Pressemitteilung

28.September 2016 - Jagd und Fischen
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Bullinger: Kosmetische Änderungen am Jagdgesetz werden als Verhandlungserfolg verkauft

In der ersten Beratung über einen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes sagte der jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger, die CDU sei „als Tiger gestartet und nicht einmal als Bettvorleger, sondern eigentlich nur als kleiner grüner Waschlappen gelandet“. Die CDU, erklärte Bullinger, hätte noch bis zur Wahl eine umfassende Korrektur des grün-roten Jagdgesetzes versprochen und versuche nun, den Jägerinnen und Jägern sowie den von Wildschäden betroffenen Land- und Forstwirten „zwei rein kosmetische Änderungen“ als Verhandlungserfolg zu verkaufen“.

Die Argumentation, die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Mindestfläche für Wildfütterungskonzeptionen für Rehwild von derzeit 2.500 auf künftig 1.500 Hektar erlaube ein kleinräumigeres Vorgehen, sei hanebüchen. „Hier waren wieder einmal Bürokraten am Werk. Der unzumutbare Genehmigungsaufwand entsteht nicht nur durch die Mindestgröße, sondern allein schon durch das kropfunnötige Fütterungsverbot“, sagte Bullinger. Auch die geplante Änderung, wonach es zukünftig erlaubt sein soll, dass Schwarzwild bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke im März auch im Wald bejagt werden kann, sei unzureichend und unausgegoren. Im Begründungstext des Gesetzentwurfs heißt es dazu: „Eine durchbrochene Schneedecke liegt nach der Definition der World Meteorological Organization […] bei einem Schneebedeckungsgrad von mindestens 50 Prozent vor.“ Dazu Bullinger: „An dieser Stelle wird schon deutlich, dass die Regelung ebenso wenig praktikabel wie rechtssicher ausfallen wird.“