Pressemitteilung

28.Januar 2026 - Naturschutz
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Rülke und Hoher: Özdemir segelt auch beim Wildtiermanagement unter falscher Flagge

Effektives Management von Biber und Saatkrähe ohne grüne Verblendung.


Das Vorhaben der CDU, Biber und Saatkrähe in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufzunehmen, wurde im Dezember 2025 durch das grüne Umweltministerium blockiert, obwohl der Spitzenkandidat der Grünen, Cem Özdemir, dies beim Landesbauerntag 2025 öffentlich zugesagt hatte. Die FDP/DVP-Fraktion unterstützt den Vorstoß der CDU und hat deshalb einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Anlässlich der Ersten Beratung fordert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Özdemir segelt auch beim Wildtiermanagement unter falscher Flagge. Beim Landesbauerntag hat er scheinheilig behauptet, mit ihm wäre es unproblematisch zu machen, dass Biber und Saatkrähe dem JWMG unterstellt werden. Die Grünen aber haben im Anschluss eine entsprechende Rechtsverordnung des Landwirtschaftsministeriums blockiert. Das zeigt auch, was bei den Grünen das Wort ihres Spitzenkandidaten zählt, nämlich nichts. Wir unterstützen den richtigen und wichtigen Vorstoß der CDU und haben deshalb einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem Biber und Saatkrähe ins JWMG aufgenommen werden sollen. Die grüne Natur- und Artenschutzromantik müssen wir beenden, sie geht komplett an der Realität vorbei. Wir brauchen in Baden-Württemberg ein faktenbasiertes und effektives Wildtiermanagement ohne ideologische Verblendung.“

 

Der natur- und forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher ergänzt:

 

„Biber und Saatkrähe haben sich massiv im Land ausgebreitet. Biber überfluten Felder sowie Wälder und richten massive Schäden an kritischer Infrastruktur an. Das gefährdet im schlimmsten Fall Menschenleben. Saatkrähen zerstören Ernten und verkoten Gebäude. Sie sind daher auch ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung. Die Aufnahme von Biber und Saatkrähe in das JWMG ermöglicht Monitoring, Prävention, Management und rechtssichere Entnahme im Problemfall aus einem Guss. Der bisherige Flickenteppich an willkürlichen Einzelfallentscheidungen für Ausnahmegenehmigungen durch Naturschutzbehörden sowie zig Managementplänen und Verordnungen hingegen ist ineffektiv und geht mit exzessiven Kosten und Bürokratie einher. Nur mit einem angepassten Jagdrecht können wir Biber und Saatkrähe landesweit einheitlich, rechtssicher und im Sinne einer schlanken Verwaltung managen“.

 

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