Pressemitteilungen

Gedenkstätte und Schloss Grafeneck dauerhaft als Erinnerungsort bewahren


Im Rahmen der heutigen Debatte zum überparteilichen Entschließungsantrag zur Sicherung der Gedenkstätte Grafeneck sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

“In Grafeneck sind im Jahr 1940 staatlich organisiert 10.654 Menschen in einer als Duschraum getarnten Gaskammer getötet worden. Diese Menschen wurden nicht von heute auf morgen Opfer. Ihre Existenz wurde zuvor entwürdigt. Sie wurde staatlich infrage gestellt, vermessen, bewertet und für wertlos erklärt. Was in Grafeneck geschehen ist, war kein Zufall und kein dunkles Kapitel ohne Akteure. Es war das Ergebnis von Entscheidungen, von Gesetzen, von Verwaltungsakten – und von Menschen, die Macht hatten und sie verheerend missbraucht haben.

Wir Demokratinnen und Demokraten können und müssen streiten. Wir dürfen hart ringen um den richtigen politischen Weg. Es gibt jedoch eine klare Grenze: Es gibt einen Punkt, an dem es keine Abstufungen, keine Graubereiche und keine taktischen Abwägungen gibt. Und das ist Artikel 1 unseres Grundgesetzes: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘ Sobald Menschenfeindlichkeit offen geäußert wird, darf kein Demokrat schweigen und es darf kein taktisches Verhalten mehr geben.

Der heute beratene überparteiliche Entschließungsantrag setzt genau hier an. Er sichert Grafeneck als die zentrale Erinnerungs- und Mahnstätte für die 10.654 Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen. Zugleich wird Grafeneck damit für viele tausende Menschen ein Ort der individuellen Trauer und des kollektiven Gedenkens sowie ein Raum für Forschen, Lernen und Begegnung bleiben.

Unser heutiger gemeinsamer Antrag ist ein sichtbares und starkes Zeichen, dass Demokratinnen und Demokraten bei diesem Thema geschlossen zusammenstehen.“

Gesetzentwurf der AfD würde Kostensteigerung und Bürokratisierung bedeuten


In der Plenardebatte am vergangenen Mittwoch zu einem Gesetzentwurf zur Anpassung der Studiengebühren für internationale Studierende sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Der Gesetzentwurf der AfD nennt sich ‚Gesetz zur Kostendeckung‘. Er sollte in Wahrheit lieber ‚Gesetz zur Kostensteigerung und zur Bürokratisierung‘ heißen. Denn die AfD will, dass unsere Hochschulen alle zwei Jahre berechnen, wie viel jeder Studiengang tatsächlich kostet – und dann daraus Gebühren festlegen, die jeder Nicht-EU-Student zahlen soll. Das heißt: Hunderte Tabellen, Verwaltungsrunden und Kommissionen – und vermutlich auch zahlreiche Klagen.

Dabei brauchen wir in Baden-Württemberg internationales Know-how, um in der Welt nicht abgehängt zu werden. Internationale Studenten bringen uns mit ihrem Wissen voran und unterstützen unsere Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels. Deshalb wollen wir als Freie Demokraten weniger Bürokratie, mehr Forschung und vor allem: Internationale Zusammenarbeit.

Stattdessen hat die grün-geführte Landesregierung 2017 allerdings Studiengebühren für internationale Studenten eingeführt. Die Folge: Platz 15 von 16 beim Anteil internationaler Studierender für Baden-Württemberg. Einst waren wir Vorbild für die ganze Welt – jetzt verlieren wir sogar den Anschluss in Deutschland.

Wir Liberale sagen: Bildung muss offen, gerecht und finanzierbar sein. Darum brauchen wir keine neuen Hürden, sondern ein faires System: nachlaufende, einkommensabhängige Studiengebühren–erst zahlen, wenn man im Beruf steht und genug verdient.“

Baden-Württemberg braucht eine Gesamtstrategie und die Einrichtung einer zehnten Universität


Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat am 22. September 2025, in Heidelberg eine Veranstaltung „Künstliche Intelligenz: Wirtschaft. Werte. Wettbewerb.“ durchgeführt.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der Fraktion, erklärt den Kontext der Veranstaltung:

 

„Künstliche Intelligenz birgt enorme Chancen für die Wirtschaft und damit auch den Wohlstand in Baden-Württemberg. Gleichzeitig birgt sie aber auch klare Herausforderungen: Geänderte Qualifikationsanforderungen, Fragen der digitalen Souveränität oder die schnelle Umsetzung in den Betrieben müssen gemeistert werden. Dazu ist die Einrichtung einer zehnten Landesuniversität mit einem Fokus auf Künstliche Intelligenz sinnvoll – wir müssen unsere Expertise in diesem Themenfeld weiter vertiefen und neue Wege gehen. Eine neue Landesuniversität ist genau die richtige Antwort auf diese Fragen.

Des Weiteren ist eine zielgerichtete politische Begleitung notwendig. Für uns Liberale kann dabei die Maßgabe nur sein: So viel Freiheit wie möglich und so wenig Regulierung wie nötig. Enge Datenschutzanforderungen oder überzogene Auflagen dürfen die neue Technologie nicht erdrücken. Wir müssen Ermöglicher, nicht Bremser von KI sein!“

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand und Handwerk, hat in einer Paneldiskussion die Chancen und Risiken erörtert. Er besprach diese mit Prof. Dr. Martin Kremmer, Manager Product Engineering bei John Deere, und Sarah Ball, Doktorandin an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Er fasst die Ergebnisse folgendermaßen zusammen:

„Die Landesregierung von Baden-Württemberg unterstützt eine Vielzahl von Aktivitäten im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Darunter sind herausragende Beispiele – das CyberValley in Tübingen-Stuttgart oder der Innovation Park in Heilbronn – zweifelsohne wichtig für unsere Unternehmen. Daneben gibt es aber viele weitere, oft kleinteilige und unverbundene Maßnahmen. Was wir aber brauchen, sind eine übergreifende Strategie und ein Miteinander der Maßnahmen. Wir brauchen nicht nur einen Park oder ein Valley, sondern ganz Baden-Württemberg muss KI-Land werden. Eine neue Universität kann hier eine Bündelungsfunktion übernehmen und auf ganz Baden-Württemberg ausstrahlen.“

 

 

Land springt abermals in die Bresche für die Uniklinik Mannheim.


Zur Meldung, dass mit dem grünen Licht des Landes nun eine Wettbewerbssituation zwischen den Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim nicht mehr gegeben sei und damit kartellrechtliche Bedenken obsolet, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Nun ist der Weg frei zur Abstimmung der notwendigen Konzepte und Vertragswerke für einen gesunden und tragfähigen Klinikverbund, der den Bedürfnissen beider Standorte gerecht wird. Es muss jetzt auch ganz konkret und in der gebotenen Eile daran gearbeitet werden, die Defizite abzubauen und Synergien zu nutzen, wo es ohne Qualitätseinbußen möglich ist. Denn auch in diesem Jahr springt das Land in die Bresche – abermals mit Dutzenden Millionen Euro, um die erwirtschafteten Defizite abzufangen, die keine belastende Hypothek für das neue Modell werden dürfen.“

 

Wissenschaftsfreiheit bedeutet aber auch: eine Administration, die sich zurücknimmt, mit Mut zur Deregulierung.


In der heutigen Aktuellen Debatte im Landtag mit dem Titel: „Hochschulen in stürmischen Zeiten stärken – einstehen für Wissenschaftsfreiheit, Exzellenz und Weltoffenheit“ sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„In stürmischen Zeiten brauchen unsere Hochschulen einen verlässlichen Kurs. Es herrscht Fachkräftemangel, mancherorts wird die Wissenschaftsfreiheit in Frage gestellt, geopolitische Umbrüche schaffen Verunsicherung und es rücken Forschungsfelder wie die Verteidigungsforschung wieder in den Fokus. Dabei ist es gut und richtig, dass das Land mit der Hochschulfinanzierungsvereinbarung III für die Jahre 2026 bis 2030 einen stabilen finanziellen Rahmen setzt. Denn: Wissenschaftsfreiheit braucht nicht nur rechtlichen Schutz, sondern auch verlässliche finanzielle Grundlagen.

Einige Kurskorrekturen sollte die Landesregierung jedoch gleichwohl vornehmen. So muss beispielsweise endlich ernsthafter Bürokratieabbau gelebt werden, anstelle von untauglichen, ständig nachjustierten Ausgleichsmechanismen oder überschießenden Antragsbedingungen, wenn es doch um die schnelle, flexible Transformation des Studiengangportfolios geht. Die diskriminierenden Studiengebühren für internationale Studierende bleiben weiterhin bestehen – ein fatales Signal und so gar nicht weltoffen, wie der Titel der Debatte hoffen lässt. Auf eine echte Sanierungsoffensive für marode Hochschulgebäude wartet man auch vergeblich, die Finanzierungsvereinbarung betont Ökostrom und Photovoltaik, während der Putz von den Fassaden der Hochschulen bröckelt. Nicht zuletzt muss auch die Verteidigungsforschung im Land in den Fokus rücken. Im Widerstreit zwischen Wissenschaftsfreiheit und moralischer Selbstverpflichtung brauchen wir einen klaren Kompass, der auf Transparenz- und Zivilklauseln verzichtet, die vor allem Verunsicherung schaffen.

Wissenschaftsfreiheit bedeutet eben auch: eine Administration, die sich zurücknimmt. Und deshalb gehört zur Zukunft der Hochschulen nicht nur eine solide Finanzierung, sondern auch der Mut zur Deregulierung – zur Entrümpelung gewachsener Berichtspflichten, zum Rückbau überflüssiger Genehmigungsschleifen und zu einem gehörigen Vertrauensvorschuss an die Hochschulen als souveräne Partner der Wirtschaft, die Forschungsfreiheit und Sicherheitsinteressen gerecht abwägen können.“

Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst verpasst Zukunftsthemen.


In der zweiten Beratung des Haushalts für das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Plenum sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

„Im Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst könnte man meinen, dass die Landesregierung zwar mit viel Pferdestärken unterwegs ist, aber das Navigationsgerät vergessen hat. Oder man wähnt sich in einer Episode `Zurück in die Zukunft´, denn es hat sich seit den letzten Haushaltsberatungen Ende 2022 in vielen Bereichen nichts getan. So zum Beispiel, wenn man die Innovationsleuchttürme der Landesregierung in Blick nimmt, deren Fundament in den zwei Jahren kaum tragfähiger geworden ist.

Auch das finanzielle Fundament für die Hochschulen im Land, die anstehende Hochschulfinanzierungsvereinbarung III ab 2026, erscheint statisch bedenklich. Denn der geplante Mittelaufwuchs wird von wachsenden Kosten und der Inflation absehbar aufgezehrt werden, während die großen Herausforderungen wie Sanierung und Digitalisierung nicht schwinden. Auch das Studienangebot wollen und müssen die Hochschulen weiterentwickeln und auch ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Dazu müssen aus Sicht der Liberalen die diskriminierenden Gebühren für internationale Studierende abgeschafft und flexible, orts- und zeitunabhängige Studienangebote gefördert und gestärkt werden. Beide Zukunftsthemen verpasst die Landesregierung jedoch.

Beim Ausbau der Studienkapazitäten an den Verwaltungshochschulen, um dem wachsenden Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung zu begegnen, konnte auf Drängen der FDP-Fraktion zwar eine Erhöhung um 100 Plätze realisiert werden, weitere, notwendige 100 Plätze sollen erst mit dem nächsten Landeshaushalt kommen.

Geboten gewesen wäre auch ein maß-, aber wirkungsvolles Mittelbauprogramm für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Mit dem eigenständigen Promotionsrecht für diese Hochschulart sollte aus unserer Sicht ein Mechanismus etabliert werden, der die forschungsstarken Professorinnen und Professoren im Promotionsverband beim Lehrdeputat entlastet und die sodann entfallende Lehre durch zusätzliche Stellen im Mittelbau ausgleicht. Auch diesem Impuls verwehrte sich die Landesregierung jedoch.“

Zu den Kulturausgaben ergänzte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Nicht nur Irrwege, sondern auch Stillstand bestimmen den Kulturetat und die Ausgaben stagnieren. Schwerer wiegt aber noch, dass es bei der Kulturförderung auch an Verlässlichkeit fehlt, etwa durch die Kürzungen bei der Förderung der Amateurmusik. Die Landesregierung nimmt es also der Breite und gibt es nach Gutdünken in die Spitze, wie nun dem neuen, vermeintlichen Prestigeprojekt Popländ.

Angesichts des Sanierungsfahrplans für die Stuttgarter Staatsoper, der die Fertigstellung auf 2042 prognostiziert und Baukosten von bald zwei Jahren erwarten lässt, sehen wir eine Beschlussfassung durch den Landtag angezeigt. Grün-Schwarz will das Thema jedoch ersichtlich bis zur Landtagswahl ohne wesentliche Fortschritte aussitzen.“

Im Hochschulrechtsänderungsgesetz fehlen viele Weichenstellungen für die Zukunft, die wir Freie Demokraten uns für die Hochschulen im Land gewünscht hätten.

In der heutigen zweiten Beratung des Fünften Hochschulrechtsänderungsgesetzes im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Im vorliegenden Gesetzesentwurf fehlen viele Weichenstellungen für die Zukunft, die wir Freie Demokraten uns für die Hochschulen im Land gewünscht hätten. Die Landesregierung ignoriert beispielsweise den interfraktionellen Konsens zur Abschaffung der Gebühren für internationale Studierende, obwohl man darin eine wesentliche Hürde für internationale Fachkräfte und einen Wettbewerbsnachteil für das Land erkennen muss. Das Argument der Wissenschaftsministerin, man könne den Wegfall der Einnahmen aus der Gebühr nicht kompensieren, zeigt für uns: es fehlt generell Geld im System. Hier muss deshalb das Konzept der nachlaufenden Studiengebühren in den Blick kommen.

Wir Freie Demokraten wollen den forschungsstarken Professoren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften Deputatserleichterungen bieten. Weil sich Forschung und Lehre aber nicht gegenseitig kannibalisieren dürfen, schlagen wir vor, dass wir gemeinsam einen Ausgleichsmechanismus schaffen, der einen maßvollen Ausbau des Mittelbaus an dieser Hochschulart ermöglicht. Diesem Vorschlag verweigerten sich die Regierungsfraktionen aber ebenso wie der Idee, mit einem Anschluss an die Virtuelle Hochschule Bayern die digitalen Studienangebote im Land auf ein neues Level zu bringen.

Auch in Sachen Bürokratieabbau geizt der Regierungsentwurf mit Ambition. Der Normenkontrollrat hatte zuletzt kritisiert, dass der Hochschulbereich von einer Vielzahl von Dokumentations- und Berichtspflichten geprägt sei. Gleichwohl lehnte Grün-Schwarz unsere Vorschläge zur Abschaffung der Transparenzklausel und des Zustimmungserfordernisses bei der Änderung eines Studiengangs ab.

Zumindest einen Lichtblick stellt die Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses in das Jura-Studium dar. Erst vor drei Wochen hatte ich einen entsprechenden Antrag an das Wissenschaftsministerium gerichtet und trage diese Weiterentwicklung natürlich mit.“

 

Vor drei Wochen haben wir Liberalen einen Antrag mit dem Titel „Einführung eines integrierten Bachelors im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft eingebracht, der heute Realität wird.

Zur heute anstehenden Einführung eines integrierten Bachelors im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft im Rahmen der Hochschulrechtsnovelle sagt der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Vor drei Wochen haben wir Liberalen einen Antrag mit dem Titel ‚Einführung eines integrierten Bachelors im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft in Baden-Württemberg‘ an das Wissenschaftsministerium gerichtet. Nun folgt Grün-Schwarz diesem Vorstoß und will den ergänzenden Abschluss ermöglichen – eine Bestätigung unserer Arbeit und ein guter Tag für die Studierenden der Rechtswissenschaft.

Der zusätzliche universitäre Abschluss honoriert erbrachte Studienleistungen, ermöglicht die Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiums oder einen Berufseinstieg außerhalb der reglementierten, klassischen juristischen Berufe und dürfte die psychische Belastung im Zusammenhang mit der Ersten juristischen Prüfung zumindest etwas mindern.“

Die erwähnte Drucksache 17/7685 finden Sie hier:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7685.pdf

 

 

Wir fordern Freiheitszonen, in denen es weniger Bürokratie und weniger einschränkende Regelungen für mehr Gründergeist und mehr Gründungskultur gibt.


In der heutigen Landtagsdebatte zur Gründungskultur an baden-württembergischen Hochschulen sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

 

„Unsere vielgestaltige Hochschullandschaft ist innovativ, zukunftsorientiert und marktnah. Daher ist es wichtig, die Studierenden auf das Gründen zu stoßen und die Selbständigkeit als berufliche Perspektive attraktiv zu machen. Denn wir verzeichnen leider einen stetigen Rückgang der Existenzgründungen hier im Land, dem wir kraftvoll entgegenwirken müssen. Denn Gründergeist beinhaltet viele liberale Werte: Leistungsbereitschaft und Ehrgeiz, Risikobereitschaft und Mut, Fortschrittsglaube und Optimismus sowie Eigenverantwortung und Freiheit.

Und genau diese Freiheit und Freiräume für das Gründen müssen wir schaffen! Wir brauchen eine Befreiung von Bürokratie, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Hochschulen. Es ist doch widersinnig, wenn sich die Unterstützungsangebote für unsere Gründerinnen und Gründer im Wesentlichen darum kümmern müssen, bei zu komplizierten Anträgen zu helfen, ellenlange Formulare vorzuhalten und versteckte Geldquellen aufzuzeigen. Was für ein bürokratischer Irrsinn.

Wir fordern daher Freiheitszonen, in denen es weniger Bürokratie und weniger einschränkende Regelungen für mehr Gründergeist und mehr Gründungskultur gibt.“

Zukunftsweisende Ideen oder strategische Entwicklungskonzepte für die Hochschulen sucht man im aktuellen Hochschulrechtsänderungsgesetz der Landesregierung jedoch vergebens.


In der heutigen Beratung des Fünften Hochschulrechtsänderungsgesetzes im Landtagsplenum sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Unsere Hochschulen in Baden-Württemberg sind der Treiber von Fortschritt und Innovation.

Entsprechend fortschrittlich sollten daher auch die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen des Hochschulrechts sein. Der vorliegende Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung leistet dies aber leider nur zu einem geringen Teil. Zukunftsweisende Ideen oder strategische Entwicklungskonzepte für die Hochschulen sucht man jedoch vergebens.

Die Weiterentwicklung der Dualen Hochschule als Schnittstelle zwischen Wissenschaft zur lokalen Wirtschaft mit einem deutlichen Bekenntnis zur Regionalität und den kleinen Standorten im ländlichen Raum ist nachvollziehbar und richtig. Nicht nachzuvollziehen ist jedoch, dass die Landesregierung neue Zugangsmöglichkeiten zu unseren Hochschulen für Studieninteressierte mit ausländischer Vorbildung schaffen will, ohne die größte Hürde für die Studierenden von außerhalb der EU abzuschaffen – nämlich die Studiengebühren. Das ist längst interfraktioneller Konsens und sollte von der Wissenschaftsministerin endlich umgesetzt werden.

Bruchstückhaft bleibt der Gesetzentwurf leider auch beim Thema Digitalisierung. Es ist zwar zu begrüßen, dass – nicht zuletzt auf Drängen der FDP-Fraktion – Regelungen zu Online-Prüfungen und Fernlehrangeboten konkretisiert werden. Das schafft nun endlich, viereinhalb Jahre nach dem ersten Corona-Lockdown, die notwendige Rechtssicherheit. Über diese notwendige Anpassung hinaus geht der Gesetzentwurf im Punkt Digitalisierung aber leider nicht. Die Erweiterung der Möglichkeiten, einzelne Module Off-Campus, also virtuell, zu absolvieren, ist nicht vorgesehen, obwohl dies in der Anhörung von zahlreichen Akteuren gefordert wurde. Wir Liberalen wollen bei diesem zukunftsweisenden Format deutlich weiter gehen und fordern seit vielen Jahren den Anschluss des Landes an die Virtuelle Hochschule Bayern.“

Wir Freie Demokraten werden deshalb im Bildungsbereich genau hinschauen, ob die Qualität der von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe den gebotenen, höchsten Ansprüchen genügt.


Zur Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes und der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz (Drucksache 17/7464), sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Der heutige Versuch von Bürokratieabbau im Privatschulgesetz und der entsprechenden Vollzugsverordnung ist richtig und wichtig, aber natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

 

Die meisten vorliegenden Anpassungen des Privatschulgesetzes erscheinen schlüssig. Manche wiederum lassen mich ein wenig stutzig werden. Warum beispielsweise der Begriff der ‚Privatschule‘ komplett gestrichen wird und nun durchweg von ‚Ersatzschulen‘ die Rede ist, erschließt sich nicht.

 

Ganz grundsätzlich muss kritisch gesehen werden, dass nach wie vor eine unterschiedliche Behandlung von Ersatz- und Ergänzungsschulen durch das Privatschulgesetz stattfindet.

Denn die Ergänzungsschulen werden, trotz ihrer hohen Relevanz für die Fachkräftegewinnung, nicht wie Ersatzschulen gefördert. Hier können wir Freie Demokraten uns gut eine Anpassung des § 17 Absatz 3 des Privatschulgesetzes vorstellen, um die Ergänzungsschulen den Ersatzschulen finanziell gleichzustellen und ihnen so mehr Verlässlichkeit zu sichern. Insbesondere, weil Schulträger in Teilen melden, dass das Betreiben von Ergänzungsschulen wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist. Infolgedessen drohen ganze Ausbildungsgänge wegzufallen. Das ist in Zeiten fehlender Fachkräfte nicht hinnehmbar. Wir werden deshalb in der Ausschussberatung noch entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf einbringen.

 

Dass die Aufnahme der Schulen für Physiotherapie und Logopädie in § 17 Absatz 1 Privatschulgesetz, welcher die zuschussberechtigten Schularten aufzählt, ‚versehentlich unterblieben‘ ist und dies ‚nun nachgeholt‘ wird, zeigt den Grad an Sorgfältigkeit und Ernsthaftigkeit, wie diese grün geführte Landesregierung Gesetze erstellt. Fehler können passieren, aber Korrekturen dürfen dann nicht so lange auf sich warten lassen.

 

Wir Freie Demokraten werden deshalb als offensichtlich notwendige Qualitätskontrolleure genau hinschauen, ob die Qualität der von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe den gebotenen, höchsten Ansprüchen genügt – denn hierzu fühlen wir uns Freie Demokraten gegenüber der Bevölkerung von Baden-Württemberg verpflichtet.“

Es geht um weit mehr, als den Erhalt der medizinischen Versorgung, nämlich auch um Forschungskapazitäten und Studienplätze.

Zur Meldung, dass die Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts zum geplanten Verbund der Kliniken eingelegt haben, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

„Nun wird aus der Nothilfe des Landes ein komplexes Rettungsmanöver. Es ist jedenfalls sinnvoll, den vorhandenen Instrumentenkasten auszureizen, um eine Zukunft des Standortes Mannheim zu gestalten. Denn das Land ist in den letzten Jahren bereits mit beträchtlichen Finanzmitteln beigesprungen und es geht schließlich um weit mehr, als den Erhalt der medizinischen Versorgung, nämlich auch um Forschungskapazitäten und Studienplätze.”

Im Wissenschaftsministerium träumte man schon von einer Charité des Südens, nun geht es erstmal ums blanke Überleben.


Zur Meldung, dass der Mannheimer Oberbürgermeister die Wichtigkeit des Verbunds der Unikliniken Heidelberg und Mannheim auch aus Haushaltsgesichtspunkten betont, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

„Im Wissenschaftsministerium träumte man schon von einer Charité des Südens, nun geht es erstmal ums blanke Überleben. Wir hätten uns einen planbaren, verlässlichen Weg zur Neuaufstellung der Kliniken gewünscht. Zumal die aktuelle Situation auch den Landeshaushalt bereits mit 50 Millionen Euro jährlich belastet. Eine Lösung sollte deshalb schnell auf den Tisch. Denn jeder weitere Tag Unsicherheit kostet Geld und Vertrauen, das nicht verspielt werden darf. Das Geld zum Stopfen der Finanzlöcher könnte bei der Haushaltsaufstellung aber deutlich sinnvoller verwendet werden – beispielsweise für dringend notwendige Sanierungen und für die Abschaffung der Studiengebühren für internationale Studierende, was zwar schon lange versprochen, aber noch längst nicht umgesetzt ist.“

FDP/DVP-Fraktion benennt zentrale Handlungsbereiche, die für unsere liberale Wissenschaftspolitik im Land leitend sein sollen

Eine dauerhafte, stabile und verlässliche Finanzierung der Hochschulen bei gleichzeitigem Abstreifen von überflüssigen Fesseln für die Wissenschaftsfreiheit, das sind die Kernpunkte des Positionspapiers der FDP-Landtagsfraktion mit dem Titel „Freiheit, Forschung, Fortschritt – liberale Positionen für innovative und zukunftsweisende Wissenschaft, Forschung und Lehre“. Dies wurde heute vorgestellt und anlässlich dessen sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir wollen die vielfältige, attraktive und qualitätsvolle Hochschullandschaft in Baden-Württemberg erhalten und fördern. Exzellenz in Forschung und Lehre ist für uns nicht selbstverständlich, sondern der Ertrag des Engagements unserer Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die hierzulande möglichst ideale Bedingungen für ihre Arbeit vorfinden sollten. Die Hochschulen bilden unser starkes Rückgrat gegen den akademischen Fachkräftemangel, sichern unsere Innovationskraft und damit unseren Wohlstand in Baden-Württemberg. Damit dies so bleibt, hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion das vorliegende Positionspapier beschlossen und die zentralen Handlungsbereiche benannt, die für unsere liberale Wissenschaftspolitik im Land leitend sein sollen.

Dabei zählt insbesondere die Hochschulfinanzierung zu den wichtigsten originären Aufgaben des Landes. Durch eine auskömmliche und zuverlässige Mittelzuweisung muss das Land die Freiheit von Wissenschaft und Forschung fördern und Planungssicherheit schaffen. Daher wollen wir die Krisenresilienz der Hochschulen steigern durch Ergänzung der fünfjährigen Hochschulfinanzierungsvereinbarungen um eine Inflationskomponente und Krisenvorsorge. Die Einnahmesituation der Hochschulen wollen wir durch die Einführung von nachlaufenden Studiengebühren verbessern und kehrseitig die diskriminierenden Gebühren für internationale Studierende abschaffen. Und schließlich wollen wir eine kraftvolle Sanierungsoffensive für die Hochschulbauten anstoßen. Denn nur durch Sanierung können die Hochschulen in relevantem Maße einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten – nicht durch die von der Landesregierung verordneten, pauschalen Einsparauflagen, die praktisch eine Gefahr für den Lehrbetrieb darstellen.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie forschungspolitische Sprecher der Fraktion, Dennis Birnstock, ergänzte: 

„Um Wissenschaft und Forschung zu stärken, muss aus Sicht der Liberalen auch die ideologische Überfrachtung der Landesförderung durch das Wissenschaftsministerium beendet werden. Die Einschränkungen der Forschungsförderung durch das hiesige Klimaschutzgesetz müssen ebenso fallen wie das Flächenmoratorium, das Hochschulneubauten verbietet, die nicht als gemeinsame Maßnahme mit dem Bund nach Art. 91b Grundgesetz durchgeführt oder vom Kabinett als politisch opportun erachtet werden.

Zur Stärkung der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre wollen wir schließlich Ombudspersonen für die Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen schaffen. Das ist geboten, denn eine wachsende Zahl von Wissenschaftlern empfindet die zunehmend rigiden, scheinbar moralischen Standards an den Hochschulen als einengend und formelle oder informelle Vorgaben zur Political Correctness in der Lehre und Forschung höhlen die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich gesicherte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sukzessive aus.

Bei den Investitionen in Forschung und Entwicklung dürfen wir schließlich nicht übersehen, dass der Großteil aus der Wirtschaft kommt, ohne die das Land auch nicht Spitzenreiter bei Innovationen wäre. Deshalb wollen wir die Unternehmen gezielt bei ihren Forschungsanliegen unterstützen. Die Innovationscampusmodelle sollten daher auf die Kernanliegen, die für das Land wesentlichen Bereiche Automobilwirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Künstliche Intelligenz und Quantentechnologie, zurückgeführt und in diesen Bereichen gestärkt werden. Zudem wollen wir nach dem Vorbild von Sonderwirtschaftszonen rechtliche und finanzielle Erleichterungen, Freiräume von Bürokratie sowie die weitere Stärkung von Gründungsvorhaben bieten.“

 

Link zum Positionspapier: https://fdp-landtag-bw.de/wp-content/uploads/2024/02/positionspapier_hochschule_a5_dd_digital.pdf

 

 

 

 

Gendersternchen aus Verwaltungssprache zu verbannen genau richtig.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, unterstützt den Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl, die Landesverwaltung mit einer Verwaltungsvorschrift anzuweisen, sich ausschließlich an die Regeln der deutschen Rechtschreibung zu halten und im amtlichen Schriftverkehr die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinnern wie Doppelpunkte und Gendersternchen zu untersagen:

„Minister Strobl hat die volle Unterstützung der FDP-Landtagsfraktion, Sprachverstümmelungen mit Gendersternchen und Co. im amtlichen Schriftverkehr zu unterbinden. Diese Sonderschreibweisen sind schlicht nicht korrekt und entfalten eine diskriminierende Wirkung gegenüber Nichtmuttersprachlern, Legasthenikern und Menschen mit Handicaps. Dementsprechend sollte dieser Unfug in der Landesverwaltung unterbleiben. Damit kommt es für die Grünen zum Schwur, ob sie den sinnvollen Vorschlag ihres Koalitionspartners ebenfalls unterstützen. Geschlechtergerechtigkeit wird durch Haltung erzeugt, nicht durch den Versuch Geschlechter aus der Sprache zu verbannen.“

Justiz und Parlament sind offenkundig Leidensgenossen unter Strobl.

Zum Artikel „Hochschule: Gericht weist Klage ab“ in der Südwestpresse vom 22.11.2023 sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Es überrascht uns im Untersuchungsausschuss kaum, dass das Verwaltungsgericht Freiburg im Verfahren um eine Konkurrentenklage bei der Besetzung des Präsidentenpostens an der Hochschule für Polizei die Aktenführung des Innenministeriums in Sachen Auswahlverfahren rügt. Auch wir können bestätigen, dass Strobls Praxis nicht den „Erfordernissen ordnungsgemäßer, rechtssicherer Aktenführung“ entspricht, wie das Gericht verlautbaren lässt.

Justiz und Parlament sind offenkundig Leidensgenossen, was undurchsichtige, unregelmäßige und unvollständige Zettelwirtschaft im Landespolizeipräsidium und Co. angeht. Es gehört beinahe zum Tagesgeschäft der Ausschussarbeit, zu Aktenteilen Nachfragen zu stellen und Nachlieferungen zu fordern. Von der vielbeschworenen ‚maximalen Transparenz‘ im Innenministerium kann – nun auch durch die Justiz bestätigt – keine Rede sein.“

 

Gerade der gravierende Lehrkräftemangel an den Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird mit dem dualen Lehramtsmaster in der geplanten Form ignoriert.


Zur Meldung, dass die Landesregierung einen dualen Lehramtsmaster plant, sagt der bildungspolitische sowie hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„An sich ist die Idee richtig, auch neue Zielgruppen an Lehramtsinteressierten zu erschließen. Mit dem dualen Lehramtsmaster können sich damit vor allem diejenigen, die bereits über einen Bachelor fachlich qualifiziert sind, pädagogische Inhalte praxisnah aneignen und erhalten auch ein entsprechendes Gehalt. Doch wenn man sieht, dass das Ganze nur mit 60 Plätzen – und dann auch nur in sehr ausgewählten Fächern – startet, erkennt man, mit wie wenig wirklichen Ambitionen die grün geführte Landesregierung und insbesondere die grüne Kultusministerin Theresa Schopper und grüne Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sich dem Thema widmen.

 

Das geplante Projekt wird nicht einmal annähernd den Bedarf decken. Ebenso stellt sich gerade in Bezug auf die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation die Frage, ob eine so geringe Zahl an dualen Lehramtsstudierenden ausreicht, um allgemeine Schlüsse auch für andere Studienfächer und Schularten ziehen zu können.

 

Zudem ignoriert das Projekt völlig die Realitäten an den Schulen vor Ort: Fakt ist, dass gerade an den Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren der größte Lehrkräftemangel vorherrscht. Hier greift das neue Projekt völlig ins Leere. Wir sollten deshalb lieber die Energie und finanziellen Mittel in die massive Ausweitung der Studienplätze an den Pädagogischen Hochschulen der Grundschul- und Sonderpädagogik stecken und zeitgleich auch den Numerus clausus abschaffen. Wenn man dann als grün geführte Landesregierung nochmal über die Bezahlung der Grundschullehrkräfte intensiv nachdenkt, die Sommerferienarbeitslosigkeit der Referendarinnen und Referendare umsetzt und den Lehrkräfteberuf gerade im Grundschul- und sonderpädagogischen Bereich stärker bewirbt, könnte man die Personalprobleme im Bildungsbereich langfristig und nachhaltig lösen.“

Lehr- und Lernformate fest in der Hochschullehre und Lehrerbildung verankern, die die entsprechenden Fähigkeiten im Umgang mit KI-Anwendungen vermitteln.


In der heutigen Landtagsdebatte mit dem Titel `Schlüsselqualifikation ‚KI‘: Künstliche Intelligenz in der Hochschullehre´ sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

 

„Die Künstliche Intelligenz kann man nicht verbieten und darf man nicht verbieten. Vielmehr muss man die KI richtig einsetzen, den Umgang mit ihr erlernen und sich auch neue Konzepte überlegen, wie die Leistungsbeurteilung an den Hochschulen künftig erfolgen soll, damit nicht am Ende nur noch eine KI die Arbeit der anderen KI bewertet. Die Abwägung der Chancen und Risiken der künstlichen Intelligenz in der Bildung und Lehre jedenfalls fällt aus liberaler Sicht eindeutig aus. Große KI-Sprachmodelle wie ChatGPT oder Luminous, auch Large Language Models genannt, darf man in den Bildungseinrichtungen des Landes nicht verbieten oder verteufeln, sondern muss den richtigen Umgang mit ihnen lernen und lehren. Die Landesregierung erkannte das Thema KI zu lange allein als wirtschaftspolitisch relevant, dabei steht mittlerweile außer Zweifel, dass die KI-Anwendungen künftig auch aus der Bildungsrealität nicht wegzudenken sein werden. Wir haben mit dem Cyber Valley, dem KI-Innovationspark oder dem jüngst begründeten ELLIS-Institut große Potentiale in der Forschung. Entscheidend wird für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg aber sein, ob wir ausreichend viele Fachkräfte qualifizieren und gewinnen können. Dazu gehört zwingend, dass wir die künftigen Fachkräfte im Umgang mit KI und deren Anwendung schulen. Dazu muss ein Austausch über die besten Lehr- und Lernformate stattfinden, die dann in in der Lehre etabliert werden können. Deshalb wird es auch richtig und wichtig sein, diesen Aspekt bei der Aufstellung der nächsten Hochschulfinanzierungsvereinbarung zu berücksichtigen.“

Landesregierung gibt dem Klimaschutz die Vorfahrt und behält sich vor, Ausnahmen per Kabinettsbeschluss zu ermöglichen.

Forschung und Lehre benötigen Platz für Gebäude und Einrichtungen. Dieser Platz fehlt häufig, aber das Land will diesen nicht ohne Weiteres schaffen. Zur Beantwortung des Antrags in diesem Zusammenhang („Bedeutung des geplanten Flächenmoratoriums für Forschung und Lehre“), sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

„Im Juni 1961 sagte Walter Ulbricht: `Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten´. Die Landesregierung eifert dem nun 60 Jahre später nach und beteuert: `das aktuell geplante Energie- und Klimaschutzkonzept für Landesliegenschaften sieht kein Flächenmoratorium vor´. Tatsächlich weiß man es im Finanzministerium aber schon besser – zumindest räumte Staatssekretärin Splett in einem Schreiben an mich ein, dass zusätzliche Gebäudeflächen zukünftig nur noch in besonderen Fällen geplant werden sollen. Zusätzliche Flächen für neue Gebäude werden an den Hochschulen im Land aber gebraucht, wenn man weiterhin innovativ, gründerfreundlich und forschungsstark sein will. Der Sanierungsstau an den hiesigen Hochschulen führt aber vielmehr dazu, dass bestehende Flächen nicht mehr nutzbar sind – etwa, weil die Bausubstanz bröckelt oder es aus energetischen oder Brandschutzgründen zwischenzeitlich unmöglich wurde, die Räume noch zu nutzen. Und zudem wird kaum eine Hochschule bereits all ihre Flächenbedarfe gestillt haben – dazu schweigt die Wissenschaftsministerin in der Beantwortung unseres Antrags aber lieber. Es wird augenscheinlich: Zugunsten des Klimaschutzes ist man in der Landesregierung bereit, die herausragende Forschungsleistung und Innovationskraft im Land zu opfern. Das wird etwa deutlich mit dem Satz: `Etwaige Nachteile mit Blick auf Forschungsmöglichkeiten und -ergebnisse sollen dabei möglichst vermieden werden´, wie es in der Beantwortung unseres Antrags steht. Man ist im Umkehrschluss also bereit, dem Klimaschutz blinde Vorfahrt zu gewähren. Dabei ist insbesondere das Flächenmoratorium Gift für den Wissenschaftsstandort.“

Frank Bonath ergänzte als Sprecher für die Landesliegenschaften: „Die Landesregierung gibt dem Klimaschutz die Vorfahrt und behält sich vor, Ausnahmen per Kabinettsbeschluss zu ermöglichen. Was politisch also opportun erscheint, darf auch mal Flächen versiegeln – alles andere wird ausgebremst. Und als argumentatives Fundament müssen die CO2-Minderungsziele herhalten, obwohl diese bei den Landesliegenschaften bereits vorfristig erreicht wurden und flächenbereinigt seit 1990 um 66 % reduziert werden konnten, während die Gebäudeflächen im Betrachtungszeitraum um 25 % zugenommen haben. Statt also ein Flächenmoratorium auszurufen – von dem wohl bisher auch nur ein Teil der Regierung Bescheid weiß, müssen doch auch für künftige Entwicklungen Flächen verwendet werden dürfen.“

 

Den Antrag mit Antworten finden Sie hier: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4623_D.pdf

 

 

Aktuelle Situation ist Paradebeispiel dafür, dass wir neue Modelle der Studienfinanzierung benötigen.


Zur heutigen Anhörung im Landtag zur Abschaffung der Studiengebühren für internationale Studierende sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

“Selten waren sich die Regierungsfraktionen mit der FDP und SPD so einig, wie nun im Ziel der Abschaffung der diskriminierenden Gebühren für internationale Studierende. Die Argumente dafür liegen auf dem Tisch: rückläufige Studierendenzahlen, stets weniger Einnahmen durch die Gebühr als geplant, aufwändige Bürokratie durch die zahlreichen Ausnahmeregelungen und nicht zuletzt auch ein drängender Fachkräftemangel. Die Landesregierung aber bleibt konstruktive Vorschläge schuldig und verweist auf entstehende Haushaltsdefizite. Ministerin Petra Olschowski sehe ich in der Pflicht, diese Blockade der Abschaffung zu durchbrechen. Denn wer Dutzende Millionen in Prestigeprojekte wie die Innovationscampi einstellen kann, die unsere Zukunftsfähigkeit sichern sollen, der muss auch die Mittel aufbringen, die diskriminierenden Gebühren abzuschaffen. Wir werden künftig nicht ohne Fachkräfte auskommen, die als Studenten zu uns gekommen sind. Das muss ebenso zu einem Zukunftskonzept gehören, wie eine solide Finanzierung der Hochschulen und deren Bemühungen zur Internationalisierung.

 

Die aktuelle Situation ist das Paradebeispiel dafür, dass wir neue Modelle der Studienfinanzierung benötigen. Wir brauchen neue Wege der Finanzierung, die nicht nur aus dem Landeshaushalt und damit aus den Steuermitteln der Allgemeinheit kommen können. Schon seit vielen Jahren fordern wir deshalb, nachgelagerte Studiengebühren einzuführen, um so Studierende an den Kosten der Hochschulbildung zu beteiligen, ohne dadurch die Sozialverträglichkeit und die Offenheit des Studiums für alle zu gefährden.“

 

Nachfrage in den MINT-Studiengängen bröckelt und IT-Studienplätze wachsen deutlich langsamer als in anderen Ländern.


Zur Meldung, dass die Unternehmer in Baden-Württemberg angesichts der wachsenden Bedeutung Künstlicher Intelligenz mehr Geld für die Weiterentwicklung vom Land fordern, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Wir dürfen beim wichtigen Zukunftsthema KI den Anschluss nicht verlieren. Der Wettstreit um die einschlägigen Fachkräfte beginnt bereits bei den Studienplätzen. An deren Belegung an den Hochschulen im Land lässt sich leider ein langjähriger Trend ablesen: die Nachfrage in den MINT-Studiengängen bröckelt und die IT-Studienplätze wachsen deutlich langsamer als in anderen Ländern auf. Das können wir uns als innovationsstarkes Land mit Blick auf den bereits bestehenden Fachkräftemangel aber nicht leisten, wenn wir mit der rasanten Entwicklung bei der künstlichen Intelligenz Schritt halten wollen. Wenn die Unternehmen im Land den `KI-Turbo´ zünden wollen, darf die Landesregierung nicht auf der Bremse stehen.“

 

 

Gebühren dienen bisher nicht der Internationalisierung der Hochschulen, sondern füllen Löcher im Landeshaushalt.

In der Debatte über die Abschaffung von Studiengebühren für internationale Studierende sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Noch im Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 galten bei den Grünen die Studiengebühren als Teufelszeug. Das war nach der Wahl allerdings relativ schnell vergessen und die Gebühren für internationale Studierende wurden schon 2017 eingeführt. Wohlgemerkt nicht zugunsten der Internationalisierung der Hochschulen, sondern um Löcher im Landeshaushalt zu stopfen – denn nur ein Fünftel der Mittel landet bei den Hochschulen, vier Fünftel direkt im Budget des Ministeriums. Nun musste man inzwischen erkennen, dass die Gebühren in keinem Jahr den Betrag erreicht haben, den die Landesregierung im jeweiligen Haushaltsplan angepeilt hatte. Die Zahl der internationalen Studierenden ging zurück, der INSM-Bildungsmonitor attestiert dem Land bei der Internationalisierung einen verheerenden 16. Platz und der Fachkräftemangel drängt.

Diese Situation hat nun auch die grün-schwarze Regierung wachgerüttelt und die Bereitschaft gefördert, auf die `Bildungsmaut´ zu verzichten, wie es nun auch der Gesetzesentwurf der SPD vorzeichnet. Allerdings bleibt die Frage offen, wie wir die Hochschulen, auch angesichts der erheblichen Preissteigerungen und Mehrbelastungen finanziell noch besser unterstützen können. Wir brauchen hier neue Wege der Finanzierung, die nicht nur aus dem Landeshaushalt und damit aus den Steuermitteln der Allgemeinheit kommen können. Schon seit vielen Jahren fordern wir deshalb, nachgelagerte Studiengebühren einzuführen, um so Studierende an den Kosten der Hochschulbildung zu beteiligen, ohne dadurch die Sozialverträglichkeit und die Offenheit des Studiums für alle zu gefährden.“

 

In der baulichen Realität bestimmen mittlerweile Raummangel, Schließungen und Budgetengpässe durch die explodierenden Energiekosten das Bild.


Zur Meldung, dass der beträchtliche Sanierungsstau bei den Hochschulen im Land zu einer Gefahr für den Wissenschaftsstandort werden könnte, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Der Abbau des Sanierungsstaus bei den Hochschulen muss endlich höchste Priorität bei der Landesregierung haben. Man kann nicht von Klimaneutralität der Landesgebäude träumen, während in der baulichen Realität der Hochschulen mittlerweile Raummangel, Schließungen und Budgetengpässe durch die explodierenden Energiekosten das Bild bestimmen. Die Verlängerung von vorlesungsfreien Zeiten und die Schließung von Vorlesungssälen und Laboren schaden der Qualität von Forschung und Lehre. Die Hochschulen können sich aber kaum anders behelfen, solange die Energiemehrkosten nicht vom Land übernommen werden. Indes werden von der Landesregierung aber absurde, unrealistische Einsparvorgaben gemacht– das passt doch nicht zusammen! Der Raumnot wird man nicht ohne Neubauten abhelfen können, weshalb das geplante Flächenmoratorium eine Utopie bleiben dürfte.

Ich fordere von Wissenschaftsministerin Olschowski einen Masterplan, wie wir den Sanierungsstau bei den Hochschulen effektiv und kraftvoll abbauen können – denn sonst werden wir als Wissenschaftsstandort irgendwann abgehängt.“

 

 

Viele Unwägbarkeiten bleiben noch auf dem Weg zum Verbund der Unikliniken in Heidelberg und Mannheim.


Zur Meldung, dass sich das Land auf ein enges Verbundmodell der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim geeinigt habe, sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Immerhin hält das Land Wort, die Grundsatzentscheidung noch im ersten Quartal 2023 zu treffen. Zum Jubeln ist es indes noch zu früh, denn viele Unwägbarkeiten bleiben noch auf dem Weg zum Verbund der Unikliniken in Heidelberg und Mannheim. Ohne Wasser in den Wein gießen zu wollen, aber die zuletzt auch in Gutachten aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der künftigen Förderfähigkeit des Mannheimer Krankenhauses oder auch die Frage, wie Synergien des Verbunds ohne Einschnitte in die Lehre, beim Personal oder die Professuren gelingen, bleiben noch unbeantwortet. Wir stehen nicht am Ende, sondern am Anfang einer engeren Zusammenarbeit der Unikliniken im Rhein-Neckar-Raum, die ja nicht weniger als einen national und international anerkannten medizinischen Leuchtturm zum Ziel hat.“

 

Grundsatzentscheidung zur gemeinsamen Zukunft der Universitätsklinken Mannheim und Heidelberg steht noch aus.


In der Diskussion des Antrags „Innovationscampus Lebenswissenschaften, medizinische Forschung und klinische Versorgung in der Rhein-Neckar Region“ im Landtag sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

 

„Den lebenswissenschaftlichen Innovationscampus in der Rhein-Neckar-Region begrüßen wir Freie Demokraten als Leuchtturm der Gesundheitswissenschaften, der weit über Baden-Württemberg hinaus strahlen kann. Allerdings ist die Landesregierung bisher ein solides Fundament für den Leuchtturm schuldig geblieben – denn trotz millionenschwerer Förderung für den Innovationscampus steht die Grundsatzentscheidung für die gemeinsame Zukunft der Universitätsklinken Mannheim und Heidelberg noch aus.

Im Strategiepapier der Akteure vor Ort aus 2020 war noch die Rede von einer Universitätsklinik und einer Landesträgerschaft für die beiden Universitätsklinken der Region in Heidelberg und Mannheim. Zwischenzeitlich hat sich der Nebel um das Leuchthaus etwas gelichtet und es ist zumindest klar: Mit dieser Landesregierung ist weder eine Fusion, noch die Landesträgerschaft der Uniklinik Mannheim zu machen.

Es braucht jetzt schnell eine klare Entscheidung. Dabei darf es kein Ausbluten des Standortes Mannheim geben – weder im akademischen Kontext in der medizinischen Fakultät und bei den dringend benötigten Studienplätzen, noch beim Personal. Das entscheidende Bauprojekt „Neue Mitte“ muss im Zeitplan bleiben und die finanzielle Beteiligung der Stadt Mannheim entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit neu justiert werden.“