Pressemitteilung

21.Januar 2022 - Hochschulen

Kern: Qualität der Verordnungen für Studienbetrieb ist der Bedeutung des Hochschulstandortes Baden-Württemberg absolut unwürdig

Studenten an Laptops in einem Hörsaal

Zweite Schlappe innerhalb kürzester Zeit muss die Wissenschaftsministerin nun wachrütteln.


Zum heutigen Beschluss des VGH, mit dem Teile der „Corona-Verordnung Studienbetrieb“ des Wissenschaftsministeriums für rechtswidrig erklärt und außer Vollzug gesetzt wurden, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Gerade einen Monat ist es her, dass der VGH die Corona-Verordnung Studienbetrieb schon einmal kassiert hat – ebenfalls weil Studierende ausgeschlossen wurden. Nun fand das Gericht richtigerweise deutliche Worte zu den beträchtlichen Mängeln in der Verordnung aus dem Hause Bauer. Demnach stellt die derzeit geltende Verordnung, `die nicht-immunisierte Studierende durch eine 2G-Regelung vom Zutritt zu universitären Veranstaltungen in weitem Umfang ausschließe, […] einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG´ dar.

Die zweite Schlappe innerhalb kürzester Zeit muss die Wissenschaftsministerin doch nun mal wachrütteln! Die aktuelle Qualität der Verordnungen, die den Studienbetrieb regeln sollen, ist der Bedeutung des Hochschulstandortes Baden-Württemberg absolut unwürdig. Mit der Loslösung von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zur verfassungsrechtlichen Begründung der weitreichenden Zugangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen hat die Ministerin das verfassungsrechtlich zulässige Maß an infektionsschützenden Maßnahmen deutlich überreizt. Nun muss unbedingt die gesamte Verordnung auf den Prüfstand, damit die Studierbarkeit des laufenden Semesters für alle Studierenden sichergestellt ist.“

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