Gesetzentwurf zeigt zunehmende Entfremdung von der heimischen Landwirtschaft

Wer ist schuld am Artenschwund? Wenn es darum geht, Schuldige für das Insektensterben zu finden, werden schnell die Landwirte als Sündenböcke auserwählt. So auch beim Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen“ in Baden-Württemberg aus dem vergangenen Jahr. Zur Bewahrung der Artenvielfalt nahmen die Organisatoren um „proBiene“ mit praxisfernen und unrealistischen Forderungen fast ausschließlich die Landwirte in die Pflicht. Doch die Schuld allein bei der Landwirtschaft zu suchen, greift zu kurz und wird der Komplexität des Themas nicht gerecht. Flächeninanspruchnahme, Extremwetterereignisse, Windenergieanlagen oder Lichtverschmutzung sind auch potenzielle Ursachen für den Insektenschwund.

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Wir als FDP/DVP Fraktion begreifen Artenschutz daher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es braucht Maßnahmen, die alle beteiligten Akteure in die Pflicht nehmen und keine einseitigen Schuldzuweisungen in Richtung Landwirtschaft. Der von Landwirtschaftsverbänden in Baden-Württemberg initiierte Volksantrag `Gemeinsam unsere Umwelt schützen´ ist deshalb genau der notwendige Schritt in die richtige Richtung. Doch statt diesen Weg konsequent zu gehen, der Landwirtschaft und Artenvielfalt in Einklang bringt, hat die Landesregierung nun mit der „Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz“ einen Gesetzentwurf vorgelegt, der weiterhin völlig praxisuntaugliche Zielsetzungen für die Landwirte beinhaltet. Wertschätzung für unsere Landwirte sieht anders aus!

Wie kam es zu dem Gesetzentwurf?

Im Sommer vergangenen Jahres brachte „proBiene“ ein Volksbegehren auf dem Weg, das nicht nur die Gesellschaft spaltete, sondern auch Existenzen vieler landwirtschaftlicher (Familien-)Betriebe und damit unsere regionale Urproduktion bedrohte. Nach anfänglicher Begeisterung von CDU und Grüne, erkannte nach knapp vier Monaten auch die grün-schwarze Landesregierung die Gefahren des Volksbegehrens für die Selbstversorgung in Baden-Württemberg und unterbreitete den Organisatoren ein Dialogangebot. Es folgten monatelange Verhandlungen zwischen Landwirtschaftsverbänden, proBiene und der Landesregierung. Am Ende präsentierte die Landesregierung den vermeintlichen Kompromiss, welcher sich in dem Gesetzentwurf widerspiegelt.

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Was besagt der Gesetzentwurf im Detail?

Der Gesetzentwurf fasst mit Ausnahme vereinzelter Regelungen zu Privatgärten oder Lichtverschmutzung hauptsächlich die Landwirtschaft ins Auge. So soll der Anteil des Ökolandbaus auf einen Anteil von 30-40% bis zum Jahr 2030 ausgebaut werden. Zur Steigerung der Nachfrage nach Bio-Produkten will das Land in (Marketing-)Maßnahmen investieren. Auch wird eine Reduzierung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2030 landesweit um 40 bis 50% angestrebt, sowie ein Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders geschützten Flächen. Die finanziellen Auswirkungen für den Landeshaushalt können allerdings „nicht beziffert werden.“

Wie ist der Gesetzentwurf aus Sicht der FDP/DVP Fraktion zu bewerten?

Der Gesetzentwurf ist nach Einschätzung der FDP/DVP Fraktion eine rein symbolische Lösung ohne fachliche Substanz.

Beispiel Pflanzenschutz: Es ist völlig unklar, woher die Zielvorgabe zur Pflanzenschutzmittelreduktion kommt. Hierfür gibt es keine wissenschaftliche Grundlage. Wer sich die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in den letzten Jahren ansieht, erkennt: Die Landwirte machen sich schon seit Jahren für den Artenschutz stark. Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden beispielsweise im Jahr 2018 so wenige Pflanzenschutzmittel ausgebracht wie zuletzt vor 13 Jahren. Die Landesregierung verkennt mit ihrem Gesetzentwurf diese Anstrengungen jedoch völlig und legt stattdessen eine willkürliche Prozentzahl fest, die in der Praxis nicht zu erreichen ist. Neben dem fraglichen Beitrag zu mehr Artenschutz ist die Regelung zudem mit neuen Dokumentationsvorschriften, einem Bürokratieaufbau und folglich weiteren Belastungen für die Landwirte verbunden.

Beispiel Öko-Landbau: Das Ziel zum Öko-Landbau erinnert an die Planwirtschaft, die in die Grundlagen des freien Marktes eingreift und erhebliche Einwirkungen des Staates nach sich ziehen würde. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es eines signifikanten Anstiegs der Nachfrage nach Bio-Produkten, um einen Preisverfall im Bio-Markt zu verhindern. Das Land möchte die Nachfrage mittels Marketingmaßnamen ankurbeln. Klar ist jedoch: Aufgrund der hohen Zielvorgabe ist dies mit massiven Kosten für den Landeshaushalt verbunden.

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Die beiden Beispiele zeigen, dass der Gesetzentwurf zu einem Bürokratieaufbau in der Landwirtschaft führen wird und massive Kosten verursacht, die etwa bei den Landwirten nicht in Relation zum Mehrwert der Regeln stehen. Praxisuntaugliche Regelungen wie die Reduktion der Pflanzenschutzmittel helfen den Landwirten nicht weiter. Im Gegenteil, wenn wir unsere Landwirtschaft immer weiter schwächen und mit Auflagen übersäen, führt dies mittelfristig zu einer Abwanderung der Urproduktion aus Baden-Württemberg. Die Folge: Wir importieren zunehmend Kartoffeln und Äpfel aus anderen Ländern. Das trägt weder zum Klima- und Umweltschutz, noch zur Lebensmittelsicherheit bei. Bemerkenswert ist zudem, dass die Landesregierung in der Corona-Krise einen Gesetzentwurf präsentiert, bei dem sie das finanzielle Ausmaß nicht beziffern kann! Dass Symbolpolitik statt Praxistauglichkeit beim Kompromiss überwiegt, verdeutlicht auch das Verbot von Schottergärten: Mit dem Gesetzentwurf bekräftigt die Landesregierung das grundsätzliche Verbot von privaten Schottergärten. Wie sie die Gestaltung zigtausender Privatgärten überwachen möchte, bleibt jedoch völlig offen. Das ist Symbolpolitik par excellence!

Was schlägt die FDP/DVP Fraktion vor?

Statt immer die Gesetzeskeule zu schwingen, brauchen wir investive Ansätze in der Landwirtschaft. Artenschutz und Ertragsreichtum können mithilfe der Digitalisierung in Einklang gebracht werden. Digitale Methoden ermöglichen eine präzise und bedarfsgerechte Verwendung von Betriebsmitteln. Dafür braucht es jedoch eine belastbare digitale Infrastruktur im ländlichen Raum. Anders als die CDU halten wir 5G an jeder Milchkanne für essenziell, um digitale Präzisionslandwirtschaft und damit auch den Artenschutz zu fördern. Wir setzen uns daher für den Mobilfunkausbau in der Fläche ein. Auch fordern wir mehr Mittel für umweltfreundliche Technik im Agrarinvestitionsförderprogramm. Zudem müssen die Anreize der Förderprogramme für Landwirte erhöht werden, indem wir diese entbürokratisieren.

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Gesetzentwurf ist kein Bekenntnis zur lokalen Landwirtschaft

Der Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung hantiert mit abschreckenden und praxisuntauglichen Reduktionszielen für unsere Landwirte. Er ist kein echter Gesellschaftsvertrag und wird der Komplexität des Themas Artenschutz nicht gerecht. Ohne wissenschaftliche Grundlage werden willkürliche Zielvorgaben ausgerufen, die Existenzen gefährden. Nach den Lobhudeleien für das Volksbegehren spiegelt dieses Gesetz einmal mehr die fehlende Wertschätzung für unsere Landwirtschaft wider. Dabei brauchen wir gerade in Zeiten von zunehmender Entfremdung von Stadt-und Landgesellschaften ein klares Bekenntnis zur lokalen Landwirtschaft. Eine starke Landwirtschaft in Baden-Württemberg ist Voraussetzung für regionale Erzeugnisse und leistet einen elementaren Beitrag zur Lebensmittelsicherheit in unserem Land. Die Bauern haben in den letzten Jahren viel für den Artenschutz getan. Wir sollten dies honorieren und gemeinsam mit ihnen und der gesamten Gesellschaft das Problem angehen!

Volksbegehren

Die Landesverfassung gibt in den Artikeln 59 und 60 Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, durch Volksbegehren und Volksabstimmungen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Bei einem Volksbegehren haben die Initiatoren nach einem erfolgreichen Zulassungsantrag sechs Monate Zeit, um Unterschriften für ihr Anliegen von mindestens 10% der Wahlberechtigten (derzeit ca.770.000) zu sammeln. Wird das Quorum erreicht, wird der vorgeschlagene Gesetzentwurf der Initiatoren im Parlament behandelt. Billigt der Landtag die Volksinitiative nicht, gibt es eine Volksabstimmung. Für das Volksbegehren von „proBiene“ zeichnete sich in den ersten fünf Wochen eine schwache Beteiligung ab. Bis Ende Oktober 2019 wurden laut dem Innenministerium 6 444 Unterschriften gesammelt. Die Mobilisierung der Initiatoren ruhte seit dem 15. Oktober und endete mit dem Beschluss des Kompromisses, der letztlich in den Gesetzentwurf mündete.

Volksantrag

Mit dem Wissen, dass ein erfolgreiches Volksbegehren die Existenz tausender landwirtschaftlicher Betriebe gefährdet hätte und einem Verbot der konventionellen Landwirtschaft durch die Hintertür gleichgekommen wäre, initiierten die Bauernverbände einen Volksantrag. Sie forderten, Artenschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzugehen und statt eines Pestizidverbots eine umfassende Pestizidreduktionsstrategie aufzulegen. Nach der Landesverfassung muss sich der Landtag mit dem Antrag inhaltlich auseinandersetzen und dazu begründet Stellung beziehen, wenn dieser von mindestens 0,5 Prozent der Wahlberechtigten (derzeit ca. 40.000) getragen wird. Lehnt der Landtag den Volksantrag ab, folgt aber im Gegensatz zum Volksbegehren keine Volksabstimmung. Die Bauernverbände sammelten für ihr Anliegen binnen weniger Monate fast 90.000 Unterschriften und erfüllten das Quorum bei weitem.