Schweickert: Erleichterung über Nicht-Anwendung des Bundesfinanzhof-Urteils auf Gastro-Einrichtungen
Landesregierung muss schneller und klarer über ihre Beratungen kommunizieren.
Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismus- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion und damit auch zuständig für das Themenfeld Gastronomie und Hotellerie, hat sich in der Fragestunde an die Landesregierung zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer vom 28. Februar 2024, II R27/21 (Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen) erkundigt. Dieses Urteil bewertete ein Parkhaus und gegebenenfalls auch Hotels, Pensionen, Campingplätze und Gaststätten als nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen und stellte sie damit im Erbschaftssteuerrecht schlechter.
Prof. Dr. Erik Schweickert kommentiert die Antwort der Landesregierung:
„Ich bin sehr erleichtert, dass das Bundesfinanzhof-Urteil laut Aussage der Staatssekretärin keine Anwendung auf Hotels, Pensionen, Campingplätze oder Gaststätten und deren Vererbung findet. Somit werden die Gastronomie und Hotellerie vor unliebsamen Überraschungen bewahrt und ein klares Zeichen für Investitionen gegeben.
Noch besser wäre es, wenn die Landesregierung ihre Beratungen dazu abschließt und das auch schriftlich und breit kommuniziert – die heutige Aussage auf mein Drängen hin war ein erster Schritt, eine bessere Kommunikation ist aber nach wie vor notwendig. Schaffen Sie noch mehr Planungssicherheit für die Branche und erklären Sie, dass das Urteil dort keine Relevanz hat!“