Birnstock: Sonderregelungen für die Universitätsklinken sind im Landespersonalvertretungsgesetz angezeigt
Geeignete Lösungen für kleinere Dienststellen müssen örtliche Identität und Interessenlage abbilden.
In der heutigen ersten Lesung des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:
„Angesichts der Beschäftigtenzahl und Bedeutung der Universitätskliniken im Land ist es angezeigt, speziell für diese Sonderregelungen im Landespersonalvertretungsgesetz vorzusehen. Denn für ein gesundes Miteinander zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist eine offene Kommunikation enorm wichtig. Je größer jedoch die Zahl der Mitarbeiter wird, desto wichtiger wird es, dass die Interessen, Sorgen und Wünsche gesammelt und an den Arbeitgeber kommuniziert, die Einhaltung der Mitarbeiterrechte überwacht und bei Bedarf eingefordert werden. Zu einer angemessenen Personalvertretung gehört aber auch, dass geeignete Lösungen für die kleineren Dienststellen gefunden werden. Das gebieten bereits die erfolgte Integration des Universitäts-Herzzentrums Bad Krozingen in das Universitätsklinikum Freiburg und die potentielle Integration der Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm in das Universitätsklinikum Ulm, aber auch der geplante Zusammenschluss der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim. Ein externer Standort hat eben durchaus Eigenheiten und besondere Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Personalvertretung entsprechend gewürdigt werden müssten, um die örtliche Identität und Interessenlage am besten abzubilden.“