Pressemitteilung

22.Dezember 2021 - Finanzen

Brauer: Zwei vergiftete Geschenke zu Weihnachten

Immobilienbesitzer finden eine bürokratische Neubewertung von Grundstücken und eine überflüssige Strafsteuer auf dem Gabentisch.


Zur Gesetzesbeschluss zur Einführung der Grundsteuer C heute im Landtag erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die von der Koalition geschaffene Möglichkeit für Kommunen, eine Strafsteuer für nicht bebaute, aber baureife Grundstücke einzuführen, wird keine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt bringen. Denn die weit überwiegenden Gründe für Eigentümer, diese Grundstücke nicht zu bebauen oder an Bauwillige zu verkaufen lassen sich mit einer Steuer nicht regeln. Am Ende bleibt nur eine überflüssige Strafsteuer, die die CDU vor der Landtagswahl noch ausgeschlossen hatte.

Leider verpasst man mit diesem Gesetz auch die Möglichkeit, die Fehler und Schwierigkeiten, die sich aus dem letztjährigen Beschluss des Bodenwertmodells ergeben, substanziell anzugehen. Man schreibt nur eine bereits bestehende, durch Richterrecht entwickelte Möglichkeit der alternativen Wertermittlung ins Gesetz. Weiterhin werden aber die Gutachterausschüsse mit einer Wertermittlung für eine Steuergrundlage überfordert, die nun im Schweinsgalopp im Frühjahr durchgepeitscht wird – obwohl die Steuer erst ab 2025 gilt.“