Pressemitteilung

28.Mai 2020 - Gesundheit

Haußmann: Landesregierung verheddert sich im Dickicht der Corona-Verordnungen

Jochen Haußmann

Angekündigte Lockerungen bisher teilwiese rechtlich nicht fundiert.


Zur Meldung des Staatsministeriums, wonach es weitere Lockerungen gebe und beispielsweise 20 Personen sich im Außenbereich einer Gaststätte treffen dürften, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die Landesregierung verheddert sich endgültig im Dickicht ihrer Coronaverordnungen und veröffentlicht Pressemitteilungen, die sich nicht in den Verordnungen wiederfinden. Die behauptete Lockerung für 20 Personen im Außenbereich der Gastronomie ist bisher nämlich ausdrücklich nicht geregelt. Das Sozialministerium hat zwar eine Verordnungsermächtigung, eine solche Verordnung gibt aber noch nicht. Offenbar führt der Streit zwischen Grün-Schwarz dazu, dass die Öffentlichkeit nicht mehr richtig informiert wird. Und das Chaos wird noch bunter: Im Innenbereich der Gastronomie dürfen sich nun zehn Personen treffen, die aus bis zu zehn Haushalten kommen dürfen. Draußen zum Wandern dürfen sich aber weiterhin nur Angehörige von bis zu zwei Haushalten treffen. In die Gastronomie zu zehnt, zum Wandern aber nicht – wer soll das verstehen? Was macht das nun für das Infektionsrisiko für einen Unterschied? Es ist allerhöchste Zeit, dass das Parlament beteiligt wird und Verordnungen nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Die FDP/DVP-Fraktion hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der in der nächsten Sitzung am 17. Juni im Parlament beraten wird. Die Vielzahl von Ausnahmen vom Verbot machen überdeutlich, dass es einen anderen Ansatz braucht: Generelle Rückkehr zu den Freiheitsrechten der Bürger und nur dort, wo es zwingend nötig ist, ergänzende Auflagen. Die noch verbleibenden Einschränkungen müssen dann in sich widerspruchsfrei sein, zum Infektionsschutz auch wirklich erforderlich und verhältnismäßig sein.“