Pressemitteilung

20.Oktober 2021 - Hochschulen

Kern: Nicht nur Prüfungsfristen verlängern, sondern auch Experimentierklausel für Onlineprüfungen schaffen

Dr. Timm Kern

Datenschutzbeauftragter kritisiert Belastungen der Studierenden durch Online-Proctoring.


Zur zweiten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Hochschulrechts bei den Prüfungsfristen und Befristungsregeln sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Bei aller grundsätzlichen Zustimmung zur wiederholten Verlängerung der Prüfungsfristen greift diese Anpassung des Hochschulrechts zu kurz. Man darf nicht übersehen, dass die Herausforderungen für die Studierenden bei der Ableistung von Prüfungen in der Corona-Pandemie längst noch nicht bewältigt sind. Es wäre daher für die grüne und die schwarze Fraktion viel zu früh, sich bereits jetzt gegenseitig lobend auf die Schultern zu klopfen. Denn die Fristverlängerung allein gewährleistet noch keine geordneten Prüfungsroutinen an den Hochschulen. Regelmäßig werden Prüfungen, die eigentlich in Präsenz durchgeführt worden wären, nicht durch digitale Formate ersetzt. Daraus kann ein verzerrtes Bild der Leistungen der Studierenden entstehen.

Mit einem Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf haben wir angeregt, eine Experimentierklausel in das Hochschulrecht aufzunehmen, die neue digitale Prüfungsformate ermöglicht hätte. Denn der seit Jahresbeginn bestehende §32a des Landeshochschulgesetzes engt den Gestaltungsspielraum der Hochschulen übermäßig ein und schafft gerade nicht die gewünschte Verlässlichkeit und Rechtssicherheit. Vielmehr kritisiert der Landesdatenschutzbeauftragte zu Recht, dass die derzeitigen digitalen Formate zur Kontrolle von Prüfungen massiv in die Rechte von Studierenden eingreifen können und entsprechend belastend wirken. Daher sind dringend Nachbesserungen an der Rechtslage geboten. Mit der Ablehnung unseres Änderungsantrags zementieren die Regierungsfraktionen diesen Missstand jedoch.“