Pressemitteilung

25.März 2020 - Mittelstand und Handwerk

Schweickert: Lieber kumulative als komplementäre Hilfen für Selbstständige und Unternehmen

Prof. Dr. Erich Schweickert

Erweiterter Empfängerkreis denkbar, etwa für Selbstständige und Startups sowie Kulturschaffende.


Zu den heute anlaufenden Direkthilfen für Selbstständige und Unternehmen, die sich infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden, sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Ab heute können die Direkthilfen beantragt werden, für die wir im Landtag den Weg frei gemacht haben und Mittel im Umfang von fünf Milliarden bereitstellen. Mit leichter zeitlicher Verzögerung hat nun auch die Bundesregierung derartige Hilfen vorgesehen, die für Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten identische Konditionen vorsieht. Die Wirtschaftsministerin beabsichtigt nun, sobald das Bundesgeld zur Verfügung steht, das Landesprogramm in diesen Bereichen zurückzufahren und die Gelder dann für andere Bereiche zur Verfügung zu stellen. Damit erteilt sie einer Kumulation der Soforthilfen eine Absage, obwohl die Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen´ entsprechend den Eckpunkten „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ des Bundeswirtschaftsministeriums explizit grundsätzlich möglich sein soll.

Es wäre nun töricht, vorschnell die Landeshilfen komplementär auszugestalten. Denn in vielen Fällen werden die Hilfen schon jetzt absehbar nicht ausreichen, um insbesondere bei kleineren Unternehmen, wie im Einzelhandel, die laufenden Personal- und Fixkosten wie Mieten abzudecken. Unmissverständlich hat man in Berlin auch formuliert, dass Überkompensationen zurückzuzahlen sind, sofern es sie denn gibt.

Sollte man in der Landesregierung gleichwohl daran festhalten wollen, keine Kumulation zuzulassen, müssen die bereitgestellten Mittel, für mich selbstverständlich, gleichwohl als Direkthilfen an einen erweiterten Empfängerkreis ausgebracht werden. Sei es durch Verbesserungen für Selbstständige und Startups, deren Umsätze schwerlich wie bei einem etablierten Unternehmen darstellbar sind, oder auch für den Bereich der Kulturschaffenden, die bereits sehr früh durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens empfindliche Umsatzeinbußen erlitten haben. Manche Soloselbstständige und Startups werden durch die aktuelle, landesseitige Maßgabe, zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens des Haushalts zu erwirtschaften, gleich doppelt abgestraft. Wir dürfen Existenzgründer nun nicht politisch erdrosseln, deren Gründung noch nicht derart fortgeschritten ist, und die sich noch auf die finanzielle Unterstützung des Haushaltspartners verlassen haben.“

 

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