Pressemitteilung

19.Mai 2022 - Corona / Gesundheit / Pflege

Haußmann: Land muss für pragmatische Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sorgen

Impfung einer Person

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ändert nichts an Problemen bei der Umsetzung.


Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückzuweisen und die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal als rechtens zu erklären, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht für Klarheit bei der rechtlichen Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gesorgt hat. An der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes habe ich nie gezweifelt. Die Gerichtsentscheidung ändert aber nichts daran, dass die praktische Umsetzung dieser Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen enorme Probleme mit sich bringt. Ein Ärgernis ist die völlig unterschiedliche Handhabung in den Stadt- und Landkreisen.

 

Wenn es jetzt zu Beschäftigungsverboten kommt, wird sich der Pflegenotstand in Baden-Württemberg noch weiter verschärfen. Ich fordere Minister Lucha auf, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Regelungen pragmatisch und im Rahmen des zulässigen Ermessensspielraums großzügig umgesetzt werden, damit sich die dramatische Situation, insbesondere in der Pflege im Land, nicht noch weiter verschärft.“