Pressemitteilung

13.Oktober 2022 - Finanzen

Brauer: Probleme werden im Wesentlichen verschoben

In Kürze wird wieder Anpassungsbedarf entstehen.


Zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Anpassungen zur Wiederherstellung des Abstandsgebots zur Grundsicherung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Landesregierung setzt hier nun nach über zwei Jahren zwei wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts um, die die Regeln der amtsangemessenen Besoldung konkretisiert haben. Insbesondere die Einhaltung des Abstandsgebots zur Grundsicherung wurde angemahnt. Tatsächlich ergreift die Landesregierung nun ein Sammelsurium an Maßnahmen, um dieses Abstandsgebot insbesondere für die unteren Besoldungsgruppen wieder zu erreichen, etwa die Streichung der untersten Besoldungsgruppe, die Anhebung von Eingangs und Endämtern, die deutliche Anhebung der Kinderzuschläge ab dem dritten Kind und die Rücknahme von Beihilfeeinschränkungen aus dem Jahr 2013.

 

Damit vollzieht diese Regierung zum wiederholten Male die von obersten Gerichten auferlegte Anpassung von Bezügen ihrer Landesbediensteten, was man vor den Urteilen immer als unnötig abstritt. Dieses umfangreiche Paket holt also nur nach, was den Beamtinnen und Beamten von der Landesregierung seither verwehrt wurde.

 

Und dabei geht man bei dem Versuch, möglichst geringe Mehrausgaben zu verursachen, an einigen Stellen fragwürdige Wege, in dem man etwa fadenscheinige Begründungen für die selektiven Anhebungen angibt, das Abstandsgebot zwischen den Laufbahnen verletzt in dem man das Besoldungsgefüge staucht oder Kinder von Beamten nun unterschiedlich behandelt. Klar ist, diese Art der Umsetzung wird uns angesichts der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Inflation und die daraus folgenden Anhebungen im Sozialbereich sehr schnell wieder zu Besoldungsanpassungen zwingen. Hierfür schlägt die Landesregierung allerdings keine Mechanismen vor.“