Pressemitteilung

09.Mai 2018 - Jagd und Fischen

Zur Genanalyse, wonach der Tod von 43 Schafen bei Bad Wildbad auf denselben Wolf zurückzuführen ist, der dort schon am 26. November 2017 drei Schafe gerissen hatte, sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Die dauerhafte Ansiedlung des Wolfes im Nordschwarzwald ist nunmehr amtlich. Minister Unterstellers bisherige Argumentation, die Aufnahme des Wolfs in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) stelle sich anders als beim ebenfalls streng geschützten Luchs nicht, da der Wolf bisher stets nur kurzfristig in Baden-Württemberg aufgetreten sei, ist somit vollends hinfällig“ (siehe dazu: Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Wolfsmanagement in Baden-Württemberg, Landtagsdrucksache 16/787). Da sich selbst der jagdpolitische Sprecher der Fraktion der Grünen beim Landesjägertag zur Frage der Überführung des Wolfs ins JWMG grundsätzlich offen gezeigt habe, erwarte er eine baldige Kurskorrektur von Umweltminister Untersteller, sagte Glück. „Seinen schwarzen Kabinettskollegen Hauk kann er vielleicht übergehen, aber nicht die eigenen Reihen“.

Die FDP/DVP Fraktion hat indessen eine klare Vorstellung davon, wie der Konflikt zwischen dem Wolf und den baden-württembergischen Weidetierhaltern entschärft werden muss. Neben der Aufnahme des Wolfes ins JWMG bei Zuweisung einer ganzjährigen Schonzeit brauche Baden-Württemberg auch eine Wolfsverordnung, die bestehendes Naturschutzrecht bündelt, behördliche Zuständigkeiten bei akuten Problemfällen regelt und Verfahrensabläufe in Gefahrensituationen vereinfacht, erläuterte Glück. „Anstatt dies alles neu zu erfinden, kann sich die Landesregierung an der Wolfsverordnung des Landes Brandenburg orientieren“, sagte der Freie Demokrat. Drittens müssten klare Schadensregelungen getroffen werden, sowohl für Nutztierrisse als auch für Verkehrsunfälle mit Nutztieren, die infolge von Wolfsattacken von ihrer Weide flüchteten.

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