Pressemitteilung

15.Mai 2020 - Berufliche Bildung

Kern und Brandenburg: Land und Bund müssen den Weg für eine zügige Öffnung im Bereich der allgemeinen Weiterbildung freimachen

Allein das Kriterium des Gesundheitsschutzes sollte maßgeblich sein – BAMF muss Kosten für Integrations- und Berufssprachkurse übernehmen, wenn sie wieder stattfinden.


Zur momentanen Situation der Einrichtungen im Bereich der allgemeinen Weiterbildung und der Nachhilfe äußerten sich bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, und der Sprecher für lebenslanges Lernen der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Jens Brandenburg, wie folgt:

Timm Kern: „Die Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung und die Nachhilfeschulen sind momentan in einer ausgesprochen unbefriedigenden Lage. Aufgrund der aktuell gültigen Corona-Verordnung sind die Nachhilfeschulen auf Präsenzunterricht für Schüler in Abschlussklassen beschränkt und die Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung ansonsten auf Integrationskurse, Kurse für Deutsch als Zweitsprache und Abschlusskurse, die nach dem Zweiten oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden. Es ist unverständlich, warum die Öffnung von Bildungseinrichtungen nicht allein anhand des Kriteriums erfolgt, inwieweit die Vorgaben zum Gesundheitsschutz eingehalten werden können. Mit den komplexen Regelungen wird ohne Not eine Vielzahl von Bildungsangeboten ausgebremst und unmöglich gemacht. Die FDP/DVP Fraktion hält die aktuellen Regelungen im Bereich der allgemeinen Weiterbildung und der Nachhilfe aus den genannten Gründen nicht für weiter tragbar. Wir fordern die Kultusministerin daher dringend auf, statt der bisherigen Einschränkungen bei den Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung und den Nachhilfeschulen zügig den Weg für eine Öffnung freizumachen, für die allein das Kriterium des Gesundheitsschutzes maßgeblich ist.“

 

Auch Jens Brandenburg spricht sich für eine Öffnungsperspektive aus, sieht aber auch von Bundesseite noch Handlungsbedarf. Er fordert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf, die Kosten für Integrations- und Berufssprachkurse an Volkshochschulen und anderen Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung zu übernehmen, sobald sie in einzelnen Bundesländern wieder stattfinden: “Integrations- und Sprachkurse können nur teilweise durch Online-Tutorien ersetzt werden. Wenn einzelne Länder wieder Präsenzkurse erlauben, muss das BAMF sie finanzieren. Die Kursteilnehmer dürfen nicht zur Verhandlungsmasse im Tauziehen um einen bundesweit einheitlichen Öffnungstermin werden.” Bisher verweist das Bundesamt auf die Empfehlung der Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten, auch diese Kurse an Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung weiterhin nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden zu lassen. Eine Wiederaufnahme und die damit zusammenhängende Finanzierung solle bundesweit einheitlich stattfinden. Das Land Baden-Württemberg hatte Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung in der letzten Corona-Verordnung jedoch die Wiederaufnahme der Integrations- und Sprachkurse bereits erlaubt.

 

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