Kern: Körperschaftsstatusgesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit mit kleineren Baustellen
Mit dem Gesetz wird die bisherige Rechtsunsicherheit beseitigt und klare Verfahren definiert.
In der heutigen Sitzung des Landtags geht es auch um das Körperschaftsstatusgesetz. Dazu sagt der bildungs- und religionspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:
„Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist ein wichtiger Schritt für die Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg. Es schafft klare Rahmenbedingungen und ermöglicht es, dass Religionsgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangen können. Damit wird die bisherige Rechtsunsicherheit beseitigt und den Gemeinschaften die notwendige Rechtssicherheit verschafft.
Die Regelungen zur Verleihung und Entziehung des Körperschaftsstatus sorgen für Transparenz und verhindern ungerechtfertigte Ansprüche. Dennoch gibt es noch Herausforderungen, besonders bei der Definition einer ‚Religionsgemeinschaft‘. Die Formulierung im Regierungsentwurf könnte den Begriff ausweiten und steht im Widerspruch zur Definition des Bundesverfassungsgerichts. Hier sollte auf eine präzise und einheitliche Definition geachtet werden.
Ein weiteres Thema ist der Rechtsschutz innerhalb von Religionsgemeinschaften. Die derzeitige Regelung könnte zu rechtlichen Unschärfen führen, weshalb eine Anpassung notwendig ist. Positiv hervorzuheben ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens, der die Rechtsanwendung vereinfacht. Auch die Rechtsbereinigung ist ein richtiger Schritt.
Ein sensibles Thema bleibt die kirchensteuerliche Regelung, die klare Formulierungen braucht, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Insgesamt stellt das Gesetz eine wichtige Entwicklung dar, doch an den genannten Stellen müssen noch Anpassungen vorgenommen werden, um unerwünschte rechtliche Unklarheiten zu vermeiden.“