Rülke und Weinmann: Verbot der Gesichtsverschleierung für Beamte, an Schulen, Hochschulen und bei Demonstrationen ist erforderlich
Anlässlich der Vorstellung eines Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion zum Verbot einer Gesichtsverschleierung für Beamte, an Schulen, Hochschulen und bei Demonstrationen sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:
„Die Gesichtsverschleierung widerspricht elementar dem Prinzip der offenen Kommunikation. In der Form von Burka und Niqab repräsentiert sie zudem ein inakzeptables Geschlechterbild. Grundsätzlich schützt jedoch unsere Verfassung die freie Entscheidung, das Gesicht zu verschleiern. Als Liberale respektieren wir dies.“
„Ein Verbot der Gesichtsverschleierung ist aber sehr wohl dann zulässig und für die FDP-Fraktion auch geboten“, so Rülke, „wenn staatliche Neutralität, die Identifizierbarkeit von Personen und eine offene Kommunikation zu gewährleisten sind.“ Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sehe daher ein Verschleierungsverbot für Beamte vor. „Auch an Schulen, Hochschulen und bei Demonstrationen scheint uns ein Verschleierungsverbot unerlässlich“, betonte Rülke.
„Mit einem flankierenden Entschließungsantrag fordern wir zudem die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für ein Verbot der Gesichtsverschleierung an Gerichten und im Straßenverkehr einzusetzen“, ergänzte Weinmann. Die Landesregierung solle darüber hinaus mit den Tarifpartnern eine Übereinkunft zum Verbot der Verschleierung für Angestellte des öffentlichen Dienstes finden.
„Wir gehen davon aus“, so Rülke und Weinmann abschließend, „dass Gesetzentwurf und Antrag im Landtag breite Zustimmung finden werden. Die Unterstützung sollte Innenminister Strobl leicht fallen, da unser Gesetzentwurf ganz nah bei der auch von ihm initiierten Beschlusslage der CDU-Innenminister ist. Zudem stellte Sozialminister Lucha in der Debatte am 13.10.2016 für die Landesregierung fest, dass sie anlassbezogene Initiativen zum Verbot der Gesichtsverschleierung unterstützen werde.“
Den Gesetzentwurf und den Antrag finden Sie unter: