Karrais: Landeswaldgesetz ist die falsche Stelle für Windenergie-Regulierung
FDP fordert abermals Änderung des Landesplanungsrechts zugunsten von Ausschlussgebieten.
Zur ersten Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion über eine Änderung des Landeswaldgesetzes hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Naturschutz, Daniel Karrais, auf erhebliche handwerkliche Fehler hingewiesen:
„Der Gesetzentwurf basiert auf einem Eins zu Eins kopierten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes. Er passt aber überhaupt nicht zur rechtlichen Systematik des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg und ist daher unvollständig und unsinnig“, kritisierte Karrais.
Zudem habe die AfD-Fraktion keine Anhörung der fachlich betroffenen Verbände durchgeführt. „Sie haben weder mit den Naturschutzverbänden, noch mit den Forstverbänden oder den privaten und kommunalen Waldeigentümern gesprochen. Mit Blick auf die nötige rechtliche Abwägung zwischen dem Naturschutz und dem Recht am Eigentum wäre dies aber geboten gewesen“, bemängelte Karrais.
Der Naturschutzpolitiker zitierte aus dem FDP-Landtagswahlprogramm von 2016: „Wir werden den Schutz von Anwohnern und Natur vor Windrädern erhöhen. Dazu wollen wir den Vorsorgeabstand zu Wohngebieten auf 1500 m erhöhen, die Verpachtung von Windkraftstandorten im Staatswald durch den Landesbetrieb ForstBW stoppen und das Planungsrecht ändern. Neben Vorranggebieten für die Windkraft muss es in der Regionalplanung auch wieder möglich sein, Windkraft-Ausschlussgebiete auszuweisen, in denen Natur, Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr den Vorrang haben.“ Diese Forderungen der Freien Demokraten seien nach wie vor aktuell, rechtlich umsetzbar und sachlich ausgewogen, unterstrich Karrais. „Wir wollen keine Flickschusterei im Landeswaldgesetz, dessen Regelungsbereiche die Forstverwaltung und die forstliche Praxis sind, sondern eine zielführende Änderung des Landesplanungsrechts“, sagte der FDP-Naturschutzpolitiker zusammenfassend.