Pressemitteilung

22.Juli 2020 - Landwirtschaft

Fischer: Utopische Zielvorgaben für den Artenschutz stellen die heimische Landwirtschaft auf den Kopf

Ökolandbauquote opfert Regeln der Marktwirtschaft und Reduktionsziele beim Pflanzenschutz ignorieren Sorgen der Landwirte.


In der heutigen zweiten Beratung des Artenschutzgesetzes im Landtag sagte das Mitglied des Arbeitskreises Ländlicher Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer:

 „Die Diskussion um die vermeintliche Erledigung der Anliegen der Landwirte aus dem Volksantrag zeigt, dass der heutige Beschluss des Artenschutzgesetzes nicht geeignet ist, um den Streit um mehr Biodiversität beizulegen. Das Gesetz der Landesregierung konterkariert nicht nur die bisherigen, freiwilligen Anstrengungen der Landwirte für mehr Artenschutz, etwa durch den integrierten Pflanzenschutz, es stellt mit seinen utopischen Zielvorgaben die heimische Urproduktion sogar auf den Kopf. Die berechtigten Forderungen aus dem Volksantrag `Gemeinsam unsere Umwelt schützen´ werden im Gesetz viel zu wenig berücksichtigt, als dass man sich auf der Regierungsbank nun entspannt zurücklehnen könnte.

Die Festschreibung des Ziels, 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Land bis zum Jahr 2030 nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaften zu wollen, lässt befürchten, dass die Regeln der Marktwirtschaft auf dem Altar des Artenschutzes geopfert werden könnten. Der Marktdruck bei einer politisch forcierten Steigerung des ökologischen Landbaus wird absehbar zu einem Preisverfall führen, wie etwa in Österreich. Dabei sind sich die Experten einig, dass es vor allem der Fairness in der gesamten Wertschöpfungskette und der Selbstregulierung durch Marktpartner bedarf. Im Markt der ökologisch erzeugten Produkte ist grünes ‚Nudging‘ daher fehl am Platz.

Die geplante Staatszielbestimmung zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln übersieht, dass man weder eine konkrete Zeitachse noch ein genaues Potential für die Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln festlegen kann. Wir brauchen vielmehr ein Zusammenspiel von Forschung und technischem Fortschritt, eine Stärkung des integrierten Pflanzenschutzes und die Auffassung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, um eine signifikant fortschreitende Reduktion von Pflanzenschutzmitteln zu ermöglichen. Bei einem Festhalten an diesem Ziel hätte man zumindest klarstellen müssen, dass subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen durch dieses Gesetz nicht begründet werden. Die Landesregierung ignoriert hier die Sorgen der Landwirte, dass sie jeweils individuell verpflichtet werden könnten, wenn man in ein paar Jahren feststellt, dass die Pflanzenschutzmittelreduktion nicht so dynamisch vorwärtskommt wie erhofft.

Unabdingbar ist aus unserer Sicht eine solide Strategie zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln, die man nur gemeinsam mit den Landwirten entwickeln kann. Diese muss das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so balancieren, dass sie realistisch sind und den landwirtschaftlichen Betrieben eine wirtschaftliche Anwendung möglich ist.

Diese Stolpersteine für die heimische Landwirtschaft machen eine Zustimmung zum Artenschutzgesetz für mich und meine Fraktion unmöglich.“

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