Pressemitteilung

19.Mai 2022 - Gesundheit

Haußmann: Wir brauchen eine legislative Wertschätzungsoffensive für die häusliche Pflege

Land muss Kurzzeitpflegeplätze endlich regelhaft statt nur befristet fördern.


Zur heutigen Vorstellung der Ergebnisse der Pflegestudie durch den Sozialverband VdK, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Was es jetzt braucht, ist eine legislative Wertschätzungsoffensive für die Pflege, insbesondere für ihre Beschäftigten und pflegende Angehörige. Die Pflege von Angehörigen ist enorm wichtig und sehr viel wert! Ein erster Schritt ist mit der durch die Bundesregierung verabschiedeten Änderung des Pflegebonusgesetzes vollzogen, von dem jetzt auch Pflegekräfte im Leiharbeitsverhältnis sowie Schwesternschaften profitieren. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sieht außerdem vor, dass Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und pandemiebedingte Zusatzkosten aus Steuermitteln finanziert werden und pflegebedingte Auszeiten, beispielsweise durch eine Lohnersatzleistung kompensiert werden können.

 

Pflegende Angehörige und Familien von Kindern mit Behinderung sind in unserer Gesellschaft überbelastet, nicht zuletzt aufgrund überbordender Bürokratie. Hier muss der Rotstift ansetzen und beispielsweise Leistungen wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem unbürokratischen, transparenten und flexiblen Entlastungsbudget mit Nachweispflicht zusammengefasst werden.

 

Um Familien zu entlasten, braucht es den Ausbau der Tages- und Nachtpflege und einer solitären Kurzzeitpflege. Statt befristete Förderprogramme von Kurzzeitpflegeplätzen aufzulegen, sollte die Landesregierung eine regelhafte Unterstützung gewährleisten, um die wichtigen entlastenden Angebote zu verstetigen. Ein weiterer wichtiger Schritt: Die Bundesregierung plant, das Pflegegeld zu dynamisieren.

 

Die demografische Entwicklung zusammen mit dem Fachkräftemangel macht die Situation in der Pflege dramatisch. Um den Druck aus der stationären Pflege zu nehmen und die pflegerische Versorgung vor Ort zu verbessern, sollte das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) um innovative quartiernahe Wohnformen ergänzt werden und deren Förderung gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht werden.“