Birnstock: Auskömmliche kommunale Sportstättenbau-Förderung seitens des Landes ist keine Kür, sondern Pflicht
Landesregierung muss sich mit dem Thema des Kommunalen Sportstättenbaus ernsthaft auseinandersetzen und vor allem mit den Kommunen sowie Sportvereinen ins Gespräch gehen.
Zur Stellungnahme der Landesregierung auf den Antrag „Ausweitung der VwV Kommunale Sportstättenbauförderung“ – Drucksache 17 / 5771 sagt der sportpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:
„Nicht nur seit Beginn der Corona-Pandemie stehen Sportvereine bzgl. Bau- und Sanierungsmaßnahmen vor enormen finanziellen Herausforderungen. Deshalb ist eine auskömmliche landesseitige Sportstättenbauförderung unerlässlich dafür, einerseits den Sportbetrieb sicherzustellen und andererseits den Trägern zu signalisieren, dass sie auch langfristig nicht im Stich gelassen werden. Die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, dass etwaige Vorschriften stets den aktuellen Gegebenheiten entsprechen. Deshalb haben wir mit unserem Antrag versucht, auf ungeklärte Fragen bzgl. der bestehenden Verwaltungsvorschrift Kommunaler Sportstättenbau Antworten zu erhalten und eine Ausweitung ebendieser Verwaltungsvorschrift anzuregen.
Die Antworten seitens der Landesregierung sind aus unserer Sicht jedoch nicht zufriedenstellend. Zum einen finden die aktuell stark angespannte Zinslage sowie die massiv gestiegenen Baukosten keinen Niederschlag in der Verwaltungsvorschrift. Zum anderen ist unklar, wann welche Haushaltsmittel wie eingesetzt wurden. Aufgrund dieses Mangels an Transparenz ist es aus unserer Sicht schwer möglich abzuschätzen, wie hoch der genaue Bedarf an landesseitigen Fördermitteln zum Bau bzw. zur Sanierung kommunaler Sportstätten tatsächlich ist.
Wir Freie Demokraten gehen jedoch davon aus, dass der Bedarf an Fördermitteln weitaus höher sein dürfte. Ein entsprechender Hinweis ist ein Satz aus der Stellungnahme unseres Antrags: ‚[Das] bewilligte Programmvolumen [übersteigt] teilweise die Mittel, die für Neubewilligungen von Einzelmaßnahmen zur Verfügung stehen. […] Das Programm war vor 2021 regelmäßig überzeichnet.‘
Aber auch auf die Frage, welche Sportstätten gefördert werden, liefert die Landesregierung eine ernüchternde Antwort: Schwimmbäder sind nach der derzeitigen Verwaltungsvorschrift – und werden es wohl auch künftig nicht – förderfähig sein. Eine Begründung dafür sucht man allerdings vergebens. Angesichts der dramatisch steigenden Zahl an Schwimmbadschließungen der letzten Jahre sowie der hohen Zahl an Nichtschwimmern unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das Vorgehen der Landesregierung wenig nachvollziehbar.
Wir Freie Demokraten appellieren an die Landesregierung, sich mit dem Thema des Kommunalen Sportstättenbaus ernsthaft auseinanderzusetzen und vor allem mit den Kommunen sowie Sportvereinen ins Gespräch zu gehen. So wie sich die Lage derzeit gestaltet, darf es jedenfalls langfristig nicht bleiben.“