Pressemitteilungen

Klare Richtlinien und Unterstützung bei Schäden.

Es liegt eine Stellungnahme des Umweltministeriums zu einem Antrag (Drucksache 17/6286) vor, der sich mit den jüngsten Entwicklungen im Biber-Management des Landes und zum Biber-Modellprojekt befasst. Dazu nimmt der Antragsteller und naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, wie folgt Stellung:

“Die jüngsten Maßnahmen des Biber-Modellprojekts zeigen zwar eine gewisse Bereitschaft zur Anpassung und zum Eingreifen bei den Biberbeständen, doch sie bleiben hinter dem zurück, was für einen ausgewogenen Naturschutz und die Interessen der Land- und Forstwirtschaft notwendig ist. Die letale Entnahme von Tieren ist zwar stets eine Ultima Ratio, jedoch muss der Schutz privater und öffentlicher Ländereien gewährleistet werden,” erklärt Hoher.

Er bemängelt, dass eine systematische Erfassung von Biberschäden nicht geplant sei, was die Entwicklung langfristiger Managementstrategien erschwere. Zudem fehle es an einem landeseigenen Ausgleichsfonds für Biberschäden, der die Betroffenen unterstützt. “Unsere Landwirte und Waldbesitzer stehen im Mittelpunkt unserer ländlichen Gemeinschaften. Wir brauchen klare Richtlinien und Unterstützungssysteme, um die durch Biber verursachten Schäden effektiv zu kompensieren”, fordert Hoher.

Die Einbindung der Jägerschaft in das Managementprojekt und die Schulung zur letalen Entnahme seien positive Schritte. Doch es bleibe die Frage, ob diese Maßnahmen allein ausreichen, die Biberpopulation auf ein tragfähiges Maß zu regulieren und gleichzeitig die biologische Vielfalt zu schützen.

“Es ist Zeit für eine umfassende Strategie, die Prävention, aktives Management und nachhaltige Lösungen verbindet. Wir müssen sicherstellen, dass unser Ökosystem intakt bleibt und gleichzeitig die Rechte und das Eigentum unserer Bürger geschützt werden” so Hoher abschließend.

 

„Never Ending Story“ – Grün-Schwarze Windkraftpolitik fördert Doppelarbeit.

Zur Meldung, wonach der Bundesverband Windenergie e.V. die ineffizienten Planungsverfahren von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg kritisierte, äußerte sich der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, wie folgt:

„Nachdem Ministerpräsident Kretschmann seit einigen Wochen die Hoffnung in die eigene Windkraftpolitik endgültig verloren hat, sollte eine ‚Trendwende‘ beim Regierungshandeln noch vor dem Ende dieser Legislaturperiode erfolgen. Ein erster Schritt wäre es, die Task Force zur ‚Beschleunigung der Erneuerbaren‘ abzuschaffen. Anstatt die Prozesse in den Genehmigungsbehörden zu digitalisieren und zu verbessern, hat die Landesregierung im Jahr 2021 lieber ein nutzloses Gremium ins Leben gerufen, das die komplizierte Planungshilfe ‚Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn‘ geschaffen hat und Doppelarbeit bei den Regionalverbänden verursachte. Viele potenzielle Flächen für Windkraft mussten deshalb neu bewertet werden. Bei den betroffenen Bürgermeistern vor Ort hat diese Planungsgrundlage mehr Ärger und Verwirrung gestiftet, als dass sie die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt hätte.

Daher muss die grün-schwarze Windkraftpolitik noch in dieser Legislaturperiode ein Ende finden: Ein guter erster Schritt wäre es, wenn Ministerpräsident Kretschmann jetzt die nutzlose Task Force abschafft.“

Trotz Verdopplung der Ministeriumsstellen sind Fristverlängerungen unvermeidlich.

Heute geht es auch um einen Antrag der Grünen-Fraktion zum Thema Oberflächengewässer in Baden-Württemberg unter dem Aspekt der EU-Regelungen. Dazu äußerte sich der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

„Der Maßnahmenstau bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist ein schlechtes Zeichen für den Wasserschutz in Baden-Württemberg. Trotz der Verdopplung der Stellen im Umweltministerium auf über 420 Stellen, zeigen sich kaum Fortschritte. Genau diese Ineffizienz im Wasserwirtschaftsbereich war auch Thema in der Denkschrift des Rechnungshofes und damit im Finanzausschuss.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist ein effektives politisches Instrument, an dem wir Freie Demokraten weiter festhalten wollen. Doch es ist offensichtlich, dass Baden-Württemberg die wasserpolitischen Ziele bis 2027 nicht erreichen wird. Daher plädieren wir für eine einmalige Fristverlängerung, um die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

Allerdings darf eine Fristverlängerung nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Landesregierung keinen klaren wasserpolitischen Kurs verfolgt. Damit der ‚grüne Maßnahmenstau‘ schnell beseitigt werden kann, muss das Umweltministerium nun in Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien und den unteren Naturschutzbehörden an der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs arbeiten und die europäischen Zielvorgaben erreichen. Wir werden daher den kommenden Zwischenbericht im Jahr 2025 genau prüfen, um festzustellen, wie groß der Maßnahmenstau wirklich ist und ob bis wann eine Fristverlängerung sinnvoll erscheint.“

 

Es braucht schnelle Anpassungen im Wolfsmanagement durch die Landesregierung.

Zur Pressemitteilung des Umweltministeriums, wonach ein Rissverdacht aus der Gemeinde Glottertal im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gemeldet wurde, äußerte sich der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher, wie folgt:

„In Anbetracht wachsender Besorgnis um die Sicherheit unserer Weidetiere fordern wir dringendes Handeln vonseiten der Landesregierung. Dies betrifft nicht nur das Wolfsmanagement, sondern auch die Bedrohung durch ‚wildernde‘, also freilebende Hunde. Der Schutz von Weidetieren muss in allen Aspekten der Nutztierhaltung Priorität haben.

Die jüngsten Vorfälle, bei denen Nutztiere durch Hunde angegriffen wurden, zeigen, dass neben der Wolfsproblematik auch die Gefahr durch Hunde ernst genommen und entschlossen angegangen werden muss. Ich betone dabei die Notwendigkeit einer besseren Aufklärung und einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Nutztierhaltern, Hundebesitzern und lokalen Behörden. Ziel muss es unter anderem sein, Präventionsmaßnahmen zu stärken und die Sicherheit von Weidetieren umfassend zu gewährleisten.

Das Gebot der Stunde ist eine effiziente und pragmatische Anpassung des Wolfsmanagements. Die Aufnahme des Wolfs in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg und die Ermöglichung schneller Eingriffe bei Problemwölfen durch fachkundige Jäger sind wesentliche Schritte, um den Schutz von Weidetieren zu verbessern und gleichzeitig den Artenschutz zu wahren.

Ich appelliere an die Landesregierung, die aktuellen Herausforderungen ernst zu nehmen und durch ein ausgewogenes Management der Bedrohung für die Weidetierhaltung durch Wölfe und durch geeignete Maßnahmen auch der Bedrohung durch Hunde gerecht zu werden. Nur durch ein ganzheitliches Konzept kann der Schutz unserer wertvollen Kulturlandschaft und der darin lebenden Nutztiere sichergestellt werden.“

Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist notwendig, um Landwirte und Nutztierhalter zu schützen.

Die heutige Regierungsbefragung hat die FDP/DVP-Fraktion genutzt, das Umweltministerium zu den Auswirkungen der fortschreitenden Ausbreitung des Wolfs im Land und immer dringlicher werdenden Maßnahmen zum Schutz der Weidetierhaltung zu befragen. Der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, kommentiert die Regierungsbefragung wie folgt:

„Seit mehreren Jahren sieht die Landesregierung tatenlos zu, wie immer mehr Schafe, Ziegen und auch Rinder im Schwarzwald durch Wolfsangriffe getötet oder verletzt werden, oft trotz bestehenden Herdenschutzes. Das zeigt auch das jüngste Beispiel der Rudelangriffe im November. Besonders Rinder müssen stärker vor Wölfen geschützt werden. Entschädigungszahlungen müssen weniger bürokratisch gestaltet werden und greifen leider nicht am Problem selbst. Das Umweltministerium setzt weiterhin auf das Prinzip Hoffnung, anstatt das Wolfsmanagement zügig anzupassen, die Einstufung von Wölfen als Problemwölfe zu vereinfachen und den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufzunehmen. Die heutige Meldung der Europäischen Kommission ist jedoch ein positives Signal, endlich die strengen Schutzregeln für Wölfe zu lockern und den Wolf von „streng geschützt” auf ‚geschützt‘ herabzustufen.

Schaut man sich die Umfrageergebnisse zur Meinung der Bevölkerung zur Rückkehr des Wolfes genauer an, zeichnet sich ein differenziertes Bild ab. Die Bevölkerung romantisiert die Rückkehr des Wolfes nicht übertrieben und sieht durchaus auch die Risiken, die sich hierdurch ergeben. Die Auswirkungen nicht nur auf die Weidetierhaltung sind fatal. Geben Weidetierhalter aufgrund der Bedrohung durch den Wolf auf, kann auch unsere wertvolle Kulturlandschaft nicht erhalten werden. Schadenstiftende Wölfe müssen entnommen werden dürfen, doch Grün-Schwarz zögert weiterhin. Es braucht jetzt ein aktives Wolfsbestandsmanagement, das die Wolfspopulation auf ein verträgliches Niveau begrenzt und gleichzeitig den Belangen des Artenschutzes sowie dem Schutz von Menschen und Nutztieren Rechnung trägt.

Für uns Freie Demokraten steht fest, dass der Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg aufgenommen werden muss, damit schädliche Wölfe schneller, unbürokratischer von fachkundigen Jägern entnommen werden können.“

Frühzeitiges Angeln bei Kindern verbessert das Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und fördert den persönlichen Reifeprozess.

In der zweiten Beratung eines Gesetzentwurfs zur Herabsenkung des Alters für den Jugendfischereischein sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Das Mindestalter für den Jugendfischereischein sollte von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden – dies haben wir bereits im Jahr 2017 mit einem Gesetzesentwurf angestoßen. Gerne stehen wir für eine rechtssichere Umsetzung der Absenkung des Mindestalters im Fischereigesetz zur Verfügung, wenn sich die CDU in der Regierungskoalition diesbezüglich endlich durchsetzen sollte. Denn wir Freien Demokraten sehen im Angeln einen unentbehrlichen Teil des gelebten Natur- und Artenschutzes. Frühzeitiges Angeln bei Kindern verbessert das Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und fördert den persönlichen Reifeprozess. Was in anderen Bundesländern längst möglich ist, sollte auch in Baden-Württemberg gelebt werden können, wo noch sehr restriktive Regelungen gelten. Klar ist aber auch, dass wir mit dem vorliegenden, vollkommen untauglichen Gesetzesentwurf, dieses Ziel nicht erreichen können.“

 

Moderner Pflanzenschutz bedeutet Innovation anstatt pauschaler Verbote.

Anlässlich der Aktuellen Debatte ‚Für einen modernen Pflanzenschutz in der EU – mit unseren Landwirtinnen und Landwirten‘, meint der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger:

„Anstatt über die Pflanzenschutzpläne der EU zu debattieren, muss sich Grün-Schwarz beim Thema Pflanzenschutz an die eigene Nase fassen. Fakt ist, die Pläne der EU sind ungeeignet und gefährden die Zukunft der Landwirtschaft in Baden-Württemberg. Doch die Debatte der Landesregierung ist nur ein Scheingefecht für die Öffentlichkeit. Beim Pflanzenschutz kochen auf Landesebene Ministerpräsident Kretschmann und Landwirtschaftsminister Hauk schon lange ihr eigenes Süppchen. Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz verfolgen sie selbst völlig utopische, wissenschaftsferne Ziele zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und erschweren die Arbeit der Landwirte. Ohne ausreichenden Pflanzenschutz sinken Erträge. Das bestätigen zahlreiche Studien. Nahrungsmittel, die hierzulande nicht mehr produziert werden, müssen in anderen Teilen der Welt erzeugt werden oder auf bisher ungenutzten Flächen. In Summe steigt der Flächenverbrauch und der Druck auf die Artenvielfalt und das Klima erhöht sich. Dieses Vorgehen ist typisch für die Doppelmoral der Landesregierung, die sich den Klima- und Artenschutz so gerne auf die Fahne schreibt.

Es müssen bald 10 Milliarden Menschen auf dieser Welt ernährt werden, während gleichzeitig immer mehr Ackerland schwindet oder durch Dürren unbrauchbar wird. Die Landwirte brauchen jetzt das notwendige Rüstzeug, um ressourcenschonend und produktivitätssteigernd arbeiten zu können. Neben modernem Pflanzenschutz gehört dazu auch das Potenzial der neuen Züchtungsmethoden. Krankheitsresistente Pflanzen reduzieren Pflanzenschutzbedarf, klimaresilientere Pflanzen wachsen auch bei Dürre und Extremwetter. Während die Ampel im Bund dieses Potenzial erkannt hat, lehnt die Landesregierung es kategorisch ab. Eine solche Agrarpolitik ist unökologisch und riskant für die regionale Landwirtschaft. Sie ist angesichts der multiplen Krisen auf der Welt auch unethisch.

Wir in Baden-Württemberg können und müssen unseren Beitrag zur globalen Ernährungssicherung leisten. Ich fordere deshalb von der Landesregierung eine ideologiebefreite und wissenschaftsbasierte Diskussion über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und über moderne Züchtungsmethoden. Wir brauchen in der Landwirtschaft den Einsatz modernster Technik, neuer Züchtungsmethoden, die Digitalisierung und angemessenen Pflanzenschutz. Dann ist beides möglich: landwirtschaftliche Produktivität und Ressourcenschonung.“

 

Die Belange der Landwirtschaft und Nutztierhaltung kommen unter die Räder.

Zur Meldung, dass eine Wölfin drei Schafe und vier Ziegen in der Gemeinde Feldberg im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gerissen hat, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Grün-Schwarz muss sofort aufwachen. Immer mehr Weidetiere fallen dem Wolf zum Opfer. Die Meldungen von Wolfsangriffen häufen sich. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Übergriffige Wölfe müssen umgehend entnommen und bejagt werden. Die Landesregierung muss unserer Forderung nachkommen und den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen.

Ich fordere ein Wolfsmanagement, das der aktuellen Entwicklung gerecht wird. Die Belange der Landwirtschaft und Nutztierhaltung drohen ansonsten unter die Räder zu kommen.“

 

Die Landesregierung muss nachträglich die Planungsgrundlage Auerhahn und Windkraft ändern.

Auf eine parlamentarischen Initiative der FDP/DVP-Fraktion zu „Neue Planungsgrundlage Windkraftenergie und Auerhuhn“ (Drucksache 17/5307) liegt nun eine Antwort der Landesregierung vor. Unzufrieden damit zeigt sich der Antragsteller Dr. Christian Jung:

„Es zeigt sich, dass in den Ministerien nicht vernünftig gearbeitet wurde. Die Regionalverbände haben sich auf den Weg gemacht und ihre Planungen vorangetrieben. Die nachträgliche erneute Anpassung der Planungsgrundlage ‚Auerhuhn und Windkraft‘ stellt die Regionen vor große Herausforderungen. Wieder einmal müssen nun andere die Schlamperei der Landesregierung schultern. Bereits gestartete freiwillige Beteiligungsverfahren müssen wiederholt werden. Gerade beim Ausbau der Erneuerbaren Energien ist die Akzeptanz vor Ort jedoch von großer Bedeutung.

Deutlich wird aber auch: Es wird immer unwahrscheinlicher, dass die Landesregierung ihre selbstgesteckten Ausbauziele erreicht. Zu verschulden hat sie dies selber. Erneuerbare Energien dürfen nur an sinnvollen Standorten und auf Grundlage sauber ausgearbeiteten Planungsgrundlagen geplant werden.“

Mit der Bildung geht es immer weiter bergab.


Den Streit in der Landesregierung um eine Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald kommentiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, folgendermaßen:

 

„Das Land hat nun wirklich andere Sorgen als die Frage, ob ein kropfunnötiger Nationalpark noch einen Hektar größer wird oder nicht. Statt Energie und Streit darauf zu verwenden, über Flächen im Wald zu streiten, sollte sich diese Koalition lieber darum kümmern, dass es nicht bei der Bildung immer mehr bergab geht.“

Nicht nur Landwirte und Nutztierhalter sind die Leidtragenden, im Endeffekt betrifft die Wolfsproblematik alle.

Das Umweltministerium teilt heute mit, dass die in der Gemeinde Todtnau (Landkreis Lörrach) am 20. August aufgefundenen fünf toten Schafe von der am Schluchsee ansässigen Wolfsfähe mit der Registriernummer GW2407f gerissen wurden. Dazu meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Der Wolf breitet sich immer weiter ungestört bei uns im Land aus. Lässt er sich in unserem dicht besiedelten Land nieder, darf er bleiben. Somit ist ein uneingeschränktes Vorkommen des Raubtieres möglich. Die Landesregierung feiert die Rückkehr des Wolfes in unseren Naturraum als Erfolg. Der Fokus auf nur einzelne Tiere oder Arten gefährdet jedoch die Weidetierhaltung und mit ihr die Biodiversität. Sie sollte aber ihren Blick auf die Wolfsproblematik weiten und den gesamten Naturraum betrachten. Ich fordere von der Landesregierung, ein Wolfsmanagement umzusetzen, das den aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt.

Die Ausbreitung des Wolfes bei uns im Land; die Fähe GW2407f, die für die Wolfsrisse in Todtnau verantwortlich ist, wurde erstmals Anfang des Jahres – nachdem sie im Münstertal Ziegen gerissen hatte – nachgewiesen und hat seitdem mit einem territorialen Rüden Nachwuchs bekommen, also ein Rudel gebildet. Das darf Grün-Schwarz nicht länger ignorieren. Die Gemeinde Todtnau, in der die fünf Schafe gerissen wurden, ist Teil des Fördergebietes Wolfsprävention Schwarzwald, in dem das Land die Anschaffung und den Unterhalt von Weidezäunen und Herdenschutzmaßnahmen fördert. Herdenschutzmaßnahmen bieten jedoch keinen vollumfänglichen Schutz und stellen gerade für Weidetierhalter im Nebenerwerb eine enorme zusätzliche Belastung und Herausforderung dar. Zudem zerschneiden Weidezäune unsere Kulturlandschaft und wirken sich somit auf die Biodiversität aber auch auf andere Aspekte wie den Tourismus aus. Der Wolf ist ein Raubtier ohne natürliche Feinde und muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufgenommen werden.“

 

Die Belange der Landwirtschaft und der Nutztierhaltung dürfen nicht unter die Räder kommen.


Zur Meldung, dass eine Wildkamera auf Gemeindeebene Schluchsee im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald einen Wolfswelpen fotografiert hat, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

 

„Wir brauchen neue Lösungsansätze im Umgang mit dem Wolf. Wer, wie die Landesregierung, nur einzelne Tiere oder Arten im Blick hat, der gefährdet die Biodiversität. Wir müssen den gesamten Naturraum betrachten. Die Landesregierung muss auf die erste Rudelbildung im Land reagieren. Sie muss jetzt umgehend für ein Wolfsmanagement sorgen, das der aktuellen Entwicklung gerecht wird. Die Belange der Landwirtschaft und Nutztierhaltung dürfen nicht unter die Räder kommen.

 

Die Landesregierung muss unserer Forderung nachkommen, die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen auszuweiten und die Verfahren zu entbürokratisieren. Vor allem aber muss die Landesregierung eine unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs verhindern, denn Herdenschutzmaßnahmen schützen nicht zu 100 Prozent. Deshalb muss der Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufgenommen werden. Er ist und bleibt ein Raubtier ohne natürliche Feinde. Niemand weiß, was eine weitere Ausbreitung für unser dicht besiedeltes Land bedeutet.“

 

Die Bundesgartenschau ist ein Motor der Stadtentwicklung.


Gerne folgte die FDP/DVP-Landtagsfraktion der Einladung der Stadt Mannheim zur Bundesgartenschau Mannheim. Bei der gemeinsamen Begehung des Geländes (Dienstag, 25. Juli) meinte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Bundesgartenschau Mannheim hat die zukunftsrelevanten Fragestellungen fest im Blick: Energie, Klima und Ernährungssicherheit. Sie ist Präsentationsfläche für die herausragenden Leistungen des Gärtnerhandwerks und ein Motor der Stadtentwicklung. Durch das neue gestaltete Spinelli-Gelände haben die Mannheimer nun eine sich über sieben Kilometer erstreckende, zusammenhängende Grünfläche mit zahlreichen Aufenthaltsmöglichkeiten. Die Bundesgartenschau in Mannheim setzt damit die stadtentwicklungspolitische und städtebauliche Erfolgsgeschichte der Gartenschauen im Land fort. Sie ist ein herausragendes Beispiel, wie man mit grüner Infrastruktur das Stadtklima verbessert und die Stadt als Wirtschaftsstandort weiterbringt. Ein Zukunftsbeitrag ganz im Sinne der FDP.

Dabei kommt dem Garten- und Landschaftsbau in Baden-Württemberg eine herausragende Rolle zu. Er ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und ein wettbewerbsfähiger sowie nachhaltiger Arbeitgeber. Der Verband für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V. hat mit seinen Mitgliedsbetrieben wieder einmal herausragende Arbeit geleistet. Die Gärten demonstrieren die einzigartige Gestaltungskunst der Garten- und Landschaftsbetriebe im Land. Die FDP/DVP-Landtagfraktion wird dem Verband für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V. und seinen Mitgliedsbetrieben auch in der Zukunft ein verlässlicher Ansprechpartner sein.“

Landesregierung stellt dem Tier bundesweit am wenigsten Lebensraum zur Verfügung.


Zur Meldung, dass Experten der Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) empfehlen, den Umgang mit Rotwild im Land neu zu regeln, das Landwirtschaftsministerium aber bis heute am aus seiner Sicht bewährten Konzept der Rotwildgebiete festhält, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Beim Umgang mit Rotwild zeigt sich die grün-schwarze Doppelmoral beim Artenschutz. Während sich Wolf, Biber, Kormoran und Co. überall im Land ungehindert ausbreiten können und die Existenz unserer Weidetierhalter, Landwirte oder Fischer bedrohen, stellt man dem Rotwild bundesweit am wenigsten Lebensraum zur Verfügung, gerade einmal 4 Prozent der Landesfläche.

 

Die Experten der FVA haben recht. Auch wir haben die Landesregierung in der Vergangenheit mehrfach aufgefordert, den Umgang mit Rotwild neu zu regeln. Sie lässt aber bis heute keinerlei Bereitschaft erkennen, für ein ganzheitliches Wildtiermanagement zu sorgen. Damit nimmt sie billigend in Kauf, dass unserem Wappentier die genetische Verarmung droht. Das belegen zahlreiche Studien.

 

Grün-Schwarz muss für einen zeitgemäßen Artenschutz sorgen und dabei die berechtigen Anliegen aller betroffenen Akteure wie der Waldbesitzer und der Landwirte zum Ausgleich bringen.“

 

Das Land sieht untätig zu, wie die Fischbestände in Baden-Württemberg immer weiter zurückgehen.

In der Landtagsdebatte um den Erhalt der Fischbestände in Baden-Württemberg meint der Sprecher für Natur- und Artenschutz der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Landesregierung kapituliert vor dem Kormoran und opfert dafür die Bodenseefischerei. Seit Jahren weise ich auf den Rückgang unserer Fischbestände hin. Die Ursachen sind vielschichtig. Für eine Ursache müssen wir aber nur an die Ufer unserer Seen und Flüsse schauen: Die massive Ausbreitung des Kormorans in Baden-Württemberg, insbesondere am Bodensee.

Das Ergebnis sehen wir jetzt am Bodensee. Im vergangenen Jahr gingen den Berufsfischern dort nur noch 21 Tonnen Felchen ins Netz, im Jahr davor waren es noch 107 Tonnen. Am Bodensee haben wir jetzt ein Fangverbot für Bodenseefelchen. Ganze drei Jahre lang. Der Einzige, der davon einen Vorteil hat, ist der Kormoran. Er findet jetzt noch mehr Felchen zum Fraß vor. Dass das Land den Bodenseefischern dafür ermöglicht, vermehrt andere Fische wie den Barsch fangen zu dürfen, ist ein Irrweg. Barsche leben in den Uferbereichen des Sees und sind dort der Fraßaktivität des Kormorans ganz besonders ausgesetzt. Sie werden regelmäßig in großen Zahlen in Kormoranmägen gefunden. Es bleibt also nur abzuwarten, bis auch die Existenz der Barsche im Bodensee bedroht ist.

Wir fordern ein international abgestimmtes Management des Kormorans, insbesondere am Bodensee, das dessen Anzahl langfristig auf ein Maß verringert, bei dem der Einfluss auf fischwirtschaftlich wichtige und gefährdetet Fischarten gegenüber dem jetzigen stark reduziert wird und zu einer Erholung der Fischbestände und einem Erhalt gefährdeter Fischarten beiträgt. Die Fische und unsere Fischer im Land dürfen nicht länger die Verlierer der Untätigkeit dieser Landesregierung sein.“

Die Landesregierung muss sich ein Beispiel an der Schweiz nehmen.


Die Schweiz hat am 1. Juli eine Änderung des Jagdgesetzes vorgenommen. Danach erlaubt das Gesetz nun eher den Abschuss eines Einzelwolfs. Bedingung ist nämlich, dass das Tier innerhalb von vier Monaten mindestens sechs – statt wie vorher zehn – Schafe oder Ziegen getötet hat. Am heutigen 3. Juli wurde so der erste Wolf zum Abschuss freigegeben. Dazu meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

 

„Das Land muss sich im Umgang mit dem Wolf ein Beispiel an der Schweiz nehmen. Die Lockerung des Schweizer Jagdgesetzes ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Der Abschuss von Problemwölfen muss auch in Baden-Württemberg schneller, unbürokratisch und rechtssicher erfolgen können.

 

Die Landesregierung muss – insbesondere angesichts der Tatsache, dass der Wolf sich in Baden-Württemberg immer weiter ausbreitet – das Tier in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufnehmen. Zeitgemäßer Natur- und Artenschutz bedeutet ganzheitliches Wildtiermanagement. Die Landesregierung aber stellt den Schutz des Wolfs vor alle anderen Tierarten im Land.“

 

Wolf im Porträtmodus

Wir müssen die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs verhindern.

Jetzt auch in Laichingen im Alb-Donau Kreis: Das Umweltministerium hat den Fund eines toten Wolfes bestätigt – außerhalb eines Fördergebiets Wolfsprävention. Bei dem Tier handelt es sich um einen bisher nicht erfassten Rüden. Dazu meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Der Fund bestätigt erstens, dass die Zahl der Wölfe im Land viel höher ist als die drei vom Umweltministerium als sesshaft angegebenen Wölfe im Schwarzwald. Zweitens bestätigt er, dass es dem Wolf völlig egal ist, wo er sich ausbreitet und gegebenenfalls sein Futter sucht. Für die Tierhalter, die ihre Tiere auf Weiden außerhalb der vom Land definierten Fördergebiete Wolfsprävention halten, ist das aber nicht egal. Sie müssen nicht nur um das Leben ihrer Tiere fürchten, sondern bleiben auch noch auf den Kosten für den vermeintlichen Herdenschutz sitzen. Nur innerhalb eines Fördergebietes Wolfsprävention unterstützt das Land die Anschaffung und den Unterhalt von Weidezäunen und Herdenschutzhunden finanziell.

Die Landesregierung muss endlich auf die zunehmende Ausbreitung des Wolfs reagieren. Sie muss unserer Forderung nachkommen und die Verfahren zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ausweiten und verschlanken. Vor allem aber muss sie eine unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs verhindern, denn Herdenschutzmaßnahmen schützen nicht zu 100 Prozent.

Wir brauchen ein Wolfsmanagement, das der Situation gerecht wird. Der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufgenommen werden. Er ist und bleibt ein Raubtier ohne natürliche Feinde. Niemand weiß, was eine weitere Ausbreitung für ein dicht besiedeltes Land wie Baden-Württemberg bedeutet.“

Die Landesregierung hätte vor allem die Kormoranproblematik seit Jahren angehen müssen.

Die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) hat entschieden, dass in den kommenden drei Jahren Felchen im Bodensee nicht mehr gefangen werden dürfen, um deren Bestand zu retten. Dazu meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Das Fangverbot ist keine Lösung, um den Bestand der Felchen im Bodensee zu retten. Die Ursachen für den Rückgang des Bestands sind vielschichtig. Die Folgen des Fangverbots für die Berufsfischer sind fatal. Sie müssen nun dabei zusehen, wie Felchen aus dem Ausland importiert werden, um die Nachfrage von Gastronomie und Tourismus weiter zu bedienen.

Vor allem die Massenvermehrung von Stichlingen, die invasive Ausbreitung der Quaggamuschel und die explosionsartige Vermehrung des Kormorans haben zum Rückgang des Bestands der Bodensee-Felchen geführt. Der streng geschützte Kormoran frisst fast ein halbes Kilogramm Fisch pro Tag. Das wirkt sich auf den Fischbestand insgesamt aus. Auch Barsche und die meisten anderen Wirtschaftsfischarten in den Uferbereichen des Sees sind der Fressaktivität des Kormorans schutzlos ausgesetzt, sie werden regelmäßig in großen Zahlen in Kormoranmägen gefunden. Die Landesregierung kennt all diese Probleme seit Jahren – genauso lange schiebt sie ein konkretes Vorgehen auf die lange Bank.

Um den Bestand der Bodensee-Felchen zu retten, braucht es umgehend ein international abgestimmtes Management zum Kormoran, zu den Stichlingen und ein gezieltes Vorgehen bei der Ausbreitung der Quagga-Muschel. Das Felchen-Fangverbot ist jedenfalls keine Lösung, sondern ein Schlag ins Gesicht der Berufsfischer am Bodensee.“

 

Mit der Rudelbildung ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Zahl der Problemwölfe steigt.


Zur Meldung des Umweltministeriums, dass es erstmals einen klaren Hinweis gibt, wonach Wölfe im Südschwarzwald Nachwuchs bekommen haben, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

 

„Dass es zur Rudelbildung kommen wird, war absehbar. Die Landesregierung darf die Augen nicht mehr länger vor der Realität verschließen. Sie muss eine unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs verhindern. Ich appelliere deshalb an Umweltministerin Walker, die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht nicht länger abzulehnen. Wir brauchen jetzt schnellstmöglich ein Wolfsmanagement, das der gegenwärtigen Situation gerecht wird. Der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufgenommen werden.

 

Das bedeutet nicht, dass jeder Wolf, der nach Baden-Württemberg kommt, abgeschossen werden soll. Aber Problemwölfe müssen unbürokratisch entnommen werden können. Wenn ein Wolf in eine Herde einfällt und Dutzende von Tieren reißt, dann ist das ein Problemwolf.

 

Niemand weiß, was passiert, wenn Wölfe in einem dicht be- und stark zersiedelten Land wie Baden-Württemberg in hoher Dichte auftreten. Die Wahrscheinlichkeit, dass mit einer Rudelbildung die Zahl der Problemwölfe im Land steigt, ist hoch. Auf EU-Ebene muss der Schutzstatus des Wolfs gesenkt werden. Der aktuelle Artenschutz beim Wolf ist völlig veraltet. Der Wolf ist nicht mehr vom Aussterben bedroht. Wir können nicht nur einzelne Tiere oder Arten im Blick haben, wir müssen den gesamten Naturraum betrachten. Wir brauchen ein ganzheitliches Wildtiermanagement.“

 

 

Der Artenschutz beim Wolf ist veraltet.


Welcher Weg ist der richtige im Umgang mit der Rückkehr des Wolfs in den Schwarzwald? Diese Frage diskutierten der Sprecher für Land- und Forstwirtschaft der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, der Sprecher für Agrarpolitik, Georg Heitlinger und der Vorsitzende des Landtagsausschusses Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Daniel Karrais am Montag (22. Mai) mit Markus Kaiser (Vorstand Erzeugergemeinschaft Schwarzwald Bio-Weiderind), Klaus Lachenmaier (Referent für Wildbiologie Landesjagdverband), Anette Wohlfarth (Geschäftsführerin Landesschafzuchtverband) und über 80 Teilnehmenden in Hinterzarten.

 

Georg Heitlinger eröffnete die Diskussionsrunde: „Seit der Rückkehr des Wolfes reden sich Wolfsbefürworter und Wolfsgegner in der Landesregierung die Köpfe heiß, ohne dass Bewegung in die Materie gekommen ist. Wir Freie Demokraten setzten uns im Landtag für einen zeitgemäßen Umgang mit dem Wolf und eine sachgemäße Diskussion ein. Dass immer mehr Wölfe zuwandern und wir noch in diesem Jahr mit einer Rudelbildung rechnen müssen, stellt Weidetierhalter, Tourismus und die Gesellschaft vor völlig neue Herausforderungen, die wir lösen müssen. Das gelingt aber nur, wenn wir alle beteiligten Akteure wie heute Abend an einen Tisch bringen.“

 

Klaus Lachenmaier ergänzte: „Aktuell leben bei uns drei männliche Wölfe im Schwarzwald. Dass bald auch weibliche Tiere zu uns kommen und es zur Rudelbildung kommen wird, ist ein natürlicher biologischer Prozess. Wir sind in Baden-Württemberg stark besiedelt. Der Wolf ist aber sehr flexibel und anpassungsfähig. Wir brauchen unbürokratische und praxistaugliche Möglichkeiten zur Entnahme von Problemwölfen und wir müssen das Wildtiermanagement endlich ganzheitlich betrachten. Während zum Beispiel das Rotwild bei uns nur auf vier Prozent der Landesfläche leben darf, kann sich der Wolf ungehindert ausbreiten. Der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) aufgenommen werden.“

 

Markus Kaiser schilderte die Situation der Rinderhalter in der Region: „Seit ein Wolf mehrfach auch erwachsene Rinder gerissen hat, ist die Verunsicherung unter uns Betrieben hier im Südschwarzwald groß. Bei uns ist eine Rinderhaltung ohne Weidegang so gut wie nicht möglich. Ein Wolfsriss bedeutet immer auch traumatisierte Herden. Wir Viehhalter leben davon, dass unsere Kühe und Rinder die unter Naturschutz stehenden Wiesen in den Schwarzwaldhöhen abgrasen. Der Wolf kann nichts für seine Natur. Er passt aber nicht in die Kulturlandschaft Schwarzwald, denn er ist und bleibt ein Raubtier ohne natürliche Feinde. Es geht hier schlicht um unsere Existenz.“

 

Dass eine weitere Ausbreitung des Wolfs im Land die Existenz der Weidetierhaltung bedroht, machte auch Anette Wohlfarth deutlich: „Alle drei Wölfe, die bei uns leben, verüben regelmäßig Übergriffe auf Weidetiere. Herdenschutzmaßnahmen schützen nicht zu 100 Prozent. Wir brauchen eine Obergrenze. Wölfe, die übergriffig sind, müssen umgehend und ohne bürokratischen Aufwand entnommen werden. Die Pflege unserer Kulturlandschaft, der Erhalt der Artenvielfalt und das gesellschaftliche Gemeinwohl sind wichtiger als die Rückkehr des Wolfes.“

 

Klaus Hoher erklärte: „Die Landesregierung muss aus ihrem ideologischen Märchen vom guten Wolf erwachen und unserer Forderung nachkommen, den Wolf in das Schutzmanagement des JWMG aufzunehmen. Das JWMG ermöglicht ein abgestimmtes Handlungsmanagement zwischen Jagd und Naturschutz. Stattdessen ruft das Land zum Wettrüsten mit Herdenschutzmaßnahmen auf. Flächendeckend aufgestellte Schutzzäune aber zerschneiden das Landschaftsbild in allen Regionen massiv. Das hat negative Folgen für andere Wildtiere und beeinflusst langfristig auch den Tourismus in der Region negativ. Auch diesen Faktor dürfen wir in der Diskussion nicht vernachlässigen.“

 

Daniel Karrais zog Resümee: „Es gibt im Umgang mit dem Wolf noch viel zu tun, wesentlich ist ein guter Dialog mit und zwischen allen Beteiligten. Extrempositionen helfen uns nicht weiter. Die Kostenübernahme von Herdenschutzmaßnahmen sowie die Entschädigungszahlungen müssen weniger bürokratisch zu gestaltet werden. Auf europäischer Ebene ist deshalb eine Statusänderung in der FFH-Richtlinie von Anhang IV „streng geschützt“ zu Anhang V „bedingt geschützt“ geboten. In jedem Fall aber brauchen wir ein rechtssicheres Bestandsmanagement. Dieses muss letztlich auch europarechtskonform ausgestaltet sein. Dafür setzen wir Freie Demokraten uns auf Landes- und Bundesebene ein.“

 

 

 

Wir brauchen ein rechtssicheres Bestandsmanagement.


Zur Forderung von Landwirtschaftsminister Hauk nach einer Änderung des Bundesjagdgesetzes, damit der Wolf in den Katalog der jagdbaren Arten aufgenommen werden kann, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Ich bin froh, dass Minister Hauk endlich erkannt hat, dass Herdenschutz nicht zu 100 Prozent schützt vor dem Wolf und er deshalb ins Jagdrecht aufgenommen werden muss. Leider kommt diese Erkenntnis für die bereits über 400 gerissenen Tiere seit der Rückkehr des Wolfs im Jahr 2015 zu spät. Minister Hauk hätte selbst seit Jahren handeln können, anstatt nun die Verantwortung auf den Bund abzuschieben. Er hätte schon lange den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) aufnehmen können. Mit diesem Gesetz haben wir in Baden-Württemberg ein einmaliges Instrument. Es schafft einen verlässlichen Rechtsrahmen. Es ermöglicht ein abgestimmtes Handlungsmanagement zwischen Jagd und Naturschutz. Hauks Forderung nach einer Änderung des Bundesjagdrechts ist also reine Effekthascherei.

 

Zwingend ist in der aktuellen Situation, dass wir eine unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs verhindern. Kommt es zur Rudelbildung, steigt auch das Risiko, dass wir mehr Problemwölfe im Land haben werden. Wir wissen überhaupt nicht, was passiert, wenn Wölfe in einem derart dicht be- und stark zersiedelten Land wie Baden-Württemberg in hoher Dichte auftreten.

 

Außerdem brauchen wir eine Änderung des Schutzstatus des Wolfs. Der Artenschutz beim Wolf ist völlig veraltet. Auf europäischer Ebene ist deshalb eine Statusänderung in der FFH-Richtlinie von Anhang IV ‚streng geschützt‘ zu Anhang V ‚bedingt geschützt‘ geboten. Wir brauchen eine Artenschutzpolitik ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dramatisierung und ohne romantische Verklärung und ein ganzheitliches Wildtiermanagement. Wir dürfen nicht länger nur einzelne Tiere oder Arten im Blick haben, wir müssen den gesamten Naturraum betrachten. Es braucht ein ganzheitliches Wildtiermanagement. Der Wolf ist schon lange nicht mehr vom Aussterben bedroht, dafür aber bald die Weidetierhaltung.“

 

Klaus Hoher

Kommt es zur Rudelbildung, steigt auch das Risiko, dass wir mehr Problemwölfe im Land haben.


Zur Meldung, dass Umweltministerin Walker mit einem erweiterten Herdenschutzkonzept verstärkt auch Betriebe mit Rinderhaltung im Schutz gegen Wölfe unterstützen will, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Ich bin froh, dass Ministerin Walker erkannt hat, dass nicht nur Schaf- und Ziegenhalter, sondern auch Rinderhalter beim Herdenschutz gegen den Wolf unterstützt werden müssen. Herdenschutz ist aber nicht flächendeckend möglich und schützt nicht zu 100 Prozent vor dem Wolf. Zwingend ist in der aktuellen Situation, dass wir eine unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs verhindern. Kommt es zur Rudelbildung, steigt auch das Risiko, dass wir mehr Problemwölfe im Land haben werden. Wir wissen überhaupt nicht, was passiert, wenn Wölfe in einem derart dicht be- und stark zersiedelten Land wie Baden-Württemberg in hoher Dichte auftreten.

 

Die Landesregierung muss unserer Forderung nachkommen und den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) aufnehmen. Wir dürfen nicht länger nur einzelne Tiere oder Arten im Blick haben, wir müssen den gesamten Naturraum betrachten. Es braucht also ein ganzheitliches Wildtiermanagement. Der Wolf ist schon lange nicht mehr vom Aussterben bedroht, dafür aber bald die Weidetierhaltung.“

 

Die FDP fordert einen sachgerechten Umgang mit dem Wolf.


Die FDP/DVP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, für einen zeitgemäßen Natur- und Artenschutz und ein ganzheitliches Wildtiermanagement im Umgang mit dem Wolf zu sorgen. Anlässlich der Debatte im Landtag erklärt der natur- und artenschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Der grün-schwarze Tanz mit dem Wolf ist ein Fiasko für Tier und Mensch. Während der eine Teil der Landesregierung den Wolf heiligspricht, dramatisiert ihn der andere Teil. Wir fordern einen sachgemäßen Umgang mit dem Wolf und ein aktives Bestandsmanagement. Der Wolf ist und bleibt, was er ist – ein Raubtier ohne natürliche Feinde, das bald, so sagen es Experten voraus, erste Rudel bilden wird. Niemand weiß, was passiert, wenn Wölfe in einem dicht be- und stark zersiedelten Land wie Baden-Württemberg in hoher Dichte auftreten. Die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs in Baden-Württemberg ist also eine Zeitbombe.

 

Es ist eine Tatsache, dass wir dem Wolf in Baden-Württemberg weder den Lebensraum, noch die Futtergrundlage bieten können, die er wirklich braucht. Das ist auch ein Grund dafür, dass hierzulande vor allem Nutztiere zur Beute des Wolfs werden. Bei Übergriffen kommt er dann aber gar nicht zum fressen, weil er durch die anderen rennenden Tiere immer wieder unterbrochen bzw. sein Jagdtrieb getriggert wird. Das führt dazu, dass er oft mehr Nutztiere tötet, als er fressen kann. Die Existenz der Weidetierhaltung und die Biodiversität stehen so auf dem Spiel. Wir können es uns nicht mehr leisten, länger nur einzelne Tiere oder Arten im Blick zu haben. Wir müssen den gesamten Naturraum betrachten.

 

Die Landesregierung muss unserer Forderung nachkommen und den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufnehmen. Wir brauchen ein ganzheitliches Wildtiermanagement. Das Land darf die Weidetierhalter nicht länger im Stich lassen. Der Schadenausgleich muss vereinfacht und beschleunigt werden. Das bedeutet auch die Schaffung einer Beweislastumkehr bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Der Artenschutz beim Wolf ist völlig veraltet. Auf europäischer Ebene ist deshalb eine Statusänderung in der FFH-Richtlinie von Anhang IV „streng geschützt“ zu Anhang V „bedingt geschützt“ geboten.

 

Wir brauchen eine Natur- und Artenschutzpolitik ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dramatisierung und ohne romantische Verklärung. Damit schützen wir nicht nur den Menschen und andere Tiere vorm Wolf, sondern langfristig vor allem auch den Wolf. Denn, wenn die Stimmung erst einmal kippt und die Akzeptanz für das Raubtier sinkt, badet das letztlich der Wolf aus.“

 

Ein unkontrolliertes Ausbreiten des Wolfs muss verhindert werden.

Experten zufolge muss man sich in Baden-Württemberg auf eine baldige Rudelbildung von Wölfen einstellen. Dazu meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Landesregierung konzentriert sich zu einseitig auf den Schutz des Wolfs und setzt damit die heimische Weidetierhaltung aufs Spiel. Sie muss unbedingt eine unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs verhindern. Wir brauchen zeitgemäße Lösungsansätze im Umgang mit dem Wolf. Der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) aufgenommen werden. Wir dürfen nicht länger nur einzelne Tiere oder Arten im Blick haben, sondern wir müssen den gesamten Naturraum betrachten.

Das Land aber investiert lieber Unsummen in Herdenschutzmaßnahmen, deren Wirkung fraglich ist. Seit 2018 hat es rund zehn Millionen Euro in den vermeintlichen Schutz der Nutztiere vor Angriffen durch den Wolf gesteckt. Herdenschutz ist aber nicht flächendeckend möglich und schützt nicht zu 100 Prozent. Der Wolf ist schon lange nicht mehr vom Aussterben bedroht, dafür aber bald die Weidetierhaltung.“

Klaus Hoher

Der Luchs hat einen Flächenanspruch, den wir ihm schlicht nicht bieten können.

Landwirtschaftsminister Peter Hauk will im Rahmen des Luchs-Auswilderungsprojekts im kommenden Herbst das erste Luchsweibchen auswildern. Weitere sollen in den kommenden vier Jahren folgen, darunter auch Züchtungen- Dazu meint der artenschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Artenschutzromantik der Landesregierung kennt keine Grenzen mehr. Jetzt will sie auch noch Luchse verkuppeln. Der Luchs ist ein wunderbares Tier, das will ich gar nicht bestreiten, aber es fehlen ihm bei uns schlicht die Futtergrundlage, die entsprechenden Flächen und die verkehrsfreien Zonen, die er für sein großes Revier braucht. Baden-Württemberg ist eine der am dichtesten besiedelten Regionen in Europa und hat eines der dichtesten Verkehrsnetze. Fast alle wiederangesiedelten Luchspopulationen in Deutschland haben außerdem eine deutlich geringere genetische Vielfalt als die natürlichen Vorkommen.

Die Landesregierung muss endlich ihre rosarote Brille absetzen. Sie darf beim Artenschutz nicht länger in Landesgrenzen denken. Artenschutz muss europäisch gedacht werden. Die Reviere des Luchses können mehr als 200 Quadratkilometer groß sein. Der Luchs hält sich dabei nicht an Landesgrenzen.

Das Geld, das Landwirtschaftsminister Hauk in die Hand nimmt, um mit übertriebener Akribie die Wiederansiedlung des Luchses voranzubringen, sollte er besser in die Unterstützung der Weidetierhalter stecken. Sie müssen sich effektiv vor dem Wolf, dessen unkontrollierte Ausbreitung die Landesregierung unterstützt, schützen können und im Schadensfall unbürokratisch entschädigt werden.“