Dr. Hans-Ulrich Rülke

Wortlaut der Rede des Vorsitzenden der FDP/DVP-Fraktion

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Freunde der Freiheit,

es sind einige wenige hier im Saal, aber viele an den Bildschirmen zu Hause. Das ist leider im Jahr 2022 das zweite „Geisterspiel“ im Stuttgarter Staatstheater und wir hoffen sehr, dann im Jahr 2023 wieder vor vollen Rängen das liberale Jahr hier in Stuttgart – an der Wiege des Liberalismus -beginnen zu können.

Herzlichen Dank an die Generalsekretärin Judith Skudelny für die freundliche Einleitung. Ich bin nicht sicher, ob sich Winfried Kretschmann tatsächlich ärgert, in Baden-Württemberg keine Ampelkoalition eingegangen zu sein. Wie der Landesvorsitzende Michael Theurer schon schilderte, ist die CDU hier in Baden-Württemberg sicher ein dankbarerer Koalitionspartner, dazu später dann mehr.

Wir waren als FDP trotz der Pandemie als Digitalisierungspartei mit unseren Wahlkämpfen im Jahr 2021 erfolgreich. Mit einem zweistelligen Ergebnis bei der Landtagswahl hier in Baden-Württemberg und mit der größten Landtagsfraktion seit 1968. Anschließend dann bei der Bundestagswahl mit einem Ergebnis, das Michael Theurer geschildert hat und das er als Spitzenkandidat im Land mit Christian Lindner als Spitzenkandidat im Bund für uns im September 2021 erreichen konnte. Der Applaus, den es jetzt bei Ihnen zu Hause an den Bildschirmen gibt, gilt Michael Theurer und Christian Lindner.

Wir haben hier nach der Landtagswahl im Frühjahr über eine Koalition verhandelt. Sondierungen, um die Frage zu klären, ob es auch in Baden-Württemberg eine Fortschrittskoalition mit einer Ampelkoalition geben kann. Wir waren kompromissbereit in diesen Verhandlungen, aber wir waren nicht bereit zur Selbstverleugnung. Das war es aber letztlich, was Winfried Kretschmann von seinem Koalitionspartner erwartet: Das grüne Programm zu 100 Prozent zu übernehmen und die eigenen Überzeugungen über Bord zu werfen. Dafür ist die FDP nicht zu haben. Wir sind bereit zur Verantwortung, aber das liberale Profil muss dann in einem Koalitionsvertrag auch sichtbar werden. Die CDU hat alles über Bord geworfen, nur zwei Beispiele:

Im Jahr 2019 hat das Land Berlin ein Polizeigesetz erlassen, wonach es eine Beweislastumkehr geben muss, wenn jemand einen Polizisten verdächtigt, dieser hätte sich Grenzüberschreitungen zuschulden kommen lassen. Das heißt, dass dort der Polizist beweisen muss, dass er denjenigen nicht diskriminierte, den er kontrolliert hat. Der baden-württembergische Innenminister Strobl hat daraufhin erklärt, dass er ab sofort keine eigenen Polizeibeamten mehr dorthin zur Amtshilfe schicke, wenn es ein solches Polizeigesetz in Berlin gibt. Im Jahr 2021 haben die Grünen in Baden-Württemberg von ihm dann verlangt, ein solches Polizeigesetz hier zu unterschreiben. Das hat er gemacht, um seine Dienstlimousine zu behalten.

Dasselbe gilt für das Thema Solarpflicht auf den Dächern. Das hat die CDU fünf Jahre lang in der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg verhindert, um dann anschließend im Koalitionsvertrag 2021 zu behaupten, sie sei schon immer dafür.

In der Tat hat Michael Theurer die nicht erfolgreiche CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmannaus einem Interview in der Stuttgarter Zeitung zitiert: Sie sagte, dass das Profil auf den Reifen der Dienstwägen noch das einzige sei, das die baden-württembergische CDU zu bieten habe und sie hätte einen solchen Koalitionsvertrag nie unterschrieben. Die Zukunftsprognose für ihre eigene Partei ist aber noch düsterer. Es ist ein Lieblingszitat von mir in diesem Interview, als sie nämlich gefragt wurde, ob sie einen Hoffnungsträger in der Landes-CDU sähe. Diese Frage hat sie mit dem Satz beantwortet: „Ich kenne nicht alle unsere Parteimitglieder“.

So ist die Lage der CDU und vor diesem Hintergrund regiert Winfried Kretschmann dieses Land weiter. Vor fünfzig Jahren trat eine sozialliberale Koalition im Bund an unter dem Schlagwort „Mehr Demokratie wagen“. Jetzt tritt eine Ampelkoalition im Bund an mit dem Schlagwort „Mehr Fortschritt wagen“. Wenn ich mir diese grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg anschaue, dann heißt deren Motto wahrscheinlich frei nach Karl Kraus: „Das Chaos sei willkommen, denn die Ordnung hat versagt“.

Zumindest gilt das für die Corona-Politik dieser Landesregierung. Man muss sich nur mal die Corona-Politik von Winfried Kretschmann im Jahr 2021 vor Augen führen: Das begann im Landtag von Baden-Württemberg mit der Aussage: Jetzt ist der Impfstoff da, die Bevölkerung wird durchgeimpft und dann ist die Pandemie beendet. Irgendwann hat er festgestellt, dass das nicht so einfach ist und dann erklärt, für diese Äußerung müsse er sich entschuldigen. Das nächste war dann die Terminvergabe beim Impfen: Absolutes Chaos, da hat sich sein Gesundheitsminister Lucha dann anschließend dafür entschuldigt, indem er sagte: Das mit der Terminvergabe war wohl nix. Das nächste war der „Oster-Lockdown“: Eine angeblich brillante Nacht-Entscheidung im Kanzleramt der damaligen Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten. Anschließend überlegte man sich, was der eigentlich bedeuten soll. Worauf man dann kleinlaut vor die Parlamente zog, es wieder zurückzog, sich entschuldigte und erklärte: Das war wohl nix. Das vierte war, dass Winfried Kretschmann die Impfzentren geschlossen hat mit der Begründung, dass man jetzt ja eine Impfquote von über 50 Prozent habe. Jetzt sei eine vierte Corona-Welle nicht zu erwarten und man könne diese Zentren schließen. Daraufhin hat er sich wieder entschuldigt und erklärt, das sei eine Fehleinschätzung gewesen. Das fünfte und tollste war dann das Chaos um 2G Plus: Da wurde an einem Freitagnachmittag erklärt, man mache jetzt die 2G Plus-Regelung für die Gastronomie. Auf anschließende Nachfrage der Presse, ob das ohne Ausnahmen für Menschen mit Booster-Impfung vorgesehen sei, bejahte man das. Zwei Stunden später meldet sich die Regierung wieder und erklärt, man mache jetzt doch Ausnahmen für Booster-Geimpfte. Am Tag darauf gab es dann auch noch Ausnahmen für diejenigen, deren Zweitimpfung nicht länger als sechs Monate zurücklag. Das ist Corona-Politik a la Winfried Kretschmann. Auch dafür hat er sich dann im Landtag von Baden-Württemberg entschuldigt mit der Erklärung, man hätte vielleicht vor dem Beschluss überlegen sollen, wie man es umsetzen will. Dafür entschuldige er sich und verkündete zugleich, jetzt habe er die rettende Idee: Die Impfpflicht.

Als ich dann im Landtag von Baden-Württemberg die Frage gestellt habe, wie denn die Impfpflicht umzusetzen sei, erklärte er: Jetzt machen wir erst mal die Impfpflicht und überlegen und das dann. Michael Theurer hat zum Thema Impfpflicht schon manches gesagt, was ich teile. In der Tat glaube ich, dass das, was die Ampelkoalition im Bund im Infektionsschutzgesetz beschlossen hat, deutlich schlagkräftiger ist als die sogenannte „epidemische Lage“ der damaligen Großen Koalition. Derjenige, der sich nicht impfen lassen will, sieht sich der 3G-Regel im Öffentlichen Nahverkehr und am Arbeitsplatz ausgesetzt, er kann nicht am öffentlichen Leben teilnehmen: Es gilt beispielsweise die 2G-Regel in der Gastronomie und bei Veranstaltungen. Er kann auch möglicherweise seine Lieben nicht besuchen, die pflegebedürftig sind, denn dort gilt 2G Plus einschließlich einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Da stellt sich die Frage, ob die vage Drohung einer Ordnungsstrafe dann die Leute erreicht, die all diese Einschränkungen in Kauf nehmen. Darüber mag man unterschiedlicher Auffassung sein. Ich jedenfalls glaube das nicht und erwarte von all denjenigen, die einer allgemeinen Impfpflicht das Wort reden, dass sie zunächst mal sagen, wie sie sie umsetzen wollen. Und eben nicht – wie Winfried Kretschmann – erst mal so etwas fordern und dann hinterher feststellen, es geht nicht. Das hat er schon fünf Mal im vergangenen Jahr unter Beweis gestellt.

Bei der Frage nach der Verantwortung kommt Winfried Kretschmann immer mit dem, was ich das „MPK-Märchen“ nenne, das Märchen von der Ministerpräsidenten-Konferenz. Da stellt er sich in den Landtag von Baden-Württemberg und sagt beispielsweise: Dass ich am vergangenen Freitag eine Verordnung gemacht habe, die nicht schlagkräftig ist, ist die Schuld der MPK. Diese tagte nämlich am Donnerstag. Am Samstag gab es wieder Fußballspiele und ich musste befürchten, auf diese Situation nicht reagieren zu können, wenn ich nicht schnell eine Verordnung mache. Faktum, meine Damen und Herren, ist aber, dass die MPK gar kein rechtssetzendes Organ ist, da wird kein Gesetz verabschiedet oder in Kraft gesetzt. All die Möglichkeiten, um die Winfried Kretschmann ringt, wie beispielsweise Geisterspiele im Fußball oder 2G Plus im Gastronomiegewerbe, hatte er immer. Das alles macht deutlich, worum es Winfried Kretschmann eigentlich geht: Um mit Symbolpolitik den Anschein zu erwecken, man handle. In der Realität wird aber überhaupt nichts erreicht und dort, wo man Maßnahmen beschließt, münden diese im erwähnten Chaos.

Wenn es dann um Schuldige geht, werden diese bevorzugt bei der FDP gesucht. Bei der Partei, die den Rechtsstaat und die Verfassung verteidigt. Bei der Partei, die für Verhältnismäßigkeit im Kampf um Corona ist, die natürlich den Infektionsschutz sieht die sich aber auch darum sorgt, wie es mit der Ausbildung der Kinder, dem Vereinsleben, der Gastronomie, dem Handel, der Industrie und mit den Freiheitsrechten des Einzelnen ist. Das wird dann von einem Winfried Kretschmann so nonchalant vom Tisch gewischt mit der Aussage, man müsse auch über nicht-verhältnismäßige Maßnahmen diskutieren. Was heißt denn das? Das heißt so viel wie dass man die Verfassung zur Seite drängen könne. Und wenn er erklärt, dieser ganze „Hyper-Liberalismus“ gehöre auf den Prüfstand, dann ist das bei genauer Betrachtung ein Anschlag auf die liberale Demokratie und die Verfassungsordnung dieses Landes. Da will einer die parlamentarische Demokratie aushebeln und zu autoritären Strukturen zurückkehren.

Winfried Kretschmann ist irgendwann mal in seiner Jugend gestartet bei Mao Tse-Tung. Irgendwann ist er dann bei Hannah Arendt zwischengelandet und im Alter kommt er offensichtlich zu Mao Tse-Tung zurück. Das ist nicht das, was wir in Baden-Württemberg brauchen und das ist auch nicht das, was wir uns vorstellen als Rechtsordnung in der Pandemiebekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland.

Ich glaube, dass es richtig ist, auf Hygiene und Abstand zu achten. Ich glaube, dass wir noch mehr als bisher FFP2-Masken einsetzen müssen. Ich glaube, dass es richtig ist, 3G am Arbeitsplatz und im Öffentlichen Personennahverkehr zu kontrollieren und durchzusetzen. Es ist auch richtig, einen gewissen Druck mit 2G auf Ungeimpfte auszuüben, sich impfen zu lassen und es ist auch richtig, mit 2G Plus einschließlich einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht die besonders vulnerablen Gruppen zu schützen. Das ist eine richtige Politik und diese Politik zeigt, dass die Impfquoten steigen und dass die vierte Welle, bekannt als Delta-Welle, zurückgedrängt werden konnte.

In anderen Bereichen sieht diese Landesregierung nicht besser aus. Wenn wir uns den Bereich der Bildung und der Digitalisierung anschauen: Im Bildungsbereich haben wir festgestellt, dass die Schulen auf Corona und Fernunterreicht nicht vorbereitet gewesen sind. Wir haben festgestellt, dass es bei der Digitalisierung in Baden-Württemberg erhebliche Mängel gibt. Und wir haben festgestellt, dass das Bildungsniveau der Schülerinnen und Schüler seit Winfried Kretschmanns Amtsantritt immer weiter nachlässt. In den Rankings sinkt Baden-Württemberg mehr und mehr ab. Aus diesem Grund ist es notwendig, eine andere Bildungspolitik in Baden-Württemberg zu machen, es ist notwendig, die Digitalisierung zu verbessern und es ist auch notwendig, das gegliederte Schulwesen zu verteidigen, das über viele Jahrzehnte in diesem Land funktioniert hat. Es ist der falsche Ansatz, wenn die baden-württembergische Kultusministerin nun in ihrem Ministerium das Realschul-Referat, zuständig für die Realschulen als wichtige Grundlage der beruflichen Bildung in unserem Land, einem Gemeinschaftsschul-Referat unterstellt. Das strategische Ziel dabei ist klar: Berufliche Bildung und Realschule sollen aufgehen in einer Gemeinschaftsschule, in einer Einheitsschule. Wir als Liberale sehen durchaus den Platz der Gemeinschaftsschule im Kanon der Schultypen des Landes Baden-Württemberg. Wir stellen das überhaupt nicht in Frage. Aber die Gemeinschaftsschule muss sich behaupten, sie muss ihre Leistungsfähigkeit nachweisen. Die anderen Schultypen haben aber auch ihre Daseinsberechtigung und sind sogar notwendig, damit unser Bildungssystem weiter funktionieren kann.

Auch im Verkehrsbereich zeigt diese Landesregierung ein außerordentlich bedenkliches Bild. Da gibt es Patentrezepte, um den Öffentlichen Personennahverkehr zu stärken. Wir als Liberale sind dafür, aber wir sind nicht für neue Steuern. Wir sind nicht für eine Nahverkehrsabgabe, die so harmlos daherkommt, aber eigentlich die Kommunen und Kreise dazu zwingt, eine neue Steuer zu erheben. Dies, um einen Busverkehr zu finanzieren im Flächenland Baden-Württemberg, der der Zielvorstellung huldigt, für jeden Ort im Land von morgens fünf bis Mitternacht im Halbstundentakt eine Busanbindung zu ermöglichen. Das wird nicht überall funktionieren, wie im Schwarzwald oder auf der Schwäbischen Alb. Das ist dort auch nicht überall sinnvoll. Deshalb brauchen wir keine neuen Steuern, sondern eine intelligente Politik im Nahverkehrsbereich. Vor allem brauchen wir keine Ausgrenzung des Autos. Wir brauchen keine grüne Politik, unterstützt von der CDU, mit der Zielsetzung, dass die Leute am Ende keine Autos mehr haben sollen.

Deshalb ist es auch falsch, die Arbeitsplätze in der Automobil- und Zuliefererindustrie in Baden- Württemberg in Frage zu stellen – die vielfach noch am Verbrennungsmotor hängen –  indem man sagt, man wolle gänzlich weg vom Verbrennungsmotor. Ich bin dankbar, dass im Koalitionsvertrag der Ampel auf Bundesebene nicht steht: Wir wollen den Verbrennungsmotor nicht mehr, sondern: Wir wollen den Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor, der von fossilen Kraftstoffen betrieben wird. Nicht der Verbrennungsmotor ist das Problem, sondern die Frage, was dieser denn verbrennt. Wir wollen ihn umweltfreundlich machen. Ich gehe sogar so weit zu sagen: Wir müssen ihn umweltfreundlich machen, wenn wir es tatsächlich mit dem Klimaschutz ernst meinen.

Denn man könnte mit dem heutigen Tag die Neuproduktion von Verbrennungsmotoren zwar verbieten, man wird weltweit dennoch hunderte Millionen an Fahrzeugen haben mit einer Restlaufzeit von 20 bis 30 Jahren. Will man erst in 20 oder 30 Jahren mit dem Klimaschutz anfangen? Oder wollen wir nicht lieber gleich damit anfangen und die Bestandsflotte mit synthetischen Kraftstoffen umweltfreundlich machen.? Das sind Fragen, die die Grünen gerade am Automobilstandort Baden-Württemberg zu beantworten haben.

Es ist im Übrigen auch kein Argument, die Produktion von synthetischen Kraftstoffen sei teuer. Diejenigen, die jedes Jahr Milliarden an Subventionen für die batterieelektrische Mobilität zur Verfügung stellen, habe ich noch nie sagen hören, das sei zu teuer. Wenn das die Verkehrswende wert ist, dann müssen es die synthetischen Kraftstoffe auch wert sein.

Dasselbe gilt für die Energiewende. Es reicht eben nicht zu sagen: In Baden-Württemberg soll auf jedes Dach eine Solaranlage. Es reicht nicht zu sagen: Wir brauchen 2 Prozent der Landesfläche für Windräder. Wir werden die Energieautarkie in Baden-Württemberg nicht schaffen. Das sage im Übrigen nicht ich, sondern der Vorstandsvorsitzende der EnBW, der bekanntlich nicht durch mich, sondern durch einen grünen Ministerpräsidenten berufen wurde. Er sagt, dass wir Back-Up-Kapazitäten brauchen. Diese sind moderne, leistungsfähige Gaskraftwerke. Deshalb ist es heuchlerisch, wenn Grüne einerseits einen Koalitionsvertrag im Bund unterschreiben, in dem Gasenergie drinsteht, aber auf der anderen Seite nun nach Brüssel rufen und sagen, es ginge gar nicht, dass bei der geplanten EU-Taxonomie irgendetwas von Gas drinstehe. So wird die Energiewende nicht gelingen. Die wird überhaupt nicht in Baden-Württemberg alleine gelingen. Wir müssen weg von diesem Klima-Nationalismus. Wir brauchen europäische und globale Lösungen. Damit dort, wo es wirklich Sinn ergibt, wirklich erneuerbare Energien gewonnen werden, die dann mit dem Mittel der Elektrolyse in Wasserstoff umgewandelt und dorthin gebracht werden, wo man die Energie braucht. Übrigens auch dorthin, wo moderne Gaskraftwerke stehen, die man auf Wasserstoff umrüsten kann. Das ist eine vernünftige, kluge Energiewende und nicht Kretschmanns Klima-Nationalismus mit Solaranlagen auf jedem Dach und Windrädern in Schwarzwaldtälern, in denen kein Wind weht.

Sie sehen, meine Damen und Herren: Auch im Jahr 2022 gibt es in der baden-württembergischen Landespolitik reichhaltige Herausforderungen. Die FDP-Fraktion und die Landespartei werden diese Herausforderungen annehmen und wir sind auch jederzeit bereit, Verantwortung auf der Strecke zu übernehmen, wenn dieser chaotischen Landesregierung die Luft ausgeht.

Ihnen, Ihren Familien, Ihren Freunden ein frohes, glückliches und vor allem gesundes Jahr 2022! Ich hoffe sehr, dass wir uns am 6. Januar 2023 an dieser Stelle dann wieder persönlich treffen.

Herzlichen Dank.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, unterstreicht auch als Sprecher der Vorsitzenden aller FDP-Landtagsfraktionen in Deutschland seine Unterstützung für eine zweite Amtszeit Frank-Walter Steinmeiers als Bundespräsident: „Bereits im Sommer dieses Jahres – deutlich vor der Bundestagswahl –  habe ich dafür den ersten Vorstoß aus Baden-Württemberg gemacht und freue mich nun, dass dieser Vorschlag die breite Unterstützung der Bundestagsfraktion, der Partei und der Landtagsfraktionen der Freien Demokraten findet. Frank-Walter Steinmeier war fünf Jahre lang ein würdiges und verantwortungsvolles Staatsoberhaupt. Wir unterstützen den Bundespräsidenten gerne darin, seine Arbeit fortsetzen zu dürfen.”

In der heutigen Landespressekonferenz stellte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, den Gesetzentwurf der Fraktion zur Einführung von Elementen direkter Demokratie auf Landkreisebene vor.

„Die repräsentative Demokratie mit ihren Parlamenten auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene ist für uns der wichtigste Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung. Daneben aber stehen Elemente direkter Demokratie einer lebendigen Bürgergesellschaft gut an“, so Rülke zur grundsätzlichen Einordung direktdemokratischer Möglichkeiten. Getreu dieser Überzeugung habe sich die FDP in Baden-Württemberg seit Jahren für eine Stärkung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten eingesetzt. In der früheren interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landtags zur Bürgerbeteiligung konnten sich die Vorschläge der FDP zur Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene als ausgewogener Kompromiss zwischen der Ablehnung der Bürgerbeteiligung durch die CDU und den überspitzten Forderungen der Grünen durchsetzen, stellt Rülke fest. „Nachdem es auf kommunaler Ebene und landesweit Elemente direkter Demokratie gibt, fehlt diese Möglichkeit weiter auf Ebene der Landkreise.“, erklärt Rülke, „Diese Lücke wollen wir durch unseren Gesetzentwurf schließen. Mit der Bürgerbeteiligung auf Kreisebene wird zugleich eine Ungleichbehandlung der Bürger beendet. Die Einwohner der kreisfreien Städte Baden-Württembergs können durch die in der Gemeindeordnung geregelten Instrumente des Einwohnerantrags, Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids schon heute in einer Weise Einfluss auf politische Sachfragen nehmen, die den Bürgern der Landkreisebene fehlt.“

Schon im Landtagswahlprogramm 2016 habe die FDP die Einführung der Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene gefordert. Die Fraktion habe dann aber einen eigenen Gesetzentwurf zurückgestellt, um den Volksantrag zur Einführung der Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene des Vereins Mehr Demokratie e.V. nicht zu behindern. „Wir schätzen das Engagement von Mehr Demokratie und unterstützten die Idee des Volksantrags. Mit unserem Gesetzentwurf hätten wir genau dieses Engagement torpediert.“ Jetzt aber habe sich nach den Worten Rülkes mit der Einstellung der Unterschriftensammlung durch den Verein Mehr Demokratie die Situation geändert. „Es gibt für uns keinen Grund mehr, nicht wieder aktiv zu werden und einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die von Mehr Demokratie gesammelten 10.000 Unterschriften werten wir als Unterstützung, die auch unseren politischen Mitbewerbern zeigt, dass es einen Bedarf für die Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene gibt. Als Zeichen unserer Wertschätzung für den Verein Mehr Demokratie und um den Fraktionen im Landtag die Zustimmung zu erleichtern, haben wir Teile des Gesetzentwurfs von Mehr Demokratie übernommen.“ Kritiker der Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene sollten nach Ansicht Rülkes berücksichtigen, dass in Baden-Württemberg mit dem Gesetzentwurf nachgeholt werde, was in allen anderen Bundesländern mit Ausnahme Hessens bereits gelte. Man könne nicht ernsthaft behaupten, so Rülke, dass die Landkreise außerhalb unseres Landes aufgrund der Bürgerbeteiligung arbeitsunfähig seien: „Im Gegenteil: die Mitsprache der Bürger bei Themen wie dem öffentlichen Nahverkehr, der Abfallwirtschaft, der Wirtschaftsförderung oder der Instandhaltung der Kreisstraßen kann die Identifizierung der Bürger mit ihrem Kreis verbessern und befriedend wirken.“

Der Blick auf die konkreten Regelungen des Gesetzentwurfs zeige nach Aussagen Rülkes, wie ausgewogen die Freien Demokraten im Landtag das Thema Bürgerbeteiligung angingen. Da es eine Tatsache sei, dass die Abstimmungsbeteiligung bei Bürgerentscheiden in der Tendenz umso niedriger ausfalle, je höher die Einwohnerzahl des Abstimmungsgebiets ist, müsse man die Höhe des Quorums nach der Einwohnerzahl staffeln. Der Gesetzentwurf sieht eine Regelung vor, wonach für Landkreise mit bis zu 150.000 Einwohnern eine Mehrheit und Zustimmung von mindestens 12% der Wahlberechtigten, für Landkreise mit über 150.000 Einwohnern Mehrheit und Zustimmung von mindestens 10% der Wahlberechtigten verlangt werde. „Im übrigen“, so Rülke, „erfolge die Ausgestaltung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und der Einwohneranträge weitgehend analog zur geltenden Gemeindeordnung.“

Auch zum weiteren Verfahren äußerte sich Rülke. „Wir bringen den Gesetzentwurf jetzt ein und werden eine Anhörung beantragen, damit alle Fraktionen die Chance und genügend Zeit haben, zu einem fundierten Urteil zu kommen. Von der SPD erwarten wir die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Ebenso von den Grünen, die sich hier – mal anders als in Sachen Polizeireform – nicht zum Schaden des Landes gegen die CDU durchsetzen sollten.“

Gesetzentwurf zur Einführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Landkreisen.

Zur Einladung des grünen Ministerpräsidenten und des grünen Bevollmächtigten beim Bund zur Veranstaltung „Radikalität vs. Relevanz – Politik in Zeiten von Pluralisierung, Polarisierung und Populismus“ mit dem grünen Parteivorsitzenden Habeck sagt der Vorsitzender der FDP Fraktion, Dr. Rülke:

„ Es ist schon eine unglaublich dreiste parteipolitische Instrumentalisierung der Landesvertretung, zum politischen Rentrée, also zur „politischen Rückkehr“ der Grünen nach Berlin einzuladen.

Eine Veranstaltung, bei der Grüne zu einem Gespräch mit ausschließlich grünen Gästen einladen hat ein „Geschmäckle“. Da hilft es auch nichts, wenn die Landesvertretung angeblich „überparteilich“ als Einrichtung des ganzen Landes einlädt.

Wer über die Vertrauenskrise der liberalen Demokratie reden will, wer die berechtigten Frage an politische Parteien nach deren Kompromissfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft stellt, der muss sich auch dem politischen Diskurs stellen, statt grüne Stuhlkreisgespräche zu führen

Da könnte der Ministerpräsident auch gleich zum Selbstgespräch einladen. Das hat bekanntlich den Vorteil, dass man immer zu Wort kommt.“

Zur Debatte über die gesellschaftlichen Diskussionen, die durch provokante Sprache  in der Politik angeheizt würden, wie  jetzt wieder vom Institut für Deutsche Sprache in Mannheim festgestellt,  sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Sprache bestimmt das politische Bewusstsein. Das muss allen Beteiligten in der Politik gerade in der Flüchtlings- und Migrationsdebatte klar sein. Daran müssen sich aber alle Seiten beteiligen. In die Irre führt die Terminologie aus CSU-Kreisen mit ‚Asyltourismus‘ oder ‚Anti-Abschiebe-Industrie‘. Genauso verhängnisvoll sind aber Äußerungen wie die der Grünen-Bundesvorsitzenden Annalena Baerbock, die die geplanten AnkER-Zentren gleich in ihrem Sommerinterview als ‚Internierungslager‘ bezeichnete oder die Ausführungen von Ministerpräsident Kretschmann, der in seinem Interview im ‚Tagesspiegel‘ am 08. Juli ausführte, es gäbe kein Problem mit der Anzahl von Menschen, die zu uns kommen, sondern nur mit deren Akzeptanz. Dies muss in den Augen der überlasteten Gerichte und der um Unterbringung und Betreuung ringenden Kommunen wie Hohn klingen. In Verbindung mit den Kanzlerinnenworten ‚Wir schaffen das‘ führt dies zur Verbitterung bei den Menschen. Wie bekannt sein dürfte, scheue ich auch nicht die Zuspitzung als Mittel der politischen Debatte. Es gilt aber für alle politisch Tätigen, dass wir nicht durch die Wahl der falschen Begriffe das Geschäft der undemokratischen und radikalen Kräfte betreiben dürfen.“