Pressemitteilung

17.Januar 2022 - Haushalt

Rülke: Verfassungsgerichtshof muss dieser Regierung Grenzen setzen

Grün-Schwarz betrieb mit der Schuldenaufnahme Haushaltskosmetik für 2022.


 

Der Vorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat heute im Namen der FDP/DVP-Landtagsfraktion Klage gegen den Dritten Nachtrag zum Staatshaushalt 2021 aus dem Juli vergangenen Jahres beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht, da aus Sicht der Liberalen sich die alte und neue Regierung zu Unrecht nochmals der Ausnahme bei der Schuldenbremse bedient hat.

„Grün-Schwarz hat selbst zugegeben, die Gelder aus dem damaligen Nachtrag nicht gebraucht zu haben. Dafür sieht unsere Verfassung aber klare Regeln vor: eben keine Schulden machen“, so Rülke.

Das Argument, man hätte Vorsorge treffen müssen, trägt nicht. Es sei für jeden erkennbar gewesen, dass die Landesregierung im letzten Juli mehr als ausreichende Mittel hatte. Insbesondere der Überschuss aus dem Jahr 2020 war dreimal so hoch wie die kritisierte Schuldenaufnahme, aber den wollte man ja zurückhalten, um für das Jahr 2022 einen Haushalt ohne zusätzliche Schuldenaufnahme vorstellen zu können. „Also hat man noch schnell den Nachtrag, mit dem beispielsweise die zusätzlichen Staatssekretäre geschaffen wurden, genutzt, um die Kasse für 2022 nochmal zu füllen und Haushaltskosmetik zu betreiben“, ergänzt Rülke.

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