Pressemitteilung

18.Januar 2021 - Sport
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Rülke: Kritik am totalen Lockdown des Amateur- und Freizeitsports

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Widersprüchlichkeit der Corona-Bestimmungen.

 

Seit Dezember hat der Freizeit- und Amateursport in Baden-Württemberg einen schweren Stand. Aufgrund der Corona-Verordnung der Landesregierung ist die Nutzung jedweder Sportanlage von Bolzplatz, Leichtathletikstadion bis hin zur Tennishalle für den Amateursportbetrieb untersagt. Eine Landtagsanfrage des FDP/DVP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich-Rülke an das zuständige Sozialministerium förderte nun zu Tage, dass die Landesregierung um Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) von diesem vollständigen Sport-Shutdown auch zeitnah nicht abrücken möchte. Rülke und seine Fraktion sehen hierin einen falschen Ansatz. Stattdessen sprechen sich die Liberalen im Landtag für moderate und verantwortungsvolle Lockerungen im Freizeit- und Amateursport aus, beispielsweise die Öffnung von Tennishallen unter strikten Hygieneauflagen. Sport sei gerade in Pandemiezeiten ein nicht zu vernachlässigender Gesundheitsfaktor. „Der totale Sport-Lockdown der Landesregierung schadet dem Vereinswesen im Land und trifft besonders junge Menschen. Freizeitsport ist Katalysator, nicht Hemmnis bei der Pandemiebekämpfung“, mahnt Rülke an.

 

Der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende kritisiert die Widersprüchlichkeit und Komplexität der aktuell geltenden Corona-Beschränkungen im Sportbereich. Schon im Antwortschreiben des baden-württembergischen Sozialministers Manfred Lucha (Grüne) auf Rülkes Anfrage werden diese Widersprüche am Beispiel des Tennissports deutlich: So heißt es an einer Stelle, das Spielen von Tennis in Tennishallen im Bereich des Freizeit- und Amateurindividualsports sei “nach aktueller Rechtslage generell nicht mehr erlaubt“, während an anderer Stelle im selben Schreiben betont wird, dass nach gegenwärtiger Corona-Verordnung der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten grundsätzlich unter Auflagen zulässig sei, soweit es sich um weitläufige Outdoor-Sportanlagen handelt – unter anderem Tennisplätze. Rülke zweifelt die Effektivität derartiger Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung an: „In einer weitläufigen Tennishalle mit mehreren Plätzen und gutem Hygienekonzept ist das Infektionsrisiko genau so gering wie auf einem Outdoor-Spielfeld. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.“

Ferner sei die Corona-Verordnung im Hinblick auf den Sport mit undurchsichtigen Definitionen gespickt. „Wenn für den Profisport Ausnahmen vom Total-Lockdown gelten sollen, muss die Abgrenzung zwischen Profi- und Amateursport auch klar sein“, so Rülke. Die Antwort des Ministers verweist hier jedoch auf eine „personenbezogene“ Definition des Profitums unter langer Auflistung beispielhafter Kriterien. Für Sportvereine sei es daher oft schwer nachvollziehbar, im Begriffs- und Regelungsdschungel eine Antwort auf die Frage zu finden, ob man nun unter Verweis auf die Ausnahmetatbestände für den Spitzensport seine Sportstätte öffnen dürfe oder nicht.

 

Eine weitere Fehlleistung der baden-württembergischen Landesregierung liegt laut Rülke darin, nicht den liberaleren Regelungsbeispielen anderer Länder zu folgen. In Hessen beispielsweise gelten schon seit Herbst großzügigere Regelungen für den Freizeitsport. Sozialminister Lucha begründet die im Ländervergleich strikteren Einschränkungen für den Sport in Baden-Württemberg in seiner Antwort auf die FDP-Anfrage mit den hierzulande im Ländervergleich höheren Infektionszahlen. Dies ist nicht sachgerecht, findet Rülke: „Dass beim Sporttreiben in Baden-Württemberg eine höhere Corona-Infektionsgefahr als beim Sporttreiben in Hessen besteht, ist nicht ersichtlich“, kommentiert Rülke.