Pressemitteilungen

Studenten an Laptops in einem Hörsaal

Gerade der Hochschulzugang für Nicht-Abiturienten geht mit einer massiven Attraktivitätssteigerung einer Karriere über eine berufliche Ausbildung einher.


Zur Meldung, dass Baden-Württemberg bezüglich der Studierendenzahlen ohne Abitur eines der Schlusslichter ist, sagt der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Seit Jahren setzen wir uns für mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung ein. Dass Baden-Württemberg unter grün-schwarzer Führung beim Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur deutlich hinterherhinkt, ist ein Alarmsignal. Die rote Laterne im aktuellen CHE-Ranking wird unserem Bildungsstandort nicht gerecht – hier muss die Landesregierung und insbesondere Wissenschaftsministerin Theresia Bauer dringend nachbessern.“

 

Die Sprecherin für berufliche Bildung, Alena Trauschel, ergänzt:

 

„Gerade in Zeiten von unbesetzten Ausbildungsplätzen und dramatisch sinkendem Interesse von Schulabsolventinnen und –absolventen hinsichtlich einer beruflichen Ausbildung sind diese Zahlen wohl kaum überraschend, aber nicht minder empörend. Es ist einfach nur peinlich, denn auf der einen Seite spricht Grün-Schwarz ständig von ‚mehr Bildungsgerechtigkeit‘, aber dann bleibt auf der anderen Seite dennoch der Hochschulzugang und damit das Studium exklusiv für eine ganz bestimmte Gruppe reserviert. Gerade der unkomplizierte und möglichst hürdenfreie Hochschulzugang auch für Nicht-Abiturienten würde mit einer massiven Attraktivitätssteigerung einer Karriere über eine berufliche Ausbildung einhergehen. Dass Baden-Württemberg nun den drittletzten Platz im Ländervergleich bezüglich der Studienanfängerzahlen ohne Abitur belegt, ist eine glatte Ohrfeige für jeden, der mit einer beruflichen Ausbildung liebäugelt. Die Chancen-Ampel in Baden-Württemberg leuchtet derzeit auf Dauer-Rot.“

 

Studenten an Laptops in einem Hörsaal

Hochschulen und Alumni-Vereine schaffen bereits tragfähige Bindung der Absolventinnen und Absolventen an Ihre Alma Mater.


In der heutigen Landtagsdebatte zum Alumni-Management an baden-württembergischen Hochschulen sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Hochschulen und Alumni-Vereine leisten bereits sehr gute, oftmals auch prämierte Arbeit, wenn es um die Bindung der Absolventinnen und Absolventen an Ihre Alma Mater geht. Für ein erfolgreiches Alumni-Management müssen vor allem interessante Veranstaltungen und Dienste für die Alumni geboten werden, seien es die Kontaktpflege, eine lebenslange Mailadresse oder eben ein funktionales, digitales Alumni-Netzwerk.

Sicherlich lagen die Herausforderungen für die Hochschulen zuletzt in Zeiten der Pandemie eher darin, für ihre aktiven Studierenden attraktive Online-Angebote zu schaffen und ein möglichst normales Studierendenleben aufrecht zu halten. Ohne Präsenzveranstaltungen ist eine emotionale Bindung der Studierenden an ihre Hochschule aber schwer möglich.

In Bayern sind die Hochschulen in ihrem Aufgabenkanon dazu verpflichtet, die Verbindungen zu Ehemaligen zu fördern. Hierzulande sind aber auch ohne die formale Pflicht bereits vielerorts tragfähige Strukturen gewachsen. Daher darf eine landesseitige Initiative nicht ohne Not in bereits bestehende und funktionierende Institutionen eingreifen, wenn die Hochschulen längst eine solide Bindung der Absolventinnen und Absolventen an ihre Alma Mater geschaffen haben. Und vor einem Fundraising für Hochschulprojekte muss ein ernsthaftes „Friend-Raising“ innerhalb der Studierendenschaft stehen.

Wir brauchen mehr Studienplätze an den Pädagogischen Hochschulen sowie ein Personalentwicklungskonzept.


Zur Pressemeldung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg bezüglich einer wissenschaftlichen Untersuchung zu Lehrkräftebedarf und –angebot mit dem Ergebnis, dass bis 2030 bundesweit mindestens 81.000 Lehrkräfte fehlen werden, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Die Studie des VBE ist ein Alarmsignal für Baden-Württemberg und ein deutlicher Weckruf für Grün-Schwarz, jetzt endlich tatkräftig zu handeln. Wir brauchen jetzt mehr Studienplätze an den Pädagogischen Hochschulen und wir benötigen jetzt ein Personalentwicklungskonzept, um den Bedarf an Lehrkräften decken zu können. Dass die Studie ‚sogar noch zurückhaltend‘ ist, unterstreicht, dass der eklatante Lehrermangel das zentrale Problem in der Bildungspolitik ist. Diese Knappheit wird auch künftig in immer höherem Maße auf dem Rücken des bestehenden Lehrpersonals, von denen sich bereits jetzt schon viele am Ende ihrer Kräfte fühlen, ausgetragen werden. Wenn Grün-Schwarz bei der Personalgewinnung weiter auf Sicht fahren sollte, wird zweifelsohne die Gesundheit der Lehrkräfte leiden. Und versäumte Bildungsinhalte können nur dann aufgeholt werden, wenn nicht nur kein weiterer Unterricht ausfällt, sondern auch zusätzlicher Unterricht angeboten wird. Wie die grün-schwarze Koalition dies mit ihrer derzeitigen Personalpolitik für die Schulen bewerkstelligen will, bleibt ihr Geheimnis.“

Studenten an Laptops in einem Hörsaal

Zweite Schlappe innerhalb kürzester Zeit muss die Wissenschaftsministerin nun wachrütteln.


Zum heutigen Beschluss des VGH, mit dem Teile der „Corona-Verordnung Studienbetrieb“ des Wissenschaftsministeriums für rechtswidrig erklärt und außer Vollzug gesetzt wurden, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Gerade einen Monat ist es her, dass der VGH die Corona-Verordnung Studienbetrieb schon einmal kassiert hat – ebenfalls weil Studierende ausgeschlossen wurden. Nun fand das Gericht richtigerweise deutliche Worte zu den beträchtlichen Mängeln in der Verordnung aus dem Hause Bauer. Demnach stellt die derzeit geltende Verordnung, `die nicht-immunisierte Studierende durch eine 2G-Regelung vom Zutritt zu universitären Veranstaltungen in weitem Umfang ausschließe, […] einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG´ dar.

Die zweite Schlappe innerhalb kürzester Zeit muss die Wissenschaftsministerin doch nun mal wachrütteln! Die aktuelle Qualität der Verordnungen, die den Studienbetrieb regeln sollen, ist der Bedeutung des Hochschulstandortes Baden-Württemberg absolut unwürdig. Mit der Loslösung von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zur verfassungsrechtlichen Begründung der weitreichenden Zugangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen hat die Ministerin das verfassungsrechtlich zulässige Maß an infektionsschützenden Maßnahmen deutlich überreizt. Nun muss unbedingt die gesamte Verordnung auf den Prüfstand, damit die Studierbarkeit des laufenden Semesters für alle Studierenden sichergestellt ist.“

Herausforderungen der Pandemie reichen weit ins kommende Haushaltsjahr hinein.


In der zweiten Beratung des Haushaltsentwurfs für den Einzelplan 14 Wissenschaft, Forschung und Kunst sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

„Die Corona-Pandemie hat die Hochschulen und Forschungseinrichtungen, aber besonders auch die Kultureinrichtungen vor immense Herausforderungen gestellt, die weit in das kommende Haushaltsjahr hineinreichen. Deshalb hätten wir entsprechend starke Akzente auch in der Ausgestaltung des Landeshauhalts erwartet, die aber ausgeblieben sind.

Weil in der Pandemie viel weniger internationale Studierende nach Baden-Württemberg kamen, gingen die Einnahmen aus Studiengebühren derart zurück, dass den Hochschulen ein Ausgleich aus den Rücklagen für Haushaltsrisiken gewährt werden musste. Diese Unsicherheiten bei der Hochschulfinanzierung wollen wir überwinden und schlagen erneut die Einführung allgemeiner, nachlaufender Studiengebühren vor. Auf diese Weise stünden den Hochschulen auch Mittel zur Verfügung, um den immensen Aufwuchs an Aufgaben zu bewältigen. Denn ohne Zweifel stehen auch die Hochschulen vor großen Herausforderungen, etwa bei der Digitalisierung und der Frage, welche Erfahrungen aus den zurückliegenden drei Onlinesemestern wir verstetigen wollen. Dabei sollte es auch darum gehen, die Potentiale der Digitalisierung zu heben, beispielsweise durch den Anschluss an die Virtuelle Hochschule Bayern und die Korrektur der Einschränkungen bei den Onlineprüfungen im Hochschulrecht.

Eine besondere Rolle spielen, nicht nur durch Corona, die Universitätskliniken im Land – sowohl bei der medizinischen Versorgung als auch bei der Forschung und der Ausbildung der Medizinerinnen und Mediziner von morgen. Daher sind die Investitionen in diesem Bereich zweifelsohne sinnvoll, aber ungenügend, wenn es um die tragfähige Perspektive der Uniklinik Mannheim geht.

Den Beitrag der Hochschulen zum Klimaschutz wollen wir nicht davon abhängig machen, dass protestierende Professoren erst auf Bäume klettern müssen, um auf Missstände hinzuweisen. Vielmehr muss es darum gehen, die energetischen Optimierungspotentiale der vielen Hochschulliegenschaften zu erheben und die Sanierung mit Haushaltsmitteln zu untermauern. Denn der Erhalt unserer exzellenten Hochschullandschaft in der gesamten Landesfläche, auch und gerade im ländlichen Raum, hat für uns Priorität. Deshalb haben wir auch einen Fonds für die kleinen Hochschulstandorte beantragt, der auch das herausragende Engagement von Unternehmen vor Ort bei der Begründung von Standorten für die Lehre honoriert und strukturell absichert.

Nicht zuletzt rühmt sich das Land seiner hervorragenden Forschungsstrukturen und den beträchtlichen Mitteln, die in den Bereich Forschung und Entwicklung fließen. Dabei darf man aber nicht übersehen, dass es sich dabei vornehmlich um Investitionen aus der Wirtschaft handelt, die zuletzt im Geleit der Pandemie deutlich zurückgegangen sind. Deshalb wollen wir mit gezielten Investitionen aus dem Landeshaushalt im Bereich des Technologietransfers Unterstützung leisten.“, so Dennis Birnstock.

 

Stephen Brauer, der kulturpolitische Sprecher der Fraktion, ergänzte in der Kulturrunde:

„Leider gehört die Kulturbranche stets zu den besonders gebeutelten Branchen der Corona-Politik, die in den Corona-Verordnungen der Landesregierung in den zurückliegenden anderthalb Jahren mit bedrückender Zuverlässigkeit Einschränkungen im Betrieb hinnehmen mussten. Leider mussten wir bei der Haushaltsaufstellung feststellen, dass die Unterstützung der nichtstaatlichen Kultureinrichtungen bei der Landesregierung aber ganz offensichtlich nicht die gebotene Aufmerksamkeit erhält. Obwohl die Kulturbetriebe besonders unter den Einschränkungen durch die Pandemie zu leiden hatten, wurde die landesseitige Unterstützung, etwa damit Tarifangestellte auf nach geltendem Tarif bezahlt werden können, erst ermöglicht, nachdem eine sehr positive Prognose der Steuereinnahmen vorlag.

Diese positive Entwicklung spiegelte sich nun auch bei den Umsätzen einiger Selbstständiger im Kulturbereich, die sodann aber bangen müssen, ob sie ihre Wirtschaftshilfen behalten dürfen. In dieser angespannten Situation mutet es befremdlich an, wenn man als Landesregierung kulturpolitische Leuchttürme errichten will, während die Breitenkultur in der Fläche darbt. Das Impulsprogramms „Kunst trotz Abstand“ konnte diese Not nur bedingt lindern- denn die Mehrzahl der Antragsteller ging zuletzt leer aus. Hier darf man deutlich mehr Engagement der Landesregierung für den herausragenden Kunst- und Kulturstandort Baden-Württemberg und damit auch die Künstlerinnen und Künstler erwarten, denen wir diesen kulturellen Reichtum verdanken. Für uns ist ganz klar, dass Land, Städte und Gemeinden die immense Wichtigkeit der Aufgabe vergegenwärtigen müssen, durch gezielte Förderung den kulturtreibenden Einrichtungen über die Durststrecke zu helfen und der durch die Pandemie geschaffenen Gefahr wirksam entgegenzuwirken. Dieser Aufgabe können wir uns nicht nur mit Einmalleistungen stellen, sondern müssen die institutionelle Förderung stärken und das bewährte 2:1 der Kostentragung zwischen Land und Kommune verlässlich ausgestalten.“, bekennt Brauer zur Rolle des Landes bei der Unterstützung der Kulturschaffenden im Land.

 

Studenten an Laptops in einem Hörsaal

Erfahrungen und Innovationen in der digitalen Lehre nun verstetigen.


Zur Meldung, dass Wissenschaftsministerin Theresia Bauer trotz der steigenden Inzidenzen und strenger Corona-Regelungen nicht mit Hochschulschließungen in größerem Umfang rechnet, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Der zukünftige Hochschulalltag muss digitaler sein, wird aber nicht ohne Präsenzangebote funktionieren – denn die soziale Komponente eines Studiums dürfen wir nicht vernachlässigen. Nach drei reinen Onlinesemstern sollte nun ein möglichst hohes Maß an Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen ermöglicht werden, um ein geordnetes Aufholen der Studieninhalte zu ermöglichen. Für die Hochschulangehörigen müssen wir nun verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, ein infektionssicheres Arbeiten ermöglichen und möglichst an jeder Hochschule niederschwellige Impfangebote schaffen, damit die Impfquote sich schnell verbessert. Eine Stärkung der psychologischen Beratungsangebote begrüßen wir ausdrücklich. Daneben müssen wir nun schnell beginnen, die Erfahrungen und Innovationen in der digitalen Lehre zu verstetigen. Dazu gehört für uns auch, dass die einschränkenden Regelungen des Hochschulrechts, insbesondere der einengende §32a LHG, auf den Prüfstand kommen, um tatsächlich praktikable und rechtssichere Onlineprüfungen zu ermöglichen. Denn ohne diese sind die virtuellen Studienangebote in der Pandemie wenig wert.“

Dr. Timm Kern

Datenschutzbeauftragter kritisiert Belastungen der Studierenden durch Online-Proctoring.


Zur zweiten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Hochschulrechts bei den Prüfungsfristen und Befristungsregeln sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Bei aller grundsätzlichen Zustimmung zur wiederholten Verlängerung der Prüfungsfristen greift diese Anpassung des Hochschulrechts zu kurz. Man darf nicht übersehen, dass die Herausforderungen für die Studierenden bei der Ableistung von Prüfungen in der Corona-Pandemie längst noch nicht bewältigt sind. Es wäre daher für die grüne und die schwarze Fraktion viel zu früh, sich bereits jetzt gegenseitig lobend auf die Schultern zu klopfen. Denn die Fristverlängerung allein gewährleistet noch keine geordneten Prüfungsroutinen an den Hochschulen. Regelmäßig werden Prüfungen, die eigentlich in Präsenz durchgeführt worden wären, nicht durch digitale Formate ersetzt. Daraus kann ein verzerrtes Bild der Leistungen der Studierenden entstehen.

Mit einem Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf haben wir angeregt, eine Experimentierklausel in das Hochschulrecht aufzunehmen, die neue digitale Prüfungsformate ermöglicht hätte. Denn der seit Jahresbeginn bestehende §32a des Landeshochschulgesetzes engt den Gestaltungsspielraum der Hochschulen übermäßig ein und schafft gerade nicht die gewünschte Verlässlichkeit und Rechtssicherheit. Vielmehr kritisiert der Landesdatenschutzbeauftragte zu Recht, dass die derzeitigen digitalen Formate zur Kontrolle von Prüfungen massiv in die Rechte von Studierenden eingreifen können und entsprechend belastend wirken. Daher sind dringend Nachbesserungen an der Rechtslage geboten. Mit der Ablehnung unseres Änderungsantrags zementieren die Regierungsfraktionen diesen Missstand jedoch.“

Dr. Timm Kern

Folgen der Coronakrise dürfen nicht auf den Schultern von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern ausgetragen werden.


Zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Hochschulrechts bei den Prüfungsfristen und Befristungsregeln sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Folgen der Coronakrise dürfen nicht auf den Schultern von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern ausgetragen werden –darin dürfte Einigkeit im Landtag bestehen. Es mutet aber befremdlich an, dass der vorgesehene Nachteilsausgleich nicht vom Wissenschaftsministerium vorgelegt wurde, obwohl man dort die Studienverläufe im Blick behalten sollte.

Ein umsichtiges und reflektiertes Regierungshandeln hätte es erfordert, bereits im März dieses Jahres, als die Studierenden in das dritte Online-Semester geschickt wurden, die notwendige Ausweitung des Nachteilsausgleiches in Gesetzesform zu gießen. Dann müsste man sich nun auch nicht mit einer Rückwirkung des Gesetzes für die Studierenden des zurückliegenden Sommersemesters behelfen. Die pauschale Einbeziehung des beginnenden Wintersemesters im Präsenzbetrieb hingegen befremdet, da dies impliziert, dass auch in den kommenden Monaten kein regulärer Vorlesungsbetrieb mit entsprechenden Prüfungsangeboten möglich sein wird.

Es wird Zeit, dass Wissenschaftsministerin Theresia Bauer endlich verlässliche und praktikable Regelungen für den Hochschulbetrieb auflegt, anstatt sich in Widersprüchen zu verzetteln. Denn bereits zu Beginn der Pandemie im März 2020 hatte die FDP/DVP-Fraktion drohende Verzögerungen im Hochschulbetrieb und bei Prüfungsleistungen aufgrund der Corona-Pandemie abgefragt. Erst im Mai 2021 räumte der Ministerpräsident auf dem ‚Studigipfel‘ ein, dass es ein Wahrnehmungsdefizit gegeben habe und man die Belange der jungen Menschen vergessen habe. Es ist nun höchste Zeit, dieses Wahrnehmungsdefizit endlich beiseite zu räumen.“

Müssen evaluieren, welche digitalen Instrumente in Zukunft den Hochschulalltag begleiten.


Zur Meldung, dass aus Sicht der Wissenschaftsministerin nun mit Nachdruck die Rückkehr zur Präsenz an den Hochschulen betrieben werden muss, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„In der Tat hätte man längst wieder zur Präsenz an den Hochschulen zurückkehren müssen, auf die man im Studium nicht verzichten kann. Gleichzeitig muss seitens des Ministeriums nun evaluiert werden, welche digitalen Instrumente auch in Zukunft den Hochschulalltag begleiten können. Dazu müssen beispielsweise die Regelungen für Online-Prüfungen oder digitale Hochschulwahlen auf den Prüfstand.

An den Hochschulen ist die Rückkehr zur Präsenz indes kein Selbstläufer und es werden vermutlich längst nicht alle Angebote im gewohnten Maß sofort parat sein. Politisch muss nun im Blick bleiben, wie die Rückkehr der Studierenden an die Hochschulen etwa bei der Wohnraumversorgung gelingt und wie praktikabel die Corona-Verordnung Studienbetrieb ist. Die Zugangsmöglichkeiten zur Hochschule müssen in Einklang stehen mit den Prüfungsordnungen und dem Immatrikulationsstatus. Die Verlängerung der Prüfungsfristen, die in den nächsten Wochen den Landtag passieren soll, nimmt den Studierenden einerseits den Druck. Andererseits aber gesteht die Wissenschaftsministerin mit der weit gefassten Ausnahmeregelung ein, dass die zurückliegenden anderthalb Jahre leider für Verzögerungen in den Studienverläufen fast aller Studierenden gesorgt haben. In den nächsten Wochen und Monaten wird sich weisen, ob die Rückkehr in den Präsenzbetrieb gelungen ist und inwieweit Wissenschaftsministerin Theresia Bauer genug getan hat, um die Hochschulen bei diesem komplexen Manöver hinreichend zu unterstützen.“

Mehr als die Hälfte der befristet beschäftigten Ärztinnen und Ärzten an den Universitätskliniken im Land haben bereits in Erwägung gezogen, sich aufgrund dieser Befristung eine andere Arbeitsstelle zu suchen.


Zur heutigen Vorstellung der Umfrage des Landesverbandes des Marburger Bund zur Arbeitssituation der Ärztinnen und Ärzte, insbesondere zur Situation der befristet Beschäftigten an den Universitätskliniken, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Mitgliederbefragung des Marburger Bundes mahnt die Landesregierung, die Attraktivität des Ärzteberufs weiter zu steigern. Der Schlüssel beim Fachkräftemangel im Bereich der medizinischen Versorgung liegt ganz offensichtlich nicht nur in der Schaffung von immer mehr Studienplätzen der Humanmedizin mit erheblich Kosten. Wenn mehr als die Hälfte der befristet beschäftigten Ärztinnen und Ärzten an den Universitätskliniken im Land bereits in Erwägung gezogen oder eben auch umgesetzt haben, sich aufgrund dieser Befristung eine andere Arbeitsstelle zu suchen, ist das ein unabweisbarer Beleg für den Handlungsauftrag an die Landesregierung. Die Absenkung der Befristungsquote an den Universitätskliniken drängt und Ministerin Theresia Bauer steht im Wort, rasch für Abhilfe zu sorgen.“

Dr. Timm Kern

Studium in Stuttgart darf nicht daran scheitern, dass sich die jungen Menschen keine Bleibe leisten können.


Zur Vorstellung des Studentenwohnreport 2021 des Finanzdienstleisters MLP und dem Institut der deutschen Wirtschaft, wonach Stuttgart neben München zu den Spitzenreitern bei den Kosten des studentischen Wohnens zählt, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Auch ein Studium in Stuttgart darf nicht daran scheitern, dass sich die jungen Menschen keine Bleibe leisten können. Eine Schlüsselrolle bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Studierende spielen die Studierendenwerke, die von Landesseite auskömmlich finanziell unterstützt werden müssen. Das Problem und die Engpässe dürften zum kommenden Wintersemester virulent werden, wenn die Studierenden nach drei Onlinesemestern wieder an die Hochschulen und die Studienorte zurückkehren. Ich bin gespannt, ob das neu geschaffene Wohnungsbauministerium und das Wissenschaftsministerium hier mit neuen Vorschlägen aufwarten können.“