Dr. Timm Kern

Kultusministerin lässt grundlegende Maßnahmen vermissen – Verbesserung der Lehrer-Arbeitsbedingungen und Stärkung der schulischen Eigenverantwortung gefordert.


Zur Information aus dem Kultusministerium, dass der Unterrichtsausfall im Vergleich zu den untersuchten Zeiträumen zuvor gesunken sei, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Der Kultusministerin kann man nur raten, nicht in verfrühten Jubel zu verfallen. Selbst wenn die Talsohle durchschritten sein sollte, darf nicht übersehen werden, dass hinter dem Unterrichtsausfall ein tiefer liegendes Problem steckt: der Mangel an qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern für bestimmte Schularten und Fächer. Wir mahnen die Kultusministerin schon seit Längerem, grundlegende Maßnahmen zur Lehrergewinnung zu ergreifen. Neben einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Lehrer beispielsweise durch die Abschaffung der Sommerferienarbeitslosigkeit von Vertretungslehrern und Referendaren oder ein Abbau des Beförderungsstaus bei Fachlehrkräften und Technischen Lehrkräften, verspricht sich die FDP/DVP Fraktion viel von einer Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen vor allem bei der Personalauswahl und -entwicklung. Wir müssen die Schulen in die Lage versetzen, ihren Bewerbern attraktive Perspektiven bieten zu können. Leider zeigt die Kultusministerin hierbei kaum Mut und Innovationsfreude. Wir werden diese Forderungen jedoch weiterhin mit Nachdruck einbringen, denn eine sichere Unterrichtsversorgung bedarf vor allem einer langfristigen und vorausschauenden Vorbereitung und Planung.“

Dr. Timm Kern

Die Bildungspolitik der ehemaligen grün-roten Landesregierung von Ministerpräsident Kretschmann hat ein sehr gut aufgestelltes Bildungswesen in erhebliche Unruhe versetzt.


Zur Reaktion des Ministerpräsidenten auf die Kritik des Philologenverbands an der Gemeinschaftsschule sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Es ist erschreckend, wie abgehoben der grüne Ministerpräsident über schwerwiegende Problemanzeigen von Fachleuten hinweggeht. Wenn der Philologenverband als Vertretung der an Gemeinschaftsschulen tätigen Gymnasiallehrer angibt, dass gerade die schwächsten Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen überfordert seien, sollte man dies nicht abtun als Äußerungen ‚unzufriedener Gymnasiallehrer, die lieber am Gymnasium wären und jetzt da ein bisschen rumkritisieren.‘ Der Ministerpräsident trägt die Gesamtverantwortung für die Politik der Landesregierung seit dem Jahr 2011. In diese Verantwortung fallen bildungspolitische Maßnahmen wie die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung oder die Einführung der Gemeinschaftsschule mit einer erheblichen Privilegierung gegenüber den anderen weiterführenden Schularten. Durch diese Bildungspolitik der ehemaligen grün-roten Landesregierung wurde ein sehr gut aufgestelltes Bildungswesen in erhebliche Unruhe versetzt, und erstklassig arbeitende Schularten wie die Realschulen oder die Haupt-/Werkrealschulen wurden in große Schwierigkeiten gebracht. Auch der dramatische Abstieg der baden-württembergischen Schülerleistungen im bundesweiten Vergleich fällt in die Amtszeit von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Es wäre deshalb nicht nur angebracht, wenn er sich für seine Äußerungen gegenüber den Gymnasiallehrern an den Gemeinschaftsschulen entschuldigt, sondern den Problemanzeigen des Philologenverbands gewissenhaft nachgeht. Die FDP/DVP Fraktion wird jedenfalls darüber wachen, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung für alle Lehrerinnen und Lehrer sowie alle Schülerinnen und Schüler nachkommt. Wenn die Landesregierung hierbei versagt, bedarf es aus unser Sicht zwingend einer Untersuchung von unabhängiger Seite, wie es der Philologenverband fordert.“

Dr. Timm Kern

Grün-Schwarz zeigt sich auch bei den Grundschulen kaum zu aktivem Handeln fähig – FDP-Vorschläge stoßen bei der Koalition auf taube Ohren


Zum Vorwurf der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), dass die Kultusministerin die Grundschulen vernachlässige, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„In der Tat haben die Grundschulen ein beherztes Engagement der Bildungspolitik nicht nur verdient, sondern auch bitter nötig. Der derzeitige Lehrermangel trifft die Grundschulen am schwersten. Allein zum Schuljahr 2019/20 waren noch 390 Lehrerstellen an Grundschulen unbesetzt. Leider zeigen die Kultusministerin und ihre grün-schwarze Koalition im Bereich der Lehrergewinnung insgesamt, aber auch speziell bei den Grundschulen, kaum zu aktivem Handeln fähig. Warum erwägt Grün-Schwarz nicht wenigstens, den Schulen mehr Eigenverantwortung vor allem im Personalbereich zu übertragen? Sie könnten dann ihren Bewerbern attraktive Angebote zur Personalentwicklung machen. Warum hat sich Grün-Schwarz dem Antrag der FDP/DVP Fraktion verweigert, Grundschulen die Möglichkeit zu geben, dass Lehrkräfte für die Wahrnehmung festgelegter übergeordneter Aufgaben Zulagen erhalten? Das wäre eine Möglichkeit, das zusätzliche Engagement von Lehrkräften beispielsweise im Bereich der Lese- und Rechtschreibförderung oder der Organisation des Ganztagsbetriebs zu honorieren. Und warum erhalten die Grundschulen kein Fortbildungsbudget, wie von uns vorgeschlagen? Damit wären echte Anreize für eine Fortbildungsoffensive in die Hände der Schulen gelegt. In der Grundschule wird die entscheidende Basis für den späteren Bildungsweg eines Menschen gelegt. Wenn es der Kultusministerin mit ihrem Qualitätsversprechen ernst ist, muss sie die Basis stärken – im Interesse der Chancen junger Menschen auf eine erfolgreiche Zukunft.“

Qualitätskonzept der Landesregierung:

Zulasten der Unterrichtsqualität?

Auf den Lehrer kommt es an! Die fachlichen und pädagogischen Fähigkeiten der Lehrer tragen entscheidend dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler eine gute schulische Ausbildung erhalten und ihnen Berufs- und Lebensperspektiven eröffnet werden. Das Land Baden-Württemberg steht als Arbeitgeber im besonderen Maße in der Verantwortung, seine Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich aus- und fortzubilden. Mit dem Ziel, die Bildungsqualität in Baden-Württemberg zu verbessern, hat Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann (CDU) ein Konzept entwickelt. Doch dieses Qualitätskonzept wird seinen Namen nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nicht gerecht, im Gegenteil: Es droht Baden-Württemberg eine seiner großen Stärken zu nehmen, die Praxisorientierung in der Lehreraus- und -fortbildung, und gefährdet individuelle, auf die Bedürfnisse der einzelnen Schulen zugeschnittene Maßnahmen.

Eine neue, zentrale Behörde wird geschaffen

Im Februar 2019 brachte die grün-schwarze Landesregierung das „Qualitätskonzept“ von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann auf den Weg. Im Zentrum des Konzepts stehen die Gründungen zweier Institute: Zum einen wurde das „Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg“ (IBBW) ins Leben gerufen. Durch das IBBW soll das Bildungsmonitoring mittels einer datengestützten, wissenschaftlichen Begleitung von Schule und Unterricht gestärkt werden – diese Maßnahme unterstützen wir Freie Demokraten grundsätzlich. Zum anderen wurde im Rahmen des Qualitätskonzepts das „Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung“ (ZSL) geschaffen. Das ZSL plant, konzipiert und entwickelt die Lehreraus- und -fortbildung. Konkret bedeutet dies, dass von dieser zentralen Behörde aus Programme für Lehrerfortbildungen in Baden-Württemberg entwickelt werden. Die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte werden künftig dem ZSL unterstellt. Die Seminare sind Bildungszentren und befinden sich in verschiedenen Regionen in Baden-Württemberg. Sie bilden Referendare für das jeweilige Lehramt (Grundschule, Werk-, Haupt- und Realschule, Gymnasium, berufliche Schulen oder Sonderpädagogik) aus, indem sie den Berufseinsteigern u.a. fachdidaktische und pädagogische Kompetenzen vermitteln und somit den Übergang von Studium/Theorie zur Lehrpraxis erleichtern. Außerdem bieten sie Fortbildungen für Lehrkräfte an. Den Seminaren kommt demnach eine entscheidende Rolle bei der Aus– und Fortbildung des Lehrpersonals zu.

Probleme bei der Umsetzung kosten wertvolle Zeit


Zum Schuljahr 2019/2020 wurde das Qualitätskonzept in der Praxis eingeführt. Der überstürzte Start des neuen Systems war mit erheblichen Anlaufschwierigkeiten verbunden. Die Software zur Registrierung für Fortbildungen funktionierte nicht. Wie eine Anfrage unserer Fraktion zeigt, sind noch immer zahlreiche Leitungspositionen aufgrund der Umstrukturierungen in den Seminaren unbesetzt. Dieser Start erinnert an andere gescheiterte Projekte der Landesregierung wie die Bildungsplattform „ella“. Dabei kann Baden-Württemberg sich insbesondere vor dem Hintergrund des Abstiegs in den bundesweiten Bildungsvergleichen keine weiteren Verzögerungen im Bildungsbereich mehr leisten. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Leitungspositionen an den Seminaren besetzt werden und die dort Lehrenden ihre Arbeit qualitativ hochwertig erledigen können. Nur so kann eine Verbesserung der Unterrichtsqualität erreicht werden und Baden-Württemberg wieder an die Spitze der Bundesländer zurückkehren. Die Einführung des Konzepts ohne hinreichendes Personal und ohne funktionierende Software kostet jedoch wieder einmal viel Zeit und Geld.

Zweifelhafte Praxistauglichkeit gefährdet eine Verbesserung der Unterrichtsqualität


Neben den Problemen in der Umsetzung hat das Konzept jedoch vor allem grundlegende Mängel. So entzieht das Qualitätskonzept der Landesregierung den Seminaren eine entscheidende Aufgabe: Anders als vor der Reform sind sie nicht mehr für die Konzeptionsentwicklung der Fortbildungen zuständig. Diese liegt zukünftig beim ZSL. Die Seminare müssen sich künftig auf den operativen Bereich konzentrieren, d.h. sie sind primär für die Durchführung der Fortbildung zuständig; entsprechend werden den Seminaren höherwertige Stellen entzogen und dem ZSL übertragen. Das bedeutet konkret: Die Kultusministerin verzichtet auf zahlreiche erfahrene Praktiker an Schulen und Seminaren und deren langjährige Expertise bei der Entwicklung von Bildungskonzepten. Somit besteht die Gefahr, dass die Konzepte einseitig auf die Theorie ausgerichtet sind – zulasten der Praxistauglichkeit der Angebote. Dabei sollte ein effektives Qualitätsmanagement sich insbesondere an der Unterrichtspraxis ausrichten. Darüber hinaus droht auch ein ineffizientes System insgesamt zu entstehen. Denn die Regionalstellen des ZSL könnten eine übergeordnete Parallelstruktur zu den Seminaren bilden. Unklare Zuständigkeiten sind der Qualitätsentwicklung jedoch kaum dienlich. Ein funktionstüchtiges Bildungswesen ist schließlich auf eine effiziente Schulverwaltung angewiesen.



Wir fordern: Individuelle Bedürfnisse der Schulen berücksichtigen

Im Interesse der Praxistauglichkeit der Aus– und Fortbildung dürfen Konzeption und Operation nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nicht wie im Qualitätskonzept der Landesregierung voneinander getrennt werden. Statt auf eine zusätzliche zentrale Behörde zu setzen, sollte die Landesregierung besser auf die bewährte dezentrale Aufstellung unseres Bildungssystems setzen. An den Seminaren tätige Lehrkräfte müssen auch die Konzepte für Lehrerfortbildungen zumindest mitentwickeln, das ZSL sollte als Dach fungieren und die konzeptionelle Arbeit lediglich koordinieren. Denn: Wenn die Orientierung an der Praxistauglichkeit – wie im Qualitätskonzept der Landesregierung – ins Hintertreffen gerät, können auch die Bedürfnisse der Schulen nur schwer berücksichtigt werden. Wieso sollte eine Zentralbehörde festlegen und wissen, welche Fortbildung für eine Schule und die Lehrkräfte jeweils die passende ist? Wir als FDP/DVP Fraktion sind überzeugt: Es muss vor Ort, an den Schulen, entschieden werden, welche Fortbildung für die jeweilige Schule und die Lehrerinnen und Lehrer die passende ist. Nur dann erhalten wir ein Angebot an Fortbildungen, welche die Lehrkräfte im Alltag anwenden können und welche somit die Unterrichtsqualität steigern. Wir schlagen daher ein Fortbildungsbudget für alle Schulen vor, wie es bei den beruflichen Schulen bereits existiert. Damit können die Schulen aus einem breiten Fortbildungsangebot einer Vielzahl an Anbietern, auch auf dem freien Markt, wählen und die für ihre Lehrerinnen und Lehrer beste Fortbildung finanzieren. Ein Fortbildungsbudget wäre deshalb ein entscheidender Baustein zu einem Qualitätskonzept, das diesen Namen verdient.

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Dr. Timm Kern

Praxisorientierung in der Lehreraus- und Fortbildung droht ins Hintertreffen zu geraten –  Forderung nach Überprüfung der Schulverwaltung durch den Rechnungshof erneuert.


Anlässlich einer öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses des Landtags zum Qualitätskonzept des Kultusministeriums sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Unsere Sorge, dass das Qualitätskonzept der Kultusministerin der Bildungsqualität schaden könnte, ist durch die Aussagen der Kultusministerin in der öffentlichen Ausschusssitzung nicht kleiner geworden. Im Gegenteil, die Kultusministerin hält hartnäckig an einer zentralistischen Umstrukturierung der Schulverwaltung und des sehr erfolgreichen bisherigen Systems der Lehreraus- und -fortbildung fest. Durch die Umstrukturierung sind nicht nur ineffiziente Doppelstrukturen zu befürchten. Auch werden die Seminare für Didaktik und Lehrerbildung bei der weiteren Qualitätsentwicklung aufs Abstellgleis gesetzt.  Das neue ‚Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)‘ wird auf Kosten der bisherigen Schulverwaltung ausgebaut. Die Seminare für Didaktik und Lehrerbildung werden dem ZSL und seinen Außenstellen untergeordnet und sind künftig nicht mehr für die Konzeption, sondern nur noch für die Umsetzung der Lehreraus- und -fortbildung zuständig. Dadurch werden nicht nur die erfahrenen Praktiker an Schulen und Seminaren vor den Kopf gestoßen, sondern ihre oft langjährige Expertise bleibt außen vor. Bei der Entwicklung der Konzepte könnte die konsequente Orientierung an der Praxistauglichkeit im Unterricht verloren gehen und durch eine einseitige Ausrichtung an der Theorie ersetzt werden. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion ist die Qualitätsentwicklung für unser Bildungswesen die entscheidende bildungspolitische Herausforderung. Da Schaden für die Bildungsqualität nicht auszuschließen ist, erneuern wir unsere Forderung, dass der Rechnungshof das Qualitätskonzept unter die Lupe nimmt und dem Landtag berichtet. Ein erstklassiges Bildungswesen kann sich keine zweitklassige Schulverwaltung leisten.“

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion hat bereits im Jahr 2015 angeregt, über eine Wiedereinführung des zweijährigen Referendariats nachzudenken.


Zur Meldung, dass die Grünen beim Vorstoß der Kultusministerin zu einer Rückkehr zu einem zweijährigen Lehramts-Referendariat noch skeptisch seien, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Das Muster wiederholt sich: Die Grünen blockieren wieder einmal einen Vorstoß des Koalitionspartners. In diesem Fall handelt es sich aus Sicht der FDP/DVP Fraktion um einen vielversprechenden Vorstoß, der geeignet sein könnte, die Praxisorientierung in der Lehrerausbildung zu stärken. Wir haben bereits im Jahr 2015 in der damaligen Diskussion über die Zukunft der Lehrerausbildung erklärt, dass wir die Wiedereinführung einer zweijährigen Lehrerausbildung nicht scheuen, wenn dies von den Verantwortlichen gewünscht wird. Unsere Fraktion erreichten zahlreiche Rückmeldungen von den Seminaren und den Schulen zur Thematik, die allermeisten davon mit positivem Votum für eine Rückkehr zum zweijährigen Referendariat. Die FDP/DVP Fraktion fordert die Kultusministerin auf, bei ihrer Entscheidung dem Votum der Ausbilder an Seminaren und Schulen eindeutig Vorrang vor den Wünschen des grünen Koalitionspartners einzuräumen.“

Dr. Timm Kern

Ein Gespräch allein genügt nicht – Eingehende Prüfung der Kritikpunkte des Philologenverbands gefordert.


Zur Kritik des Philologenverbands an der Gemeinschaftsschule sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Die Kultusministerin ist gut beraten, die Mahnungen des Philologenverbands nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und sich mit einem Gespräch aus der Affäre zu ziehen. Es muss im Interesse der Vergleichbarkeit sichergestellt sein, dass alle Schularten die Leistungen der Schülerinnen und Schüler mit den gleichen Maßstäben messen. Ausnahmen bei der Leistungsmessung darf es nicht geben. Vielmehr müssen sich alle Schularten einem fairen Wettbewerb stellen. Wir fordern die Kultusministerin auf, die Kritikpunkte des Philologenverbands eingehend zu prüfen und über das Ergebnis ihrer Prüfungen gegenüber dem Landtag zu berichten. Außerdem sollte die Kultusministerin die Forderung nach Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung nicht weiter aus Rücksichtnahme gegenüber den Grünen mit angezogener Handbremse fahren. Wenn sie der Auffassung ist, die Abschaffung der Verbindlichkeit sei ein Fehler gewesen, sollte sie diesen Fehler umgehend korrigieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion gibt ihr Gelegenheit zu dieser Fehlerkorrektur.“

Vollverschleierung an Schulen und Hochschulen?


In Hamburg geht eine Schülerin vollverschleiert mit Niqab in die Berufsschule, die Schule untersagt ihr dies, die Schülerin klagt und bekommt vom Oberverwaltungsgericht Recht, denn: Es fehlt die rechtliche Grundlage für ein solches Verbot. Der Fall in Hamburg hat eine Debatte über die Vollverschleierung im öffentlichen Raum ausgelöst – mal wieder.

Die CDU in Baden-Württemberg, diesmal in Person von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann, fordert öffentlich, die Vollverschleierung an Schulen zu untersagen und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) möchte die Gesichtsverhüllung an Hochschulen verbieten. Die Landesvorsitzenden der baden-württembergischen Grünen sprechen dagegen von einer Scheindebatte.

Was aber steckt hinter der Diskussion um die Vollverschleierung in öffentlichen Bildungseinrichtungen?

Identitätsfeststellung ist unabdingbar für das Funktionieren des Rechtsstaats


In einigen Bereichen unserer Gesellschaft ist es für das Funktionieren des Rechtsstaates unabdingbar, die Identität eines Handelnden festzustellen. Das gilt beispielsweise im Straßenverkehr oder vor Gericht. Für die richterliche Urteilsfindung ist die Identitätsfeststellung ebenso wie die Gesichtszüge der Aussagenden von entscheidender Bedeutung. Durch eine Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung wird die Wahrheitsfindung jedoch erheblich erschwert. Die Vollverschleierung wird so zum Problem des Rechtsstaates. Eine eindeutige Regelung, welche die Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal untersagt, ist dem Bundestag nach einer Bundesratsinitiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen zugeleitet, jedoch noch nicht beraten.

Demokratie lebt vom offenen Dialog

In den Bundesländern erstreckt sich die Diskussion um die Vollverschleierung vor allem auf die Bereiche, die in der Zuständigkeit der Gesetzgebung der Länder liegen, wie Schulen oder Universitäten. Wenn die Grünen diese Diskussion als Scheindebatte bezeichnen, irren sie. Denn: Die Frage nach der Vollverschleierung ist eine, die die Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft berührt. Wie möchten wir in unserer Gesellschaft an Schulen und Hochschulen miteinander kommunizieren? Welche Werte machen uns als Gesellschaft aus?


Für uns Liberale ist es ein wichtiges, anerkanntes Grundprinzip unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dass wir offen miteinander kommunizieren können. Demokratie lebt vom offenen Dialog. Miteinander von Angesicht zu Angesicht reden, diskutieren und streiten ist ein Kernmerkmal einer lebhaften Demokratie. Es ist ein Zeichen von Freiheit. Offene Kommunikation beinhaltet dabei sowohl die Sprache als auch die nonverbale Verständigung über Mimik oder Blickkontakt. Eine Vollverschleierung verhindert diese Art der Verständigung und schränkt dadurch die für die Bildung so wichtige offene Kommunikation in erheblichem Maße ein.

Nico Weinmann


Dr. Timm Kern


Auch sind Burka und Niqab mehr als nur ein Stückchen Stoff. Sie nehmen der Frau ihr Gesicht und ihre Individualität. Die Frau wird zum Objekt. Dahinter steht ein Geschlechterbild, welches nicht mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau und unseren liberalen Werten vereinbar ist und der Idee einer offenen Gesellschaft diametral entgegensteht. Grundsätze unseres Zusammenlebens dürfen nicht unterminiert werden. Wenn Wesensmerkmale unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats wie die offene Kommunikation an der Schule oder an Hochschulen nicht umgesetzt werden können, gefährdet dies das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats.

Gesetzliche Grundlage schafft Rechtssicherheit


Als FDP/DVP Fraktion haben wir uns bereits 2016 dafür eingesetzt, dass die offene Kommunikation in Schulen und an Hochschulen gewährleistet wird.

Für eine erfolgreiche Bildung in einem demokratischen Rechtsstaat müssen sich Lehrer/in und Schülerin ins Gesicht sehen können. Daher müssen wir den Schulen und Hochschulen in dieser Frage Rechtssicherheit geben. Wenn Schulen ein Verbot der Gesichtsverschleierung aussprechen, dann muss gewährleistet sein, dass dies auch vor Gericht Bestand hat. Dafür brauchen wir in Baden-Württemberg umgehend eine gesetzliche Grundlage – der Fall in Hamburg hat dies nochmals bekräftigt. Mit etwa drei Jahren Verspätung scheint die grün-schwarze Landesregierung diese Notwendigkeit nun auch endlich erkannt zu haben. Auch wenn die Grünen-Landespartei in Baden-Württemberg immer noch nicht einsieht, dass es sich bei der Diskussion nicht um eine konstruierte Debatte handelt, so honorieren wir, dass zumindest die grüne Wissenschaftsministerin Bauer zur – wenn auch verspäteten – Einsicht gekommen ist. Zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens stellen wir der Landesregierung gerne unseren Gesetzentwurf aus dem Jahr 2016 und die Anhörungsergebnisse zur Verfügung.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

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Dr. Timm Kern

Angekündigtes Programm zur Rettung der Haupt- und Werkrealschulen ist eine bittere Enttäuschung – Einsatzmöglichkeit eines „Avatars“ im Unterricht wird dagegen begrüßt.


In einer Landtagsdebatte bezeichnete der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Schulgesetzes als ‚bildungspolitischen Gemischtwarenladen‘. Kern:

„Der Gesetzentwurf nimmt einerseits eine Klarstellung vor, die wir Freie Demokraten ausdrücklich unterstützen: Schulen sollen künftig informationstechnisch gestützte Systeme einsetzen können, um längerfristig erkrankte Kinder und Jugendliche am Unterricht teilhaben zu lassen, wenn diese die Schule nicht besuchen können. Hierfür kann nun ein so genannter ‚Avatar‘ eingesetzt werden, der die Verbindung zwischen der Klasse und den erkrankten Schülern hält. Die FDP/DVP Fraktion hat im Mai 2018 einen Antrag eingebracht, um solch einen Avatar möglich zu machen. Wir freuen uns, dass die grün-schwarze Koalition den Vorschlag nun, wenn auch nach über 21 Monaten, umsetzt.

Andererseits findet sich im Gesetzentwurf neben dem Missgriff des Qualitätskonzepts der Kultusministerin auch eine bittere Enttäuschung: das angekündigte Programm zur Unterstützung der Haupt- und Werkrealschulen. Denn die entscheidende Bestimmung der regionalen Schulentwicklung soll nach dem Gesetzentwurf bestehen bleiben: Unterschreitet eine Schule in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl 16 in der Eingangsklasse, ist sie zu schließen. Wäre der Kultusministerin die Rettung der noch bestehenden 235 Hauptschulen ein wirkliches Anliegen gewesen, hätte ihre grün-schwarze Regierungsmehrheit dem FDP-Gesetzentwurf zustimmen müssen. Es wäre nur fair gewesen, nicht die Schülerzahl 16 in der Klasse 5, sondern die durchschnittliche Schülerzahl 16 in den Klassen 5 bis 9 als Mindestgröße einer weiterführenden Schule vorzugeben. Denn gerade infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung wechseln viele Schüler nicht schon in Klasse 5, sondern erst in den Folgejahren auf eine Haupt- und Werkrealschule. Diese bewährten Schularten ringen um Ihre Existenz – und Grüne und CDU lassen sie im Regen stehen.“

Dr. Timm Kern

Schulen brauchen Rechtssicherheit – Bereits im Jahr 2016 hatte die FDP/DVP Fraktion einen Gesetzentwurf für ein Vollverschleierungsverbot vorgelegt, den die Koalition ablehnte.


Zur Ankündigung der Kultusministerin, ein Vollverschleierungsverbot an Schulen herbeiführen zu wollen, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Der Vorstoß der Kultusministerin zu einem Vollverschleierungsverbot an Schulen ist richtig. Schule und Unterricht beruhen auf offener Kommunikation. Und offene Kommunikation ist sowohl auf Sprache als auch auf nonverbale Wege der Verständigung wie Mimik oder Blickkontakt angewiesen. Eine Vollverschleierung des Gesichts verhindert diese Verständigung und schränkt die offene Kommunikation damit in erheblichem Maße ein. Um an den Schulen und in anderen Bereichen, in denen dies nach unserer Auffassung erforderlich ist, für Rechtssicherheit hinsichtlich des Vollverschleierungsverbots zu sorgen, hat die FDP/DVP Fraktion bereits im Oktober 2016 einen Entwurf für ein ‚Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit‘ (Drucksache 16/896) vorgelegt. Damals konnte die CDU allerdings trotz Sympathiebekundungen für den FDP-Gesetzentwurf nicht gegen den Koalitionspartner durchsetzen und lehnte ihn zusammen mit den Grünen bei der Abstimmung im Landtag ab. Dass nun jüngst das Hamburgische Oberverwaltungsgericht ein von der Schulbehörde verhängtes Vollverschleierungsverbot wegen fehlender Rechtsgrundlage aufgehoben hat, bestätigt im Nachhinein die FDP/DVP Fraktion bei der Vorlage des Gesetzentwurfs. Den Handlungsbedarf hat nun auch die Kultusministerin erkannt. Es bleibt zu hoffen, dass sie dieses Mal erfolgreicher mit dem Koalitionspartner verhandelt hat als im Jahr 2016. Es schafft kaum Rechtsfrieden, wenn Schulen ein Vollverschleierungsverbot verhängen auf die Gefahr hin, dass es vor Gericht später nicht standhält. Und schließlich steht das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats auf dem Spiel, wenn für wichtig erkannte Grundsätze wie die offene Kommunikation an der Schule nicht umgesetzt werden können.“

Dr. Timm Kern

FDP-Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung wird ab März im Landtag beraten.


Zur erneuten Feststellung der Kultusministerin, dass die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung in der vergangenen Legislaturperiode ein Fehler war, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern: „Man kann der erneuten Feststellung der Kultusministerin, dass die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung ein Fehler war, nur beipflichten. Nach der Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung durch die grün-rote Landesregierung im Jahr 2011 schnellte nicht nur der Anteil der Sitzenbleiber in den Eingangsklassen der Realschulen und Gymnasien nach oben, sondern auch die Zahl der Schulwechsler von den Gymnasien auf andere weiterführende Schulen steigerte sich zwischen dem Schuljahr 2011/12 und dem Schuljahr 2017/18 um beinahe ein Viertel. Gleichzeitig hielten sich Bayern, Sachsen und Thüringen, die nicht nur über ein vielgliedriges und differenziertes Schulsystem, sondern auch als einzige Bundesländer über eine verbindliche Grundschulempfehlung für die weiterführende Schulart nach Klasse 4 verfügen, anders als Baden-Württemberg über die Jahre hinweg an der Spitze der bundesweiten Schülerleistungsvergleiche. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass eine verbindliche Grundschulempfehlung die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen stark erleichtert. Es wäre deshalb dringend erforderlich, dass die Kultusministerin ihren Worten Taten folgen lässt und für eine zügige Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung eintritt. Der Widerstand des grünen Koalitionspartners sollte sie nicht dazu verleiten, dies auf die lange Bank zu schieben. Denn selbst wenn der Landtag eine entsprechende Gesetzesänderung zum kommenden Schuljahr 2020/21 beschließt, würden erstmals zum Schuljahr 2021/22 Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage einer verbindlichen Grundschulempfehlung auf die weiterführenden Schulen übergehen. Die FDP/DVP Fraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung in den Landtag eingebracht. Die ab März anstehenden Beratungen darüber geben der Kultusministerin Gelegenheit, den von ihr festgestellten Fehler zu korrigieren und gleichzeitig ihre Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen.“

Wirksamkeit ist ungewiss.


Zur Ankündigung der Einführung eines sogenannten „Vorgriffstundenmodells“ durch die Kultusministerin, mit dem Lehrerinnen und Lehrer mit Mehrstunden Zeiten „ansparen“ können, die später weniger unterrichtet werden müssen, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Lehrerinnen und Lehrer in Zeiten der Personalnot freiwillig mehr arbeiten. Allerdings müssen sie dann auch realistische Möglichkeiten haben, ihr Stundenkonto zu einem späteren Zeitpunkt wieder auszugleichen. Das Kultusministerium muss deshalb hierfür bereits jetzt Vorsorge treffen und den Stundenabbau in die Personalplanung mit einberechnen. Es darf nicht passieren, dass die Lehrer ihre Stunden wegen anderer drängender Aufgaben in ein paar Jahren nicht abbauen können und das Land eine hartnäckige Mehrarbeits-Bugwelle wie einen Schuldenberg vor sich herschiebt. Auch darf nicht übersehen werden, dass es sich bei der Vorgriffstunde um eine weitere verzweifelte Notmaßnahme handelt, deren Wirksamkeit ungewiss ist. Will die Kultusministerin längerfristig etwas für eine bessere Unterrichtsversorgung tun, muss sie grundlegende Änderungen in Angriff nehmen. Hierzu gehören aus Sicht der FDP/DVP Fraktion bessere Arbeitsbedingungen für die Lehrer und eine gestärkte Eigenverantwortung der Schulen insbesondere bei der Personalauswahl und -entwicklung. Die Beendigung der Sommerferien-Arbeitslosigkeit für Vertretungslehrkräfte und Referendare lehnte die grün-schwarze Regierungsmehrheit zuletzt aber ebenso ab wie unseren Antrag auf ein Budget für die Grundschulen, mit dem diese Zulagen an die Lehrer für die Wahrnehmung festgelegter übergeordneter Aufgaben veranlassen kann.“

Zur Meldung, dass die Leiter der Realschulen im Land eine Vielzahl von Schülern in den Klassen fünf und sechs heillos überfordert sehen, sagte der Fraktionsvorsitzende der FPD/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich teile den Befund der Realschuldirektoren. Nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung schnellte die Sitzenbleiberquote in Klasse 5 der Realschulen um Faktor 5 nach oben und hielt sich fortan auf diesem besorgniserregend hohen Niveau. Das Sitzenbleiben in Klasse 5 wurde an den Realschulen zwar abgeschafft, was das Problem jedoch keineswegs löste. Auch in den Klassenstufen 6 und 7 verzeichnet die Realschule hohe Sitzenbleiberquoten. In den bundesweiten Bildungsvergleichen hat Baden-Württemberg längst seinen Spitzenplatz verloren. Kaum deutlicher könnten die Belege dafür ausfallen, dass ein vielgliedriges und differenziertes Schulsystem eine verbindliche Grundschulempfehlung für die weiterführende Schulart nach Klasse 4 braucht. Die Kultusministerin sollte sich dieser Einsicht nicht länger verschließen. Die verbindliche Empfehlung erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen enorm. Deshalb hat meine Fraktion einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, um auch in Baden-Württemberg die Grundschulempfehlung wieder verbindlich zu machen.“

Richtig schreiben zu lernen, ist ein wichtiger Teil des Spracherwerbs insgesamt.


Dass nach Auffassung des Ministerpräsidenten die Bedeutung des Erlernens der Rechtschreibung abnehme, „weil wir heute ja nur noch selten handschriftlich schreiben“, kommentierte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, wie folgt:

„Entweder hat der Ministerpräsident den Ernst der Lage nicht erkannt oder er ist sich der Konsequenzen seiner Äußerungen nicht bewusst. Zum einen ist Baden-Württemberg gerade auch im Fach Deutsch in den bundesweiten Schülerleistungsvergleichen in dramatischer Weise abgestiegen. Die Studie ‚Bildungstrend 2017‘ des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) ergab zudem, dass rund jeder achte unserer Viertklässler im Fach Deutsch beim Zuhören, jeder siebte beim Lesen und jeder fünfte bei der Orthographie den festgesetzten Mindeststandard verfehlte. Zum anderen geht es bei der Rechtschreibung, anders als vom Ministerpräsidenten angenommen, um weit mehr als um ein formal korrektes Schriftbild. Richtig schreiben zu lernen, ist ein wichtiger Teil des Spracherwerbs insgesamt. Indem er der Rechtschreibung ihre Bedeutung abspricht, demotiviert der Regierungschef all diejenigen, die sich anstrengen, die deutsche Sprache zu erlernen. Da war Karl der Große weiter. Er wollte sich nicht länger auf seine Schreiber verlassen und versuchte sich mühsam nachts das Schreiben beizubringen. Dass es für die Korrektur von Rechtschreib- und Grammatikfehlern heute ‚kluge Geräte‘ gebe, offenbart darüber hinaus auch, dass der Ministerpräsident eine entscheidende Herausforderung der Digitalisierung nicht verstanden hat. Das Beherrschen des zentralen Kommunikationsmittels Sprache ist eine elementare Voraussetzung für die Teilhabe am digitalen Fortschritt. Die FDP/DVP Fraktion fordert den Ministerpräsidenten deshalb auf, sich zu dieser wichtigen Bildungsaufgabe zu bekennen, seine Äußerung zurückzunehmen und mit seiner Regierung den Rechtschreibunterricht in den Schulen unseres Landes mit aller Kraft zu fördern.“

Die geplanten Änderungen bei der regionalen Schulentwicklung bewirken nur enttäuschend geringe Verbesserungen für die um ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen


Zur Ankündigung von geplanten Schulgesetzänderungen, die weiteren Schließungen von Hauptschulen vorbeugen sollen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Großer Jubel ist wahrlich nicht angebracht: Die Änderungen bei der regionalen Schulentwicklung, die die grün-schwarze Koalition beschlossen hat, bewirken nur enttäuschend geringe Verbesserungen für die um ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen. Wenn nur an der betroffenen Schule ein bestimmter Bildungsabschluss in zumutbarer Erreichbarkeit angeboten wird, soll zukünftig die Aufforderung an die Schulträger zu einer regionalen Schulentwicklung unterbleiben, die bisher bei Unterschreiten der Mindestschülerzahl 16 in der Klasse 5 erfolgte. Die entscheidende Bestimmung bleibt aber bestehen: Unterschreitet eine Schule in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl 16, ist sie zu schließen. Und wenn sich eine Gemeinschaftsschule in ‚zumutbarer Erreichbarkeit‘ befindet, ist der Haupt-/Werkrealschule nicht geholfen – die Gemeinschaftsschulen bieten auch den Hauptschulabschluss an. Wäre der Kultusministerin und ihrer Koalition die Rettung der noch bestehenden 235 Hauptschulen ein wirkliches Anliegen gewesen, hätte die grün-schwarze Regierungsmehrheit jüngst dem FDP-Gesetzentwurf zugestimmt. Es wäre nur fair gewesen, nicht die Schülerzahl 16 in der Klasse 5, sondern die durchschnittliche Schülerzahl 16 in den Klassen 5 bis 9 als Mindestgröße einer weiterführenden Schule vorzugeben. Denn gerade infolge der Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wechseln viele Schüler nicht schon in Klasse 5, sondern erst in den Folgejahren auf eine Haupt- und Werkrealschule. Unsere Haupt- und Werkrealschulen machen einen erstklassigen Job und eröffnen zahlreichen jungen Menschen Berufs- und Lebenschancen. Sie haben es nicht verdient, dass sich die Kultusministerin beim Versuch ihrer Rettung von den Grünen so schnell ins Bockshorn jagen lässt.“

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte auf Antrag der Fraktion der SPD mit dem Titel „Die Schulsozialarbeit weiter ausbauen und an der Drittelfinanzierung festhalten“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Der Ausbau der Schulsozialarbeit ist erfreulich im Sinne derer, die davon profitieren. Der Anstieg der Schulsozialarbeit auf rund 2.700 tätige Personen und fast 30 Millionen Euro Landeszuschuss sind aber auch Ausdruck des Problemdrucks, der heute auf den Schulen lastet und die kommunalen Haushalte belastet. Denn die Stadt- und Landkreise sind Träger der Kosten, an denen sich das Land zu einem Drittel beteiligen wollte. Deshalb fordert der Städtetag einen Landeszuschuss von über 50 Millionen Euro. Die Schulsozialarbeit ist nicht die einzige Säule der Unterstützung im Schulsystem. Es braucht eine umfassende Präventions- und Beratungsstrategie. Das bedeutet, vor Ort die passenden Beratungs- und Unterstützungsangebote aus Schulpsychologen, Schulsozialarbeitern und Beratungslehrern zu ermöglichen. Die Schulpsychologen müssen endlich von Verwaltungsaufgaben entlastet werden, damit sie mehr Kapazitäten für ihre Kernkompetenzen haben. Das sind die Dinge, worüber sich Land und Kommunen verständigen müssen, um das Gesamtsystem zur weltbesten Bildung zu entwickeln, auch was den nicht-pädagogischen Bereich anbelangt.“

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zum Erhalt eines vielfältigen Schulangebots sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern: „In einem Bericht der Schwäbischen Zeitung vom 22. Juni 2019 wies die Kultusministerin darauf hin, dass die Schülerzahlen an den Haupt- und Werkrealschulen im Laufe der Schuljahre erheblich steigen würden. Beispielsweise seien zum Schuljahr 2013/2014 rund 12.000 Schüler in der fünften Klasse der Schulart gestartet. Bis zur Klasse 9 im Schuljahr 2017/2018 sei die Schülerzahl aber dann auf knapp 17.500 gestiegen, was einer Steigerung um knapp 46 Prozent entspricht. Angesichts dieser Entwicklung lasse sie einen Gesetzentwurf, durch den die Mindestschülerzahl 16 im Durchschnitt der Klassen 5 bis 9 ermittelt würde. Bisher sieht das Schulgesetz vor, dass mindestens 16 Schüler zum 5. Schuljahr einer Schule angemeldet sein müssen. Wenn diese Mindestzahl in zwei Schuljahren in Folge nicht erreicht wird, ist die Schule zu schließen. Wie zu befürchten war, kloppte die Regierungsfraktion der Grünen das Vorhaben der Kultusministerin kurzerhand in die Tonne.“

Kern wies darauf hin, dass sich die Zahl der Haupt- und Werkrealschulen in den vergangenen zehn Jahren von 1.176 im Schuljahr 2008/09 auf nur noch 458 im Schuljahr 2018/19 reduziert hat. „Ein Rückgang um über 61% dieser in der Vergangenheit und Gegenwart sehr erfolgreichen Schulart muss alle Bildungspolitiker aufrütteln. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Anliegen der Kultusministerin aufgreift und den Haupt- und Werkrealschulen wieder eine echte Zukunftsperspektive ermöglichen soll. Es gilt zu verhindern, dass die Grünen sich mit ihrer Linie durchsetzen und zuerst mit der Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung den Haupt- und Werkrealschulen einen schweren Schlag versetzen, sie dann mit einem regelrechten Schulschließungsprogramm weiter unter Druck zu setzen und ihnen nun eine Zukunftsperspektive verweigern. Wir Freie Demokraten treten weiterhin dafür ein, dass nicht die ‚Eine-Schule-für-alle‘ der Grünen errichtet wird, sondern jeder Schüler die passende Schule für sich findet.“

Nach Auskunft der Bundesregierung meldeten sich 1942 Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg nur für die Sommermonate des Jahres 2019 arbeitslos, im Jahr 2018 waren es noch 1840 Lehrkräfte gewesen. Dazu sagen der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern und das Mitglied im Bildungsausschuss des Bundestages, Dr. Jens Brandenburg:

Kern: „Wie die Anfrage von Dr. Jens Brandenburg MdB an die Bundesregierung ergab, hält Baden-Württemberg auch im Jahr 2019 den bundesweiten Rekord bei der Entlassung von Vertretungslehrern und Referendaren in die Sommerferien-Arbeitslosigkeit. Das ist ein trauriger Rekord! Die Kultusministerin ist seit beinahe dreieinhalb Jahren im Amt und hat bislang nichts unternommen, um diese unwürdige Praxis zu beenden. Einen Antrag der FDP/DVP Fraktion, statt rund 100 neuer Stellen in den Ministerien einen Einstieg in die Beendigung der Sommerferien-Arbeitslosigkeit zu schaffen, lehnte die grün-schwarze Regierungskoalition ab. Der jetzt in der Aufstellung befindliche Haushalt für die Jahre 2020/21 ist wahrscheinlich die letzte Gelegenheit in dieser Legislaturperiode, etwas für die Verbesserung der Situation von Lehrkräften und Referendaren zu tun. Wir fordern die Kultusministerin dringend auf, sich in dieser Frage wie bei zahlreichen anderen Baustellen im Bildungsbereich aus dem Stand-by-Modus zu verabschieden. Frau Dr. Susanne Eisenmann riskiert sonst, eine Kultusministerin der Versäumnisse und verpassten Chancen zu werden.”

Brandenburg: „Es ist beschämende Routine, dass die grün-schwarze Landesregierung auch dieses Jahr wieder Tausende Lehrer über den Sommer in die Arbeitslosigkeit entlassen hat. Diese unsägliche Praxis belastet nicht nur Lehrkräfte und ihre Familien, sondern auch die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung. Jahr für Jahr wälzen die Länder so Kosten von 10 bis 20 Millionen auf die Sozialkassen ab. Vor lauter Rücktrittsforderungen nach Berlin sollte Frau Eisenmann nicht vergessen, bildungspolitisch endlich vor der eigenen Haustüre zu kehren. Sie nutzt junge Lehrkräfte als haushaltspolitische Spielmasse aus. Die Bundesregierung darf dieser Praxis nicht länger tatenlos zusehen. Frau Eisenmann braucht eine klare Ansage, dass sie ihre Lehrkräfte künftig selbst bezahlen muss. Kein privates Unternehmen könnte sich solche Tricks erlauben. Statt systematischer Arbeitslosigkeit brauchen junge Lehrkräften klare Entwicklungsperspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten.”

Zur angekündigten Reaktion der Universität Tübingen, nach Vorwürfen in den vergangenen Monaten in ihrem Zentrum für Islamischen Theologie mithilfe der Erarbeitung von Leitlinien stärker darauf zu achten, radikalen islamistischen Kräften kein Podium zu bieten, sagt der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Bei der Ausbildung der Lehrer für islamische Theologie an einer Hochschule im Land dürfen wir nicht den leisesten Verdacht zulassen, dass radikalislamische und fundamentalistische Kräfte Einfluss auf die Ausbildung nehmen könnten. Wer die Praktiken der Muslimbruderschaft kennt oder im Verfassungsschutzbericht nachliest, der weiß, dass die teilweise schwer erkennbaren Vernetzungen der radikalislamischen Organisationen zur Vorsicht mahnen, wenn man schädliche Einflüsse auf die Lehre einer kritischen, aufgeklärten Theologie vermeiden will. Ich sehe die Verantwortung bei Wissenschaftsministerin Bauer, die Hochschulen im Land in diesem Thema weiter zu sensibilisieren und weitere organisatorische Vorsorge zu treffen, dass der Austausch mit dem Verfassungsschutz an den Hochschulen gelingt. Es kann doch nicht sein, dass die Umtriebe der Muslimbruderschaft beim Verfassungsschutz jahrelang dokumentiert werden, die Hochschulen jedoch nicht hinreichend intensiv darauf geachtet haben, dass die Distanz der Hochschullehre zu radikalislamischen Umtrieben sicher gewahrt bleibt.“

Zur Nachricht, dass die Landesregierung in zwei Jahren 1000 neue Lehrerstellen schaffen wolle, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Bei aller Unterstützung von Maßnahmen, die dem Bildungsbereich notwendige zusätzliche Ressourcen zukommen lassen: Es kommt darauf an, was die grün-schwarze Landesregierung nun daraus macht. Leider haben die ungleichen Koalitionspartner bisher nicht durch Problemlösekompetenz im Bildungsbereich geglänzt. Der Ausbau des Ethik- und des Informatikunterrichts erfolgte bisher überaus halbherzig und unvollständig, bei der Inklusion verhindern die ideologischen Gegensätze eine entschiedene Rückendeckung der gesamten Koalition für die Sonder- und Förderschulen, und beim Ganztagsausbau konnten sich die Koalitionspartner auch dreieinhalb Jahre nach Amtsantritt ihrer Regierung immer noch nicht auf ein Konzept einigen. Einen Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion, der zwecks Wahlfreiheit zusätzlich zur gebundenen auch die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und freiwilligen Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz bringen sollte, lehnte die grün-schwarze Mehrheit im Landtag ab. Und schließlich nützen zusätzliche Lehrerstellen nur, wenn sie auch besetzt werden können. Bei der Lehrergewinnung lässt die Koalition jedoch den notwendigen Mut zu neuen Wegen vermissen. Hierzu zählen beispielsweise, von der FDP/DVP Fraktion vielfach vorgebracht, die Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen insbesondere bei der Personalauswahl und -entwicklung oder die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte. Die fortgesetzte Sommerferien-Arbeitslosigkeit für Referendare und Vertretungslehrer sowie ein hartnäckiger Beförderungsstau bei den Fachlehrern tragen nicht eben zur Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs bei.“

Zur Mitteilung der Kultusministerin über die vierte Vollerhebung des Unterrichtsausfalls, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Wenn die Kultusministerin zum vierten Mal die Zahlen einer sogenannten Vollerhebung des Unterrichtsausfalls veröffentlicht, dann sollte sie besser von einer einwöchigen Stichprobe sprechen. Der Erhebungszeitraum über fünf Tage ist ein Bruchteil des gesamten Schuljahres und beweist, dass die Landesregierung von transparenten Zahlen meilenweit entfernt ist. Eine transparente Vollerhebung des Unterrichtsausfalls, die ihren Namen verdient, bedeutet für uns Freie Demokraten eine ganzjährige Erfassung des tatsächlichen Unterrichtsausfalls.

Bei der Erfassung allein darf es aber nicht bleiben, denn die Kultusministerin muss endlich mutige Entscheidungen für eine gute Unterrichtsversorgung treffen. Dazu liegen unsere Vorschläge längst auf dem Tisch. Wir brauchen eine Vertretungsreserve für jede einzelne Schule. Wir brauchen ein Budget nach dem Modell 100 Prozent plus X für jede Schule. Dies eröffnet die Möglichkeiten der eigenständigen Personalrekrutierung an den Schulen vor Ort.

Und natürlich sind die jahrelangen Versäumnisse immer noch nicht behoben: beispielsweise muss die Sommerferien-Arbeitslosigkeit von Lehrern und Referendaren abgeschafft und der Beförderungsstau bei den Fachlehrern abgebaut werden.“

Zur Mitteilung der Kultusministerin, dass zum Schuljahresbeginn rund 790 Lehrerstellen noch unbesetzt seien, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Die Kultusministerin besitzt zweifellos manche gute Eigenschaft, aber das Eingeständnis eigener Versäumnisse zählt nicht dazu. Rund 700 unbesetzte Lehrerstellen zum vergangenen Schuljahr 2018/19, und nun 790 unbesetzte Lehrerstellen zum bevorstehenden Schuljahr 2019/20 – das entspricht einer Steigerung von 12,85 Prozent. Natürlich ist der sich verschärfende Lehrermangel kein spezifisch baden-württembergisches Problem. Und natürlich lässt sich auch die Mitverantwortung der Vorgängerregierungen nicht abstreiten. Aber nach beinahe dreieinhalb Jahren im Amt kommt der Verweis auf die Fehlentscheidungen der Vergangenheit einem Akt der Verzweiflung gleich. Es rächt sich nun, dass die Kultusministerin und ihre grün-schwarze Koalition nicht die Entschlossenheit aufbrachten, um mutige und wegweisende Entscheidungen zu treffen. Warum konnte die Koalition nicht über ihren Schatten springen und statt Blockaden und faulen Kompromissen echte Lösungen für drängende bildungspolitische Problemstellungen wie den Ganztagsausbau, die ungerechte Verteilung von G8- und G9-Gymnasien, die große Heterogenität der Schülerschaft an den Realschulen oder die Zukunft der Haupt-/Werkrealschulen finden? Warum waren Kultusministerin und Koalition unfähig, die Sommerferien-Arbeitslosigkeit von Lehrern und Referendaren in Angriff zu nehmen, den Beförderungsstau bei den Fachlehrern abzubauen und weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen der Lehrer zu verbessern? Und warum verweigern sich Frau Dr. Susanne Eisenmann und Grün-Schwarz einer Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen insbesondere bei Personalauswahl und -entwicklung, so dass diese Lehramtsbewerbern attraktive Angebote unterbreiten können? Bis zum Ende der Legislaturperiode verbleibt der Kultusministerin nicht mehr viel Zeit. Wenn sich nichts Grundlegendes ändert, wird sie in ihrer Bilanz einräumen müssen, dass ihr eingangs gegebenes Qualitätsversprechen mutiger war als ihr Handeln.“

Zur Kritik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) an der Kultusministerin sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„In einem Punkt hat die GEW Recht: Als bildungspolitische Problemlöse-Taskforce werden die Kultusministerin und ihre grün-schwarze Koalition sicherlich nicht in die Geschichte Baden-Württembergs eingehen. Die Liste der grün-schwarzen Versäumnisse wird lang und länger: Unter anderem wurde die Digitalisierung der Schulen über Jahre verschleppt, das längst versprochene Ganztagskonzept lässt wegen grüner Blockade immer noch auf sich warten, die ungerechte Situation von einem G9-Gymnasium pro Landkreis will die Koalition gar nicht erst angehen, trotz Sitzenbleiberquoten auf hohem Niveau an Realschulen und Gymnasien traut sich die Kultusministerin nicht an eine Erklärung zur Zukunft der Grundschulempfehlung heran, die Realschulen leiden nach wie vor unter pädagogischen Einschränkungen, die Bevorzugung der Gemeinschaftsschule bleibt bestehen, zu einer Stärkung und Unterstützung der Haupt-/Werkrealschulen kann sich die Koalition nicht durchringen, die Beendigung der Sommerferien-Arbeitslosigkeit zahlreicher Lehrer und Referendare nimmt die Koalition bislang ebenso wenig in Angriff wie den Abbau des Fachlehrerstaus, die Stärkung der Schulleitungen wurde bislang nur in Aussicht gestellt und droht Schulleiter kleinerer Schulen zu benachteiligen, und an eine Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen bei der Personalauswahl und -entwicklung ist nicht zu denken. Wenn die Kultusministerin nicht das Steuer herumreißt und der Bildungspolitik der Mutlosigkeit, Blockaden und faulen Kompromisse den Rücken kehrt, dürfte sie weder einen substanziellen Beitrag zur Gewinnung der dringend benötigten Lehrkräfte leisten noch die Qualitätsverbesserungen im Bildungswesen insgesamt erzielen. Beides wäre jedoch dringend notwendig, um Baden-Württemberg wieder in die Spitzengruppe bei den Schülerleistungen aufrücken zu lassen.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und das Mitglied im Bildungsausschuss des Landtags, Klaus Hoher, äußerten sich kritisch zur Vorgabe des Kultusministeriums, dass die Anmeldezahlen an den einzelnen weiterführenden Schulen nicht veröffentlicht werden dürfen:

Rülke: „Das Kultusministerium hat der FDP/DVP Fraktion zwar Übergangszahlen auf die weiterführenden Schulen zur Verfügung gestellt, gleichzeitig aber deren Veröffentlichung untersagt. Wir halten diese Entscheidung für rechtswidrig und politisch motiviert. Sie entspricht dem Wunsch der Landesregierung nach Ruhe vor der medialen Aufarbeitung ihrer Arbeit durch Opposition und Öffentlichkeit. Mit der verfassungsrechtlich vorgesehenen Kontrollfunktion des Parlaments ist dies aber nicht vereinbar. Die Landesregierung muss sich der politischen Diskussion stellen und darf nicht im stillen Kämmerlein entscheiden. Auf unsere Argumente, wonach die Veröffentlichung von Auskünften ein wesentliches Element der verfassungsrechtlich gebotenen parlamentarischen Kontrolle ist, geht die Kultusministerin nicht ein. Stattdessen wird durch die Ministerin eine vollkommen unbestimmte Norm aus dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes vorgeschoben, die es in vergleichbarerer Form nirgendwo in Deutschland gibt, um die Veröffentlichung zu verhindern. Es ist bereits zweifelhaft, dass von dieser Norm überhaupt nicht-personenbezogene Übergangszahlen auf weiterführende Schulen erfasst werden. Jedenfalls aber können damit nicht verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Abgeordneten ausgehebelt werden.

Wir bestehen auf die Einhaltung der Abgeordnetenrechte. Wir fordern die Kultusministerin auf, die Veröffentlichung der Zahlen zu genehmigen. Wenn das Kultusministerium weiterhin nicht gewillt ist, sich mit unseren Argumenten auseinanderzusetzen und Abgeordnetenrechte verletzt, werden wir den Druck über das Landtagspräsidium erhöhen und behalten uns weitere Schritte vor.“

Hoher: „Mehrere Abgeordnete der FDP/DVP Fraktion stellten Kleine Anfragen zu den Übergängen auf die weiterführenden Schulen in unterschiedlichen Landkreisen. Vorher wurden diese Zahlen von der CDU im Bodenseekreis publik gemacht, was zu einer regen öffentlichen Diskussion führte. Dies zeigt, dass ein klares öffentliches Interesse daran besteht, wie viele Schüler an den einzelnen weiterführenden Schulen angemeldet wurden. Die Kenntnis dieser Zahlen ist beispielsweise für die Entscheidung erforderlich, wie das örtliche Schulangebot ausgestaltet werden soll oder in welche Schulgebäude wie investiert werden soll. Dieser Debatte will sich das Kultusministerium offenbar nicht stellen und versteckt sich hinter angeblichen Interessen von Schulen. Es ist erstaunlich, welches Bild das Kultusministerium von den Bürgerinnen und Bürgern besitzt. Die Einschätzung, inwieweit eine einzelne Schule eine gute Arbeit macht, wird man vernünftigerweise von einer Vielzahl von Faktoren abhängig machen. Diese differenzierte Betrachtung kann man den Bürgerinnen und Bürgern ruhig zutrauen.“

Anlässlich der Zweiten Lesung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes forderte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, erneut die Einbeziehung von Ganztagsangeboten in die Berechnung der Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft. Kern: „Wir Freie Demokraten haben dem Gesetzentwurf zugestimmt, da er in einzelnen Punkten Verbesserungen gegenüber dem Status Quo bringt. Hierzu zählt insbesondere die Umsetzung der 80-Prozent-Finanzierung der freien Schulen. Aber was wir in diesem Gesetzentwurf nach wie vor vermissen, ist ein Konzept der grün-schwarzen Landesregierung für eine zukunftsweisende Unterstützung des freien Schulwesens. Insbesondere vermissen wir die Einbeziehung von Ganztagsangeboten an freien Schulen in deren Bezuschussung. Auf der einen Seite will Grün-Schwarz gegen den Wunsch vieler Eltern einzig und allein das staatliche Angebot der Zwangs-Ganztagsschule ausweiten. Auf der anderen Seite will dieselbe Regierung die Ganztagsangebote an freien Schulen nicht mitfinanzieren. Solch eine Bildungspolitik ist weder stringent noch klug. Unsere Schulen – und zwar die öffentlichen, wie die privaten – haben eine bessere Politik verdient. Die FDP/DVP Fraktion hat deshalb erneut beantragt, dass die Ganztagsangebote an Schulen in freier Trägerschaft in das Bruttokostenmodell zur Berechnung der Privatschulzuschüsse aufgenommen werden beziehungsweise dass die Arbeitsgruppe Privatschulfinanzierung aus Vertretern der Landesregierung und der Privatschulverbände hierfür eine Lösung erarbeitet. Leider lehnte die Regierungsmehrheit unseren Entschließungsantrag mit Verweis auf die Freiwilligkeit der Ganztagsangebote an Schulen in freier Trägerschaft ab. Dabei hat die Anmeldung ihrer Kinder an einer Ganztagsschule für viele Eltern wenig mit Freiwilligkeit zu tun, vielmehr sind sie auf eine Ganztagsbetreuung angewiesen. Wir erwarten deshalb von der Kultusministerin, dass sie diese Forderung der FDP/DVP Fraktion nochmals ernsthaft prüft. Bleibt die Bruttokostenberechnung so wie sie ist, tragen die grün-schwarze Koalition und ihre Kultusministerin auch die Verantwortung dafür, dass eine erkennbare soziale Schranke in unserer Bildungslandschaft entsteht.“