Pressemitteilung

29.September 2021 - Jagd und Fischen

Hoher: Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ist so sinnlos wie das Nachtangelverbot selbst

Klaus Hoher

Pauschale Beschränkungen der Angelfischerei sind unzulässig.


Zur ersten Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion über eine Änderung des Fischereigesetzes sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Naturschutz, Klaus Hoher:

„Die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit ist eine völlig veraltete, nicht mehr zeitgemäße Vorschrift. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ist aber so sinnlos wie das Nachtangelverbot selbst. Er beinhaltet zahlreiche handwerkliche Fehler und ist inhaltlich ein nicht durchdachter Schnellschuss. Vor allem zu einem Zeitpunkt, wo die Begründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu den Urteilen vom 13. Juli 2021 zum Nachtangelverbot noch aussteht.

Ich begrüße das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das das in Deutschland einzigartige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat. Für die rund 150.000 weiteren Anglerinnen und Angler auf der baden-württembergischen Seite zwischen Main und Bodensee muss es aber ebenfalls möglich nachts zu angeln, wie es in allen anderen 15 Bundesländern auch möglich ist. Zudem sollte das Mindestalter für den Jugendfischereischein von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden. Das würde den Fischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern und die Rechtssicherheit von Eltern oder Großeltern stärken, welche die kommende Generation an die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen. Pauschale Beschränkungen der Angelfischerei aber sind unzulässig und belasten die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei

Weitere Pressemitteilungen zum Thema