Pressemitteilung

11.Juni 2015 - Naturschutz

Bullinger: Neuordnung des Naturschutzes führt zu mehr Eingriffen in das Eigentum

In einer Landtagsdebatte über eine Neuordnung des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts kritisierte der FDP-Landtagsabgeordnete Friedrich Bullinger, dass es dem parlamentarischen Verfahren nicht dienlich sei, mit welcher Eile dieses Gesetz durch den Landtag „durchgehauen“ werden soll. Positiv sei, dass der Vorschlag der liberalen Fraktion, 100 wertvolle Alleen beispielhaft zu erhalten, letztlich aufgegriffen worden sei.

Es freue ihn auch, so Bullinger, dass der eine oder andere Unsinn von der grün-roten Landesregierung nicht ins Gesetz geschrieben worden sei. Den „Aufschrei von BUND und NABU“ als Reaktion auf den Gesetzentwurf wertete der Sprecher für den Ländlichen Raum der FDP-Fraktion „als gutes Zeichen“.

Kritisch sieht Bullinger die vorgesehene Verpflichtung der öffentlichen Hand zum Schutz der Natur, was eine zusätzliche „Ökologisierung der Pachtverträge auf Kosten der Landwirte“ bedeute. Es ist nach den Worten von Bullinger weiter zu befürchten, dass bei der Umsetzung des Gesetzes noch nicht absehbare Daumenschrauben – so wie bei der Durchführungsverordnung zum Jagdrecht – in Form von Richtlinien, Durchführungen und anderen Vorschriften angezogen werden. Die FDP-Landtagsfraktion werde dem Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmen. Bullinger: „Es wird zu mehr Bürokratie kommen, es wird stärker in das Eigentum eingegriffen, es wird von der Freiwilligkeit abgerückt, es erfolgt eine Verschiebung vom Vertragsnaturschutz in Richtung hoheitlicher Naturschutz – das ist nicht der Weg, den wir brauchen, um in Baden-Württemberg erfolgreich Naturschutz betreiben zu können.“