Schweickert: Großzügige Regelung der Sonntagsbackzeiten dringend geboten
Mit dem Urteil des OLG München zu Sonntagsöffnungszeiten von Bäckereien (AZ 6 U 2188/18) ist dem Handwerk nun der Rücken gestärkt. Die zunehmende Konkurrenz von Backshops und Tankstellencafés hatte zuletzt zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten der Bäckereien geführt, die auf unzulängliche Produktions- und Verkaufszeiten verwiesen waren. Vielerorts werden bei Backwaren am Sonntag die stärksten Umsätze der Woche realisiert, woran der Bäcker vor Ort teilhaben können sollte.
Der Handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Erik Schweickert erklärt angesichts des Urteils aus Bayern: „Es muss nun auch in Baden-Württemberg klargestellt werden, dass Wettbewerbsnachteile des Handwerks auszuräumen sind.“ Schweickert fordert daher „bis zur Rechtskraft des Urteils sollte die Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht entsprechend kulant agieren, denn es handelt sich hier um eine bundesrechtliche Vorschrift. Insoweit hat das Urteil aus München auch hier Bedeutung. Es ist nun Sache der Landesregierung, gegebenenfalls mit einer landesrechtlichen Regelung die Signalkraft des Urteils aus Bayern ins Land zu spiegeln. Die Landesregierung darf die handwerklichen Bäcker in diesem Punkt nicht länger im Regen stehen lassen.“