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Die vom Umweltministerium beschworene „Verständigungspolitik“ stößt an ihre Grenzen.

 

Anlässlich der andauernden Besetzung des Altdorfer Waldes durch Klimaaktivisten, die den geplanten Kiesabbau verhindern wollen, fordert der forst- und agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Landesregierung riskiert durch ihre abermalige Untätigkeit einen Präzedenzfall für die Region und das gesamte Land zu schaffen. Schon Ende 2020 musste eine Spezialeinheit der Polizei die Baumbesetzung eines Klimaaktivsten beenden. Trotzdem besetzten im Anschluss weitere Aktivisten einen anderen Baum. Damals wollten sie erreichen, dass Ravensburg in Sachen Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangeht. Nun soll der Kiesabbau im Altdorfer Wald verhindert werden. Wenn eine Versammlung aufgelöst werden muss, muss dies zeitnah durchgesetzt werden und darf sich nicht über Wochen hinziehen. Ansonsten werden in Zukunft immer mehr Aktivisten die gleichen Rechte für sich reklamieren und darauf setzten, dass der Staat schon nicht eingreifen wird. Der Klimawandel ist eine Menschheitsaufgabe, die sich nur im Konsens lösen lässt. Dramatik hilft hier gar nichts. Wenn der Tabubruch zur Regel wird, erschöpft sich der Effekt. “

 

Die umwelt- und wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, erklärt:

 

„Der aktuelle Protest der Klimaaktivisten zeigt, dass die vom Umweltministerium beschworene „Verständigungspolitik“ an ihre Grenzen stößt. Es ist Aufgabe des Staates, dass ordnungsgemäß erfolgte und rechtskräftige Genehmigungsverfahren zur Rohstoffsicherung und -gewinnung auch umgesetzt werden. Die Sicherung heimischer Rohstoffvorkommen ist als hoheitliche Daueraufgabe der Daseinsvorsorge unverzichtbar und muss langfristig betrieben werden. Integrierte Projekte, bei denen der Abbau von Rohstoffen als Mittel zum Zweck genutzt wird, bieten eine Lösungsperspektive für Nutzungskonflikte, nicht aber die Duldung des Staates wochenlanger Baumbesetzungen durch Klimaaktivisten“.

Landesregierung verkauft Schottergartenverbot als die Lösung im Kampf gegen das Artensterben, obwohl sie nicht einmal weiß, wie viele es davon im Land gibt.


Als „planlos“ bezeichnet der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, das Vorgehen der Landesregierung beim Schottergartenverbot:

„Der grün-schwarze Rosenkrieg, den Umweltminister Untersteller und Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut seit Monaten über die Auslegung des von ihnen selbst beschlossenen Verbots von Schottergärten für bereits angelegte Altbestände bieten, ist offenbar nicht schon bizarr genug. Nun bringt unsere diesbezügliche Kleine Anfrage (Drucksache 16/8611) auch noch ans Licht, dass Grün-Schwarz nicht einmal weiß, wie viele Schottergärten es im Land überhaupt gibt. Trotzdem verkauft die Landesregierung das Schottergartenverbot als die Lösung im Kampf gegen das Artensterben. Das ist Aktionismus im Blindflug.

Auf unsere Frage, wie sich nach Auffassung der beiden Ministerien die rechtliche Situation für bereits bestehende Schottergärten in Privateigentum darstelle, erhielten wir die Antwort: ‚ Es handelt sich um eine Rechtsfrage, die abschließend nur durch eine gerichtliche Entscheidung geklärt werden könnte.‘ Das heißt im Klartext, dass sich die Ministerien nicht mal die Mühe gemacht haben, zu überprüfen, ob die bisherige Rechtsvorgaben in der Praxis vielleicht ausgereicht hätten.  Stattdessen setzte man einen Kurs mit vollen Segeln und rechtlich offenen Fragen an Bord. Nun bürden Umweltminister Untersteller und Wirtschaftsministerin Hoffmeister Kraut ihren Rosenkrieg auch noch den Juristen auf.

Selbst die Verantwortung, die Bürger ausreichend über die Gesetzesänderung und das Schottergartenverbot zu informieren, schiebt die Regierung auf die Medien ab: (‚große mediale Aufmerksamkeit‘) und schlussfolgert: ‚ Es ist daher davon auszugehen, dass das Schottergartenverbot in der Öffentlichkeit bereits hinreichend bekannt ist.‘ Professionelles Regierungshandeln sieht anders aus, das Land setzt lieber auf die missgünstige Nachbarschaftsüberwachung.

Umweltminister Untersteller und Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut täten gut daran, wenn sie die Gartengestaltung lieber der Eigenverantwortung der Bürger überlassen und sich stattdessen um Themen wie die Rettung der Arbeitsplätze, die Transformation der Automobilindustrie, die Herausforderungen der Digitalisierung oder schlicht der Ermöglichung wirksamen Artenschutzes in unserer Industriegesellschaft kümmern würden!“

Umwelt- und Artenschutz sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.


Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes kommentiert der Vorsitzende des Arbeitskreises Umwelt und Energie der FDP/DVP Fraktion und naturschutzpolitische Sprecher, Daniel Karrais:

„Der heutige Gesetzesentwurf der Landesregierung nimmt nach wie vor einseitige Schuldzuweisungen für den Rückgang der Artenvielfalt in Richtung Landwirtschaft vor. Es kann also keineswegs von einer Aussöhnung zwischen Landwirtschaft und Naturschutz gesprochen werden. Was als Volksbegehren mit vollkommen realitätsfremden Forderungen begann, soll nun mit einem zwar entschärften, aber nach wie vor nicht überzeugendem Gesetzentwurf beendet werden. Dieser aus politischen Gründen zu Stande gekommene Kompromiss führt zu mehr Bürokratie bei der Landwirtschaft und setzt schwer erreichbare  Ziele bei der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln.

Die Ursachen für das Artensterben sind vielfältig und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.  Die Forderungen aus dem Volksantrag `Gemeinsam unsere Umwelt schützen´ müssen daher im Gesetz berücksichtigt werden. Der Volksantrag hat überzeugend dargelegt, wie ein Interessensausgleich aller Akteure gelingen kann. Leider orientiert sich die Landesregierung daran zu wenig und hält an den kontraproduktiven Maßnahmen fest.

Wir werden uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren für konkrete Verbesserungen einsetzen. Wir fordern insbesondere vier Punkte:

  1. Anstatt starrer Vorgaben für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln brauchen wir eine wirksame Strategie. Diese muss das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so balancieren, dass sie realistisch sind und landwirtschaftlichen Betrieben eine wirtschaftliche Anwendung möglich ist. Dazu müssen auch technologische Innovationen und neue Methoden zum Einsatz kommen und gefördert werden.
  2. Wir lehnen eine Ausweitung des Biosektors über die Marktnachfrage strikt ab. Dies würde nur zu einem Preisverfall von Landwirtschaftsprodukten führen und am Ende den Landwirten – gerade auch den Bio-Landwirten – nur schaden.
  3. Die Ursachen und der Umfang des Artenschutzes sind immer noch zu wenig verstanden. Daher können Maßnahmen auch nicht zielgerichtet greifen. Die Lösungen dafür können nur mehr Forschung und neue Erkenntnisse heißen. Je mehr wir über Biodiversität wissen, desto besser können wir diese auch fördern.
  4.  Die Flächenkonkurrenz ist eine große Herausforderung in unserem Land. Landwirtschaft, Naturschutz, Wohnen, Energiegewinnung, Verkehr – all diese Bereiche verlangen nach einem Stück der begrenzten Fläche. Die verschiedenen Interessen gilt es dabei auszutarieren und abzuwägen. Es darf aber keinesfalls zu eigentumsfeindlichen Maßnahmen oder gar zu so etwas wie Enteignungen kommen. Für uns bei der FDP/DVP Fraktion hat der Besitzerschutz höchste Priorität.“
Klaus Hoher

Gesetzesentwurf der Regierung nimmt einseitige Schuldzuweisungen vor.


Zur Meldung, dass die Landesregierung eine Gesetzesänderung für mehr Artenschutz freigegeben habe, wobei der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 bis 50 Prozent reduziert werden soll, sagten der Vorsitzende des Arbeitskreises Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Klaus Hoher, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Umwelt und Energiewirtschaft der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Es ist ein Irrweg, die Urproduktion auf drastische Reduktionen des Pestizideinsatzes und die umfassende Umstellung auf den biologischen Anbau zu verpflichten. Aber genau dies sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung vor, obwohl sich auch zahlreiche Experten in der Anhörung zum Volksantrag am vergangenen Mittwoch kritisch hinsichtlich starrer Vorgaben bei den Pflanzenschutzmitteln positioniert haben. Es kann keineswegs die Rede sein von einer Aussöhnung von Naturschutz und Landwirtschaft. Denn es fehlt nicht nur die wissenschaftliche Grundlage, die diese Vorgaben rechtfertigen würde, sondern auch die Praktikabilität. Anstatt pauschaler Verbote fordern wir eine solide Reduktionsstrategie für Pflanzenschutzmittel und echten, fairen Interessensausgleich“, so der agrarpolitische Sprecher Klaus Hoher.

 

„Umwelt- und Artenschutz sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir brauchen daher Maßnahmen, die alle beteiligten Akteure in die Pflicht nehmen und keine einseitigen Schuldzuweisungen in Richtung Landwirtschaft. Dann können wir auch mehr Biodiversität sicherstellen und den Rückgang der Artenvielfalt stoppen. Leider sind die Gründe davon noch zu wenig bekannt und weitere Forschungsfragen sind zu klären. Experten einer Anhörung vom vergangenen Mittwoch haben deutlich gemacht, dass es hier viele Ursachen gibt und wir daher auch vielfältige Maßnahmen brauchen. Eine pauschale Pestizidreduktion allein wird nicht zur Lösung führen“, so Karrais.

Klaus Hoher

Pauschale und starre Vorgaben zu Pestizidreduktion und zum Biolandbau sind Irrweg.


Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Landtag zum Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ sagten der Vorsitzende des Arbeitskreises Umwelt und Energiewirtschaft der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Klaus Hoher:

„Umwelt- und Artenschutz sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir brauchen daher Maßnahmen, die alle beteiligten Akteure in die Pflicht nehmen und keine einseitigen Schuldzuweisungen in Richtung Landwirtschaft. Der Volksantrag `Gemeinsam unsere Umwelt schützen´ leistet dies in vorbildlicher Weise und hat daher unsere volle Unterstützung. Rund 90 000 Unterschriften unter dem ersten Volksantrag in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg bezeugen, wie wichtig die Auseinandersetzung mit einem gerechten Interessenausgleich zwischen Artenschutz und Landwirtschaft ist. Dann können wir auch mehr Biodiversität sicherstellen und den Rückgang der Artenvielfalt stoppen. Leider sind die Gründe davon noch zu wenig bekannt und hier sind weitere Forschungsfragen zu klären. Experten der heutigen Anhörung haben deutlich gemacht, dass es hier viele Ursachen gibt und daher auch vielfältige Lösungsansätze notwendig sind. Dazu gehören auch die Themen Reduzierung des Flächenverbrauchs, mehr Wissensvermittlung zu Biodiversität und Ernährung sowie den Einsatz moderner Technologien in der Landwirtschaft“, betont Daniel Karrais.

„Der Volksantrag macht deutlich, dass wir bei dem Ziel, die vielfältige Kulturlandschaft zu erhalten und die Biodiversität zu steigern, keinesfalls allein die landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe in Blick nehmen dürfen. Auch Experten in der heutigen Anhörung halten es für einen Irrweg, die Urproduktion auf drastische Reduktionen des Pestizideinsatzes und die umfassende Umstellung auf den biologischen Anbau zu verpflichten. Denn es fehlt nicht nur die wissenschaftliche Grundlage, die diese Vorgaben rechtfertigen würde, sondern auch die Praktikabilität. Wenn der Markt für Bio-Produkte nicht Schritt hält, würde eine planwirtschaftliche Festlegung auf den Ökolandbau zu einer Erosion der Preise führen und auf die Erzeuger durchschlagen. Pauschale Verbote anstelle einer soliden Reduktionsstrategie für Pflanzenschutzmittel würden die Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe gefährden. Vielerorts wird die Hofnachfolge mit diesen Ungewissheiten nicht gelingen. Daher ist es richtig und wichtig, dass sich der Landtag intensiv mit den Herausforderungen der Landwirtschaft und des Artenschutzes gleichermaßen beschäftigt und insbesondere den betroffenen Landwirten umfassend Gehör bietet.“, so der agrarpolitische Sprecher Klaus Hoher.

FDP fordert abermals Änderung des Landesplanungsrechts zugunsten von Ausschlussgebieten.


Zur ersten Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion über eine Änderung des Landeswaldgesetzes hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Naturschutz, Daniel Karrais, auf erhebliche handwerkliche Fehler hingewiesen:

„Der Gesetzentwurf basiert auf einem Eins zu Eins kopierten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes. Er passt aber überhaupt nicht zur rechtlichen Systematik des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg und ist daher unvollständig und unsinnig“, kritisierte Karrais.

Zudem habe die AfD-Fraktion keine Anhörung der fachlich betroffenen Verbände durchgeführt. „Sie haben weder mit den Naturschutzverbänden, noch mit den Forstverbänden oder den privaten und kommunalen Waldeigentümern gesprochen. Mit Blick auf die nötige rechtliche Abwägung zwischen dem Naturschutz und dem Recht am Eigentum wäre dies aber geboten gewesen“, bemängelte Karrais.

Der Naturschutzpolitiker zitierte aus dem FDP-Landtagswahlprogramm von 2016: „Wir werden den Schutz von Anwohnern und Natur vor Windrädern erhöhen. Dazu wollen wir den Vorsorgeabstand zu Wohngebieten auf 1500 m erhöhen, die Verpachtung von Windkraftstandorten im Staatswald durch den Landesbetrieb ForstBW stoppen und das Planungsrecht ändern. Neben Vorranggebieten für die Windkraft muss es in der Regionalplanung auch wieder möglich sein, Windkraft-Ausschlussgebiete auszuweisen, in denen Natur, Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr den Vorrang haben.“ Diese Forderungen der Freien Demokraten seien nach wie vor aktuell, rechtlich umsetzbar und sachlich ausgewogen, unterstrich Karrais. „Wir wollen keine Flickschusterei im Landeswaldgesetz, dessen Regelungsbereiche die Forstverwaltung und die forstliche Praxis sind, sondern eine zielführende Änderung des Landesplanungsrechts“, sagte der FDP-Naturschutzpolitiker zusammenfassend.

Zur Debatte über das Volksbegehren Artenschutz und das von der grün-schwarzen Landesregierung vorgelegte Eckpunktepapier für einen Kompromiss erklärt der Sprecher der FDP/DVP Fraktion für Natur- und Artenschutz, Daniel Karrais:

„Wenn sich die Landesregierung heute dafür lobt, sie habe mit ihrem Eckpunktepapier einen Konflikt befriedet und die Gesellschaft vor einer Spaltung bewahrt, dann ist dies hanebüchen. Denn dadurch dass Grüne und CDU seit Mai über den ganzen Sommer hinweg eine widersprüchliche Haltung zur Gesetzesinitiative eingenommen haben, haben sie diesen Konflikt selbst angeheizt.“ Noch am 22. Juni habe der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Reinhart gegenüber der Stuttgarter Zeitung gesagt, er unterstütze das Volksbegehren. In demselben Artikel war ein Sprecher der CDU mit der Aussage zitiert worden, die Fraktion prüfe noch, ob sie das Volksbegehren „eins zu eins übernehmen“ könne, oder einzelne Punkte verändern wolle. Vier Tage später habe die CDU-Fraktion eine Pressemitteilung herausgegeben, in der Reinhart gemeinsam mit dem NABU-Landesvorsitzenden abermals Unterstützung für das Volksbegehren signalisiert habe. „Und heute stellt sich Herr Reinhart hier hin und spielt den weitsichtigen Retter der Landwirte“, kritisierte Karrais. Auch bei den Grünen sei keine klare Linie erkennbar gewesen. Einige Kreisverbände hätten das Volksbegehren unterstützt, andere hätten es abgelehnt. „Sie haben die gesamte Land- und Forstwirtschaft über Monate hinweg unnötig verunsichert“, sagte Karrais.

Die FDP/DVP-Fraktion habe sich bereits am 12. Juli mit einer detaillierten Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf des Volksbegehrens positioniert und alternative Wege zu mehr Artenschutz aufgezeigt, sagte der Naturschutzpolitiker. „Wir fordern beispielsweise mehr Mittel im Agrarinvestitionsförderprogramm für umweltfreundliche Ausbringtechnik. Wir fordern, dass Baden-Württemberg nun endlich nachzieht und das hochpräzise Korrektursignal für den Satellitenpositionierungsdienst SAPOS gebührenfrei stellt, wie es Rheinland-Pfalz schon vor mehr als zwei Jahren getan hat, um eine exakte und sparsame Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu ermöglichen. Wir wollen mehr Forschung und Beratung für standortangepasste Fruchtfolgen. Wir müssen Artenschutz über mehr Innovationen voranbringen anstatt immer die Gesetzeskeule zu schwingen“, sagte Karrais.

Das Eckpunktepapier von Grün-Schwarz beinhalte durchaus einige brauchbare Ansätze, gestand Karrais zu. Allerdings werfe es doch erhebliche Fragen hinsichtlich Finanzierung und Bürokratieaufwuchs auf. „Das Eckpunktepapier liest sich mit Blick auf die angekündigten Fördermaßnahmen wie ein Wunschzettel an den Weihnachtsmann“, sagte Karrais und warnte vor einem hohen zweistelligen Millionenbetrag, der pro Jahr auf den Landeshaushalt und die Kommunen zukomme. Zudem drohe sowohl den landwirtschaftlichen Betrieben als auch den Landwirtschaftsämtern ein massiver Bürokratieaufwuchs infolge der geplanten Dokumentations- und Kontrollpflichten beim Pflanzenschutz. Zuletzt kritisierte Karrais das im Eckpunktepapier enthaltene unkritische Lob für das Agrarpaket der Bundesregierung. „Wenn Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner es tatsächlich hinnimmt, dass ab 2021 in sämtlichen FFH-Gebieten keine Herbizide mehr ausgebracht werden dürfen, werden wir in Baden-Württemberg unter anderem einen massiven Rückgang des Steillagenweinbaus erleben. Wenn diese Flächen verbuschen, hilft das der Artenvielfalt überhaupt nichts“, sagte Karrais. „Wir Freie Demokraten stehen für eine Politik von Maß und Mitte. Wir setzen uns für mehr Artenschutz ein, aber wir stehen auch entschieden an der Seite der Landwirte, ohne deren Arbeit unsere Kulturlandschaften gar nicht zu pflegen und zu erhalten sind“, sagte der Abgeordnete.

Zur grün-schwarzen Einigung, einen Alternativentwurf zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenschutz auszuarbeiten, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Es ist schön, dass die Landesregierung schließlich doch noch zu einer Haltung zum Volksbegehren gefunden hat. Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzentwurf von Pro Biene schon seit Mitte Mai bekannt ist, haben sich Grüne und CDU mit dieser Positionierung allerdings lange Zeit gelassen. Ich erwarte jetzt von der Landesregierung, dass sie in ihrem Alternativentwurf die Politik der ordnungsrechtlichen Daumenschrauben überwindet, und endlich einen Kurs der Zukunftsinvestitionen einschlägt, den die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft so dringend benötigen, um sich ökonomisch wie ökologisch besser aufzustellen. Dazu sollte Grün-Schwarz den Landwirten endlich das hochpräzise Korrektursignal des Satellitenpositionierungsdienstes der Landesvermessungen (SAPOS-HEPS) gebührenfrei zur Verfügung stellen, um durch exakte Spurführung und teilflächenspezifische Bewirtschaftung Pflanzenschutz- und Düngemittel einzusparen. Des Weiteren muss die Förderung umweltfreundlicher Ausbringtechnik im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) fortgeführt und ausgebaut werden, damit Dünge- und Pflanzenschutzmittel möglichst genau dort ankommen, wo sie wirken sollen. Außerdem muss Baden-Württemberg deutlich mehr zur Erforschung von Drohnen und Robotik im Pflanzenschutz beitragen. Hier sind uns inzwischen viele Nachbarländer weit voraus.“

Nachdem sich die CDU-Fraktion im Landtag nach anfänglichem Lob für das „Volksbegehren Artenschutz“ nun doch zu einer ablehnenden Haltung durchgerungen hat, fordert der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, auch eine klare Ansage zum sogenannten „Agrarpaket“ der Bundesregierung:

„Dass die CDU-Fraktion sich nun endlich zu einem klaren ‚Nein‘ zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens durchgerungen hat, obwohl ihr Fraktionsvorsitzender in einer Pressemitteilung vom 26. Juni dieses Jahres noch seine Unterstützung ausgesprochen hatte, begrüße ich. Ich erwarte jetzt allerdings auch, dass die CDU Baden-Württemberg sich mit voller Kraft für Nachbesserungen am gemeinsamen Agrarpaket von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) einsetzt. Denn ob die produktions- und eigentumsfeindlichen Daumenschrauben in Landschaftsschutzgebieten und Natura-2000-Gebieten durch ein Volksbegehren kommen, oder durch die schwarz-rote Bundespolitik, ist den baden-württembergischen Landwirten herzlich egal. Wir reden hier immerhin über ein Drittel der Landesfläche Baden-Württembergs.“

Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher, hat anlässlich des „Volksbegehrens Artenschutz“ vor einer zunehmenden Entfremdung der Stadtbevölkerung von der ländlichen Urproduktion in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft gewarnt und Reaktionen im Bildungssystem gefordert. „Die Bewegung um die Volksbegehren in Bayern oder Baden-Württemberg erfüllt mich mit Sorge. Man kann durchaus für eine nachhaltigere Form der Landbewirtschaftung eintreten. Das tue ich selbst. Man kann auch den Ökolandbau unterstützen, aber der städtisch geprägte Zeitgeist marschiert inzwischen in eine Richtung, welche die Bewirtschaftung von Land und Gewässern über kurz oder lang gänzlich unmöglich macht“, kritisierte Hoher.

Wenn eine Bewegung auf einem erheblichen Teil der Landesfläche „Pestizide“ verbieten wolle, weil sie anscheinend gar keine Ahnung mehr davon habe, dass auch der Ökolandbau nicht ohne Pflanzenschutz auskomme, dann werde diese Entwicklung bedrohlich. „Es ist ja mancherorts in der Stadtbevölkerung inzwischen so weit, dass Menschen sich aus Sorge um die Bienen mehrere Völker Honigbienen zulegen und damit den eigentlich gefährdeten Wildbienen eine völlig unnötige Nahrungskonkurrenz bescheren“, erklärte Hoher. Die vermeintlichen Artenschutzbemühungen nähmen inzwischen groteske Züge an.

Hoher, der im Landtag auch Mitglied des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport ist,  fordert daher eine Reaktion im Bildungssektor. „Ich bin allgemein kein Freund davon, bei jedem gesellschaftlichen Problem gleich ein neues Unterrichtsfach zu fordern, aber in früheren Generationen war es völlig normal, dass Schulklassen auch einmal bei der Kartoffelernte ausgeholfen haben“, erläuterte Hoher. Er halte es für überlegenswert, ergänzend zu den berufsorientierenden Praktika wie BOGY an Gymnasien oder BORS an Realschulen auch ein schulisches Kurzzeitpraktikum in der ländlichen Urproduktion einzuführen. „Wer als junger Mensch einmal eine Woche in einem Betrieb der Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft mitgelaufen ist, der bekommt zumindest ein Gespür für die grundlegenden Zusammenhänge und Arbeitsbedingungen der Land- und Gewässerbewirtschaftung“, glaubt Hoher. Eine solche Erfahrung immunisiere nicht nur gegen „ideologische Schwarz-Weiß-Malerei“, sie steigere auch den Respekt vor Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen.

Anlässlich der Entscheidung des Innenministeriums über den Antrag zum sogenannten „Volksbegehren Artenvielfalt“ des Aktionsbündnisses „Pro Biene“ erklärt der Sprecher für ländliche Räume und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Zulassung des Volksbegehrens durch das Innenministerium lässt für mich viele Fragen offen. Denn sollte der vorgelegte Gesetzentwurf tatsächlich so umgesetzt werden, wird dies nicht nur für den Landeshaushalt sowie für die betroffenen Grundeigentümer in Land- und Forstwirtschaft unverhältnismäßig teuer. Es sind auch massive Eingriffe in das Recht am Eigentum, in das Recht auf freie Berufsausübung, in die kommunale Selbstverwaltung und in den Datenschutz zu erwarten. Ich erwarte von Grün-Schwarz daher nun, zügig einen überzeugenden Alternativentwurf vorzulegen.

Der an sich wünschenswerte Weg zu mehr Artenschutz und sinkenden Wirkstoffmengen beim Pflanzenschutz darf nicht einseitig über wettbewerbsfeindliche Daumenschrauben führen, sondern er muss den landwirtschaftlichen Betrieben auch eine realistische Zukunftsperspektive bieten. Ich fordere daher jetzt von Grün-Schwarz

  • mehr Einsatz für umweltfreundliche Technik im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogrammes
  • eine gebührenfreie Bereitstellung von Geodaten und Satellitenkorrektursignalen für die digitale Präzisionslandwirtschaft
  • sowie mehr Forschung und Beratung bei der Weiterentwicklung standortangepasster Fruchtfolgen und klimatisch anpassungsfähiger Bodennutzungssysteme.

Zudem sollten die Grünen zeitnah ihr widersprüchliches Verhältnis zu den Chancen der Neuen Züchtungstechniken klären, bei denen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer stets ‚Hü‘ sagt und die agrarpolitische Sprecherin der Grünen, Martina Braun, ‚Hott‘. Ich meine, wenn wir ernsthaft auf eine Verringerung des synthetischen Pflanzenschutzes hinwirken wollen, brauchen wie eine sachliche und offene Diskussion über die Fortschritte der Biotechnologie in den vergangenen vier, fünf Jahren.“

Klaus Hoher

In einer Landtagsdebatte über die Zukunft der sieben baden-württembergischen Naturparks hat der Sprecher für den Ländlichen Raum, Klaus Hoher, höhere Zuschüsse von Seiten des Landes gefordert und die einseitige Bevorzugung des Nationalparks Schwarzwald kritisiert:

„Die sieben Naturparks umfassen immerhin ein Drittel der Landesfläche, etwa 1,2 Millionen Hektar. Mit einer Handvoll Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lösen die Naturpark-Geschäftsstellen durch Beratung und Organisation ein Vielfaches an ehrenamtlichen Projekten für den Natur- und Artenschutz sowie für eine nachhaltige ländliche Entwicklung aus. Allein im Finanzrahmen 2007 bis 2014 waren dies 2500 Projekte. Dennoch schießt Grün-Schwarz für den Betrieb der sieben Naturparks pro Jahr nur 1,2 Millionen Euro zu. Zum Vergleich: Der Nationalpark Schwarzwald erstreckt sich auf gerade einmal 10.000 Hektar, beschäftigt 90 zum Teil hoch besoldete Landesbedienstete sowie Beamte und hat sich im Landeshaushalt 2019 mit laufenden Kosten in Höhe von fast 9 Millionen Euro bemerkbar gemacht. Von den mehr als 50 Millionen Euro, die das Land für das neue Luxus-Besucherzentrum im Nationalpark ausgibt, will ich einmal gar nicht reden.

Auch im Naturschutz gilt: Man kann jeden Euro nur einmal ausgeben. Die Frage ist daher, warum die grün-schwarze Landesregierung nicht mehr Geld für die hoch effiziente Arbeit der Naturparks bereitstellt, der Nationalpark-Verwaltung aber praktisch jeden Wunsch erfüllt. Die Antwort ist offensichtlich: Wir haben seit 2016 einen zweigeteilten Natur- und Artenschutz in Baden-Württemberg. Naturparks und Landschaftspflege sind im schwarzen Ministerium für ländlichen Raum geblieben, der Rest ist samt neuem NABU-Staatssekretär ins grüne Umweltministerium gewandert. Und wenn es ans Geldverteilen geht, sind sich die Grünen eben selbst am nächsten. Wir Freie Demokraten haben dafür bei den Haushaltsberatungen 2017 sowie 2018/2019 jeweils maßvolle und seriös gegenfinanzierte Anpassungen der Naturpark-Förderung beantragt. Grün-Schwarz sollte unserem Vorschlag folgen und die einseitige Politik zugunsten des Nationalparks endlich beenden!“

Anlässlich einer Debatte über die Bilanz der 2012 eingeführten Stelle einer Landesbeauftragten für den Tierschutz hat der tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, mehr Unabhängigkeit und „Beinfreiheit“ für diese gefordert. „Schon unter dem grünen Minister Alexander Bonde hatten wir bisweilen den Eindruck, dass die damalige Landesbeauftragte, Frau Dr. Jäger, sich nicht zu jedem Thema so äußerte, wie sie es gerne getan hätte.“

Als Beispiel nannte Hoher die Debatte über eine Verordnung des Bundes zum Schutz von Heimtieren, welche die Landesbeauftragte 2015 vergeblich angestoßen hatte. Bei der Idee eines Sachkundenachweises für Heimtierhalter sei es der Landesbeauftragten schließlich nicht um einen „Katzenführerschein“ gegangen, sondern um eine Alternative zu starren Haltungsverboten bei exotischen Tierarten wie bestimmten Reptilien. „Ein solches Modell wäre in jedem Fall wünschenswerter als Haltungsverbote. Denn starre Verbote würden in der Regel nur zu einem schwer kontrollierbaren grauen Markt führen“, erklärte Hoher.

Der zweite Denkanstoß, der von der neuen Landestierschutzbeauftragten Dr. Julia Stubenbord gekommen sei und unter Grün-Schwarz bisher ebenfalls ins Leere gelaufen sei, sei die Forderung nach mehr Personal in den unteren Veterinärbehörden. „Schon der Antrag „Tierschutzvollzug in Baden-Württemberg“, den mein ehemaliger Fraktionskollege Dr. Bullinger im Herbst 2016 wegen eines bekannten Vorfalls in einer Schweinemast im Alb-Donau-Kreis eingereicht hatte, hat aber auch zutage gefördert, dass die Aufgabenzuwächse für die Veterinärverwaltung in den vorigen 10 Jahren massiv waren, während das Personal nahezu gleich blieb“, kritisierte Hoher. Zwar sei ihm bewusst, dass es in kontrollpflichtigen Viehbetrieben neben den Amtskontrollen noch viele andere Kontrollen durch Audits und Zertifizierungen gebe. Wenn laut einer Antwort der Bundesregierung Nutztierhaltungsbetriebe in Baden-Württemberg durchschnittlich nur alle 19 Jahre kontrolliert würden, dann müsse es erlaubt sein, personelle Verstärkungen zu fordern, wie es Frau Dr. Stubenbord am 3. Mai 2018 gegenüber der Schwäbischen Zeitung getan habe. „Daher fordere ich  Grün-Schwarz auf, legen Sie zum nächsten Haushalt endlich ein Konzept vor, wie sie den massiven Mangel bei den Tier- und Verbraucherschutzkontrollen in den kommenden Jahren abschmelzen wollen“, fordert Hoher abschließend.

In der ersten Beratung des Gesetzentwurfs für die Forststrukturreform hat der Forstpolitiker der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, weitgehende Ablehnung signalisiert. „Im Grundsatz ist die Reform nötig und wichtig. Die Ausgliederung des Staatsforsts in eine Anstalt öffentlichen Rechts ist ein erforderlicher Schritt in Richtung Markneutralität. Was wir Freien Demokraten aber ablehnen, sind die ideologischen und bürokratischen Änderungen am Landeswaldgesetz“, sagte Glück. Denn diese belasteten private und kommunale Waldbesitzer und gefährdeten bewährte Instrumente des Vertragsnaturschutzes.

Zwar sei es der CDU anscheinend gelungen, im Vergleich zum Anhörungsentwurf des Gesetzes im nun eingebrachten Gesetzentwurf einige Formulierungen zu entschärfen. Dennoch regelten die neuen Paragraphen 14 und 22 des Landeswaldgesetzes Aufgaben gesetzlich, die bisher mit Fördermitteln oder über den Ökopunkte-Handel eigentumsfreundlich und unbürokratisch angereizt würden. „Wenn Grüne und CDU es zur gesetzlichen Pflicht der Waldbesitzer erklären, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu verbessern, dann kann das Land künftig Maßnahmen wie die Waldkalkung nicht mehr finanziell fördern“, kritisierte Glück und verwies auf den Haushaltsgrundsatz, dass die Erfüllung gesetzlicher Pflichten nicht bezuschusst werden könne. Im Endergebnis verschlechtere dies die Pflege der Wälder.

Auch die Kostenkalkulation der Landesregierung für die Forststrukturreform sei schleierhaft. „Wenn Minister Hauk der Gesetzentwurf mit der Hausnummer 30,8 Millionen Euro ins Kabinett einbringt und schon vor dem Kabinettsbeschluss öffentlich auf 34,3 Millionen Euro erhöht, dann können wir ahnen, dass sich die Kosten mit der Zeit ähnlich entwickeln werden wie bei der Polizeireform,“ mahnte Glück. Zudem sei es fragwürdig, langfristig mit jährlichen Einsparungen von 8,4 Millionen Euro für den Landeshaushalt zu rechnen, wenn Grün-Schwarz gleichzeitig zahlreiche neue Verwaltungsaufgaben bei Waldpädagogik, flächendeckender Beratung und Waldnaturschutz schaffe. „Auch hier befürchte ich, dass der Rotstift am Ende bei den Fördermitteln für die privaten und kommunalen Waldbesitzer angesetzt wird. Wieder einmal knickt die CDU innerhalb der Koalition ein und lässt die Betroffenen im Land im Regen stehen“, kritisierte Glück.

In einer Aktuellen Debatte über den Umgang mit dem Wolf und seinen Angriffen auf Nutztiere hat der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, der grün-schwarzen Landesregierung vorgeworfen, den eigenen Zwist verschleiern zu wollen und der Europäischen Union mit Blick auf die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie den schwarzen Peter zuzuschieben.

„Heute verkündet Umweltminister Untersteller stolz seine Erkenntnis, man könne ohne den europarechtlichen Schutzstatus des Wolfs zu ändern den Artikel 16 der FFH-Richtlinie auch so lesen, dass die Tötung von Wölfen durchaus zulässig sei, wenn die Tiere durch ihre Angriffe auf Weidetiere ökologisch wertvolle Lebensräume bedrohten. Herr Minister, das ist nichts Neues. Viele EU-Mitgliedsstaaten folgen dieser Lesart schon seit Jahren“, sagte Glück.

So würden Schweden und Frankreich den Wolf weiter in Anhang IV der FFH-Richtlinie und damit als besonders geschützt führen und dennoch Wölfe zum Schutz der Weidetierhaltung bejagen. Darüber hinaus sei es auch möglich, dass einzelne EU-Mitgliedsstaaten den Wolf aufgrund einer stabilen Population von Anhang IV in den weniger strengen Schutzstatus nach Anhang V der FFH-Richtlinie überführten, erläuterte Glück und verwies dabei auf Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Bulgarien, Griechenland und die nördlichen Provinzen Spaniens. „Grüne und CDU sollten aufhören, immer das EU-Recht als Vorwand dafür zu nehmen, dass sie in Bund und Ländern beim Thema Wolf nicht handeln. Es ist ihr politischer Zwist, der ein echtes Wolfsmanagement blockiert. Sonst nichts.“

Der liberale Naturschutzpolitiker forderte abermals, den Wolf in Baden-Württemberg wie den Luchs mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen, um die Jägerschaft ins Monitoring einzubinden und rechtssichere Hegeabschüsse zu ermöglichen. Zudem plädierte Glück für eine Wolfsverordnung nach brandenburgischem Vorbild, um die komplexe Rechtslage in Gefahrensituationen zu bündeln und behördliche Zuständigkeit im Land zu klären. „Im Ernstfall muss ein Anruf genügen, um eine rechtssichere Entnahme eines Wolfs genehmigt zu bekommen. Wenn ein Tier zum Risiko wird, kann man nicht wochenlang auf die Genehmigung warten“, sagte Glück

Zur Meldung, wonach die Große Koalition das Inkrafttreten der Betäubungspflicht bei der Kastration von Ferkeln abermals um zwei Jahre schieben will, erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Seit dem Jahr 2013 war das Datum 1.1.2019 bekannt. Seit Mitte 2015 haben wir als FDP/DVP-Fraktion im Landtag, unter anderem mit den Drucksache 16/17 und 16/3775 wieder und wieder darauf hingewiesen, dass gerade Baden-Württemberg mit seinen vergleichsweise kleinen Betriebsstrukturen im Schweinesektor und mit seinen Handwerksmetzgereien eine praktikable und bezahlbare Lösung braucht, wenn es nicht zu Produktionsverlagerungen in weniger tierschutzbewusste EU-Staaten kommen soll. Bis Anfang dieses Jahres hat dies aber niemanden wirklich gekümmert. Und nun peitscht Berlin gewissermaßen um 5 vor 12 eine Fristverlängerung durch. Am Beispiel der Ferkelkastration kann man die ganze Planlosigkeit der deutschen Agrarpolitik der vergangenen Jahre beobachten: Fernab jeglicher betrieblichen Praxis werden Regelungen erfunden, die das Gegenteil von dem bewirken was sie sollen, und am Ende muss die Politik dies auf Kosten der eigenen Glaubwürdigkeit wieder einkassieren. Ich wünsche mir mehr Weitblick, Praxisbezug und Ruhe bei der Gesetzgebung.“

Zur zweiten Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Gesetz zur Einführung des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer tiergesundheitlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze“ sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger:

„Was sich hinter diesem Ungetüm von Gesetzestitel verbirgt ist der Versuch der CDU, ihren skurrilen Wackelkurs beim Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände zu verschleiern. Eingebettet in eine sinnvolle Modernisierung des Tiergesundheitswesens und Änderungen am Landeswaldgesetz verbirgt sich eine Verkomplizierung des Verbandsklagerechts, dessen Abschaffung die CDU vor der Landtagswahl versprochen hatte.“

Anlass für den Gesetzentwurf sei augenscheinlich der juristische Schlagabtausch zwischen Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) und der Tierrechtsorganisation PETA. Mit dem Gesetz bezwecke die Landesregierung, den Antrag von PETA auf Anerkennung als klageberechtigter Verband abzuwehren, erläuterte Bullinger. „Anstatt sich mit einer eigenen Lex PETA noch angreifbarer zu machen als bisher, sollte die Landesregierung in diesem Punkt für wirkliche Rechtssicherheit sorgen. Herr Minister Hauk, ich fordere Sie auf, beenden Sie dieses Theater und setzen Sie das Wahlversprechen um, das die CDU 2016 in den Wahlprüfsteinen des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes gegeben hat. Denn dort lautete die Antwort der CDU unzweideutig, ‚das in der Konstruktion verfehlte und in der Sache nicht notwendige Verbandsklagerecht wieder abschaffen‘ zu wollen“, sagte Bullinger. Der Änderungsantrag der Freien Demokraten, der eine ersatzlose Streichung des Tierschutzverbandsklagerechts zum Gegenstand hatte (siehe Anhang), wurde jedoch in einer namentlichen Abstimmung von einer Mehrheit aus Grünen, CDU und SPD abgelehnt.

Bullinger verwies in seiner Rede abermals auf frühere Positionen der Christdemokraten. Bei der ersten Beratung des Verbandsklagerechts am 6. Mai 2015 etwa habe der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Burger noch von einem unangemessenen „Generalverdacht“ gesprochen, unter den das Verbandsklagerecht die gesamte Veterinärverwaltung stelle, erinnerte Bullinger. Auch der Landkreistag Baden-Württemberg habe  sich im Zuge der Verbändeanhörung zum aktuellen Gesetzentwurf dahingehend geäußert, dass das Verbandsklagerecht mit Blick auf den Schutz der Tiere der falsche Ansatz sei. „Verbesserungen im Tierschutz werden insbesondere durch eine gute personelle Ausstattung dieser Behörden mit Amtstierärztinnen und Amtstierärzten erreicht und nicht durch Mitwirkungs- und Verbandsklagerechte für anerkannte Tierschutzorganisationen“, heißt es in der Stellungnahme des Landkreistages vom 3. April 2018.

Bullinger wies zudem darauf hin, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) die für den Vollzug des Tierschutzrechts verantwortlichen Länder jüngst ermahnt habe, endlich ausreichend Personal für Betriebskontrollen vorzuhalten, um einen rechtsstaatlichen Vollzug zu gewährleisten und diese staatliche Aufgabe nicht privaten Akteuren zu überlassen. Die Durchsetzung und Gestaltung des Tierschutzrechts gehöre laut Artikel 20a des Grundgesetzes in die Hand des Staates. „Hier könnten Sie etwas tun, Herr Minister Hauk. Wir haben Ihnen bei den Haushaltsberatungen 2017 und 2018/2019 jeweils bis auf den letzten Cent gegenfinanzierte Vorschläge für Nachbesserungen in der Veterinärverwaltung vorgelegt“, sagte Bullinger, aber wo der Schutz der Tiere konkret werde und sich nicht unmittelbar um die Interessen von dem Regierungslager nahe stehenden Verbände drehe, herrsche unter Grün-Schwarz anscheinend Fehlanzeige.

Zur artenschutzrechtlich erforderlichen Umsiedlung mehrerer Tausend Eidechsen für das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ erklärte die Stuttgarter Landtagsabgeordnete und Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion für Umweltschutz, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Wir alle wollen seltene Tier- und Pflanzenarten schützen. Wir können beim europäischen und deutschen Artenschutzrecht aber inzwischen des Öfteren die Auswirkungen eines Konstruktionsfehlers beobachten: Wirtschaftsbranchen oder Verkehrsinfrastrukturen, die nebenbei wertvolle Biotope für Amphibien und Reptilien schaffen, haben zusehends mit dem Fluch der guten Tat zu kämpfen. Dass Eidechsen oft auf Flächen der Bahn zu finden sind, hat schlicht damit zu tun, dass sie sonnige Schotterflächen lieben. Durch den starren Artenschutz wird aber ausgerechnet die Bahn abgestraft, die diese Biotope einst geschaffen hat. Dass die Mopsfledermäuse die Tunnels der südbadischen Sauschwänzlebahn als Winterquartier gewählt haben, wird nun ausgerechnet dem Betrieb der Museumsbahn zum Verhängnis. Und genauso widersinnig ist es, eine Kartierung nach der europäischen FFH-Richtlinie über einen Steinbruch zu legen, wenn sich dort infolge des wirtschaftlichen Gesteinsabbaus Kammmolch und Gelbbauchunke niederlassen. Wir brauchen eine Dynamisierung des Artenschutzes, welche gesunde und stabile Gesamtpopulationen in den Fokus rückt, und nicht jedes einzelne Exemplar. Sonst wird der Artenschutz irgendwann unbezahlbar.“

In der gestrigen Landtagsdebatte über den Antrag der FDP/DVP-Fraktion „Tierschutz-Vollzug in Baden-Württemberg, Landtagsdrucksache 16/888, hat der Sprecher der Freien Demokraten für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, abermals das Fehlen von fast 200 Amtstierärzten im Land angeprangert und vermeintliche Bekenntnisse des grün-schwarzen Regierungslagers zum Tier- und Verbraucherschutz als „Lippenbekenntnisse“ bezeichnet. Rechnerisch würden die Betriebe der Nutztierhaltung in Baden-Württemberg derzeit nur alle 15 Jahre kontrolliert. Wer diesen Missstand bei den rechtsstaatlich geordneten Betriebskontrollen nicht abstelle, überlasse militanten Tierrechtsaktivisten den Raum und schade somit der überdeutlichen Mehrheit der korrekt und tierschutzkonform arbeitenden Nutztierhalter. Bullinger sagte dazu wörtlich:

„Nach den Haushaltsberatungen ist dieses Thema so aktuell wie damals, denn die Landesregierung hat hierzu im Haushalt viel zu wenig getan. Ich darf darauf hinweisen, dass wir bei den Haushaltsberatungen zu Kapitel 0826 – Veterinärwesen – beantragt haben, für 2018 und 2019 jeweils 35 zusätzliche Stellen für Veterinärbeamte zu schaffen, die dringend erforderlich sind. In ähnlicher Weise hat dies auch die SPD-Fraktion getan. Leider, ist die Landesregierung dieser dringenden Aufgabe nicht nachgekommen, die großen Defizite im Personalbereich der Veterinärverwaltung abzumildern. Die aktuelle Personalausstattung der unteren Verbraucherschutz- und Veterinärbehörden in Baden-Württemberg reicht nicht annähernd aus; denn die EU fordert Regelmäßigkeit von Kontrollen in der Nutztierhaltung.  Die grün-schwarze Aussagen zum Tierschutz sind also Lippenbekenntnisse!

Ein Blick, meine werten Kolleginnen und Kollegen, in das Grundgesetz kann da helfen. Artikel 20 a des Grundgesetzes lautet – ich zitiere –: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Schon die Formulierung, meine Damen und Herren, macht deutlich: Es ist in allererster Linie Aufgabe des Staates, also gerade nicht anerkannter, klageberechtigter Tierschutzverbände, tätig zu werden. Vielmehr hat hier der Staat das Monopol und den grundgesetzlichen Auftrag.  Zweitens: Es ist die vollziehende Gewalt – also die sachkundige staatliche Veterinärverwaltung –, welche die Einhaltung der bestehenden Vorschriften zu überwachen und sicherzustellen hat, also ganz bestimmt nicht die selbsternannten, rechtsstaatlich nicht legitimierten „Undercover-Aufklärer“, die nachts in Ställe eindringen und mit Gewalt das tun, was man nicht tun darf, nämlich Tiere in den Tod treiben.

Laut einer Berechnung des Landkreistags fehlen in Anbetracht des Aufgabenzuwachses – der war enorm; ich könnte Ihnen hier 30 Verordnungen und Gesetze von EU und Bund vortragen – eigentlich bis zu 200 Amtstierärzte, aber zusätzlich auch Sachbearbeiter. Minister Hauk sagt zwar, dass die Verbände immer mehr fordern, aber wenn Sie sich einmal nüchtern die Zahlen sowie die Personalsituation vor Ort anschauen, sehen Sie: Das ist ein berechtigtes Anliegen, das wir hier immer wieder vorbringen.  Die EU, meine Damen und Herren, gibt ihren Mitgliedsländern in den einschlägigen Richtlinien zur Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle vor, regelmäßig Vor-Ort-Kontrollen gerade bei den Nutztierbetrieben durchzuführen und dafür das erforderliche Personal und die erforderlichen Finanzmittel vorzuhalten. Das tut  Grün-Schwarz gerade nicht!

Solche Defizite führen häufig zu selbsternannten, oft militanten Tierschützern. Ich erinnere mich an einen Vorfall bei uns im Landkreis, wo eine militante Gruppe abends in einen Putenstall eingebrochen ist, wobei viele Tiere zu Tode kamen. Der Landwirt wurde mit Reizgas bedroht, und dann wurde sogar in dessen Haus eingedrungen. Dort waren Tierrechtsaktivisten am Werk, die man nicht im Glauben lassen darf, sie dürften den Staat ersetzen.

Meine Damen und Herren, wie weit dürfen Tierschützer gehen? Natürlich darf man anmahnen, natürlich muss man auch Defizite benennen. Dafür gibt es den normalen Weg, nämlich über die Veterinärbehörden, über die Polizei. Aber im Grundgesetz steht eben auch – Artikel 13 Absatz 1 –:  Die Wohnung ist unverletzlich.“ Das sind Grundrechte, die es einzuhalten gilt!

Deshalb brauchen wir auch mehr Aufklärung vom Ministerium in den Schulen, in der Öffentlichkeit, und wir brauchen vor allem auch eines: mehr Unterstützung unserer Tierschutzvereine, in denen viele Ehrenamtliche tolle Arbeit leisten. Zum Abschluss möchte ich einfach an die Landesregierung appellieren. Erstens: Verbessern Sie die Personalsituation beim Verbraucher- und Tierschutz, und zwar durch die Linderung der Personalnot in der Veterinärverwaltung und bei den Instituten! Die zweimal zehn, die Sie in den Doppelhaushalt eingestellt haben, können es nicht sein. Das ist überhaupt nicht das, was man braucht, sondern man braucht wesentlich mehr. Zweitens: Wir brauchen mehr Aufklärung und wieder mehr Realitätssinn in der Gesellschaft zu den natürlichen Verhältnissen von Natur, Tier und Mensch, meine Damen und Herren. Wir brauchen vor allem auch in der Landwirtschaft eine realistische Darstellung, keine Romantisierung und auch nicht eine Verniedlichung, sondern eben auch hier mehr noch wie es der Bauernverband macht, offene Bauernhöfe. Es muss auch wieder an den Schulen, bei den Lehrplänen, die im Kindergarten beginnen, wieder mehr Natur an die Kinder gebracht werden, damit dieser Fehlentwicklung in der Gesellschaft, die ich gerade angesprochen habe, Einhalt geboten wird.“

Zur heutigen Meldung, dass Minister Hauk, aufgrund bekannt gewordener Missstände in einer Schweinmast bei Ulm, einen Runden Tisch organisieren wolle, sagte Dr. Friedrich Bullinger, tierschutzpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Die reflexartige Antwort von Minister Hauk auf jedes Problem heißt erst einmal Runder Tisch. Es braucht aber keinen Runden Tisch, um zu erkennen, dass die Amtstierärzte in den unteren Verbraucherschutz- und Veterinärbehörden, infolge immer neuer bürokratischer Pflichtaufgaben aus Brüssel, Berlin, aber auch Baden-Württemberg, kaum noch Zeit für Tierschutz und Tiergesundheit haben. Hier muss personell nachgebessert werden.“

Solange die Länder beim Vollzug des Tierschutzrechts ihre grundlegenden Hausaufgaben nicht erledigten, so Bullinger weiter, brauche die schwarz-rote Bundesregierung von einem staatlichen Tierwohl-Label erst gar nicht zu schwadronieren. Hier würde zusätzliches Geld weit dringender benötigt als in einer überdimensionierten Naturschutzverwaltung.

In einer Landtagsdebatte über eine Neuordnung des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts kritisierte der FDP-Landtagsabgeordnete Friedrich Bullinger, dass es dem parlamentarischen Verfahren nicht dienlich sei, mit welcher Eile dieses Gesetz durch den Landtag „durchgehauen“ werden soll. Positiv sei, dass der Vorschlag der liberalen Fraktion, 100 wertvolle Alleen beispielhaft zu erhalten, letztlich aufgegriffen worden sei.

Es freue ihn auch, so Bullinger, dass der eine oder andere Unsinn von der grün-roten Landesregierung nicht ins Gesetz geschrieben worden sei. Den „Aufschrei von BUND und NABU“ als Reaktion auf den Gesetzentwurf wertete der Sprecher für den Ländlichen Raum der FDP-Fraktion „als gutes Zeichen“.

Kritisch sieht Bullinger die vorgesehene Verpflichtung der öffentlichen Hand zum Schutz der Natur, was eine zusätzliche „Ökologisierung der Pachtverträge auf Kosten der Landwirte“ bedeute. Es ist nach den Worten von Bullinger weiter zu befürchten, dass bei der Umsetzung des Gesetzes noch nicht absehbare Daumenschrauben – so wie bei der Durchführungsverordnung zum Jagdrecht – in Form von Richtlinien, Durchführungen und anderen Vorschriften angezogen werden. Die FDP-Landtagsfraktion werde dem Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmen. Bullinger: „Es wird zu mehr Bürokratie kommen, es wird stärker in das Eigentum eingegriffen, es wird von der Freiwilligkeit abgerückt, es erfolgt eine Verschiebung vom Vertragsnaturschutz in Richtung hoheitlicher Naturschutz – das ist nicht der Weg, den wir brauchen, um in Baden-Württemberg erfolgreich Naturschutz betreiben zu können.“

Der naturschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat die Naturschutzstrategie der grün-roten Landesregierung als „verspätet und unausgegoren“ bewertet. Bullinger schloss sich damit der Kritik des Naturschutzbundes Deutschlands (NABU) an, wonach Grün-Rot nicht weniger als eine halbe Legislaturperiode gebraucht habe, um die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Naturschutzstrategie vorzulegen. „Dieses Schneckentempo zieht sich bei Ihnen quer durch das ganze Thema: Die seit langem angekündigte Streuobstkonzeption liegt noch immer nicht vor und die Moorschutzkonzeption soll nach letzten Auskünften noch bis 2015 warten.“ Bullinger erklärte, die Landesregierung habe sich beim Naturschutz mit teuren Prestigeprojekten verzettelt: „Sie stecken 89 zum Teil hoch besoldete Personalstellen und zig Millionen Euro in einen Nationalpark, den die Region ablehnt, Sie fangen mit dem Plan für ein Biosphärengebiet Südschwarzwald schon das nächste Großprojekt an, aber in der Fläche des Landes ist von grün-roter Naturschutzpolitik nichts zu sehen.“

Scharf ging Bullinger die Landesregierung für die Vernachlässigung des Landschaftsschutzes an, der nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes Bestandteil des Naturschutzes ist. „Die große Frage des Naturschutzes im 21. Jahrhundert ist der stellenweise Zielkonflikt mit der Energiewende. Wie schützen wir erhaltenswerte Landschaften mit Erholungswert vor einem Wildwuchs von bis zu 200 Meter hohen Windkraftanlagen? Wie gehen wir damit um, dass in der Nähe von Windkraftpotenzialflächen inzwischen schon vergiftete Greifvögel tot aufgefunden werden? Wie schaffen wir es, den Ausbau der Biomassenutzung so zu gestalten, dass es nicht zu landwirtschaftlichen Monokulturen kommt? Wie gehen wir mit Schneisen für Übertragungsleitungen in sensiblen Waldgebieten um? Dieses zentrale Thema wird in der grün-roten Naturschutzstrategie aber nur in wenigen Nebensätzen abgehandelt.“ Bullinger forderte die Landesregierung auf, ein Landschaftsschutzkonzept vorzulegen: „Wir brauchen nicht nur Vorranggebiete für Windkraft, es muss auch Gebiete geben, wo der Landschaftsschutz den Vorrang hat.“

Ziel müsse es sein, dem Prinzip „Schützen durch Nützen“ wieder zur Geltung zu verhelfen. Doch stattdessen setze die grün-rote Landesregierung ihre eigentumsfeindliche Stilllegungspolitik fort: „Nationalpark, Grünlandumbruchverbot, Gewässerrandstreifen und FSC-Zertifizierung stehen für die grün-rote Verbots- und Verhinderungskultur, die mit einer zeitgemäßen Naturschutzstrategie nicht mehr vereinbar ist.“ Des Weiteren kritisierte der FDP-Abgeordnete die Haltung der grün-roten Landesregierung zum Biologieunterricht. Einerseits fordere die Landesregierung in ihrer Naturschutzstrategie „die Stärkung der Bildung für nachhaltige Entwicklung in Bildungsplänen und Bildungseinrichtungen“ (S. 11) und andererseits verfolge sie im Rahmen der Bildungsplanreform 2015 weiterhin die Abschaffung des Schulfaches Biologie in den Gymnasialklassen 5 und 6 zugunsten des Einheitsfaches „Naturphänomene und Technik“.

Kritik an Grün-Rot – Verbesserung der Lebensgrundlagen nur mit den Menschen möglich – Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat in einer Landtagsdebatte über das Thema Naturschutz und Artenvielfalt in Baden-Württemberg – erhalten was uns erhält der grün-roten Landesregierung vorgeworfen, die Menschen eher als Störfaktor anzusehen. Bullinger: Im Gegensatz zu Ihnen betrachten wir den Menschen als integralen Teil des Ganzen – Mensch und Natur gehören zusammen.

Die natürliche Umwelt hat sich nach den Worten von Bullinger in Baden-Württemberg seit den 70er-Jahren großartig entwickelt. Das gelte für die Qualität der Gewässer, für die gewachsene Zahl der Biotope, die Steillagen der Weinberge oder für den ökologischen Streuobstbau, der so eindrucksvoll unsere Landschaft präge. Positiv habe sich die Flurneuordnung ausgewirkt, so konnten immer mehr Gehölzflächen und Randstreifenprogramme geschaffen werden. Bullinger: Dies war nur mit den Menschen möglich. Das sind die Landwirte, die Jäger, die Fischer, die aktiven Mitglieder des BUND und des NABU, denen ich aufgrund ihres unermüdlichen Einsatzes für die Umwelt großen Respekt zolle. Dazu gehören die Vertreter der Bauernverbände, Landschafts- und Naturschutz- und Umweltverbände oder der Maschinenringe. Mensch und Natur müsse es also heißen, nicht Natur statt Mensch, so Bullinger. Das gelte auch für den geplanten Nationalpark im Nordschwarzwald, den die Landesregierung nur mit der Zustimmung der Bürger vor Ort umsetzen dürfe. Wenn man die Menschen fragt und sie wollen es nicht, dann darf man es auch nicht machen. Im Gegensatz dazu sei das Biosphä-rengebiet Schwäbische Alb ein Musterbeispiel, wie eine Naturlandschaft gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vorangebracht werden könne, so der agrarpolitische Sprecher. Bullinger forderte Landwirtschaftsminister Bonde auf, bewährte Umweltprogramme wie das Marktentlastung- und Kulturausgleichsprogramm (MEKA) fortzuführen.

Kritik an Grün-Rot – Verbesserung der Lebensgrundlagen nur mit den Menschen möglich – Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat in einer Landtagsdebatte über das Thema „Naturschutz und Artenvielfalt in Baden-Württemberg – erhalten was uns erhält“ der grün-roten Landesregierung vorgeworfen, die „Menschen eher als Störfaktor“ anzusehen. Bullinger: „Im Gegensatz zu Ihnen betrachten wir den Menschen als integralen Teil des Ganzen – Mensch und Natur gehören zusammen.“

Die natürliche Umwelt hat sich nach den Worten von Bullinger in Baden-Württemberg seit den 70er-Jahren großartig entwickelt. Das gelte für die Qualität der Gewässer, für die gewachsene Zahl der Biotope, die Steillagen der Weinberge oder für den ökologischen Streuobstbau, der so eindrucksvoll unsere Landschaft präge. Positiv habe sich die Flurneuordnung ausgewirkt, so konnten immer mehr Gehölzflächen und Randstreifenprogramme geschaffen werden. Bullinger: „Dies war nur mit den Menschen möglich. Das sind die Landwirte, die Jäger, die Fischer, die aktiven Mitglieder des BUND und des NABU, denen ich aufgrund ihres unermüdlichen Einsatzes für die Umwelt großen Respekt zolle. Dazu gehören die Vertreter der Bauernverbände, Landschafts- und Naturschutz- und Umweltverbände oder der Maschinenringe.“ Mensch und Natur müsse es also heißen, nicht Natur statt Mensch, so Bullinger. Das gelte auch für den geplanten Nationalpark im Nordschwarzwald, den die Landesregierung nur mit der Zustimmung der Bürger vor Ort umsetzen dürfe. „Wenn man die Menschen fragt und sie wollen es nicht, dann darf man es auch nicht machen.“ Im Gegensatz dazu sei das Biosphä-rengebiet Schwäbische Alb ein Musterbeispiel, wie eine Naturlandschaft gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vorangebracht werden könne, so der agrarpolitische Sprecher. Bullinger forderte Landwirtschaftsminister Bonde auf, bewährte Umweltprogramme wie das Marktentlastung- und Kulturausgleichsprogramm (MEKA) fortzuführen.

Kein anderes Land investiert so viel in den Naturschutz wie Baden-Württemberg – Zur Kritik des Naturschutzbundes (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) an der Umwelt- und Klimaschutzpolitik des Landes sagte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Naturschutzbund und der Bund für Umwelt und Naturschutz leiden offenbar unter Realitätsverlust. Kein anderes Bundesland investiert so viel in den Naturschutz wie Baden-Württemberg, prozentual zur Landesfläche hat der Südwesten mit die meisten Schutzgebiete. Jüngst sprach der NABU in einer öffentlichen Erklärung von „Getreidewüsten“ in Baden-Württemberg. Wenn die beiden Verbände jetzt noch feststellen, dass ihnen die Wahlprogramme von Grünen und Linken am nächsten stehen, dann wundert mich nichts mehr.“