Birnstock: Defizitausgleich von derzeit rund 60 Millionen Euro jährlich ist ein Warnsignal, kein Befreiungsschlag
Es steht ganz konkret an, den Verbund der Unikliniken Heidelberg und Mannheim auszugestalten
In der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dennis Birnstock:
„Die Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes hat zum Ziel, dass die Universitätsmedizin an den Standorten Heidelberg und Mannheim gemeinsam weiterentwickelt und medizinische, infrastrukturelle und wirtschaftliche Synergien bestmöglich genutzt werden können.
Von einer Charité am Neckar hatte die Landesregierung früh geträumt. Inzwischen sind die Superlative etwas gewichen und es steht ganz konkret an, den Verbund der beiden Unikliniken auszugestalten. Ohne Druck aus der Opposition und durch die Akteure vor Ort wären wir heute wahrscheinlich noch nicht so weit, denn es dauerte ja bekanntlich einige Zeit, bis sich die Ministerien überhaupt auf eine Grundsatzentscheidung einigen konnten. Zudem brauchte es für den Verbund eine glückliche Fügung, um den negativen Bescheid des Bundeskartellamtes zu umgehen.
Nun wäre es wohlfeil zu behaupten, dass mit der Rechtsänderung die Herausforderungen für den neuen Verbund gemeistert wären. Das beträchtliche Defizit am Standort Mannheim wurde vom kommunalen Haushalt in den Landeshaushalt verschoben und wird das Land noch einige Jahre binden. Ein Defizitausgleich von derzeit rund 60 Millionen Euro jährlich ist ein Warnsignal, kein Befreiungsschlag. Daher gilt unser Augenmerk auch stets dem Kostenfaktor und diesen Fokus werden wir in den nächsten Monaten weiter schärfen müssen, wenn die Ausgestaltung des Verbunds weiter fortschreitet. Denn was Kostenexplosionen und ausbleibende Einsparbemühungen für Effekte auf ein Großprojekt haben, müssen wir im Wissenschaftsausschuss ja auch regelmäßig diskutieren – ich sage nur: Opernsanierung mit Gold-Rand.“


