Zur Präsentation von ersten Ergebnissen aus der Studie zur Gemeinschaftsschule durch den Kultusminister und den Erziehungswissenschaftler Thorsten Bohl sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Wer von der heute vorgestellten vorläufigen Studie zur Gemeinschaftsschule konkrete Ergebnisse erwartet hat, ist enttäuscht worden. Wohl mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl blieben der Kultusminister und der Gemeinschaftsschul-Chefevaluator Thorsten Bohl bei der Bewertung des grün-roten Prestigeprojekts im Ungefähren. Allerdings ist das Ausbleiben von Jubelmeldungen, wie sie der Anfangseuphorie der Koalition hinsichtlich der neuen Schulart entsprochen hätten, ein weiterer Hinweis darauf, dass es mit der Gemeinschaftsschule alles andere als rund läuft. Eher schon mutet dies alles wie ein großangelegtes Rückzugsmanöver insbesondere des SPD-Teils der Koalition und des SPD-Kultusministers von der Gemeinschaftsschule an. Der Kultusminister sollte besser für Klarheit sorgen und endlich die konkreten Ergebnisse zu den zehn untersuchten Gemeinschaftsschulen veröffentlichen, selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes.“

Rülke ergänzte: „Die eifrigsten Verfechter der Gemeinschaftsschule finden sich zwar tatsächlich bei den Grünen. Allerdings können sich die Sozialdemokraten nun nicht einfach vom Acker machen. Immerhin besetzen sie das Kultusministerium und tragen damit eine wesentliche Mitverantwortung für eine Bildungspolitik, die ohne jegliche wissenschaftliche Fakten die Gemeinschaftsschule zum Maß aller Dinge erklärt und das Wohl aller anderen Schularten den Interessen der Gemeinschaftsschule unterordnet. Wir Freien Demokraten wollen die Privilegien der Gemeinschaftsschule abschaffen und für eine faire Ausstattung aller Schularten im Sinne eines Wettbewerb um das jeweils beste Konzept sorgen.“

Kern ergänzte: „Die Gemeinschaftsschule ist von Grün-Rot in vielerlei Hinsicht privilegiert worden. Sie erhält nicht nur mehr Personalmittel als die Haupt-/Werkrealschule zugewiesen, aus der sie an den allermeisten Standorten hervorgegangen ist, sondern ist automatisch Ganztagsschule mit der entsprechenden Förderung und hat als einzige weiterführende Schulart nicht einen Klassenteiler von 30, sondern von 28 Schülerinnen und Schülern. Selbst die Schulbauförderung des Landes hat eine Schlagseite Richtung Gemeinschaftsschule: Der Neu- und Umbau von Schulgebäuden kann bezuschusst werden, nicht aber die reine Sanierung von Schulgebäuden. Dabei wäre eine Sanierung der in die Jahre gekommenen Gebäude das, was sehr viele bestehende Schulen dringend bräuchten.“

 

In einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg zum Thema „Wie steht es um die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Ganztagsbetreuung in der Grundschule?“  bezeichnete der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, das grün-rote Ganztagsschulkonzept als „fundamentale Misstrauenserklärung an die Eltern“. Kern wörtlich:

„Nach der 3. repräsentativen Jako-o-Bildungsstudie in Zusammenarbeit mit emnid bevorzugen 30 Prozent der Eltern ein verbindliches Ganztagsangebot, aber fast ebenso viele, nämlich 29 Prozent eine klassische Halbtagsschule. Die größte Gruppe ist diejenige, die eine Ganztagsschule mit freiwilligem Nachmittagsprogramm, kurz: eine offene Ganztagsschule bevorzugen. Schon allein diese Zahlen belegen, dass das grün-rote Ganztagsschulkonzept völlig am Bedarf und Wunsch der Eltern vorbeigeplant ist. Denn Grün-Rot hat nur die verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschule im Schulgesetz verankert. Die Eltern haben ausschließlich die Wahl haben zwischen ‚ganz‘ oder ‚gar nicht‘, zwischen verpflichtend-rhythmisiertem Ganztag und nur Halbtag, ohne dass die Kinder offene Angebote wahrnehmen können.“

Kern weiter: „Die Koalition ist davon ausgegangen, dass die bereits zur Zeit der christlich-liberalen Landesregierung eingerichteten Ganztagsschulen nun auf den neuen Ganztagsschultyp umsteigen, gibt es doch einen großen Zuschlag an Lehrerwochenstunden. Trotzdem sind zum Schuljahr 2014/15 nur 79 von 264 offenen und 168 gebundenen Ganztagsschulen umgestiegen, zum Schuljahr 2015/16 nur 32. Das heißt, trotz zweier Ganztagsrunden ist die Mehrheit der offenen Ganztagsschulen nicht zum grün-roten Konzept gewechselt.“

Auch gehe Grün-Rot laut Kern offenbar von der irrigen Grundannahme aus, dass die Ganztagsschulen die Hortangebote überflüssig machen würden. Kern wörtlich: „Anders ist nicht zu erklären, warum das Land aus der Hortfinanzierung aussteigt. Wenn eine neue Ganztagsschule eingerichtet wird, wird der Hort nicht weiter bezuschusst. Und neu eingerichtete Horte werden auch nicht mehr gefördert, wie wir der Antwort auf unseren Antrag entnehmen konnten. Dass Grün-Rot mit ihrer Bildungspolitik die Horte austrocknet, ist schlichte Ignoranz gegenüber den Bedarfen der Eltern. Weil der Hort ein flexibles Angebot ist, ist er ein Erfolgsmodell:  5.591 Gruppen verlässliche Grundschule, 6.696 Gruppen flexible Nachmittagsbetreuung, 866 Horte an der Schule und 513 herkömmliche Horte, macht insgesamt 13.666 Gruppen im Schuljahr 2013/14. Es kann doch nicht gut sein, die flexiblen Hortangebote durch eine starre Einheits-Ganztagsschule zu ersetzen! Immer mehr Eltern sind auf diese Flexibilität dringend angewiesen.“

Kern abschließend: „Das grün-rote Ganztagskonzept ist nichts als eine fundamentale Misstrauenserklärung an die Eltern.  Im ganzen Land bilden sich Elterninitiativen, beispielsweise in Stuttgart, Karlsruhe, Aalen, Ravensburg, Eggenstein-Leopoldshafen, Bruchsal. Ihre wesentlichen Anliegen haben wir in unserem Beschlussantrag aufgegriffen: Die Aufnahme der offenen Ganztagsschule ins Schulgesetz und kein Ausstieg des Landes aus der Hortfinanzierung. Mit ihrer Ablehnung unseres Antrags haben Grüne und SPD eine echte Chance vertan, ihr starres Ganztagskonzept zu korrigieren.“

 

Link zum FDP-Antrag zur Wahlfreiheit bei den Ganztagsschulen und die Antwort der Landesregierung: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7747_D.pdf

Zur Diskussion um zurückgehende Schülerzahlen an Gemeinschaftsschulen sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Die Zahlen sind eine weitere Niederlage für das bildungspolitische Lieblingskind der grün-roten Landesregierung. Es spricht sich also bei den Eltern herum, dass das gesamte Konzept der grün-roten Gemeinschaftsschulen an vielen Stellen nicht funktioniert und daher keinen Rückhalt findet. Wenn der Kultusminister stattdessen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen verweist, streut er den Menschen bewusst Sand in die Augen. Denn die meisten Gemeinschaftsschulen sind offenkundig das Ergebnis der Hoffnung auf den Erhalt des Schulstandorts und nicht Ausdruck einer überzeugenden Strahlkraft der grün-roten Gemeinschaftsschule. Die grün-rote Landesregierung hat bewusst einen unfairen Wettbewerb um Schüler geschaffen. Dieser unfaire Wettbewerb und die Privilegierung der Gemeinschaftsschule müssen ein Ende haben“, so Rülke.

Kern führte aus: „Gerade weil viele der Gemeinschaftsschulen früher Haupt- und Werkrealschulen waren, war die FDP von Anfang an skeptisch, ob die in die Gemeinschaftsschulen gesetzten Erwartungen erfüllt werden könnten. Die Haupt- und Werkrealschulen haben mit ihrer pragmatischen Pädagogik sehr gute Erfolge erzielt. Wir befürchten, dass gerade die weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden einer Pädagogik sind, die einseitig auf das individuelle Erledigen von Arbeitsblatt-Paketen setzt. Wir haben schon früh gesagt, dass der starre Rahmen der Gemeinschaftsschulen die pädagogische Arbeit vor Ort massiv einschränkt. Auch diese Befürchtung wird jetzt bestätigt. Es muss den Gemeinschaftsschulen erlaubt werden, Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus anzubieten.“

 

Zur Umfrage des Philologenverbands, nach der zahlreiche Fünft- und Sechstklässler an den Gymnasien überfordert sind, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Wenn zusätzlich zu den Sitzenbleibern über vier Prozent der Schülerinnen und Schüler in Klasse fünf und knapp fünf Prozent der Schülerinnen und Schüler in Klasse 6 das Gymnasium verlassen mussten oder das Schuljahr mit einer Realschulempfehlung oder einer Probeversetzung beenden mussten, ist das ein Alarmsignal. Der Kultusminister täte gut daran, Alarmsignale wie dieses nicht weiter zu überhören und den offensichtlichen Zusammenhang mit der von Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet abgeschafften Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung nicht weiter zu leugnen. Vielmehr sollte ihm eine bestmögliche, das heißt: passende Bildung und Förderung eines jeden jungen Menschen selbstverständliches Herzensanliegen sein. Auf jeden Fall sollte der Kultusminister die Forderung des Philologenverbands umsetzen und der weiterführenden Schule das Recht geben, sich die Grundschulempfehlung eines bei ihr angemeldeten Kindes zeigen zu lassen. Die Grundschulempfehlung beruht immerhin auf einer fundierten Einschätzung der Lehrerinnen und Lehrer, die das betreffende Kind bisher unterrichtet haben – eine Information, die für eine fortgesetzte erfolgreiche Förderung grundlegend ist. Aus Sicht der FDP-Fraktion überwiegt dies pädagogische Erfordernis das Interesse des Datenschutzes. Den Lehrerinnen und Lehrern ist zuzutrauen, dass sie mit den Informationen über ihre Schülerinnen und Schüler verantwortungsbewusst und diskret umgehen. Die fortgesetzte Weigerung von Grün-Rot, den weiterführenden Schulen das Informationsrecht über die Grundschulempfehlung zu geben, ist ein unverständliches Misstrauensvotum der grün-roten Landesregierung gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern in Baden-Württemberg.“

Der stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, forderte den SPD-Fraktionsvorsitzenden angesichts seiner polemischen Äußerungen über die CDU-Bildungspolitik zu einer sachlichen Auseinandersetzung über die Gemeinschaftsschule auf dem Boden der Tatsachen auf.

„Wenn der SPD-Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion einen ‚ideologischen Feldzug gegen die Gemeinschaftsschule‘ vorwirft, übersieht er, dass die neue Schulart ein Kind der Ideologie seiner grün-roten Koalition ist. Ideologie ist in der Bildungspolitik aber kein guter Ratgeber. Die FDP-Fraktion fordert Herrn  Schmiedel zu einer sachlichen Auseinandersetzung über die Gemeinschaftsschule auf dem Boden der Tatsachen auf. Nachdem bekannt wurde, dass der von der Landesregierung mit der Evaluation der Gemeinschaftsschule betraute Bildungswissenschaftler Thorsten Bohl einer von zehn untersuchten Gemeinschaftsschulen ein schlechtes Zeugnis ausgestellt hat, sollten auch die Ergebnisse der verbliebenen neun Studien unter Wahrung des Datenschutzes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Damit wäre eine seriöse Grundlage für die Auseinandersetzung über die Zukunft der Gemeinschaftsschule geschaffen. Statt in Richtung CDU zu keilen, sollte der SPD-Fraktionsvorsitzende also besser mit dafür eintreten, dass der SPD-Kultusminister mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Gemeinschaftsschule nicht länger hinter dem Berg hält.“

Als absurd bezeichnet der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Klage von Kultusminister Andreas Stoch gegen die FAZ wegen des vernichtenden Gutachtens zur Gemeinschaftsschule.

Stoch erinnere ihn an einen morgenländischen Despoten, der den Überbringer einer schlechten Nachricht hinrichten lasse in der irrigen Hoffnung, die Nachricht würde dann auch verschwinden, so Rülke.

Der Kultusminister wäre aus seiner Sicht gut beraten, seine Energie auf die Ergebnisse jenes Gutachtens zu konzentrieren. “Nicht die FAZ, sondern die Gefälligkeitsgutachter des Ministers haben der Gemeinschaftsschule ein verheerendes Zeugnis ausgestellt.”, so Rülke wörtlich. Offenbar seien die Schwächen der grün-roten Schulpolitik derart augenfällig, dass nicht einmal die handverlesenen Gutachter des Ministers diese noch schönreden könnten. Er fordere den Minister auf, nicht die FAZ zu bekämpfen, sondern die Fehler seiner eigenen Schulpolitik.

Aus Sicht des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zeigt die Bildungsstudie, dass die grün-rote Gemeinschaftsschule eben kein Allheilmittel gegen Bildungsungerechtigkeit sei. Der Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg werde durch die Gemeinschaftsschule eben auch nicht aufgelöst. Wer für bessere Bildungschancen für Kinder aus prekären Verhältnissen kämpfe, der müsse bei der frühkindlichen Bildung, der Familien- und der Integrationspolitik ansetzen. Die Schulstruktur sei der falsche Hebel. Mit ihrer einseitigen ideologischen Fixierung auf die Gemeinschaftsschule sei die derzeitige Landesregierung dabei, die Stärken des baden-württembergischen Schulsystems zu beseitigen, ohne seine Schwächen bekämpfen zu können.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern forderten den Kultusminister auf, eine bislang geheim gehaltene Studie zur Pädagogik der Gemeinschaftsschule umgehend öffentlich zu machen.

„Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung stellt die Studie des von der grün-roten Landesregierung beauftragten Tübinger Bildungswissenschaftlers Thorsten Bohl der Gemeinschaftsschule ein vernichtendes Zeugnis aus. An der exemplarisch untersuchten Geschwister-Scholl-Schule in Tübingen ist demnach nicht nur die Leistungsmessung fragwürdig, sondern auch die Inklusion, das heißt der gemeinsame Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen, vollzieht sich völlig planlos. Vor allem scheint das Herzstück der Gemeinschaftsschul-Pädagogik, das individuelle Lernen, nicht zu funktionieren. Die Studie bestätigt offenbar die Befürchtungen der FDP/DVP-Fraktion, dass gerade die weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden einer Pädagogik sein werden, die einseitig auf das individuelle Erledigen von Arbeitsblatt-Paketen setzt. Obwohl es bislang keine wissenschaftlichen Belege oder Erfahrungswerte zur Gemeinschaftsschul-Pädagogik gibt, hat die grün-rote Landesregierung die neue Schulart mit viel politischem Druck an mittlerweile 271 Standorten in Baden-Württemberg etabliert. Vielen Kommunen im Land hat die grün-rote Landesregierung dringend die Umwandlung ihrer Schulen in Gemeinschaftsschulen nahegelegt. Die Ergebnisse der Studie sind deshalb von großer Tragweite für die Ausrichtung der Bildungspolitik in Baden-Württemberg. Die Bürgerinnen und Bürger, denen die Gemeinschaftsschule geradezu als heilsbringend angepriesen wurde, haben nun ein Recht darauf, nun vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse über sie zu erfahren. Es stellt sich die Frage, warum der Kultusminister die Studie angesichts dieser Tragweite überhaupt mit dem Vermerk ‚nur intern verwenden‘ versehen ließ. Aber gerade wenn die Studie dem grün-rote Prestigeprojekt ‚Gemeinschaftsschule‘ die Note ‚mangelhaft‘ oder gar ‚ungenügend‘ aussprechen sollte, sollte der Kultusminister aus seinen schlechten Erfahrungen mit der Geheimniskrämerei um das Arbeitspapier ‚Gymnasium 2020‘ gelernt haben und die Studie zur Geschwister-Scholl-Schule umgehend der Öffentlichkeit zugänglich machen. Denn als Hauptverantwortlicher für das Bildungswesen in Baden-Württemberg sollte er eigentlich wissen: Eine Voraussetzung dafür, besser zu werden, ist sich klarzumachen, wo die Schwächen liegen.“, so Rülke und Kern wörtlich.

 

 

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, bedauert die Entscheidung des Bildungsausschusses des Landtags, den weiterführenden Schulen die Grundschulempfehlungen ihrer Schülerinnen und Schüler weiterhin zu verweigern. Kern: „Um die Schüler bestmöglich fördern zu können, ist die Kenntnis der Grundschulempfehlung seitens der Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen wichtig. Deshalb bedauert die FDP-Fraktion die Entscheidung des Bildungsausschusses, das Verbot einer Erhebung der Grundschulempfehlung beizubehalten. Wir halten dieses Verbot für eine Misstrauenserklärung sowohl gegenüber den Lehrkräften an den Grundschulen als auch an den weiterführenden Schulen. Dass hierbei der Datenschutz angeführt wird, ist kaum mehr als ein Vorwand. Das baden-württembergische Datenschutzgesetz lässt die Erhebung von Daten durch Behörden zu, wenn eine Notwendigkeit hierfür besteht. Wie wir in unserem Konzept für einen stabilen Schulfrieden auch bereits zum Ausdruck gebracht haben, sehen Freien Demokraten für die Kenntnis der Grundschulempfehlung eine pädagogische Notwendigkeit. Vor allem in Folge der abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung ist an den Realschulen und Gymnasien zum vergangenen Schuljahresende ein deutlich größerer Teil der Schülerinnen und Schüler sitzengeblieben. Wenn es Grünen und SPD ernst wäre mit der Senkung dieser gestiegenen Sitzenbleiberquoten, müssten die Koalitionäre den weiterführenden Schulen erlauben, sich die Grundschulempfehlung vorlegen zu lassen.“

Zu den anstehenden Gesprächen über einen Schulfrieden in Baden-Württemberg erklären der Fraktionsvorsitzende der FDP-DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-DVP Landtagsfraktion, Timm Kern MdL, das FDP-Präsidiumsmitglied und der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer MdEP und die designierte Generalsekretärin der FDP Baden-Württemberg Judith Skudelny:

„Wir Liberalen gehen wie angekündigt ergebnisoffen und ohne Vorbedingungen in die Gespräche über einen Schulfrieden in Baden-Württemberg. Als einzige im Landtag vertretene politische Kraft hat die FDP einen konkreten Vorschlag für einen Schulfrieden vorgelegt. Für uns steht eindeutig das Wohl der Kinder im Mittelpunkt. Deshalb ist es wichtig, dass Bewegung in die Bildungsdiskussion kommt. Daher möchten wir unter anderem folgende Aspekte in die anstehenden Gespräche einbringen:

·        Eine echte Existenz- und Entwicklungsperspektive für die Realschulen. Eine Einführung der       Gemeinschaftsschule durch die Hintertür beispielsweise durch ein Abschaffen von Noten und Sitzenbleiben darf es nicht geben.
·        Bestandschutz nicht nur für die Gemeinschaftsschule, sondern für alle bestehenden weiterführenden Schularten. Über die konkrete Ausgestaltung des Schulangebots wird vor Ort entschieden, das heißt insbesondere, ob bestehende Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortgeführt oder Verbundschulen aus Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen unter einem Dach gebildet werden sollen.
·        Faire Wettbewerbsbedingungen bei der Ressourcenausstattung der unterschiedlichen Schularten. Privilegierungen einzelner Schularten darf es nicht geben.
·        Verzicht auf eine gymnasiale Oberstufe an Gemeinschaftsschulen. Mit den allgemeinbildenden Gymnasien und den beruflichen Schulen gibt es bereits ein breites Angebot von Wegen zur Erlangung der Hochschulreife – Wege, die es zu stärken gilt.
·        Pädagogische Freiheit für die Gemeinschaftsschulen. Beispielsweise sollen sie Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus einrichten können.
·        Keine Vereinbarung, dass auf eine Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung dauerhaft zu verzichten ist. Wenn trotz aller Anstrengungen die Sitzenbleiberquote nicht sinkt, darf eine Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht tabu sein.
·        Echte Wahlfreiheit bei den Ganztagsschulen. Neben der von Grün-Rot favorisierten verbindlich-rhythmisierten muss auch die offene Form der Ganztagsschule mit Vormittagsunterricht und freiwilligen Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz aufgenommen werden.
·        Wahlfreiheit durch Sonder-/Förderschulen und Inklusionsangebote. Die Sonder-/Förderschulen sollen zu zentralen Beratungs- und Kompetenzzentren ausgebaut werden, von denen aus die Inklusion an den allgemeinen Schulen koordiniert wird.

Der Schulfrieden, den die Parteien nach Auffassung der FDP anstreben sollten, sollte längerfristig stabile Bedingungen für das Schulwesen mit sich bringen. Deshalb sollte er sich nicht in der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner der Parteien erschöpfen. Vielmehr sollte der Maßstab sein, was dem Schulwesen und seinen Beteiligten nützt. Nach Überzeugung der FDP können dies die am Schulleben Beteiligten vor Ort jeweils am besten selbst entscheiden. Daraus folgt für uns, dass sich ein Schulfrieden vor von oben verordneten Strukturvorgaben hüten und stattdessen den am Schulleben Beteiligten so viel Freiheit und Eigenverantwortung wie möglich überlassen sollte.“

Zur Erklärung des SPD-Landesvorsitzenden Nils Schmid, die Sozialdemokraten wollten gegebenenfalls auch ohne Teilnahme der CDU mit FDP und Grünen über einen parteiübergreifenden Schulfrieden sprechen, sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP wird an den Gesprächen über einen Schulfrieden teilnehmen. Allerdings akzeptieren wir mit unserem Erscheinen nicht die von Herrn Schmid formulierten Vorbedingungen wie beispielsweise die dauerhafte Abschaffung der Grundschulempfehlung.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, pflichten der Kritik der freien Schulen bei, dass die grün-rote Landesregierung die Privatschulen benachteilige. Besonders gelte dies für das kürzlich beschlossene Privatschulgesetz.

„Die Landesregierung hat  die Schulen in freier Trägerschaft mit einem Super-Sparangebot mit Knebelvertrag vor vollendete Tatsachen gestellt, bei dem sie der klare Verlierer sind. Besonders augenfällig wird dies am Beispiel der Gymnasien in freier Trägerschaft: Sie profitieren von der jetzigen Erhöhung der Zuschüsse pro Schüler auf 78,7 Prozent nur unwesentlich: Den 67 Euro mehr pro Schüler und Jahr steht eine Versorgungsabgabe von zukünftig rund 12 000 Euro pro Lehrer und Jahr gegenüber.

Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, unverzüglich Gespräche mit den Privatschulverbänden über eine wirkliche Verbesserung ihrer finanziellen Situation aufzunehmen. Ziel muss dabei insbesondere eine faire Beteiligung der freien Schulen an den Bereichen Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Inklusion sein.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zum Bürgerentscheid über die Zukunft der Werkrealschule und der Realschule in Rielasingen-Worblingen (Kreis Konstanz):

„Die Entscheidung von über 60 Prozent der Abstimmungsteilnehmer in Rielasingen-Worblingen gegen die Umwandlung der örtlichen Werkrealschule und Realschule in eine Gemeinschaftsschule ist nach den ähnlich verlaufenen Bürgerentscheiden in Bad Saulgau und Salem bereits die dritte herbe Niederlage dieser Art für die grün-rote Landesregierung und die von ihr vorangetriebene Gemeinschaftsschule. Die FDP-Fraktion appelliert an die Landesregierung, das Votum der Bürgerinnen und Bürger zu respektieren und nicht durch einseitige bürokratische Maßnahmen zu konterkarieren. Auch wenn es Grünen und SPD schwerfällt zu akzeptieren: Es wird höchste Zeit, faire Wettbewerbsbedingungen für die Schularten zu schaffen und die Gestaltung des Schulangebots den Verantwortlichen vor Ort zu überlassen. Nur auf diese Weise lässt sich das mittlerweile erheblich in Frage gestellte Vertrauen in die Bildungspolitik wiedergewinnen und langfristig die Qualität des Bildungsangebots sicherstellen. Von diesem Leitgedanken ist auch der Vorschlag der FDP-Fraktion für einen stabilen Schulfrieden getragen. Die Ereignisse in Bad Saulgau, Salem und Rielasingen-Worblingen lassen einen solchen Schulfrieden dringend angezeigt erscheinen.“

„Der Kultusminister hat heute eine große Chance vertan. Er hätte als erster Kultusminister in die Geschichte Baden-Württembergs eingehen können, der in der Bildungspolitik mit den anderen politischen Fraktionen zu einer überparteilichen Übereinkunft gekommen ist. Dazu fehlte ihm offensichtlich der Mut.“ Dies sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, in einer Aktuellen Debatte über die Bildungspolitik.

Kern sagte weiter: „Die Menschen in Baden-Württemberg wünschen sich einen Schulfrieden. Die FDP-Landtagsfraktion nimmt die Menschen in unserem Land ernst und hat deshalb am 1. Oktober dieses Jahres als bisher einzige politische Kraft im Land ein konkretes, detailliertes Bildungskonzept vorgelegt. Die öffentlichen Reaktionen waren bemerkenswert: Unter anderem die Arbeitgeber, das Handwerk, viele Schulleiter, Eltern, Lehrer und Schüler haben uns zurückgemeldet, dass sie nicht nur den Vorstoß der FDP im Allgemeinen unterstützen, sondern auch von allen politischen Kräften im Land einen aktiven Einsatz für einen Schulfrieden erwarten.

Und wie gehen die Grünen nun mit diesem Appell aus der breiten Bevölkerung an die Politik um? Sie beantragen eine Aktuelle Debatte zur Bildungspolitik, jedoch nicht um die Chancen auf einen Schulfrieden behutsam auszuloten, sondern um parteipolitisch auf der Union herumzuhacken. Der von den Grünen gewählte Titel für die Aktuelle Debatte spricht Bände: ‚Wie denn? Wo denn? Was denn? Die Widersprüche der CDU in der Bildungspolitik‘.

Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir in Baden-Württemberg in der Bildungspolitik stehen, ist das heutige Verhalten der Grünen-Fraktion geradezu erbärmlich. Sie wird ihrer Verantwortung als Regierungspartei nicht im Mindesten gerecht. Die Grünen-Abgeordnete Sandra Boser hatte in der letzten Aktuellen Debatte zu diesem Thema erklärt, dass die Grünen den Begriff des Schulfriedens ablehnen würden, weil es hier nicht um Krieg gehe. Stattdessen würden sie den Begriff ‚Schulkonsens‘ bevorzugen. Die ernsthaften Bemühungen der Grünen um einen Schulkonsens mit der CDU waren heute in diesem Hause mit Händen zu greifen.

Und was macht in dieser Situation die SPD? Sie stellt schließlich den Kultusminister. Die SPD tut das, was sie augenscheinlich am besten kann, nämlich nichts. Nachdem die FDP ihr Schulkonzept für einen Schulfrieden vorgelegt hatte, lobte uns der baden-württembergische SPD-Vorsitzende Nils Schmid ganz ausdrücklich. Es sei begrüßenswert, dass die FDP einen konkreten Vorschlag gemacht habe. Und auch der bildungspolitische Sprecher der SPD, Dr. Fulst-Blei lobte die FDP grundsätzlich für ihr Papier. Sogar der Kultusminister höchstpersönlich lobte in einer Pressemitteilung den politischen Vorstoß der FDP und konstatierte, die FDP zeige sie sich jetzt mit ihrem Impulspapier für eine überparteiliche Verständigung in wichtigen Punkten pragmatisch.

Heute auf den Tag genau vor fünf Wochen haben wir unser Papier vorgelegt. Aber trotz vollmundiger Bekenntnisse über die Wichtigkeit eines Schulfriedens haben weder Grüne noch SPD bisher irgendetwas Konkretes initiiert oder gar vorgelegt. Nach Auffassung der FDP-Fraktion trägt aber Kultusminister Stoch die Hauptverantwortung dafür, ob es in Baden-Württemberg nun zu konkreten Verhandlungen über einen Schulfrieden kommt. Wenn Herr Stoch wirklich ein ehrliches Interesse an einem überparteilichen Schulfrieden hat, dann muss er die Initiative ergreifen.“

Timm Kern richte folgende drei Fragen an den Kultusminister:

„1. Wenn Ihnen wirklich an einem Schulfrieden gelegen ist, warum gehen Sie nicht mutig voran und laden zu entsprechenden Gesprächen ins Kultusministerium ein?

  1. Wenn Ihnen wirklich an einem Schulfrieden gelegen ist, warum entlassen Sie dann die Gemeinschaftsschulen im Land nicht in die Freiheit und gestatten ihnen, leistungsorientierte Kurse einzurichten? Dies wäre nur ein kleiner Schritt für Sie, aber ein großer Schritt in Richtung Schulfrieden.
  2. Wenn Ihnen wirklich an einem Schulfrieden gelegen ist, warum laden Sie dann nicht zu Gesprächen über ein überparteiliches Inklusionskonzept ein? Gerade in diesem Politikbereich verbietet sich doch parteipolitische Ideologie und CDU, SPD und FDP liegen mit ihren Vorstellungen sehr nahe beieinander.“

Kern bedauerte, dass der Kultusminister die Antworten auf die Fragen der FDP-Fraktion schuldig blieb. „Einen Schulfrieden kann es nur geben, wenn den Verantwortlichen vor Ort wesentlich mehr Entscheidungsfreiheit in der Bildung übertragen wird. Hierfür sind aber offensichtlich weder CDU noch Grüne noch SPD in diesem Land bereit. Ohne Positionswechsel bei der grün-roten Koalition ist in Baden-Württemberg einen Schulfrieden auch deshalb nicht realistisch, weil es mit ihrem starren Zwei-Säulen-Modell vor Ort keinen Schulfrieden geben kann. Denn mit einem inflexiblen Strukturmodell von oben wird ein Schulfrieden vor Ort geradezu erstickt. Es ist für die FDP-Fraktion unverzichtbar, dass die Verantwortlichen vor Ort auch über die entsprechende Freiheit verfügen, über die Struktur ihrer Schule selbst zu entscheiden. Wer im Landtag von Baden-Württemberg einen Schulfrieden will, der muss bereit sein, parteipolitischen Einfluss auf die Bildungspolitik zurückzunehmen und im gleichen Zug den Verantwortlichen mehr Entscheidungsfreiheit zu gewähren.

Die Debatte hat leider gezeigt, dass weder die grün-rote Koalition noch der Kultusminister bislang zu diesem Verzicht auf parteipolitische Einflussnahme auf die Bildungspolitik vor Ort bereit sind.

Unabhängig davon halten wir Liberale das Gesprächsangebot an die anderen Parteien aufrecht. Nach jetzigem Diskussionsstand scheint es aber, dass es mit diesem Kultusminister in Baden-Württemberg leider keine Aussicht auf einen Schulfrieden geben wird.“

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, stellte in einer Aktuellen Debatte im Landtag den Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion für einen stabilen Schulfrieden vor. Kern: „Vor gut zwei Wochen hat die FDP-Landtagsfraktion ein liberales Schulkonzept als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden vorgeschlagen. Daraufhin haben alle anderen Landtagsfraktionen sowie auch der Kultusminister und der SPD-Landesvorsitzende zumindest ihre grundsätzliche Bereitschaft zu Gesprächen erklärt. Vor allem Vertreter der baden-württembergischen Wirtschaft haben unseren Vorstoß nicht nur begrüßt, sondern uns vor allem auch ins Gewissen geredet, das Vorhaben tatkräftig anzugehen. Damit haben sie vermutlich vielen Bürgerinnen und Bürgern aus der Seele gesprochen. Seitens der FDP-Fraktion bringen wir deshalb hiermit unseren Vorschlag für einen Schulfrieden in den Landtag ein mit dem Ziel, dass sich die anderen Fraktionen konkret zum liberalen Vorschlag für einen stabilen Schulfrieden positionieren und auf dieser Grundlage in der Sache vorankommen.“

In der Aktuellen Debatte schilderte Timm Kern nochmals die Gründe, die die FDP-Fraktion zur Erarbeitung des liberalen Schulkonzepts veranlasst hatten. „Mit zahlreichen und tief einschneidenden Umwälzungen hat die grün-rote Landesregierung das gesamte baden-württembergische Bildungssystem in den letzten drei Jahren in erhebliche Unruhe versetzt. Darüber hinaus tragen Äußerungen von konservativen Politikern, zahlreiche grün-rote Reformen nach einem erfolgten Regierungswechsel im Jahr 2016 wieder rückgängig zu machen, nicht dazu bei, die aufgewühlte Situation im Bildungsbereich zu beruhigen.

Die Menschen in Baden-Württemberg wünschen sich aber für die Zukunft mehr Planbarkeit und mehr Verlässlichkeit in der Bildungspolitik, als dies bisher der Fall war. Aus Sicht der FDP-Fraktion sind die Schulen in unserem Land, sind Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulträger auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen, um auch in Zukunft erfolgreich arbeiten zu können.

Ein Schulfrieden, der diesen Namen verdient, sollte auf dem wesentlichen Gedanken der der klaren Zuständigkeiten beruhen: Auf der einen Seite stellt das Land in auskömmlichem Maß Ressourcen zur Verfügung und auf der anderen Seite wird vor Ort in eigener Verantwortung über die Ausgestaltung des Bildungsangebots entschieden. Soll der Schulfrieden längerfristig tragen, bedarf es nach liberaler Auffassung eines Rahmens, der sich durch Klarheit, Transparenz und faire Bedingungen auszeichnet und sich zugleich auf das Wesentliche beschränkt, um möglichst viel Gestaltungsfreiheit vor Ort zu belassen. Als Diskussionsgrundlage für einen Schulfrieden schlägt die FDP-Fraktion deshalb ein Schulkonzept vor, das sich dem Gedanken der Subsidiarität ebenso verpflichtet fühlt wie der Überzeugung, dass eine ordnungspolitische Orientierung mit klaren Regeln für einen fairen Bildungswettbewerb am besten die Qualität unseres baden-württembergischen Bildungswesens zu sichern vermag.“

Im Anschluss an die Landtagsdebatte sagte Timm Kern: „Die teilweise sehr scharf geführte Debatte hat gezeigt, dass auf dem Weg zu einem Schulfrieden noch viel Arbeit bevorsteht. Nachdem nun die FDP-Fraktion einen Vorstoß gemacht hat, sind nun die anderen Landtagsfraktionen am Zug, ihre konkreten Vorschläge vorzulegen. Die Zeit für einen Schulfrieden wird mit Blick auf die Landtagswahl im Frühjahr 2016 allmählich knapp.“

Info: Über diesen Link gelangen Sie zum „Liberalen Schulkonzept für einen stabilen Schulfrieden“: http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/ein-liberales-schulkonzept-als-diskussionsgrundlage-fuer-einen-stabilen-schulfrieden-in-baden-wuerttemberg.pdf

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu den Forderungen der Direktoren-Vereinigung Südwürttemberg:

„Die grün-rote Landesregierung ist gut beraten, sowohl die Rückmeldungen als auch die Forderungen der Direktoren ernst zu nehmen. Die Landesregierung trägt mit ihrer überstürzten und unvorbereiteten Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung die Verantwortung für die offenbar deutlich erhöhte Zahl von Wiederholern an den weiterführenden Schulen. Da der einzelne Schüler oder die einzelne Schülerin besser gefördert werden können, wenn die Schulleitung bzw. die Lehrerinnen und Lehrer der aufnehmenden Schule über die Grundschulempfehlung Bescheid wissen, sollte ihnen diese Information nicht weiter vorenthalten werden. Auch ist die Forderung der Direktoren-Vereinigung Südwürttemberg gerechtfertigt, dass die aufnehmenden Schulen über ausreichend Personalressourcen verfügen müssen, um zusätzliche Förderangebote überhaupt erst ausgestalten zu können. Wenn Grün-Rot tatsächlich an einem Mehr an Bildungschancen für alle jungen Menschen gelegen wäre, müsste dies im Zusammenhang mit der abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein“.

Hier zeigt sich das gesamte Chaos grün-roter Bildungspolitik. Die Abschaffung der Grundschulempfehlung aus ideologischen Gründen rächt sich jetzt mit ganzer Härte. Peinlich ist es, wenn Grün-Rot einerseits die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung abschafft und Minister Stoch andererseits zu deren Beachtung auffordert. “Das erinnert an jenen Feuerwehrmann, der die Brände legt und anschließend zum Löschen ausrückt”, so Rülke wörtlich.

In einer Landtagsdebatte mit dem Titel „Wissenschaftliche Evaluation der Gemeinschaftsschule durch den überzeugten Befürworter der neuen Schulart T. B.“ sagte der schulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Es kann auch nicht im Interesse der Gemeinschaftsschule sein, wenn die Öffentlichkeit den Verdacht bekommt, dass Grün-Rot an einer ehrlichen, wissenschaftlich neutralen Beurteilung ihrer Leistungsfähigkeit kein Interesse hat und eventuell sogar kritische Befunde unterbinden will. Um die Frage zu beantworten, wie objektiv und neutral der Tübinger Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Thorsten Bohl gegenüber den Gemeinschaftsschulen steht, macht es Sinn, sich seine Äußerungen über die Gemeinschaftsschule beziehungsweise das gegliederte Schulsystem anzuschauen.

Unter der Überschrift: ‚Starke ziehen Schwache mit – Vortrag über Gemeinschaftsschulen‘ schreibt Rainer Richter am 26.6.2013 in der Südwest Presse: ‚Was bringt die Gemeinschaftsschule? Professor Thorsten Bohl referierte kürzlich vor Eltern und Vertretern des Schulamts über Änderungen im Schulsystem, die derzeit auch in Schwäbisch Hall anstehen… Eine Gemeinschaftsschule bedürfe generell einer neuen Lernkultur, die erst entwickelt werden müsse. Für den Erfolg seien viele leistungsstarke Schüler notwendig, die sich für diese Schulart entscheiden. Eine starke Konkurrenz wie im jetzigen dreigliedrigen Schulsystem, behindere die Entwicklung… Eine Gemeinschaftsschule, die von einer Werkrealschule getragen wird und in Konkurrenz zu Realschule, Gymnasium und Beruflichem Gymnasium stehe, habe nach allen Studien wenig Erfolgsaussichten… Integrierte Schulsysteme könnten Bildungsbenachteiligungen vermindern. Dieser Effekt komme allerdings nur zum Tragen, wenn die Konkurrenz der Schulsysteme gelöst werde…‘

Ich möchte Ihnen aber noch ein zweites, und wie ich finde, noch aufschlussreicheres Dokument über die wissenschaftliche Herangehensweise von Prof. Bohl vorlegen. Im Jahr 2010, also ein Jahr vor dem Regierungswechsel, wurde ein Interview von Prof. Bohl in der Zeitschrift Bildung und Wissenschaft (b&w) veröffentlicht. Hier findet sich auf Seite 12 folgendes wörtliche Zitat von Prof. Bohl: ‚Je gegliederter Systeme sind, desto eher verstärken sie Bildungsbenachteiligung‘. Und etwas später im Text: ‚Gesamtschulen tragen zu mehr Bildungsgerechtigkeit bei‘.

Und nun der krönende Abschluss –  Zitat: ‚Für mich als Erziehungswissenschaftler ist über die empirisch belegte Faktenlage hinaus interessant, wie man ein Schulsystem theoretisch begründen kann. Die theoretischen und historischen Begründungen des dreigliedrigen Schulsystems sind heute durchweg überholt…‘ Und etwas später: ‚Das gegliederte Schulwesen hat ein offensichtliches Legitimationsproblem‘.

Schließlich stellt b&w folgende Frage an ihn: ‚Was denken Sie persönlich: Wie sollte das Schulsystem organisiert sein, um möglichst allen Kindern und Jugendlichen optimale Lern- und Entwicklungschancen zu ermöglichen‘? Antwort Prof. Bohl: ‚Ich stelle mir ein integriertes Schulsystem vor, in welchem auf allen Ebenen kompetent mit Heterogenität umgegangen wird, das ist sicher aufwändig und vielschichtig…‘

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Grün-Rot: Wer in der theoretischen Logik der Gemeinschaftsschule bleibt, der muss Realschulen und Gymnasien abschaffen, weil sonst die Gemeinschaftsschulen ein Torso bleiben, weil ihnen die starken Schüler fehlen. Prof. Bohl ist in seinen Äußerungen offener und ehrlicher als die grün-rote Koalition. Er sagt wenigstens offen und ehrlich, dass die Gemeinschaftsschule nur funktionieren werden, wenn auch die Gymnasien als lästige Konkurrenz verschwinden.

Die entscheidende Frage ist: Hat Grün-Rot den Mut, ihre Gemeinschaftsschule sich dem Wettbewerb und dem Vergleich mit den anderen Schularten stellen zu lassen?

Das würde bedeuten, dass der Ausgang des Experiments offen ist. Dass die Evaluation der Gemeinschaftsschule aber nur im eigenen Saft schmoren soll, also kein Vergleich mit anderen Schularten vorgesehen ist und ein vehementer Gemeinschaftsschule-Befürworter als Chefevaluator ausgewählt wurde, lässt nur einen Schluss zu: Grün-Rot misstraut der Leistungsfähigkeit des eigenen Lieblingskinds und will unter allen Umständen eine kritische Bewertung der Gemeinschaftsschule vermeiden. Aber vielleicht wäre gerade eine solche wichtiger, auch für ihre Fortentwicklung, als absehbare Propaganda.

Die FDP-Landtagsfraktion wird das gegliederte Bildungswesen in Baden-Württemberg mit Leidenschaft verteidigen, weil es die Menschen hier wollen und weil es seine Leistungsfähigkeit tatsächlich über Jahre hinweg empirisch belegbar bewiesen hat.“

In einer Landtagsdebatte über das Thema „Zweite Fremdsprache an Gemeinschaftsschulen“ sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr.  Timm Kern:

„Als Ministerpräsident Kretschmann kürzlich bekannte, Grün-Rot sei in der Bildungspolitik wohl etwas zu schnell vorgegangen, habe ich mich gefragt, ob ihm das als ehemaligem Lehrer nicht schon hätte früher auffallen müssen. Und eigentlich man muss auch kein Lehrer sein, um zu wissen, dass die Einführung einer völlig neuen Schulart ohne Bildungsplan, ohne dafür ausgebildete Lehrkräfte und vor allem ohne jegliche belastbare Daten zu ihrer Leistungsfähigkeit besser nicht übers Knie gebrochen werden sollte. Schon gar nicht um den Preis der Demontage gut funktionierender Schularten wie Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien und berufliche Schulen. Aber genau dies hat Grün-Rot getan, und dafür trägt der Ministerpräsident die politische Verantwortung.

Es beginnt sich nun langsam zu rächen, dass Grün-Rot eine Schulart aus allen anderen herausgehoben und ihr schon beinahe übernatürliche Kräfte zugesprochen hat.

Denn die Gemeinschaftsschule kann in der grün-roten Theorie bekanntlich einfach alles: Sie vermittle die Bildungsstandards der Haupt-/ Werkrealschule, der Realschule und des Gymnasiums, sie könne Inklusion und Hochbegabtenförderung viel besser als alle anderen, und sie habe die individuelle Förderung quasi erfunden.

Wie es nun um die Gemeinschaftsschule in der heutigen Realität wirklich bestellt ist, dem widmet sich der heutige CDU-Antrag. Eine zweite Fremdsprache ist immerhin Voraussetzung für das Abitur, also sollte man sie an allen Gemeinschaftsschulen ganz selbstverständlich vorfinden. Aber es gibt nicht nur Gemeinschaftsschulen, die keine zweite Fremdsprache anbieten, sondern es fehlen vor allem die Lehrkräfte. Rund 20 gymnasiale Lehrkräfte sollen den Französisch-Unterricht an den Gemeinschaftsschulen schultern – Stand Juni 201 heißt an insgesamt 128 Gemeinschaftsschulen der ersten und zweiten Tranche. Was durch sie nicht bewältigt werden kann, sollen dann Realschullehrer abdecken – wie viele von ihnen mit Französisch als Fach gewonnen werden konnten, darüber schweigt sich das Ministerium in der Antwort aus.

Nun wird die grün-rote Landesregierung argumentieren, das Problem des Lehrermangels für die zweite Fremdsprache an Gemeinschaftsschulen werde sich mit der Zeit schon irgendwie geben, die Opposition solle sich mal nicht so haben.

Aber gerade diese – zum Teil schweren – Versäumnisse sind es, die den betroffenen jungen Menschen einen Bärendienst erweisen. Was nützt diesen jungen Menschen alle grüne Theorie über mehr Bildungschancen, wenn ihnen im Hier und Jetzt schlicht und ergreifend Bildungschancen versagt werden?

Und auch wenn alle Ressourcenknappheit überwunden ist, zeigt sich an der zweiten Fremdsprache der fundamentale Denkfehler der Gemeinschaftsschule. Wer wählt denn Französisch als zweite Fremdsprache in Klasse 6 der Gemeinschaftsschule? Doch sicherlich nur diejenigen, die beziehungsweise deren Eltern bereits eine Affinität zum Fach mitbringen oder das Abschlussziel Abitur fest vor Augen haben. Und wenn der Zug der zweiten Fremdsprache einmal abgefahren ist, ist es später relativ aufwändig, das Versäumte nachzuholen. Mit anderen Worten, die heimliche soziale Schranke der grün-roten Gemeinschaftsschule ist um Längen höher als alles, was Grün-Rot an tatsächlich bestehenden sozialen Schranken zu bekämpfen vorgibt.

Deshalb, Herr Ministerpräsident, wenn Sie schon ein Bekenntnis ablegen, dann schenken Sie endlich den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes reinen Wein ein und machen sie Ihnen klar, dass eine gymnasiale Oberstufe bei einer Gemeinschaftsschule sehr problematisch ist. Ehe sie nicht funktioniert, sollte sie besser gar nicht erst eingerichtet werden.

Umgekehrt gibt es mit den allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien ein hervorragendes differenziertes Oberstufen-Angebot, dem man weder Schüler noch Ressourcen entziehen sollte. Zudem hat Grün-Rot bei der Gemeinschaftsschule auf die demographische Not der kleinen Haupt-/Werkrealschulen gesetzt, und bislang hat sich kein Gymnasium gefunden, das bei einer Gemeinschaftsschule mitmachen will.

Es wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, um überhöhte Ziele auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen und damit der Bildungspolitik ein Stück weit die Ehrlichkeit und Verlässlichkeit zurückzugeben, die Sie von Grün-Rot ihr genommen haben. Bildungschancen werden eröffnet, wenn man sich auf das Prinzip „Kein Abschluss ohne Anschluss“ verlassen kann. Die grün-rote Gemeinschaftsschule dagegen verbaut Bildungschancen, weil sie Erwartungen weckt, die sie in der grün-roten Version gar nicht erfüllen kann.

 

Zur Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Verankerung der Ganztagsgrundschule und Ganztagsförderschule ins Schulgesetz sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Die Landesregierung preist ihren Gesetzentwurf als Dokument der Wahlfreiheit. In Wirklichkeit atmet diese Ganztagskonzeption eben keinen freiheitlichen Geist. Die grün-rote Koalition hat ihren erklärten Favoriten: die verpflichtende Ganztagsschule für alle.

Nichts anders meint Kultusminister Stoch, wenn er die Devise ausgibt, so viel Rhythmisierung wie möglich. Die durchgehende Abwechslung von Pflichtunterrichtund freien Angeboten ist schließlich nur in der verpflichtenden Form möglich. Dies dürfte vor allem in kleineren Gemeinden mit nur einer Grundschule  dazu führen, dass dem Wunsch von Eltern nach  einem halbtägigen Schulangebot nicht entsprochen wird. In größeren Gemeinden schränken Schulbezirke die Wahlfreiheit ein. Zu befürchten ist, dass die Ganztagsschulfrage mit der Gemeinschaftsschulfrage verknüpft wird. Denn anders als von der FDP vorgeschlagen, hat  bei der Einrichtung einer Ganztagsschule nicht die jeweilige Kommune, sondern die Schulverwaltung das letzte Wort.  

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bewertet die Aufgabe der Gespräche über einen Schulfrieden durch den SPD-Landesvorsitzenden Nils Schmid als demaskierend. Die FDP habe solchen Gesprächen vorbedingungslos zugestimmt. Dass Schmid das Projekt nun abblase zeige, dass es ihm von Anfang an nur um eine parteitaktisch motivierte Schauveranstaltung gegangen sei.

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Ankündigung der Grünen, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Ganztagsschule vorlegen will:

„Die Grünen beziehungsweise die grün-rote Landesregierung hat offensichtlich von ihrer ursprünglichen Zielsetzung einer für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Einheits-Ganztagsschule Abstand genommen. Hierfür dürften allerdings die finanzpolitischen Zwänge ausschlaggebend gewesen sein, in denen sich die Koalition befindet, denn eine verpflichtende gebundene Ganztagesschule verursacht erhebliche Kosten. Wenn es Grünen und SPD um eine echte Wahlfreiheit zwischen einer herkömmlichen „Halbtagsschule“, einem offenen Ganztagsangebot oder einer gebundenen Ganztagsschule ginge, könnten sie dem von der FDP/DVP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zustimmen. Der liberale Gesetzentwurf beabsichtigt, allen Schulträgern die Möglichkeit zu geben, ein offenes Ganztagsangebot einzurichten, wenn dies vor Ort gewünscht wird. Im Gegensatz zu den grünen Vorschlägen ist sollen nicht nur Grundschulen und Gemeinschaftsschulen die Möglichkeit erhalten, Ganztagsschule zu werden, sondern alle Schularten. Leider gibt es erste Anzeichen, dass die Landesregierung die Einrichtung von Ganztagsangeboten an Grundschulen mit der Gemeinschaftsschulfrage verknüpfen wird nach dem Motto: „Wer Ganztagsgrundschule werden will, muss zugleich auf Gemeinschaftsgrundschule umstellen.“ Die FDP/DVP-Fraktion setzt sich mit aller Kraft dafür ein, dass die Wahl- und Gestaltungsfreiheit der Verantwortlichen vor Ort bei der Einrichtung von Ganztagsangeboten erhalten bleibt.“

 

 

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion im Landtag von Baden-Württemberg,    Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat für seine Fraktion angekündigt, sich einer Einladung des SPD-Landesvorsitzenden Schmid zu Schulkonsensgesprächen nicht zu verweigern.

„Wenn Herr Schmid mich zu Gesprächen mit dem Ziel eines Schulfriedens einlädt, dann gehe ich selbstverständlich hin” so Rülke.

Seine Fraktion werde auch keine Vorbedingungen öffentlich verbreiten. Allerdings setze ein Konsens schon voraus, dass sich alle Seiten bewegen. Es könne nicht sein, dass Grün-Rot zuerst das gesamte Schulsystem kippe, und anschließend von der Opposition erwarte, alle Entscheidungen rückwirkend abzusegnen, so Rülke abschließend.

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Bekanntgabe der Anträge in der dritten Runde der Gemeinschaftsschule:

„Minister Stoch hat aus den schweren Fehlern seiner Vorgängerin offenbar nichts gelernt. Mit einer dritten Runde der Gemeinschaftsschulen schafft er nun wieder vor Ort vollendete Tatsachen und führt die von ihm selbst auf den Weg gebrachte regionale Schulentwicklung ad absurdum. Wozu sollen denn die Verantwortlichen in den Bildungsregionen noch über das Bildungsangebot vor Ort entscheiden, wenn die Gemeinschaftsschule schon gesetzt ist? Dass sich trotz massiven Drucks auf die Realschulen und massiver Privilegierung der Gemeinschaftsschule unter den 108 Anträgen nur 15 Realschulen und abermals kein Gymnasium finden, ist alles andere als ein Ruhmesblatt für das grün-rote Prestigeprojekt. Es stellt sich immer mehr die Frage, wie das Gemeinschaftsschul-Konzept der heterogenen Lerngruppen funktionieren soll, wenn Gymnasiasten und Realschüler fehlen. Es rächt sich jetzt, dass die grün-rote Landesregierung ihr Lieblingskind durchsetzen will, indem sie die demographische Not der Gemeinden ausnutzt. Der Kultusminister erweist der Gemeinschaftsschule einen Bärendienst, indem er es nicht dem freien Wettbewerb überlässt, welches pädagogische Konzept sich bewährt.“

 

„Den Ganztagsschulen sowie Schulen mit Ganztagsangeboten kommen als Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft wie unserer Wirtschaft eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Schließlich ist unbestritten, dass ein ganztägiges Schulangebot vor allem Schülern mit bildungsfernem Hintergrund mehr Bildungschancen eröffnet. Und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich zu einer gesellschaftlichen und auch wirtschaftlichen Schlüsselfrage unserer Gesellschaft entwickelt.“ Dies sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, in der ersten Beratung über den Entwurf der FDP-Landtagsfraktion für ein „Gesetz zur Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz“.

Nach den Worten von Kern haben sich die Liberalen deshalb bereits zu einer Zeit für den Ausbau von Ganztagesangeboten an Schulen eingesetzt, als Forderungen danach noch auf erheblichen politischen Widerstand stießen. Dass zwischenzeitlich über die Hälfte der Schulen in Deutschland Ganztagsschulen oder Schulen mit Ganztagsangeboten sind, daran „haben wir Liberale einen entscheidenden Anteil. Und wir wollen diesen Weg eines bedarfsgerechten Ausbaus der Ganztagsangebote konsequent weitergehen“, so Kern.

Angesichts dieses starken Trends hin zur Ganztagsschule sei es nun das Gebot der Stunde, auch die Rechte derer zu wahren, die für ihre Kinder keinen ganztägigen Schulbesuch wünschen. Die Wahlfreiheit ist für die Liberalen ein hohes Gut. Eine wie auch immer geartete rechtliche oder faktische Pflicht zu einem ganztägigen Schulbesuch hält die FDP-Landtagsfraktion wir für einen schweren Eingriff in die Rechte der Eltern. Wer sein Kind eine Schule mit einem Halbtagsangebot besuchen lassen möchte, beispielsweise weil dies dem Wohl des Kindes, seinen Lerngewohnheiten oder dem Wunsch nach verstärkten Aktivitäten in Bereichen wie Sport, Musik oder Jugendarbeit entspricht, der soll dies auch tun können, sagte Kern. Schließlich setze sich die FDP-Landtagsfraktion dafür ein, dass die Freiheit der Verantwortlichen vor Ort hinsichtlich der Ausgestaltung des Schulangebots gestärkt wird. Ob die Ganztagsschule in offener, gebundener oder teilweise gebundener Form betrieben wird, mit Zügen in unterschiedlicher oder einheitlicher Form, soll vor Ort entsprechend den dort vorhandenen Bedürfnissen entschieden werden.

Der liberale Gesetzentwurf definiert den Begriff der Ganztagsschule und ihre zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung. Er differenziert zwischen Ganztagsschulen in offener und gebundener Form und enthält Grundsätze zur Förderung von Ganztagsschulen durch zusätzliche Lehrerwochenstunden und Mittel für geeignetes, auch ehrenamtliches Personal. Die Ganztagsschule in offener Form erstreckt sich auf die Vormittage und drei oder vier Nachmittage einer Woche. Über den konkreten Umfang des Ganztagsangebots entscheidet der Schulträger im Einvernehmen mit den zuständigen Gremien der Schule. Die Ganztagsangebote in offener Form sind freiwillig, für Schülerinnen und Schüler, die für das Ganztagsangebot angemeldet sind, muss es aber eine bestimmte Verbindlichkeit geben. Vorgesehen wird eine Verpflichtung zur Teilnahme zumindest für die Dauer eines Schulhalbjahres. Die Ganztagsschule in gebundener Form erstreckt sich auf die Vormittage und in der Regel vier Nachmittage einer Woche. In besonderen Einzelfällen kann die Zahl der Nachmittage auf drei verkürzt oder auf fünf erweitert werden. Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Eine Ganztagsschule in gebundener Form kann auch nur für einzelne Züge einer Schule eingerichtet werden.

Wie Kern weiter sagte, regelt der Gesetzesentwurf der FDP-Landtagsfraktion die Zuständigkeiten von Land und Kommunen sowie der einzelnen Schulen bei der Errichtung von Ganztagsschulen auf kommunalfreundliche Weise neu: Über die Einrichtung einer Ganztagschule in offener Form soll der Schulträger selbstständig entscheiden, soweit die pädagogischen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Einrichtung einer Ganztagsschule in gebundener Form bedarf darüber hinaus der Zustimmung der obersten Schulbehörde. In beiden Fällen setzt der Beschluss eines Schulträgers ein entsprechendes Votum der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz voraus.

Angesichts der Tatsache, dass die grün-rote Koalition bisher eine Bildungspolitik betreibe, die einseitig eine Schulform privilegiert, nämlich die Gemeinschaftsschule, sei es den Liberalen wichtig zu betonen, dass alle Schulen gleichermaßen das Recht erhalten sollten, Ganztagsangebote einzurichten, wenn sie dies wollen. Es dürfe auch nicht der weitere Ganztagsausbau in den Dienst ideologischer Interessen gestellt werden, indem eine bestimmte Schulart Vorrang bei der Einrichtung eines Ganztagsangebots erhält.

Kern: „Vielmehr wollen wir mit unserem heutigen Gesetzesentwurf allen Schülerinnen und Schülern in Baden-Württemberg an allen Schularten gleichermaßen mehr Chancen einräumen und das Wahlrecht der Eltern sowie die Qualität unseres vielfältigen Schulsystems stärken. Grün-Rot fordere ich auf, suchen Sie heute nicht das Haar in der Suppe, um unseren Gesetzesentwurf ablehnen zu können. Springen Sie über Ihren Schatten – es wäre im Interesse der Schüler, der Eltern, der Lehrer und der Kommunen von Baden-Württemberg.“

 

Info: Über diesen Link finden Sie den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Ganztagschule: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/4000/15_4025_D.pdf