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Wir im Landtag.


Unser Einsatz für morgen.

Liebe Leserinnen und Leser,

Liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

Sie finden hier einen Überblick über unsere Arbeit als Fraktion der Freien Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg im vergangenen Jahr mit vielfältigen inhaltlichen Initiativen.

Die weltweiten Entwicklungen und politischen Veränderungen bekommen wir auch in Baden-Württemberg zu spüren, leider oftmals in negativer Weise. Arbeitsplätze fallen weg, die Bildungsqualität leidet und viele Menschen müssen die Erfahrung mit einem ausufernd bürokratischen und schlecht funktionierenden Staat machen. Wir sind davon überzeugt: Liberale Lösungen, für die wir schon seit vielen Jahren stehen und kämpfen, können gerade in dieser schwierigen Zeit unser Land wieder nach vorne bringen.

Sie sehen in unserer parlamentarischen Arbeit, dass für uns nicht in einem Mehr an Beschränkungen und staatlichen Übergriffen eine Chance liegt, sondern in der Stärkung der Eigenverantwortung. Ein Staat, der alles regeln und regulieren will, lähmt sich selbst sowie am Ende den Gestaltungswillen und die Schaffenskraft der Menschen. Wir lassen uns in unserer Arbeit davon leiten, dass Bürokratie abgeschafft werden muss, dass die Verwaltung modern und digital aufgestellt ist und dass Leistung wieder zum Motor in unserem Land wird, ob in der Bildung oder der Wirtschaft.

Gleichzeitig kümmern wir uns um die wirklichen Probleme im Land, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger konfrontiert sehen. Offene Fragen zur unkontrollierten Migration, zu leistungsfähigen Verkehrswegen oder bei Zusatzbelastungen durch neue Grundsteuerregelungen sorgen viele Menschen. Wir bringen diese Themen mit konstruktiven Vorschlägen in den Landtag.

Als einzige liberale Fraktion in Deutschland sind wir seit mehr als 70 Jahren durchgehend im Parlament vertreten. Darauf sind wir stolz und es ist in unserer täglichen Arbeit eine Verpflichtung, diesen Erfolg fortzuschreiben. 2026 wird ein neuer Landtag gewählt. Die Entscheidung, wie unser Land in den kommenden Jahren politisch aufgestellt sein wird, werden die Wählerinnen und Wähler treffen. Wir geben alles dafür, dass die liberale Tradition in unserem Land im Parlament mit der FDP-Fraktion auch weiterhin eine deutliche Stimme hat.

Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung dafür.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Ulrich Rülke
Fraktionsvorsitzender

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


XXL-Landtag verhindern – Steuergeld sparen

XXL-Landtag vermeiden durch Reduktion der Wahlkreise


Während die Politik die Bürgerinnen und Bürger darauf einschwört, dass die Gürtel enger geschnallt werden müssen, droht die Wahlrechtsreform dem Parlament einen Bierbauch zu verpassen. Die Bevölkerung hat weder Verständnis, noch Interesse daran, mit gewaltigen Summen Ausgaben für ein eventuell doppelt so großes Landesparlament zu tätigen, ohne dafür einen demokratischen Mehrwert zu erhalten.


Ein aufgeblähter Landtag bringt nur mehr Kosten, aber nicht mehr Demokratie. Diese Aufblähung wollen wir durch die Übernahme der bewährten Strukturen der 38 Bundestagswahlkreise in das Landtagswahlrecht vermeiden.


Fakten-Check Abend vom 23. Februar 2023.

“Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart.”


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender



Wir streben eine Reduktion der baden-württembergischen Landtagswahlkreise von 70 auf 38 an, indem die Wahlkreisstruktur der Bundestagswahlkreise übernommen werden soll.

Wir hatten im Zuge der Wahlrechtsreform bereits versucht, die Wahlkreise zu reduzieren, um die Gefahr einer Landtagsaufblähung zu vermindern, waren aber an der Ablehnung der Fraktionen von GRÜNEN, CDU und SPD gescheitert.

Hintergrund

Wir streben an, die Anzahl der Wahlkreise von 70 auf 38 zu verringern und damit auch die Anzahl der Direktmandate auf 38 zu begrenzen.

Das hat zur Folge, dass weniger Überhangmandate entstehen können. So wird das Risiko erheblich minimiert, dass nach der nächsten Landtagswahl der Landtag auf über 200 Abgeordnete anschwellen kann.

Warum?

Im Zuge der Wahlrechtsreform hat Prof. Dr. Joachim Behnke die letzte Wahl, die in einem Zweistimmenwahlrecht in Baden-Württemberg erfolgte – die Bundestagswahl am 26. September 2021 – analysiert und anhand des Wahlverhaltens Hochrechnungen erstellt.

Wenn der Landtag statt seiner Sollgröße von 120 Abgeordneten auf 216 Abgeordnete anwächst, kostet das den Steuerzahler ca. 200 Millionen Euro. Zudem wäre der Plenarsaal zu klein und man müsste dafür eine Lösung finden. Wir wollen solche zusätzlichen Kosten mit unserem Vorschlag vermeiden.

Seinen Berechnungen zufolge würde der Landtag mit demselben Stimmverhalten der Bevölkerung wie bei der Bundestagswahl mit dem aktuellen Wahlrecht auf 216 Abgeordnete anschwellen. Das wäre aufgrund der vielen Überhangmandate der stärksten Partei so, die dann mit Ausgleichsmandaten bei den anderen Parteien so lange ausgeglichen werden müssen, bis die Sitzverteilung dem Stärkeverhältnis der Zweitstimmen entspricht. Prof. Dr. Behnke empfiehlt deshalb ca. 40 Wahlkreismandate. Unser Vorschlag mit 38 Wahlkreismandaten würde bei diesem Wahlausgang kein Überhangmandat produzieren und die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten wäre eingehalten.

Unser Vorschlag

Unser Vorschlag im Zuge der Wahlrechtsreform von 70 auf 60 Wahlkreise zu reduzieren, wurde von uns als Kompromissvorschlag in die Debatte eingebracht, die die vier demokratischen Fraktionen geführt haben. Er entsprach einem Vorschlag, den die Grünen vor einigen Jahren selbst eingebracht hatten und hat sich an dem von den Grünen auf Bundesebene mitgetragenen Vorschlag einer Wahlkreisreduktion auch für die Bundestagswahl orientiert. Die Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD haben das dennoch abgelehnt.

Es gab im Wesentlichen drei Kritikpunkte an unserem Vorschlag, den wir im Zuge der Wahlrechtreform eingebracht hatten. Diese haben wir aufgegriffen und gelöst.

Die Kritikpunkte:


  • Vorschlag nicht weitgehend genug

    Unser Sachverständiger hat ausgeführt, dass die Dämpfungswirkung bei 60 Wahlkreisen nicht hinreichend sei, für eine wirklich wirksame Einhaltung der Sollgröße und hat ca. 40 Wahlkreise vorgeschlagen.

  • Betroffenheit

    Uns wurde vorgeworfen, wir wären persönlich nicht betroffen, weil wir damals offen gelassen haben, welche Wahlkreise wegfallen sollen.

  • Vorschlag zur neuen Wahlkreisstruktur

    Wir würden keinen konkreten Vorschlag unterbreiten, wie eine neue Wahlkreisstruktur aussehen solle, insbesondere vor dem Hintergrund der anzunehmenden Diskussionen darüber, wer dann welches Stück von welchem Wahlkreis bekommt.

Unsere Ideen:


  • Vorschlag nicht weitgehend genug

    Wir schlagen 38 Wahlkreise vor, liegen also im Bereich des Vorschlags des Sachverständigen bzw. sogar leicht darunter.

  • Betroffenheit

    10 von 18 Abgeordneten wären persönlich betroffen.

  • Vorschlag zur neuen Wahlkreisstruktur

    Wir schlagen sehr konkret eine Struktur vor, die bereits bekannt ist und ohne Diskussionen übernommen werden kann.

Wie ist der aktuelle Stand?

Nachdem bereits unser erster Kompromissvorschlag einer Reduktion um zehn Wahlkreise im Zuge der Wahlrechtsdebatte von Grünen, CDU und SPD abgelehnt wurde, waren wir nicht besonders optimistisch, dass ein noch weitergehender Gesetzentwurf beschlossen werden würde. So kam es am 08. März 2023 auch. Nur die FDP-Abgeordneten haben das Risiko in Kauf genommen, durch einen Beschluss unseres Gesetzentwurfs ihr eigenes Mandat verlieren zu können und dafür gestimmt

Beim Dreikönigsparteitag der FDP am 05. Januar 2023 wurde unser eingebrachter Antrag „Arbeitsfähigkeit des Landtags sicherstellen – Aufblähung des Landtags verhindern“ mit großer Mehrheit angenommen. In diesem Antrag sprechen wir uns dafür aus, dass die Landespartei ein Volksbegehren zur direktdemokratischen Durchsetzung unseres Vorschlags starten möge, wenn unser Gesetzentwurf keine Mehrheit im Landtag bekommen sollte.

Dieses Volksbegehren wurde am 24. März 2023 begonnen, das Innenministerium hat ihm aber im Dezember 2023 die Zulassung verweigert.

Am 28. Februar 2025 hat die FDP gegen Innenminister Thomas Strobl vor dem Verfassungsgerichtshof gewonnen. Das Gericht zwingt den Innenminister nun dazu, das Volksbegehren zuzulassen. Leider hat die Nichtzulassung durch den Innenminister und der deshalb notwendige Gerichtsprozess zu einer rund 15-monatigen Verzögerung geführt, die dazu führt, dass bei einem Erfolg des Volksbegehrens dennoch erst zur Landtagswahl 2031 das neue Wahlrecht in Kraft treten kann und Kosten in sechsstelliger Höhe verursacht wurden.

Das Volksbegehren läuft vom 05. Mai bis 04. November 2025. Die amtliche Sammlung, bei der die Bürger auf den Rathäusern aller 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs unterschreiben können, läuft vom 05. Mai bis 04. August. Im gesamten sechsmonatigen Zeitraum des Volksbegehrens können Unterschriften in der sog. „freien Sammlung“ geleistet werden, die bei der Gemeinde abgegeben werden können, in der man seinen Hauptwohnsitz hat. Informationen sowie die Formulare finden Sie bei beim Landesverband der Freien Demokraten Baden-Württemberg unter www.fdpbw.de