Anlässlich der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion warb der bildungspolitische Sprecher der Freien Demokraten im Landtag, Dr. Timm Kern, nochmals eindringlich für mehr Wahlfreiheit bei der Ganztagsschule. Kern: „Von den 22 Stellungnahmen, die Verbände und Institutionen zum Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion abgegeben haben, lehnen ihn nur vier vollständig ab. Die anderen haben das eine oder andere an unserem Gesetzesentwurf auszusetzen, unterstützen aber alle das Grundanliegen: mehr Wahlfreiheit beim Ganztag. Mehrere Änderungsvorschläge aus der Anhörung, die uns überzeugt haben, haben wir in einem Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf zusammengefasst. Für die Stellungnahmen danken wir Freie Demokraten im Landtag den Verbänden und Institutionen herzlich.“

An die CDU-Fraktion gerichtet sagte Kern: „In der vergangenen Legislaturperiode haben wir Freie Demokraten mit der CDU noch Seit an Seit für mehr Wahlfreiheit beim Ganztag gestritten – und gegen die grün-rote, einseitige Fixierung auf die rhythmisiert-verbindliche Ganztagsschule. Nun, in der Koalition mit den Grünen, verbiegt sich die CDU heftig in Richtung Grüne und schluckt die verbindlich-rhythmisierte Ganztagsschule als einzige Form im Schulgesetz. Von einer offenen Ganztagsschule aus einem Guss hat sich die CDU mittlerweile verabschiedet. Stattdessen sollen die Kommunen die Halbtagsschulen durch Betreuungsangebote am Nachmittag ergänzen, und das Ganze soll quasi als ‚offener Ganztag‘ fungieren. Um eine Ausrede für die Ablehnung unseres Gesetzentwurfs zu haben, bemüht die CDU nun das Kostenargument. Dabei liegt doch auf der Hand, dass eine offene Ganztagsschule kostengünstiger ist als eine verpflichtende, da ja nur ein Teil der Schüler die Nachmittagsangebote wahrnimmt.“ Kern kritisierte außerdem, dass die Grünen jegliche Öffnung beim Ganztag seit Beginn der Legislaturperiode blockieren. „Die Grünen sehen die Ganztagsschule als ‚zentrales Instrument für mehr Bildungsgerechtigkeit‘ – und deshalb muss es immer die verpflichtende sein. Wir Freie Demokraten sind dagegen überzeugt, dass wir jedem einzelnen Schüler gerecht werden müssen. Nur so erreichen wir die bestmögliche Bildung und damit ein Maximum an Chancen für alle jungen Menschen.“

Zur Meldung, dass 156 Schulen in Baden-Württemberg ohne Schulleiter ins neue Schuljahr gehen, sagte der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Dass die Kultusministerin der Finanzministerin endlich ein Konzept zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Schulleiter vorgelegt hat, ist zweifellos erfreulich. Allerdings ist der Schulleitermangel kein neues Phänomen und die grün-schwarze Koalition hat bereits die Hälfte der Legislaturperiode hinter sich. Zu den offenen Schulleiterstellen kommen noch 47 stellvertretende Schulleiterstellen, die nach einer Anfrage der FDP/DVP Fraktion ans Kultusministerium nicht besetzt waren. Wenn sich hierbei in der Zwischenzeit nicht viel geändert hat, fehlt rund jeder 19. öffentlich getragenen Schule in Baden-Württemberg ein Schulleiter oder Stellvertreter. Die Finanzierung des Schulleiterprogramms darf nicht dem Komplementäregoismus zum Opfer fallen. Das heißt, die grüne Finanzministerin muss die Mittel zügig freigeben, obwohl das Geld dann einem CDU-Ressort zugutekommt. Wir Freie Demokraten hoffen außerdem, dass im grün-schwarzen Konzept konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Schulleitungen enthalten sind. Insbesondere von Verwaltungsassistenten versprechen wir uns eine erhebliche Entlastung und damit mehr Möglichkeiten für Schulleitungen, sich wieder stärker der Leitung und Entwicklung ihrer Schule zuzuwenden. Bedacht werden sollte hierbei, dass vor allem für kleinere Schulen flexible Lösungen wie beispielsweise Budgets oder Stundenpools am hilfreichsten sind.“

 

Zur von einer Studie ausgelösten Debatte über die Inklusion in Baden-Württemberg sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass sich Grüne und SPD nun darüber zanken, inwieweit die Inklusion erfolgreich war oder nicht, mutet reichlich bizarr an. Die beiden damaligen Koalitionspartner haben im Jahr 2015 gemeinsam ein unausgegorenes Inklusionsgesetz auf den Weg gebracht. Zahlreiche Fachleute, die den Inklusionsgedanken unterstützen, warnten vergeblich vor den Folgen des Gesetzes. Dabei war es offensichtlich, dass die notwendige Infrastruktur, die medizinische Betreuung und die sonderpädagogische Expertise an vielen Schulen schlicht nicht vorhanden waren. Und es war absehbar, dass die Sonderpädagogen sowohl an den Sonderschulen/Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) als auch bei der Inklusion an den allgemeinen Schulen fehlen würden. Es wäre sehr hilfreich, wenn die nach wie vor regierenden Grünen sich ihren Fehler eingestehen, im Interesse der Qualität für einen behutsameren Inklusionsausbau eintreten und die Sonderschulen/SBBZ in ihrer Rolle im Zusammenhang mit der Inklusion stärken würden. Leider lassen die Grünen, von denen ein Teil schon einmal auf Abschaffung der Sonderschulen gedrängt hat, angesichts ihrer ideologischen Orientierung jedes Augenmaß vermissen. Dass sich die CDU-Kultusministerin bei der Inklusion kaum gegen den Koalitionspartner durchsetzen kann, macht es nicht besser. Denn nicht die Koalitionsräson sollte im Mittelpunkt inklusionspolitischen Handelns stehen, sondern das Wohl jedes einzelnen Kindes.“

Zu den Ergebnissen der Studie des Verbandes für Erziehung und Bildung (VBE) und der Vorstellung dieser durch deren Landesvorsitzenden Gerhard Brand sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Gewalt gegen Lehrkräfte sind keine Einzelfälle und dürfen kein Tabuthema bleiben. Dies zeigt die Studie des VBE in alarmierendem Maße. Zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte sowie Rettungs- und Pflegekräfte ist leider zu beobachten. Es ist erschreckend, dass dies jetzt auch in vielen Schulen zur Tagesordnung gehört. Dieser Gewaltbereitschaft gilt es besonders bereits bei jungen Menschen entschieden entgegenzutreten

Nach Ansicht der FDP-Fraktion muss das Land sein Engagement zum Schutz unserer Lehrerinnen und Lehrer deutlich verstärken. Die wiederholten Forderungen des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) müssen endlich ernst genommen werden. Wir haben dazu bereits einen Antrag gestellt (Landtags-Drucksache 16/3589). Grundlage, um diesem Problem entgegenzutreten, wäre in der Tat die gezielte und anonymisierte Erfassung von Gewaltvorfällen in der Schulstatistik. Das Land ist als Dienstherr in der Pflicht, eine klare Haltung dazu zu zeigen und es nicht bei Lippenbekenntnissen zu belassen. Neben des Forderungen des VBE nach einer verbesserten und dienstortnahen schulpsychologischen Unterstützung und einer verbesserten Vorbereitung in der Lehrkräfteausbildung fordern wir eine Kompetenzstelle beim Kultusministerium, analog zur ‚Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen (LPS)‘ in Nordrhein-Westfalen. Nur zur Kenntnis nehmen reicht nicht mehr aus, entschiedenes Handeln ist dringend geboten.“

 

Anlässlich der Zweiten Beratung über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes kritisierte bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die grün-schwarze Koalition, mit der Einführung von gymnasialen Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen eine weitere völlig überflüssige Schulstrukturdiskussion zu entfachen. Kern:

„Die Kultusministerin widerlegt mit ihrer Gesetzgebung zur gymnasialen Oberstufe an den Gemeinschaftsschulen die eigenen Ankündigungen. Sie hat sich der Qualität im Bildungswesen verschrieben und angekündigt, mit ihr werde es keine weiteren Strukturdiskussionen geben. Die Einführung der Gemeinschaftsschul-Oberstufen verursacht nun aber ohne jede Not Unruhe, Ungerechtigkeit und Unfrieden in unserem Schulwesen. Allein das triumphierende Auftreten der Grünen vor zwei Wochen beim Koalitions-Zankapfel ‚Obergrenze 10 oder Prognose 10‘ zeigt die Tragweite und die hohe Symbolik dieses Projekts. Es geht schließlich darum zu beweisen, dass die Gemeinschaftsschule auch das Abitur kann – wie es die damalige grün-rote Regierung Kretschmann I versprochen hat. Und welches Potenzial diese Oberstufe zur Kannibalisierung von Schulstandorten hat, hat die SPD hat mit ihrer Kritik an der geforderten Verzichterklärung der umliegenden Kommunen gezeigt, wenn eine Gemeinschaftsschul-Oberstufe eingeführt werden soll.“

Die  FDP/DVP Fraktion hatte den Teil des Gesetzentwurfs mit Regelungen zur gymnasialen Oberstufe abgelehnt. Zur Begründung sagte Timm Kern: „Wir Freie Demokraten finden: Die Beruflichen Gymnasien, die seit Jahren sehr erfolgreich junge Menschen von der mittleren zur Hochschulreife führen, haben keine unnötige Konkurrenz, sondern eine Stärkung verdient. Im Sinne eines Schulfriedens fordern wir ein weiteres Mal, auf die Gemeinschaftsschul-Oberstufen zu verzichten und die frei werdenden Mittel den Beruflichen Gymnasien zugutekommen zu lassen – damit jeder Bewerber mit den entsprechenden Voraussetzungen einen Platz erhält. Die Koalition wies diese unsere Forderung jedoch immer wieder ab.“

Darüber hinaus bedankte sich Kern bei der Kultusministerin dafür, dass sie mit dem anderen Teil des Gesetzentwurfs einem Antrag der FDP/DVP Fraktion zur Abschaffung eines Schutzzauns um die Gemeinschaftsschule entsprochen habe. „Schulverbünde mit einer Gemeinschaftsschule dürfen bislang nur ‚ausnahmsweise‘ gebildet werden, wenn „der Schulverbund ‚eine zeitlich befristete Übergangslösung bis zur Schaffung der notwendigen Akzeptanz einer Gemeinschaftsschule ist.‘ Und das Kultusministerium hätte einen Schulverbund wieder auflösen können, wenn ‚die Umwandlung zur Gemeinschaftsschule nicht innerhalb von fünf Jahren erfolgt ist.‘ So sieht es die entsprechende Verordnung vor, deren Abschaffung die Landesregierung nun konsequenterweise und im Sinne gleicher Bedingungen für alle Schularten ebenfalls erklärt hat.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über Schulverbünde mit einer Gemeinschaftsschule freute sich der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern, dass die Landesregierung mit einem Gesetzentwurf einem Antrag seiner Fraktion nachkomme. Gleichzeitig erneuerte Kern die Kritik seiner Fraktion an der Einführung von Gemeinschaftsschul-Oberstufen, für die der Gesetzentwurf ebenfalls Regelungen vorsieht. Kern: „Der Gesetzentwurf hebt die Bestimmung im Schulgesetz auf, dass Schulverbünde mit einer Gemeinschaftsschule grundsätzlich nicht zulässig sind. Hiermit war geradezu ein Schutzzaun um die Gemeinschaftsschule gezogen worden. Die Gemeinschaftsschule sollte nicht mit anderen Schularten wie beispielsweise einer Realschule zusammengehen. Da ist sie wieder, die alte grün-rote Träumerei von der ‚einen Schule für alle‘!“

Der Städtetag hatte den Kompromiss erkämpft, dass Schulverbünde mit einer Gemeinschaftsschule „ausnahmsweise“ gebildet werden können, wenn „der Schulverbund eine zeitlich befristete Übergangslösung bis zur Schaffung der notwendigen Akzeptanz einer Gemeinschaftsschule ist.“ Die entsprechende Durchführungsverordnung sieht vor, dass das Kultusministerium den Schulverbund wieder auflösen kann, wenn „die Umwandlung zur Gemeinschaftsschule nicht innerhalb von fünf Jahren erfolgt ist.“

Wie Timm Kern ausführte, könne diese Verordnung kann auch jetzt noch das Aus zum Beispiel für eine Realschule bedeuten, weil einer Kommune ein Schulverbund für fünf Jahre meist nicht sinnvoll erscheint. So wäre es beinahe der Carl-Engler-Realschule in Hemsbach ergangen. „Wir freuen uns, dass die Landesregierung heute Zustimmung zu unserer Forderung signalisiert hat, die Verordnung aufzuheben und damit ein offensichtliches Privileg der Gemeinschaftsschule abzuschaffen.“

Nach Ansicht von Timm Kern stellen aber gerade auch die Gemeinschaftsschul-Oberstufen eine besondere Form der Privilegierung der Gemeinschaftsschule dar. „Die ehemalige grün-rote Regierung Kretschmann I bewarb die Gemeinschaftsschule mit dem zentralen Versprechen, dass hier alle Abschlüsse erworben können, das Abitur eingeschlossen. Wenn heute eine Gemeinschaftsschule mit ‚Hol dir dein Abi!‘ wirbt, dann ist das ein spätes Echo auf ein grün-rotes Wahlversprechen. In diesem Fall ist ein Privileg gegenüber den Realschulen, die Grün-Rot damals nur zu gerne in Gemeinschaftsschulen umgewandelt hätte – glücklicherweise weitgehend erfolglos“, so Kern.

Kern weiter: „Die Gemeinschaftsschul-Oberstufen sind nicht nur kostspielig, und die für sie eingesetzten Mittel wären an anderer Stelle in unserem Bildungswesen wahrlich gut zu gebrauchen. Sie bringen vor allem ohne Not Unruhe in unser Bildungswesen. Sie machen den beruflichen Gymnasien Konkurrenz, ohne dass diese zu besseren Ergebnissen führen würde. Mehrere Male, unter der grün-roten Regierung Kretschmann I und unter der grün-schwarzen Regierung Kretschmann II, hat die FDP/DVP-Fraktion beantragt, die für die Gemeinschaftsschul-Oberstufen reservierten Mittel den Beruflichen Gymnasien zu übertragen – damit jeder Bewerber mit den notwendigen Voraussetzung einen Platz erhält. Mit unseren Anträgen haben wir immer wieder auf Granit gebissen. Dabei haben die Beruflichen Gymnasien beziehungsweise die Beruflichen Schulen wahrlich bewiesen, dass sie es können. Seit Jahren wird nur rund die Hälfte der Hochschulzugangsberechtigungen an den allgemeinbildenden Gymnasien erworben. Wir wiederholen deshalb unsere Forderung, auf die Gemeinschaftsschul-Oberstufen zu verzichten und mit den frei werdenden Mitteln die Beruflichen Gymnasien zu unterstützen.“

Zur Bekanntgabe des Kultusministeriums, dass 41 neue Ganztagsschulen eingerichtet werden, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Betrachtet man die zukünftigen Ganztagsschulen genauer, so wird deutlich: Hier wurde ein weiteres Mal zugunsten der Wahlfreiheit abgestimmt. Unter den 31 Grundschulen, die zum Zug kamen, findet sich nur eine verpflichtende Ganztagsschule, bei der alle Kinder am Ganztag teilnehmen müssen. Die 30 anderen Grundschulen haben sich für die so genannte Wahlform entschieden. Allerdings sieht die Wahlform leider auch nur die Wahl der Eltern zwischen Ganztag oder gar nicht Ganztag vor. Die FDP-Fraktion erneuert deshalb ihre Forderung, neben der verbindlichen auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen. Bei der offenen Ganztagsschule findet der Unterricht vorwiegend am Vormittag statt. Am Nachmittag gibt es offene Angebote, die jeweils für mindestens ein Halbjahr frei wählbar sind. Und auch für die Kooperationen mit Vereinen und anderen außerschulischen Partnern bietet die offene Ganztagsschule erhebliche Vorteile. Trotz aller Bekenntnisse zur Wahlfreiheit favorisiert leider auch die CDU-Kultusministerin ein Modell, das nur eine Wahl zwischen Ganztag oder gar nicht Ganztag zulässt. An die Stelle einer offenen Ganztagsschule sollen kommunale Betreuungsangebote treten, die vom Land bezuschusst werden. Die Kultusministerin wäre deshalb gut beraten, den Elternwillen ernst zu nehmen und mit der offenen Ganztagsschule ein Höchstmaß an Wahlfreiheit zu ermöglichen.“

Zur Nachricht, dass die Übergangsquote von der Grundschule auf die Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2017/18 weiter um 0,9 auf 12,5 Prozent gesunken sei und die Kultusministerin mit der Einrichtung von gymnasialen Oberstufen für die Gemeinschaftsschule Perspektiven schaffen wolle, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

Rülke: „Die grün-schwarze Koalition treibt eine weitere groteske Blüte. Nicht nur, dass die CDU-Kultusministerin die Privilegierung unverändert fortführt, mit der die ehemalige grün-rote Landesregierung ihr Lieblingskind Gemeinschaftsschule ausgestattet hat. Vielmehr setzt sie noch eins drauf und führt gymnasialen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen ein, um dem Abwärtstrend bei der Nachfrage nach der Schulart entgegenzuwirken. Dabei verursacht eine Gemeinschaftsschul-Oberstufe nicht nur zusätzliche Kosten, sondern macht auch den Beruflichen Gymnasien unnütz Konkurrenz. Die Beruflichen Gymnasien bringen seit vielen Jahren zahlreiche junge Menschen in drei Jahren von der Mittleren Reife zum Abitur. Die Kultusministerin setzt trotz des freien Falls beim baden-württembergischen Bildungsniveau weiterhin auf die falschen Pferde aus dem grünen Stall.“

Kern: „Entweder will Frau Eisenmann den eklatanten Widerspruch nicht sehen oder sie will ihn bewusst kaschieren. In ein und derselben Pressemitteilung lobt sie die nicht unbedeutende Schulstrukturänderung der neuen Gemeinschaftsschul-Oberstufen, und wenige Zeilen weiter feiert sie die grün-schwarze Bildungspolitik für ‚Ruhe und Verlässlichkeit in der Schulstruktur nach einer Zeit des Umbruchs‘. Dieser grün-schwarze Schulkonsens hat mit einem echten Schulfrieden nichts zu tun. Dieser würde verlässliche und faire Rahmenbedingungen ohne Privilegien schaffen und den Verantwortlichen vor Ort mehr Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung geben, wie wir bereits im Jahr 2014 vorgeschlagen haben.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Art und Weise, in der die ehemalige grün-rote Landesregierung die Gemeinschaftsschule einführte. Gleichzeitig mahnte er Korrekturen an den Rahmenbedingungen für die Gemeinschaftsschulen an. Kern wörtlich:

„Die mittlerweile etwas über 300 Gemeinschaftsschulen kamen zusammen, indem die damalige grün-rote Landesregierung die in ihrer Existenz bedrohten kleinen Haupt- und Werkrealschulen vor die Wahl stellte, entweder auf die privilegierte Gemeinschaftsschule umzustellen oder geschlossen zu werden. Außerdem waren und sind Freie Demokraten skeptisch, ob sich sämtliche Heilserwartungen, die sich Grüne und SPD von den Gemeinschaftsschulen versprochen haben, auch tatsächlich erfüllen werden.  Aber wir haben auch immer und immer wieder deutlich erklärt, dass wir uns nicht gegen die Gemeinschaftsschule sperren, wo sie vor Ort gewünscht wird – immer vorausgesetzt, es gelten gleiche Bedingungen für alle Schularten. Wer das nicht glaubt, möge einen Blick in unser Impulspapier für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 werfen.“

Kern forderte die ehemaligen Koalitionäre von Grünen und SPD auf, zu ihrer Verantwortung dafür zu stehen, dass die Gemeinschaftsschule sich nicht organisch entwickeln konnte und in dem Ruf stünde, sie sei ohne massive Bevorzugung und restriktive Schutzvorschriften nicht arbeitsfähig. Wichtig sei es nun, aus den Fehlern zu lernen und notwendige Korrekturen vorzunehmen. Hierfür trug Kern drei Vorschläge der FDP-Fraktion vor:

Erstens: Die Gemeinschaftsschulen erhalten endlich die Freiheit, Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus zu bilden. Das Gesetz sieht bisher nur Binnendifferenzierung vor.

Zweitens: Es dürfen zukünftig ohne Einschränkungen Schulverbünde zwischen Gemeinschaftsschulen und Schulen anderer Schularten gegründet werden, beispielsweise mit Realschulen. Dabei geht es um eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, wie Städtetagsdezernent Norbert Brugger zu Recht betont. Einen entsprechenden Antrag haben wir bereits eingebracht.

Drittens: Alle weiterführenden Schularten werden fair und nach gleichen Maßstäben ausgestattet. Das heißt, die Privilegierung der Gemeinschaftsschule wird beendet. Nur wenn sie sich dem fairen Wettbewerb um das beste pädagogische Konzept stellt, hat die Gemeinschaftsschule eine längerfristige Entwicklungschance.“

Insgesamt werde es wieder ganz wesentlich auf die CDU und ihre Kultusministerin ankommen. Kern abschließend: „Statt fauler Kompromisse mit dem grünen Koalitionspartner wäre politischer Mut erforderlich, einen echten Schulfrieden ins Auge zu fassen. Wir als FDP-Fraktion sind dazu bereit, um den Menschen in Baden-Württemberg überflüssige Strukturdebatten zu ersparen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, warnte anlässlich einer Landtagsdebatte vor einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Ganztagsschulen und bot an, den FDP-Gesetzentwurf zur Verankerung der offenen und der gebundenen Ganztagsschule im Schulgesetz noch einmal einzubringen. Kern hierzu:

„Die Antwort der Landesregierung auf die heute zu beratende Anfrage der CDU ist eine niederschmetternde Bilanz eines grün-roten Vorzeigeprojekts. Grün-rotes Ziel war es, bis zum Jahr 2023 70 Prozent aller Grundschulen auf Ganztagsbetrieb nach § 4a des Schulgesetzes, also verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschulen umgestellt zu haben.  Zum Schuljahr 2016/17 hatten aber nur 345 von insgesamt 2367 Grundschulen auf die von der ehemaligen Landesregierung präferierte Form umgestellt – also gerade einmal 14,6 Prozent! Und fragt man, welche Grundschulen ganz auf verpflichtend-rhythmisierten Ganztag umgestellt haben, dann sind es nur noch ganze 2 Prozent!“

Dem grün-roten Ganztagsparagraphen mangele es an echter Wahlfreiheit, so Kern. Dabei hätten zahlreiche Stimmen, darunter die Elterninitiativen mit ihrer Petition „GRUNDSCHULE: Für ECHTE Wahlfreiheit und Freiwilligkeit im Ganztag!“ das Problem deutlich beim Namen genannt. Und die FDP-Fraktion habe noch vor der damaligen grün-roten Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Verankerung der offenen und der gebundenen Ganztagsschule im Schulgesetz eingebracht. Kern: „Den Grünen enthielt der Gesetzentwurf zu viel Freiheit und zu wenig Vorgaben, aber die CDU, hat unserem Gesetzentwurf damals zugestimmt. Gleichwohl sehen wir jetzt die Gefahr, dass die CDU und die von ihr gestellte Kultusministerin aus Gründen mit Rücksicht auf den grünen Koalitionspartner nur einen problematischen Komplementärkoalitionskompromiss zustande bringen. Nach dem, was wir bisher von den Plänen der Kultusministerin erfahren haben – und das ist nicht viel -, könnte der Kompromiss so aussehen:  Die Grünen behalten ihre rhythmisierte Pflichtganztagsschule, und die CDU bekommt die Förderung der Horte und Betreuungsangebote. Durch die Addition von Vormittagsschule und Betreuungsangeboten entstünde dann eine Art offene Ganztagsschule, aber eben nur eine Art. Dies Konstrukt soll nicht unter dem Namen ‚Ganztagsschule‘ laufen, in kommunaler Verantwortung sein und Betreuung sein, also keinen pädagogischen Anspruch besitzen. Wir Freie Demokraten sind besorgt, dass hierdurch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft der Ganztagsschulen zementiert wird – die verpflichtenden mit und die offenen ohne pädagogischen Anspruch. Davor warnen wir ausdrücklich. Im Sinne einer echten Wahlfreiheit und im Sinne eines echten Schulfriedens bieten wir an, den erwähnten liberalen Gesetzentwurf nochmals einzubringen.“

Zur Meldung, die Grundschulen sollten nach dem Willen der Grünen im baden-württembergischen Landtag weiterhin ab der ersten Klasse in den Fremdsprachenunterricht einsteigen können, erklärte Dr. Timm Kern, bildungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Die Einführung des Fremdsprachenunterrichts an Grundschulen verdankt sich der Initiative einer christlich-liberalen Regierung und hat für die Freien Demokraten einen besonderen Stellenwert. Davon unberührt bleibt aber das von Frau Eisenmann wiederholt benannte Problem bestehen. Wir unterstützen die Ministerin in der aktuellen Notsituation, erwarten aber, wie bereits diverse Male gefordert, dass sie ein fundiertes Konzept nach der Sommerpause vorlegt. Der akute Lehrermangel und die schlechte Bildungsbilanz im Kontext baden-württembergischer Grundschulen legen eine Schwerpunktsetzung im Bereich Deutsch und Mathematik nahe. Wiederholt haben wir angeregt, jene Bundesländer nach ihren Erfahrungen zu befragen, die den Fremdsprachenunterricht in Grundschulen erst mit der 3. Klasse beginnen lassen.

Die Grünen sollten nicht aus taktischen Gründen darauf hinwirken, diesen Prozess ohne Not zu verzögern.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, erklärte zur heutigen Schlussfolgerung des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), dass die Realität bei der Inklusion den Ansprüchen weiter hinterherhinke:

„Die vom VBE in Auftrag gegebene Umfrage dokumentiert in beunruhigendem Maß, dass die Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Regelschulen noch immer große Defizite aufweist. Sämtliche Schwachstellen des bestehenden Systems werden offensichtlich. So geben die Lehrer in Baden-Württemberg nach der Umfrage die Schulnote 4,5 für die personelle Ausstattung der Inklusion. Dabei  war es bereits seit langem prognostizierbar, dass Sonderpädagogen fehlen –  mittlerweile in beträchtlicher Zahl sowohl an den Regelschulen als auch den Sonder- und Förderschulen.“ Der konstruktive Vorschlag der FDP-Fraktion, man solle die Inklusion behutsamer ausbauen und dabei auf die Qualität achten, wurde jedoch, so Kern, sowohl von der ehemaligen grün-roten als auch von der jetzigen grün-schwarzen Regierungskoalition dezidiert abgelehnt.

Kern weiter: „Um der Problematik schnell im Interesse der betroffenen Kinder und Lehrer Herr zu werden, sollte die Inklusion wissenschaftlich begleitet werden. Regelmäßige Statusberichte würden nicht allein die Qualitätssicherung dienen, sondern auch die Gelegenheit eröffnen, turnusweise zu überprüfen, in welchem Zusammenhang sich ggf. Korrekturen und Änderungen empfehlen.

Eines steht für uns Freie Demokraten außer Frage: Sonderschulen müssen erhalten bleiben. Sie verfügen über einen enormen Erfahrungsfundus bei der Förderung junger Menschen mit Behinderung. Diese Wissensressource preiszugeben, wäre unverantwortlich. Auch das bewährte Modell der ,Außenklassen‘ darf nicht verloren gehen. Sonderschulklassen unter dem Dach einer Regelschule anzusiedeln, unterstützt Inklusionsprozesse entscheidend. Das bestätigen sowohl Eltern als auch Lehrer und Fachleute. Deshalb wäre es an der Zeit, die Außenklassen als eine reguläre Form der Inklusion anzuerkennen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, äußerte die Sorge, dass die Kultusministerin mit dem heute vorgestellten Ganztagskonzept die Serie der faulen grün-schwarzen Kompromisse im Bildungsbereich fortsetzt. Kern wörtlich:

„Entgegen der Ankündigung der Kultusministerin könnte ihr heute vorgestelltes Ganztagskonzept je nach konkreter Ausgestaltung nicht mehr, sondern weniger Wahlfreiheit bedeuten. Die Vorrangstellung der verpflichtend-rhythmisierten Ganztagsschule, wie sie die grün-rote Landesregierung auf den Weg gebracht hat, wird nun voraussichtlich zementiert. Ob zukünftig die flexiblen Nachmittagsangebote zu einer gleichwertigen Alternative zur verpflichtend-rhythmisierten Ganztagsschule ausgebaut werden können, hängt wesentlich vom Umfang ab, in dem die Landesregierung Mittel hierfür zur Verfügung stellt. Besorgnis erregend ist in diesem Zusammenhang, dass sich künftig nur noch die verpflichtend-rhythmisierte Form „Ganztagsschule“ nennen darf, während die die offenen Nachmittagsangebote dem Bereich der Betreuung zugewiesen werden. Für die Betreuung sei laut Eisenmann kein pädagogisches Konzept erforderlich, und  die Kommunen seien allein zuständig. Dass es für die Betreuung im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Landeszuschüsse geben soll, vorher und nachher jedoch nicht, verkompliziert die Ausgestaltung des Ganztagsgebots vor Ort noch zusätzlich. Wir Freien Demokraten werden darüber wachen, dass nicht ein bürokratisches Monstrum entsteht, das künstlich zwischen ‚Bildung‘ und ‚Betreuung‘ trennt, die Gestaltungsfreiheit der Kommunen weiter einschränkt und der Wahlfreiheit der Eltern weiter Abbruch tut. Not täte aus unserer Sicht eine offene Ganztagsschule im Schulgesetz, die ebenso wie die verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschule eine vollwertige Bildungseinrichtung darstellt.“

Anlässlich der Zweiten Beratung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung, der die verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung und die Stärkung der Realschule zum Inhalt hat, kündigte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Unterstützung seiner Fraktion für das Gesetzesvorhaben an. Gleichzeitig kritisierte er die sachfremden Zugeständnisse der CDU an den grünen Koalitionspartner. Kern wörtlich:

„Etwas für falsch Erkanntes nur beizubehalten, damit die Grünen ihr Gesicht wahren können, hat mit verantwortungsbewusster Bildungspolitik nicht viel zu tun. Darüber dürften sich auch die CDU und ihre Kultusministerin im Klaren sein. Wenn der Gesetzentwurf wirklich bildungspolitische Fehlleistungen der grün-roten Vorgängerregierung korrigieren soll, muss er das konsequent tun. Anders ist Bildung auf hohem Niveau weder zu halten noch zu erzielen.“

Kern machte dies am Beispiel der von Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet abgeschafften Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung deutlich: „Um rund 300 Prozent bzw. 500 Prozent schnellte die Sitzenbleiberquote an den Gymnasien und an den Realschulen in der Folge nach oben. Trotz dieses Alarmsignals und der damit verbundenen Einzelschicksale hielt Grün-Rot unverbesserlich daran fest, dass die weiterführenden Schulen sich die Grundschulempfehlung nicht zeigen lassen durften. Und der Verweis auf den Datenschutz konnte schon damals nicht als Vorwand gelten, denn Schulleitungen und Lehrer sind ohnehin zum Stillschweigen über personenbezogene Informationen verpflichtet. Dass die grün-schwarze Landesregierung diesen praxisfernen Unsinn nun revidiert, unterstützt die FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich. Die Koalition bleibt allerdings nach wie vor ein grundlegendes Konzept schuldig, wie in der Frage der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung zu verfahren ist. Wie wenig überzeugt insbesondere der grüne Koalitionspartner von der verbindlichen Vorlage der Grundschulempfehlung ist, zeigt der Umstand, dass der Gesetzentwurf regelrecht verschleppt wurde. Nun sind die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen für das kommende Schuljahr bereits erfolgt. Aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion gibt es aber keinen Grund, warum den weiterführenden Schulen nicht das Recht eingeräumt werden sollte, sich bei den Erziehungsberechtigten jetzt schon über die Grundschulempfehlung zu informieren. Deshalb haben wir einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht.“

Auch die Korrektur des grün-roten Realschulgesetzes erfolge nicht mit ganzem Herzen: „Dass die Realschulen zukünftig Kurse auf unterschiedlichem Leistungsniveau bilden können, ist eigentlich selbstverständlich, wenn die Realschullehrer ihre Schüler neben dem Realschulabschluss auch auf den Hauptschulabschluss vorbereiten sollen. Umso unverständlicher ist, dass es nach dem Willen von Grün-Schwarz weiterhin eine verpflichtende Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6 geben soll. Damit bleibt unter anderem das Sitzenbleiben am Ende von Klasse 5 abgeschafft. Deshalb hat die FDP-Fraktion beantragt, auf einen Zwang zur Einrichtung einer Orientierungsstufe zu verzichten. Stattdessen sollten die Realschulen die Möglichkeit erhalten, in eigener pädagogischer Verantwortung eine Orientierungsstufe einzurichten.“

Schließlich hätte die FDP-Fraktion, so Kern, beantragt, die insgesamt 20 Poolstunden für die Realschulen diesen direkt und ohne Umweg über die Schulverwaltung zuzuweisen. „Im Bildungsausschuss hat dieser Antrag die Regierungsfraktionen etwas zum Nachdenken gebracht. Zumindest will die Landesregierung nun ihr Vorgehen evaluieren. Nach Auffassung der FDP-Fraktion ist diese Verzögerungstaktik aber nicht zielführend. Die Schulen vor Ort wissen selbst am besten, wofür sie die Poolstunden gewinnbringend einsetzen können. Für uns Freie Demokraten ist nicht nachvollziehbar, warum dies für die Gemeinschaftsschulen gelten sollte, nicht aber für die Realschulen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, begrüßte das Vorhaben, die Grundschulempfehlung bei der weiterführenden Schule verbindlich vorlegen zu lassen, kritisierte aber das späte Inkrafttreten der Neuregelung. Kern:

„Erst ging es nicht schnell genug raus, jetzt geht’s nur langsam wieder rein. Zusammen mit der überstürzten und unvorbereiteten Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung verfügte die damalige grün-rote Landesregierung, dass sich die weiterführenden Schulen die Grundschulempfehlung nicht zeigen lassen dürfe. Dass dieses realitätsferne Verbot nun abgeschafft wird, wird höchste Zeit. Bereits in unserem Impulspapier für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 haben wir das Recht der aufnehmenden Schule gefordert, sich die Grundschulempfehlung vorlegen zu lassen. Die Einschätzung der Grundschullehrer zu Möglichkeiten und Lernstand einzelner Schülerinnen und Schüler  ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, den betreffenden Schüler bestmöglich fördern können.

Leider soll die Neuregelung erst zum Schuljahr 2018/19 greifen. Die Kultusministerin hat zwar bereits beteuert, das hänge alles mit den Vorläufen der Gesetzgebung zusammen. Aber hier gilt der Grundsatz: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Grün-Rot schaffte seinerzeit die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung sogleich nach der Landtagswahl 2011 bereits zum Schuljahr 2012/13 ab. Warum sollte das Grün-Schwarz nicht auch möglich sein? Seitens der FDP-Fraktion können wir für dieses Vorgehen keinen triftigen Grund erkennen und lehnen es als schlichtes Taktieren zu Lasten der Schüler ab. Wir werden beantragen, die Vorlage der Grundschulempfehlung bereits zum Schuljahr 2017/18 verbindlich zu machen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, begrüßte, dass die Landesregierung die Vorlage der Grundschulempfehlung bei der weiterführenden Schule zukünftig verbindlich machen will. Gleichzeitig kritisierte er, dass die Neuregelung erst zum Schuljahr 2018/19 greifen soll.

Kern wörtlich: „Dass die Grundschulempfehlung zukünftig der weiterführenden Schule vorgelegt werden muss, unterstützt die FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich. Bereits in unserem Impulspapier für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 haben wir das Recht der aufnehmenden Schule gefordert, sich die Grundschulempfehlung vorlegen zu lassen. Die Einschätzung der Grundschullehrer zu kennen, ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Lehrer der weiterführenden Schule den betreffenden Schüler bestmöglich fördern können.

Deshalb ist die Abschaffung des realitätsfernen Verbots aus der grün-roten Regierungszeit überfällig. Leider ließ sich die CDU-Kultusministerin vom grünen Koalitionspartner abringen, die Vorlage der Grundschulempfehlung erst zum Schuljahr 2018/19 verbindlich zu machen. Seitens der FDP-Landtagsfraktion können wir für dieses Vorgehen keinen triftigen Grund erkennen und lehnen es als schlichtes Taktieren zu Lasten der Schüler ab. Wir werden im Kontext der Beratungen über den Gesetzentwurf beantragen, die Vorlage der Grundschulempfehlung bereits zum Schuljahr 2017/18 verbindlich zu machen. Von einer Kultusministerin, die sich der Qualität im Bildungsbereich verpflichtet fühlt, erwarten wir, dass sie unseren Antrag im Interesse der Chancen für junge Menschen vorbehaltlos unterstützt.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, äußerte sich besorgt über die sich abzeichnende Neuregelung der Privatschulfinanzierung durch die Landesregierung. Wörtlich sagte Kern:

„Dass die Kultusministerin den Schulen in freier Trägerschaft einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Kosten eines Schülers in einer staatlichen Schule in Aussicht gestellt hat, ist grundsätzlich erfreulich. Dies entspricht einer von den Privatschulverbänden seit Jahren angestrebten Zielmarke, die auch die FDP anstrebt. Allerdings könnte die Neuregelung der Privatschulfinanzierung ein bürokratisches Monstrum werden, das sich in schwere Widersprüche verstrickt. Das würde der Privatschulfreiheit einen Bärendienst erweisen. Zukünftig müssen die freien Schulen umständlich nachweisen, dass sie kein Schulgeld erheben. Gleichzeitig verweist sie die Landesregierung darauf, für Hausaufgabenbetreuung oder Aktivitäten jenseits des Pflichtunterrichts Beiträge zu erheben. Außerdem werden beispielsweise berufliche Schulen ausgeklammert. Das Vorhaben droht im Gewirr der Vorschriften zu verheddern. Wir Freien Demokraten hätten eine möglichst unbürokratische Lösung für den Ausgleichsanspruch bei Schulgeldfreiheit vorgezogen. Außerdem wollen wir in die 80 Prozent anders als bisher auch die Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit oder Kosten im Zusammenhang mit dem Schulbau für alle Schularten einbeziehen. Ziel müssen schließlich freie Schulen in sozialer Verantwortung bleiben.“

Zur Forderung der SPD nach mehr Unterstützung für die Gemeinschaftsschulen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass die SPD ausgerechnet für die Gemeinschaftsschulen mehr Unterstützung fordert, mutet wie ein schlechter Scherz an. Denn gerade die Gemeinschaftsschule wurde als Lieblingskind der damaligen grün-roten Landesregierung in vielerlei Hinsicht privilegiert Beispiele hierfür sind der automatische Status als Ganztagessschule, ein geringerer Klassenteiler, mehr Personalmittel für individuelle Förderung als Realschulen und Haupt-/Werkrealschulen sowie eine privilegierte Schulbauförderung.

Offenbar will die SPD ihr bildungspolitisches Vermächtnis retten. Dabei trägt sie gemeinsam mit den Grünen die Verantwortung dafür, dass immer weniger Eltern ihre Kinder an Gemeinschaftsschulen anmelden. Statt eine Schulart einseitig zu privilegieren, sollten sich alle Schulen einem fairen Wettbewerb um das beste und vor Ort passende Konzept stellen. Die FDP-Fraktion wird die grün-schwarze Landesregierung daran messen, inwieweit sie den bildungspolitischen Konstruktionsfehler ihrer Vorgängerregierung zu beheben vermag.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, forderte angesichts der sinkenden Zahl von Gemeinschaftsschülern mit Gymnasialempfehlung, auf die Einrichtung der geplanten Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen zu verzichten. Rülke wörtlich:

„Die Gemeinschaftsschule wird für Eltern von Kindern mit Gymnasialempfehlung offenbar immer unattraktiver. Es wird nun deutlich, dass die damalige grün-rote Landesregierung die Gemeinschaftsschule mit Erwartungen schlicht überfrachtet hat. Die Gemeinschaftsschule wurde angekündigt als die richtige Schule für Schüler mit Haupt-/Werkrealschulempfehlung, mit Realschulempfehlung und mit Gymnasialempfehlung sowie als die richtige Schule für die Inklusion und die Hochbegabtenförderung. Die aktuelle grün-schwarze Landesregierung sollte sich den Realitätssinn der Eltern zum Vorbild nehmen und auf die im Koalitionsvertrag geplante Einrichtung von gymnasialen Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen verzichten. Die Gemeinschaftsschul-Oberstufen wären nichts als eine kostspielige und sinnlose Konkurrenz für die Beruflichen Gymnasien, die seit Jahren mit beachtlichem Erfolg zahlreiche Schüler von der Mittleren Reife zum Abitur führen.  Sinnvoller wäre, jedem Bewerber bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Platz an einem Beruflichen Gymnasium zur Verfügung zu stellen – wenn möglich in der gewünschten Fachrichtung.“

Zur Kritik der Grünen an der Kultusministerin der grün-schwarzen Koalition sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Der Vorgang zeigt, wie heftig es in Wirklichkeit hinter der grün-schwarzen Schulkonsens-Fassade knirscht. Die Koalitionspartner haben sich zwar auf die verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung bei der weiterführenden Schule geeinigt. Nicht einigen konnten sie sich aber offenbar, welche Möglichkeiten die weiterführende Schule hat, mit einer nicht zureichenden Empfehlung zu verfahren. Dabei brauchen die Schulen gerade an dieser Stelle unbedingt Rechtssicherheit und Klarheit. Es kann nicht angehen, dass die Landesregierung eine gestärkte Rolle der Grundschulempfehlung ankündigt, wie sie auch die FDP-Fraktion befürwortet, dann aber, aufgrund einer ausbleibenden Einigung mit den Grünen, den Schulen nicht die Rückendeckung gibt, die sie für schwierige Entscheidungen in diesem Zusammenhang brauchen. Wir fordern Grün-Schwarz dringend auf, dieses unwürdige Schwarzer-Peter-Spiel im Interesse von Schülern, Lehrern und Eltern zu beenden. Das gilt gleichermaßen für das Fach Informatik, dessen Einführung Grün-Schwarz im Koalitionsvertrag versprochen hat.“

Wie der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern heute erklärte, unterstützen die Freien Demokraten im Landtag, dass die Grundschulempfehlung ab dem Schuljahr 2017/18 wieder der weiterführenden Schule vorgelegt werden muss:

„Die FDP-Fraktion ist davon überzeugt, dass für diese Verpflichtung wichtige pädagogische Gründe vorliegen. Damit erhielte nicht nur die Grundschule, sondern auch die Aufnahmeschule die Chance einer gezielten Beratung im Interesse des Kindes. Um ein Kind bestmöglich zu fördern, ist es ausgesprochen hilfreich, schon eine ungefähre Vorstellung von seinem Lernstand und Leistungsvermögen zu besitzen.“

Kern erinnerte daran, dass die vormalige, grün-rote Landesregierung die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung, gleich zu Beginn der Legislaturperiode, überstürzt abgeschafft habe – unvorbereitet und zum Nachteil der Schüler.

„Der stark gestiegene Anteil von Sitzenbleibern und überforderten Schülern darf uns nicht gleichgültig lassen“, betonte Kern, der die verpflichtende Vorlage der Grundschulempfehlung für ein geeignetes Mittel hält, um den Sachverstand der Lehrerinnen und Lehrer wieder besser zu nutzen.

Anlässlich einer Forderung des Philologenverbands, der Grundschulempfehlung wieder mehr Gewicht zu verleihen, kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Kultusministerin für ihre praxisferne Haltung:

„Der Philologenverband hat Recht. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Schulleiter die Möglichkeit haben, sich über die Grundschulempfehlung von Schülern zu informieren. Anders lässt sich nicht gewährleisten, dass der jeweilige Schüler eine optimale Förderung erhält. Umso weniger lässt sich nachvollziehen, warum die CDU-Kultusministerin das absurde Verbot zur Vorlage der Grundschulempfehlung nicht umgehend abschafft, sondern taktiert und auf Zeit spielt, um den Koalitionspartner nicht zu brüskieren, auf den das Verbot zurückgeht.

Nach einer jüngsten Umfrage des Philologenverbands waren 4,9 Prozent der Fünftklässler und 7,0 Prozent der Sechstklässler an den Gymnasien im Schuljahr 2015/16 überfordert. Wer angesichts dieser alarmierenden Zahlen den Koalitionsfrieden über das Wohl der Schülerinnen und Schüler stellt, handelt schlicht verantwortungslos.“

Zur Ankündigung der Kultusministerin, mit einem „Ganztagsgipfel“ den „Flickenteppich“ bei der Ganztagsbetreuung in Baden-Württemberg angehen zu wollen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Worte von Frau Eisenmann zur Ankündigung des Ganztagsgipfels lassen uns Freie Demokraten befürchten, dass die neue Kultusministerin die aus unserer Sicht zentrale Aufgabe im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsschulen möglicherweise nicht ganz verstanden hat: Es gilt Wahlfreiheit und flexible Angebote zu gewährleisten. Die Lebensumstände von Eltern mit Schulkindern sind zu unterschiedlich, als dass sie sich in eine Einheits-Schablone pressen ließen. Damit die Schulträger den Eltern ein möglichst breites und flexibles Ganztagsangebot unterbreiten können, brauchen sie nicht weniger, sondern mehr Gestaltungsfreiheit. Die FDP-Fraktion hat deshalb bereits im Jahr 2013 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem neben der verpflichtenden auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufgenommen werden sollte. Die grün-rote Regierungskoalition lehnte den liberalen Gesetzentwurf jedoch ab und verankerte stattdessen einseitig die verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschule im Schulgesetz. Die dort vorzufindende ‚Wahlform‘ lässt lediglich eine Entscheidung der Eltern zwischen Ganztag oder gar nicht Ganztag zu. Wir Freien Demokraten treten vor diesem Hintergrund dafür ein, dass nun zusätzlich auch die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und frei wählbaren Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz kommt. Auch sollte das Land die Horte weiterhin fördern, damit deren flexible Betreuungsangebote vor Ort nicht durch ein einziges starres Pflichtganztagsschulangebot ersetzt werden. Die offene Ganztagsschule ist außerdem der ideale Kooperationspartner der Vereine und außerschulischen Einrichtungen vor Ort. Es ist uns ein Anliegen, dass auch die Ganztagsschulen in ihr gesellschaftliches Umfeld eingebunden bleiben. Die FDP-Fraktion fordert die Kultusministerin auf, sich von der ideologisch motivierten Fixierung auf die Pflicht-Ganztagsschule zu lösen und einen freiheitlichen Kurs beim Ganztagsausbau einzuschlagen. Gerade an der Ganztagsschulfrage wird sich zeigen, inwieweit die CDU willens und in der Lage ist, sich in der Bildungspolitik aus der Umklammerung durch den grünen Koalitionspartner zu befreien.“

 

Zu Medienberichten, wonach sich Grüne und CDU in Koalitionsgesprächen darauf verständigt haben, dass Gemeinschaftsschulen auch die gymnasiale Oberstufe einrichten können, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die CDU ist bei der Gemeinschaftsschule umgefallen. Offensichtlich haben die Grünen in diesen Koalitionsverhandlungen das Sagen. Eine Oberstufe an der Gemeinschaftsschule ist totaler Unfug. Sie wird zu einer Konkurrenz für die allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien.“

Zur Präsentation von ersten Ergebnissen aus der Studie zur Gemeinschaftsschule durch den Kultusminister und den Erziehungswissenschaftler Thorsten Bohl sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Wer von der heute vorgestellten vorläufigen Studie zur Gemeinschaftsschule konkrete Ergebnisse erwartet hat, ist enttäuscht worden. Wohl mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl blieben der Kultusminister und der Gemeinschaftsschul-Chefevaluator Thorsten Bohl bei der Bewertung des grün-roten Prestigeprojekts im Ungefähren. Allerdings ist das Ausbleiben von Jubelmeldungen, wie sie der Anfangseuphorie der Koalition hinsichtlich der neuen Schulart entsprochen hätten, ein weiterer Hinweis darauf, dass es mit der Gemeinschaftsschule alles andere als rund läuft. Eher schon mutet dies alles wie ein großangelegtes Rückzugsmanöver insbesondere des SPD-Teils der Koalition und des SPD-Kultusministers von der Gemeinschaftsschule an. Der Kultusminister sollte besser für Klarheit sorgen und endlich die konkreten Ergebnisse zu den zehn untersuchten Gemeinschaftsschulen veröffentlichen, selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes.“

Rülke ergänzte: „Die eifrigsten Verfechter der Gemeinschaftsschule finden sich zwar tatsächlich bei den Grünen. Allerdings können sich die Sozialdemokraten nun nicht einfach vom Acker machen. Immerhin besetzen sie das Kultusministerium und tragen damit eine wesentliche Mitverantwortung für eine Bildungspolitik, die ohne jegliche wissenschaftliche Fakten die Gemeinschaftsschule zum Maß aller Dinge erklärt und das Wohl aller anderen Schularten den Interessen der Gemeinschaftsschule unterordnet. Wir Freien Demokraten wollen die Privilegien der Gemeinschaftsschule abschaffen und für eine faire Ausstattung aller Schularten im Sinne eines Wettbewerb um das jeweils beste Konzept sorgen.“

Kern ergänzte: „Die Gemeinschaftsschule ist von Grün-Rot in vielerlei Hinsicht privilegiert worden. Sie erhält nicht nur mehr Personalmittel als die Haupt-/Werkrealschule zugewiesen, aus der sie an den allermeisten Standorten hervorgegangen ist, sondern ist automatisch Ganztagsschule mit der entsprechenden Förderung und hat als einzige weiterführende Schulart nicht einen Klassenteiler von 30, sondern von 28 Schülerinnen und Schülern. Selbst die Schulbauförderung des Landes hat eine Schlagseite Richtung Gemeinschaftsschule: Der Neu- und Umbau von Schulgebäuden kann bezuschusst werden, nicht aber die reine Sanierung von Schulgebäuden. Dabei wäre eine Sanierung der in die Jahre gekommenen Gebäude das, was sehr viele bestehende Schulen dringend bräuchten.“