Kern: Fehler können passieren – Korrekturen dürfen dann aber nicht so lange auf sich warten lassen
Wir Freie Demokraten werden deshalb im Bildungsbereich genau hinschauen, ob die Qualität der von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe den gebotenen, höchsten Ansprüchen genügt.
Zur Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes und der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz (Drucksache 17/7464), sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:
„Der heutige Versuch von Bürokratieabbau im Privatschulgesetz und der entsprechenden Vollzugsverordnung ist richtig und wichtig, aber natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die meisten vorliegenden Anpassungen des Privatschulgesetzes erscheinen schlüssig. Manche wiederum lassen mich ein wenig stutzig werden. Warum beispielsweise der Begriff der ‚Privatschule‘ komplett gestrichen wird und nun durchweg von ‚Ersatzschulen‘ die Rede ist, erschließt sich nicht.
Ganz grundsätzlich muss kritisch gesehen werden, dass nach wie vor eine unterschiedliche Behandlung von Ersatz- und Ergänzungsschulen durch das Privatschulgesetz stattfindet.
Denn die Ergänzungsschulen werden, trotz ihrer hohen Relevanz für die Fachkräftegewinnung, nicht wie Ersatzschulen gefördert. Hier können wir Freie Demokraten uns gut eine Anpassung des § 17 Absatz 3 des Privatschulgesetzes vorstellen, um die Ergänzungsschulen den Ersatzschulen finanziell gleichzustellen und ihnen so mehr Verlässlichkeit zu sichern. Insbesondere, weil Schulträger in Teilen melden, dass das Betreiben von Ergänzungsschulen wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist. Infolgedessen drohen ganze Ausbildungsgänge wegzufallen. Das ist in Zeiten fehlender Fachkräfte nicht hinnehmbar. Wir werden deshalb in der Ausschussberatung noch entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf einbringen.
Dass die Aufnahme der Schulen für Physiotherapie und Logopädie in § 17 Absatz 1 Privatschulgesetz, welcher die zuschussberechtigten Schularten aufzählt, ‚versehentlich unterblieben‘ ist und dies ‚nun nachgeholt‘ wird, zeigt den Grad an Sorgfältigkeit und Ernsthaftigkeit, wie diese grün geführte Landesregierung Gesetze erstellt. Fehler können passieren, aber Korrekturen dürfen dann nicht so lange auf sich warten lassen.
Wir Freie Demokraten werden deshalb als offensichtlich notwendige Qualitätskontrolleure genau hinschauen, ob die Qualität der von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe den gebotenen, höchsten Ansprüchen genügt – denn hierzu fühlen wir uns Freie Demokraten gegenüber der Bevölkerung von Baden-Württemberg verpflichtet.“