treibhausgasen, aber die Maßnahmen müssen effektiv sein und Sinn machen.“ Mit Hilfe des Gesetzes schaffe sich der Umweltminister auf dem Verordnungs- und Richtlinienweg am Parlament vorbei lediglich ein machtvolles Instrument zur Bevormundung von Wirtschaft und Bürgern. „Ich befürchte, dass Investoren künftig sehr genau überlegen werden, ob sie ihr Geld in Baden-Württemberg oder in Nachbarländer investieren“, so Bullinger.
Nach den Worten von Bullinger ist es viel wichtiger, sich mit „wirklichen Einsparpotentialen bei den Klimagasen“ zu befassen:
– steuerliche Anreize zur Gebäudesanierung,
– eine bessere Förderung von Blockheizkraftwerkanlagen,
– die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
– sowie bessere steuerliche Anreize für spritsparende Motoren.
Bei den Beratungen im Landtagsausschuss habe es gegenüber dem ursprünglichen Entwurf kaum Verbesserungen gegeben. Ohne eine volkswirtschaftliche Betrachtung sei dies ein Gesetz der populistischsten Art mit der Gefahr, dass die Exekutive Unsinniges tun könne. „Ich stelle mir eine demokratisch-legitimierte, ökologische und soziale Marktwirtschaft anders vor“, so Bullinger abschließend.