Pressemitteilung

09.Februar 2023 - Kulturpolitik

Brauer: Öffentliches Interesse an einer größtmöglichen Kosten-Transparenz bei der Opernsanierung

Ablehnung des Antrags nicht nachvollziehbar, dem Landtag zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine valide Kostenkalkulation für die geplante Sanierung der Württembergischen Staatstheater vorzulegen.


Zur gestrigen Ablehnung des Antrags der FDP/DVP-Fraktion im Wissenschaftsausschuss des Landtags, dem Landtag zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine valide Kostenkalkulation für die geplante Sanierung der Württembergischen Staatstheater vorzulegen, sagte der kulturpolitische Sprecher der

FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, warum es am gestrigen Tag im Wissenschaftsausschuss mehrheitlich abgelehnt wurde, dem Landtag zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine valide Kostenkalkulation für die geplante Sanierung der Württembergischen Staatstheater vorzulegen. Nachdem der Fraktionsvorsitzende der CDU im vergangenen Jahr in der Presse von einer `Oper mit Goldrand-Lösung für am Ende möglicherweise fast zwei Milliarden Euro´ sprach, besteht ohne Zweifel ein öffentliches Interesse an einer größtmöglichen Transparenz. Die Kostenkalkulation für die dringend notwendige Sanierung lag bereits bei einer Milliarde, noch bevor die Baukosten explodiert sind und bei der CDU preist man deshalb offensichtlich gerade einen zusätzlichen Puffer von einer Milliarde ein.

Die Verweigerung, die Abgeordneten des Landtags stets zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu informieren, während das Land qua Vertrag die Hälfte der Kosten zu tragen hat, widerspricht meinem Demokratieverständnis. Nachdem eine Umfrage des Bundes der Steuerzahler die erheblichen Zweifel in der Bevölkerung belegt hat, was den Sanierungsfahrplan für die Oper angeht, müssten Transparenz und Partizipation doch eigentlich ganz im Interesse der Landesregierung sein.“

 

Hintergrund ist die Beratung des Antrags „Umfrage des Bundes der Steuerzahler zum Sanierungsfahrplan für die Staatstheater Stuttgart – Drucksache 17/3549 im Wissenschaftsausschuss des Landtags. Der Beschlussteil des Antrags unter II wurde in der gestrigen Sitzung von den Regierungsfraktionen abgelehnt.