Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, äußerte die Sorge, dass die Kultusministerin mit dem heute vorgestellten Ganztagskonzept die Serie der faulen grün-schwarzen Kompromisse im Bildungsbereich fortsetzt. Kern wörtlich:

„Entgegen der Ankündigung der Kultusministerin könnte ihr heute vorgestelltes Ganztagskonzept je nach konkreter Ausgestaltung nicht mehr, sondern weniger Wahlfreiheit bedeuten. Die Vorrangstellung der verpflichtend-rhythmisierten Ganztagsschule, wie sie die grün-rote Landesregierung auf den Weg gebracht hat, wird nun voraussichtlich zementiert. Ob zukünftig die flexiblen Nachmittagsangebote zu einer gleichwertigen Alternative zur verpflichtend-rhythmisierten Ganztagsschule ausgebaut werden können, hängt wesentlich vom Umfang ab, in dem die Landesregierung Mittel hierfür zur Verfügung stellt. Besorgnis erregend ist in diesem Zusammenhang, dass sich künftig nur noch die verpflichtend-rhythmisierte Form „Ganztagsschule“ nennen darf, während die die offenen Nachmittagsangebote dem Bereich der Betreuung zugewiesen werden. Für die Betreuung sei laut Eisenmann kein pädagogisches Konzept erforderlich, und  die Kommunen seien allein zuständig. Dass es für die Betreuung im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Landeszuschüsse geben soll, vorher und nachher jedoch nicht, verkompliziert die Ausgestaltung des Ganztagsgebots vor Ort noch zusätzlich. Wir Freien Demokraten werden darüber wachen, dass nicht ein bürokratisches Monstrum entsteht, das künstlich zwischen ‚Bildung‘ und ‚Betreuung‘ trennt, die Gestaltungsfreiheit der Kommunen weiter einschränkt und der Wahlfreiheit der Eltern weiter Abbruch tut. Not täte aus unserer Sicht eine offene Ganztagsschule im Schulgesetz, die ebenso wie die verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschule eine vollwertige Bildungseinrichtung darstellt.“

Anlässlich der Zweiten Beratung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung, der die verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung und die Stärkung der Realschule zum Inhalt hat, kündigte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Unterstützung seiner Fraktion für das Gesetzesvorhaben an. Gleichzeitig kritisierte er die sachfremden Zugeständnisse der CDU an den grünen Koalitionspartner. Kern wörtlich:

„Etwas für falsch Erkanntes nur beizubehalten, damit die Grünen ihr Gesicht wahren können, hat mit verantwortungsbewusster Bildungspolitik nicht viel zu tun. Darüber dürften sich auch die CDU und ihre Kultusministerin im Klaren sein. Wenn der Gesetzentwurf wirklich bildungspolitische Fehlleistungen der grün-roten Vorgängerregierung korrigieren soll, muss er das konsequent tun. Anders ist Bildung auf hohem Niveau weder zu halten noch zu erzielen.“

Kern machte dies am Beispiel der von Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet abgeschafften Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung deutlich: „Um rund 300 Prozent bzw. 500 Prozent schnellte die Sitzenbleiberquote an den Gymnasien und an den Realschulen in der Folge nach oben. Trotz dieses Alarmsignals und der damit verbundenen Einzelschicksale hielt Grün-Rot unverbesserlich daran fest, dass die weiterführenden Schulen sich die Grundschulempfehlung nicht zeigen lassen durften. Und der Verweis auf den Datenschutz konnte schon damals nicht als Vorwand gelten, denn Schulleitungen und Lehrer sind ohnehin zum Stillschweigen über personenbezogene Informationen verpflichtet. Dass die grün-schwarze Landesregierung diesen praxisfernen Unsinn nun revidiert, unterstützt die FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich. Die Koalition bleibt allerdings nach wie vor ein grundlegendes Konzept schuldig, wie in der Frage der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung zu verfahren ist. Wie wenig überzeugt insbesondere der grüne Koalitionspartner von der verbindlichen Vorlage der Grundschulempfehlung ist, zeigt der Umstand, dass der Gesetzentwurf regelrecht verschleppt wurde. Nun sind die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen für das kommende Schuljahr bereits erfolgt. Aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion gibt es aber keinen Grund, warum den weiterführenden Schulen nicht das Recht eingeräumt werden sollte, sich bei den Erziehungsberechtigten jetzt schon über die Grundschulempfehlung zu informieren. Deshalb haben wir einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht.“

Auch die Korrektur des grün-roten Realschulgesetzes erfolge nicht mit ganzem Herzen: „Dass die Realschulen zukünftig Kurse auf unterschiedlichem Leistungsniveau bilden können, ist eigentlich selbstverständlich, wenn die Realschullehrer ihre Schüler neben dem Realschulabschluss auch auf den Hauptschulabschluss vorbereiten sollen. Umso unverständlicher ist, dass es nach dem Willen von Grün-Schwarz weiterhin eine verpflichtende Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6 geben soll. Damit bleibt unter anderem das Sitzenbleiben am Ende von Klasse 5 abgeschafft. Deshalb hat die FDP-Fraktion beantragt, auf einen Zwang zur Einrichtung einer Orientierungsstufe zu verzichten. Stattdessen sollten die Realschulen die Möglichkeit erhalten, in eigener pädagogischer Verantwortung eine Orientierungsstufe einzurichten.“

Schließlich hätte die FDP-Fraktion, so Kern, beantragt, die insgesamt 20 Poolstunden für die Realschulen diesen direkt und ohne Umweg über die Schulverwaltung zuzuweisen. „Im Bildungsausschuss hat dieser Antrag die Regierungsfraktionen etwas zum Nachdenken gebracht. Zumindest will die Landesregierung nun ihr Vorgehen evaluieren. Nach Auffassung der FDP-Fraktion ist diese Verzögerungstaktik aber nicht zielführend. Die Schulen vor Ort wissen selbst am besten, wofür sie die Poolstunden gewinnbringend einsetzen können. Für uns Freie Demokraten ist nicht nachvollziehbar, warum dies für die Gemeinschaftsschulen gelten sollte, nicht aber für die Realschulen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, begrüßte das Vorhaben, die Grundschulempfehlung bei der weiterführenden Schule verbindlich vorlegen zu lassen, kritisierte aber das späte Inkrafttreten der Neuregelung. Kern:

„Erst ging es nicht schnell genug raus, jetzt geht’s nur langsam wieder rein. Zusammen mit der überstürzten und unvorbereiteten Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung verfügte die damalige grün-rote Landesregierung, dass sich die weiterführenden Schulen die Grundschulempfehlung nicht zeigen lassen dürfe. Dass dieses realitätsferne Verbot nun abgeschafft wird, wird höchste Zeit. Bereits in unserem Impulspapier für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 haben wir das Recht der aufnehmenden Schule gefordert, sich die Grundschulempfehlung vorlegen zu lassen. Die Einschätzung der Grundschullehrer zu Möglichkeiten und Lernstand einzelner Schülerinnen und Schüler  ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, den betreffenden Schüler bestmöglich fördern können.

Leider soll die Neuregelung erst zum Schuljahr 2018/19 greifen. Die Kultusministerin hat zwar bereits beteuert, das hänge alles mit den Vorläufen der Gesetzgebung zusammen. Aber hier gilt der Grundsatz: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Grün-Rot schaffte seinerzeit die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung sogleich nach der Landtagswahl 2011 bereits zum Schuljahr 2012/13 ab. Warum sollte das Grün-Schwarz nicht auch möglich sein? Seitens der FDP-Fraktion können wir für dieses Vorgehen keinen triftigen Grund erkennen und lehnen es als schlichtes Taktieren zu Lasten der Schüler ab. Wir werden beantragen, die Vorlage der Grundschulempfehlung bereits zum Schuljahr 2017/18 verbindlich zu machen.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte zu einem FDP-Antrag rief der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, zu verstärkter Anstrengung beim Ausbau des islamischen Religionsunterrichts auf. Kern:

„Wir Freien Demokraten sind überzeugt: Ein islamischer Religionsunterricht, der mit dem Grundgesetz im Einklang steht und von in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern erteilt wird, ist das wirksamste Mittel, um islamistischen Hasspredigern in den Hinterhöfen den Boden zu entziehen. Ein flächendeckendes Angebot an allen Schulen ist nach unserer Auffassung eine der derzeit wichtigsten bildungs- und integrationspolitischen Aufgaben unseres Landes. Ziel muss es sein, jedem jungen Menschen von Klasse 1 an den Besuch des Religions- oder Ethikunterrichts seiner beziehungsweise ihrer Wahl zu ermöglichen.“

Kern merkte an, dass diese Aufgabe einige Anstrengungen erfordern werde. „Insbesondere müssen wir alles dafür tun, um die hier ausgebildeten islamischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer auch hier zu halten. Es darf nicht passieren, dass zu wenig Lehrerstellen zur Verfügung stehen und die Nachwuchslehrkräfte in andere Bundesländer abwandern. Mit unserem heute vorliegenden Antrag fordert die FDP-Fraktion:

  1. eine Erhebung des Bedarfs an Lehrerstellen für ein flächendeckendes bedarfsgerechtes Angebot von islamischem Religionsunterricht an den Schulen Baden-Württembergs durchzuführen;
  2. Lehrerstellen in einem Umfang auszuweisen, der den Bedarf an entsprechend ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern für ein flächendeckendes Angebot an islamischem Religionsunterricht an den Schulen in Baden-Württemberg deckt und zugleich den Absolventinnen und Absolventen der hierfür eingerichteten Lehramtsstudiengänge und Vorbereitungsdienste eine berufliche Perspektive eröffnet.“

Laut Kern müssten aber nicht nur die Personalkapazitäten, sondern auch die Unterrichtsinhalte im Zentrum der Aufmerksamkeit und der Anstrengungen stehen. „Wenn der islamische Religionsunterricht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen soll, muss dies auch für die ihn tragenden Persönlichkeiten und Institutionen gelten. Die Vorwürfe, dass zwei Imame des türkischen Islamverbands Ditib in Nordrhein-Westfalen fünf Lehrer bespitzelt und sie als vermeintliche Anhänger der Gülen-Bewegung an die türkische Religionsbehörde Diyanet nach Ankara gemeldet hätten, wiegen schwer. Inzwischen ermittelt auch die Bundesanwaltschaft gegen Ditib. Und die grün-schwarze Koalition im Land streitet sich über die Frage, ob Ditib weiterhin zum „Runden Tisch der Religionen“ eingeladen werden soll. Die FDP-Fraktion hält es für erforderlich, dass sich die Ditib in Baden-Württemberg zu den Spionagevorwürfen erklärt und diese entkräftet werden können.  Anders ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ditib-Vertretern im Projektbeirat zum Islamischen Religionsunterricht nicht möglich beziehungsweise ein Verbleib in dieser Funktion kaum tragbar, wollen wir den Erfolg des bedeutsamen Integrationsprojekts nicht gefährden.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, begrüßte, dass die Landesregierung die Vorlage der Grundschulempfehlung bei der weiterführenden Schule zukünftig verbindlich machen will. Gleichzeitig kritisierte er, dass die Neuregelung erst zum Schuljahr 2018/19 greifen soll.

Kern wörtlich: „Dass die Grundschulempfehlung zukünftig der weiterführenden Schule vorgelegt werden muss, unterstützt die FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich. Bereits in unserem Impulspapier für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 haben wir das Recht der aufnehmenden Schule gefordert, sich die Grundschulempfehlung vorlegen zu lassen. Die Einschätzung der Grundschullehrer zu kennen, ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Lehrer der weiterführenden Schule den betreffenden Schüler bestmöglich fördern können.

Deshalb ist die Abschaffung des realitätsfernen Verbots aus der grün-roten Regierungszeit überfällig. Leider ließ sich die CDU-Kultusministerin vom grünen Koalitionspartner abringen, die Vorlage der Grundschulempfehlung erst zum Schuljahr 2018/19 verbindlich zu machen. Seitens der FDP-Landtagsfraktion können wir für dieses Vorgehen keinen triftigen Grund erkennen und lehnen es als schlichtes Taktieren zu Lasten der Schüler ab. Wir werden im Kontext der Beratungen über den Gesetzentwurf beantragen, die Vorlage der Grundschulempfehlung bereits zum Schuljahr 2017/18 verbindlich zu machen. Von einer Kultusministerin, die sich der Qualität im Bildungsbereich verpflichtet fühlt, erwarten wir, dass sie unseren Antrag im Interesse der Chancen für junge Menschen vorbehaltlos unterstützt.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, äußerte sich besorgt über die sich abzeichnende Neuregelung der Privatschulfinanzierung durch die Landesregierung. Wörtlich sagte Kern:

„Dass die Kultusministerin den Schulen in freier Trägerschaft einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Kosten eines Schülers in einer staatlichen Schule in Aussicht gestellt hat, ist grundsätzlich erfreulich. Dies entspricht einer von den Privatschulverbänden seit Jahren angestrebten Zielmarke, die auch die FDP anstrebt. Allerdings könnte die Neuregelung der Privatschulfinanzierung ein bürokratisches Monstrum werden, das sich in schwere Widersprüche verstrickt. Das würde der Privatschulfreiheit einen Bärendienst erweisen. Zukünftig müssen die freien Schulen umständlich nachweisen, dass sie kein Schulgeld erheben. Gleichzeitig verweist sie die Landesregierung darauf, für Hausaufgabenbetreuung oder Aktivitäten jenseits des Pflichtunterrichts Beiträge zu erheben. Außerdem werden beispielsweise berufliche Schulen ausgeklammert. Das Vorhaben droht im Gewirr der Vorschriften zu verheddern. Wir Freien Demokraten hätten eine möglichst unbürokratische Lösung für den Ausgleichsanspruch bei Schulgeldfreiheit vorgezogen. Außerdem wollen wir in die 80 Prozent anders als bisher auch die Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit oder Kosten im Zusammenhang mit dem Schulbau für alle Schularten einbeziehen. Ziel müssen schließlich freie Schulen in sozialer Verantwortung bleiben.“

Zur Meldung, dass die Einführung eines regulären islamischen Religionsunterrichts sich weiter verzögere, erklärte Dr. Timm Kern, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Es ist mehr als bedauerlich, dass sich die landesweite Einführung eines regulären islamischen Religionsunterrichts erneut verzögert, da wir große Hoffnung darauf gesetzt haben, damit die Einflussnahme radikaler Islamisten entscheidend zu reduzieren oder, im Idealfall, vollkommen zu neutralisieren. Die Kultusministerin wäre gut beraten, alles zu unternehmen, dem regulären Islamunterricht einen hohen Stellenwert einzuräumen und nicht länger zu zögern, ihn in ganz Baden-Württemberg anzubieten.“

Zur Forderung der SPD nach mehr Unterstützung für die Gemeinschaftsschulen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass die SPD ausgerechnet für die Gemeinschaftsschulen mehr Unterstützung fordert, mutet wie ein schlechter Scherz an. Denn gerade die Gemeinschaftsschule wurde als Lieblingskind der damaligen grün-roten Landesregierung in vielerlei Hinsicht privilegiert Beispiele hierfür sind der automatische Status als Ganztagessschule, ein geringerer Klassenteiler, mehr Personalmittel für individuelle Förderung als Realschulen und Haupt-/Werkrealschulen sowie eine privilegierte Schulbauförderung.

Offenbar will die SPD ihr bildungspolitisches Vermächtnis retten. Dabei trägt sie gemeinsam mit den Grünen die Verantwortung dafür, dass immer weniger Eltern ihre Kinder an Gemeinschaftsschulen anmelden. Statt eine Schulart einseitig zu privilegieren, sollten sich alle Schulen einem fairen Wettbewerb um das beste und vor Ort passende Konzept stellen. Die FDP-Fraktion wird die grün-schwarze Landesregierung daran messen, inwieweit sie den bildungspolitischen Konstruktionsfehler ihrer Vorgängerregierung zu beheben vermag.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, forderte angesichts der sinkenden Zahl von Gemeinschaftsschülern mit Gymnasialempfehlung, auf die Einrichtung der geplanten Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen zu verzichten. Rülke wörtlich:

„Die Gemeinschaftsschule wird für Eltern von Kindern mit Gymnasialempfehlung offenbar immer unattraktiver. Es wird nun deutlich, dass die damalige grün-rote Landesregierung die Gemeinschaftsschule mit Erwartungen schlicht überfrachtet hat. Die Gemeinschaftsschule wurde angekündigt als die richtige Schule für Schüler mit Haupt-/Werkrealschulempfehlung, mit Realschulempfehlung und mit Gymnasialempfehlung sowie als die richtige Schule für die Inklusion und die Hochbegabtenförderung. Die aktuelle grün-schwarze Landesregierung sollte sich den Realitätssinn der Eltern zum Vorbild nehmen und auf die im Koalitionsvertrag geplante Einrichtung von gymnasialen Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen verzichten. Die Gemeinschaftsschul-Oberstufen wären nichts als eine kostspielige und sinnlose Konkurrenz für die Beruflichen Gymnasien, die seit Jahren mit beachtlichem Erfolg zahlreiche Schüler von der Mittleren Reife zum Abitur führen.  Sinnvoller wäre, jedem Bewerber bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Platz an einem Beruflichen Gymnasium zur Verfügung zu stellen – wenn möglich in der gewünschten Fachrichtung.“

Zur Kritik der Grünen an der Kultusministerin der grün-schwarzen Koalition sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Der Vorgang zeigt, wie heftig es in Wirklichkeit hinter der grün-schwarzen Schulkonsens-Fassade knirscht. Die Koalitionspartner haben sich zwar auf die verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung bei der weiterführenden Schule geeinigt. Nicht einigen konnten sie sich aber offenbar, welche Möglichkeiten die weiterführende Schule hat, mit einer nicht zureichenden Empfehlung zu verfahren. Dabei brauchen die Schulen gerade an dieser Stelle unbedingt Rechtssicherheit und Klarheit. Es kann nicht angehen, dass die Landesregierung eine gestärkte Rolle der Grundschulempfehlung ankündigt, wie sie auch die FDP-Fraktion befürwortet, dann aber, aufgrund einer ausbleibenden Einigung mit den Grünen, den Schulen nicht die Rückendeckung gibt, die sie für schwierige Entscheidungen in diesem Zusammenhang brauchen. Wir fordern Grün-Schwarz dringend auf, dieses unwürdige Schwarzer-Peter-Spiel im Interesse von Schülern, Lehrern und Eltern zu beenden. Das gilt gleichermaßen für das Fach Informatik, dessen Einführung Grün-Schwarz im Koalitionsvertrag versprochen hat.“

Wie der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern heute erklärte, unterstützen die Freien Demokraten im Landtag, dass die Grundschulempfehlung ab dem Schuljahr 2017/18 wieder der weiterführenden Schule vorgelegt werden muss:

„Die FDP-Fraktion ist davon überzeugt, dass für diese Verpflichtung wichtige pädagogische Gründe vorliegen. Damit erhielte nicht nur die Grundschule, sondern auch die Aufnahmeschule die Chance einer gezielten Beratung im Interesse des Kindes. Um ein Kind bestmöglich zu fördern, ist es ausgesprochen hilfreich, schon eine ungefähre Vorstellung von seinem Lernstand und Leistungsvermögen zu besitzen.“

Kern erinnerte daran, dass die vormalige, grün-rote Landesregierung die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung, gleich zu Beginn der Legislaturperiode, überstürzt abgeschafft habe – unvorbereitet und zum Nachteil der Schüler.

„Der stark gestiegene Anteil von Sitzenbleibern und überforderten Schülern darf uns nicht gleichgültig lassen“, betonte Kern, der die verpflichtende Vorlage der Grundschulempfehlung für ein geeignetes Mittel hält, um den Sachverstand der Lehrerinnen und Lehrer wieder besser zu nutzen.

Anlässlich einer Forderung des Philologenverbands, der Grundschulempfehlung wieder mehr Gewicht zu verleihen, kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Kultusministerin für ihre praxisferne Haltung:

„Der Philologenverband hat Recht. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Schulleiter die Möglichkeit haben, sich über die Grundschulempfehlung von Schülern zu informieren. Anders lässt sich nicht gewährleisten, dass der jeweilige Schüler eine optimale Förderung erhält. Umso weniger lässt sich nachvollziehen, warum die CDU-Kultusministerin das absurde Verbot zur Vorlage der Grundschulempfehlung nicht umgehend abschafft, sondern taktiert und auf Zeit spielt, um den Koalitionspartner nicht zu brüskieren, auf den das Verbot zurückgeht.

Nach einer jüngsten Umfrage des Philologenverbands waren 4,9 Prozent der Fünftklässler und 7,0 Prozent der Sechstklässler an den Gymnasien im Schuljahr 2015/16 überfordert. Wer angesichts dieser alarmierenden Zahlen den Koalitionsfrieden über das Wohl der Schülerinnen und Schüler stellt, handelt schlicht verantwortungslos.“

Angesichts des Mangels an islamischen Religionslehrern in Baden-Württemberg warf der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, der grün-schwarzen Landesregierung unverantwortliche Untätigkeit vor. Kern wörtlich: „Der grün-schwarze Unwillen, angesichts des offensichtlichen Mangels an islamischen Religionslehrern tätig zu werden, ist mit Händen zu greifen. Aus einer Stellungnahme der Landesregierung zu einem Antrag der FDP-Fraktion (Landtags-Drucksache 16/294) geht hervor, dass am Tübinger Zentrum für Islamische Theologie jedes Wintersemester nur 20 Studienanfängerplätze für islamische Religionslehre zur Verfügung stehen. Da es zum kommenden Wintersemester 2016/17 aber 77 Bewerberinnen und Bewerber für diese Plätze gibt, ist auch die Behauptung hinfällig, dass es an Interesse an einer Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer für islamischen Religionsunterricht mangele. Die Landesregierung will offenbar davon ablenken, dass sie ihre Hausaufgaben nicht machen will. Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, das Versäumte umgehend nachzuholen und die Zahl der Studienplätze am Tübinger Zentrum für Islamische Theologie entsprechend dem Bedarf zu erhöhen. Auch sollte gewährleistet sein, dass die 160 Bewerberinnen und Bewerber für das Studienfach Islamische Theologie an einer Pädagogischen Hochschule zum Wintersemester 2016/17 einen Platz erhalten.“

Besonders ärgerlich sei laut Kern die Weigerung der Kultusministerin, den Bedarf an islamischen Religionslehrern an den baden-württembergischen Schulen zu erheben. „Dass die Kultusministerin diesen Vorschlag der FDP-Fraktion schlicht abbügelt, zeigt die mangelnde Priorität, die dem Vorhaben trotz anderslautender Lippenbekenntnisse bei Grün-Schwarz eingeräumt wird. Schließlich wäre eine fundierte Bedarfserhebung nicht nur die Basis für eine seriöse Personalplanung des Landes, sondern stellt auch eine entscheidende Information für junge Menschen dar, für die ein Studium der Islamischen Theologie in Frage kommt.“

Nach Auffassung der FDP-Fraktion sei es eine der derzeit wichtigsten bildungs- und integrationspolitischen Aufgaben des Landes, ein flächendeckendes Angebot an islamischem Religionsunterricht zu schaffen, der mit dem Grundgesetz im Einklang steht und von in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern erteilt wird. Kern wörtlich: „Ziel ist nicht zuletzt, islamistischen Hasspredigern in den Hinterhöfen den Boden zu entziehen. Die Einrichtung des Zentrums für Islamische Theologie an der Universität Tübingen, an dem seit dem Wintersemester 2011/12 Lehramtsstudenten islamische Theologie studieren, wurde von den Freien Demokraten in der damaligen CDU/FDP-Landesregierung maßgeblich vorangetrieben. Gleiches gilt für den Modellversuch zum islamischen Religionsunterricht, dessen Ausbau die FDP-Landtagsfraktion gefordert und beständig unterstützt hat.“

Zur Ankündigung der Kultusministerin, mit einem „Ganztagsgipfel“ den „Flickenteppich“ bei der Ganztagsbetreuung in Baden-Württemberg angehen zu wollen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Worte von Frau Eisenmann zur Ankündigung des Ganztagsgipfels lassen uns Freie Demokraten befürchten, dass die neue Kultusministerin die aus unserer Sicht zentrale Aufgabe im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsschulen möglicherweise nicht ganz verstanden hat: Es gilt Wahlfreiheit und flexible Angebote zu gewährleisten. Die Lebensumstände von Eltern mit Schulkindern sind zu unterschiedlich, als dass sie sich in eine Einheits-Schablone pressen ließen. Damit die Schulträger den Eltern ein möglichst breites und flexibles Ganztagsangebot unterbreiten können, brauchen sie nicht weniger, sondern mehr Gestaltungsfreiheit. Die FDP-Fraktion hat deshalb bereits im Jahr 2013 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem neben der verpflichtenden auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufgenommen werden sollte. Die grün-rote Regierungskoalition lehnte den liberalen Gesetzentwurf jedoch ab und verankerte stattdessen einseitig die verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschule im Schulgesetz. Die dort vorzufindende ‚Wahlform‘ lässt lediglich eine Entscheidung der Eltern zwischen Ganztag oder gar nicht Ganztag zu. Wir Freien Demokraten treten vor diesem Hintergrund dafür ein, dass nun zusätzlich auch die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und frei wählbaren Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz kommt. Auch sollte das Land die Horte weiterhin fördern, damit deren flexible Betreuungsangebote vor Ort nicht durch ein einziges starres Pflichtganztagsschulangebot ersetzt werden. Die offene Ganztagsschule ist außerdem der ideale Kooperationspartner der Vereine und außerschulischen Einrichtungen vor Ort. Es ist uns ein Anliegen, dass auch die Ganztagsschulen in ihr gesellschaftliches Umfeld eingebunden bleiben. Die FDP-Fraktion fordert die Kultusministerin auf, sich von der ideologisch motivierten Fixierung auf die Pflicht-Ganztagsschule zu lösen und einen freiheitlichen Kurs beim Ganztagsausbau einzuschlagen. Gerade an der Ganztagsschulfrage wird sich zeigen, inwieweit die CDU willens und in der Lage ist, sich in der Bildungspolitik aus der Umklammerung durch den grünen Koalitionspartner zu befreien.“

 

Zu Medienberichten, wonach sich Grüne und CDU in Koalitionsgesprächen darauf verständigt haben, dass Gemeinschaftsschulen auch die gymnasiale Oberstufe einrichten können, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die CDU ist bei der Gemeinschaftsschule umgefallen. Offensichtlich haben die Grünen in diesen Koalitionsverhandlungen das Sagen. Eine Oberstufe an der Gemeinschaftsschule ist totaler Unfug. Sie wird zu einer Konkurrenz für die allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien.“

Zur Präsentation von ersten Ergebnissen aus der Studie zur Gemeinschaftsschule durch den Kultusminister und den Erziehungswissenschaftler Thorsten Bohl sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Wer von der heute vorgestellten vorläufigen Studie zur Gemeinschaftsschule konkrete Ergebnisse erwartet hat, ist enttäuscht worden. Wohl mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl blieben der Kultusminister und der Gemeinschaftsschul-Chefevaluator Thorsten Bohl bei der Bewertung des grün-roten Prestigeprojekts im Ungefähren. Allerdings ist das Ausbleiben von Jubelmeldungen, wie sie der Anfangseuphorie der Koalition hinsichtlich der neuen Schulart entsprochen hätten, ein weiterer Hinweis darauf, dass es mit der Gemeinschaftsschule alles andere als rund läuft. Eher schon mutet dies alles wie ein großangelegtes Rückzugsmanöver insbesondere des SPD-Teils der Koalition und des SPD-Kultusministers von der Gemeinschaftsschule an. Der Kultusminister sollte besser für Klarheit sorgen und endlich die konkreten Ergebnisse zu den zehn untersuchten Gemeinschaftsschulen veröffentlichen, selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes.“

Rülke ergänzte: „Die eifrigsten Verfechter der Gemeinschaftsschule finden sich zwar tatsächlich bei den Grünen. Allerdings können sich die Sozialdemokraten nun nicht einfach vom Acker machen. Immerhin besetzen sie das Kultusministerium und tragen damit eine wesentliche Mitverantwortung für eine Bildungspolitik, die ohne jegliche wissenschaftliche Fakten die Gemeinschaftsschule zum Maß aller Dinge erklärt und das Wohl aller anderen Schularten den Interessen der Gemeinschaftsschule unterordnet. Wir Freien Demokraten wollen die Privilegien der Gemeinschaftsschule abschaffen und für eine faire Ausstattung aller Schularten im Sinne eines Wettbewerb um das jeweils beste Konzept sorgen.“

Kern ergänzte: „Die Gemeinschaftsschule ist von Grün-Rot in vielerlei Hinsicht privilegiert worden. Sie erhält nicht nur mehr Personalmittel als die Haupt-/Werkrealschule zugewiesen, aus der sie an den allermeisten Standorten hervorgegangen ist, sondern ist automatisch Ganztagsschule mit der entsprechenden Förderung und hat als einzige weiterführende Schulart nicht einen Klassenteiler von 30, sondern von 28 Schülerinnen und Schülern. Selbst die Schulbauförderung des Landes hat eine Schlagseite Richtung Gemeinschaftsschule: Der Neu- und Umbau von Schulgebäuden kann bezuschusst werden, nicht aber die reine Sanierung von Schulgebäuden. Dabei wäre eine Sanierung der in die Jahre gekommenen Gebäude das, was sehr viele bestehende Schulen dringend bräuchten.“

 

In einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg zum Thema „Wie steht es um die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Ganztagsbetreuung in der Grundschule?“  bezeichnete der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, das grün-rote Ganztagsschulkonzept als „fundamentale Misstrauenserklärung an die Eltern“. Kern wörtlich:

„Nach der 3. repräsentativen Jako-o-Bildungsstudie in Zusammenarbeit mit emnid bevorzugen 30 Prozent der Eltern ein verbindliches Ganztagsangebot, aber fast ebenso viele, nämlich 29 Prozent eine klassische Halbtagsschule. Die größte Gruppe ist diejenige, die eine Ganztagsschule mit freiwilligem Nachmittagsprogramm, kurz: eine offene Ganztagsschule bevorzugen. Schon allein diese Zahlen belegen, dass das grün-rote Ganztagsschulkonzept völlig am Bedarf und Wunsch der Eltern vorbeigeplant ist. Denn Grün-Rot hat nur die verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschule im Schulgesetz verankert. Die Eltern haben ausschließlich die Wahl haben zwischen ‚ganz‘ oder ‚gar nicht‘, zwischen verpflichtend-rhythmisiertem Ganztag und nur Halbtag, ohne dass die Kinder offene Angebote wahrnehmen können.“

Kern weiter: „Die Koalition ist davon ausgegangen, dass die bereits zur Zeit der christlich-liberalen Landesregierung eingerichteten Ganztagsschulen nun auf den neuen Ganztagsschultyp umsteigen, gibt es doch einen großen Zuschlag an Lehrerwochenstunden. Trotzdem sind zum Schuljahr 2014/15 nur 79 von 264 offenen und 168 gebundenen Ganztagsschulen umgestiegen, zum Schuljahr 2015/16 nur 32. Das heißt, trotz zweier Ganztagsrunden ist die Mehrheit der offenen Ganztagsschulen nicht zum grün-roten Konzept gewechselt.“

Auch gehe Grün-Rot laut Kern offenbar von der irrigen Grundannahme aus, dass die Ganztagsschulen die Hortangebote überflüssig machen würden. Kern wörtlich: „Anders ist nicht zu erklären, warum das Land aus der Hortfinanzierung aussteigt. Wenn eine neue Ganztagsschule eingerichtet wird, wird der Hort nicht weiter bezuschusst. Und neu eingerichtete Horte werden auch nicht mehr gefördert, wie wir der Antwort auf unseren Antrag entnehmen konnten. Dass Grün-Rot mit ihrer Bildungspolitik die Horte austrocknet, ist schlichte Ignoranz gegenüber den Bedarfen der Eltern. Weil der Hort ein flexibles Angebot ist, ist er ein Erfolgsmodell:  5.591 Gruppen verlässliche Grundschule, 6.696 Gruppen flexible Nachmittagsbetreuung, 866 Horte an der Schule und 513 herkömmliche Horte, macht insgesamt 13.666 Gruppen im Schuljahr 2013/14. Es kann doch nicht gut sein, die flexiblen Hortangebote durch eine starre Einheits-Ganztagsschule zu ersetzen! Immer mehr Eltern sind auf diese Flexibilität dringend angewiesen.“

Kern abschließend: „Das grün-rote Ganztagskonzept ist nichts als eine fundamentale Misstrauenserklärung an die Eltern.  Im ganzen Land bilden sich Elterninitiativen, beispielsweise in Stuttgart, Karlsruhe, Aalen, Ravensburg, Eggenstein-Leopoldshafen, Bruchsal. Ihre wesentlichen Anliegen haben wir in unserem Beschlussantrag aufgegriffen: Die Aufnahme der offenen Ganztagsschule ins Schulgesetz und kein Ausstieg des Landes aus der Hortfinanzierung. Mit ihrer Ablehnung unseres Antrags haben Grüne und SPD eine echte Chance vertan, ihr starres Ganztagskonzept zu korrigieren.“

 

Link zum FDP-Antrag zur Wahlfreiheit bei den Ganztagsschulen und die Antwort der Landesregierung: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7747_D.pdf

Zur Diskussion um zurückgehende Schülerzahlen an Gemeinschaftsschulen sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Die Zahlen sind eine weitere Niederlage für das bildungspolitische Lieblingskind der grün-roten Landesregierung. Es spricht sich also bei den Eltern herum, dass das gesamte Konzept der grün-roten Gemeinschaftsschulen an vielen Stellen nicht funktioniert und daher keinen Rückhalt findet. Wenn der Kultusminister stattdessen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen verweist, streut er den Menschen bewusst Sand in die Augen. Denn die meisten Gemeinschaftsschulen sind offenkundig das Ergebnis der Hoffnung auf den Erhalt des Schulstandorts und nicht Ausdruck einer überzeugenden Strahlkraft der grün-roten Gemeinschaftsschule. Die grün-rote Landesregierung hat bewusst einen unfairen Wettbewerb um Schüler geschaffen. Dieser unfaire Wettbewerb und die Privilegierung der Gemeinschaftsschule müssen ein Ende haben“, so Rülke.

Kern führte aus: „Gerade weil viele der Gemeinschaftsschulen früher Haupt- und Werkrealschulen waren, war die FDP von Anfang an skeptisch, ob die in die Gemeinschaftsschulen gesetzten Erwartungen erfüllt werden könnten. Die Haupt- und Werkrealschulen haben mit ihrer pragmatischen Pädagogik sehr gute Erfolge erzielt. Wir befürchten, dass gerade die weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden einer Pädagogik sind, die einseitig auf das individuelle Erledigen von Arbeitsblatt-Paketen setzt. Wir haben schon früh gesagt, dass der starre Rahmen der Gemeinschaftsschulen die pädagogische Arbeit vor Ort massiv einschränkt. Auch diese Befürchtung wird jetzt bestätigt. Es muss den Gemeinschaftsschulen erlaubt werden, Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus anzubieten.“

 

Zur Umfrage des Philologenverbands, nach der zahlreiche Fünft- und Sechstklässler an den Gymnasien überfordert sind, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Wenn zusätzlich zu den Sitzenbleibern über vier Prozent der Schülerinnen und Schüler in Klasse fünf und knapp fünf Prozent der Schülerinnen und Schüler in Klasse 6 das Gymnasium verlassen mussten oder das Schuljahr mit einer Realschulempfehlung oder einer Probeversetzung beenden mussten, ist das ein Alarmsignal. Der Kultusminister täte gut daran, Alarmsignale wie dieses nicht weiter zu überhören und den offensichtlichen Zusammenhang mit der von Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet abgeschafften Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung nicht weiter zu leugnen. Vielmehr sollte ihm eine bestmögliche, das heißt: passende Bildung und Förderung eines jeden jungen Menschen selbstverständliches Herzensanliegen sein. Auf jeden Fall sollte der Kultusminister die Forderung des Philologenverbands umsetzen und der weiterführenden Schule das Recht geben, sich die Grundschulempfehlung eines bei ihr angemeldeten Kindes zeigen zu lassen. Die Grundschulempfehlung beruht immerhin auf einer fundierten Einschätzung der Lehrerinnen und Lehrer, die das betreffende Kind bisher unterrichtet haben – eine Information, die für eine fortgesetzte erfolgreiche Förderung grundlegend ist. Aus Sicht der FDP-Fraktion überwiegt dies pädagogische Erfordernis das Interesse des Datenschutzes. Den Lehrerinnen und Lehrern ist zuzutrauen, dass sie mit den Informationen über ihre Schülerinnen und Schüler verantwortungsbewusst und diskret umgehen. Die fortgesetzte Weigerung von Grün-Rot, den weiterführenden Schulen das Informationsrecht über die Grundschulempfehlung zu geben, ist ein unverständliches Misstrauensvotum der grün-roten Landesregierung gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern in Baden-Württemberg.“

Der stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, forderte den SPD-Fraktionsvorsitzenden angesichts seiner polemischen Äußerungen über die CDU-Bildungspolitik zu einer sachlichen Auseinandersetzung über die Gemeinschaftsschule auf dem Boden der Tatsachen auf.

„Wenn der SPD-Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion einen ‚ideologischen Feldzug gegen die Gemeinschaftsschule‘ vorwirft, übersieht er, dass die neue Schulart ein Kind der Ideologie seiner grün-roten Koalition ist. Ideologie ist in der Bildungspolitik aber kein guter Ratgeber. Die FDP-Fraktion fordert Herrn  Schmiedel zu einer sachlichen Auseinandersetzung über die Gemeinschaftsschule auf dem Boden der Tatsachen auf. Nachdem bekannt wurde, dass der von der Landesregierung mit der Evaluation der Gemeinschaftsschule betraute Bildungswissenschaftler Thorsten Bohl einer von zehn untersuchten Gemeinschaftsschulen ein schlechtes Zeugnis ausgestellt hat, sollten auch die Ergebnisse der verbliebenen neun Studien unter Wahrung des Datenschutzes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Damit wäre eine seriöse Grundlage für die Auseinandersetzung über die Zukunft der Gemeinschaftsschule geschaffen. Statt in Richtung CDU zu keilen, sollte der SPD-Fraktionsvorsitzende also besser mit dafür eintreten, dass der SPD-Kultusminister mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Gemeinschaftsschule nicht länger hinter dem Berg hält.“

Als absurd bezeichnet der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Klage von Kultusminister Andreas Stoch gegen die FAZ wegen des vernichtenden Gutachtens zur Gemeinschaftsschule.

Stoch erinnere ihn an einen morgenländischen Despoten, der den Überbringer einer schlechten Nachricht hinrichten lasse in der irrigen Hoffnung, die Nachricht würde dann auch verschwinden, so Rülke.

Der Kultusminister wäre aus seiner Sicht gut beraten, seine Energie auf die Ergebnisse jenes Gutachtens zu konzentrieren. “Nicht die FAZ, sondern die Gefälligkeitsgutachter des Ministers haben der Gemeinschaftsschule ein verheerendes Zeugnis ausgestellt.”, so Rülke wörtlich. Offenbar seien die Schwächen der grün-roten Schulpolitik derart augenfällig, dass nicht einmal die handverlesenen Gutachter des Ministers diese noch schönreden könnten. Er fordere den Minister auf, nicht die FAZ zu bekämpfen, sondern die Fehler seiner eigenen Schulpolitik.

Aus Sicht des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zeigt die Bildungsstudie, dass die grün-rote Gemeinschaftsschule eben kein Allheilmittel gegen Bildungsungerechtigkeit sei. Der Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg werde durch die Gemeinschaftsschule eben auch nicht aufgelöst. Wer für bessere Bildungschancen für Kinder aus prekären Verhältnissen kämpfe, der müsse bei der frühkindlichen Bildung, der Familien- und der Integrationspolitik ansetzen. Die Schulstruktur sei der falsche Hebel. Mit ihrer einseitigen ideologischen Fixierung auf die Gemeinschaftsschule sei die derzeitige Landesregierung dabei, die Stärken des baden-württembergischen Schulsystems zu beseitigen, ohne seine Schwächen bekämpfen zu können.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern forderten den Kultusminister auf, eine bislang geheim gehaltene Studie zur Pädagogik der Gemeinschaftsschule umgehend öffentlich zu machen.

„Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung stellt die Studie des von der grün-roten Landesregierung beauftragten Tübinger Bildungswissenschaftlers Thorsten Bohl der Gemeinschaftsschule ein vernichtendes Zeugnis aus. An der exemplarisch untersuchten Geschwister-Scholl-Schule in Tübingen ist demnach nicht nur die Leistungsmessung fragwürdig, sondern auch die Inklusion, das heißt der gemeinsame Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen, vollzieht sich völlig planlos. Vor allem scheint das Herzstück der Gemeinschaftsschul-Pädagogik, das individuelle Lernen, nicht zu funktionieren. Die Studie bestätigt offenbar die Befürchtungen der FDP/DVP-Fraktion, dass gerade die weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden einer Pädagogik sein werden, die einseitig auf das individuelle Erledigen von Arbeitsblatt-Paketen setzt. Obwohl es bislang keine wissenschaftlichen Belege oder Erfahrungswerte zur Gemeinschaftsschul-Pädagogik gibt, hat die grün-rote Landesregierung die neue Schulart mit viel politischem Druck an mittlerweile 271 Standorten in Baden-Württemberg etabliert. Vielen Kommunen im Land hat die grün-rote Landesregierung dringend die Umwandlung ihrer Schulen in Gemeinschaftsschulen nahegelegt. Die Ergebnisse der Studie sind deshalb von großer Tragweite für die Ausrichtung der Bildungspolitik in Baden-Württemberg. Die Bürgerinnen und Bürger, denen die Gemeinschaftsschule geradezu als heilsbringend angepriesen wurde, haben nun ein Recht darauf, nun vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse über sie zu erfahren. Es stellt sich die Frage, warum der Kultusminister die Studie angesichts dieser Tragweite überhaupt mit dem Vermerk ‚nur intern verwenden‘ versehen ließ. Aber gerade wenn die Studie dem grün-rote Prestigeprojekt ‚Gemeinschaftsschule‘ die Note ‚mangelhaft‘ oder gar ‚ungenügend‘ aussprechen sollte, sollte der Kultusminister aus seinen schlechten Erfahrungen mit der Geheimniskrämerei um das Arbeitspapier ‚Gymnasium 2020‘ gelernt haben und die Studie zur Geschwister-Scholl-Schule umgehend der Öffentlichkeit zugänglich machen. Denn als Hauptverantwortlicher für das Bildungswesen in Baden-Württemberg sollte er eigentlich wissen: Eine Voraussetzung dafür, besser zu werden, ist sich klarzumachen, wo die Schwächen liegen.“, so Rülke und Kern wörtlich.

 

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, bedauert die Entscheidung des Bildungsausschusses des Landtags, den weiterführenden Schulen die Grundschulempfehlungen ihrer Schülerinnen und Schüler weiterhin zu verweigern. Kern: „Um die Schüler bestmöglich fördern zu können, ist die Kenntnis der Grundschulempfehlung seitens der Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen wichtig. Deshalb bedauert die FDP-Fraktion die Entscheidung des Bildungsausschusses, das Verbot einer Erhebung der Grundschulempfehlung beizubehalten. Wir halten dieses Verbot für eine Misstrauenserklärung sowohl gegenüber den Lehrkräften an den Grundschulen als auch an den weiterführenden Schulen. Dass hierbei der Datenschutz angeführt wird, ist kaum mehr als ein Vorwand. Das baden-württembergische Datenschutzgesetz lässt die Erhebung von Daten durch Behörden zu, wenn eine Notwendigkeit hierfür besteht. Wie wir in unserem Konzept für einen stabilen Schulfrieden auch bereits zum Ausdruck gebracht haben, sehen Freien Demokraten für die Kenntnis der Grundschulempfehlung eine pädagogische Notwendigkeit. Vor allem in Folge der abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung ist an den Realschulen und Gymnasien zum vergangenen Schuljahresende ein deutlich größerer Teil der Schülerinnen und Schüler sitzengeblieben. Wenn es Grünen und SPD ernst wäre mit der Senkung dieser gestiegenen Sitzenbleiberquoten, müssten die Koalitionäre den weiterführenden Schulen erlauben, sich die Grundschulempfehlung vorlegen zu lassen.“

Zur Aktuellen Debatte im Landtag „Der Islam gehört zu Baden-Württemberg“ sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Eine Debatte über den Islam lässt sich nicht auf einen plakativen Satz verengen. Vielmehr halte ich es für gefährlich, wenn die grüne Landtagsfraktion mit einer einschichtigen Debatte den selbstverständlichen Konsens im Parlament in Frage stellt, der unsere tolerante und weltoffene Gesellschaft in Baden-Württemberg repräsentiert. Denn für eine parteipolitische Instrumentalisierung, um dem politischen Gegner zu schaden, ist dieses Thema gänzlich ungeeignet.

Es ist eben nicht möglich, pauschal den Islam zu Baden-Württemberg gehörig zu nennen. Der Islamische Staat, Hassprediger und die Scharia gehören nämlich sicher nicht zum Land. Aber diese radikalen Strömungen machen glücklicherweise nur einen sehr kleinen Teil der Muslime aus, die bei uns im Land auf dem Boden von Recht und Gesetz willkommen sind.“