Hoher: Das Nachtangelverbot ist absurd
Baden-Württemberg hinkt als einziges Bundesland hinterher
Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezüglich des Nachtangelverbots sagte der fischereipolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:
„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das das in Deutschland einzigartige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat, begrüße ich sehr. Es bestätigt unsere jahrelange Forderung nach einer Abschaffung des Nachtangelverbots. Während Schwimmen oder Bootfahren rund um die Uhr möglich sind, werden Angler in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten als Störenfriede degradiert.
Das Nachtangelverbot ist absurd. Fische halten keine Nachtruhe, das gilt auch für die Fische auf der baden-württembergischen Seite des Rheins oder der Donau. Die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit stellt eine völlig veraltete, nicht mehr zeitgemäße Vorschrift dar. Baden-Württemberg hinkt als einziges Bundesland hinterher.“